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Anfrage zur Räumung von Radwegen im Winterdienst und zu zukünftigen Maßnahmen

vor dem Hintergrund der aktuellen winterlichen Witterungsverhältnisse bitte ich um Auskunft zur Situation des Winterdienstes auf Radwegen im Berliner Stadtgebiet. In den vergangenen Tagen waren Radwege berlinweit überwiegend nicht oder nur eingeschränkt von Eis und Schnee geräumt, während die angrenzenden Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr größtenteils befahrbar waren. Dies führte dazu, dass Radfahrende entweder erheblichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt waren oder auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen: Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung des Winterdienstes auf Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen? Welche organisatorischen, personellen und technischen Kapazitäten stehen aktuell für die Räumung von Radwegen zur Verfügung? Welche Gründe führten in der aktuellen Wetterlage dazu, dass Radwege in weiten Teilen nicht geräumt wurden? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um in zukünftigen Wintern eine verlässlichere und zeitnahe Räumung von Radwegen sicherzustellen? Wie wird dabei der Stellenwert des Radverkehrs als Bestandteil des Alltagsverkehrs berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen des Berliner Mobilitätsgesetzes? Ergänzend interessiert mich, wie die Senatsverwaltung die derzeitige Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur insgesamt bewertet. Auch unabhängig von winterlichen Bedingungen wird der Ausbau und die Verbesserung von Radwegen vielfach als schleppend wahrgenommen. In diesem Zusammenhang bitte ich um eine kurze Darstellung der mittel- bis langfristigen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur. Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung meiner Anfrage und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.

Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltbericht zum ÖPNV-Bedarfsplan als Anlage zum Nahverkehrsplan 2026–2028

Das Land Berlin erarbeitet derzeit den Nahverkehrsplan (NVP) 2026–2028 als bundesrechtlich vorgesehenes und durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) näher ausgestaltetes Instrument zur Planung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Als Anlage zum NVP wird ein ÖPNV-Bedarfsplan erstellt, welcher aus den festgestellten Bedarfen Prioritäten für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die individuelle Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der im ÖPNV-Bedarfsplan aufgeführten Vorhaben. Hierzu wurde eine sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht festgehalten sind. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wird der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich zum Umweltbericht zu äußern. Dieses Beteiligungsverfahren startet hiermit. Der Umweltbericht zum ÖPNV-Bedarfsplan als Anlage zum NVP 2026–2028 umfasst vor allem die Darstellung des Prozesses und der Ergebnisse der durchgeführten SUP. Die SUP ist ein in Deutschland gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgeschriebenes Verfahren. Sie hat zum Ziel, die Umweltbelange in Plänen und Programmen frühzeitig zu berücksichtigen. Sie ist bei voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen durchzuführen. Für den NVP besteht die Pflicht zur Durchführung einer SUP. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 42 UVPG in einem zweistufigen Verfahren: Beteiligungsgegenstand ist ausschließlich der Umweltbericht als Ergebnis der SUP des ÖPNV-Bedarfsplans als Anlage zum NVP 2026–2028. Äußerungen zum Umweltbericht sind selbstverständlich bereits ab dem Datum der Veröffentlichung bis zum Ende des Beteiligungszeitraumes möglich. Äußerungen bitten wir Sie nach Möglichkeit über die oben angegebene E-Mailadresse einzureichen, was die Dokumentation und Weiterbearbeitung erheblich vereinfacht. Sollte Ihnen dieser digitale Weg nicht möglich sein, ist selbstverständlich auch eine schriftliche Äußerung mit Zugang bis spätestens 18. Mai zulässig unter folgender Adresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Stichwort: „Umweltbericht, IV C 2“) Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Für eine individuelle Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort (Niederschrift bei der o.g. Behörde) wenden Sie sich bitte an die o. g. E-Mail-Adresse oder kontaktieren Sie uns zu den üblichen Bürozeiten telefonisch unter (030) 9025 1015. Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Äußerungen geprüft und fachlich ausgewertet. Ziel ist es, relevante Hinweise in den finalen Umweltbericht einzuarbeiten. Mit dieser Beteiligung wird ein Beitrag zur Transparenz und gesellschaftlichen Akzeptanz des Planungsprozesses zum Nahverkehrsplan und dessen Bedarfsplan geleistet.

Nahverkehrsplan 2026–2028: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Das Land Berlin erarbeitet derzeit den Nahverkehrsplan (NVP) 2026–2028. Dieses Instrument dient der Planung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und ist bundesrechtlich sowie im Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen. Im Rahmen des NVP wird ein ÖPNV-Bedarfsplan erstellt, der Prioritäten für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die individuelle Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der im ÖPNV-Bedarfsplan aufgeführten Vorhaben. Hierzu wurde vorschriftsmäßig eine sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht festgehalten sind. Ein Element dieses Prozesses ist ein Beteiligungsverfahren der betroffenen Öffentlichkeit. Dieses startet in Kürze. Äußerungen können bis zum 18. Mai 2026 per Mail an at-oepnv@SenMVKU.Berlin.de eingereicht werden. Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Äußerungen geprüft und fachlich ausgewertet. Relevante Hinweise sollen in den finalen Umweltbericht und den ÖPNV-Bedarfsplan einfließen. Auch nach Abschluss der Beteiligung wird der Dialog mit relevanten Akteuren fortgesetzt, um die Umsetzung der Maßnahmen kontinuierlich zu begleiten.

Straßenbahnneubaustrecke U-Bahnhof Turmstraße – S+U-Bahnhof Jungfernheide

Die Straßenbahnneubaustrecke zwischen Turmstraße (U-Bahnhof) und dem Bahnhof Jungfernheide (Regional-, S- und U-Bahn) ist eines der wichtigsten Nahverkehrsprojekte Berlins. Die Straßenbahn verbindet zukünftig die Bezirke Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf und stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung für Moabit und Charlottenburg-Nord dar. Die 3,8 Kilometer lange Strecke erschließt das Stadtteilzentrum Moabits über die Turmstraße – Huttenstraße und bindet im westlichen Moabit tausende Arbeitsplätze an, verläuft über die Kaiserin-Augusta-Allee und Osnabrücker Str. auf der Mierendorffinsel und endet nördlich des Bahnhofs Jungfernheide. Mit der Straßenbahn-Netzerweiterung entstehen neue, schnelle Direktverbindungen zwischen Moabit und Prenzlauer Berg und eine direkte Anbindung des Berliner Hauptbahnhofs. Die Straßenbahn wird leistungsfähiger sein als die heutigen Busse. Die hier dargestellten Skizzen, Lagepläne und Visualisierungen zeigen einen Zwischenstand der Vorplanung wie sich die zukünftige Straßenbahn in das Stadtbild einfügen könnte. Hintergrund Warum eine neue Straßenbahnstrecke? Wurden Alternativen zur Straßenbahnplanung untersucht? Wie soll die Straßenbahn geführt werden? Wie wird die neue Straßenbahnstrecke konkret aussehen? Wie viel wird die neue Straßenbahnstrecke kosten? Öffentlichkeitsbeteiligung Downloads Die im August 2015 in Betrieb genommene Straßenbahnneubaustrecke zum Hauptbahnhof erzielt hohen Zuspruch bei den Fahrgästen und fördert die Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf den ÖPNV. Derzeit wird mit Hochdruck an der weiteren Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße gearbeitet. Im Hinblick auf die langfristige Netzentwicklung ist aber auch der Endpunkt an der Turmstraße nur als Zwischenschritt zu betrachten. Im aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan 2019–2023 und im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist eine Verlängerung der Straßenbahn vom U-Bahnhof Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide (Regional-, S- und U-Bahn) vorgesehen. Für die Zukunft bleibt die Verbindung Turmstraße – Virchow-Klinikum vorgesehen, die in einem weiteren Planungshorizont eine zusätzliche Verbindung zwischen Moabit und Wedding sowie den nordöstlichen Stadtbezirken schaffen wird. Weitere im Nahverkehrsplan 2019–2023 zu berücksichtigende Straßenbahnneubaustrecken sind die Verbindung Pankow – Turmstr. (M27) und Jungfernheide – UTR – Kurt-Schumacher-Platz. Mit dem Beschluss im Berliner Senat vom 17.12.2019 wurde das Ergebnis der umfassenden Untersuchung zur planerisch zu bevorzugenden Trassenvariante bestätigt. Einen Kurzbericht mit den Ergebnissen können Sie hier herunterladen. Der Senat hat dabei der Umsetzung der Straßenbahnstrecke zugestimmt. Nun folgen weitere Planungsschritte (u. a. Vorplanung und Entwurfsplanung) und schließlich das Planfeststellungsverfahren. Anschließend kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach aktuellem Stand ist mit einer Inbetriebnahme nicht vor 2030 zu rechnen. Pressemitteilung vom 17.12.2019 Es ist das Ziel der Berliner Verkehrsentwicklung, das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel als ein Element der umwelt- und stadtverträglichen Mobilität weiter zu entwickeln. Dieses Ziel dient der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Begrenzung der unerwünschten Folgen des Verkehrs. Zur Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität und dessen Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen ist der Ausbau des Schienenverkehrsangebots im dicht bebauten Ortsteil Moabit vorgesehen. Dazu wurde nachgewiesen, dass der Einsatz des Verkehrsmittels Straßenbahn die wirtschaftlichste Lösung ist. Zudem lässt sich die Straßenbahn erheblich schneller realisieren als eine U- oder S-Bahn-Strecke. Ja. Für die Prüfung des geeignetsten Verkehrsmittels wurden alle grundsätzlich in Frage kommenden städtischen Verkehrsmittel überprüft und verglichen: Bus, Straßenbahn, U-Bahn und S-Bahn. Ergebnis: Die Straßenbahn erweist sich als das geeignetste Verkehrsmittel für den zukünftigen Mobilitätsbedarf in Moabit und nördlichen Charlottenburg. Gegenüber dem heutigen Busverkehr hat die Straßenbahn Vorteile bei Kapazität und Komfort. Um zu ermitteln, welcher Verlauf für eine neue Straßenbahnstrecke am sinnvollsten ist, wurde von Mitte 2017 bis Ende 2019 eine umfassende Untersuchung durchgeführt. Darin wurden mehrere Streckenvarianten (vgl. Abbildung 1) nach einer berlinweit einheitlichen Methodik geprüft und bewertet. Dabei werden unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt (Fahrgäste, Betrieb (BVG), Kommune, Allgemeinheit inkl. Umwelt). Im Ergebnis konnte die Variante 3-7 überzeugen: Hier werden aus Sicht der Planer die unterschiedlichen Belange der Beteiligten am besten erfüllt. Die geplante Straßenbahntrasse schließt in Höhe Rathaus Moabit an die im Bau befindliche Strecke Turmstraße I (Hauptbahnhof – U-Bhf. Turmstraße) an und verläuft weiter über die Turmstraße – Huttenstraße – Wiebestraße – Kaiserin-Augusta-Allee – Mierendorffplatz – Osnabrücker Straße – Tegeler Weg – nördl. Bahnhof Jungfernheide. Abbildung 2 dient zur Orientierung über den beschriebenen Verlauf. In der Vorplanung der Straßenbahn-Neubaustrecke werden die zukünftigen Straßenquerschnitte geplant. Dazu fließen die Belange und Standards des Mobilitätsgesetz Berlin ein. In den Planungen werden Gehwege inkl. Grünflächen, Radverkehrsanlagen, Gleiskörper der Straßenbahn, Lade-/Lieferzonen und Kfz-Fahrbahn berücksichtigt. Die Haltestellen werden künftig auf dem gesamten Streckenverlauf barrierefrei ausgebaut sein. Ein eigener Gleiskörper der Straßenbahn getrennt vom Kfz-Verkehr wird angestrebt und möglichst als Grüngleis angelegt werden. In einigen Straßen soll die Straßenbahn auf der Fahrbahn verkehren, um breitere Geh- und Radwege zu ermöglichen und den Baumbestand zu erhalten. Hier soll die Straßenbahn an Ampeln Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr haben. Die Turmstraße ist das Stadtteilzentrum von Moabit und zentrale Geschäfts- und Einkaufsstraße. Die heutigen Seitenbereiche sollen möglichst erhalten bleiben, verkehrssichere und barrierefreie Querungsangebote geschaffen werden. Radverkehrsanlagen werden nach Standards des Mobilitätsgesetz Berlin geplant. Es ist vorgesehen, die Straßenbahn auf der Turmstraße zwischen Bremer Straße – Oldenburger Straße und Emdener Straße – Waldstraße auf einen eigenen Gleiskörper als Rasengleis zu führen. Die zentrale Haltestelle Oldenburger Straße soll gemeinsam von Straßenbahnen und Bussen genutzt werden und eine Platzsituation in der Turmstraße schaffen und damit die Aufenthaltsqualität in der Turmstraße steigern. Flächen für den Kfz-Verkehr werden reduziert, die Erreichbarkeit und Anbindung der nördlichen und südlichen Kieze soll erhalten bleiben. Lade- und Liefermöglichkeiten für den Wirtschaftsverkehr sollen punktuell realisiert werden. Die Haltestelle Turmstraße/Beusselstraße soll als Mittelbahnsteig ausgeführt werden und über die Kreuzungen Turmstraße/Beusselstraße sowie Turmstraße/Waldstraße zugänglich sein. Dadurch entstehen kurze Umsteigewege zu den bestehenden Bushaltestellen der Buslinien 101, 106, 123. Planerisch berücksichtigt wird eine zukünftige Nord-Süd-Verbindung vom Virchow-Klinikum – Turmstraße (- Zoo). Der Abschnitt Huttenstraße ist im östlichen Bereich geprägt durch eine hohe gastronomische Nutzung der Seitenräume und im westlichen Bereich durch den Baumbestand. Die Straßenbahn soll in diesem Abschnitt auf der Kfz-Fahrspur geführt werden. Das Kehrgleis Huttenstraße soll westlich der geplanten Haltestelle Reuchlinstraße liegen und damit im gewerblich geprägten Teil der Huttenstraße. Der Abschnitt Kaiserin-Augusta-Allee von der Wiebestraße bis zum Mierendorffplatz ist geprägt durch einen besonders stadtbildprägenden Baumbestand. Um die Grüneingriffe auf ein Minimum zu reduzieren, soll die Straßenbahn straßenbündig auf den Kfz-Fahrsteifen verkehren. An den Haltestellen Kaiserin-Augusta-Brücke und Mierendorffplatz soll die Straßenbahn den dazwischenliegenden Abschnitt als Pulkführer vor dem Kfz-Verkehr anführen. Das bedeutet, der Verkehr soll so geregelt werden, dass sich Autos hinter der Straßenbahn einordnen müssen. Der Abschnitt Mierendorffplatz bis Tegeler Weg ist räumlich beengt, ein eigener Gleiskörper für die Straßenbahn ist nicht möglich. Die Straßenbahn soll auf dem Kfz-Fahrstreifen geführt werden. Die Kreuzungen Tauroggener Straße, Kamminer Straße und Herschelstraße sollen verkehrssicherer und barrierefrei umgebaut werden. Im Abschnitt Tegeler Weg soll die Straßenbahn nach derzeitigen Planungsstand in östlicher Seitenlage verlaufen und nördlich am Bahnhofsvorplatz Jungfernheide enden. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundeseinheitlich geregelt, da sie die Grundlage für Finanzierungsbeihilfen des Bundes bildet. Nach der Methode der standardisierten Bewertung ist die Verwendung eines einheitlichen Preisstandes – hier des Jahres 2006 – vorgegeben. Danach beläuft sich das Netto-Investitionsvolumen auf ca. 72,3 Millionen Euro. Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung am 14.04.2021 wurde der gegenwärtige Stand der Planung und der planerisch zu bevorzugende Streckenverlauf für eine neue Straßenbahnverbindung zwischen U-Bahnhof Turmstraße und S- und U-Bahnhof Jungfernheide vorgestellt. Teilnehmende hatten die Möglichkeit, sich mittels Fragen, Hinweisen und Anregungen in die Diskussion einzubringen. Im Anschluss bestand vom 15.04. bis 29.04.2021 die Möglichkeit, weitere Hinweise und Anregungen zum Planungsstand auf der digitalen Beteiligungsplattform mein.berlin.de einzubringen. Beteiligungsplattform meinBerlin mit weiteren Informationen Downloads Hier finden Sie alle weiteren Downloads (Kurzbericht, Zahlen/Daten/Fakten, Lagepläne, Querschnitte). Weitere Informationen

Fünf Jahre Berliner Mobilitätsgesetz: Anerkennen, was wirkt – pragmatisch weiterentwickeln, was den Alltag bremst

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt würdigt den Anspruch des Gesetzes, die Mobilität in Berlin strategisch zu ordnen und weiterzuentwickeln – und zieht zugleich als Bilanz: Das Mobilitätsgesetz hat sinnvolle Leitplanken gesetzt und Verbesserungen angestoßen. Es hat aber auch gezeigt, dass ein stark technisch geprägtes Regelwerk nur dann Wirkung entfaltet, wenn es im Alltag von Verwaltung, Bezirken, Wirtschaft und Stadtgesellschaft praktikabel umsetzbar ist. „Berlin braucht deshalb eine Mobilitätspolitik, die nicht spaltet, sondern verbindet: praktikabel, finanzierbar, sicher – und vor allem von möglichst vielen Berlinerinnen und Berlinern akzeptiert und gewollt“, so Verkehrssenatorin Ute Bonde anlässlich des Jubiläums. „Ein gutes Mobilitätsgesetz muss im Alltag funktionieren – im Kiez genauso wie auf den Hauptachsen, für Pendlerinnen und Pendler ebenso wie für Familien, Ältere, Wirtschaftsverkehr, ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgänger. Unser Maßstab ist: Pragmatismus statt Ideologie“. Dies spiegele sich auch in den Investitionsschwerpunkten der nächsten Jahre wider. „Wir machen den ÖPNV stabiler, haben Einseitigkeiten zulasten des motorisierten Individualverkehrs beendet und bauen die Mobilität für morgen für alle in Berlin.“ „Es geht nicht um „entweder-oder“, sondern um ein Berlin, das funktioniert: im Berufsverkehr, im Kiez, bei Großbaustellen, in Randlagen ebenso wie in der Innenstadt“, fasst die Senatorin zusammen. „Mit dem Baustellenmanager haben wir nun einen weiteren Baustein dieser Weiterentwicklung des Gesamtverkehrssystems erfolgreich gesetzt.“ „Wir bekennen uns zu einer Mobilitätswende, die funktioniert: Schritt für Schritt, nachvollziehbar und mit Blick auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen und der Berliner Wirtschaft. Entscheidend ist, dass Mobilität nicht zum Kulturkampf wird, sondern zu einer gemeinsamen Aufgabe mit klaren, fairen Regeln statt ideologisch zu übersteuern“, formuliert die Verkehrssenatorin ihren Anspruch an eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik. „Unsere Vision ist eine Mobilitätspolitik, die die Berlinerinnen und Berliner im Alltag überzeugt – die an den Bedürfnissen aller Berlinerinnen und Berliner ausgerichtet ist, sich weiterentwickelt und das heute wie morgen Mögliche aufgreift – sicher, verlässlich und praktikabel für alle und nicht für Einzelne.“

FahrRat: Beratungsgremium zur Förderung des Radverkehrs in Berlin

Das Gremium „FahrRat” unterstützt und berät die für Mobilität zuständige Senatsverwaltung seit vielen Jahren. Es bringt Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung zusammen, um den Radverkehr in der Stadt zu fördern und die Planung und Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben. Die Mitwirkenden im FahrRat vertreten die verschiedenen Sichtweisen auf das Thema Radverkehr sowie die verschiedenen Planungsebenen – eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Die aktuelle Zusammensetzung des Gremiums wurde 2019 gemäß Mobilitätsgesetz vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Senatsverwaltungen und nachgeordnete Behörden Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Staatssekretär für Mobilität und Verkehr; Bündnis für den Radverkehr (vertreten durch die Koordinierungsstelle Radverkehr); Abteilung Mobilität; Abteilung Verkehrsmanagement Grün Berlin infraVelo GmbH Bildung, Jugend und Familie Inneres und Sport Polizei Berlin, Stabsbereich Verkehr Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf, Straßen- und Grünflächenamt Neukölln, Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf, Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf, Straßen- und Grünflächenamt Verbände ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Berlin e.V. BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Berlin e.V. Fuss e.V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland IHK Berlin – Industrie- und Handelskammer zu Berlin VCD – Verkehrsclub Deutschland e.V., Landesverein Nordost Changing Cities e.V. LSBB – Landesseniorenbeirat Berlin Landesschülerausschuss ÖPNV BVG – Berliner Verkehrsbetriebe S-Bahn Berlin GmbH Wissenschaft GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. / UDV – Unfallforschung der Versicherer Difu – Deutsches Institut für Urbanistik Fahrradwirtschaft Velokonzept Saade GmbH Vertragspartner des Landes Berlin aus dem Bereich Leihfahrradsysteme Tourismus Visit Berlin Das Berliner Mobilitätsgesetz stärkt den FahrRat in seiner Rolle. Beispielsweise soll das Gremium vor wesentlichen Entscheidungen mit gesamtstädtischer Relevanz gehört werden. Zusätzlich berät der FahrRat das Land Berlin in der Auswahl von Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die sich besonders um den Radverkehr in Berlin verdient gemacht haben. Diese werden jährlich mit dem Engagementpreis „Fahrrad Berlin“ ausgezeichnet. Die Sitzungen des FahrRats werden von der für Mobilität zuständigen Senatsverwaltung organisiert und finden in der Regel drei Mal im Jahr statt. Im Rahmen der FahrRat-Sitzung am 13. November 2025 wurde über die Entstehung von FGSV-Regelwerken (FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.) und den aktuellen Arbeitsstand der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) berichtet. Darüber hinaus wurde über aktuelle Themen aus der Senatsverwaltung berichtet, unter anderem zur Evaluation des Radverkehrsplans.

Barrierefreier Alternativ-Verkehr über VBB-BAV gewährleistet nahtlose Anschlusslösung für mobilitätseingeschränkte Personen – Beendigung des BVG Muva zum 28. Februar 2026 –

Seit dem 1. Januar 2026 erfüllt der neu konzipierte Barrierefreie Alternativ-Verkehr (VBB-BAV) die Aufgaben gemäß § 26 Absatz 7 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG). Menschen, die auf barrierefreie Mobilität angewiesen sind, können den VBB-BAV-Service telefonisch über das Kundencenter 030 25 41 44 44 erreichen. Dort erhalten sie eine individuelle Beratung zu Aufzugsstörungen und alternativen Umfahrungsmöglichkeiten innerhalb des ÖPNV, damit nach Art und Grad der Mobilitätseinschränkung eine selbstständige Nutzung von Bus und Bahn ermöglicht werden kann. Nur wenn dies nicht gelingt, erfolgt eine Unterstützung durch die Beauftragung eines barrierefreien Taxis. Die Neuorganisation, weg von einer eigenen Flotte hin zur Einbindung vorhandener Fahrzeugflotten, führt bereits jetzt spürbar zu einer deutlich verbesserten Verfügbarkeit und schnelleren Reaktionszeiten bei der Hilfe zur barrierefreien Nutzbarkeit des ÖPNV: Der seit Jahresanfang noch parallel im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angebotene BVG Muva wird daher am 28. Februar 2026 auslaufen. Die zweimonatige Übergangsphase zum Hochlauf des neuen Systems endet damit. Senatorin Ute Bonde: „Vollständige Barrierefreiheit innerhalb des ÖPNV ist kein Zusatzangebot, sondern eine Grundvoraussetzung für Teilhabe. Mit dem neuen VBB-BAV stellen wir sicher, dass mobilitätseingeschränkte Menschen auch bei Störungen, zumeist bei Aufzugsausfällen, zuverlässig ihren Reiseweg fortsetzen können. Es war trotz der in letzter Zeit aufgekommenen Diskussionen und Befürchtungen völlig klar, dass auch nach der Beendigung des BVG Muva eine alternative barrierefreie Beförderung angeboten werden wird.“ Der im Herbst 2022 gestartete BVG Muva diente zur Erprobung eines ergänzenden Fahrdienstes zur Sicherung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV. Mit dem Abschluss der Erprobung im vergangenen Jahr stand fest, dass eine Lösung für die sehr hohen Fixkosten der eigenen, und dennoch beschränkten Fahrzeugflotte des BVG Muva gefunden werden musste. Zum anderen wurde deutlich, dass sich die Neukonzeption des Angebots auf die Zielgruppe konzentrieren muss, für die eine vollständige Barrierefreiheit notwendig für ihre Teilnahme am ÖPNV ist. Die Senatsverwaltung dankt der BVG und dem Dienstleister VIA Mobility DE GmbH für die gute Zusammenarbeit während des Projekts und für die daraus gemeinsam gewonnenen Erkenntnisse und blickt mit dem VBB-BAV auf eine dauerhaft tragfähige Lösung für barrierefreien ÖPNV in Berlin. Der VBB-BAV ist die passgenaue Unterstützung für die betroffenen Fahrgäste, ohne dass deswegen die Anstrengungen zur Störungsbeseitigung von Aufzügen und Fahrtreppen nachlassen werden. Ferner werden sich VBB und Senatsverwaltung fortlaufend dazu abstimmen, ob und in welchem Umfang das aktuelle Angebot ausgebaut und optimiert werden kann.

Rechtsvorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr

Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieur­bauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken

Planungsphase Die Hellersdorfer Brücken befinden sich im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf und überführen im Zuge der Eisenacher Straße mit der „Hellersdorfer Brücke“ die Wuhle und mit der „östlichen Hellersdorfer Brücke“ die neue Wuhle. Beide Brücken überführen den Bereich des Wuhletals in direkter Nachbarschaft zu den südwestlich angrenzenden „Gärten der Welt“. Im nördlichen Verlauf der Wuhlearme befinden sich flankierend zum Wuhletalwanderweg eine öffentlich gewidmete wohnungsnahe Grünanlage (der Wiesenpark). Östlich verläuft parallel zur Wuhle ein Wohngebiet an der Gothaer Straße. Zur Erreichung einer durchgängig leistungsfähigen Verkehrsverbindung sind die Brückenbauwerke im Zuge des Ersatzneubaus im Kontext der angrenzenden bezirklichen Straßenbaumaßnahme an das Berliner Mobilitätsgesetzes anzupassen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Vorlaufende und angrenzende Bauvorhaben Fragen und Antworten Die Eisenacher Straße befindet sich im Berliner Stadtbezirk, Marzahn-Hellersdorf und ist Bestandteil des örtlichen Straßennetzes. Sie verbindet in Ost-West-Richtung zwischen den Knotenpunkten der Gothaer Straße und des Blumberger Damms die Ortsteile Hellersdorf und Marzahn. Aufgrund des derzeit schlechten Fahrbahnzustandes, der ungenügenden Beleuchtung sowie des unzureichenden Platzangebotes für den Fuß- und Radverkehr plant der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die Neugestaltung der Eisenacher Straße im Ausbaubereich zwischen den Knotenpunkten. Im Straßenverlauf der Eisenacher Straße wird unmittelbar an der Ortsteil-Grenze mit der östlichen Hellersdorfer Brücke die „neue Wuhle“ und im unmittelbaren Anschluss in westliche Richtung mit der Hellersdorfer Brücke die „Wuhle“ gequert. Die vorhandenen Gehwegbreiten beider Brücken sind unzureichend und stellen daher eine Verkehrsbeeinträchtigung für den Fuß- und Radverkehr dar. Im Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme wird daher auch vor dem Hintergrund der Einstufung der Eisenacher Straße in das Radwegvorrangnetz eine Verbesserung der derzeitigen Fuß- und Radwegführung für den Lückenschluss im Bereich der Hellersdorfer Brücken erforderlich. Im Zusammenhang mit den Brückenbaumaßnahmen wird die Radverkehrsanlage im Baubereich erneuert. Hierbei erfolgt, unter der Maßgabe der prognostischen Radverkehrszuwächse und der Bedeutung dieser Radverkehrsverbindung, eine Anpassung für den Bereich des Rad- und Gehwegs auf eine beidseitig nutzbare Breite von 5,70 m je Fahrtrichtung. Infolge der angepassten Breite des Brückenbereiches wird neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr in beiden Bereichen der Verkehrsanlage erhöht und das Ziel der Erhaltung einer durchgängigen Radverkehrsanlage zwischen den angrenzenden Knotenpunkten sowie eine konfliktfreie Radverkehrsführung erreicht. Bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums für die Abwicklung der vorhandenen Verkehre werden die Belange des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie des Wirtschafts- und Individualverkehrs im Hinblick auf die vorhandenen und prognostizierten Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage in seiner Gesamtheit berücksichtigt. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner sowie die Nutzer des Verkehrsweges so niedrig wie möglich zu halten, soll der Ersatzneubau der Brücken möglichst im zeitlichen Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme stehen. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung der Bauleistung. Im Zuge der Planung zum Ersatzneubau wurden die umweltrechtlichen Belange untersucht und bewertet. Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Auslösekriterien zur Durchführung einer UVP gegeben sind. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt und sind umfassend im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) identifiziert und bewertet. Bestandteil des LBP ist ebenso die Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Zuge der naturnahen Wiederherstellung der Eingriffsflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG (§ 40) die Ansaat mit gebietsheimischen Arten. Erfahrungswerte belegen hier zudem die gute ökologische Funktion für die hiesigen Biotope, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Habitatfunktion für die Fauna. Da sich der bauliche Eingriffsbereich überwiegend im Naturraum des Wuhletals befindet, wird im Rahmen der Planung und späteren Bauausführung weiterhin eine insektenfreundliche Beleuchtung berücksichtigt. Voraussichtliche Bauzeit: Beginn 1. Quartal 2026 Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken sieht wieder die Errichtung zweier Brückenbauwerke vor. Der Ausbaubereich der Verkehrsanlage wird entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes neugestaltet. Beide Brücken sollen in Verbindung mit dem Ausbau der Eisenacher Straße, im Besonderen auf Grund der zu geringen Bauwerksbreite, die eine gefährliche Engstelle für den Fuß- und Radverkehr darstellt, aber auch hinsichtlich einer uneingeschränkten Traglast rück- und als gemeinsamer Brückenzug mit dem Namen („Hellersdorfer Brücken“) neugebaut werden. Die Baumaßnahme beinhaltet weiterhin eine geringfügige Anpassung der Wuhle im Bauwerksbereich eine Umverlegung der vorhandenen Leitungen in einen Düker nördlich der Brücken die Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Wuhlewanderweges mit Bedarfslichtsignalanlage den ersatzlosen Rückbau der vorhandenen Verrohrung südlich der Brücke den Aufbau einer einseitigen Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln Die vorgesehene Baumaßnahme erfolgt unter den Rahmenbedingungen einer möglichst kurzen Bauzeit, dem Schutz von Natur und Umwelt und der Nachhaltigkeit der gewählten Bauweise. Bauwerkskonzept Das neue Bauwerk der Hellersdorfer Brücke bleibt in der bestehenden Straßenachse der Eisenacher Straße, muss jedoch aufgrund der im Boden verbleibenden Bestandsgründung in Richtung Osten verschoben werden. Dies bedingt eine geringfügige Anpassung des Flusslaufes. Beide Brücken werden als jeweils einfeldrige integrale Rahmenbauwerke in Stahlbeton ausgebildet. Die Rahmenstile mit biegesteif angebundenen Parallelflügeln gründen tief auf einreihigen Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 60 cm. Die integrale Bauweise garantiert eine lange Nutzungsdauer der Brücken. Unterhaltungsaufwendige Lager und Übergangskonstruktionen entfallen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken werden die Geländer durchgehend neu gestaltet, erhalten eine aufgelockerte Struktur und schließen mit Postamenten ab, die den Brückennamenszug tragen. Damit fügt sich der Brückenzug gestalterisch in das naturnahe Umfeld und schafft in der Wahrnehmung eine Verbindung der Ortsteile Marzahn und Hellersdorf zu den angrenzenden Gärten der Welt. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anregt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Am 28. Mai 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung im Besucherzentrum der Gärten der Welt statt, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen konnten. Informationen hierzu können der Präsentation auf meinBerlin entnommen werden. Informationsveranstaltung auf meinBerlin Auf Grund bautechnologischer Zwangspunkte und zur Sicherstellung des Bauablaufs wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung der Eisenacher Straße für den Kraftfahrzeugverkehr über einen Zeitraum von 1,5 Jahren durchgeführt. Der voraussichtliche Beginn ist für Ende 2025 vorgesehen. Während dieser Zeit erfolgt die vorgesehenen Umfahrung in West-Ost-Richtung analog zur derzeitigen Umleitung sowohl nördlich als auch südlich über das übergeordnete Verkehrsnetz, die Landsberger Allee / Landsberger Chaussee beziehungsweise die Cecilienstraße. Die Erschließung der Eisenacher Straße westlich der Hellersdorfer Brücken einschließlich aller Zugänge der Gärten der Welt ist weiterhin aus Richtung West über den Blumberger Damm möglich. Für die gemeinsame Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr wird in unmittelbarer Nähe nördlich der bestehenden Brücken eine bauzeitliche Querungsmöglichkeit eingerichtet. Die Nutzbreite der über 2 Behelfskonstruktionen und angrenzende Fangedämme nahezu eben verlaufende Wegstrecke beträgt 2,50 m. Der Aufbau der Querungsmöglichkeit und die Umverlegung der vorhandenen Leitungen erfolgen im Vorfeld der Brückenbaumaßnahme über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten. Im Nachgang der erforderlichen Vollsperrung werden weitere 3 Monate für die Komplettierung und Ausstattung der Bauwerke veranschlagt. Der BVG-Linienbusverkehr wird während der gesamten Bauzeit im Baufeld unterbrochen. Der ÖPNV (Buslinie 195) wird analog zum Kraftfahrzeugverkehr umgeleitet. Die Umleitung des ÖPNV verläuft auf bereits vorhandenen ÖPNV-Strecken und nutzt die vorhandenen Bushaltestellen. Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestellen „Bärensteinstraße“ (Fahrtrichtung Ost), „Eisenacher Straße/ Gärten der Welt“ (beidseits) und „Suhler Straße“ (beidseits) während der Bauzeit außer Betrieb genommen werden. Straßenbaumaßnahme Eisenacher Straße Seit dem IV. Quartal 2022 wird der Bereich der Eisenacher Straße grundhaft ausgebaut. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Knotenpunkt Blumberger Damm bis zum Knotenpunkt Gothaer Straße. Der Knotenpunkt Gothaer Straße wird ebenfalls neu gebaut. Die Baumaßnahme wird durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geplant und umgesetzt und spart den Bereich der Hellersdorfer Brücken über die Wuhle und die neue Wuhle aus. Die Baudurchführung erfolgte zunächst halbseitig mit dem Neubau der Verkehrsflächen und der Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs im Zuge einer Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Ost. Zur Kompensierung witterungsbedingt eingetretener Verzögerungen, Sicherstellung eines reibungslosen Gesamtbauablaufes, dem termingerechten Anschlusses der Brückenbaumaßnahme an die fertiggestellte Straßenbaumaßnahme, und der damit verbundenen Minimierung der Gesamtbeeinträchtigungen im Baufeld wurde seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die bezirkliche Straßenbaumaßnahme mit der Verkehrslenkung Berlin für die abschließenden Arbeiten im Bereich der Fahrbahn (Aufbringung einer fugenlosen dauerhaften Asphaltdecke sowie Arbeiten am straßenbegleitenden Grünstreifen) eine schrittweise Vollsperrung einzelner Abschnitte abgestimmt. Die Maßnahme der Vollsperrung beginnt am 17.03.2025 . Anliegende können in diesem Zeitraum die Zufahrtsmöglichkeiten sowohl zu den angrenzenden Anwohnerstraßen als auch zum Parkplatz der Gärten der Welt mit wechselnder Verkehrsführung nutzen. Der Durchgangsverkehr soll über die Cecilienstraße und die Landsberger Allee geleitet werden. Die Buslinie 195 wird in beide Fahrtrichtungen über die Haltestellen der Linie 197 geführt. Ein Schreiben des Bezirksamtes hat die Anlieger über die detaillierten Planungen informiert. Im beigefügten Plan ist der Umleitungsverkehr für diesen Bauzustand dargestellt. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten östlich und westlich des Brückenbereiches wird die Vollsperrung der bezirklichen Straßenbaumaßnahme in diesen Bereichen aufgehoben. Die Eisenacher Straße wird ab diesem Tag jedoch lediglich als Sackgasse aus beiden Richtungen bis zum Brückenbauwerk für den Verkehr nutzbar sein. In diesem Teil beginnen dann die Arbeiten zum Brückenersatzneubau. Die diesbezügliche bauzeitliche Verkehrsführung ist bereits oben beschrieben. Bauvorbereitende Arbeiten (Leitungsumverlegungen) für den Ersatzneubau der Brückenbauwerke werden im Bauschatten der bezirklichen Vollsperrung bereits ab Juni 2025 durchgeführt. Vorlaufend zur Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken erfolgt nördlich des Baufeldes die Dükerung verschiedener Versorgungsleitungen. Die Planung und Baudurchführung dieser Baumaßnahme erfolgt durch die Leitungsträger NBB, Stromnetz und Telekom in einem selbstständigen Bauvorhaben ab Juni 2025.

Gremium Fußverkehr: Beratungsgremium zur Förderung des Fußverkehrs in Berlin

Sicherer und komfortabler Fußverkehr bildet die Grundlage für eine nachhaltige Mobilität in Berlin. Das Mobilitätsgesetz sieht deshalb vor, dass ein Gremium auf Landesebene etabliert wird, welches die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung in allen Belangen des Fußverkehrs unterstützt (§ 51 Abs. 5 MobG BE). Das Gremium bringt Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung zusammen, um den Fußverkehr in der Stadt zu fördern und die Planung und Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben. Die Mitwirkenden im Gremium vertreten die verschiedenen Sichtweisen auf das Thema Fußverkehr – eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Die aktuelle Zusammensetzung des Gremiums wurde 2021 gemäß Mobilitätsgesetz vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats beschlossen. Folgende Mitglieder sind im Gremium vertreten. Senatsverwaltungen und nachgeordnete Behörden Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Staatssekretär für Mobilität und Verkehr; Koordinierungsstelle Rad- und Fußverkehr (KRF), Abteilung Mobilität, Abteilung Verkehrsmanagement Bildung, Jugend und Familie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Polizei Berlin, Die Polizeipräsidentin Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Integration, Arbeit und Soziales) Bezirke Mitte (Straßen- und Grünflächenamt) Marzahn-Hellersdorf (Straßen- und Grünflächenamt) Lichtenberg (Straßen- und Grünflächenamt) Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt) Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt) Verbände, Kammern und Träger öffentlicher Belange ABSV – Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. BSR – Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V. BVG – Berliner Verkehrsbetriebe AöR Changing Cities e.V. Fuss e.V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland IHK – Industrie- und Handelskammer zu Berlin Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Landesschülerausschuss LEAK – Landeselternausschuss Kindertagesstätte Berlin LSBB – Landesseniorenbeirat Zivilgesellschaftliche und weitere relevante Handelnde Architektenkammer Berlin Difu – Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Technische Universität Berlin, IVP – Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung Visit Berlin – Berlin Tourismus & Kongress GmbH Das Gremium hat folgende Aufgabenschwerpunkte: Mitwirkung bei der Erarbeitung des Fußverkehrsplans Mitwirkung bei der Erstellung bzw. Überarbeitung von Standards zur fußverkehrsfreundlichen Gestaltung Mitwirkung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Ausstattung von Straßen, Wegen und Plätzen Mitwirkung bei der Kategorisierung und Priorisierung von Fußverkehrsnetzen Sicherstellung transparenter Verfahrensverläufe und der Einbindung aller Bevölkerungsgruppen durch geeignete Beteiligungsverfahren im Bereich der Fußverkehrspolitik Die Sitzungen des Gremiums werden von der für Mobilität zuständigen Senatsverwaltung organisiert und finden in der Regel drei Mal im Jahr statt.

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