Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Der Datensatz beinhaltet alle linienhaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Der Datensatz beinhaltet alle punkthaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Gebiete (Flora-Faune-Habitate). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) und Einzelobjekte im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält alle flächenhaft erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält alle linear erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen, infolge ihrer Ausdehnung linienhaft dargestellten Waldflächen und linearen Objekte im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 16 |
| Europa | 1 |
| Land | 18 |
| Weitere | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 18 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 39 |
| Offen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 10 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 45 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 43 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 45 |