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Teilprojekt 2 Ökonomie

Das Projekt "Teilprojekt 2 Ökonomie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Ruhr West, Fachbereich 2 Wirtschaftsinstitut, Lehrgebiet Infrastruktur und Netze durchgeführt. Städte sind komplexe Meta-Ökosysteme, bestehend aus unterschiedlichen Ökosystem-Untereinheiten. Menschliche Überformungen und Beeinträchtigungen können zum Kippen von Ökosystemzuständen führen. URBANTIP entwickelt eine Metrik für urbane ökosystemare Gesundheit, um Kipppunkte für Ökosystemleistungen mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und soziales Wohlbefinden zu identifizieren. Daraus lassen sich Erkenntnisse ableiten, inwieweit Kipppunkte bei der Planung und Umsetzung von Umweltmaßnahmen im städtischen Bereich eine Rolle spielen. Auf Basis von fallbasierten Untersuchungen auf lokaler Ebene wird zum einen die Wirkung von Governance-Prozessen durch die städtischen Akteure auf Umweltmaßnahmen in Bezug auf die urbane Matrix analysiert. Diese Prozesse werden durch Faktoren wie etwa soziales Wohlbefinden oder menschliche Gesundheit der Bewohner aber auch durch das Machtgefüge und die Kompetenzen der verschiedenen städtischen Verwaltungseinheiten sowie durch monetäre und regulatorische Aspekte beeinflusst. Durch die Auswertung von Sitzungsprotokollen des städtischen Rats und das Durchführen strukturierter Interviews mit den Entscheidungsträgern werden die wesentlichen Treiber, der in Bezug auf die urbane Matrix relevanten Governance-Prozesse, beleuchtet und potenzielle Kipppunkte identifiziert. Zum anderen werden Kosten und Nutzen bereits durchgeführter Umweltmaßnahmen (ex post) bestimmt, wobei die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) als ökonomisches Instrument gerade den vagen Nutzenbeitrag quantifiziert. Maßnahmen mit geringen Kosten und hohem Nutzenbeitrag hätten priorisiert werden sollen. Eine alleinige Maßnahmenfinanzierung durch den privaten Sektor scheitert aktuell. Hier sind verursachungsgerechte Finanzierungsmechanismen zu finden, die Nutzer von Ökosystemen und Verschmutzer zur Finanzierung heranziehen. Die Einführung solcher Mechanismen erhöht die ökonomische Nachhaltigkeit insgesamt.

Teilprojekt C: Prozess- und Hemmnisanalyse

Das Projekt "Teilprojekt C: Prozess- und Hemmnisanalyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SHI Stein-Hardenberg Institut GmbH durchgeführt. Das Vorhaben wird in drei Modellkommunen die Zusammenarbeit der verwaltungsinternen und externen Akteure (incl. möglicher Stadt-Umland-Beziehungen), Aufgaben, Prozesse und Umsetzungshemmnisse analysieren. Dabei geht es um die Identifizierung von Prozessen, Strukturen und Akteuren sowie deren Kooperation und Rollen in den Modellstädten. Geplant sind circa 10 Workshops je Modellstadt mit unterschiedlichen Akteuren aus der Verwaltung sowie weiteren (zu identifizierenden) Akteuren. Das SHI übernimmt im Forschungsverbund federführend die Prozessanalyse. Der Ablauf gliedert sich dabei verkürzt dargestellt wie folgt: - Initialisierungsworkshop pro Modellstadt - Sekundärdatenanalyse in den drei Modellstädten (Presse, Sitzungsprotokolle) - Fokusgruppenworkshops und (Gruppen-)Interviews in jeder Modellstadt (mehrere Veranstaltungen mit Verwaltungseinheiten sowie weiteren wichtigen Akteurskonstellationen zur Analyse der gegenwärtigen Planungsprozesse, Identifikation organisationsbezogener Probleme, Identifikation von Interessen, Hemmnissen, Abstimmungsproblemen etc. und möglichen Ansatzpunkten, diese zu beseitigen) - Prozess- und Akteursanalyse - Auswertung, Aufbereitung, Sammlung von Ansatzpunkten sowie Empfehlungen/Eckpunkten für die Entwicklung von Aktionsplänen (AP 5) - Reflektionsworkshops mit den Modellstädten. Kernansatz des SHI ist dabei methodisch so vorzugehen, dass der Aufwand für die beteiligten Mitarbeiter möglichst gering ist, eine hohe Modellierungsqualität erreicht und auf komplizierte Werkzeuge verzichtet wird. Ziel dieses Teilprojekt ist es die Analysegrundlage für die Entwicklung geeigneter Lösungen und die Überführung dieser in Aktionsplänen, zu liefern.

Beurteilungsmethode NHB/SUP für kantonale Richtplanung

Das Projekt "Beurteilungsmethode NHB/SUP für kantonale Richtplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die Motion 04.3664 der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen 'Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung' ist von beiden Kammern des Parlamentes gutgeheissen worden. Mit den Umsetzungsarbeiten wurde eine gemeinsame Projektorganisation des ARE und des BAFU betraut. Ein Teilprojekt im Rahmen dieser Umsetzung behandelt die Beurteilung der Nachhaltigen Entwicklung (NHB) unter Einbezug der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Das Projekt bettet sich in die BAFU-Strategie ein, welche das Ziel verfolgt die Anliegen des Umweltschutzes früh in die Raum- und Infrastrukturplanung einzubringen. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Bundesrates sieht vor, für das Instrument des kantonalen Richtplans neben einer verbesserten Zusammenarbeit mit den Kantonen eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien anzustreben. Der Bundesrat hat zudem im Jahr 2003 ein Protokoll der UNO-Wirtschaftskommission für Europa zur 'Strategischen Umweltprüfung' (SUP) gutgeheissen. Dieses sieht vor, Umweltanliegen verstärkt bereits auf der strategischen Entscheidungsstufe (Pläne und Programme) zu berücksichtigen und damit gleichzeitig die Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektstufe zu entlasten. Beide Beurteilungsmethoden haben zum Ziel die Wirkungen, die von Programmen und Plänen ausgehen können, zu ermitteln und die Pläne zu optimieren. Um eine möglichst schlanke Beurteilung von Plänen und Programmen zu ermöglichen und Doppelspurigkeiten zu eliminieren, soll daher eine integrierte Methode (NHB mit SUP) entwickelt werden. Projektziele: Auftrag: Der Auftrag beinhaltet die Entwicklung einer anwendungsorientierten, praxistauglichen Handlungsanleitung für die Beurteilung der Nachhaltigkeit der kantonalen Richtplanung. Die zu entwickelnde Methodik soll die Anforderungen der NHB und der SUP integrieren und sich in den Planungsablauf der Richtplanung eingliedern. Die Beurteilungsmethode soll überdies anhand eines Pilotprojektes (bestehender Gesamtrichtplan und detailliertere Abklärungen für einen ausgewählten UVP-pflichtigen Anlagetyp) konsolidiert werden. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich bereit erklärt, den Richtplanentwurf inkl. Anlagetyp prüfen zu lassen. Erwartete Ergebnisse und Umsetzung: - Entwurf eines Leitfadens NHB/SUP für den Gesamtrichtplan und Dokumentation für einen UVP-pflichtigen Anlagetyp (Umfang 30 bis 40 Seiten evtl. mit Beispielen aus Pilotuntersuchungen ergänzt). - Berichterstattung über die Pilotuntersuchungen (Gesamtrichtplan und UVP-pflichtiger Anlagetyp). - Mündliche Berichterstattung (mindestens 3 Besprechungen, inkl. Verfassung der Einladungen zu den Sitzungen und Erstellung der Sitzungsprotokolle). - Enge Zusammenarbeit mit dem Kanton, dessen Gesamtrichtplan als Pilot beurteilt wird.

Bauleitplanung: Horben im Hexental

Bebauungspläne - Gemeinde Horben im Breisgau-Hochschwarzwald Rathaus & Bürgerservice Von A - Z Ansprechpersonen und Zuständigkeiten öffentliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben Ausschreibungen Stellenausschreibungen Bürgermeister Gemeinderat Nächste Sitzung des Gemeinderates Sitzungsprotokolle Bebauungspläne Satzungen und Haushalt Wahlen und Ergebnisse Formulare Lebenslagen & Anträge Datenschutzerklärungen der Gemeinde Kontakt Horben vor Ort Geschichte & Horben in Zahlen Im Notfall Feuerwehr Kleinkindbetreuung (U3) Kindergarten Horben Grundschule Horben Jugendraum Festhalle/ Bürgersaal Vereine und Institutionen Wochenmarkt Helferkreis für geflüchtete Menschen Hochwasserschutz Handel & Gewerbe in Horben Horben aktuell PV-Kampagne Horben Gemeinde aktuell Europa- und Kommunalwahl 2024 Festlegung als Radonvorsorgegebiet Veranstaltungen ÖPNV - Linienfahrplan Abfallkalender Trinkwasser-Untersuchung Mitteilungsblatt - Archiv Leichte Sprache Urlaub in Horben zum aktuellen Amtsblatt Geografisches Information-System (GIS) Über das Geographische Informations-System, wird durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eine Plattform zum Abruf von Informationen über Bebauungspläne, Flurstücksnummern und -größen zur Verfügung gestellt, was u.a. für Bauherren und Architekten von Interesse ist. Vorgehensweise zum Abruf von Bebauungsplänen Durch "klicken" auf den Link kommen Sie auf die Systemseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Im linken Fenster ist nun noch der Ort auszuwählen und schon werden Ihnen die Bebauungspläne angezeigt. Wenn Sie den gewünschten Plan per Mausklick ausgewählt haben, stehen Ihnen in der oberen Leiste noch weitere Menüfunktionen zur Verfügung. Systemseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald Termine in Horben 07.12.2024 Weihnachtsmarkt 14.12.2024 Weihnachtskonzert 17.12.2024 Gemeinderatssitzung 17.01.2025 Neujahrsempfang 28.01.2025 Gemeinderatssitzung 11.03.2025 Gemeinderatssitzung 08.04.2025 Gemeinderatssitzung 20.05.2025 Gemeinderatssitzung

Bauleitplanung: Stetten am kalten Markt

Gemeinde Stetten am kalten Markt | Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren | Gemeinde Stetten am kalten Markt Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Hauptmenü Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten im Detail Stetten in Zahlen Stetten für Kinder Stetten für Bildung Ver- und Entsorgung Ortsteile Stetten für Senioren Aktuelles Wichtige Adressen / Kontaktdaten Begegnungsstätten Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Wissenswertes Portrait Anfahrt Ortsrecht Partnerstädte Historie Ehrenbürger Gregor Hipp, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Eugenie Beil, Ehrenbürgerin Horst Lupfer, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Pfarrer Lothar Wiest, Ehrenbürger Ortsplan Ortsplan Stadtplan.net Satellitenplan Gesundheit Ärzte & Apotheken Notruftafel Betreuungsrecht Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Rathaus Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathaus Aktuell Bürgermeister Mitarbeiter Bankverbindung Veranstaltungsräume Alemannenhalle Goreth Haus Rettungszentrum Alpenblickhalle und Bürgerhaus Glashütte Hohenzollernhalle Frohnstetten Grillplätze und mehr Rathaus Service Rathausvordrucke Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Ämter & Behörden Stichworte Geschenke zu jedem Anlass Mikrozensus Gemeinderat Mitglieder Gemeinderat - Aktuell Sitzungsprotokolle Wahlen Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Freizeit Tourist Information Kontakt Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Stellplätze Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Wandern Radtour Komoot-Touren Donaubergland Nordic Walking Wintersport Hallenbad Freizeitspass Badespass Spielplätze Grillplätze Gastronomie Übernachten Essen Cafes und Bars Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Verkehrsanbindung Gewerbegebiete Allgemein Bebauungspläne Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Stetten am kalten Markt Hauptmen� Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten im Detail Stetten in Zahlen Stetten für Kinder Stetten für Bildung Ver- und Entsorgung Ortsteile Stetten für Senioren Aktuelles Wichtige Adressen / Kontaktdaten Begegnungsstätten Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Wissenswertes Portrait Anfahrt Ortsrecht Partnerstädte Historie Ehrenbürger Gregor Hipp, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Eugenie Beil, Ehrenbürgerin Horst Lupfer, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Pfarrer Lothar Wiest, Ehrenbürger Ortsplan Ortsplan Stadtplan.net Satellitenplan Gesundheit Ärzte & Apotheken Notruftafel Betreuungsrecht Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Rathaus Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathaus Aktuell Bürgermeister Mitarbeiter Bankverbindung Veranstaltungsräume Alemannenhalle Goreth Haus Rettungszentrum Alpenblickhalle und Bürgerhaus Glashütte Hohenzollernhalle Frohnstetten Grillplätze und mehr Rathaus Service Rathausvordrucke Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Ämter & Behörden Stichworte Geschenke zu jedem Anlass Mikrozensus Gemeinderat Mitglieder Gemeinderat - Aktuell Sitzungsprotokolle Wahlen Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Freizeit Tourist Information Kontakt Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Stellplätze Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Wandern Radtour Komoot-Touren Donaubergland Nordic Walking Wintersport Hallenbad Freizeitspass Badespass Spielplätze Grillplätze Gastronomie Übernachten Essen Cafes und Bars Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Verkehrsanbindung Gewerbegebiete Allgemein Bebauungspläne Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Volltextsuche Language Deutsch English Français Italiano Startseite Gemeinde Bauen & Wohnen Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Seiteninhalt Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „Firmenerweiterung Braun / Musterhaus“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung Planzeichnung Schriftlicher Teil Bestandsplan Habitatpotenzialanalyse Umweltbericht Liste der zu beteiligenden Behörden Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „In der Breite 2. Änderung“, Gemarkung Stetten Bekanntmachung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „Kleines Eschle“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung Schriftlicher Teil Vorentwurf Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Drucken Anfang Untermenü Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Rechtskräftige Bauleitpläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten für Senioren Wissenswertes Ehrenbürger Ortsplan Gesundheit Kirchen Rathaus Verwaltung Veranstaltungsräume Rathaus Service Gemeinderat Wahlen Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Impressum & Hinweis Freizeit Tourist Information Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Freizeitspass Gastronomie Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Gewerbegebiete Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Kontakt Stetten am kalten Markt Gemeindeverwaltung | Schlosshof 1 | 72510 Stetten a. k. M. | Tel.: 07573 / 9515-0 | Fax: 07573 / 9515-55 | E-Mail schreiben Inhalt | Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern: STRG- bzw. STRG+ Drücken Sie Enter zum Suchen oder ESC zum Schließen Vorschläge #Veranstaltungskalender #Firmen #Kontakt #Vereine Häufig gesucht #Gemeinde Stetten am kalten Markt #Ansprechpartner #Anfahrt #Öffnungszeiten

Bauleitplanung: Billigheim

Gemeinde Schefflenz | Flächennutzungsplan | Gemeinde Schefflenz Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Wichtige Links Sprachauswahl Volltextsuche Seiteninhalt Weitere Informationen Kontakt Volltextsuche Volltextsuche Hauptmenü Gemeinde & Daten Grußwort Gemeinde Aktuell Kurzportrait Geschichte Gesamtgemeinde Prof. Dr. Edwin Roedder Augusta Bender Wappen & Logo Partnergemeinden Anfahrt und Lage So gelangen Sie zu uns Ortsplan Responsive Web Wetter Unwetterwarnung Gemeinde Archiv Bildergalerie Ortsportrait der Gemeinde Schefflenz Inhalt & Hilfe Suche Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Datenschutzerklärung Impressum Nutzungsbedingungen Rathaus & Gemeinderat Gemeindeverwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathausteam Behördenadressen Stellenausschreibungen Anregung & Kritik Bürgerservice Dienstleistungen Online-Anträge (Allgemein) Online-Anträge (Gemeinde) Stichworte Lebenslagen Formulare Rathausvordrucke Satzungen Fundbüro Schadensmeldung Gemeinderat Neues aus dem Gemeinderat Gemeinderäte Ausschüsse Sitzungstermine Sitzungsprotokolle Gemeinderat Archiv Wahlen Ergebnisse vergangener Wahlen Leben & Wohnen Windpark Waidachswald Projekthomepage Vattenfall Chronologie Projekt "Windpark Waidachswald" FAQs Windkraft Faktencheck Windkraft Fragenkatalog der Schutzgemeinschaft Waidachswald Mitfahrzentrale Bauen & Wohnen Bauplätze Bebauungspläne Flächennutzungsplan Bodenrichtwerte Bildung & Betreuung Kindergärten Schulen Musikschule VHS Einrichtungen Polizei Bauhof Seniorenheim Feuerwehr Kirchen Ärzte & Apotheken Notruftafel Apothekennotdienste Briefkästen Ver- und Entsorgung Abfallentsorgung Wasserversorgung Freizeit & Kultur Veranstaltungskalender Vereine Abfallkalender Gastronomie Fremdenverkehr Auf einen Blick Radwege Wanderwege Sporteinrichtungen Hallen Spiel- & Bolzplätze Bäder Sportplätze Museum Sehenswürdigkeiten Gemeindewald Urwald von morgen Märkte & Feste Wirtschaft & Gewerbe Standortdaten Firmen Gewerbebauplätze IHK & HWK Arbeitsamt Links Öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen Navigation Navigation Untermenü Windpark Waidachswald Mitfahrzentrale Bauen & Wohnen Bauplätze Bebauungspläne Flächennutzungsplan Bodenrichtwerte Bildung & Betreuung Einrichtungen Feuerwehr Kirchen Ärzte & Apotheken Notruftafel Apothekennotdienste Briefkästen Ver- und Entsorgung Seiteninhalt Sie befinden sich hier: Startseite > Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Flächennutzungsplan Seiteninhalt Flächennutzungsplan Was ist ein Flächennutzungsplan? Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das Instrument, das die langfristigen räumlichen Ziele der Ortsentwicklung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Nach § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) soll der Flächennutzungsplan "..die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellen". Er stellt somit die zukünftige Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen dar. Der Zeithorizont für die "vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde" liegt bei ca. 15 Jahren, d.h. der Flächennutzungsplan bereitet die Planungen vor, die in diesem Zeitraum begonnen und durchgeführt werden können oder bei denen zumindest die planerischen Voraussetzungen langfristig gesichert werden müssen. Der Flächennutzungsplan macht keine Aussagen über den Zeitpunkt der Verwirklichung von Planungsvorhaben; er setzt auch keine Prioritäten für die zeitliche Abfolge der Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan stellt u.a. dar, wo neue Wohnbauflächen entstehen sollen wo neue Gewerbeflächen entwickelt werden sollen welche Flächen von Bebauung freigehalten werden sollen welche Aufgaben die Freiräume übernehmen sollen und vieles andere mehr. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist kein Baurecht ableitbar. Dies ist die Aufgabe nachfolgender Bebauungspläne. Der Planzeichnung des Flächennutzungsplan ist ein Erläuterungsbericht beigegeben, in dem Ziele, Zwecke und Auswirkung der Planung niedergelegt sind. Weitere Informationen finden Sie hier! ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeindeverwaltungsverband Schefflenztal Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren gem. S 8 Abs. 3 BauGB Wirksamwerden der Teiländerung des Flächennutzungsplans Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hat in öffentlicher Sitzung am 16.01.2024 den Feststellungsbeschluss zur Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" in Waldmühlbach mit Datum vom 17.11.2023 gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde gem. S 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 26.03.2024 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt. Die Anlagen zur Offenlegung des Bebauungsplans Gewann Büchlein finden Sie hier. Inkrafttreten - Öffentliche Bekanntmachung 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 1a - Begründung 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 1b - Umweltbericht 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 2 - Lageplan 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 3a - Grünordnerischer Fachbeitrag 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 3b - Grünordnerischer Fachbetrieb - Lageplan 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Behandlung Anregungen Offenlegung 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Zusammenfassende Erklärung Wirksamwerden der Teiländerung des Flächennutzungsplans Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird gemäß S 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können im Rathaus der Gemeinde Billigheim und im Rathaus der Gemeinde Schefflenz während der üblichen Dienststunden sowie auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (wwwbilliqheim.de) und auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.scheffenz.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan) eingesehen werden. Jedermann kann die Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des S 44 Abs. 3 Satz l und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den SS 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des S 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf S 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1 eine nach S 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 1. eine unter Berücksichtigung des S 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 2. nach S 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach S 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntm hung der Satzung verletzt worden Schefflenz/Billigheim, den 15. April gez. Rainer Houck Bürgermeister und Verbandsvorsitzender ERNEUTE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeindeverwaltungsverband „Schefflenztal“ Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen Am 12 Mai 2005 (Billigheim) und 13. Mai 2005 (Schefflenz) erfolgten die Bekanntmachungen der Genehmi-gung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Wind-kraftanlagen. Die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) hat festgestellt, dass diese Bekanntmachungen fehlerhaft waren. Der Flächennutzungsplan leidet somit an einem Fehler gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB, der aber durch ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden kann. Daher hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schefflenztal“ in öffentlicher Sit-zung am 23. Mai 2022 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schefflenztal“ hat in öffentlicher Sitzung am 21.12.2004 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen gebilligt. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standort-bereichen für Windkraftanlagen wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 22.03.2005 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanla-gen umfasst das Gesamtgebiet des Gemeindeverwaltungsverbands mit den Gemarkungen der Gemeinden Billigheim und Schefflenz. Die nachfolgende Übersichtskarte zeigt die Lage der Konzentrationszonen (rot umrandet) der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen. Diese gemeinsame Ausweisung der Fläche „Auerbacher Höhe/Steinberg/Flürle“ (Standort A) und der Fläche „Rödern/Hohe Buch/Salzrain“ (Standort B) als Gesamtplanung der Windenergie entfaltet Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den übrigen Außen-bereich (negativer Geltungsbereich). Maßgebend für den Geltungsbereich und die Standortbereiche für Windkraftanlagen im nachfolgenden un-maßstäblichen Lageplan: Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 21.05.2005 wirksam. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können beim Rathaus der Gemeinde Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz unter www.schefflenz.de und auf der Homepage der Gemeinde Billigheim unter www.billigheim.de. Jedermann kann die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband „Schefflenztal“ unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schefflenz, den 24. Mai 2022 gez. Rainer Houck Verbandsvorsitzender Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen. Anlage 1 - Begründung Anlage 2 - Übersichtsplan Anlage 3a - Ortslageplan Waldmühlbach Anlage 3b - Ortslageplan Unterschefflenz ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ Gemarkung Billigheim gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planbereich wird begrenzt: im Westen : durch den angrenzenden Unterhaltungsweg bzw. durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“, im Norden : durch einen Unterhaltungsweg des Gewanns „Espich“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Elzweg“ und „Hofäcker“, im Osten : durch einen Wirtschaftsweg der Gewanne „Eulengrund“ und „Elzweg“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch die angrenzende Ackerflächen des Gewanns „Gründlein“, im Süden : durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“ am nördlichen Geltungsbereich sowie am südlichen Geltungsbereich durch einen weiteren Wirtschaftsweg des Gewanns „Poppental“. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 22.11.2021: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird vom 23.05.2022 bis 01.07.2022 im Rathaus der Gemeinde Billigheim und im Rathaus der Gemeinde Schefflenz zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Billigheim (www.billigheim.de) und der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) eingestellt. Ziel und Zweck der Planung Anlass der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“. Das Plangebiet wird aktuell im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung entspricht, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans trägt dazu bei, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Zielen einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert. Vorgesehen ist dabei, als Teilziel im Jahr 2050 80 % der Energie aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Durch die Ausweisung eines Solarparks soll das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Der Vorentwurf der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurde den Planunterlagen bereits beigefügt und wird im weiteren Verfahren weiter ausgearbeitet. Schefflenz, den 12.05.2022 gez. Rainer Houck Verbandsvorsitzender Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen. Anlage 1a - Begründung Anlage 1b - Umweltbericht Anlage 2 - Lageplan Anlage 3a - Grünordnerischer Fachbeitrag (FNP) Anlage 3b - Grünordnerischer Fachbeitrag - Lageplan (BP) Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz (BP) Die Änderung des Flächennutzungsplanes tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) sowie auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (www.billigheim.de) eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schefflenz, den 9. Mai 2022 gez. Rainer Houck Verbandsvorsitzender Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen. Anlage 1 a - Begründung Anlage 1 b - Umweltbericht Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 Grünordnerischer Beitrag (BP) Anlage 4 - FB Artenschutz (BP) Behandlungen Anregungen Offenlegung Zusammenfassende Erklärung nach oben Gemeinde Schefflenz Mittelstraße 47 74850 Schefflenz Telefon: 06293 9200-0 Telefax: 06293 9200-29 E-Mail schreiben Optimiert für Mobile Endgeräte mehr Informationen » Seite drucken Inhalt Impressum Datenschutzerklärung

Bauleitplanung: Lauterach

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen: Flächennutzungsplanverfahren MENÜ Suche Startseite | Informationen | Flächennutzungsplanverfahren Flächennutzungsplan und aktuelle Flächennutzungsplanverfahren Den aktuellen Flächennutzungsplan können Sie auf dem Bürger GIS Portal einsehen. Unterlagen Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Begründung (875,4 KB) Planzeichnung (308,7 KB) Zusammenfassende Erklärung (112,9 KB) Unterlagen Feststellungsbeschluss zur 12. und 13. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen 12. Änderung Begründung (1,305 MB) 12. Änderung Planzeichnung (1,117 MB) 13. Änderung Begründung (857,6 KB) 13. Änderung Planzeichnung (357,3 KB) Zusammenfassende Erklärung (200,9 KB) Unterlagen Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen öffentliche Bekanntmachung erneuter Auslegungsbeschluss (209,5 KB) Begründung (1,82 MB) Planzeichnung (1,484 MB) Umweltbericht (1,951 MB) Unterlagen Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (1,044 MB) Begründung (955,9 KB) Planzeichnung (413,6 KB) Bekanntmachungen Ausschreibungen Veranstaltungskalender Flächennutzungsplanverfahren Bauleitplanung der Zweckverbände Sitzungstermine Sitzungsprotokolle Verbandsgemeinden Zweckverbände Satzungen Historie Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Anmeldung Kontakt Impressum Datenschutz Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Öffnungszeiten Allgemeine Öffnungszeit Arbeitstag (Mo - Fr) 08:30 Uhr - 11:45 Uhr Montag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Copyright © 2019 - 2024 | Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen powered by Komm.ONE Top

Bauleitplanung: Obermarchtal

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen: Flächennutzungsplanverfahren MENÜ Suche Startseite | Informationen | Flächennutzungsplanverfahren Flächennutzungsplan und aktuelle Flächennutzungsplanverfahren Den aktuellen Flächennutzungsplan können Sie auf dem Bürger GIS Portal einsehen. Unterlagen Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Begründung (875,4 KB) Planzeichnung (308,7 KB) Zusammenfassende Erklärung (112,9 KB) Unterlagen Feststellungsbeschluss zur 12. und 13. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen 12. Änderung Begründung (1,305 MB) 12. Änderung Planzeichnung (1,117 MB) 13. Änderung Begründung (857,6 KB) 13. Änderung Planzeichnung (357,3 KB) Zusammenfassende Erklärung (200,9 KB) Unterlagen Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen öffentliche Bekanntmachung erneuter Auslegungsbeschluss (209,5 KB) Begründung (1,82 MB) Planzeichnung (1,484 MB) Umweltbericht (1,951 MB) Unterlagen Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (1,044 MB) Begründung (955,9 KB) Planzeichnung (413,6 KB) Bekanntmachungen Ausschreibungen Veranstaltungskalender Flächennutzungsplanverfahren Bauleitplanung der Zweckverbände Sitzungstermine Sitzungsprotokolle Verbandsgemeinden Zweckverbände Satzungen Historie Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Anmeldung Kontakt Impressum Datenschutz Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Öffnungszeiten Allgemeine Öffnungszeit Arbeitstag (Mo - Fr) 08:30 Uhr - 11:45 Uhr Montag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Copyright © 2019 - 2024 | Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen powered by Komm.ONE Top

Bauleitplanung: Untermarchtal

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen: Flächennutzungsplanverfahren MENÜ Suche Startseite | Informationen | Flächennutzungsplanverfahren Flächennutzungsplan und aktuelle Flächennutzungsplanverfahren Den aktuellen Flächennutzungsplan können Sie auf dem Bürger GIS Portal einsehen. Unterlagen Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Begründung (875,4 KB) Planzeichnung (308,7 KB) Zusammenfassende Erklärung (112,9 KB) Unterlagen Feststellungsbeschluss zur 12. und 13. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen 12. Änderung Begründung (1,305 MB) 12. Änderung Planzeichnung (1,117 MB) 13. Änderung Begründung (857,6 KB) 13. Änderung Planzeichnung (357,3 KB) Zusammenfassende Erklärung (200,9 KB) Unterlagen Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen öffentliche Bekanntmachung erneuter Auslegungsbeschluss (209,5 KB) Begründung (1,82 MB) Planzeichnung (1,484 MB) Umweltbericht (1,951 MB) Unterlagen Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (1,044 MB) Begründung (955,9 KB) Planzeichnung (413,6 KB) Bekanntmachungen Ausschreibungen Veranstaltungskalender Flächennutzungsplanverfahren Bauleitplanung der Zweckverbände Sitzungstermine Sitzungsprotokolle Verbandsgemeinden Zweckverbände Satzungen Historie Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Anmeldung Kontakt Impressum Datenschutz Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Öffnungszeiten Allgemeine Öffnungszeit Arbeitstag (Mo - Fr) 08:30 Uhr - 11:45 Uhr Montag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 Uhr - 16:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Marktstraße 7 89597 Munderkingen OpenStreetMap Fahrplanauskunft E-Mail: vg@munderkingen.de Telefon: (0 73 93) 598-0 Fax (0 73 93) 598-260 Copyright © 2019 - 2024 | Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen powered by Komm.ONE Top

Bauleitplanung: Rechtenstein

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