Das Projekt "EG-Richtlinie Lärm und Berufsmusiker" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Die Europäische Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) führt für eine achtstündige Arbeitsschicht einen Grenzwert über die Lärmexposition am Arbeitsplatz von 87 dB(A) ein, wobei die Wirkung von Gehörschutz mit einbezogen wird. Da diese Richtlinie ausdrücklich auch für Berufsmusiker gilt, ist es notwendig für die Praxis geeignete Lösungen zu entwickeln um die entsprechenden Anforderungen ins deutsche Recht umsetzen zu können.