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Elektrofahrräder

Zweiräder mit Elektroantrieb sind ein wichtiger Baustein der E-Mobilität in der Region Berlin-Brandenburg. Pedelecs, also Elektrofahrräder, die durch einen Elektroantrieb unterstützt werden, haben ein erhebliches Potential, die verkehrlichen und umweltseitigen Folgen der zunehmenden Arbeitswege zu reduzieren, für die das Auto genutzt wird: Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektroräder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Kaum eine andere verkehrs- und umweltpolitische Strategie eröffnet im Stadtverkehr vergleichbare Potentiale in vergleichbar kurzer Zeit zu vergleichbar geringen Kosten. Pendlerinnen und Pendler können ihre Haushaltskasse durch den Umstieg auf Pedelec spürbar entlasten: Der Weg zur Arbeit ist mit dem Elektrorad im Vergleich mit der Autofahrt unschlagbar kostengünstig. Im Projekt “EBikePendeln” wurden im Südwesten der Stadt und den angrenzenden Umlandkommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf die Potentiale einer Verlagerung des Berufsverkehrs vom Pkw zum Elektrofahrrad untersucht. Beschäftigte von 33 Unternehmen, Einrichtungen und Behörden in diesem Raum erhielten über einen Zeitraum von jeweils acht Wochen ein Pedelec, das sie im Alltagsverkehr testeten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurden in vier Testphasen wissenschaftlich begleitet. Bis zum Projektende hatten 324 Teilnehmende in den beiden Jahren rund 150.000 km insgesamt und durchschnittlich 25.500 km pro Woche mit den Pedelecs zurückgelegt und 6.600 Wege protokolliert. Im Ergebnis ersetzte das Pedelec bei fast 60 % der Wege ein Auto. Im Entfernungsbereich bis ca. 15 km war das Pedelec attraktiver als das Auto. Das entspricht einer Fahrzeit von knapp einer Stunde. Überraschend: das Pedelec wurde als Ganzjahres-Verkehrsmittel erkannt, nur Eis und Schnee konnten die Teilnehmer von einer Pedelec-Fahrt abhalten. Ermöglicht wurde das Projekt durch finanzielle und personelle Unterstützung mehrerer Unternehmen, die im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 Pedelecs und Zubehör zur Verfügung stellten.

Unfallgefahr durch Wildwechsel

Am vergangenen Wochenende wurde die Uhr von Sommerzeit wieder auf Normalzeit umgestellt. Die Zeitumstellung verlängert die Zeit, in der der Berufspendlerverkehr in der Dämmerung stattfindet. Das Zusammenfallen der Aktivitätsphasen des Wildes in der Dämmerung und des Berufsverkehrs erhöht das Risiko von Wildunfällen. Grundsätzlich ist das ganze Jahr über Vorsicht geboten. Im Herbst sind nasse Straßen und schlechte Sicht häufig zusätzliche Risikofaktoren, für Wildtiere genauso wie für Menschen hinter dem Steuer. Eine angepasste Geschwindigkeit und aufmerksames Beobachten der Straßenränder helfen, Unfälle zu vermeiden. Quert ein Reh oder Wildschein bereits die Fahrbahn, folgen in der Regel noch weitere. Fernlicht bei Sichtung von Wildtieren ausschalten, da das grelle Licht Wildtieren die Orientierungsmöglichkeiten nehmen kann. Sollte ein Tier angefahren werden, die Unfallstelle absichern und die Polizei oder einen für das Gebiet verantwortlichen Jäger informieren. Die Jagdstatistik für Nordrhein-Westfalen weist für das Jagdjahr 2022/2023 über 33.000 Fälle von Fallwild in den relevanten Tierarten aus. Zum Fallwild zählen alle verendeten oder verunfallten Tiere. Der größte Anteil mit über 31.000 Tieren wurde bei Rehwild verzeichnet, es folgen etwa 1200 Fälle bei Schwarzwild und rund 700 Bei Dam- und Rotwild. Das nicht jeder Wildunfall angezeigt wird zeigt der NRW-Fallwildbericht der LANUV-Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung. In der Saison 2022/23 wurden über die Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Nordrhein-Westfalen 985 Kadaver verendeter Wildtiere untersucht. 34 Kadaver von Wildschweinen wiesen auf Verkehrsunfälle als Todesursache hin. Dies entspricht einem Viertel aller untersuchten Wildschweinkadaver. Von 90 untersuchten Rehen wiesen circa 12 Prozent schwere Verletzungen auf, die auf Verkehrsunfälle schließen lassen. Die Fallwildberichte und Statistiken zur Jagdstrecke sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/jagd/forschungsstelle-fuer-jagdkunde-und-wildschadenverhuetung-1 https://www.mlv.nrw.de/themen/jagd-und-fischerei/jagd/jagdstrecken-statistik/ Die wichtigsten Informationen zum Verhalten bei einem Unfall mit einem Wildtier hat der ADAC zusammengefasst: https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle/ zurück

Winterdienst für den Radverkehr durch SRH Hamburg

Die Stadtreinigung Hamburg führt den Winterdienst für den Radverkehr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf einem ausgewählten Streckennetz durch, das durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende festgelegt wurde. Das Streckennetz besteht aus verschiedenen Radverkehrsanlagen wie z.B. baulich abgesetzte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Protected Bike Lanes sowie Fahrradstraßen. Auf den übrigen Radverkehrsanlagen findet kein regelhafter Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg statt. Die Anliegerinnen und Anlieger sind nicht zum Winterdienst auf ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen zuständig. Die SRH sichert bauliche Radwege gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes mit abstumpfenden Streumitteln, vorrangig feinkörniger Kies. Der Einsatz von Feuchtsalz bzw. Salz kann gemäß der gesetzlichen Regelung nur für Strecken auf Fahrbahnniveau erfolgen, wie z.B. Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen etc. Dies erfolgt überall dort, wo es betrieblich und logistisch möglich ist. Der Winterdienst erfolgt maschinell mit großen und kleinen Streufahrzeugen. Alle Strecken werden zweimalig und (soweit betrieblich möglich) auch durchgängig bearbeitet. Die Bearbeitung startet so frühzeitig, dass der 1. Bearbeitungsdurchgang vor Beginn des Berufsverkehrs bzw. der Hauptnutzungszeit durchgeführt wird. Neben den Radverkehrsanlagen ist die Stadtreinigung Hamburg für den Winterdienst auf Fahrbahnen verantwortlich. Es werden zunächst wichtige Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinienverkehr bearbeitet. Danach werden die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen gesichert.

Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschraubersonderlandeplatzes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 137/17 und 260/6 der Gem. Görisried gemäß § 6 LuftVG

Die SBM Maschinen GmbH, In der Lache 9, 87657 Görisried, beantragte mit Schreiben vom 15.03.2021 die Erteilung der Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-sonderlandeplatzes (Bodenlandeplatz) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 137/17 und 260/6 der Gem. Görisried im „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ in Görisried nach § 6 LuftVG. Antragsgemäß sollen auf dem Hubschraubersonderlandeplatz Starts und Landungen nach Sichtflugregeln bei Tage in einem Umfang von max. 250 Starts und 250 Landungen (500 Flugbewegungen) sowie max. 250 bodengebundene Probeläufe mit eingebautem Triebwerk, jeweils pro Kalenderjahr, durchgeführt werden. Als Zweckbestimmung für den Landeplatz be-nennt die Antragstellerin den Werks- und Geschäftsreiseverkehr. Dementsprechend soll Flug-betrieb ausschließlich an Werktagen stattfinden.

Neubau

Neubau - energieeffizient und ökologisch So planen Sie Ihren Hausbau möglichst klimafreundlich Prüfen Sie vorab ehrlich Ihren genauen Wohnbedarf. Achten Sie auf möglichst hohe Energieeffizienz (Passivhaus-/ Plusenergiestandard). Installieren Sie eine Heizung nur mit erneuerbaren Energien. Wählen Sie ökologische Baustoffe und eine Bauweise mit geringem Energieaufwand für die Herstellung (Graue Energie). Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Der Bau eines neuen Hauses ist nicht nur unter persönlichen und finanziellen, sondern auch unter Umweltgesichtspunkten eine der folgenreichsten Konsumentscheidungen. Dies betrifft den Rohstoffbedarf und Energieverbrauch für Herstellung der Baustoffe, die dauerhafte Flächenversiegelung insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch Schadstoffemissionen aus Baustoffen. Zudem wird mit der Bauart der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten des Hauses für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben. Mit den folgenden Tipps können Sie die Umweltwirkungen eines Neubaus verringern. Genauen Wohnbedarf prüfen: Es klingt selbstverständlich, den genauen Wohnbedarf vor der Bauplanung zu klären. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei Neubauten eher "zu groß" als "zu klein" geplant wird. Nicht selten führt das dazu, dass das Baubudget knapp und paradoxerweise am energetischen Standard gespart wird, obwohl gerade dieser zukünftige Kosten fürs Heizen verringert. Aus Umweltsicht gibt es drei wichtige Daumenregeln für die Planung des Wohnbedarfs: Flächenbedarf klein und flexibel halten: Je größer die Wohnfläche, desto höher die Kosten für Bau, Einrichtung, Instandhaltung und Heizbetrieb. Das gilt für Sie ebenso wie für die Umwelt. Planen Sie deshalb Ihren Flächenbedarf zurückhaltend und bescheiden. Mit flexiblen Grundrissen können Sie die Wohnraumgröße zudem an sich wandelnden Platzbedarf anpassen (z. B. beim Auszug von Kindern). Bestand erwerben, Lücken füllen: Der Kauf einer bestehenden Immobilie ist die ressourcenschonendere Alternative gegenüber einem Neubau. Beachten Sie hierbei unsere Tipps zur energetischen Sanierung . Sie verringern die Zersiedelung der Landschaft, indem Sie in eine Lücke in einer bestehenden Siedlung bauen, ein anderes Haus aufstocken oder sich für eine Wohnung statt für ein Einfamilienhaus entscheiden. Wohnen und Arbeiten zusammenbringen: Mit dem Bauplatz legen Sie auch Ihren Arbeitsweg dauerhaft fest. Je näher Ihr Wohnort am Arbeitsort liegt, desto besser. Bedenken Sie deshalb bei der Wohnortwahl, wie viel Lebenszeit Sie im Berufsverkehr verbringen möchten. Stellen Sie sich diese Frage auch im Hinblick darauf, was Sie machen werden, wenn sich Ihr Arbeitsort möglicherweise verändert und vom Wohnort weiter entfernt. Es ist in diesem Sinne durchaus hilfreich, schon vor einem Neubau auch einen möglichen Weiterverkauf zu durchdenken. Wer es zudem zum Einkaufen, zu Freizeitmöglichkeiten und zum öffentlichen Nahverkehr nicht weit hat, verringert den Autoverkehr – das bringt Ruhe in den Alltag und spart Geld. Am Passivhaus orientieren: Der Passivhausstandard ist die effizienteste und komfortabelste Bauweise. Er entspricht für Neubauten dem "Stand der Technik" und rechnet sich im Normalfall, wenn er kompetent geplant wird. Sehr gute und wärmebrückenfreie Wärmedämmung von Bodenplatte, Wänden, Dach und Fenstern sowie eine luftdichte Bauweise mit Lüftung und Wärmerückgewinnung minimieren den Energieverbrauch. Das ist langfristig am tragfähigsten und schützt am besten vor steigenden Energiepreisen. Gute Luftqualität und warme Raumoberflächen sorgen für einen hohen Wohnkomfort. Von Anfang an nur erneuerbare Energien nutzen: Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftssicher und sollten für Neubauten nicht mehr verwendet werden. Heizen mit Wärmepumpe ist zum Standard geworden. Für Mehrfamilienhäuser in dicht bebauten Vierteln kann auch Fernwärme eine gute Lösung sein. Im Einfamilienhaus sollten Sie auf eine Zirkulationsleitung für Warmwasser verzichten, um hohe Wärmeverluste zu vermeiden. Der Komfortverlust bleibt überschaubar, wenn der Grundriss so gestaltet ist, dass kurze Leitungen genügen. Nutzen Sie möglichst das vollständige Dach für die Stromerzeugung mit Photovoltaik . Die Mehrkosten für eine leistungsstärkere, d. h. nicht auf den Eigenverbrauch optimierten Anlage sind gering. Mit den Erträgen Ihrer Photovoltaikanlage können Sie Effizienzmaßnahmen gegenfinanzieren. Wenn Sie viel erneuerbare Energien gewinnen und wenig Energie brauchen, erreichen Sie sogar ein "Plusenergiehaus". Energie im Lebenszyklus berücksichtigen: Bei Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht nur um den Energieverbrauch des Gebäudes während der Nutzungsphase.  Es ist sinnvoll, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu betrachten. Hierzu gehören neben der Nutzung die Phasen Herstellung, Errichtung, Entsorgung und Wiederverwendung. Die Energie, die in allen Phasen benötigt wird, wird unter dem Begriff Kumulierter Energieaufwand (⁠ KEA ⁠) zusammengefasst. Ihre Entscheidungen machen einen Unterschied: Auf die Wohnfläche bezogen liegt der KEA größerer Gebäude unter dem kleiner Gebäude. Ein Quadratmeter Wohnfläche in einem Einfamilienhaus verbraucht rund 40 Prozent mehr KEA als in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus. Der Anteil des Energieverbrauchs während der Nutzungsphase liegt jeweils zwischen 50 und 60 Prozent. Der Energiestandard beeinflusst die Höhe des KEA maßgeblich. Einfamilienhäuser im Passivhausstandard haben z.B. einen um mehr als 30 Prozent geringeren KEA als Einfamilienhäuser, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) errichtet wurden, obwohl die Herstellung etwas aufwändiger ist. Das liegt vor allem am geringeren Energieverbrauch während der Nutzungsphase. Die Bauweise beeinflusst vor allem den Energieaufwand der Herstellungsphase. Im Vergleich zur Massivbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erreicht die Holzleichtbauweise beispielsweise einen 15 Prozent niedrigeren Herstellungsaufwand. Wählen Sie regionale, nachwachsende und schadstofffreie Baustoffe aus; im besten Fall solche, die bei einem nahgelegenen Abbruch frei werden. Wenn sich die Konstruktion eines Tages demontieren lässt, können die Baustoffe wiederverwendet werden. Verklebte oder einbetonierte Komponenten sind hier hinderlich. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle fest einplanen: Empfehlenswert ist eine Baubegleitung, die Fehler in der Bauphase vermeiden kann – und bei besonders effizienten Neubauten auch gefördert wird. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Ziel sollte ein Drucktestkennwert n 50 kleiner 0,6 1/h sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist Ihnen ein Energieausweis auszuhändigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Berechnungen mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen. Außerdem geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Was Sie noch tun können: Eine barrierefreie oder -arme Bauweise ermöglicht Ihnen, das Haus auch noch im hohen Alter zu nutzen. Die richtige Ausrichtung von Dach und Fenstern senkt durch einen idealen Sonneneinfall die Heizkosten. Lassen Sie einen zuverlässigen Hitzeschutz planen (siehe unsere Tipps zu Kühle Räume im Sommer ). Mit einer Lüftungsanlage sorgen Sie für gute Luft und sparen Heizenergie. Mehr Infos finden Sie in unserer Broschüre Lüftungskonzepte für Wohngebäude Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠. Mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten können Sie zusätzlich Energiekosten einsparen (siehe unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur ). Hintergrund Umweltsituation: Der Strom- und insbesondere der Heizenergieverbrauch der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs. Zählt man die Herstellung der Bauprodukte und die Bauphase hinzu, sind Gebäude für etwa 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Wohngebäude. Um das ⁠ Klima ⁠ zu schützen, müssen Neubauten möglichst wenig zu den Treibhausgasemissionen beitragen, also möglichst effizient sein, mit erneuerbaren Energien versorgt und klimafreundlich hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder für den Umweltschutz im Bereich Bauen und Wohnen: Beispielsweise nahm die Siedlungsfläche 2022 täglich um fast 37 Hektar (51 Fußballfelder) zu. Mehr als die Hälfte des Abfalls in Deutschland sind Bau- und Abbruchabfälle . Gesetzeslage: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat einen CO₂-Preis eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus von Anfang an möglichst effizient zu errichten und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrenzt den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer ⁠ Primärenergie ⁠ und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Es bestimmt, wann neu installierte Heizungen mindestens welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Neubauten müssen auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten, damit sich Räume im Sommer weniger überhitzen. Zur Baufertigstellung ist ein Energieausweis auszustellen, und der Bauherr oder Eigentümer muss der nach Landesrecht zuständigen Behörde in einer Erfüllungserklärung bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden. Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung steigt der Kredithöchstbetrag und es gelten bessere Förderbedingungen. Der Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage lohnt sich auf Einfamilienhäusern in erster Linie durch den vermiedenen Strombezug ("Eigenverbrauch"). Zusätzlich wird für den überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird, eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt. Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht in allen Fällen – lassen Sie sich ein Angebot mit und eines ohne Batteriespeicher geben. Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024) Marktbeobachtung: Das Neubaugeschehen ist derzeit rückläufig: während seit 2016 rund 30.000 Wohnungen pro Monat genehmigt wurden, waren es 2023 monatlich noch rund 20.000. 1 Schon seit einigen Jahren setzt die deutliche Mehrheit neu errichteter Wohngebäude beim Heizen auf Wärmepumpen. 2022 lag der Anteil bei 70 Prozent, Tendenz steigend. 2 Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Das Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 40 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt, also eines Gebäudes mit gleicher Geometrie, aber im GEG festgelegten energetischen Eigenschaften. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen so geringen Heizwärmebedarf hat, dass die Abwärme der Bewohner*innen und üblicher Haushaltsgeräte zum Heizen ausreicht. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Auch wenn ein Haus an sich ziemlich viel Geld kostet: Der Blick allein auf die Investitionskosten übersieht die Tatsache, dass ein Haus für Heizung, Betrieb, Instandhaltung usw. jahrzehntelang Geld kostet. Wichtiger als die Investitionskosten sind also die gesamten Lebenszykluskosten. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten, ohne Verlust an Umweltqualität die Anschaffungskosten zu verringern: Kompakte Kubatur, kleine Wohnfläche oder nahe beieinander liegende Räume mit Wasserbedarf (Bäder und Küche) für kurze (Ab-)Wasserleitungen und Lüftungskanäle. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Beseitigung von Wärmebrücken senken die Heizlast und erlauben eine kleinere und günstigere Heizung einzubauen. Quellen: 1 Statistisches Bundesamt: Monatlich genehmigte Wohnungen 2 Statistisches Bundesamt: Auswahl Wohngebäude

Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften verringern die Kosten und den CO2-Ausstoß So nutzen Sie Fahrgemeinschaften im Alltag Mitfahren ist besser für die Umwelt als allein zu fahren. Nutzen Sie die täglichen "Mitfahrgelegenheiten nach Fahrplan" bei Bus und Bahn. Nutzen Sie hierzu auch Gruppentickets (z.B. Ländertickets). Bilden Sie Fahrgemeinschaften (insbesondere für das Berufspendeln). Vermittlungsbörsen im Internet helfen dabei. Gewusst wie Günstig und umweltfreundlich: Zwei Autos mit je einer Person benötigen für die gleiche Strecke fast doppelt so viel Treibstoff wie ein Auto mit zwei Personen. Der Grund: Personen fallen im Vergleich zu dem Gewicht eines Autos von über 1.000 Kilogramm im wahrsten Sinne des Wortes "nicht ins Gewicht". Gleiches gilt natürlich auch für die Emissionen von Bus und Bahn: Je mehr mitfahren, desto geringer der Energieverbrauch beziehungsweise der spezifische Verbrauch an Kraftstoff pro Person und gefahrenem Kilometer. Durch eine Zweier-Fahrgemeinschaft lassen sich der spezifische Treibstoffverbrauch pro Person und Kilometer und damit die schädlichen Emissionen deutlich verringern. Bei drei oder vier Mitfahrern werden noch mehr Emissionen eingespart. Und was für den Treibstoffverbrauch gilt, gilt auch für die Spritkosten: Je mehr mitfahren, desto günstiger wird es, wenn die Mitfahrer sich die Kosten teilen. Unter Umständen kann sogar die Anschaffung eines Zweitwagens durch Fahrgemeinschaften überflüssig werden. Zusätzlich reduzieren Fahrgemeinschaften den Parkplatzbedarf. Betriebe sparen knappe und teure Stellplatzflächen ein. Organisation von Fahrgemeinschaften: Während man für das "Mitfahren" bei Bus und Bahn nur einen Fahrschein und Fahrplan benötigt, erfordern Fahrgemeinschaften eine gewisse Organisation und Absprache: Insbesondere für überregionale Mitfahrwünsche (z.B. Wochenendfahrten) sind bundesweite Mitfahrzentralen das Mittel der Wahl. Im Internet gibt es hierzu geeignete Plattformen und Apps mit modernem Service (eine Übersicht finden Sie auf der Webseite von Mitfahrverband e.V. ): Einfache Online-Buchung, gezielte Auswahl von (Mit-)Fahrern, (Mit-)Fahrerbewertungen und sichere Bezahlungsmethoden. Für Freizeitaktivitäten in der näheren Umgebung bietet sich bei schlechter ÖPNV- und Bahn-Anbindung die Organisation von Mitfahrgelegenheiten im Freundes- und Bekanntenkreis an. Überlegen Sie sich auch Alternativen. Vielleicht können Sie ihr Ziel auch in Kombination mit Rad und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Für regelmäßige Pendelstrecken bietet sich die Bildung einer Fahrgemeinschaft an. Viele Arbeitgeber unterstützen Fahrgemeinschaften durch betriebsinterne Vermittlungsbörsen, durch reservierte Parkplätze und andere Vergünstigungen. Auch die überregionalen Internetplattformen bieten in der Regel eine Option für das Auffinden von Pendlerpartnern an (siehe Links). Rechtliche Hinweise: Mitfahrende sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht auf der sicheren Seite. Fahrer sollten darauf achten, dass Mitfahrende eine Privathaftpflicht besitzen. Weitere Informationen zu Versicherungsfragen finden sich auf den Internetplattformen oder bei den Verbraucherzentralen (siehe Links). Was Sie noch tun können: Regen Sie gegebenenfalls in Ihrem Betrieb die Einrichtung und Bewerbung einer Mitfahrbörse ein. Hintergrund 68 Prozent der täglichen Wege von und zur Arbeitsstelle werden mit dem Pkw zurückgelegt ( Statistisches Bundesamt 2021 ). Gerade die Arbeitswege mit täglich wiederkehrenden gleichen Wegen bieten theoretisch ein großes Potenzial für Fahrgemeinschaften. Allein durch die Bildung von Fahrgemeinschaften ließe sich die Belastung durch Kohlendioxid im Berufsverkehr deutlich senken. Laut dem Bericht "Mobilität in Deutschland 2017" des Bundesverkehrsministeriums werden bezogen auf das ⁠Verkehrsaufkommen⁠ fünf Prozent der Arbeitswege als "Pkw-Mitfahrer" und 59 Prozent der Arbeitswege als Fahrer durchgeführt.. Der durchschnittliche Besetzungsgrad im Berufsverkehr ist damit einer der niedrigsten aller Fahrtzwecke und liegt bei rund 1,1 Personen pro Pkw (durchschnittlich fahren 1,4 Personen je Pkw). Das führt für die einzelnen Nutzenden zu hohen Betriebskosten, Staus im Berufsverkehr mit einhergehendem Zeitverlust und/oder Umwegen, mögliche Parkplatzsuche am Zielort und für die Allgemeinheit zu verkehrsbedingten Umwelt- und Klimabelastungen. Dabei bergen Pendelfahrten mit regelmäßig wiederkehrenden Wegen theoretisch ein großes Potenzial für Fahrgemeinschaften. Menschen die Fahrgemeinschaften nutzen, kommen in der Regel entspannter zur Arbeit. Sie sind motivierter und haben ein verringertes Unfallrisiko, vermutlich wegen der größeren Verantwortung bei gemeinsamen Fahrten. Für den ländlichen Raum können gut funktionierende Pendlersysteme eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV sein, gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung mit einem zunehmenden Anteil an älteren Menschen. Quellen: Agora Verkehrswende (2021): Pendlerverkehr in Deutschland. Zahlen und Fakten zu den Wegen zwischen Wohn- und Arbeitsort. BMDV (Hrsg.) 2023: Verkehr in Zahlen 2023/2024; bearbeitet von Deutsches Zentrum von Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Deutsches Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) FIS - Forschungsinformationssystem (2023): Mobilität, Verkehr und Stadtentwicklung

Präventionsartikel zu "Verkehrssicherheit im Herbst"

Der Herbst und seine Tücken Polizei gibt Hinweise für Verkehrsteilnehmer Es vergeht keinen Tag, an dem sie nicht passieren – gemeint sind die Verkehrsunfälle. Hundertprozentig schützen davor kann sich niemand. Dennoch gibt es einfache, aber wichtige Dinge, die Jeder beachten kann, um so die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, zumindest zu verringern. Dies gilt besonders in der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit. Vor allem die Wildunfälle haben einen hohen Anteil am gesamten Unfallgeschehen. Immerhin gab es im Landkreis Wittenberg seit Januar 2023 bis jetzt 3083 Verkehrsunfälle, 838 davon unter Beteiligung von Wild. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen geringen Anstieg um 38 Unfälle dar und ist mit mehr als einem Viertel aller Verkehrsunfälle, wie in jedem Jahr, die Hauptunfallursache. Dabei ereignen sich die meisten Wildunfälle in der Dämmerung und in der Nacht. Das ist die Zeit, wo die Wildtiere besonders aktiv sind. In der jetzigen Jahreszeit fällt die Dämmerung oft mit dem morgendlichen und / oder abendlichen Berufsverkehr zusammen. Dem zufolge steigt das Unfallrisiko stark an. Besonders hoch ist es morgens zwischen 05.00 und 08.00 Uhr und abends zwischen 17.00 und 22.00 Uhr. Hinzu kommt, dass im Herbst die Paarungszeit von Rot- und Schwarzwild ist. Wie soll man sich verhalten, um nach Möglichkeit einen Zusammenstoß mit Wild zu verhindern beziehungsweise den Schaden möglichst gering zu halten? Sollte es zu einem Zusammenstoß gekommen sein, sichern Sie die Unfallstelle sofort, um weitere Unfälle zu verhindern! Informieren Sie die Polizei und merken Sie sich gegebenenfalls die Fluchtrichtung des verletzten Tieres, damit es später gefunden werden kann. Beseitigen Sie nicht die Spuren am Fahrzeug (wegen Versicherung). Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da Sie sich sonst wegen Wilderei strafbar machen. Zudem könnte das Tier auch erkrankt sein. Mit dem Herbst färbt sich nicht nur das Laub wunderbar bunt, sondern es kommen mit ihm auch die unangenehmen Witterungsbedingungen. Obwohl es ja in jedem Jahr so ist, benötigen viele Verkehrsteilnehmer doch einige Zeit, bis sie sich darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn sie morgens ihre Scheiben kratzen müssen. Spätestens dann sollte man daran denken, dass zum Beispiel die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechend angepasst sein muss. Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden. Aktuelle Winterreifen erkennt man an das Alpine- Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis zum 20. September 2024 sind noch Reifen mit M+S-Kennzeichnung erlaubt, welche bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Auch Ganzjahresreifen können genutzt werden, wenn sie, wie oben beschrieben, gekennzeichnet sind. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bis 120 Euro (im Falle eines Unfalls) und einem Punkt in Flensburg geahndet. Auch die Beleuchtung (§ 17 StVO) ist sehr wichtig. Nach dem Motto „Sehen und gesehen werden“ ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Hierbei sei angemerkt, dass viele Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung, um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern genutzt werden (§ 17 Abs. 3 StVO). Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht auch die Fahrweise den Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu verringern. Bei Nebel, Laub, Regen, Glätte beispielsweise verlängert sich der Bremsweg – deshalb runter vom Gas. Auch können sich die Witterungsbedingungen schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden. In besonderem Maße seien auch die Radfahrer angesprochen. Diese sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher besonders gefährdet. Jeder Radfahrer sollte darauf achten, dass seine Beleuchtung funktioniert und bei Dunkelheit auch benutzt wird. Gerade in unserer Region sind viele Kinder mit dem Rad unterwegs. Die Eltern sollten regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihrer Schützlinge überprüfen. Besonders die Bremsen und das Licht sollten funktionstüchtig sowie Reflektoren vorhanden sein. Eine helle Kleidung mit weiteren Reflektoren in Form einer Weste oder von Bändern kann weiterhin dazu beitragen, dass die Kleinen gut gesehen werden. Das erhöht die Sicherheit und minimiert das Unfallrisiko. Ein Helm sollte, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, selbstverständlich sein. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Eltern Vorbild sind und auch einen Helm tragen. Unser Kollege (siehe Bilder) zeigt, wie es geht. Ein kleiner Hinweis sei an dieser Stelle noch gegeben: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg fahren. Danach müssen auch die Kinder den Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die Fahrbahn benutzen. Der Radweg sollte in die richtige Fahrtrichtung befahren werden. Auch das kann Unfälle vermeiden. Schnell wird ein Radfahrer übersehen, der in die falsche Richtung fährt. Gehwege dürfen durch Radfahrer nur genutzt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt ist (Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr). Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu kommen. Impressum: Polizeirevier Wittenberg Pressestelle Juristenstraße 13a 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel: (03491) 469 0 Fax: (03491) 469 210 Mail: presse.prev-wb@polizei.sachsen-anhalt.de

Berichtszeitraum vom 28.03.2023 bis 29.03.2023

Glätteunfälle Jerichower Land, 28.03.2023, 6:00 bis 08:00 Uhr Am frühen Dienstagmorgen waren mit Beginn des Berufsverkehrs und den herrschenden Straßenverhältnissen einige Verkehrsunfälle gemeldet worden. Aufgrund der Straßenglätte ereignete sich z.B. im Bereich Burg Ost, auf der B246a, ein Unfall, bei dem der Fahrer eines VW Passats nach rechts in die Thomas-Müntzer-Straße abbiegen wollte. Aufgrund der Glätte rutschte das Fahrzeug im Abbiegevorgang in den angrenzenden Straßengraben. Der Fahrer wurde nicht verletzt. Das Auto musste abgeschleppt werden. Weniger glimpflich ging ein Verkehrsunfall in Roßdorf aus. Der Fahrer eines Renault Kangoo wollte die Kanalbrücke in Richtung B1 überqueren. Aufgrund der überfrorenen Fahrbahn geriet das Fahrzeug ins Schleudern und rutschte gegen das Brückengeländer. Am Renault entstand Totalschaden. Der Fahrer blieb unverletzt. Das Geländer wurde deformiert, erfüllt aber noch seinen Schutzzweck. In Parchau wurden bei einem Verkehrsunfall auf der Chausseestraße die Fahrzeugführer leicht verletzt. Im Kurvenbereich kam ein Pkw Skoda aufgrund der Glätte auf die Gegenfahrbahn. Dort kam ein Pkw Hyundai entgegen, mit dem es schließlich zum Zusammenstoß kam. Beide Fahrzeugführer wurden leicht verletzt ins Krankenhaus verbracht. Die Pkw waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. In Reesen kam es zu einem Verkehrsunfall, an dem insgesamt sechs Fahrzeuge involviert waren. Die Fahrzeuge bewegten sich auf der B1 in Richtung Burg, kurz hinter dem Ortsausgang Reesen. Der Verkehr kam ins Stocken, da sich die Fahrbahn offensichtlich sich in eine Rutschbahn verwandelte. Eine Golf-Fahrerin geriet durch Rutschen beim Abbremsen ihres Fahrzeugs etwas auf die Gegenfahrbahn, wo dann der Spiegel ihres Fahrzeugs mit dem Spiegel eines entgegenkommenden Fahrzeugs zusammenstieß und zudem rutschte ihr Golf gegen einen vor ihr langsam fahrenden Skoda. Eine hinter der Golf-Fahrerin fahrende Audi-Fahrerin rutschte letztlich auch noch in den Golf. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Hinter dieser Unfallstelle wollte kurze Zeit später die Fahrerin eines Toyota nach rechts auf den Grünstreifen ausweichen. Kaum gestanden rutschte ein dahinter befindlicher Pkw Chevrolet ins Heck des Toyota, als auch dieser auf den Grünstreifen ausweichen wollte. Die Toyota-Fahrerin wurde leicht verletzt. Alle beteiligten Fahrzeugführer konnten nach der Unfallaufnahme die Unfallstelle mit ihren Fahrzeugen wieder verlassen. Prävention zum Einbruchsschutz und Fahrradsicherheit Möckern, 28.03.2023, Burger Straße Das Präventionsmobil der Polizei stand am Dienstag vor dem Verbrauchermarkt in der Burger Straße. Angeboten wurden Beratungen zum Einbruchsschutz und Schutz vor Fahrraddiebstahl von Mitarbeitern des LKA. Die Verkehrswacht des Jerichower Landes unterstützte bei dieser Aktion und zeichnete sich für das Codieren von Fahrrädern verantwortlich. Außerdem standen der Regionalbereichsbeamte der Gemeinde Möckern, Mario Hecker und der Präventionsbeauftragte des Polizeireviers Jerichower Land, Frank Eismann, den interessierten Bürgern mit Rat und Tat zu polizeilichen Belangen zur Seite. Sie überprüften bei Bedarf auch die Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit. Die Beratungen zum Einbruchsschutz wurden gut angenommen. 17 interessierte Bürger ließen sich Möglichkeiten zum Schutz vor Einbrechern erläutern. Insgesamt 15 Fahrräder, ein Großteil E-Bikes, wurden codiert und 12 Fahrräder erhielten den „TÜV“ für optimale Verkehrssicherheit. Einbruch in Gartensparte Burg, Erkenthierstraße, 27.03.2023 bis 28.03.2023 14:45 Uhr Der Polizei wurden mehrere angegriffene Gärten im Gartenverein Erkenthier gemeldet. Nach derzeitigem Stand sind fünf Gärten betroffen, wo sämtliche Schlösser zerstört und Wasserhähne entwendet wurden. Zugang in die Sparte erlangte man durch Beschädigen eines Zauns. Verkehrsunfall Möser OT Lostau, L52 Autobahnausfahrt aus Richtung Magdeburg, 29.03.2023 06:20 Uhr Ein Verkehrsunfall auf der L52 im Bereich der Autobahnausfahrt Lostau sorgte am frühen Morgen für eine Behinderung des Berufsverkehrs. Der Fahrer eines Skodas kam von der BAB2 aus Richtung Magdeburg und wollte an der Einmündung der L52 nach links in Richtung Hohenwarthe abbiegen. Hierbei beachtete der Skoda-Fahrer nicht das STOP-Schild und den auf der L52 vorfahrtberechtigten Pkw Peugeot, der in Richtung Lostau fuhr. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Rettungsdienst und Feuerwehr kamen zum Einsatz. Die beiden Fahrzeugführer wurden leicht verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Beide Pkw erlitten Totalschaden und wurden abgeschleppt. Die Autobahnaus-/-auffahrt musste während der Unfallaufnahme und Bergungsmaßnahmen gesperrt werden. Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Schwerer Verkehrsunfall im Kirschweg Zu einem schweren Verkehrsunfall im morgendlichen Berufsverkehr kam es am 03.12.2021. Gegen 06:10 Uhr befuhr ein 56-jähriger Mann aus dem Landkreis Börde mit seinem PKW Volkswagen den Kirschweg, in Richtung Leipziger Chaussee. An der Kreuzung Herrmann-Hesse-Straße missachtete der 56-Jährige das Rotlicht der Lichtzeichenanlage für seinen Fahrweg und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Hier kam es zur Kollision mit einer 32-jährigen Mazda-Fahrerin, welche aus der Hermann-Hesse-Straße kommend bei Grünlicht den Kreuzungsbereich befuhr. Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der Mazda gegen einen weiteren PKW Volkswagen geschleudert, welcher in diesem Moment an der Lichtzeichenanlage im Kirschweg hielt. Der Unfallverursacher und die 32-jährige Mazda-Fahrerin mussten ärztlich versorgt werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch Abschleppdienste geborgen werden. Die Feuerwehr Magdeburg kam ebenfalls an der Unfallstelle zum Einsatz, da auslaufende Betriebsstoffe gebunden werden mussten. Nach etwa zwei Stunden konnte der Kreuzungsbereich wieder für den Verkehr freigegeben werden. Verkehrsunfall am Neustädter Platz – Flüchtender Fahrer gestellt Am 03.12.2021 gegen 12:10 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall am Neustädter Platz. Ein 18-jähriger Ford-Fahrer bog mit seinem PKW von der Salvador-Allende-Straße in die Barleber Straße ein. Vermutlich aufgrund unangepasster Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte gegen einen verkehrsbedingt wartenden BMW. Der 18-Jährige flüchtete sofort mit einer bisher unbekannten Beifahrerin aus dem Ford. Ein aufmerksamer Zeuge erkannte die Situation und eilte dem Flüchtigen nach, sodass dieser durch Beamte des Polizeireviers Magdeburg gestellt werden konnte. Schnell konnte der Grund der Flucht geklärt werden: Der 18-Jährige war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Weiterhin war das Fahrzeug nicht zugelassen und demnach auch nicht versichert. Hinzu kam, dass die angebrachten Kennzeichen bereits Ende November 2021 im Bereich Langenweddingen von einem Fahrzeug entwendet wurden und zur Fahndung ausgeschrieben waren. Der 18-jährige Fahrer wurde in eine Polizeidienststelle verbracht und nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung zunächst wieder entlassen. Er muss sich nun in mehreren Ermittlungsverfahren verantworten. Der nicht zugelassenen Ford wurde durch den hinzugezogenen Ordnungsamtlichen Außendienst sichergestellt und abgeschleppt. Einbrecher scheitern im Stadtteil Ottersleben - Birnengarten Am 03.12.2021, im Zeitraum von etwa 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, versuchten bislang unbekannte Täter in ein Wohnhaus in der Straße Am Birnengarten einzudringen. Hierzu hebelten der oder die Täter an einer Terrassentür sowie an einem Fenster. Aufgrund der Beschaffenheit der Tür bzw. des Fensters misslang jedoch der Einbruch. Anwohner, welche verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Wohngebiet wahrgenommen haben, werden gebeten sich im Polizeirevier Magdeburg unter der Telefonnummer 0391 / 546 – 3295 zu melden. Die Polizei empfiehlt bei Neu- oder Umbauten auf einbruchshemmende Türen und Fenster zurückzugreifen. Diese können einen sicheren Schutz bieten, da somit das Eindringen erheblich erschwert wird und die Täter oftmals vom weiteren Vorgehen ablassen. Ein weiterer Schutz stellt eine gut funktionierende Nachbarschaft dar. Informieren Sie ggf. Ihre Nachbarn über Reisen, sodass diese ein „Auge“ auf Ihr Eigentum werfen und die Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen informieren können. (fk) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Magdeburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 39104 Magdeburg Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140 Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de

Zusätzliche S-Bahn-Fahrten entlasten mittags nordwestliche Ringbahn

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestellt bei der S-Bahn Berlin GmbH von Montag, den 22. Februar 2021, bis Freitag, den 19. März 2021, wochentags zwischen 11:00 und 14:00 Uhr eine Verlängerung der Linie S46 über ihren bisherigen Endpunkt Westend hinaus bis zum Bahnhof Gesundbrunnen. Die kurzfristige Bereitstellung der Verlängerung der S46 soll die Ringbahnzüge der Linien S41 und S42, die bislang während der Mittagszeit nur im 10-Minuten-Takt fahren, auf dem nordwestlichen Ring entlasten und Fahrgästen damit mehr Platz bieten, um in der Pandemielage besser Abstand halten zu können. Zudem wird auf den Ringbahn-Linien S41 und S42 wochentags ein ganztägiger 5-Minuten-Takt von Freitag, den 19. März 2021, ca. 22:00 Uhr bis Montag, den 12. April 2021, ca. 1:30 Uhr zwischen Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz und Tempelhof/Bundesplatz eingerichtet. In dieser Zeit wird der S-Bahnverkehr auf dem Abschnitt zwischen Halensee und Beusselstraße aufgrund von Bauarbeiten unterbrochen und ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingesetzt. Zusätzlich zu den bestellten Bussen und Straßenbahnen der BVG, die bereits zur Entlastung des Schul- und Berufsverkehrs eingesetzt werden, sind dies weitere Maßnahmen, die der Senat ergreift, um Kontakte im öffentlichen Personennahverkehr zu reduzieren.

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