Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. TP A4: Die Arbeiten des TP 4 konzentrieren sich auf die Definition des Untersuchungsgegenstandes, die Probenahme und -aufbereitung sowie die Überführung der Vorhabenergebnisse in Vorschläge für rechtliche und normative Regelungen. Ziele sind: die Schaffung eines gemeinsame Verständnisses zum Untersuchungsgegenstand 'Kunststoff in der Umwelt', die Vorlage abgestimmter Probenahme und -aufbereitungstechniken sowie die Überführung der Ergebnisse in relevante Verordnungen des Wasserrechtes und DIN-Normen. TP B1: Beim Nachweis von Mikroplastik im Trinkwasser muss eine toxikologische Bewertung gemäß der §§ 4 und 6 (Besorgnisgrundsatz und Minimierungsgebot) der geltenden Trinkwasserverordnung vorgenommen werden. Dabei kann auf die im Tox-Box-Projekt entwickelten Teststrategien zurückgegriffen werden. Diese erlauben es, die bewertungsrelevanten Parameter (Gentoxizität, Neurotoxizität und endokrine Wirkungen) durch In-vitro-Testverfahren hinsichtlich der menschlichen Gesundheit sicher zu bewerten. Es wird eine Auswahl von In-vitro-Testverfahren vorgenommen, die eine sichere Erfassung von Gefährdungspotenzialen ermöglicht. TP A4: Literatursichtung vorhandener Definitionen mit anschließender Diskussion im Konsortium unter Berücksichtigung extern laufender Diskussionen. Prüfung geeigneter Probenahmeverfahren im Wasserbereich und Weiterentwicklung für Kunststoffbeprobung. Entwicklung eines effektiven Verfahrens zur Entfernung von Störorganik. Sichtung relevanter Rechtsbereiche in denen die neu entwickelten Untersuchungsverfahren Grundlage der Bewertung und Wertesetzung sein können sowie Vorschlag zur Umsetzung. TP B1: Aufgrund der fehlenden Arbeitshypothesen zur Schädlichkeit von Mikroplastik für den Menschen sollen folgende Arbeitspakete (AP) bearbeitet werden: 1: Probenvorbereitung für zellbasierte Testverfahren und Charakterisierung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Testverfahren und Mikroplastik.
Das Projekt "Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei einem 380-kV-Drehstrom-Kabelsystem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. West-Berlin stellte seit dem 2. Weltkrieg auch von der Stromversorgung her eine Insel dar. Die BEWAG beabsichtigte deshalb 1990, die Stadt ueber ein 380-kV-Drehstrom-System an das westeuropaeische Verbundnetz anzuschliessen. Der Leitungsbau war noch mit der DDR-Regierung ausgehandelt worden. Ausserhalb der Stadtgrenze sollte das System als Freileitung gefuehrt, innerhalb der Stadt vom Teufelsbruch bis zum Kraftwerk Reuter dann auf Senatsbeschluss aus Gruenden der Sicherheit, des Umwelt- und des Landschaftsschutzes unterirdisch gelegt werden. Die BEWAG betrieb bereits eine aehnliche unterirdische Kabelanlage in der Stadt, die als Referenzobjekt dienen konnte. Unterirdische Stromkabel beduerfen einer elektrischen Isolierung. In der Regel besteht sie aus oelgetraenktem Papier (erst neueste Entwicklungen verwenden oelfreie Isolierungen aus Polyethylen). Im Inneren eines solchen Kabels befindet sich ein Kupferhohlleiter, in den sich freies Isolieroel, das nicht an das Papier gebunden ist, bewegen kann. Das Isolieroel ist eine wassergefaehrdende Fluessigkeit. Ein solches Kabel stellt also eine Anlage zum Verwenden wassergefaehrdender Stoffe im Sinne des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz dar. Im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung fuer Stadtentwicklung und Umweltschutz als zustaendiger Wasserbehoerde wurde das IWS von der BEWAG beauftragt, die Planungen der Anlage bezueglich des Boden- und Grundwasserschutzes zu untersuchen und festzustellen, ob von ihr keine Besorgnis einer Gewaessergefaehrdung ausginge.
Das Projekt "Bericht zur Deponierfaehigkeit von Baustoffen auf Gipsbasis gemaess der TA Siedlungsabfall" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft durchgeführt. In diesem Gutachten sind zur Deponierung anfallende Baustoffe auf Gipsbasis untersucht worden. Gemaess Grundlagen des Abfallgesetzes in der Ausfuehrung der TA Siedlungsabfall sind diese als Bauschutt einer Deponierung zuzufuehren, sofern sie nicht aufgearbeitet und weiterverwendet werden koennen. Zur Erfassung dieser Abfaelle dient der Abfallschluessel (EWC) 170104 fuer Bauschutt aus Baustoffen auf Gipsbasis, der auch bei der genehmigungsrechtlichen Zulassung einer Deponie Verwendung finden kann. Organische Inhaltsstoffe sind unverzichtbare Anteile in diesen Baustoffen. Bei der Bestimmung der in der TA Siedlungsabfall dafuer vorgesehenen Zuordnungsparameter (Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffgehaltes TOC, Trockenrueckstand und Eluat) wurden einzelne Ueberschreitungen der Zuordnungswerte fuer die Deponieklasse I festgestellt. Durch Heranziehen der Ziffer 2.4 der TA Siedlungsabfall wurde geprueft, ob diese Ueberschreitungen zu negativen Beeintraechtigungen des Deponierverhaltens oder des Wohls der Allgemeinheit fuehrt. Das angewandte Pruefungskonzept gestattet ueber das technische System Deponie hinaus eine Beurteilung des Deponierverhaltens sowie der Toxizitaet der aus Gipsprodukten eluierbaren Bestandteile. Die Untersuchungen zum Deponierverhalten, belegten mit Sapromatversuchen, dass die abzulagernden Stoffe trotz moeglicher TOC-Ueberschreitung mit Naturgips vergleichbar niedrige Zehrungsraten aufweisen. Es sind daher keine deponierrelevanten biologischen Abbauvorgaenge von organischen Anteilen zu erwarten. In der Simulation des Deponierverhaltens in Lysimetern wurde dieses Ergebnis bestaetigt und konnte auch fuer die simulierten ,semianaeroben und anaeroben Betriebszustaende nachgewiesen werden. Das Gutachten dokumentiert darueber hinaus die im Sickerwasser auftretenden Sulfat- und TOC-Gehalte. In toxikologischen Untersuchungen war die fuer die Deponieklasse I erforderliche geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch zu betrachten, die dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes gerecht wird. Dazu wurden die nach DIN 38414 S4 hergestellten Eluate in Fisch-, Daphnien-, Leuchtbakterientest in Hinblick auf eine gesundheitliche Gefaehrdung relevanter Lebenssysteme betrachtet. Im Ames-Test wurde das mutagene Potential ermittelt. Um auch die Auslaugungen zu beurteilen, die durch Umsetzungen im Deponiekoerper auftreten koennen, wurden die aus den Lysimetern anfallenden Sickerwaesser nach einem aehnlichwertigem Pruefverfahren untersucht. Bis auf den Fischtest umfasste dieses alle oben genannten Biotests. Das erarbeitete Handlungskonzept laesst umfassende Aussagen zu den entsorgungsrelevanten Eigenschaften von Abfallstoffen zu, als dass dies die TA Siedlungsabfall ermoeglicht. Die zusaetzliche Bewertung der im Gutachten dargestellten Ergebnisse der erweiterten Produktpruefung von Baustoffen auf Gipsbasis ermoeglicht trotz der Ueberschreitung der TOC-Werte eine Zuordnung der untersuchten Gipsbaustoffe zur Deponieklasse I.
Das Projekt "Anforderungskatalog fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Fluessigkeiten im Netzbereich von EVU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Der Arbeitskreis 'Anlagen im Bereich der Wirtschaft' der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hatte seinerzeit als Ergaenzung zu den Anlagenverordnungen (VAwS) der Laender und den zugehoerigen Verwaltungsvorschriften (VVAwS) zwei sogenannte Anforderungskataloge fuer Lageranlagen und fuer Abfuell- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) erarbeitet, aus denen konkretere Massnahmen zur Umsetzung des Besorgnisgrundsatzes des Paragraphen 19g Wasserhaushaltsgesetz - bzw bei Umschlaganlagen des Schutzgrundsatzes - zu entnehmen waren. 1986 waren auch Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefaehrdender Stoffe (HBV-Anlagen) dem Besorgnisgrundsatz unterstellt worden. Das machte eine Ueberarbeitung der VAwS und VVAwS erforderlich. In der Zwischenzeit fehlten jedoch Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen bei HBV-Anlagen. Als Uebergangsmassnahme bis zur Erarbeitung einer neuen Muster-VAwS und -VVAwS der darauf basierenden Landesvorschriften wurde nach dem Vorbild der vorhandenen Kataloge ein dritter HBV-Katalog entworfen. Das IWS wirkte dabei in dem entsprechenden LAWA-Arbeitskreis mit und auch spaeter, als die L-, AU- und HBV-Kataloge in einem Anhang zu Paragraph 4 (1) Muster-VAwS umgewandelt wurden. Der HBV-Anforderungskatalog wurde vor allem unter dem Blickwinkel der Chemischen Industrie entwickelt. Als erste Entwuerfe dazu der Oeffentlichkeit vorgestellt wurden, bat die Vereinigung Deutscher Elektrizitaetswerke VDEW eV die LAWA um einen eigenen, auf die speziellen Beduerfnisse von Verwendungsanlagen im Netzbereich ihrer Mitgliedsunternehmen zugeschnittenen Katalog. Auf Vorschlag der LAWA erhielt daraufhin das IWS von der VDEW den Auftrag, einen solchen Katalog zu erfassen.
Das Projekt "Anforderungen an Bodenflaechen von Abfuellplaetzen und Umschlaganlagen (VdTUEV-Forschungsvorhaben Nr. 212)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verband der Technischen Überwachungsvereine e.V. durchgeführt. Thema des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung von Richtlinien fuer Anforderungen an Anlagen zum Umschlag wassergefaehrdender Stoffe im Bereich von Gleisanlagen und/oder LKW-Umschlagstellen. Da sich die Ausgestaltung und Betriebsweise der Anlagen im Einzelfall nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten haben, zB nach der Art und Menge der umzuschlagenden Stoffe, der Haeufigkeit des Umschlages ua, werden unter Beruecksichtigung der Wassergefaehrdungsklassen und vorhandener bzw zu modifizierender Pruefgrundsaetze technische Anforderungen erstellt, die fuer die wasserrechtliche Begutachtung von Anlagenkomponenten und von Gesamtanlagen herangezogen werden koennen. Die Richtlinien sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass beim Umschlagen wassergefaehrdender Stoffe eine Besorgnis der Gewaesserverunreinigung nur bedingt ausgeschlossen werden kann. Dementsprechend wird bei Anlagen zum Umschlagen nicht auf den Besorgnisgrundsatz abgestellt, sondern der bestmoegliche Schutz der Gewaesser fuer ausreichend erachtet.
Das Projekt "Gefaehrdungskataster fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Um die Kommunen des Freistaats Sachsen bei der Bearbeitung der Anzeigen nach Paragraph 53 SaechsWG zu unterstuetzen, wurde modellhaft am konkreten Beispiel der Landeshauptstadt Dresden eine EDV-gestuetzte Methode nach folgendem Arbeitsprogramm entwickelt: - Bestimmen der in Dresden vorhandenen Betriebe mit anzeigepflichtigen Anlagen, - Festlegen der zu erhebenden Daten, - Entwickeln eines Verfahrens zur Bestimmung der Gefaehrdungspotentiale der Anlagen und Betriebe, - Vorgaben fuer die Weiterentwicklung staedtischen EDV-Systems zur Aufnahme und Auswertung der Daten, - Test der entwickelten Methoden in Teilgebieten der Stadt durch Begehungen bei ausgewaehlten Betrieben. Die Stadt Dresden wertete freiwillige Mitarbeit von Betrieben als Erfuellung der Anzeigepflicht. Das Vorhaben wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Staatsministerium fuer Umwelt und Landesentwicklung, Landesamt fuer Umwelt und Geologie und Staatlichem Umweltfachamt Radebeul begleitet. Geplante wasserrechtliche Landesregelungen wurden beruecksichtigt. Die wesentlichen Ergebnisse waren die folgenden: - Datenerhebung in zwei Stufen zweckmaessig; Aussonderung nicht anzeigepflichtiger Betriebe durch vereinfachte informelle Voranfrage als erste Stufe (Kurzfragebogen, einfaches EDV-Auswertesystem, Sortierung der Betriebe nach Gefaehrdungspotential): baukastenartiges System von Erhebungsboegen zur Datenerhebung zwecks Beurteilung von Anlagen in der zweiten Stufe. - Einfuehrung von modifizierten Teilen des Erhebungsbogensystems zur Anzeige durch den Freistaat Sachsen. - Einfliessen grundsaetzlicher Aussagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen (z.B. Anlagenbegriff, Abgrenzung von Anlagen eines Betriebes) in Ueberlegungen des Freistaats ein. - Eingehende Pruefung der Besorgnis bei jeder Anlage anlaesslich Anzeige zwar theoretisch wuenschenswert, jedoch praktisch nicht durchfuehrbar (u.a. begrenzte Personalkapazitaeten der Wasserbehoerden). - Vermehrte Verlagerung behoerdlicher hoheitlicher Aufgaben auf Sachverstaendige zwecks effektiver Gewaesseraufsicht absehbar. - Ueber Gefaehrdungsstufe des Paragraphen 6 SaechsVAwS hinausgehende Differenzierung von Anlagen und ganzen Betriebsstaetten erforderlich zum Setzen von Schwerpunkten der Gewaesseraufsicht. - Erfassung aller Betriebe in den Wasserschutzgebieten und Ueberschwemmungsgebieten der Elbe, sowie einiger groesserer Betriebe andernorts; Aussondern nicht anzeigepflichtiger und Ordnung der verbleibenden nach Gefaehrdungspotential (1. Stufe); Begehung bei ausgewaehlten Betrieben (2. Stufe). - Fehlen des noetigen Fachwissens bei kleinen und mittelstaendischen Unternehmen zur ordnungsgemaessen Erfuellung der rechtlichen Verpflichtungen (Anzeige); Unterstuetzung durch Sachverstaendige erforderlich (Hauptprobleme: Abgrenzung von Anlagen, Wassergefaehrdungsklasse von Zubereitungen); hohe Dunkelziffer anzeigepflichtiger, aber nicht angezeigter Anlagen zu erwarten. Die Studie wurde 1996 als Band 26 der IWS-Schriftenreihe veroeffentlicht.
Das Projekt "Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei neuen Chemieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die DOW Stade GmbH plante Ende der 80er Jahre 11 neue Chemieanlagen in ihrem Werk in Stade. Es handelte sich dabei vorwiegend um Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefaehrdender Stoffe (HBV-Anlagen). Jedoch kamen auch Lager-, Abfuell- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) vor, darunter die Erweiterung einer Be- und Entladestation fuer Seeschiffe auf der Elbe. Diese Anlagen waren in der Mehrzahl genehmigungsbeduerftig im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In Niedersachsen werden bei solchen Anlagen auch sonstige Gefahren geprueft, die der Umwelt von ihnen eventuell drohen koennten. Der Regierungsbezirk Lueneburg als zustaendige Genehmigungsbehoerde beteiligte deshalb den Landkreis Stade als untere Wasserbehoerde fuer die Fragen des Gewaesserschutzes an den Genehmigungsverfahren. Auch die Fachaufsichtsbehoerde des Landkreises, das Niedersaechsische Landesamt fuer Wasser und Abfall (heute Landesamt fuer Oekologie), war in die Verfahren eingebunden. Der Landkreis Stade beauftragte das IWS, die Anlagenplanungen der DOW im Hinblick auf den Boden- und Gewaesserschutz dahingehend zu ueberpruefen, ob der Besorgnisgrundsatz des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw bei den Umschlaganlagen der Schutzgrundsatz des Paragraphen 19g (2) WHG eingehalten wurden. Bei Bedarf sollte das IWS dem Landkreis Auflagen oder Bedingungen fuer die Anlagen zur Verbesserung des Gewaesserschutzes vorschlagen, die dann im Rahmen der Genehmigungsverfahren als immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmungen zu erlassen waeren.
Das Projekt "Implementierung der EU-Zubereitungsrichtlinie in die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SimmChem Software durchgeführt. Eine Harmonisierung der deutschen WGK-Klassifizierung mit der Zubereitungsrichtlinie des europäischen Chemikalienrechts ist im Grundsatz möglich. Sie würde zu einer Vereinheitlichung von Bewertungsansätzen führen. Um jedoch dem im nationalen Wasserrecht verankerten Besorgnisgrundsatz gerecht zu werden, müsste in jedem Fall die Datengrundlage für die Einstufung der einzelnen Komponenten nachvollzogen werden.
Das Projekt "Studie zum anlagenbezogenen Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die Paragraphen 19g ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regeln den anlagenbezogenen Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen. Seit seiner 5. Novelle 1986 unterliegen auch Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden solcher Stoffe (HBV-Anlagen) dem Besorgnisgrundsatz des Paragraphen 19g (1) WHG. Es fehlte allerdings noch an der Umsetzung des von der Novelle vorgegebenen Rahmens durch die Bundeslaender in Landesgesetzen, -verordnungen oder -verwaltungsvorschriften (Selbst heute ist dieser Prozess noch nicht in allen Bundeslaendern abgeschlossen). In dieser Lage erhielt das IWS vom Umweltbundesamt den Auftrag, unter besonderer Beruecksichtigung der HBV-Anlagen den anlagenbezogenen Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen zu untersuchen. Das urspruengliche Ziel war, grundsaetzliche Anforderungen an den Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen vor dem Hintergrund des Gewaesserschutzes und eines methodischen Vorgehens fuer die Formulierung technischer Regeln fuer die wasserwirtschaftliche Genehmigungs- und Vollzugspraxis aus der Sicht des Bundes darzustellen. Dabei sollten gleichzeitig benachbarte Rechtsbereiche, die mit dem Wasserrecht verknuepft sind, beachtet werden. Es sollten Bereiche aufgezeigt werden, die bisher noch nicht im Sinne einer umfassenden Gesamtkonzeption des Besorgnisgrundsatzes beruecksichtigt oder realisiert waren, und Vorschlaege dazu gemacht werden. Insbesondere sollte auch die Praxis bei der Erfassung und Auswertungen von Unfaellen etc mit wassergefaehrdenden Stoffen im HBV-Bereich beleuchtet werden. Waehrend der Bearbeitung des Vorhabens erschien bei der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine neue Muster-Verordnung fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen (Muster-VAwS) sowie als Uebergangsmassnahme, da sich abzeichnete, dass die Einfuehrung der Muster-VAwS durch die Bundeslaender sich verzoegern wuerde, ein Anforderungskatalog fuer HBV-Anlagen. Das Schwergewicht der Studie verschob sich deshalb von der Erarbeitung neuer Ansaetze in diesem Bereich zu einer zusammenfassenden Darstellung und Kommentierung.
Das Projekt "Methodik der Ausgrenzung von Gebieten mit erhoehten, anthropogen bedingten Schadstoffgehalten in Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich 2 Landschaftsnutzung und Naturschutz durchgeführt. Ziel ist es, in Verdachtsgebieten mit siedlungsbedingt erhoehten Schadstoffgehalten durch Sichtung und Anpassung vorhandener Datenbestaende, weitere Datenauswertungen und -erhebungen mittels Regionalisierung unter Einsatz geostatistischer Verfahren Methoden zur Ausgrenzung von Besorgnisbereichen zu entwickeln. Aufgaben: - Methodenentwicklung zur Regionalisierung von Bodenbelastungen fuer Gebiete mit flaechenhaft erhoehten Schadstoffgehalten bzw. siedlungsbedingt erhoehten Gehalten am Beispiel der Stadt Brandenburg, - Kennzeichnung der flaechenhaften Stoffbelastung von Gebieten mit erhoehten, anthropogen bedingten Schadstoffgehalten in Beziehung zu den Standort- und Nutzungsbedingungen, - Beispielhafte Auswertung der Regionalisierungsergebnisse fuer ausgewaehlte Nutzungsarten zur Einschaetzung der Aussagesicherheit in Beziehung zur Datengrundlage, - Vorschlaege zur Erhoehung der Aussagesicherheit.