Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen SEVESO Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Behandlung und Beschichtung von Metallen. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Studie: Einwegbecherverbrauch könnte in drei Jahren um die Hälfte sinken Die Deutschen nutzen für Heißgetränke jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher, das entspricht 34 Bechern pro Kopf. Oft landen die Becher und Deckel nach kurzer Zeit in der Umwelt, weil sie achtlos weggeworfen werden oder aus überquellenden Mülleimern fallen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schlägt nun vor, auf Mehrwegsysteme zu setzen und einen „Litteringfonds“ einzurichten, aus dessen Mitteln die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert wird. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Jeder Einwegbecher, der genutzt wird, ist einer zu viel. Einwegbecher verschwenden Ressourcen und verschmutzen unsere Umwelt. Mehrwegbecher sind hier der richtige Weg.“ 60 Prozent der Einwegbecher sind kunststoffbeschichtete Papierbecher, die restlichen 40 Prozent reine Kunststoffbecher. Zusätzlich fallen etwa 1,3 Milliarden Einweg-Kunststoffdeckel an. Alleine die kunststoffbeschichteten Pappbecher, klassische „Coffee-to-go“-Becher, füllen pro Jahr acht Millionen typischer Stadt-Mülleimer. Die Studie schlägt vor, mit der Wirtschaft zu vereinbaren, dass im „to go“ Sektor Mehrwegbecher ausgegeben werden. Dies sollte die Regel sein und nicht nur auf Nachfrage geschehen. Zudem sollten Kaffee und andere Heißgetränke aus Mehrwegbechern billiger sein als aus Einwegbechern. Die Studie zeigt auch, dass Deckel einen hohen Anteil an Energieverbrauch und Umweltverschmutzung haben. Daher ist es sinnvoll, keine Einwegdeckel mit den Mehrwegbechern auszugeben. Für die Mehrwegbecher sollten die Vorgaben des Blauen Engels für Mehrwegbechersysteme verwendet werden. Die Gelder aus dem „Litteringfonds“ sollen sowohl für die Reinigung des öffentlichen Raums als auch für Informationskampagnen verwendet werden. Einzahlen müsste, wer Einwegbecher in Verkehr bringt. Laut Studie könnte so der Verbrauch von Einweggetränkebechern innerhalb von drei Jahren um 50 Prozent sinken. Sofern keine anspruchsvolle Vereinbarung mit der Wirtschaft zustande kommt, sollten verbindliche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben werden. Ökobilanzielle Position von Einweg- und Mehrwegbechern: Alle Einwegbecher bestehen aufgrund der Beschichtung oder der Deckel teilweise oder auch ganz aus Kunststoff. Landen Einwegbecher nicht im Müll, sondern in der Landschaft, führt dies dazu, dass immer auch Kunststoff vor allem in Böden und Gewässer gelangt. Daneben schadet aber auch die Herstellung der Becher der Umwelt, weil Energie genutzt und Rohstoffe verbraucht werden. Mehrwegbecher, entweder vom Geschäft ausgegeben oder selber mitgebracht, schneiden bei entsprechend mehrfachem Gebrauch deutlich besser ab, sowohl hinsichtlich der ökobilanziellen Bewertung, als auch bei der Abfallproduktion. Je öfter die Becher genutzt werden, desto besser wird die Umweltbilanz. Eine Mindestanzahl an zehn Umläufen errechnet die Studie, damit sich der Herstellungsaufwand lohnt. Dabei ist das Material des Bechers nicht entscheidend, da bei einer häufigen Nutzung vor allem der Spülvorgang relevant für die Ökobilanz ist. Für eine optimale Umweltbilanz sollten Mehrwegbecher ohne Einwegdeckel ausgegeben werden und mit Strom aus erneuerbaren Energien gespült werden. Einwegbecher als Müll: Einwegbecher gehören zu den zehn kunststoffhaltigen Einwegprodukten, die am häufigsten an europäischen Stränden und in europäischen Meeren gefunden werden. Dies ist ein klares Zeichen für den hohen Eintrag in die Umwelt, der nicht nur in den Meeren problematisch ist. Für die Abfallwirtschaft selbst ist vor allem das Abfallvolumen der Papierbecher im „to go“ Sektor ein Problem: Es beträgt bis zu 15 Prozent des Volumens der vorhandenen Abfalleimer im städtischen Bereich. Das sind 400 000 m³ im Jahr und entspricht damit dem Füllvolumen von rund 8 Millionen typischer 50 Liter Mülleimer im städtischen Umfeld.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Blauen Engel Drei Unternehmen sind nominiert Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr für besonderes unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz vergeben. Die zuständige Jury nominierte drei Firmen für den Preis des wichtigsten deutschen Umweltzeichens: den Möbelhersteller hülsta, den Produzenten von Pelletheizkesseln KWB sowie den Druckerhersteller KYOCERA. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die drei nominierten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. Mit dem Blauen Engel geben die Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein glaubwürdiges und verlässliches Instrument an die Hand, das Orientierung bei der Auswahl von Produkten gibt.“ Der Preis wird am 28.November im Rahmen der Gala zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger verliehen. „Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die stetig ihre Produkte verbessern und dabei auf den Blauen Engel setzen“, sagt Maria Krautzberger. „Gerade bei Alltagsprodukten, mit denen wir ständig umgehen, brauchen wir Innovationen, die die Umwelt weniger belasten und gleichzeitig die Gesundheit schützen. Mit dem Blauen Engel zeigen die Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesundheit wahrnehmen." Die hülsta-werke Hüls GmbH ist zum zweiten Mal für die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis" nominiert. Das Familienunternehmen aus dem Münsterland konnte bereits 1993 Produkte mit dem Blauen Engel kennzeichnen und war damit eines der ersten in der Möbelbranche. Seit 1996 trägt das gesamte Kastenmöbelsortiment das Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38). Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in Innenräumen sein. Diese stammen zumeist aus Beschichtungsstoffen, Lacken, Leimen und Klebstoffen. Genau an dieser Stelle setzt die umweltfreundliche Produktion der Hülsta-Werke an. Das Unternehmen treibt die Entwicklung umweltfreundlicher Lacke und Beschichtungen voran und trägt so dazu bei, Produkte seiner Branche umweltverträglicher und damit für den Verbraucher gesünder zu machen. Die KWB - Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH aus Österreich entwickelt innovative Lösungen für Biomasseheizungen und kennzeichnet seit 2003 seine Heizkessel mit dem Umweltzeichen für emissionsarme und energieeffiziente Holzpelletheizkessel (RAL-UZ 112). Holzpelletfeuerungen mit dem Blauen Engel ermöglichen eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den energetischen Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub, Kohlenstoff und Stickstoffoxiden. Mit einem eigenem Forschungs- und Entwicklungszentrum trägt die KWB Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Emissionen von Feuerungsanlagen für Holzpellets kontinuierlich reduziert werden und verbessert so die Luftqualität. Die KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH, ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte KYOCERA weltweit den ersten Drucker, der mit dem Blauen Engel zertifiziert wurde. Um den Blauen Engel zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie die recyclinggerechte Konstruktion. Für ein gesundes Raumklima stellt der Blaue Engel strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Die Nominierungen zum „Blauer Engel-Preis“ erfolgen durch die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Aus der Flut von Labeln ragt der Blaue Engel weit heraus", sagt Stefan Schulze-Hausmann, Initiator des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Wir freuen uns, mit dafür zu sorgen, dass er auch in Zukunft von Konsumenten geschätzt und von Herstellern begehrt wird." Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer.
21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbeitet an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe In Deutschland haben Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut. Das zeigt die Auswertung der repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V. In einem Fünftel der untersuchten Proben lag die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen. PFAS kommen nicht natürlich vor. Sie sind chemisch und thermisch sehr stabil. So reichern sich PFAS im Menschen und weltweit in der Umwelt an. PFAS werden zum Beispiel in der Beschichtung von Kaffeebechern, für Outdoorjacken oder Löschschäume verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern, diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 4.700 verschiedene Chemikalien. PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure) - wurden in der GerES-Studie am häufigsten gefunden. Mit PFOS waren 100 Prozent aller Kinder in der Studie belastet. PFOA fand sich in 86 Prozent der insgesamt 1109 untersuchten Blutplasma-Proben. Damit liegen die Werte teilweise über den von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) festgelegten Schwellen. 21,1 Prozent der Proben lagen über dem HBM-I-Wert für PFOA, 7,1 % über dem HBM-I-Wert für PFOS. 0,2 Prozent der Proben überschritten den HBM-II-Wert für PFOS. Der HBM-II-Wert beschreibt eine Konzentration, ab der nach heutigem Kenntnisstand eine relevante gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Die Belastung sollte dann in jedem Fall reduziert werden. PFAS reichern sich im menschlichen Körper an und können auch über die Muttermilch von der Mutter auf das Kind übergehen. 1 Die GerES-V-Ergebnisse zeigen, dass gestillte Kinder höher mit PFAS belastet sind als nicht gestillte Kinder. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut können Wirkungen von Impfungen vermindern, die Neigung zu Infekten erhöhen, die Cholesterinwerte erhöhen und bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Da PFAS in sehr vielen Produkten verwendet werden, ist es nicht einfach, den Kontakt mit diesen Chemikalien zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise auf in beschichteten Kartons aufbewahrte Lebensmittel verzichten. Auch schmutzabweisende Textilien wie Teppiche oder Vorhänge tragen zur Belastung bei. Weitere Tipps für einen PFAS-ärmeren Haushalt gibt es auf den Internetseiten des UBA : www.umweltbundesamt.de/uba-pfas . PFAS sind auch für die Umwelt ein Problem: Aufgrund ihrer Langlebigkeit verteilen sie sich über Luft und Meeresströmungen großflächig rund um den Globus. PFAS gelangen über vielfältige Wege in die Umwelt. Durch die Abluft von Industriebetrieben können PFAS in umliegende Böden und Gewässer verlagert werden. PFAS können auch an Partikel anhaften und so über weite Strecken in der Luft bis in entlegene Gebiete transportiert werden. Man findet PFAS daher auch in den Polargebieten und alpinen Seen, weit weg von industrieller Produktion und menschlichen Siedlungen. Über Regen und Schnee gelangen PFAS aus der Luft wiederum in Boden und Oberflächengewässer. Zusätzlich werden PFAS über das behandelte Abwasser in Gewässer eingetragen oder verunreinigen Böden durch die Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen. Weil sie sich nicht abbauen, verbleiben PFAS in Wasser und Boden und reichern sich an. Auswertungen der Umweltprobenbank zeigen, dass z. B. Seehunde, Seeadler oder Otter stark mit PFAS belastet sind. Über das Wasser landen die Chemikalien in Fischen und so auch in Tieren, die sich von Fisch ernähren. Auch in Eisbärlebern wurden die Stoffe schon nachgewiesen. Dirk Messner: „Im Sinne einer sicheren Chemie gehören diese Chemikalien auf den Prüfstand. Die Perfluorchemie hat für mich wenig Zukunft. Nur Erzeugnisse und Materialien, die wirklich notwendige Leistungen etwa für den Gesundheitsschutz, z. B. für medizinische Geräte oder Schutzkleidung für Feuerwehren bereitstellen, sollten weiter genutzt werden dürfen.“ Aufgrund der Größe der Stoffgruppe ist das Verbot oder die Beschränkung von einzelnen Chemikalien nicht sinnvoll. Das UBA erarbeitet derzeit mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein weitgehendes EU-weites Verbot im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH für die gesamte Stoffgruppe. Einige PFAS gelten unter REACH bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte substances of very high concern, SVHC), da sie sehr langlebig sind, sich in Organismen anreichern und für Menschen schädlich sein können. Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten im Rahmen der REACH-Verordnung besondere Auskunftspflichten und es kann eine Zulassungspflicht entstehen, d. h. nur explizit zugelassene Verwendungen dürfen weiter genutzt werden. Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen unter REACH gehört zum Beispiel PFOA. Außerdem gelten für einige PFAS (z. B. für PFOA inklusive der Vorläuferverbindungen) bereits Beschränkungen bei der Herstellung und bei der Verwendung – so darf PFOA ab Juli 2020 nicht mehr in der EU hergestellt werden. Für Verbraucherprodukte gelten strenge Grenzwerte für PFOA und Vorläuferverbindungen. Diese Regulierung zeigt auch Erfolge: In der Umweltprobenbank des UBA lässt sich nachvollziehen, dass die Belastung der Menschen mit PFOA und PFOS im Zeitverlauf abnimmt. Das UBA behandelt die problematische Stoffgruppe umfassend in seinem aktuellen Schwerpunkt-Magazin. Sie finden es hier zum Download . 1 In einer vorherigen Version hieß es: PFAS reichern sich vornehmlich im Fettgewebe an und können auch über die Muttermilch von Mutter auf das Kind übergehen. Das ist nicht korrekt und wurde deshalb korrigiert.
UBA: Großer Plastikabfall verdient deutlich mehr Aufmerksamkeit Mikroplastik, das in Peelings oder Duschgels eingesetzt wird, leistet einen mengenmäßig vergleichsweise geringen, gleichwohl unnötigen Beitrag zur Umweltverschmutzung. Das ergab eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA). Danach werden vermutlich rund 500 Tonnen solcher primärer Mikropartikel aus Polyethylen, dem weltweit am häufigsten verwendeten Kunststoff, pro Jahr in Deutschland in kosmetischen Mitteln verwendet. Die mengenmäßig bedeutsamste Quelle für Mikroplastik im Meer ist aber die Zersetzung größerer Plastikteile. Wenn großer Plastikmüll – von der Plastiktüte bis zum Fischernetz – über Flüsse oder direkt ins Meer gelangt, werden die großen Teile durch Wind, Wetter und Gezeiten zu sogenanntem sekundärem Mikroplastik zermahlen und zerkleinert. Rund sechs bis zehn Prozent der weltweiten Kunststoffproduktion landen laut Studie in den Weltmeeren. Weltweit werden pro Jahr rund 300 Millionen Tonnen Kunststoffe hergestellt (Stand 2013). Es ist davon auszugehen, dass bis zu 30 Millionen Tonnen davon pro Jahr weltweit im Meer laden – davon in Europa allein 3,4 bis 5,7 Millionen Tonnen pro Jahr. Die Studie rät daher, sich nicht nur auf das primäre Mikroplastik zu konzentrieren, sondern den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt generell viel drastischer zu reduzieren. Nur so kann wirksam der Entstehung von sekundärem Mikroplastik in Meeren oder Binnengewässern vorgebeugt werden – und das nicht nur in Deutschland oder der EU, sondern weltweit. Mittlerweile wurden unter deutscher Federführung globale und regionale Aktionspläne zur Bekämpfung von Meeresmüll innerhalb des G7-Prozesses und der Regionalkooperationen OSPAR (Schutz der Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks) sowie HELCOM (Schutz der Meeresumwelt der Ostsee) verabschiedet. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) wird ebenfalls ein umfassendes Programm für die heimische Nord- und Ostsee aufgestellt. In Teilaspekten werden diese Maßnahmen aus den Aktionsplänen bereits umgesetzt. Ein Beispiel ist die Fishing-For-Litter-Initiative. Fischerkutter werden hierbei so ausgestattet, dass sie aus dem Meer gefischten Müll an Bord verstauen und kostenfrei und sachgerecht in den Häfen entsorgen können. Das Projekt wird mittlerweile von allen Küstenbundesländern unterstützt und durchgeführt. Kunststoffe bedrohen zunehmend die Meeresökosysteme. Mit durchschnittlich 75 Prozent dominiert Kunststoff auch an Europas Stränden die Müllfunde. Von 663 Arten ist bekannt, dass sie negativ von diesem Müll betroffen sind. Mehr als die Hälfte dieser Arten nimmt Kunststoffabfälle auf oder verfängt sich in ihnen. Auch Mikropartikel können dabei – je nach Größe des Lebewesens – genauso wie größere Kunststoffteile zu Verletzungen des Verdauungstraktes führen, die Verdauung behindern sowie die Nahrungsaufnahme blockieren. Mikropartikel aus Kunststoff können zudem als Transportmittel fungieren, an dem sich Schadstoffe, invasive Arten und Krankheitserreger anlagern. Neben Polyethylen in kosmetischen Mitteln haben die Autoren der aktuellen Literatur-Studie weitere Anwendungsgebiete des primären Mikroplastiks analysiert. Für Wasch- und Reinigungsmittel sowie Strahlmittel in Deutschland schätzen die Autoren das Aufkommen auf jeweils weniger als 100 Tonnen pro Jahr. Für Kunststoffwachse erwarten die Autoren dagegen etwa 100.000 Tonnen pro Jahr. Hierbei handelt es sich um wachsartige Dispersionen von Kunststoffpartikeln, die als Trennmittel und zur Oberflächenbeschichtung verwendet werden. Weitere Quellen für sekundäre Mikropartikel aus Kunststoff sind u.a. Chemiefasern, die aus der Kleidung und sonstigen Textilien ausgewaschen werden (80-400 t/a), Reifenabrieb aus dem Straßenverkehr (60.000-111.000 t/a) und der Verlust von Rohpellets für die weitere Verarbeitung zu Kunststofferzeugnissen während Produktion und Transport (21.000-210.000 t/a).
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Blauer Engel macht Kaffeetrinken unterwegs umweltfreundlicher Der Blaue Engel zeichnet ab sofort ressourcenschonende Mehrwegbechersysteme (DE-UZ 210) aus. Ziel ist es, Einwegbecher zu reduzieren und umweltverträgliche Mehrwegbechersysteme zu stärken. Die Kriterien beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. So müssen bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel beispielsweise umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Zudem müssen die Becher eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen, am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Den ersten Kaffee „auf die Hand“ gab es in Deutschland 1996. Mittlerweile greifen deutschlandweit 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher besonders häufig oder gelegentlich zu Coffee-to-go-Bechern. Neuste Erhebungen des Instituts für Energie- und Umweltforschung gGmbH (ifeu) im Rahmen eines aktuellen Forschungsvorhabens beziffern im Außer-Haus-Verkauf eine Gesamtmenge von 2,8 Mrd. Einwegbechern jährlich ‒ davon ca. 1,2 Mrd. To-go-Becher. Die Folge: Immer mehr weggeworfene Einwegbecher verschmutzen öffentliche Plätze, Straßen und die Natur. Das Littering – also das achtlose Wegwerfen der Abfälle im öffentlichen Raum – sowie überfüllte Papierkörbe sind für die Kommunen eine kostspielige Herausforderung. Für die Einwegbecher werden wertvolle Ressourcen wie Holz und Kunststoff sowie Wasser und Energie benötigt und dass, obwohl die Nutzungsdauer der Einwegbecher nur rund 15 Minuten beträgt. Einwegbecher im Heißgetränke-Bereich bestehen meist aus Frischfaserpapier und sind innen mit einer dünnen Kunststoffschicht aus Polyethylen überzogen. Recyclingpapier kommt im Lebensmittelbereich in der Regel nicht zum Einsatz. Hinzu kommen noch die Kunststoffdeckel, die üblicherweise aus Polystyrol bestehen. Einwegbecher für Kaltgetränke werden vorrangig aus fossilem Kunststoff hergestellt. Typische Kunststoffsorten sind hier Polypropylen, Polystyrol und Polyethylenterephthalat. Wenn Anbieter wie Bäcker oder auch Getränkeausschänke auf Festivals vorrangig Mehrwegbecher anbieten und auch kundeneigene Individualbecher füllen („bring your cup“), können sie ihr Engagement für die Umwelt nunmehr mit dem neuen Blauen Engel sichtbar gegenüber den Verbraucherinnen und Verbraucher kommunizieren. Die Kriterien des Umweltzeichens beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen u. a. umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Melaminharze und Polycarbonat-Kunststoffe, die Bisphenol A freisetzen können. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein „werkstoffliches Recycling“ ermöglichen. Dies bedeutet, dass Becher aus Kunststoff nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Außerdem müssen die Becher langlebig sein und eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Außerdem ist die Umlaufzahl der Becher jährlich für das Kalenderjahr zu ermitteln. Ökobilanzielle Rechnungen zeigen, dass die Umlaufzahl eines Bechers, das heißt die Häufigkeit seiner tatsächlichen Wiederverwendung, ein wichtiges Kriterium zur Umweltentlastung darstellt. Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden. Zudem müssen Becher und Deckel am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Kundinnen und Kunden soll immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden oder kundeneigene Becher befüllt werden. Weiterhin müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt. Das Umweltzeichen wurde durch die Jury Umweltzeichen mit einer Laufzeit von 3 Jahren beschlossen. Der Blaue Engel ist seit 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten.
Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit FairCup erhält Umweltzeichen für Mehrwegbechersystem Das Startup „FairCup“ erhält als erstes Unternehmen den Blauen Engel für ihr Mehrwegbechersystem. Begonnen hatte FairCup als Schülerprojekt einer berufsbildenden Schule in Göttingen. Mittlerweile ist das Unternehmen in ganz Deutschland verbreitet. Ziel des Blauen Engel für ressourcenschonende Mehrwegbechersysteme (DE-UZ 210) ist es, den Verbrauch von Einwegbechern zu verringern und umweltverträgliche Mehrwegbechersysteme zu etablieren. Einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes ( UBA ) zufolge werden pro Jahr im Außer-Haus-Verkauf 2,8 Milliarden Einwegbecher jährlich für Heißgetränke genutzt, davon 1,7 Milliarden Pappbecher. Die Folge: Immer mehr weggeworfene Einwegbecher verschmutzen öffentliche Plätze, Straßen und die Natur. Das Littering, also das achtlose Wegwerfen der Abfälle im öffentlichen Raum, belastet unsere Umwelt. Die Menge des Abfalls in den Städten kostet die Kommunen viel Aufwand und Geld. Außerdem werden für Einwegbecher wertvolle Ressourcen wie Holz und Kunststoff sowie Wasser und Energie benötigt. Dem steht eine Nutzungsdauer von vielleicht zehn Minuten gegenüber. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Kaffee wird heute anders konsumiert als vor zwanzig Jahren. Der ‚To-Go‘-Konsum ist für viele ein Stück Lebensgefühl geworden. FairCup zeigt, dass umweltfreundlicher Konsum auch möglich ist, ohne auf Alltagsgewohnheiten zu verzichten.“ Das Startup FairCup entstand 2016 auf Initiative der Lehrerin Sibylle Meyer und ihrer damaligen Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schule II in Göttingen. Die Besonderheit bei den FairCup-Bechern ist, dass sie ganz einfach in Leergutautomaten in beteiligten Supermärkten zurückgegeben werden können. Der Automaten-Partner von FairCup hat schon jetzt 30.000 Standorte, Tests laufen aktuell in ausgewählten Supermärkten in Göttingen und Hildesheim. Neben Heiß-und Kaltgetränken eignen sich die Becher auch für Speisen wie etwa Salate. Die Kriterien des Blauen Engel beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen unter anderem umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Melaminharze und Polycarbonat-Kunststoffe, die Bisphenol A freisetzen können. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein werkstoffliches Recycling ermöglichen. Dies bedeutet, dass Becher aus Kunststoff nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Außerdem müssen die Becher langlebig sein und eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Ökobilanzielle Rechnungen aus einer aktuellen UBA-Studie zur Reduzierung von Einwegkaffeebechern zeigen, dass die Häufigkeit der Wiederverwendung der Becher ein wichtiges Kriterium zur Umweltentlastung darstellt. Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden. Am Ende der Lebensdauer müssen Becher und Deckel zurückgenommen und recycelt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Kundinnen und Kunden sollen entweder immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden oder kundeneigene Becher befüllt werden. Weiterhin müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt.
Bisphenol A ist in vielen Produkten unseres täglichen Lebens. Der größte Teil des produzierten Bisphenol A wird zu stabilen Kunststoffen verarbeitet (Polykarbonat und Epoxidharzen). Unter bestimmten Bedingungen kann sich die Chemikalie aus Gebrauchsgegenständen lösen – wie aus der Beschichtung von Dosen – und über die Nahrung oder über die Haut – wie bei Thermopapier – in den menschlichen Körper gelangen. Hier kann die Substanz wie das weibliche Sexualhormon Östrogen wirken. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Maßnahmen zur Reduzierung dringend nötig Anlässlich der 5. UNEA-Konferenz in Nairobi, die heute zu Ende geht und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der „Runde Tisch Meeresmüll“ eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee. In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung von Fraunhofer UMSICHT zeigt der Runde Tisch zahlreiche Möglichkeiten auf, wie weniger Mikroplastik ins Meer gelangen kann. Dazu gehört den Reifenabrieb zu verringern, emissionsärmere Textilien zu entwickeln beziehungsweise diese vorzuwaschen oder schärfere Vorschriften auf Baustellen für Dämmstoffe. Plastik im Meer ist eines der drängendsten Probleme auch für Nord- und Ostsee. Es wird in allen Bereichen der deutschen Meere nachgewiesen und kann die Fortpflanzungsfähigkeit und Fitness von Meereslebewesen insbesondere an der Basis des marinen Nahrungsnetzes beeinträchtigen. Das Gesamtausmaß sowohl von Menge wie Auswirkungen ist allerdings aufgrund unzureichender Untersuchungs- und Analyseverfahren noch nicht absehbar, so der Bericht. Mikroplastik ist ein komplexes Umweltproblem. Es kann als direktes Mikroplastik in die Umwelt gelangen oder während der Nutzung durch Abrieb entstehen. Zur ersten Gruppe gehören zum Beispiel Kunstraseninfills oder Pelletverluste. Zur zweiten Gruppe zählen unter anderem Reifen- und Straßenabrieb, die Verwitterung von Farben und Beschichtungen, Verluste aus Dämmstoffen und die Faserfreisetzung aus Textilien. Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist daher durch einzelne Maßnahmen nicht zu erreichen, sondern erfordert ein breites Bündel an Aktionen. Das Papier des Runden Tischs Meeresmüll beruht auf den Ergebnissen einer dreiteiligen Workshopreihe, die vom Umweltbundesamt und Fraunhofer UMSICHT gemeinsam mit den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe zu Mikroplastik des Runden Tisches Meeresmüll organisiert wurde. Es zeigt, dass bei den Quellen und den freigesetzten Mengen noch immer auch auf Abschätzungen vertraut werden muss. Der Runde Tisch fordert daher weitere vertiefende empirische Untersuchungen, um zu belastbaren Zahlen zu kommen. Stefanie Werner, Meeresschutzexpertin im Umweltbundesamt und Geschäftsführerin des Runden Tisch Meeresmüll: „Um das Mikroplastikproblem zu bekämpfen ist insbesondere die Kunststoffindustrie gefragt. Sie sollte Sorge tragen, die notwendigen vertiefenden Untersuchungen hinsichtlich der freigesetzten Mengen von Mikroplastik durchzuführen, um dem Vorsorge- und Verursacherprinzip zu entsprechen und so zur Lösung des zu großen Teilen durch sie verursachtem Umweltproblems beizutragen.“ Jürgen Bertling von Fraunhofer UMSICHT, Korrespondenzautor des Themenpapiers: „Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist durch singuläre Maßnahmen kaum zu erreichen, sondern erfordert zahlreiche inter- und transdisziplinäre Zugänge. Ähnlich wie bei den Erkenntnisgewinnen zum Klimawandel über die letzten Jahrzehnte werden auch bei den Kunststoffemissionen, die mit ihnen zusammenhängenden Wirkungen erst langsam verstanden. In beiden Fällen spricht die schiere Menge der Emissionen, aber für einen vorsorgenden Umweltschutz.“ Der Bericht des Runden Tisches Meeresmüll schlägt zu diesem Zweck 28 konkrete Maßnahmen vor. Besonders hohe Relevanz für den Meeresschutz haben dabei: Weitere Informationen: Der Runde Tisch Meeresmüll steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und des Umweltbundesamtes.
Origin | Count |
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Bund | 3696 |
Land | 39 |
Zivilgesellschaft | 5 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 3600 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 92 |
Umweltprüfung | 9 |
unbekannt | 32 |
License | Count |
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Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 1997 |
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