Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Uran befindet sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen, aus denen sich Radon-222 lösen kann. Radon ist farblos, man kann es nicht riechen und schmecken. Es ist nicht entflammbar und ist nicht giftig, jedoch radioaktiv. Als Gas ist es ausgesprochen mobil, kann sich vom Entstehungsort aus in den Boden- und Gesteinsschichten verteilen und in die freie Atmosphäre austreten. Über undichte Fundamente gelangt es in Gebäude und kann sich dort anreichern. Ist eine Person länger oder häufig einer erhöhten Radon-222-Konzentration ausgesetzt, so steigert dies das Lungenkrebsrisiko. Bürger, die in Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen leben, können sich durch geeignete Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken schützen. In der Erdkruste sind radioaktive Stoffe, wie Uran, Thorium und das Mutternuklid des Radons, das Radium, enthalten. Geologische Prozesse, die in der Folge entstandenen geologischen Lagerungsbedingungen und die Eigenschaften der Radionuklide bestimmen die Konzentration der natürlichen radioaktiven Stoffe in den Gesteinen und im Boden. Im Norden und Osten von Sachsen-Anhalt wurden nur geringe Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen, während die Messwerte vor allem im Südwesten erhöht sind. Dies liegt an den geologischen Gegebenheiten im Bereich des Harzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in seinem Geoportal eine interaktive Karte von Deutschland zur Verfügung. Dort ist es möglich, die Radon-222-Konzentrationen in der Bodenluft einzublenden: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Tritt Radon aus dem Boden aus, wird es entweder im Freien in die Luft oder aber in Gebäuden freigesetzt. Während die Radonkonzentration im Freien durch Vermischen mit der Umgebungsluft nur wenige zehn Becquerel (Bq) pro Kubikmeter (m³) beträgt, ist sie in Wohnräumen in Deutschland im Durchschnitt drei- bis viermal höher, da das Radon unverdünnt aus dem Untergrund in das Gebäude eindringt. Es ist somit bestimmend für die durch das Radon verursachte Strahlenbelastung der Bewohner. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Bodenluft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei circa 0,1 bis 0,5 Prozent, das heißt bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von z. B. 100 kBq/m³ könnten Werte im Bereich von 100 bis 500 Bq/m³ in der Raumluft des Gebäudes auftreten. Das Radon gelangt durch undichte Stellen im Fundament oder in den Kellerräumen in das Haus und breitet sich dort über Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte aus. Die Radonkonzentration in Gebäuden wird durch gebäudespezifische Einflussfaktoren bestimmt: das Radonangebot im Boden und seine Beschaffenheit, den Zustand des Gebäudes, einen möglichen Kamineffekt im Gebäude, das Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer. Eine Prognose der Radon-222-Konzentration in der Raumluft zeigt diese Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html Radon-222 wird beim Atmen aufgenommen und zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte Polonium, Blei oder Wismut werden jedoch in den Atmungsorganen abgelagert. Untersuchungen bei größeren Bevölkerungsgruppen lassen darauf schließen, dass ein Zusammenhang zwischen der Radon-Exposition und dem Lungenkrebsrisiko besteht. Allerdings dürfen für eine Bewertung der Gefährdung andere Faktoren wie Rauchen, Feinstaub und weitere Schadstoffe nicht außer Acht gelassen werden. So zeigen Studien, dass das auf Radon basierende Lungenkrebsrisiko durch gleichzeitiges Rauchen erhöht wird - die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle treten bei Rauchern auf. Somit wird die Frage zur Festlegung der Höhe eines Referenzwerts der Radonkonzentration in Wohnräumen in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter, doch auch darunter ist eine weitere Verringerung sinnvoll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist durch das Strahlenschutzgesetz beauftragt, sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt festzulegen. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete nach § 121 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Für diese Gebiete wird erwartet, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert überschreitet. Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Das damalige Umweltministerium legte zum 30. Dezember 2020 die folgenden Gemeinden als Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) fest: Im Landkreis Mansfeld-Südharz : Allstedt Arnstein Goldene Aue Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Mansfelder Grund – Helbra Sangerhausen Südharz Im Landkreis Harz : Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt basiert auf: der wissenschaftlichen Auswertung geologischer Daten, der Prognosekarte des geogenen Radonpotenzials 2020 des Bundesamtes für Strahlenschutz, Messwerten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Innenräumen und auf der Betrachtung weiterer örtlicher Faktoren. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der aus der Festlegung folgenden Pflichten ist das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Geogenes Radonpotenzia l Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Karte von Deutschland erstellt, welche das sogenannte „geogene Radonpotenzial“ in einem 10 x 10 km²-Raster abbildet. Diese Karte stellt das Ergebnis von Modellrechnungen dar, welche unter anderem geologische Daten, Daten zur Bodenpermeabilität, Messdaten in der Boden- und Raumluft, sowie Gebäudeeigenschaften einbeziehen. Diese Prognose betrachtet alle bis zum 30. Juni 2020 eingegangenen, mittels aktiver Messtechnik gewonnenen Bodenluftmessdaten. Die Methodik dieser Prognose entspricht annähernd einer älteren Modellierung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die in einem Bericht von 2019 erläutert wird. Die aktuelle Prognose des Radonpotenzials nutzt jedoch eine abweichende Interpolationsmethode und die dominierende Geologie von jedem Rasterfeld als Prädiktor. Für die Prognose wurde die Modellierung mit Innenraummessungen verknüpft. Bei Fach-, Berufsverbänden oder ähnlichen Einrichtungen zu Radonfachleuten Ausgebildete können sich in die Liste ausgebildeter Radonfachleute eintragen lassen. Der Antrag ist unter dem Betreff "Radonfachleute" zu richten an: strahlenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Liste geben Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung Ihre Einwilligung, dass Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer (personenbezogene Daten) in der beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) geführten Liste gemeinsam mit weiteren Radonfachleuten aufgenommen und diese Liste im Internet auf der Homepage des MWU veröffentlicht wird. Datenschutzhinweise Sie sind nicht zur oben genannten Einwilligung verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können Ihre personenbezogenen Daten nicht in die Liste aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Zudem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Verarbeitungszwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind, längstens jedoch 30 Jahre. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Weiterhin steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; der behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse Datenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de. Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit der Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt wurden viele Fragen an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) gerichtet. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sind alle Fragen und Antworten zum Thema Festlegung von Radonvorsorgegebieten übersichtlich zusammengestellt. zum FAQ -Festlegung von Radonvorsorgegebieten Durch die Festlegung besteht seit dem 31. Dezember 2020 in den Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche nach § 127 Strahlenschutzgesetz. Innerhalb von 18 Monaten sind an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft durchzuführen. Die Messungen sollen an repräsentativen Messorten über eine Dauer von 12 Monaten erfolgen. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden. Diese Anbieter werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste bekannt gegeben: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html Es ist empfehlenswert, bei mehreren Anbietern ein Angebot für die Messungen einzuholen. Ergibt eine Messung eine Überschreitung des Referenzwertes, sind gemäß § 128 Strahlenschutzgesetz durch den Arbeitsplatzverantwortlichen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu treffen. Der Erfolg der getroffenen Maßnahmen ist durch Messungen zu überprüfen. Zuständig für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Verbraucherschutz . Abhängig von der Überschreitung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft sind organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Konzentration durchzuführen. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Lüftung der betroffenen Räume, die Installation einer automatischen Lüftungsanlage oder die Abdichtung von Türen, Leitungen oder anderen Zugängen zwischen Aufenthaltsräumen und Räumen, in die Radon über das Fundament eindringen kann (z.B. Kellerräume), sein. Sollten sich nach Ergreifen dieser einfacheren Maßnahmen weiterhin erhöhte Messwerte (> 300 Bq/m³) ergeben, sollte zur weiteren Beratung ein fachkundiger Dienstleister hinzugezogen werden. Dieser hilft beim Auffinden versteckter Risse oder undichter Stellen und berät zu weiterführenden Maßnahmen, wie einer Versiegelung oder der Installation von Absaugvorrichtungen. Auch in Gebäuden, welche nicht in Radonvorsorgegebieten liegen, kann zum Beispiel aufgrund von Schäden im Gemäuer oder mangelnder Durchlüftung eine erhöhte Radon-222-Konzentration in der Raumluft auftreten. Obwohl dort keine gesetzlichen Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche bestehen, sollten dennoch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Weiterführende Informationen über die Maßnahmen zum Schutz vor Radon bietet das Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/massnahmen.html Nach § 123 Strahlenschutzgesetz sind bei der Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt für Neu- oder Umbauten von Arbeitsplatzverantwortlichen und privaten Bauherren. Im gesamten Landesgebiet von Sachsen-Anhalt sind zum Schutz vor Radon die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz einzuhalten. In den festgelegten Radonvorsorgegebieten ist gemäß § 154 der Strahlenschutzverordnung darüber hinaus mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Bodenluft Begrenzung von Rissbildungen in Wänden oder Böden und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten Absaugung von Radon Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen. In den Jahren 2001 und 2002 hat das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt 1.670 Langzeitmessungen in bestehenden Wohnungen und Gebäuden in auffälligen Gebieten in Sachsen-Anhalt durchgeführt, wobei eine Weitergabe der bewerteten Ergebnisse an die Betroffenen erfolgte. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat Messungen durchgeführt. In öffentlichen Räumlichkeiten mit Radonkonzentrationen von zum Teil über 400 Bq/m³ konnte bereits durch einfache Maßnahmen eine ausreichende Verringerung der Radonkonzentration erreicht werden.
Das Abflussverhalten natürlicher Gewässer mit wechselnden Abflüssen befindet sich in einem Fließgleichgewicht. Solche Gewässer haben einen sehr geringen Unterhaltungsaufwand. Im Laufe der Jahrhunderte wurden unsere Gewässer für eine bessere wirtschaftliche Nutzbarkeit des Wassers und der natürlichen Überschwemmungsflächen in ihrem Verlauf und Profil teilweise erheblich verändert. Damit das Wasser in ihnen immer möglichst schadlos abfließen kann, bedarf dieser ausgebaute Gewässerzustand einer dauerhaften Erhaltung. Neben der Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses dient die Gewässerunterhaltung heute auch der ökologischen Entwicklung der Gewässer als Lebensraum für Flora und Fauna. Die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung spielt für einen reibungslosen Wasserabfluss eine bedeutende Rolle. Dazu gehört ebenso die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Sie muss sich dabei an den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie ausrichten und darf diese nicht gefährden. Sie ist Bestandteil der Flussgebietsbewirtschaftung und in deren Kontext zu verstehen und wahrzunehmen. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Gewässerunterhaltung ist heute nicht mehr nur „klassischer“ Wasserbau, sondern ein sehr komplexes Aufgabengebiet. Der Unterhaltungspflichtige befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld unterschiedlichster Anforderungen. Hierzu gehören Forderungen anliegender Nutzer nach Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses, um angrenzende Flächen vor Vernässungen zu schützen und Abflüsse aus Entwässerungsanlagen zu sichern sowie die gesetzlichen Vorgaben des Gewässer- und Naturschutzes, deren Erfüllung eine möglichst schonende, ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung verlangt. Dies erfordert von den Unterhaltungspflichtigen eine sorgfältige Entscheidung darüber, welche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und welche Methoden bei der Unterhaltung angewendet werden. In der Vergangenheit wurde durch die oft einseitige Zweckbestimmung der Fließgewässer, die auf bestimmte Nutzungsarten gerichtet war, ein hoher Ausbaugrad erreicht, ohne dass die Gestaltung des Landschaftsbildes und die Sicherung der Artenvielfalt in Flora und Fauna genügend Berücksichtigung fanden. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass nach der Erfassung des ökomorphologischen Zustands 75 Prozent der Gewässer in Sachsen- Anhalt den Strukturklassen 3 bis 5 (mäßig bis stark verändert) zugeordnet werden mussten. Bereits vor der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, Wassergesetz für das Land Sachsen- Anhalt) waren die Gewässer im Rahmen der Unterhaltung als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen waren zu bewahren und zu verbessern. Durch Unterhaltungsmaßnahmen, die dem jeweiligen naturräumlichen Charakter entsprechen, wurde bereits eine Verbesserung des Zustandes an ausgewählten Gewässern erreicht. Diese Entwicklung wird konsequent weitergeführt. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewässerunterhaltung in Deutschland sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sowie in den Landeswassergesetzen enthalten. In Sachsen-Anhalt besteht eine eigene Regelung zur Gewässerunterhaltung, die von der bundesrechtlichen Regel in Paragraf 39 WHG abweicht. Paragraf 52 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) schreibt vier einzelne Inhalte der Gewässerunterhaltung fest: den ordnungsgemäßen Abfluss die Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern, die Pflege und die Entwicklung der Gewässer. Damit wurde durch den Gesetzgeber der Erhaltung des Wasserabflusses mindestens die gleiche Priorität eingeräumt, wie der Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Alle Inhalte haben sich an den Bewirtschaftungszielen des Paragraf 102 WG LSA in Verbindung mit den Paragrafen 27 fortfolgend WHG (entsprechend den Qualitätszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie) auszurichten und dürfen die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Zur Gewässerunterhaltung gehören Maßnahmen insbesondere zur: Reinigung und Räumung, zur Freihaltung und zum Schutz des Gewässerbetts einschließlich der Ufer Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze und die Erneuerung des Baumbestandes Unterhaltung und zum Betrieb der Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen (zum Beispiel Schöpfwerke, Wehre) Diese Maßnahmen sind durch den Unterhaltungspflichtigen so durchzuführen, dass sowohl der Wasserabfluss gewährleistet, aber auch die Rolle der Gewässer als Lebensraum mit verschiedenen umweltgesetzlichen Anforderungen zu beachten ist. Die Unterhaltungspflichtigen stellen jährliche Gewässerunterhaltungspläne auf, die die an einem Gewässer oder Gewässerabschnitt durchzuführenden Maßnahmen beinhalten. An Gewässern oder Gewässerabschnitten, wo zwischen der Nutzung angrenzender Flächen und ökologischen Anforderungen nahezu unvereinbare Gegensätze bestehen, ist es zweckmäßig, einen Gewässerunterhaltungsrahmenplan aufzustellen. Der Gewässerunterhaltungsrahmenplan stellt eine wesentliche Grundlage für den Abwägungsprozess zwischen der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und der maßgeblichen Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer für den Naturhaushalt dar. Bei der Aufstellung des Plans sollen Konflikte zwischen den Interessen der Nutzer der Anliegergrundstücke, den für den Gewässer- und Naturschutz verantwortlichen Behörden und Verbänden aufgezeigt und einer Lösung zugeführt werden. Er enthält im Ergebnis der Abstimmung mit den Beteiligten konkrete Vorgaben für die regelmäßig durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten. Mit dem Inkrafttreten der Landesverordnung zur Umsetzung von NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt wird das Vorliegen von schutzzweckkonformen Gewässerunterhaltungsrahmenplänen an Bedeutung gewinnen. Soweit für diese Pläne die Zustimmung der Naturschutzbehörde vorliegt, wird die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung in NATURA 2000 Gebieten freigestellt. Gewässerschauen Zur Kontrolle des Unterhaltungszustandes eines Gewässers oder eines Gewässerabschnittes sind die Gewässer 1. und 2. Ordnung durch die Wasserbehörden regelmäßig zu schauen. Die Wasserbehörden können mit deren Einverständnis den Unterhaltungsverbänden diese Aufgabe übertragen. Davon wird in der Regel Gebrauch gemacht. Gewässerschauen werden regelmäßig mindestens einmal jährlich durchgeführt. Insbesondere folgende Punkte werden begutachtet und soweit notwendig entsprechende Festlegungen getroffen Zustand des Gewässerprofils insbesondere für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss Begutachtung des Bewuchses im Gewässer und auf den Uferböschungen Sedimentablagerungen, die den Abfluss behindern Notwendigkeit zur Uferstabilisierung Funktionstüchtigkeit von Anlagen, die dem Wasserabfluss dienen, wie zum Beispiel Schöpfwerke Anlagen am und im Gewässer Gewässerpflegearbeiten. Der Schautermin wird in den Gemeinden öffentlich bekannt gegeben. Neben Vertreterinnen und Vertretern der unteren Naturschutz- und Forstbehörden, den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen und landwirtschaftlichen Berufsverbänden können auch andere Interessierte an den Schauterminen teilnehmen. Die Ergebnisse werden protokollarisch festgehalten und bei der künftigen Unterhaltung berücksichtigt. Leitfaden Für Sachsen-Anhalt wurde durch den Wasserverbandstag e. V. (WVT) gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ein fachlicher Leitfaden "Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt - Teil A: Rechtlich-fachlicher Rahmen" heraus gegeben. Dieser Leitfaden berücksichtigt neben den aktuellen Regelungen des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die historische Entwicklung des Gewässerausbaus, gibt unter anderem Klarstellungen zum Behördenbegriff für Entscheidungen zum Rückschnitt von Röhricht und umfangreiche Hinweise zu Handlungsspielräumen für die Unterhaltung einschließlich Empfehlungen für den Zeitpunkt der Durchführung einzelner Maßnahmen. Leitfaden Im Land Sachsen-Anhalt befinden sich 26.811 Kilometer Fließgewässer. 2.653 Kilometer davon wurden wegen ihrer erheblichen wasserwirtschaftlichen Bedeutung als Gewässer erster Ordnung eingestuft. Sie werden unterhalten: vom Land, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Weitere Informationen darüber, welche Gewässer und Anlagen von den 7 Flussbereichen des LHW unterhalten werden, können auf den Internetseiten des LHW eingesehen werden. von der Wasserstraßenverwaltung des Bundes , sofern sie Bundeswasserstraßen sind (Elbe, untere Saale und Havel) In diesen Gewässern kommt der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses eine besonders hohe Bedeutung zu. Die Unterhaltungsaufwendungen für diese Gewässer zur Freihaltung des Hochwasserprofils sind besonders hoch. Die meisten wiederkehrend hochwasserführenden Gewässer wurden aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung für den Hochwasserschutz als Gewässer 1. Ordnung eingestuft und werden vom Land oder im Fall der Bundeswasserstraßen vom Bund unterhalten. Für diese Gewässer wird ein Hochwassermeldedienst durchgeführt. Aktuelle Informationen zum Hochwassergeschehen können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder über das Länderübergreifende Hochwasser Portal abgerufen werden. Seit dem 1. Januar 2015 werden auch die Flächen zur Beitragspflicht herangezogen, die in die Gewässer 1. Ordnung entwässern. Ausgenommen davon sind Flächen, die in Bundeswasserstraßen entwässern. Die Regelung zielt auf eine Gleichbehandlung zu den bereits beitragspflichtigen Grundstücken ab, die in Gewässer 2. Ordnung entwässern. Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung werden dabei auf die im jeweiligen Unterhaltungsverband gültige Beitragshöhe begrenzt. Die Unterhaltungsverbände erheben diese Beiträge und erstatten sie dann dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als dem dafür Unterhaltungspflichtigen. Auch diese Beiträge können von den Mitgliedsgemeinden auf die Flächeneigentümer umgelegt werden. Die Gewässer zweiter Ordnung werden von 28 Unterhaltungsverbänden (UHV), die in der Anlage 4 des Wassergesetzes aufgeführt sind, flächendeckend in Sachsen-Anhalt unterhalten. Mitglieder der Verbände sind die Gemeinden im jeweiligen Niederschlagsgebiet. Die meisten Verbände sind im Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt organisiert, der sie in fachlichen Fragen berät und vertritt. Die Rechtsaufsicht über die Unterhaltungsverbände obliegt den zuständigen unteren Wasserbehörden. Die Unterhaltungsverbände erheben für die Durchführung der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen von ihren Mitgliedern Beiträge auf der Grundlage einer Satzung. Die Erhebung der Beiträge erfolgt seit 1. Januar 2010 gemäß Paragraf 55 WG LSA nach zwei Komponenten: nach dem Verhältnis der Fläche, mit dem die Mitglieder am Verbandsgebiet beteiligt sind (Flächenbeitrag), und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Gemeinden im Verbandsgebiet gemäß Paragraf 149 der Gemeindeordnung zur Gesamteinwohnerzahl als Maßstab für die Erschwerung der Gewässerunterhaltung durch versiegelte Flächen (Erschwernisbeitrag). Die Gemeinde, als Mitglied eines Unterhaltungsverbandes, kann soweit sie sich nicht für eine andere Art der Finanzierung entscheidet, die Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, vorrangig auf die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise auf die Nutzer der im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke umlegen. Von den Aufwendungen zur Gewässerunterhaltung sind vor der Erhebung der Beiträge die Mehrkosten abzusetzen. Diese sind ausschließlich von den Verursachern aufzubringen. Mehrkosten sind die Kosten, die die Aufwendungen für die Unterhaltung erhöhen, weil ein Grundstück besonders gesichert werden muss oder eine Anlage im oder am Gewässer die Unterhaltung erschwert. Mögliche zusätzliche Aufwendungen sind beispielsweise die zusätzliche Entfernung von erhöhter Sedimentansammlung vor Anlagen wie Brücken oder ein erhöhter Krautungsaufwand unterhalb von Abwassereinleitungen. Die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen, obliegt dem für das Gewässer Unterhaltungspflichtigen. Es handelt sich hierbei um solche Anlagen, die als festes Querbauwerk im Gewässer verbleiben und regelmäßig Wasserstände und Abflüsse im Gewässer gewährleisten ohne dabei einen einzelnen Nutzungszweck zu verfolgen. Hierzu zählen auch Anlagen, die als Bestandteil des Gewässers dessen Ausbauzustand bestimmen und sichern. Anlagen, die dem Unterhaltungsbegriff unterfallen, sind insbesondere Sohlenbauwerke, Stützschwellen oder Überfallwehre. Davon zu unterscheiden sind Anlagen die bestimmten Benutzungszwecken dienen. Anlagen, die für bestimmte Zeiten oder Ereignisse durch Hemmen des Wasserabflusses den Wasserspiegel heben oder Wasser ansammeln, sind Stauanlagen im Sinne der Paragrafen 36 fortfolgend WG LSA. Stauanlagen, die einer Gewässerbenutzung dienen, sind grundsätzlich vom Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis zu bedienen und zu unterhalten. Deiche sind technische Bauwerke entlang hochwassergefährdeter Flüsse, die dahinterliegende besiedelte Flächen vor Überflutungen schützen. Der DIN-gerechte Neubau und die Anpassung des bestehenden Deichsystems an die geltenden technischen Vorschriften sind ein wichtiger Baustein der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Die laufende Pflege und kontinuierliche Unterhaltung der Deichanlagen zum Schutz vor Hochwassergefahren sind von entscheidender Bedeutung für deren Standfestigkeit. Die Grasnarbe ist dauerhaft und dicht zu erhalten, zu pflegen und vor Beschädigungen zu schützen. Hierzu ist eine regelmäßige Mahd erforderlich. Eine wirtschaftliche und zugleich ökologisch sinnvolle Methode zur Pflege der Grasnarbe des Deiches stellt die Hutung durch Schafe dar. Neben der Kurzhaltung des Grases bewirken die Huftritte auch eine Verdichtung des Bodens bei Beschädigungen durch Wühltiere und tragen so zur Erhaltung der Standfestigkeit des Deiches bei. Der Aufwuchs von größeren Gehölzen mit ihren Wurzeln stellt wegen der Bildung von Hohlräumen eine Gefahr für die Standfestigkeit von Deichen dar. Darüber hinaus kann die Zugänglichkeit für Maßnahmen der Hochwasserabwehr beeinträchtigt sein. Gehölzbewuchs auf und an Deichen kann deshalb nur sehr restriktiv zugelassen werden und ist durch geeignete Pflegemaßnahmen zu regulieren. Durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft werden aktuell rund 1300 Kilometer Hochwasserschutzdeiche unterhalten. Diese Zahl unterliegt aufgrund der geplanten und laufenden baulichen Maßnahmen der Veränderung. Schleusen sind Ingenieurbauwerke, die es Wasserfahrzeugen ermöglicht, Wasserstandsunterschiede zwischen einzelnen Abschnitten einer Wasserstraße zu überwinden. Die Schleusen an den Bundeswasserstraßen Elbe, Saale unterhalb Bad Dürrenberg und der Unteren Havel-Wasserstraße unterstehen der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsämter des Bundes . Die Schleusen an der oberen Saale und der Unstrut werden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhalten und betrieben.
„Eine starke, zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft ist ein zentraler Stützpfeiler für die positive Entwicklung des ländlichen Raums und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Sachsen-Anhalt. Diese Sektoren zukünftig weiter zu ertüchtigen, erfordert einen breiten Dialog mit allen Beteiligten.“ Das betonte Gert Zender , der jetzt zum Staatssekretär ernannt wurde und im neuen Ministerium für die Weiterentwicklung der Bereiche Landwirtschaft und Forsten verantwortlich ist. Zu den Schwerpunkten und Zielen der künftigen Arbeit zählen für Zender v.a. Gert Zender wurde 1960 in Trier (Rheinland-Pfalz) geboren, ist Volljurist und ausgewiesener Fachmann für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsrecht. Er startete seine berufliche Laufbahn 1991 in der Bezirksregierung Magdeburg und wechselte im Jahr 2000 als Abteilungsleiter Landwirtschaft und Umwelt in das Regierungspräsidium Halle. Nach Gründung des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt war Zender seit 2004 in derselben Position aktiv. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hat er u.a. das Europäische Artenschutzprogramm „Natura 2000“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) in der Land- und Fortwirtschaft umgesetzt und ist zudem seit 2000 Mitglied im Verwaltungsrat der Landesanstalt für Altlastenfreistellung. Im Privatleben setzt sich der begeisterte Tischtennis-Spieler für die Belange von Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport ein: Seit 2000 ist Zender Präsident des Verbandes Deutscher Tischtennistrainer und seit 2019 Präsident des Berufsverbandes der Trainerinnen und Trainer im Deutschen Sport.
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter hat im Rahmen der Kabinettssitzung heute das neue und moderne Leitbild der Landespolizei Sachsen-Anhalt vorgestellt. Es wurde maßgeblich von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, der Fachhochschule Polizei sowie weiterer Beteiligter „von der Polizei für die Polizei“ erstellt, um transparent die Grundprinzipien der polizeilichen Arbeit und das Selbstverständnis der Polizei zu definieren. Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter: „Das neue Leitbild ist die Richtschnur für die polizeiliche Arbeit und steht für eine moderne Polizei Sachsen-Anhalt, die die Rechte aller Menschen achtet, schützt und der Vielfalt in der Bevölkerung durch ihr Handeln Rechnung trägt. Das Leitbild entfaltet seine Wirkung, wenn es gemeinsam von allen Beamtinnen und Beamten gelebt wird.“ Das neue Leitbild wurde im Rahmen von Workshops und Arbeitsgruppen entwickelt. Zu den Inhalten gehören die Kernthemen Professionalität, Fehlerkultur und Transparenz. Das Leitbild ist auf den internen Kanälen der Landespolizei und für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet, beispielsweise auf der Seite der Nachwuchs-Kampagne der Landespolizei www.nachwuchsfahndung.de/leitbild , veröffentlicht. Neben der Textform wird das Leitbild in kurzen Videoclips präsentiert. Polizistinnen und Polizisten aus allen Bereichen und Hierarchieebenen der Polizei tragen in den Videos die Grundprinzipien vor, zum Beispiel mit Blick auf „Führung“, „Professionalität“, „Recht“, „Gesetz“, „Fehlerkultur“, „Transparenz“, „Unterstützung“, „Verantwortung“ und „Zukunft“. Hintergrund: Die Novellierung des Leitbildes der Landespolizei Sachsen-Anhalt hatten die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag fixiert. Neben Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Sachsen-Anhalt waren an der Erstellung des Leitbildes u. a. auch Vertreter der Berufsverbände, des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen‑Anhalt, des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. sowie Gleichstellungsbeauftragte und Personalvertretungen involviert. In einem Video zur Veröffentlichung des Leitbildes trägt Innenminister Michael Richter Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Danilo Weiser Pressesprecher Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Am 16.11.2017, fand die letzte Beratung der jeweils 4jährigen Berufungsperiode des Berufsbildungsausschusses für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft statt. Die 17 Mitglieder des Ausschusses trafen sich im Landesverwaltungsamt in Halle, um Bilanz nach vier Jahren intensiver ehrenamtlicher Arbeit zu ziehen, bei der es immer vor allem um die kontinuierliche Qualitätssteigerung bei der beruflichen Bildung ging. So standen bei der heutigen Beratung unter Leitung des langjährigen Vorsitzenden, Herrn Rüdiger Klamroth, selbstständiger Landwirt aus Börnecke im Harz, u. a. die Vorstellung von Ergebnisse und Perspektiven des aktuellen Projekts des Deutschen Bauernverbandes zum Thema ?Qualitäts- und Vernetzungsinitiative für landwirtschaftliche Berufsbildung? auf der Tagesordnung. Das Landesverwaltungsamt ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für Berufe der Land- und Hauswirtschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bildungsarbeit. Der Berufsbildungsausschuss ist dabei das bedeutendste Organ bei der Umsetzung. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben, Institutionen und Berufsverbänden sowie Lehrern berufsbildender Schulen zusammen.Mindestens zwei Mal im Jahr treffen sich die Mitglieder, um über alle wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu beraten. Die Leiterin der zuständigen Stelle, Frau Dr. Petra Hunold, bedankte sich bei den Mitgliedern des Berufsbildungsausschusses für die in der zu Ende gehenden Berufungsperiode geleistete hervorragende Arbeit. Die Mitglieder für die nächste Berufungsperiode werden im Januar 2018 durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie berufen. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Was ist notwendig, damit alle Frauen in Sachsen-Anhalt einfach und niedrigschwellig Unterstützung durch Hebammen erhalten können? Welche Weichen können im Land gestellt werden? Dieser Frage geht ein ?Runder Tisch Geburt und Familie? nach, der sich heute auf Einladung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration in Magdeburg konstituiert hat. Ergebnisse sollen Ende 2017 vorgelegt werden. ?Drei Ziele stehen im Mittelpunkt: die natürliche Geburt stärken, den Bedarf decken und die Qualität sichern?, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne zum Auftakt. Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Krankenkassen, Ministerium und Politik gehen in den kommenden Monaten in Arbeitsgruppen werten regionale Bedarfe aus, diskutieren über die Themen Ausbildung und Finanzierung und analysieren, wie die Wahlfreiheit des Geburtsortes gewährleistet sein kann. In der Koalitionsvereinbarung war im Frühjahr festgelegt worden, diesen Prozess noch 2016 auf den Weg zu bringen. Ministerin Grimm-Benne: ?Die Freiheit zu wählen, ob ein Kind im Krankenhaus oder zum Beispiel zu Hause zur Welt kommen soll, ist gefährdet, wenn es zu wenige Hebammen gibt, die Hausgeburten betreuen.? Vor dem Hintergrund von extrem stark steigenden Haftpflichtprämien drohe die Zahl der Hebammen, die Hausgeburten betreuen, weiter zu sinken. Laut Statistischem Landesamt waren 2014 in Sachsen-Anhalt 273 Hebammen tätig. Damit wurden erstmals seit 2004 leicht rückläufige Zahlen (2013: 276) verzeichnet. Alle Hebammen und Entbindungspfleger sind ambulant oder ambulant und stationär tätig. Fest angestellt in Krankenhäusern waren 2016 rund 84 Prozent (229), rund 16 Prozent waren ausschließlich ambulant tätig. Die Zahlen der Berufsverbände weichen davon ab. Der Landeshebammenverband zählt aktuell 330 registrieren Mitglieder. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Die Vereinten Nationen haben 2015 zum Internationalen Jahr des Bodens erklärt. Damit soll die große Bedeutung der Böden, aber auch ihre Gefährdung und Schutzbedürftigkeit stärker in den Vordergrund gestellt werden. Der Boden trägt mit seinen vielfältigen Ökosystem-Leistungen wesentlich zu einem funktionsfähigen Naturhaushalt bei. Er ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Boden liefert uns Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe, er filtert und schützt das Grundwasser und reguliert die Wasser- und Nährstoffkreisläufe. Auch der Einfluss des Bodens auf das Klima und seine Bedeutung als Kohlenstoffspeicher sind in den vergangenen Jahren zunehmend erkannt worden. Dennoch ist der Schutz von Böden lange Zeit vernachlässigt worden. Allein durch unangepasste Nutzung gehen weltweit jährlich schätzungsweise 24 Milliarden Tonnen fruchtbarer Böden verloren. In Deutschland werden gegenwärtig täglich 77 Hektar an leistungsfähigen Böden durch die fortschreitende Erweiterung unserer Siedlungsflächen und der Verkehrswege überbaut und versiegelt. Der Einsatz schwerer Maschinen in der Landwirtschaft verdichtet die Bodenstruktur, Fehlbewirtschaftung und Starkregen führen zu Erosion und Abschwemmung gewaltiger Bodenmengen und schadstoffhaltige Düngemittel und Pflanzenschutzmittel können den Boden als Lebensraum und Pflanzenproduktionsstandort beeinträchtigen. Bodenbildung ist ein sehr langsamer Prozess – nach menschlichen Zeitmaßstäben ist Boden eine nicht erneuerbare Ressource. Wir alle sind gehalten, pfleglich mit ihr umzugehen. Die LUBW spielt eine wichtige Rolle beim Bodenschutz in Baden-Württemberg. Sie - stellt umfassende Daten zum Boden und Bodenzustand in Baden-Württemberg bereit und führt ein Bodenmonitoringprogramm zu Zustand und Entwicklung der Böden des Landes durch - erstellt die Grundlagen zur Bewertung des Bodenzustands und der Bodenfunktionen - entwickelt wirksame Strategien und Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung zum Schutz der Bodenressourcen - berät die Fachverwaltungen des Landes beim Bodenschutz und politische Entscheidungsträger bei gesetzlichen Initiativen und Förderprogrammen für einen nachhaltigen Bodenschutz - erarbeitet umfangreiche Leitfäden und Bewertungshilfen für den Umgang mit Altlasten und berät die Fachverwaltung in speziellen Einzelfällen - vernetzt die Fachexperten bei den Regierungspräsidien, unteren Verwaltungsbehörden, Fach- und Berufsverbänden sowie in der Wissenschaft und bietet zahlreiche Fachfortbildungen für Interessenten innerhalb und außerhalb der Verwaltung an. - fördert Boden-Bewusstsein in der Öffentlichkeit und im Bereich der Schul- und Erwachsenenbildung Ausführliche Informationen zu Boden und Altlasten finden Sie auf unseren Internetseiten. Beim EFFEKTE- Wochenende am 27. und 28. Juni 2015 im Rahmen des 300. Stadtjubiläums von Karlsruhe können Besucherinnen und Besucher im Ausstellungsbereich im Schlossgarten einen kleinen Einblick in die vielfältigen Arbeitsbereiche der LUBW gewinnen. Auch das Thema Boden ist mit dabei. Zwei unterschiedliche Bodenprofile. Die Pararendzina (links) zeigt eine flachgründige Bodenentwicklung mit weitgehend unverwittertem Ausgangsmaterial im unteren Profilbereich. Die Braunerde (rechts) ist bei hohem Steinanteil durch eine tiefer reichende Bodenentwicklung gekennzeichnet. Bildautor: H. Hohl. Täglich gehen in Deutschland 77 ha leistungsfähiger Boden verloren. Das entspricht in etwa der Fläche von 150 Fußballfeldern. Bildautor: LUBW.
Gestern war ein großer Tag für 47 junge Frauen und Männer, die im Freylinghausensaal der Franckeschen Stiftungen in Halle von der Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium, Anne-Marie Keding, und Landesverwaltungsamts-Präsident Thomas Pleye für ihre hervorragenden Berufsabschlüsse in einem landwirtschafts- oder hauswirtschaftlichen Beruf, einem sogenannten ?Grünen Beruf? geehrt wurden. Die Besten unter den Besten waren Pferdewirt Frithjof Damm aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Winzer Benjamin Ohly aus dem Burgenlandkreis, die ihre Ausbildung jeweils mit einer sensationellen 1,0 abschließen konnten. Auch Tierwirt Roy Wellen kann sich als Drittplatzierter über seinen tollen 1,18-Abschluss freuen. (Weitere Platzierungen siehe Liste)Für einige ?traditionelle? grüne Berufe vom Tierwirt über Gärtner bis hin zum Winzer ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) die zuständige Stelle in Sachsen-Anhalt. Derzeit erlernen 1443 junge Frauen und Männer hier einen dieser Berufe. 376 Jugendliche haben jetzt die Ausbildung in einem der 13 vom LVwA betreuten Berufe abgeschlossen. In diesem Jahr wurden auch Ausbilder/innen und Prüfer/innen ausgezeichnet, die sich viele Jahre bei der Ausbildung junger Menschen sehr engagiert eingebracht haben. In seiner Rede gratulierte Präsident Thomas Pleye den Absolventen und Ausbildern für die hervorragenden Ergebnisse. Sie tragen dazu bei, das Ansehen dieses wichtigen Berufszweigs erheblich zu steigern. Mit Blick auf die Zukunft konnte er in diesem Zusammenhang schon eine positive Bilanz ziehen: ?Die aktuellen Zahlen der in diesem Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zeigen, dass sich die Arbeit der vergangenen Jahre bereits auszahlt.? Mit Datum vom 30.09.2015 wurden 503 neue Verträge registriert, das sind 12 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Der große Gewinner ist dabei der Beruf des Landwirtes. Wurden im vergangenen Jahr zum gleichen Zeitpunkt 152 neue Verträge registriert, waren es in diesem Jahr fast genau 200. Dagegen gab es bei den Tierwirten weniger Nachfrage als in den vergangenen Jahren. Die Praxis zeigt, dass der demographische Wandel vor den landwirtschaftlichen Betrieben nicht Halt macht und der gut ausgebildete Nachwuchs in diesen Bereichen mit offenen Armen empfangen wird. ?Wir sind uns alle bewusst,? so Präsident Pleye, ?dass wir nicht aufhören dürfen, die gesellschaftliche Bedeutung, die Attraktivität und die Aufstiegsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Berufe in ihrer gesamten Vielfalt in der Öffentlichkeit immer wieder zu präsentieren. Nur so können wir den Fachkräftebedarf in der Landwirtschaft künftig sichern. Dabei muss es immer besser gelingen, den richtigen Auszubildenden an den richtigen Ausbildungsplatz zu bringen.?Auch die Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Frau Anne-Marie Keding, unterstrich, wie wichtig die Nachwuchsgewinnung für die Zukunft der Landwirtschaft ist. Hier sind große Anstrengungen auf beiden Seiten notwendig. Die jungen Menschen müssen ein solides Grundwissen, Interesse und Zielstrebigkeit mitbringen. ?Für die Zukunft der beruflichen Bildung in diesem Bereich kommt es aber auch darauf an, in allen als Ausbildungsbetrieb anerkannten Unternehmen eine hohe Ausbildungsqualität durchzusetzen. Notwendig ist ein hoher Anspruch der Unternehmen an die eigene Arbeit, eine konsequente Umsetzung des Ausbildungsplanes mit adäquater Arbeit, umfassender Unterstützung des Azubis und angemessener Vergütung.?Zum Abschluss der Veranstaltung kündigte Präsident Pleye einen wichtigen Termin für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 12 an Förderschulen, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Gymnasien an, die sich vorstellen können, später in einem ?Grünen Beruf? zu arbeiten oder die einfach nur neugierig sind, welche Zukunftschance sich hier bieten könnte: Am 12. November 2015 lädt das Landesverwaltungsamt zum ?Green Day? ein, eine Aktion, die auf Initiative des Ex-Bundesumweltministers Peter Altmaier bundesweit zum vierten Mal stattfindet. Für Schülerinnen und Schüler, die sich vorstellen können, in einem der Bereiche tätig zu sein, organisiert das Landesverwaltungsamt eine große Ausbildungsmesse rund um die ?Grünen Berufe?. An diesem Tag stellen Ausbildungsstätten, Betriebe und Berufsverbände, aber auch Hoch- und Fachschulen ihre Ausbildungs- und Studienangebote für ?Grüne Berufe? vor, um deren Potential als moderne Berufe mit Zukunft aufzuzeigen. Dazu bringen sie nicht nur jede Menge Informationsmaterial mit, sondern auch Angebote zum Anfassen und Ausprobieren. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 12.11.2015 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bildungszentrum für Land- und Hauswirtschaft Bad Dürrenberg e.V. statt. 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Am Mittwoch, den 12.November 2014, ist es soweit, dann eröffnen die Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Anne-Marie Keding und der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Berufsmesse für ?Grüne Berufe?. Es wird grün und laut, denn schwere Maschinen wie Mähdrescher, Traktor, Sägen und über 400 Schülerinnen und Schüler werden den Geräuschpegel im Landesverwaltungsamt zum ?Green Day 2014? ordentlich nach oben treiben. Hier werden sich Ausbildungsstätten, Betriebe, Berufsverbände sowie Fach- und Hochschulen den Schülerinnen und Schülern vorstellen und dabei die moderne Ausrichtung der Berufe und die sich bietenden Zukunftschancen aufzeigen. Wer Interesse an einem ?Grünen Beruf? hat, kann hier erste Kontakte knüpfen und schon das eine oder andere ganz praktisch ausprobieren. So können die Schüler erste ?Bekanntschaft? mit Kuheuter, Mikroskop, Saatgut und viel Grünzeug machen. Auf Freunde der Technik und schweren Geräts warten GPS gesteuerte Landmaschinen, Mähdrescher und Traktor. Mit einem Bagger kann man seine Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Auch die Staatssekretärin und der Präsident werden auf ihrem Rundgang Hand anlegen und die eine oder andere Maschine einem Praxistest unterziehen.Zu dieser Veranstaltung möchten wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien ganz herzlich am Mittwoch, den 12.11.2014 von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhrin das Landesverwaltungsamt, Dienstgebäude Halle,Ernst-Kamieth-Straße 2 einladen. In diesem Jahr werden Schülerinnen und Schüler bundesweit zum dritten Mal zum ?Green Day? eingeladen. Die Aktion Green Day wurde von Ex-Bundesumweltminister Peter Altmaier ins Leben gerufen und ist der neue Berufsorientierungstag für Umweltberufe. Ziel ist es, ähnlich wie beim Girls Day, Schülerinnen und Schülern der 8. ? 12. Klassen zu mobilisieren und Ihnen als mögliche berufliche Perspektive die so genannten ?Grünen Berufe? vorzustellen. Zuständige Stelle für eine große Anzahl ?traditioneller? grüner Berufe ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt. Aus diesem Grund möchten wir zum ersten ?Green Day? in unsere Behörde einladen. Folgende Berufe stellen sich vor:? Landwirt(in)? Tierwirt(in)? Gärtner(in)? Fachkraft für Agrarservice? Pferdewirt(in)? Fischwirt(in)? Forstwirt(in)? Milchtechnologe(in)? Milchwirtschaftliche/r Laborant(in)? Winzer(in)? Hauswirtschaftler(in)? Revierjäger(in)? Pflanzentechnologe(in) Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Green Day 2014 29 Aussteller präsentierten sich heute den etwa 400 Schülerinnen und Schüler aus Sachsen-Anhalt bei einer Berufsmesse für ?Grüne Berufe? im Landesverwaltungsamt in Halle. Gemeinsam mit der Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Anne-Marie Keding eröffnete der Präsident des Amtes, Thomas Pleye, die Veranstaltung. In seiner Begrüßungsrede unterstrich Präsident Pleye noch einmal die Bedeutung dieser Berufsgruppe: ?Grüne Berufe sind vielseitig und bieten schon während der Ausbildung jeden Tag Abwechslung. Dabei haben heute auch Landwirt oder Tierwirt kaum noch etwas mit Schubkarre und Forke zu tun. Fast überall ist moderne Technik gefragt, aber trotzdem arbeitet man oft täglich mit lebenden Tieren und Pflanzen. Das macht die Berufe für viele so spannend. Ich hoffe, dass der ?Green Day? im Landesverwaltungsamt bei dem einen oder anderen dazu beiträgt, den Wunsch nach einem Beruf in diesem Bereich zu wecken oder zu festigen?. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye freute sich über die vielen Schülerinnen und Schüler, die die Flure des Amtes bis in die Nachmittagsstunden hinein belebten: ?Die große Resonanz zeigt, dass der Green Day eine wirklich gute Idee ist. Schließlich haben nicht nur Schüler aus Gymnasien, Sekundarschulen, Förderschulen, aber auch aus Gesamtschulen und Schulen in freier Trägerschaft, sondern auch zahlreiche Berufsberater die Chance genutzt, sich in konzentrierter Form über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren.? Staatssekretärin Anne-Marie Keding verwies in ihren Grußworten darauf, wie wichtig es für die jungen Menschen in ihrer Ausbildung ist, engagierte Ausbilder und verständnisvolle Kollegen in den Ausbildungsbetrieben und motivierte Lehrer an den berufsbildenden Schulen an ihrer Seite zu haben, die ihnen über mögliche Hürden hinweg helfen. Hier dankte sie noch einmal den Vertretern der Ausbildungsbetriebe, berufsbildenden Schulen, Fach- und Hochschulen, Berufsverbände und Institutionen für ihr Engagement. Die stellten sich dann auch unermüdlich den vielen Fragen der Jugendlichen und zeigten dabei die moderne Ausrichtung der Berufe und die sich bietenden Zukunftschancen auf. Wer Interesse an einem ?Grünen Beruf? hat, konnte hier Kontakte knüpfen und schon das eine oder andere ganz praktisch ausprobieren. Mikroskopieren, Melken, Apfel- und Getreidesorte bestimmen ? nicht wenige waren erstaunt, wie viel Wissen und Können hier gefragt sind. Auf Freunde der Technik und schweren Geräts warteten GPS gesteuerte Landmaschinen, Mähdrescher und Traktoren. Mit einem Bagger konnte man seine Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Dass das bei den Jugendlichen auf besonders viel Interesse stieß, zeigten die großen Schülergruppen, die sich immer wieder trotz Nieselwetters rund um die Technik auf dem Parkplatz vor dem Landesverwaltungsamt bildeten. In diesem Jahr wurden Schülerinnen und Schüler bundesweit zum dritten Mal zu einem ?Green Day? am 12. November eingeladen. Die Aktion Green Day wurde vom ehemaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier ins Leben gerufen und ist Berufsorientierungstag für Umweltberufe. Ziel ist es, ähnlich wie beim Girls Day, Schülerinnen und Schülern der 8. ? 13. Klassen zu mobilisieren und Ihnen als mögliche berufliche Perspektive die so genannten ?Grünen Berufe? vorzustellen. Derzeit erlernen 955 junge Frauen und Männer in Sachsen-Anhalt einen grünen Beruf, 257 haben im Sommer die Ausbildung in einem der 13 vom Landesverwaltungsamt betreuten Berufe abgeschlossen. Die besten Absolventen des Jahrgangs 2014 wurden kürzlich geehrt. Das Landesverwaltungsamt ist Zuständige Stelle für 13 ?traditionelle? grüne Berufe in Sachsen-Anhalt. Folgende Berufe stellten sich vor: · Landwirt(in) · Tierwirt(in) · Gärtner(in) · Fachkraft für Agrarservice · Pferdewirt(in) · Fischwirt(in) · Forstwirt(in) · Milchtechnologe(in) · Milchwirtschaftliche/r Laborant(in) · Winzer(in) · Hauswirtschaftler(in) · Revierjäger(in) · Pflanzentechnologe(in) Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;} Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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