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Erneuerbare Energien in Deutschland: Wachstum 2025 verhalten

<p> <p>Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2025 auf 23,8 Prozent gestiegen – ein Plus von 1,3 Prozentpunkten zum Vorjahr. Bei der Stromerzeugung gab es witterungsbedingt lediglich einen leichten Zuwachs, während die erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich zulegte. Im Verkehr wurden mehr Biokraftstoffe und erneuerbarer Strom genutzt als im Vorjahr.</p> </p><p>Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2025 auf 23,8 Prozent gestiegen – ein Plus von 1,3 Prozentpunkten zum Vorjahr. Bei der Stromerzeugung gab es witterungsbedingt lediglich einen leichten Zuwachs, während die erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich zulegte. Im Verkehr wurden mehr Biokraftstoffe und erneuerbarer Strom genutzt als im Vorjahr.</p><p> Erneuerbarer Strom – weiterhin Eckpfeiler der Energiewende <p>Nach aktuellen Auswertungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) wurde im Jahr 2025 in Deutschland mit 290&nbsp;Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) rund ein Prozent mehr erneuerbarer Strom erzeugt als noch im Vorjahr. Bei leicht sinkender Stromnachfrage stieg der Anteil erneuerbarer Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> von 54,4&nbsp;Prozent im Jahr 2024 auf 55,1&nbsp;Prozent im Jahr 2025 an.&nbsp;</p> <p>Maßgeblich für die in den letzten Jahren positive Entwicklung sind weiterhin <strong>Windenergie</strong> und <strong>Photovoltaik.&nbsp;</strong>Beide sind inzwischen für über drei Viertel des erneuerbaren Stroms verantwortlich. Allerdings sorgten im Jahr 2025 ein historisch windschwaches Frühjahr und sehr trockenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a> für ungewöhnlich schlechte Witterungsbedingungen für Wind- und Wasserkraft. Die Rückgänge dieser beiden Energieträger wurden durch den anhaltenden Zubau neuer Photovoltaikanlagen und vergleichsweise sonniges Wetter aufgefangen.&nbsp;</p> <p>Trotz der ungünstigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> stellten <strong>Windenergieanlagen</strong> an Land und auf See mit 134&nbsp;TWh den Löwenanteil des grünen Stroms bereit. Windenergie ist damit weiterhin der wichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Nach einer Reihe von Jahren mit vergleichsweise wenig neu zugebauten Windenergieanlagen kam der Zubau im vergangenen Jahr wieder stärker in Fahrt (plus 5.100&nbsp;Megawatt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mw">MW</a>), insgesamt 77.900&nbsp;MW Gesamtleistung). Viele Genehmigungen deuten darauf hin, dass sich der Trend in diesem Jahr weiter beschleunigen könnte.</p> <p>Die <strong>Solarstromerzeugung</strong> nahm auch aufgrund der sonnigen Witterung auf insgesamt 91,6&nbsp;TWh zu (plus 21&nbsp;Prozent). Die Photovoltaik ist damit nach der Windenergie und vor Braunkohle und Erdgas der zweitwichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Zudem blieb der Ausbau gegenüber dem Vorjahr stabil: Die installierte Leistung des PV-Anlagenparks stieg innerhalb der letzten 12 Monate um etwa 17&nbsp;Prozent (plus 17.600&nbsp;MW) und erreichte zum Ende des Jahres 2025 eine installierte Gesamtleistung von fast 120&nbsp;Gigawatt.&nbsp;</p> <p>Aufgrund eines außergewöhnlich trockenen Jahres lag die Stromerzeugung aus <strong>Wasserkraft</strong> hingegen erheblich unter dem Vorjahreswert. Die Stromerzeugung aus <strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a></strong> und biogenem Abfall blieb ebenfalls leicht unter dem Vorjahresniveau.&nbsp;</p> <p>Der Ausbau der Photovoltaik liegt bisher auf Kurs, um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen. Bei Windenergieanlagen an Land und auf See bedarf es zur Zielerreichung einer weiteren Beschleunigung. Hinreichend erneuerbarer Strom für die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist zudem eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und der Ziele der Energieunion der EU.</p> Erneuerbare Wärme weiterhin durch Biomasse dominiert&nbsp; <p>Mit einem Anteil von 84&nbsp;Prozent (175&nbsp;TWh) war <strong>Biomasse</strong> auch im Jahr 2025 mit großem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle. Dabei dominierte die Nutzung von fester Biomasse (weit überwiegend Holz) mit 136&nbsp;TWh. Gasförmige und flüssige Bioenergieträger steuerten 25&nbsp;TWh und biogener Abfall weitere 14&nbsp;TWh bei. Insgesamt stieg die energetische Nutzung der Biomasse im Wärmebereich vor allem aufgrund der kühleren Witterung um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr an.&nbsp;</p> Wärmepumpen bleiben ein Treiber der Wärmewende <p>Neben den Biomassen trugen <strong>Umweltwärme und Geothermie&nbsp;</strong>mit 25&nbsp;TWh bedeutend zur erneuerbaren Wärme bei. Die durch Wärmepumpen nutzbar gemachte Erd- und Umweltwärme wuchs um 17&nbsp;Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. Hier machte sich der gestiegene Absatz von Wärmepumpen in den letzten zwei Jahren bemerkbar. <strong>Solarthermie</strong> steuerte mit 9&nbsp;TWh etwa vier Prozent zur erneuerbaren Wärme bei. Die mit Solarthermieanlagen erzeugte Wärmemenge stieg wegen der sonnigen Witterung an, obwohl der Anlagenbestand leicht rückläufig war.</p> <p>Die insgesamt erzeugte erneuerbare Wärmemenge nahm im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6&nbsp;Prozent auf nunmehr 210&nbsp;TWh zu. Da gleichzeitig witterungsbedingt auch der gesamte Wärmebedarf – und damit auch der Verbrauch fossiler Heizenergieträger – leicht zulegte, erhöhte sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger von 18,2 im Jahr 2024 auf 19,0&nbsp;Prozent im Jahr 2025.</p> Mehr Biokraftstoffe und mehr grüner Strom im Verkehrssektor <p>Auch im Jahr 2025 blieb der Verkehrssektor der Bereich mit der geringsten Verbreitung erneuerbarer Energien. Der Einsatz von Biokraftstoffen stieg gleichwohl um gut 9 Prozent an. Zudem wurde 12 Prozent mehr erneuerbarer Strom im Verkehr verbraucht als im Vorjahr.</p> <p>Insgesamt erhöhte sich somit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> aus erneuerbaren Energieträgern im Verkehr um 10,0 Prozent (auf knapp 48&nbsp;TWh). Gleichzeit wuchs auch der gesamte Endenergieverbrauch im Verkehr um rund zwei Prozent an. Der Anteil am gesamten Endenergieverbrauch im Verkehr stieg daher von 7,4&nbsp;Prozent im Vorjahr auf 8,0&nbsp;Prozent an.</p> Gesamtanteil erneuerbarer Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttoendenergieverbrauch">Bruttoendenergieverbrauch</a>&nbsp; <p>Insgesamt ergibt sich unter den spezifischen Berechnungsvorgaben der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2018/2001/EU) ein vorläufiger Gesamtanteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 23,8 Prozent im Jahr 2025. Mit dem 2024 aktualisierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) hat sich Deutschland verpflichtet, einen Anteilswert von 41 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen.&nbsp;</p> Treibhausgase in Höhe von 265&nbsp;Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden <p>Durch den Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger sinken die fossilen Treibhausgasemissionen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen insgesamt 265&nbsp;Millionen Tonnen (Mio. t) CO2-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Davon entfielen rund 207&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente auf den Stromsektor, 43&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente auf den Wärmesektor und etwa 15&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente auf den Einsatz von erneuerbarem Strom und Biokraftstoffen im Verkehr.&nbsp;</p> Weitere Informationen <p>Die vorgenannten Zahlen stammen von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), deren Geschäftsstelle im Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) angesiedelt ist. Die AGEE-Stat bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erneuerbare-energien-in-deutschland-2025">Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2025“</a> erstellt. Die Daten werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen durch die AGEE-Stat aktualisiert und dienen als Grundlage für nationale und internationale Berichtspflichten.</p> <p>Die AGEE-Stat stellt ihre regelmäßig veröffentlichten Zeitreihen und Kennzahlen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland auch über den <a href="https://datacube.uba.de/?fs%5b0%5d=Kollektionen,0%7CArbeitsgruppe%20Erneuerbare%20Energien-Statistik%20%28AGEE-Stat%29%23AGEE%23&amp;pg=0&amp;bp=true&amp;snb=7">DataCube</a> des Umweltbundesamtes bereit. Damit sind zentrale Daten erstmals maschinenlesbar über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/api">API</a>-Schnittstelle abrufbar. &nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Gebündelte Abfalluntersuchung zum Monitoring der Stoffströme Kunststoffverpackungs- und weitere Verpackungsabfälle, Alttextilien und Altbatterien zur Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten auf Basis des REFOPLAN-Vorhabens FKZ 3723 31 103 1 ("Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen")

In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.

Biotopkartierung (SH4) Marine Daten

Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2020 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2022

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte | 76/2026.

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2021 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2023

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht Veröffentlicht in Texte | 77/2026.

Bestandserfassung für den Naturschutz

Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung. Nutzungsbeschränkung: Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit den Geometrien auf der Internetseite des NLWKN: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz/ankuendigung-betreten-von-grundstuecken-dem-naturschutz-zuliebe-123331.html

Biotoptypen 2024

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in Berlin weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope durch Klimawandel und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung auch bei der Betrachtung der Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste – Berlin.de . Fast die Hälfte (46,4 %) der dort gelisteten 1.527 Pflanzensippen wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebieten Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 21 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailliertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde in den Jahren 2003-2013 die erste Version der Biotoptypen-Karte des gesamten Stadtgebiets erarbeitet. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypen-Karte, die nun vorliegt. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die Biotoptypen-Karte wird über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt.

Digitales Seenverzeichnis (DSeenV)

Im digitalen Seenverzeichnis sind alle nicht berichtspflichten Seen in Schleswig-Holstein zusammengefasst, welche eine Seefläche kleiner 50 ha jedoch i. d. R. größer als 5 ha aufweisen und/oder Teil eines FFH-Gebietes oder ein anerkanntes EU-Badegewässer sind.

Wolfsmonitoring in Sachsen-Anhalt Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt im Monitoringjahr 2024/2025 Was ist Monitoring? Wo kann ich Wolfssichtung/-hinweise melden? Was passiert mit meinen gemeldeten Daten? Woran erkenne ich eine Wolfsspur? Woran erkenne ich Wolfskot? Wie verhalte ich mich bei einer Wolfssichtung? Ist mein Hund auf Spaziergängen im Wolfsgebiet gefährdet? Gibt es in Sachsen-Anhalt Wolf-Hund-Mischlinge?

In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes Monitoring durchgeführt, um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Mit dieser Dokumentation kommt das Land Sachsen-Anhalt seiner Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes) nach. Das Wolfsvorkommen wird nicht nach dem Kalenderjahr erfasst, sondern orientiert sich an dem biologischen Jahr des Wolfes. Da die Welpen ungefähr Ende April/ Anfang Mai geboren werden, verläuft ein Wolfsjahr vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Wolfsvorkommen in Sachsen-Anhalt aus dem letzten, abgeschlossenen Monitoringjahr 2024/2025 ist in nebenstehender Karte dargestellt. Zusätzlich zu der Übersichtskarte veröffentlicht das Landesamt für Umweltschutz jedes Jahr einen umfangreichen Monitoringbericht in dem alle wichtigen Details zum Wolfsvorkommen in unserem Bundesland aufgeführt und erklärt werden. Unter Monitoring versteht man die wissenschaftliche Erfassung verschiedener Daten zur Ausbreitung einer Tierart. Im Wolfsmonitoring wird zwischen aktivem und passivem Monitoring unterschieden. Das passive Monitoring findet kontinuierlich auf der gesamten Landesfläche statt. Dabei werden alle anfallende Beobachtungen und Hinweise (ohne eine gezielte Hinweissuche im Gelände) erfasst, überprüft und bewertet. Das aktive Monitoring findet auf bekannten, vom Wolf territorial besiedelten Flächen und in Verdachtsgebieten statt, wo eine permanente Besiedlung vermutet wird. Dabei wird eine gezielte Hinweissuche im Gelände durchgeführt, um aussagekräftige Informationen über das jeweilige Vorkommen zu erhalten. Bei der Datenerfassung für das Monitoring in Sachsen-Anhalt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz: Regelmäßige Geländebegehung mit Hinweisaufnahme Einsatz von Wildkameras unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln in § 48b LJagdG Landesnorm Sachsen-Anhalt Genetische Untersuchung von Proben durch externe Institute Nahrungsanalyse Die Ergebnisse der Monitorings können Sie im jährlichen Monitoringbericht nachlesen. Wolfssichtungen, Losungs- und Spurenfunde sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum direkt gemeldet werden. Dies ist zum Beispiel mit unseren Meldeformurlaren, aber auch telefonisch unter der Nummer +49 3939 06-486 während der gängigen Bürozeiten oder über unsere E-Mail -Adresse (gerne mit Foto/Video) möglich. Jede Meldung hilft dabei, das Wolfsaufkommen in Sachsen-Anhalt bestmöglich abzubilden. Lesen Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit uns (dem Landesamt für Umweltschutz) die datenschutzrechtlichen Hinweise durch. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Meldung einer Sichtung bzw. eines Fundes, unabhängig von der Meldeart (z. B. per E-Mail , Telefon ) in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Wolfssichtung online melden Andere Hinweise auf einen Wolf online melden Daten, die für das Monitoring relevant sind, werden in die Datenbank aufgenommen und nach den international angewandten Kriterien bewertet. Anschließend fließen sie in die Auswertung des Montoringjahres mit ein und stellen einen wichtigen Beitrag zur Beurteilung des Wolfsvorkommens in Sachsen-Anhalt dar. Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes erfasst und ausschließlich für eventuelle Rückfragen aufbewahrt. Zugesendete Fotos werden nur zum Zweck der Beweispflicht in die Datenbank aufgenommen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und Bildrechte bleiben beim Eigentümer. Generell ist die Unterscheidung zwischen einer Hunde- und einer Wolfsspur schwierig und am Einzelabdruck unmöglich. Nach den international angewandten Monitoringstandards ist eine Wolfsspur nur im geschnürten Trab nachzuweisen. Diese Gangart wird von vielen Wildtierarten angewandt und ermöglicht eine relativ hohe Geschwindigkeit bei geringem Energieaufwand. Dabei tritt das Tier mit der etwas kleineren Hinterpfote exakt in den Abdruck der größeren Vorderpfote. Somit entsteht ein Spurverlauf mit Doppelabdrücken, die schnurgerade, wie an einer Perlenkette aufgereiht sind. Woran erkenne ich Wolfskot? Der Kot von Wildtieren wird fachbezogen als Losung bezeichnet. Charakteristisch für eine Wolfslosung ist ein hoher Anteil an enthaltenen Tierhaaren und Knochenresten. Außerdem markieren Wölfe ihre Territorien mit Losungen und platzieren diese oftmals an oder auf Wegen, bevorzugt an Kreuzungen und auf Erhöhungen. Auch am Geruch lässt sich eine Wolfslosung von Hundekot unterscheiden. Die Bewertung inwieweit es sich bei einem Losungsfund um Wölfe handeln kann, basiert auf den international angewandten Monitoringstandards . Einem wilden Wolf zu begegnen ist äußerst selten, kann aber mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe in Deutschland häufiger werden. In der Regel sind Wölfe dämmerungs- und nachtaktiv, wodurch ein Zusammentreffen mit Menschen generell nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich ist. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern . Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu verlieren können. Sichtungen von Wölfen sollten außerdem immer an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Prägen Sie sich dafür (wenn möglich) das Aussehen des Tieres genau ein oder versuchen Sie ein Foto zu machen, wenn es die Situation zulässt. Im Folgenden haben wir eine Übersicht erstellt, wie man sich in verschiedenen Situationen verhalten sollte, wenn man auf einen Wolf trifft: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, das Tier im Auge behalten und weiter gehen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und einen Wolf sehe? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, stehen bleiben und dem Wolf Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf mich beobachtet? Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten und weiterfahren. Wenn das Tier auf der Straße steht, sollte man sich so verhalten, wie bei jedem anderen Wildtier auch. Kommt es zum Zusammenstoß, sollte man, wie bei jedem Wildunfall, die Polizei verständigen und am Unfallort auf diese warten. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf auf mich zukommt? Vor allem bei jungen Tieren kann es vorkommen, dass sie sich aus Neugierde einem Menschen nähern. Dieses Verhalten ist in der Regel keinesfalls artfremd oder auffällig, der Fall sollte aber an das WZI gemeldet werden. In einem solchen Fall, sollte man Ruhe bewahren, stehen bleiben und das Tier ansprechen. Wenn es sich daraufhin nicht zurückzieht, kann man in die Hände klatschen und laut rufen. wenn ich im Auto/ Traktor sitze und der Wolf auf mich zukommt? Befindet sich ein Mensch in einem Fahrzeug, nimmt der Wolf den Menschen selbst gar nicht wahr. Nähert sich ein oder mehrere Wölfe dem Gefährt handelt es sich auch hier keinesfalls um ein auffälliges oder artuntypisches Verhalten. Zumeist sind es auch hier Jungwölfe, die noch nicht viele Erfahrungen mit Menschen bzw. Auto/Traktor gemacht haben und neugierig sind. In einem solchen Fall, sollte man ruhig bleiben, auf den Verkehr achten und weiter fahren. Befindet man sich mit seinem Gefährt nicht in Bewegung, sollte man das Tier mit Hupen oder lauten Rufen vertreiben. wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit meinem Hund unterwegs bin und einem Wolf begegne? Vielerorts gilt in Sachsen-Anhalt in Wäldern und vor allem Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1.März bis 15.Juli anzuleinen.“  Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Treffen Sie zusammen mit Ihrem Hund auf einen Wolf, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Denn der Wolf interessiert sich zwar für seinen domestizierten Artgenossen, hat aber trotzdem seine natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Dementsprechend besteht für Ihren Hund keine Gefahr, wenn er sich in Ihrer Nähe aufhält. Somit kann man die gleichen Verhaltenstipps empfehlen wie in 1, 3 und 5 erläutert. Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling in ihrem Territorium ansehen. Daher ist es wichtig, dass Hunde unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Kreuzungen zwischen wildlebenden Wölfen und Haushunden, auch ‘Hybriden‘ genannt, sind bisher in Deutschland nur in zwei Fällen aufgetreten; Im Herbst 2003 in Sachsen und im Oktober 2017 in Thüringen.  In Sachsen-Anhalt sind bisher keine Wolf-Hund-Mischlinge in Erscheinung getreten. Verpaarungen zwischen Wölfen und Haushunden lassen sich zum einen durch genetische Untersuchungen feststellen. Zum anderen lassen sie sich anhand von morphologischen und physiologischen Merkmalen von Wölfen unterscheiden. Somit ist ein gut funktionierendes und flächendeckendes Wolfsmonitoring unerlässlich, um etwaige Kreuzungen frühzeitig aufzudecken. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Meldungen aus der Bevölkerung. In welcher Art und Weise bei einem Nachweis von Wolfshybriden in Sachsen-Anhalt vorgegangen wird, ist in der ‘ Leitlinie Wolf ‘ festgehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Hybriden und zu den bisherigen Fällen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (kurz: DBBW) . Letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release an Transfer Register)

DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR. Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten. Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert. Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert. Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt. Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.

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