Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.
Web Map Service (WMS) zur Darstellung aller landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung unterliegen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) aller landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung unterliegen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)
UBA empfiehlt ermäßigte Mehrwertsteuer auf ressourcensparende Waren und Dienstleistungen Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu einer Reform der europäischen Regeln zur Mehrwertsteuer, um den Rohstoffverbrauch zu senken. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Was Ressourcen schont, muss billiger werden. Die Mitgliedstaaten brauchen mehr Möglichkeiten um ressourcenschonende Produkte mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu fördern. Für Reparaturdienstleistungen von einigen Waren wie Fahrrädern oder Kleidung erlaubt die EU das heute schon. Bei vielen anderen Produkten, wie Elektrogeräten, leider nicht. Das sollte sich grundlegend ändern.“ Laut neuestem UBA-Ressourcenbericht ist der deutsche Rohstoffkonsum seit dem Jahr 2000 zwar insgesamt um 17 Prozent gesunken. In den vergangenen Jahren stieg er jedoch wieder an. Jeder Deutsche konsumiert statistisch gesehen 16,1 Tonnen Rohstoffe pro Jahr – und liegt damit 10 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Insgesamt werden in Deutschland rund 1,3 Milliarden Tonnen fossile Energieträger, Mineralien, Metallerze und Biomasse jährlich benötigt. Der Großteil des Rohstoffkonsums entfällt laut UBA -Ressourcenbericht auf nicht-metallische Mineralien (45 %), fossile Energieträger (29 %) und Biomasse (21 %). Die Rohstoffnutzung wird in Deutschland dank der Anstrengungen in der Wirtschaft zwar immer effizienter. Seit dem Jahre 2000 hat sich die Gesamtrohstoffproduktivität um 26 % erhöht. Im internationalen Vergleich hat Deutschland nach wie vor einen zu hohen Rohstoffkonsum. Er liegt 10 % über dem europäischen und sogar 100 % über dem globalen Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Rohstoffe, die für die Herstellung von Gütern verwendet wurden, stammen aus dem Ausland. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen auch in Deutschland könnte etwa Anreize für ressourcenschonendes Verhalten schaffen. Für die Reparatur von Fahrrädern, Schuhen oder Kleidung wäre das heute EU-rechtlich schon möglich, nicht aber für Elektro- oder Elektronikgeräte. Außerdem sollten Mehrwertsteuervergünstigungen für besonders ressourcenintensive Güter nach und nach abgeschafft werden. Das Europarecht setzt hier aber enge Grenzen. „Deutschland sollte sich für eine solche Debatte auf EU-Ebene einsetzen, damit die Mitgliedsstaaten den Ressourcenschutz bei der Besteuerung stärker berücksichtigen können“, sagte Krautzberger. „Wir müssen EU-weit zum Beispiel durchsetzen, dass sich Investitionen in ressourcenschonende Technologien und Güter lohnen und wir national auch Reparaturen für die vielen Elektro- und Elektronikgeräte niedriger besteuern können. Dann lohnt sich oftmals die Reparatur.“ Das UBA plädiert ferner dafür, besonders ressourceneffiziente Produkte, die mit einem Umweltlabel wie dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind, geringer besteuern zu können. Ressourcenschonung ist kein rein europäisches Thema, sondern eine gemeinsame Aufgabe der weltweiten Staatengemeinschaft: „Deshalb brauchen wir ein internationales Übereinkommen zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Dort sollten sich die Staaten auf quantitative Ziele für die Ressourceneffizienz verpflichten, Mindeststandards für die faire Gewinnung von Rohstoffen festlegen und auf Rohstoffe aus Konfliktregionen verzichten“, sagte Krautzberger. Wie natürliche Ressourcen nachhaltiger genutzt werden können, wurde auf dem vierten Europäischen und Nationalen Ressourcen-Forum vom 27. bis 29. November 2018 in Berlin mit Gästen aus mehr als 50 Ländern diskutiert.
Fahrtziel Natur-Award erstmalig in Düsseldorf vergeben Heute wurde in Düsseldorf zum ersten Mal der Fahrtziel Natur-Award 2009 vergeben. Dieser Preis - dotiert mit einem Kommunikationspaket im Wert von 25.000 Euro - ging an die Nationalpark- und Naturparkregion Bayerischer Wald für das Projekt Igelbusse/Bayernwald Ticket. Das prämierte Projekt leistet einen vorbildhaften Beitrag zur Vernetzung und Optimierung der nachhaltigen Mobilität für den Tourismus. Die Nationalpark- und Naturparkregion Bayerischer Wald ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen, die wichtigen Einrichtungen und Wanderwege sind mit der Waldbahn und dem erdgasgetriebenen Igelbus erreichbar. Mit dem Bayernwald-Ticket gibt es einen Verbundfahrschein für Bus und Bahn inmitten des größten Waldschutzgebietes Europas. Der Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ), Jochen Flasbarth, lobte in seiner Rede anlässlich der Preisverleihung die Ziele, die Fahrtziel Natur verfolgt. „Die Initiative vereint das Erleben der Natur in besonders geschützten Gebieten mit umweltverträglicher Mobilität und Klimaschutz . Tourismusangebote sind dadurch nicht nur attraktiv, sondern auch nachhaltig”, so Flasbarth. Es gebe aber auch noch eine Menge zu tun, sagte der UBA-Präsident: „Um die sichere und bequeme Bahn für noch mehr Menschen attraktiver zu machen, muss in Zukunft die Mitnahme von Fahrrädern in ICE-Zügen möglich sein. Zudem muss die Subventionierung des umweltschädlichsten Verkehrsträgers Flugzeug aufhören, indem auch im Flugverkehr Energiesteuern erhoben werden. Solange die Bahn über unterschiedliche Besteuerung einen systematischen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Flugzeug hat, darf man sich nicht wundern, dass die Potenziale des Schienenverkehrs noch nicht ausgeschöpft werden.” In diesem Zusammenhang bezeichnete Flasbarth es als richtig, den Flugverkehr ab 2012 in den Europäischen Emissionshandel einzubeziehen und damit einen Teil der Umweltkosten auch dem Flugverkehr anzulasten. Der Fahrtziel Natur-Award wurde von Fahrtziel Natur ins Leben gerufen, einer Kooperation aus der Deutschen Bahn, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., dem Naturschutzbund Deutschland und dem Verkehrsclub Deutschland e.V.. Teilgenommen haben zehn der insgesamt siebzehn deutschen Fahrtziel Natur-Gebiete. 03.09.2009
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Das aktuelle System zur Besteuerung von Mobilität stammt aus einem „fossilen Zeitalter“ und passt nicht mehr zu den aktuellen Anforderungen. Ziel der Studie ist ein Reformkonzept, welches durch Umgestaltung der Steuern und Abgaben einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet, die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, mehr Gerechtigkeit und Sozialverträglichkeit herstellt und individuelle Mobilität ermöglicht, ohne der Umwelt zu schaden. In einer postfossilen Mobilität werden die Energiesteuereinnahmen von Diesel und Benzin perspektivisch gegen Null gehen. Mittelfristig kann eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut die Energiesteuereinnahmen ersetzen ohne, dass es für E-Pkw-Nutzende spürbar teurer wird. Dieser Bericht ist im Februar 2021 fertiggestellt worden und spiegelt die damalige Gesetzeslage wider. Die Ergebnisse sind für Politik, Wissenschaft und Verbände weiterhin relevant. Veröffentlicht in Texte.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 158 |
Land | 36 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 128 |
Text | 41 |
Umweltprüfung | 5 |
unbekannt | 17 |
License | Count |
---|---|
closed | 53 |
open | 136 |
unknown | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 193 |
Englisch | 28 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 2 |
Datei | 3 |
Dokument | 13 |
Keine | 143 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 43 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 117 |
Lebewesen & Lebensräume | 128 |
Luft | 95 |
Mensch & Umwelt | 193 |
Wasser | 77 |
Weitere | 186 |