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Änderung der Beschneiungsanlage - Errichtung eines Speicherteichs

Die Gemeinde Bischofswiesen hat mit Schreiben vom 13.11.2019 die Ertüchtigung und die Erweiterung der Beschneiungsanlage am Götschen und mit Schreiben vom 13.01.2020 den vorzeitigen Beginn der Rodungsmaßnahmen beantragt. Im Amtsblatt Nr. 4 vom 21.01.2020 wurde das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen waren in der Zeit vom 24.01. – 24.02.2020 einsehbar. Einwendungen konnten in der Zeit vom 24.01. – 09.03.2020 erhoben werden. Der Antrag auf vorzeitigen Beginn der Rodungsmaßnahmen wurde von der Gemeinde Bischofswiesen nicht mehr weiterverfolgt. Mit Schreiben vom 24.04.2020 wurde von der Gemeinde Bischofswiesen der vorzeitige Beginn für die Beschneiungsanlage beantragt. Mit Bescheid vom 17.06.2020 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.10.2020 (Änderungsantrag vom 25.09.2020) und vom 09.07.2021 (Änderungsantrag vom 21.06.2021) wurden diverse Maßnahmen vorzeitig zugelassen. Die Gemeinde Bischofswiesen hat 2022 ihren Antrag vom 13.11.2019 hinsichtlich der beantragten Maßnahmen modifiziert und insoweit verringert.

Errichtung von Anlagen zur Herstellung und Verteilung von künstlichem Schnee in Verbindung mit der Reaktivierung des Höllwiesliftes, einschließlich wasserbaulichen Maßnahme am Ziegelbach

Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt zur Erweiterung des Angebots im Skigebiet am Söllereck im Rahmen der Reaktivierung des Höllwiesliftes die Genehmigung für die Errichtung von Beschneiungsanlagen gem. Art. 35 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Die Anlagen sollen der Beschneiung der Höllwiesabfahrten Nr. 5 und 6 sowie der Schleppspur des Höllwiesliftes dienen. Es soll insgesamt eine Fläche von 6,07 ha beschneit werden, welche sich auf die Höllwiesabfahrt Nr. 5 mit 2,26 ha, die Höllwiesabfahrt Nr. 6 mit 3,30 ha und die Schleppspur mit 0,51 ha aufteilt. Für die Beschneiung reicht das bereits vorhandene Wasserdargebots auf dem Reservoir des Speicherteiches Söllereck aus. Die ehemalige Trasse der Höllwiesbahn wird verkürzt. Im Zuge dieser Maßnahmen stehen in Umfeld der neuen Talstation wasserbauliche Maßnahmen am Ziegelbach gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an, die der Genehmigung nach § 68 WHG bedürfen. Die Maßnahmen umfassen die Errichtung einer Furt (Pistenverbindung zur Talstation) und einer Bachverrohrung (Weg) und Konsolidierung des Ziegelbaches mit Wasserbausteinen im Bereich der Talstation. Der Ziegelbach ist als nicht ausgebauter Wildbach klassifiziert. Die Zufahrt zur Talstation soll über eine Verbindung mit einem vorhandenen Forstweg angeschlossen werden (Anlage gem. § 36 Abs. 1 WHG / Art. 20 BayWG, im 60 m-Bereich eines Gewässers). Anlagen unterliegen der Konzentrationsnorm der Beschneiungs- und wasserbaulichen Genehmigung.

Ertüchtigung/Erweiterung Beschneiungsanlage "Blaue Rodelbahn", Hornbahn Hindelang

Anhand einer Schwachstellenanalyse wurde festgestellt, dass die Beschneiungsanlage, insbesondere Schneileitung, nicht mehr den Stand der Technik entspricht. Die Hornbahn Hindelang GmbH & Co. KG beantragt für das Jahr 2025 die Ertüchtigung/Erweiterung der Anlage für die Beschneiung der Blauen Rodelbahn am Imberger Horn. Die Schneileitung verläuft entlang bzw. im Untergrund des Wirtschaftsweges zur Hornalpe. Die Wegegemeinschaft des Wirtschaftsweges „Hornalpe“ plant ab 2026 die abschnittsweise Sanierung des Weges. Die Wegemaßnahmen können erst beginnen, wenn Maßnahmen an der Beschneiungsanlage fertiggestellt sind. Um die Geländeeingriffe auf absolutes Minimum zu reduzieren, soll der Graben für die frostsichere Schneileitung (mit Ausnahme der kurzen Strecke im oberen Bereich) ausschließlich innerhalb des Wirtschaftsweges „Hornalpe“ mittels einer Felsfräse hergestellt werden. Durch den Einsatz einer Felsfräse ist die Breite des Grabens auf 80 cm begrenzt. Ein Teil der bestehenden Zapfstellen soll an Ort und Stelle verbleiben. Die zusätzlichen 9 Zapfstellen sollen wie bisher am bergseitigen Wegrand positioniert werden. Da ein Grundstück nicht zur Verfügung steht, muss die Schneileitung auf einer Länge von ca. 90 m die Wegtrasse verlassen. Des Weiteren soll von der obersten Zapfstelle bis zur geplanten Trafostation der Bergstation Hornbahn ein Kabelgraben von rund 140 m hergestellt werden, welcher innerhalb des Weges zur Bergstation verlaufen soll. Der Flächenverbrauch ist relativ gering, da die Verlegearbeiten entlang der Bestandsstrecke geplant sind. Zudem bleibt der Wasserbedarf annähernd gleich und es kommen keine zusätzlich zu beschneienden Flächen hinzu.

Neubau 8er-Sesselbahn am Kleinen Fichtelberg , 1. Tektur

Die Vorhabenträgerin plant die Errichtung einer kuppelbaren 8er Sesselbahn als Ersatz für zwei bestehende Schleppliftanlagen am Kleinen Fichtelberg. Gleichzeitig erfolgt der Rückbau dieser Schleppliftanlagen. Dabei wird der Kurvenschlepplift aber nur im unteren Teil, bis zur Kurve zurückgebaut. Von der Kurve bis zur bestehenden Bergstation soll er zukünftig umgebaut und weiterbetrieben werden (nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens). Daneben sind u.a. die Sanierung und Optimierung der Beschneiungsanlage sowie die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage vorgesehen.

Plangenehmigung für die Errichtung eines Speicherteichs zur Beschneiung in der Chiemgau Arena, Gemeinde Ruhpolding

Die Chiemgau Arena in Ruhpolding besitzt internationale Bedeutung als Trainings- und Wettkampfstätte in den nordischen Disziplinen und im Biathlon. Für die Absicherung der Schneebedingungen im Winter wurde Ende der 1990er Jahre eine Beschneiungsanlage errichtet. 2010 wurde diese in größerem Umfang ausgebaut und an den damaligen Stand der Technik angepasst. Die Wasserentnahme für den Betrieb der Anlage erfolgt bisher ausschließlich direkt aus einem Grundwasserbrunnen. Mit den nun vorliegenden Antragsunterlagen beantragt die Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR als Betreiberin der Chiemgau Arena eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG für Errichtung eines Speicherteiches (Gewässerausbau) mit einem Nutzinhalt von 16.000 m³. Dieser dient der Schaffung einer Redundanz für den Grundwasserbrunnen und soll in Verbindung mit einer zusätzlichen Pumpstation eine Leistungserhöhung ermöglichen, um eine effektivere Beschneiung mit kürzeren Einschneizeiten zu erreichen.

Erweiterung/Ertüchtigung Beschneiungsanlage Imbergbahn und Skiarena Steibis, Oberstaufen

Erweiterung der Schneifläche um 3,12 ha in den Bereichen Talstation/Fehrlift (1,77 ha) und Imberghaus (1,35 ha) sowie Ertüchtigung/Erweiterung Leitungsnetz für Beschneiung. Antragsteller/in: Imbergbahn & Skiarena Steibis GmbH & Co. KG

Vergrößerung des Speicherteiches Almwiese auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 477, 487/3 und 488 der Gemarkung Annathal durch den Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut

Der Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut betreibt in Mitterfirmiansreut mehrere Seilbahnen und Liftanlagen. Um den künftigen Anforderungen eines modernen Ganzjahresbetriebes zu entsprechen, plant der Zweckverband Maßnahmen zur Aufwertung des Wintersportbetriebes. Ergänzend dazu wird ein attraktiver Sommerbetrieb angestrebt. Es ist beabsichtigt, die bestehende technische Beschneiungsanlage zu optimieren und den bestehenden Schneiteich zu vergrößern und zu einem Naherholungsraum umzubauen. Im Einzelnen sollen dabei folgende Maßnahmen durchgeführt werden: • Erweiterung des bestehenden Speichers Almwiese von derzeit 26.500 m³ auf 38.000 m³ Nutzinhalt. • Errichtung von touristischen Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Speicherteiches • Umbau des gesamten bestehenden Speicherteiches, insbesondere im Teilkronenbereich zur Schaffung eines kinderwagen- und rollstuhltauglichen Weges. Dabei sollen mit Ausnahme der Wegeanlagen alle Flächen begrünt werden. • Im direkten Teichumfeld sollen zusätzlich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwei Feuchtbiotope (Amphibienlaichgewässer) errichtet werden. • Um künftig kälteres Wasser für die Beschneiung zur Verfügung zu stellen, ist die Erweiterung der bestehenden Vorpumpstation (inkl. Installation einer 4. Vordruckpumpe) sowie die Errichtung eines Kaltwasserbeckens mit darüber situierten Kühltürmen vorgesehen. • Installation einer 4. Pumpe innerhalb des bestehenden Pumpstationsgebäudes zur Erhöhung der Pumpleistung der Hauptpumpstation von 90 l/s auf 120 l/s.

Gewässerausbau - Errichtung eines Speicherteiches für die Beschneiungsanlage am Kessellift

Das bestehende Skigebiet am Kessellift wird privat betriebe und liegt auf einer Höhe von ca. 700 – 900 m ü. NN in den östlichen Chiemgauer Alpen. Es wird vor allem von Kindern bzw. Familien genutzt und ist mit drei kleineren Liften ausgestattet. Neben Skifahren werden auch Snowtubing und eine Naturrodelbahn angeboten. Seit 2008 besteht eine Beschneiungsanlage, die den Schneebedarf für eine Pistenfläche von 3,78 ha abdeckt. Das Wasser hierfür wurde bisher aus der gemeindlichen Trinkwasserleitung bezogen. Um unabhängig von der Trinkwasserversorgung zu werden, soll die Wasserbereitstellung künftig über einen Speicherteich erfolgen, der mit dem Überwasser einer nahegelegenen Quelle befüllt wird. Der Speicherteich besitzt eine Kubatur von rund 5.000 m³ und eine Wasserfläche von ca. 1.750 m². Er ist als Landschaftsteich konzipiert und wird mittels Abgrabungen in das umgebende Gelände eingebunden. Abgesehen von einer Wartungsphase nach Abschluss der Schneisaison soll der Teich ganzjährig gefüllt sein. Eine Entleerung des Teiches ist über eine Anbindung an den Schmelzbach möglich.

Herstellung von zwei Sohlgurten in der Stillach bei Oberstdorf

In Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.02.2019 für Beschneiungsanlagen, Gewässerausbau/Speicherteich und Gewässerbenutzung zur Durchführung der Nordischen Ski-WM 2021 in Oberstdorf, wurde mit Bescheid vom 20.08.2021 im Rahmen einer gewässer- und fischereiökologischen Maßnahme die Plangenehmigung nach § 68 WHG (Gewässerausbau) für die Anrampung (Fischaufstieg) samt Erosionsschutz in der Stillach erteilt. Da die Gewässerbauten aufgrund von Hochwasserereignissen Schaden nahmen, sollen zum Zweck der Ertüchtigung zwei Sohlgurte in die Stillach eingebracht werden. Die vollständigen Antrags- und Planunterlagen gingen in der 42. Kalenderwoche beim Landratsamt Oberallgäu ein.

Beschneiungsanlage Hohenzollern-Skistadion

Optimierung der bestehenden Beschneiungsanlage Hohenzollern-Skistadion in Bayer. Eisenstein durch die ARBERLAND Betriebs gGmbH, vertr. d. Herrn Herbert Unnasch, Amtsgerichtsstraße 6-8, 94209 Regen, Landkreis Regen Für die bestehende Beschneiungsanlage wird eine Änderung gemäß Art. 35 BayWG beantragt. Des Weiteren wird eine Plangenehmigung für die Errichtung eines Beschneiungsteiches, Umbau bzw. Rückbau des Zwischenspeichers im Steinbach und Errichtung eines Teilungsbauwerkes im Steinbach beantragt.

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