Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchgeführten Bohrungen zuständig. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich bereitzustellen. Über den Datensatz „Tiefbohrungen (Bergrecht) Schleswig-Holstein“ kann der aktuelle digitale Datenbestand an Tiefbohrungen nach Bergrecht in der Bohrungsdatenbank recherchiert werden. Dies ist eine Selektion von vorwiegend von der KW-Industrie erhobenen Daten. Die Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über einen Link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.
Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchgeführten Bohrungen zuständig. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich bereitzustellen. Über den Datensatz „Tiefbohrungen (sonstige) Schleswig-Holstein“ kann der aktuelle digitale Datenbestand an sonstigen Tiefbohrungen (Bohrungen mit einer Endteufe >= 400 m, die nicht dem Bergrecht unterliegen) in der Bohrungsdatenbank recherchiert werden. Die Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über einen Link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.
Die Abteilung Geologie und Boden des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU-SH) ist als staatlicher geologischer Dienst für Schleswig-Holstein für die Archivierung und öffentliche Bereitstellung aller im Bundesland durchgeführten Bohrungen zuständig. Dafür werden alle an das LfU-SH übermittelten Bohrungsinformationen digital erfasst und in einen einheitlichen Datenschlüssel, das SEP3 Format zur Beschreibung von Bohrungsdaten, überführt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von in der Regel 5 Jahren sind diese geologischen Fachinformationen öffentlich bereitzustellen. Über den Datensatz „Tiefbohrungen (sonstige) Schleswig-Holstein“ kann der aktuelle digitale Datenbestand an sonstigen Tiefbohrungen (Bohrungen mit einer Endteufe >= 400 m, die nicht dem Bergrecht unterliegen) in der Bohrungsdatenbank recherchiert werden. Die Nachweisdaten wie Informationen zur Lage, dem Bohrdatum oder der Bohrtiefe sind dabei immer frei verfügbar, nach Ablauf der Schutzfrist können zusätzlich über einen Link weitere Fachinformationen zum geologischen Bohrprofil abgefragt und als PDF exportiert werden.
geplante und genehmigte Rohstoffabbauflächen nach Bergrecht des LGB
Rohstoffabbauflächen beantragt und genehmigt Kreisverwaltung (Rohstoffe die nicht dem Bergrecht unterliegen)
Umspannanlagen Strom, hierbei handelt es sich ausschließlich um Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach BImSchG unterliegen und nicht dem Bergrecht zugehörig sind. Eine Angabe zur Fähigkeit der Auskopplung kann nicht gegeben werden. Über Anlagen 1MW FWL und Genehmigungsgrenze FWL, also Anlagen die der 1. BImSchV unterliegen sind keine Informationen vorhanden.
Planungsrechtliche und genehmigungsverfahrensrechtliche Bewaeltigung der umweltrechtlichen Anforderungen an Vorhaben der Bodenschaetzegewinnung: Rechtsstaatliche und rechtstheoretische Grundfragen, Bodenschaetzeplanung durch Bauleitplanung, Ziele der Raumordnung bei der Bodenschaetzegewinnung, die Bodenschaetzegewinnung in der Regionalplanung der Bundesrepublik, parallele Genehmigungsverfahren, Behoerdenzustaendigkeit bei der Bodenschaetzegewinnung.
Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des ERA Morsleben: U-GP-1.1-01 – Regulatorischer Rahmen ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd.-Nr.Rev NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9M410100 DA RB 0101 01 Blatt: 3 von 48 Kurzfassung In dieser Verfahrensunterlage wird der für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Mors- leben (ERAM) zugrunde gelegte maßgebliche regulatorische Rahmen zusammengestellt. Dieser re- gulatorische Rahmen bildet damit auch die Grundlage für den Nachweis der Sicherheit während der Durchführung der Stilllegungsmaßnahmen und die Bewertung der Sicherheit nach Verschluss des stillgelegten Endlagers. Für die Stilllegung des ERAM werden neben den aus dem Atom- und Strah- lenschutzrecht abgeleiteten radiologischen Schutzzielen einschließlich der Gewährleistung der Un- terkritikalität insbesondere die sich aus dem Arbeitsschutz- und Bergrecht sowie aus dem Wasser- recht, dem Abfallrecht und dem weiteren Umweltrecht ergebenden Schutzziele berücksichtigt. Stichworte 2020-10-26_PM_QMV02_Textblatt A4 Hochformat_REV02 ERAM, Regulatorischer Rahmen, Sicherheitsbewertung, Atomrecht, Strahlenschutzrecht, Arbeitsschutzrecht, Bergrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Umweltrecht
In diesem Heft sind die wichtigsten Aspekte zu oberflächennahen Rohstoffen zusammengestellt: - Fördermengen, Arbeitsplätze, wirtschaftliche Bedeutung - Verteilung der Vorkommen im Land - Standortgebundenheit - Raumnutzungskonflikte - Transportkostenempfindlichkeit - Marine Lagerstätten - Zuständigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Bergrecht - Gesetzlicher Auftrag der Raumordnung und Landesplanung - Planerische Umsetzung - Ausgleich der Nutzungskonflikte - Bedarfsprognose - Reichweite der in der Regionalen Raumordnungsprogrammen sichergestellten Flächen - Rekultivierung - Wiedernutzbarmachung
Übersicht über genehmigte Einleitungen, genehmigt durch die UWB, BR Münster und durch das Bergamt bzw. das LOBA, in fließende Gewässer auf dem Bottroper Stadtgebiet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 191 |
| Kommune | 2 |
| Land | 42 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 20 |
| Text | 168 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 31 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 204 |
| Offen | 26 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 219 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 6 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 65 |
| Keine | 144 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 31 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 190 |
| Lebewesen und Lebensräume | 194 |
| Luft | 75 |
| Mensch und Umwelt | 234 |
| Wasser | 95 |
| Weitere | 235 |