API src

Found 183 results.

Related terms

Ertragsmesszahlen Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.

ALKIS Bodenschätzungskarte Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)

Schätzungskarte Krefeld

Die Schätzungskarte Krefeld beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Krefeld ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.

Indikator: Umweltbezogene Steuern

Indikator: Umweltbezogene Steuern Die wichtigsten Fakten Die wichtigsten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Im Jahr 2022 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 66,5 Milliarden Euro. Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,4 %. Welche Bedeutung hat der Indikator? Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 33,3 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,7 Mrd. Euro). Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %. Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom). Wie wird der Indikator berechnet? Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der ⁠ OECD ⁠ und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet (Eurostat 2013) . Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (Destatis 2019) . Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" .

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B.  fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠ Erosion⁠ vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.

Industrielle Prozesswärme kann bis 2045 CO₂-neutral sein

Industrielle Prozesswärme kann bis 2045 CO₂-neutral sein Die Umstellung industrieller Prozesswärme auf CO₂-neutrale Energieträger ist in Deutschland technisch bis 2045 realisierbar. Sie wird zur Bearbeitung von Materialien benötigt und meist mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Wichtigster Anreiz für den Wechsel auf CO₂-neutrale Energieträger ist eine Kostensenkung für diese Energien auf das Niveau der fossilen. Nur dadurch kann die Umstellung gelingen. Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Fraunhofer-Institut für System und Innovationsforschung Karlsruhe gemeinsam mit dem Institut für Industrieofenbau und Wärmetechnik der RWTH Aachen University das Forschungsvorhaben „ CO 2 -neutrale Prozesswärmeerzeugung - Umbau des industriellen Anlagenparks im Rahmen der Energiewende: Ermittlung des aktuellen SdT und des weiteren Handlungsbedarfs zum Einsatz strombasierter Prozesswärmeanlagen “ durchgeführt. In dieser Studie wurden Techniken für die CO 2 -neutrale Bereitstellung von ⁠ Prozesswärme ⁠ aus technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Perspektive betrachtet. Ein Schwerpunkt lag auf der Elektrifizierung und dem Einsatz von Wasserstoff, unter der Prämisse, dass diese Energieträger in ausreichender Menge und CO 2 -neutral verfügbar sind. Die CO 2 -neutrale Bereitstellung von Prozesswärme ist eine Grundvoraussetzung zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands. Ein Großteil der Treibhausgasemissionen des Industriesektors lässt sich direkt auf die Prozesswärme zurückführen. Diese ist derzeit stark von fossilen Energieträgern abhängig. 13 Branchen und 34 exemplarische Anwendungen in der Metall- und Mineralindustrie sowie die Querschnittstechnik Dampferzeugung wurden hinsichtlich der Umgestaltung des Anlagenparks zur Verwendung CO 2 -neutraler Technologien untersucht. Insgesamt fielen etwa 1800 Anlagen in den Untersuchungsrahmen der Studie. Dabei verteilten sich die betrachteten Anwendungen entlang der Wertschöpfungsketten und wurden vorwiegend aufgrund ihrer Bedeutung beim Energieverbrauch ausgewählt. Insgesamt deckten die betrachteten Anwendungen mit etwa 140 ⁠ TWh ⁠ ca. 32 Prozent des Energieverbrauchs der gesamten deutschen Industrie im Jahr 2018 ab. Im Ergebnis zeigt sich ein sehr heterogener Anlagenbestand für die Umstellung auf eine CO 2 -neutrale Alternativtechnik. So ist die Elektrifizierung einzelner Anwendungen zum Beispiel in der Gießereiindustrie, der Massivumformung oder dem Schmelzen von Aluminium mit Induktionsöfen bereits Stand der Technik (SdT). In den Branchen Kalk und Zement weist sie jedoch noch eine sehr niedrige Technologiereife auf, die mit grundlegenden technischen Hürden verbunden ist. Dieser sehr heterogene Anlagenbestand muss bei der Entwicklung von Transformationsstrategien zwingend berücksichtigt werden. Branchenübergreifende Schlussfolgerungen Über alle Branchen und betrachtete Technologien hinweg lässt sich schlussfolgern, dass die Umstellung auf eine CO 2 -neutrale Prozesswärmeerzeugung bis 2045 technisch realisierbar ist. Dabei werden sich die Lösungen zwischen den Branchen und Anwendungen sehr wahrscheinlich unterscheiden. Wasserstoff sowie die Elektrifizierung werden jeweils eine wichtige Rolle spielen, wenngleich in vielen Bereichen noch weitere Forschungen und Entwicklungen nötig sind. Hochskalierung auf industrielles Niveau sowie die Erprobung im Betrieb sind bei den meisten Techniken entscheidend. Für die Bereitstellung von Prozessdampf sind bereits heute sowohl für Wasserstoff als auch für die Elektrifizierung Techniken für den industriellen Einsatz verfügbar. Auch der Aufwand für die Umstellung von der heutigen Referenztechnik auf die jeweilige CO 2 -neutrale Alternativtechnik hängt stark von der spezifischen Anwendung ab. Dennoch zeigt sich über alle Anwendungen hinweg, dass die Elektrifizierung in den meisten Fällen einen Neubau der Anlagen erfordert. Im Unterschied dazu wird für den Einsatz von Wasserstoff, bei heute mit Erdgas beheizten Referenztechniken, in den meisten Fällen eine Umrüstung möglich sein. Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Betrachtung von Kosten- und Wirtschaftlichkeit unterlag Unsicherheiten, weil für die nötigen Investitionen wenig aktuelle belastbare Daten verfügbar waren und die Ergebnisse auch von der Wahl der Systemgrenze abhängen. Es ist zudem zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Anlagentechnik nur die Investition in Prozesswärmetechnik einschließt und keine weiteren Kosten, zum Beispiel für Infrastrukturanpassungen. Zentrale Kostenkomponente sind die anfallenden Energiekosten aus dem Betrieb der Anlagen. Ein höherer CO 2 -Preis, der Abbau von Vergünstigungen bei der Besteuerung fossiler Brennstoffe sowie niedrigere Preise für (erneuerbaren) Strom und Wasserstoff sind nötig um CO 2 -neutrale Techniken attraktiv zu machen. Für eine gelingende Transformation ist es zwingend notwendig einen Markt- und Förderrahmen zu schaffen, der den wirtschaftlichen Betrieb CO 2 -neutraler Techniken ermöglicht. Die Höhe der nötigen Investitionskosten hängen stark davon ab, ob bestehende Referenztechniken umgerüstet oder modernisiert werden können oder, ob ein Neubau der Anlage nötig ist. Wenn ein Neubau von CO 2 -neutralen Alternativtechniken mit einem Neubau der heutigen Referenztechnik verglichen wird, dann sind die nötigen Mehrinvestitionen gering. Bei der Umstellung auf Wasserstoff ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen eine Umrüstung bestehender gasbefeuerter Anlagen möglich ist und dadurch die anwendungsseitigen Investitionen geringer sind als bei der Elektrifizierung. Betrachtung weiterer Einflussfaktoren Neben der Wirtschaftlichkeit beeinflussen weitere Faktoren, wie Technikverfügbarkeit und Technologiereife sowie die Lebensdauer, der Modernisierungszyklus und das Alter des bestehenden Anlagenbestandes die Dynamik, mit der die Umstellung des Anlagenbestandes auf CO 2 -neutrale Techniken stattfindet. Aufgrund langer Modernisierungszyklen ist die Gefahr hoch, dass Investitionen in fossil beheizte Referenztechniken frühzeitig wieder ausgetauscht werden müssen (Stranded Assets). Auch wirken Instrumente wie Investitionsförderung teilweise stark zeitverzögert auf reale Investitionsentscheidungen, da Reinvestitionen erst in Zukunft anstehen. Die Modellierung der Marktdiffusion zeigt, dass es notwendig ist, den regulatorischen Rahmen frühzeitig so zu reformieren, dass CO 2 -neutrale Techniken zeitnah wettbewerbsfähig werden. Ansonsten besteht eine hohe Gefahr von Lock-ins durch Reinvestition in fossil beheizte Anlagentechnik mit langer Lebensdauer. Eine planbare Transformationspolitik würde den Unternehmen erlauben, zukünftige Preisänderungen frühzeitig zu antizipieren. Diese vorausschauende Transformation auf Seiten der Investoren und der gestaltenden Politik hilft Stranded Assets und Lock-ins zu vermeiden. Die Ergebnisse dieser Studie werden derzeit im Rahmen einer Projektaufstockung durch die Auftragnehmer mittels branchenspezifischer Workshops vermittelt und ergänzt sowie in mehreren Veröffentlichungen in verschiedenen Formaten zielgruppenspezifisch verwertet.

Pflanzenbetonte Ernährung: Was Bürger*innen empfehlen

Pflanzenbetonte Ernährung: Was Bürger*innen empfehlen Auf Einladung des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Umweltbundesamtes (UBA) diskutierten rund 60 Bürger*innen darüber, wie sich pflanzenbasierte Ernährungsweisen stärker fördern lassen. In einem mehrstufigen Beteiligungsprozess entwickelten sie einen Empfehlungskatalog, der am 20. Oktober 2023 dem Staatssekretär im BMUV, Stefan Tidow, übergeben wurde. Die Produktion tierischer Lebensmittel setzt große Mengen an Treibhausgasen frei und benötigt große landwirtschaftliche Flächen für Weiden und den Anbau von Futtermitteln. Mit einer stärker pflanzenbasierten Ernährungsweise könnten diese Flächen für den natürlichen ⁠ Klimaschutz ⁠ durch Wiederaufforstung oder die Renaturierung von Mooren genutzt werden. Dafür müsste zunächst der Konsum tierischer Lebensmittel sinken. Die Umgebung, in der Menschen Entscheidungen über unsere Ernährung treffen, beeinflusst ihr Essverhalten erheblich. Faktoren wie Lebensmittelwerbung, Informationen über gesunde Ernährung oder die Sortimentsgestaltung im Einzelhandel fließen in die Entscheidungen, was sie wann und in welchen Mengen essen, ein. Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) empfiehlt daher Ernährungsumgebungen fair zu gestalten. Das heißt, diese auf das Ziel gesundheits- und tierwohlförderlicher, sozialverträglicher und umweltschonender Ernährungsweisen auszurichten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine stärker pflanzenbasierte Ernährung den Menschen attraktiver und einfacher zugänglich gemacht werden kann. Bürger*innen sind selbst Expertinnen und Experten ihres Alltags und sind daher besonders geeignet, die derzeit in der Wissenschaft entwickelten Lösungsvorschläge zu prüfen, weiterzuentwickeln oder neue Ideen einzubringen. Bürger*innen-Dialoge können zudem wertvolle Einblicke in die Akzeptanz der diskutierten Maßnahmen in der Bevölkerung bringen. Vor diesem Hintergrund tauschten rund 60 Bürger*innen in verschiedenen Veranstaltungen zwischen Mai 2022 und März 2023 ihre Ideen zu Veränderungen der Ernährungsumgebung aus und diskutierten diese mit Expertinnen und Expertem. Sie erprobten drei ihrer Ideen und nutzen die Erkenntnisse für die Weiterentwicklung ihrer Maßnahmen. Schließlich formulierten sie konkrete Vorschläge und einigten sich letztlich auf 13 Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit die Empfehlungen des Bürgerdialogs darstellen. Die Maßnahmen adressieren die Außer-Haus-Verpflegung, den Lebensmitteleinzelhandel, Bildung und Medien sowie die landwirtschaftliche Produktion. Drei Maßnahmen waren den Bürger*innen dabei besonders wichtig: Die Förderung des Angebots pflanzenbasierter Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung Die umweltfreundliche Besteuerung und Subventionierung von Lebensmitteln Die Einführung eines Umwelt- und Gesundheitslabels für Lebensmittel Diese Empfehlungen wurden sowohl in einem Familienzentrum diskutiert, das vorwiegend von Menschen mit Migrationsgeschichte besucht wird, als auch von Wissenschaftler*innen bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass sich informierte Bürger*innen ambitionierte politische Maßnahmen zur Förderung einer stärker pflanzenbetonten Ernährung wünschen – anders, als es die mediale Debatte mitunter vermuten lässt. Die große Mehrheit der von ihnen empfohlenen Maßnahmen wird auch von der Wissenschaft befürwortet. Daher geben diese Empfehlungen den verschiedenen Akteur*innen des Ernährungssystems eine gute Orientierung für wissenschaftlich und gesellschaftlich fundierte Handlungsoptionen. Eine ausführliche Beschreibung des Prozesses, den Wortlaut der 13 empfohlenen Maßnahmen sowie die Einschätzung der Experten und Expertinnen kann in der Broschüre „Pflanzenbetonte Ernährung fördern – Empfehlungen eines Bürger*innen-Dialogs“ nachgelesen werden.

Willingmann wirbt für Fortdauer der reduzierten Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme

Private Haushalte zahlen für Erdgas und Fernwärme aktuell einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die Bundesregierung hatte den Steuersatz aufgrund extrem hoher Preise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vorübergehend bis zum Frühjahr 2024 gesenkt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wirbt dafür, vorerst nicht zum alten Steuersatz von 19 Prozent zurückzukehren. „Seit dem von Russland eröffneten Krieg in der Ukraine müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblich gestiegenen Preisen zurechtkommen“, betonte Willingmann am Dienstag. „Vor diesem Hintergrund halte ich es für geboten, den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Erdgas und Fernwärme vorerst beizubehalten.“ Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung soll der ermäßigte Steuersatz noch bis Ende März 2024 gelten. Bundesfinanzminister Christan Lindner hatte kürzlich jedoch ins Gespräch gebracht, den regulären Steuersatz von 19 Prozent bereits zum Januar 2024 wieder einzuführen. Willingmann hält davon nichts. „Der Bundesfinanzminister verkennt, welche finanziellen Belastungen Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor stemmen müssen. Die Energiepreise sind zwar nach der akuten Krise im vergangenen Jahr wieder gefallen. Energie bleibt aber weiterhin ein teures Gut, auf das alle angewiesen sind. Lindner sollte nicht vergessen, dass die Mehrwertsteuer auch von jenen getragen werden muss, die jeden Euro zweimal umdrehen. Insoweit geht es hier auch um Verlässlichkeit von Politik: Vernünftigerweise hatte die Bundesregierung die Reduktion für zwei Heizperioden in Aussicht gestellt. Dabei sollte es nun auch bleiben, auch wenn wir inzwischen deutlich niedrigere Energiepreise haben als im Sommer 2022.“ Statt über Steuererhöhungen zu diskutieren, wäre aus Sicht von Willingmann eher eine generelle Debatte über differenzierte Steuersätze oder steuerliche Sonderfälle hilfreich. Dies gelte etwa für die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, insbesondere Grundnahrungsmittel. „Die hohen Energiepreise haben wir ja nicht nur bei der Gasrechnung zu spüren bekommen. Die Preise für Lebensmittel sind ebenfalls erheblich gestiegen. Die höheren Energiekosten in der Produktion wurden von den Unternehmen ebenfalls auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt – und wohl mancherorts auch die Gelegenheit zur Preiserhöhung genutzt“, erklärte Willingmann. Aktuell gilt für Milch und Milcherzeugnisse wie Butter und Käse ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Ebenso für Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse. „Auf Grundnahrungsmittel sollte der Mehrwertsteuersatz vorerst entfallen“, so Willingmann. Auch klimafreundliche Produkte dürften steuerlich künftig nicht mehr schlechter gestellt sein: „Es kann doch nicht sein, dass bei Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz anfällt, bei Hafermilch hingegen volle 19 Prozent berechnet werden. Hier sollten wir unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten dringend nachjustieren“, betonte der Minister. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

Die Studie zeigt Reformansätze für eine Mehrwertsteuer, die umweltfreundliches Verhalten fördert. Die Autoren schlagen unter anderem Reformen bei der Besteuerung von Nahrungsmitteln vor: So sollte der ermäßigte Steuersatz für pflanzliche Produkte gesenkt und im Gegenzug die Mehrwertsteuervergünstigung für Fleisch und andere tierische Produkte gestrichen werden. Weitere Vorschläge werden analysiert, wie beispielsweise eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für kleinere Reparaturen und von Arbeitsleistungen für energetische Sanierung. Ein Teil der untersuchten Vorschläge betrifft auch Reformen, die sich erst nach europarechtlichen Änderungen umsetzen lassen. Veröffentlicht in Texte | 38/2022.

UBA aktuell - Nr.: 4/2022

Liebe Leser*innen, der Klimawandel ist auch in Deutschland immer stärker spürbar. Was wir alle – ob in der Politik, der Wirtschaft oder privat – tun können, um zunehmendem Extremwetter zu begegnen, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Eine gute Nachricht in Sachen Klimaschutz: Im ersten Halbjahr 2022 wurden etwa 14 Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Apropos Thema Klima: Sie werden es sehen, die Newsletter-Inhalte sind in dieser Ausgabe nach Themen geordnet. Unter den neuen Rubriken finden Sie nun alle Neuigkeiten zum jeweiligen Thema, ob aktuelle Meldung, neue Publikation oder anstehende Veranstaltung. Möchten Sie uns Feedback zu dieser Änderung geben oder haben Sie Verbesserungsvorschläge für den Newsletter „UBA aktuell“? Dann freuen wir uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen . Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Hitze, Trockenheit, Starkregen: Was Deutschland tun kann Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter in Deutschland zu. Quelle: Bernd Brueggemann / Fotolia.com und mb67 / Fotolia.com Aufgrund des Klimawandels gibt es auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage mit über 30 °C und Tropennächte mit mindestens 20 °C. Hitzewellen sind inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900. Dies belastet besonders empfindliche Menschen wie Alte und Vorerkrankte in stark verdichteten Innenstädten. Viel Bodenversieglung und Bebauung sowie wenig Grün sorgen hier für eine besonders starke Aufheizung. Der Klimawandel sorgt auch dafür, dass die Bodenfeuchte in Deutschland abnimmt. Stand 15. Juli 2022 zeigte sich im Oberboden (bis 30 cm) fast in ganz Deutschland flächendeckend Trockenstress, teilweise extremer Trockenstress, mit entsprechenden Folgen nicht nur für Wälder, Land- und Fortwirtschaft. Gleichzeitig fällt Regen immer häufiger als Starkregen – der schnell abfließt und dabei teils verheerende Zerstörungen zurücklässt, wie vergangenes Jahr im Ahrtal. Neben der schnellen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten. Der Hitze in den Innenstädten müssen wir durch deutlich mehr Grün sowie mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden begegnen. An Flüssen vorgesehene Überschwemmungsflächen können helfen, Schäden durch Starkregen zu vermeiden und das Wasser gleichzeitig für Trockenperioden in der Landschaft zu halten. Mit Wasser muss überall sorgsam umgegangen werden, es also nicht verschmutzt und nur sparsam gebraucht werden; ob durch Mulchen in der Landwirtschaft, um der Austrocknung von Böden entgegenzuwirken, oder im privaten Garten durch das Sammeln von Regenwasser und die Gartenbewässerung nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden. Viele weitere Informationen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes finden Sie unter den folgenden Links. Entlastungspaket: Umweltbundesamt will Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer ausnehmen "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch auf die Reparatur von Fahrrädern soll ein niedrigerer Steuersatz entfallen. Artikel in der ZEIT ONLINE. Wasserknappheit in Deutschland UBA-Experte Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk: Es braucht mehr Effizienz bei allen Wassernutzungen. Kalte Dusche für die Freiheit - Was Energiesparen bringt Welche Tipps zum Energiesparen helfen wirklich? Und animieren solche gut gemeinten Tipps zur Nachahmung oder bewirken sie eher das Gegenteil? UBA-Experte Dr. Michael Bilharz im HR-Info-Podcast. UBA-Zahl des Monats Juni 2022 Quelle: Umweltbundesamt

1 2 3 4 517 18 19