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Kinder und Jugendliche haben zu viel PFAS im Blut

21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbeitet an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe In Deutschland haben Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut. Das zeigt die Auswertung der repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V. In einem Fünftel der untersuchten Proben lag die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen. ⁠ PFAS ⁠ kommen nicht natürlich vor. Sie sind chemisch und thermisch sehr stabil. So reichern sich PFAS im Menschen und weltweit in der Umwelt an. PFAS werden zum Beispiel in der Beschichtung von Kaffeebechern, für Outdoorjacken oder Löschschäume verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern, diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 4.700 verschiedene Chemikalien. ⁠ PFOS ⁠ (Perfluoroktansulfonsäure) und ⁠ PFOA ⁠ (Perfluoroktansäure) - wurden in der GerES-Studie am häufigsten gefunden. Mit ⁠ PFOS ⁠ waren 100 Prozent aller Kinder in der Studie belastet. ⁠ PFOA ⁠ fand sich in 86 Prozent der insgesamt 1109 untersuchten Blutplasma-Proben. Damit liegen die Werte teilweise über den von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) festgelegten Schwellen. 21,1 Prozent der Proben lagen über dem HBM-I-Wert für PFOA, 7,1 % über dem HBM-I-Wert für PFOS. 0,2 Prozent der Proben überschritten den HBM-II-Wert für PFOS. Der HBM-II-Wert beschreibt eine Konzentration, ab der nach heutigem Kenntnisstand eine relevante gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Die Belastung sollte dann in jedem Fall reduziert werden. PFAS reichern sich im menschlichen Körper an und können auch über die Muttermilch von der Mutter auf das Kind übergehen. 1 Die GerES-V-Ergebnisse zeigen, dass gestillte Kinder höher mit PFAS belastet sind als nicht gestillte Kinder. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut können Wirkungen von Impfungen vermindern, die Neigung zu Infekten erhöhen, die Cholesterinwerte erhöhen und bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Da PFAS in sehr vielen Produkten verwendet werden, ist es nicht einfach, den Kontakt mit diesen Chemikalien zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise auf in beschichteten Kartons aufbewahrte Lebensmittel verzichten. Auch schmutzabweisende Textilien wie Teppiche oder Vorhänge tragen zur Belastung bei. Weitere Tipps für einen PFAS-ärmeren Haushalt gibt es auf den Internetseiten des ⁠ UBA ⁠: www.umweltbundesamt.de/uba-pfas . PFAS sind auch für die Umwelt ein Problem: Aufgrund ihrer Langlebigkeit verteilen sie sich über Luft und Meeresströmungen großflächig rund um den Globus. PFAS gelangen über vielfältige Wege in die Umwelt. Durch die Abluft von Industriebetrieben können PFAS in umliegende Böden und Gewässer verlagert werden. PFAS können auch an Partikel anhaften und so über weite Strecken in der Luft bis in entlegene Gebiete transportiert werden. Man findet PFAS daher auch in den Polargebieten und alpinen Seen, weit weg von industrieller Produktion und menschlichen Siedlungen. Über Regen und Schnee gelangen PFAS aus der Luft wiederum in Boden und Oberflächengewässer. Zusätzlich werden PFAS über das behandelte Abwasser in Gewässer eingetragen oder verunreinigen Böden durch die Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen. Weil sie sich nicht abbauen, verbleiben PFAS in Wasser und Boden und reichern sich an. Auswertungen der Umweltprobenbank zeigen, dass z. B. Seehunde, Seeadler oder Otter stark mit PFAS belastet sind. Über das Wasser landen die Chemikalien in Fischen und so auch in Tieren, die sich von Fisch ernähren. Auch in Eisbärlebern wurden die Stoffe schon nachgewiesen. Dirk Messner: „Im Sinne einer sicheren Chemie gehören diese Chemikalien auf den Prüfstand. Die Perfluorchemie hat für mich wenig Zukunft. Nur Erzeugnisse und Materialien, die wirklich notwendige Leistungen etwa für den Gesundheitsschutz, z. B. für medizinische Geräte oder Schutzkleidung für Feuerwehren bereitstellen, sollten weiter genutzt werden dürfen.“ Aufgrund der Größe der Stoffgruppe ist das Verbot oder die Beschränkung von einzelnen Chemikalien nicht sinnvoll. Das UBA erarbeitet derzeit mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein weitgehendes EU-weites Verbot im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ für die gesamte Stoffgruppe. Einige PFAS gelten unter REACH bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte substances of very high concern, SVHC), da sie sehr langlebig sind, sich in Organismen anreichern und für Menschen schädlich sein können. Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten im Rahmen der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ besondere Auskunftspflichten und es kann eine Zulassungspflicht entstehen, d. h. nur explizit zugelassene Verwendungen dürfen weiter genutzt werden. Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen unter REACH gehört zum Beispiel PFOA. Außerdem gelten für einige PFAS (z. B. für PFOA inklusive der Vorläuferverbindungen) bereits Beschränkungen bei der Herstellung und bei der Verwendung – so darf PFOA ab Juli 2020 nicht mehr in der EU hergestellt werden. Für Verbraucherprodukte gelten strenge Grenzwerte für PFOA und Vorläuferverbindungen. Diese Regulierung zeigt auch Erfolge: In der Umweltprobenbank des UBA lässt sich nachvollziehen, dass die Belastung der Menschen mit PFOA und PFOS im Zeitverlauf abnimmt. Das UBA behandelt die problematische Stoffgruppe umfassend in seinem aktuellen Schwerpunkt-Magazin. Sie finden es hier zum Download . 1 In einer vorherigen Version hieß es: PFAS reichern sich vornehmlich im Fettgewebe an und können auch über die Muttermilch von Mutter auf das Kind übergehen. Das ist nicht korrekt und wurde deshalb korrigiert.

REACH: Guidance and Methods for the Identification and Assessment of PMT/vPvM Substances

Protection of drinking water resources from PMT/vPvM substances: Revised guidance for ⁠ REACH ⁠ registrants on the identification of these substances of very high concern (SVHC). Only 1.9 % of the unique chemical structures in the REACH registration database fall in the new ⁠ CLP ⁠ hazard classes PMT and vPvM. However, for a total of 64 % no final assessment was achieved, either due to lack of test data (41 %) or due to ambiguous assessment (23 %). These guidance and methods can be used immediately by REACH registrants to ensure the safety of their substances, to close data gaps and, if necessary, to use safer alternatives, or to implement risk mitigation measures (RMMs). Veröffentlicht in Texte | 19/2023.

Advancing REACH - REACH and sustainable chemistry

Sustainable chemistry contributes to positive, long-term sustainable development. Chemicals regulations such as ⁠ REACH ⁠ can support several aspects of sustainable chemistry. The report gives a systematic analysis on the relations between main elements of REACH (e.g. Registration or Information in the supply chain) and main elements of sustainable chemistry (e.g. substitution of hazardous substances or corporate social responsibility of companies). From data on problematic properties of chemicals up to information for consumers on substances of very high concern (SVHC) in articles: REACH supports already today sustainable chemistry in many ways. The report describes 12 recommendations for a stronger support of sustainable chemistry by REACH: from a higher efficiency of REACH processes up to an increase in exchange and capacity building. Veröffentlicht in Texte | 147/2020.

REACH wirkt - Auf Anfrage Auskunftspflicht für über hundert Stoffe

Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. ⁠ PFC ⁠ sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des ⁠ UBA ⁠ beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer ⁠ Stoff ⁠, der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist.  Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.

Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des ⁠ UBA ⁠ zu ⁠ REACH ⁠ ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.

Erste Erfolge für REACH

Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht ⁠ REACH ⁠ eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das ⁠ UBA ⁠ schlug als ersten ⁠ Stoff ⁠ für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Anthrazen ist ein ⁠ PBT ⁠-Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.

Enhancement of the REACH requirements for (imported) articles

The EU might introduce an authorization scheme for imported goods such as clothing, sports gear and toys in the ⁠ REACH ⁠ Regulation, to aim at a better protection of humans and the environment against Substances of Very High Concern in articles. An ⁠ UBA ⁠ study claims that the necessary amendment of the EU chemicals regulation REACH would not breach international trade law. Another simple improvement could be achieved by introducing a standardized communication format to oblige manufacturers to indicate not only the name of the Substances of Very High Concern, but also the concentrations, total volumes and information about hazardous properties and safe use and disposal through the production chain. Veröffentlicht in Texte | 41/2015.

UBA-Outdoorjacken-Test: Wetterschutz schädigt die Gewässer

Zu viele umweltschädliche Chemikalien in Outdoorjacken Aus wetterfesten Funktionsjacken treten umweltschädliche fluorhaltige Chemikalien aus, die aus der wasserabstoßenden Schicht dieser Textilien stammen. Sie gelangen unter anderem beim Waschen in die Umwelt. In Kläranlagen werden sie nicht abgebaut und gelangen so in Flüsse, Meere und das Grundwasser und reichern sich letztlich im Körper von Mensch und Tier an. Das Umweltbundesamt ließ 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel auf poly- und perfluorierte Chemikalien, kurz PFC, untersuchen. Mit der Studie sollten die Emissionen von PFC aus Jacken und das damit verbundene Risiko für Mensch und Umwelt ermittelt werden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Leider bleiben die Imprägnierungen nicht in den Jacken, sondern verflüchtigen sich in die Luft oder gelangen beim Waschen in die Kläranlagen und von dort in die Gewässer. Die Jacken geben im Vergleich zu anderen Quellen zwar relativ wenig PFC an die Umwelt ab, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Art der Imprägnierung wirklich sein muss.“ Das Umweltbundesamt plädiert für strengere Vorschriften für PFC. Einige Hersteller setzen bereits auf PFC-freie Imprägnierungen. In allen 15 getesteten Jacken wurden ⁠ PFC ⁠ nachgewiesen, die durch Waschprozesse und Ausgasung in die Umwelt freigesetzt werden. Dort verbleiben sie eine lange Zeit, werden weltweit in der Umwelt verteilt und reichern sich in Organismen an. Für einige PFC ist nachgewiesen, dass sie  die Fortpflanzung schädigen. Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) werden häufig  in Jacken, Hosen oder Sportbekleidung eingesetzt, um diese wasser- und schmutzabweisend zu machen. Weltweit lassen sich  diese Chemikalien in der Umwelt und in Organismen nachweisen: in Flüssen, Meeren, der Tiefsee und im Grundwasser, in unserem Blut und sogar in Eisbären. In der Umwelt werden sie nicht abgebaut, sondern mit Luft- und Wasserströmungen bis in die Arktis transportiert. Organismen nehmen PFC über die Luft, das Wasser und mit der Nahrung auf und reichern sie im Körper an. Die neue Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, inwieweit wetterfeste Funktionsjacken zu PFC-Belastungen in der Umwelt beitragen. Die Konzentrationen der PFC in den Jacken fallen  sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von 0,03 bis 718 Mikrogramm pro Quadratmeter ⁠ Stoff ⁠ (µg/m²). Es ließen sich 20 verschiedene PFC nachweisen. Davon überschritten einige eine Konzentration von 1 µg/m². Dieser Wert gilt bisher nur für die verbotene Perfluoroktansulfonsäure, ⁠ PFOS ⁠ als gesetzlich festgelegter Grenzwert. Bei der Bewertung anderer PFC kann man sich an diesem Grenzwert orientieren. Erfreulicherweise wurde in  keiner der Jacken ⁠ PFOS ⁠ oberhalb dieses Wertes gefunden. Nachweisen ließen sich dagegen höhere Konzentrationen der besonders besorgniserregenden Perfluoroktansäure, ⁠ PFOA ⁠. Hier lag der Höchstwert bei 4,6 µg/m². Besonders auffällig waren die Mengen  bestimmter Vorläuferverbindungen von ⁠ PFOA ⁠ und anderen PFC.  Ihre Konzentrationen erreichten bis zu 698 µg/m².  Sie dünsten schnell in die Luft aus und werden in der Umwelt zu langlebigen PFC wie  PFOA abgebaut.  Imprägniermittel, die ebenfalls im Rahmen dieser Studie getestet wurden, enthielten überwiegend diese flüchtigen Verbindungen. Hier wurden  Werte bis zu 225 Mikrogramm pro Milliliter (µg/ml) gemessen. Das ⁠ UBA ⁠ hat bereits 6 PFC als besonders besorgniserregende Stoffe für die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste vorgeschlagen. Besonders besorgniserregende Stoffe sollen nach der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ schrittweise durch geeignete Alternativstoffe ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich  und technisch tragfähig sind. Um die Risiken der PFC in Erzeugnissen zu minimieren, empfiehlt das UBA zusätzlich den Import solcher Erzeugnisse durch die REACH-Verordnung beschränken zu lassen. Einige Textilunternehmen sind bereits auf fluorfreie Imprägnierungen umgestiegen oder haben dies für die kommenden Jahre angekündigt. Maria Krautzberger: „Der Wetterschutz vieler Textilien ist zu übertrieben. Hier orientieren sich die Hersteller eher an extremen Verhältnissen. Kunden sollten daher zunächst überlegen, wie stark die Produkte wirklich Wasser oder Schmutz abweisen müssen. Uns bestätigt die Studie darin, die Herstellung und den Einsatz von PFC   mit der EU-Chemikalienverordnung REACH weiter zu beschränken“. In Kürze wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen der EU eine gesetzliche Beschränkung für PFOA und deren Vorläuferverbindungen  vorschlagen. Dazu gehören auch Grenzwerte für Erzeugnisse, beispielsweise Textilien, Medizinprodukte- und Haushaltswaren. Die Hochschule Fresenius in Idstein untersuchte für das UBA 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel. Zum Vergleich wurde auch eine Arbeitsjacke in den Test einbezogen.  Bestimmt werden sollte,  welche PFC und wie viel davon  aus den Jacken in die Umwelt gelangen können; durch Ausgasung, Waschen und Imprägnieren. Die Jacken stammen aus verschiedenen Preissegmenten und von mehreren Herstellern. Sie wurden 2011 für den Test eingekauft. Eine Unterscheidung nach Herstellungsländern war nicht möglich, weil keine der Jacken komplett in der EU hergestellt wurde. Zusätzlich untersuchten die Chemiker Imprägniersprays und Imprägnierwaschmittel. Bisher standen überwiegend die sogenannten „langkettigen“ PFC im Fokus von Wissenschaft und Behörden. Wegen ihrer hohen Stabilität und der Anreicherung in der Umwelt und im Körper ersetzen die fluorchemische Industrie und die Textilunternehmen die „langkettigen“ PFC zunehmend durch „kurzkettige“ PFC. Doch auch diese Ersatzstoffe verursachen Probleme: Sie sind genauso stabil, jedoch viel mobiler und gelangen so in das Grund- und das Trinkwasser. Noch gibt es keine effizienten und kostengünstigen Verfahren, sie wieder aus dem Wasser zu entfernen.

Guidance on Communication on Substances in Articles

This guidance supports the communication in supply chains regarding substances of very high concern in articles. It is addressed to producers, importers and retailers of articles in the EU. It aims to provide guidance to actors handling articles on a structured approach. Veröffentlicht in Texte | 103/2015.

Substances of very high concern under REACH – an evaluation of uncertainties in the environmental risk assessment of endocrine active substances

The aim of the present project was to identify the most relevant factors increasing the uncertainty of the environmental risk assessment (ERA) of endocrine active substances as compared to baseline toxicants. The evaluation was supported by data on endocrine effects of six model substances on fish and aquatic invertebrates. Veröffentlicht in Texte | 37/2014.

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