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Manuell erfasste Einzelbaum Stammpositionen in einigen Wuppertaler Parkanlagen

Der Datensatz umfasst die vom Ressort Grünflächen und Forsten der Stadt Wuppertal manuell erfassten 15.194 punktförmigen Einzelbaumpositionen in den Parkanlagen Nordpark, Mirker Hain (südlicher Teil zwischen Kohl- und Vogelsangstraße) und Nützenberg (Teilbereich Kaiserhöhe). Die Daten wurden am Bildschirm mit der Software QGIS auf Basis von digitalen Orthophotos des Landes Nordrhein-Westfalen digitalisiert (Befliegungsdatum 01.03.2023, Bodenauflösung 10 cm). In diesen Luftbildern sind die Bäume ohne Belaubung abgebildet, was eine zuverlässige Erfassung der Stammpositionen ohne Sichtbehinderung durch das Blattwerk erlaubt. Der Datensatz wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung des Verfahrens "twin4tree" im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling erstellt (Leitung dieses Teilvorhabens: EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster). Er dient zur unabhängigen quantitativen Überprüfung der Ergebnisse von KI-Verfahren zur Detektion von Einzelbäumen aus Luftbildern ("Ground Truth"). In dichten Baumbeständen ist nämlich die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Daher unterschätzen solche Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Mit den hier bereitgestellten Ground-Truth-Daten wurde für wurde für Wuppertal ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet. Der Datensatz ist in den Formaten GeoPackage, GeoJSON und KML in verschiedenen Koordinatenreferenzsystemen unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte

Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach, 1. Planänderung nach Plangenehmigung

Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.

Manuell erfasste Einzelbaum Stammpositionen in einigen Wuppertaler Parkanlagen

<p>Der Datensatz umfasst die vom Ressort Grünflächen und Forsten der Stadt Wuppertal manuell erfassten 15.194 punktförmigen Einzelbaumpositionen in den Parkanlagen Nordpark, Mirker Hain (südlicher Teil zwischen Kohl- und Vogelsangstraße) und Nützenberg (Teilbereich Kaiserhöhe). Die Daten wurden am Bildschirm mit der Software QGIS auf Basis von digitalen Orthophotos des Landes Nordrhein-Westfalen digitalisiert (Befliegungsdatum 01.03.2023, Bodenauflösung 10 cm). In diesen Luftbildern sind die Bäume ohne Belaubung abgebildet, was eine zuverlässige Erfassung der Stammpositionen ohne Sichtbehinderung durch das Blattwerk erlaubt. Der Datensatz wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung des Verfahrens "twin4tree" im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling erstellt (Leitung dieses Teilvorhabens: EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster). Er dient zur unabhängigen quantitativen Überprüfung der Ergebnisse von KI-Verfahren zur Detektion von Einzelbäumen aus Luftbildern ("Ground Truth"). In dichten Baumbeständen ist nämlich die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Daher unterschätzen solche Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Mit den hier bereitgestellten Ground-Truth-Daten wurde für Wuppertal ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet. Der Datensatz ist in den Formaten GeoPackage, GeoJSON und KML in verschiedenen Koordinatenreferenzsystemen unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.</p> <p> </p>

Der Einfluss von Habitatfragmentierung und Landschaftsstruktur auf die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern auf Streuobstwiesen

Die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern sollen auf 45 Streuobstwiesen unterschiedlicher Größe, Bewirtschaftung und Landschaftseinbindung über einen Zeitraum von 3 Jahren untersucht werden. Die Aufstellung von insgesamt 540 Nisthilfen für Bienen und Wespen und die jährliche Auswertung der angelegten Nester erlauben Aussagen zur Artenvielfalt und Häufigkeit sowie zur Populationsentwicklung der einzelnen Arten, zu stadienspezifischen Mortalitätsraten, zu Parasitierungsraten und zum Artenspektrum von Gegenspielern sowie dem resultierenden Reproduktionserfolg. Die Landschaftsstruktur wird in acht Radien von 250m bis 3000m um die Streuobstwiesen mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) erfasst. Die Bedeutung der Habitatgröße und der Landschaftsstruktur auf unterschiedlichen räumlichen Skalen für die Populationsdynamik kann so getestet werden. Zur Bewertung der Habitatqualität wird der Baumbestand, der Totholzanteil, die Vegetationsstruktur und das Blütenangebot erfasst, um Aussagen zur relativen Bedeutung von Ressourcenverfügbarkeit (Nistmöglichkeiten und Pollenquellen) und Regulation durch Gegenspieler für die Populationsentwicklung auf den Streuobstwiesen zu erhalten. Die Analyse von Pollenproben ermöglicht Aussagen zur Ressourcennutzung und zur relativen Bedeutung der Streuobstwiesen und der umgebenden Landschaft als Nahrungsquelle. Detaillierte Auswertungen und Experimente mit Osmia rufa beinhalten die Entfernung der Gegenspieler an 15 Standorten, die Bestimmung von Kokongewichten und Geschlechterverhältnissen und die individuelle Markierung und Beobachtung schlüpfender Weibchen zur Ermittlung von Sammelzeiten und Ansiedlungsraten.

Katrin Eder: „Die neue Holzbau-Begegnungsstätte in Rheinböllen verbindet Naturerlebnis, Gemeinschaft und Kultur auf besondere und nachhaltige Weise miteinander“

Klimaschutzministerium fördert Holz-Neubau einer multifunktionalen Begegnungsstätte in Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) mit 152.000 Euro „Etwa 50 Prozent des weltweiten Rohstoffverbrauchs und rund 40 Prozent aller CO2-Emissionen fallen im Bausektor an. In diesem Bereich müssen wir die Wende hin zu mehr Nachhaltigkeit und einer effizienteren Ressourcennutzung schaffen. Mit ihrer Entscheidung, die neue Begegnungsstätte als Holzbau zu verwirklichen, geht die Stadt Rheinböllen vorbildlich im Bereich des ressourcen- und CO2-sparenden Bauens voran. Hier entsteht ein Anlaufpunkt, der auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und unserer Umwelt zugeschnitten ist“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich einer Förderung für das Projekt in Höhe von 152.000 Euro. Die Förderung der insgesamt rund 842.000 Euro teuren, multifunktionalen Begegnungsstätte, erfolgt über das „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“. Sie soll als Anlaufpunkt für die gesamte Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen auf dem Waldgrundstück der ehemaligen Grillhütte „Auf der Eich“ entstehen. Hier standen bislang zwei Holzbauten aus den 1980er Jahren mit einem überdachten Grillplatz und einem kleinen Aufenthaltsraum für Regentage. Mit dem Neubau wird nun ein moderner, sozialer Treffpunkt für diverse Nutzungsmöglichkeiten geschaffen: Von den Natur- und Waldtagen des Forstverbandes Rheinböllen bis zu Schulausflügen mit Open Air-Unterricht und Kulturveranstaltungen wie Ausstellungen lokaler Künstler soll der Begegnungsort vielfältig verwendet werden. Bernadette Jourdant, Bürgermeisterin der Stadt Rheinböllen, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der freundlichen Unterstützung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unseren Bürgerinnen und Bürgern einen naturnahen Begegnungsraum bieten können. Welcher Ort könnte sich besser dazu eigenen, als dieser idyllische Platz im Wald ‚Die Eich‘, um moderne Architektur und Natur miteinander in Einklang zu bringen!“ Das Ensemble, das die historische Bauform eines dreiseitigen Hofs aufgreift, besteht aus einem Hauptgebäude mit offenem Forum, integriertem Holzofen und einer Küche, einer überdachten Feuerstelle mit witterungsgeschütztem Sitzbereich sowie einem über einen Laubengang erschlossenen, abgesetzten Sanitärbereich. Die Gebäudeteile können getrennt voneinander, barrierefrei und witterungsunabhängig genutzt werden. Die Konstruktion erfolgt nach den Grundsätzen des einfachen Bauens: Wenige Bauteilschichten und Materialien werden zu einem einfachen, durchdachten Gebäude entwickelt. Die einzelnen Bauteile können stets zurückgebaut und wiederverwendet werden. Die Außenwände sollen als Vollholzwandsystem erstellt und mit Holz-Aluminiumfenstern versehen werden. Die Fassade wird aus lokalem, sägerauem und unbehandelten Lärchenholz und Absätzen kommerziell schwer verwertbarer Eiche entstehen. Dadurch wird der Gebäudekomplex optisch in den ihn umgebenden Baumbestand integriert. „Der geplante Bau schafft in Rheinböllen einen multifunktionalen Ort, der Naturerlebnis, Gemeinschaft und Kultur auf besondere und nachhaltige Weise miteinander verbindet. Über das Klimabündnis Bauen fördern wir Projekte wie dieses, die gesellschaftliches Engagement und ökologische Verantwortung vereinen“, sagte Katrin Eder. Hintergrund zu Projekten des „Klimabündnis Bauen“ Seit der Beschlussfassung durch den Ministerrat am 24. Mai 2022 über das Konzept „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ wurden nachstehende Projekte über dieses Programm durch das Klimaschutzministerium finanziell unterstützt (Stand 18. November 2025): Forschungsprojekte zur Stärkung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe Im Bereich der Forschung wurden insgesamt sieben Forschungsprojekte finanziell mit über zwei Millionen Euro unterstützt: „Erstellung eines Bauwerks mit einem neuartigen Tragsystem aus Eichenschwachholz“ (Hochschule Trier) „HIVE HOME“ (Hochschule Koblenz) „Kreislaufeffizientes Bauen mit Holz/Re-Use-Holzbauelemente“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Gewachsene Dorfstrukturen stärken – Aufwertung der Bausubstanz mit Methoden der seriellen Sanierung“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Reversibler Holzmodulbau in einer Bestandshalle“ – Landesgartenschau 2027 (Stadt Neustadt an der Weinstraße) „PV-Parkplatzüberdachung aus acetylierter Buche“ – Landesgartenschau 2027 (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Bauen mit Lehm und Eichenholz (Fachwerk 2.0, „TiCO“) (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Machbarkeitsstudien Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Voruntersuchung, die prüft, ob ein Sanierungsvorhaben technisch, wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch realisierbar ist. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren, bevor detaillierte Planungen beginnen: „Machbarkeitsstudie über die energetische und serielle Sanierung der Skatehalle in Trier“ (Stadt Trier) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung und evtl. Erweiterung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Morscheid (Verbandsgemeinde Ruwer) „Leuchtturmprojekte“ des Holzbaus Ein weiterer Schwerpunkt vom Klimabündnis besteht in der Förderung von hoch innovativen und musterhaften Holzbauten, die Vorbildcharakter für den modernen Holzbau haben. Insgesamt wurden rund 2,4 Millionen Euro an Förderung an folgende Projekte ausgereicht: „Neubau von drei Feuerwehrhäusern als Systembaukasten mit regionalem Holz in den Gemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach“ (Verbandsgemeinde Winnweiler) „Mörs:DORF - Neubau eines generationsübergreifenden Dorfzentrums in Holzbauweise als Begegnungs- und Lernort in der Gemeinde Mörsdorf“ (Verbandsgemeinde Kastellaun) „Bau einer Wetterschutzhütte“ als Ergebnis eines Studierendenwettbewerbs im Forstamt Westrich“ „Nachhaltige Sanierung der Dachlandschaft der Grundschule in der Gemeinde Essenheim” (Verbandsgemeinde Nieder-Olm) „Neubau multifunktionaler Forsthof in Annweiler mit Kastanienhybridträgern“ (Trifels Natur GmbH) „Neubau eines Gesundheitszentrums in Holz in Bad Kreuznach“ (Unternehmen Enk Verwaltung GmbH/Langenlonsheim) „Bau von innovativen Fahrzeughallen in Holz-Beton-Hybridbauweise für die Betriebsfahrzeuge der Stadtwerke und der Stadt Trier im Energie- und Technikpark“ (Stadtwerke Trier) „Neubau eines vierstöckigen energieeffizienten Verwaltungsgebäudes aus Holz in Ingelheim“ (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) „Neubau einer Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm in demontierbarer Holz-Modulbauweise“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Neubau eines Aussichtsturms auf dem Idarkopf bei Stipshausen“ (Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen) „Sanierung der Fassade und energetische Komplettsanierung der Grundschulturnhalle in der Gemeinde Körperich“ (Verbandsgemeinde Südeifel) „Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in modularer Holzbauweise als Prototyp in den Gemeinden Palzem und Lampaden“ (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) Öffentlichkeitsarbeit: Eine weitere wichtige Säule des Klimabündnisses ist die Vermittlung von Wissen an die verschiedenen Zielgruppen zur Steigerung des klimafreundlichen Bauens. Dafür wurde unter anderem eine eigene Homepage aufgebaut und verschiedene Veranstaltungen finanziell unterstützt: „Westerwälder Holztage 2025“ in Oberhonnefeld-Gierend Zweitägiges Fachsymposium zum Thema „Kommunales Bauen, Serielles Sanieren und kostengünstiges Bauen mit Holz“ in Saarburg und Konz Preisverleihung „Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024“ in Mainz „7. Trierer Waldforum – Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern“ in Trier Beteiligung am Forum Bois Construction 2025 und 2026 in Paris Außerdem setzt sich das Klimabündnis für die Umsetzung des eingeführten Umweltlabels „Holz von Hier®“ ein. Weitere Informationen zum Klimabündnis Bauen finden Sie unter https://klimabuendnis-bauen.rlp.de

Schutzgebiete

Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)

Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage 2022

Die Ergebnisse zeigen die räumliche Ausprägung von Hitzeereignissen in Berlin und wie sich die Häufigkeit des Auftretens von Hitzeereignissen über die Zeit verändert. Die kleinräumige Ausprägung der Auftrittshäufigkeiten der Kenntage ist dabei vornehmlich von der konkreten Flächennutzung abhängig. Eine genau Aufschlüsselung der Anzahl der Kenntage nach Nutzungstypen bzw. Siedlungsstrukturen findet sich in der Dokumentation. Entsprechend spiegeln die mittleren Auftrittshäufigkeiten der Stadtbezirke die vornehmliche Stadtstruktur und den Anteil an Grün- und Wasserflächen wider. Insbesondere mit Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen von langanhaltenden Hitzeereignissen können die Ergebnisse der Berechnung zur Priorisierung und Verortung von Anpassungsmaßnahmen hinzugezogen werden und ergänzen somit die Ergebnisse der Klimaanalyse. Darüber hinaus verdeutlichen die Ergebnisse die Auswirkungen von stadtklimatischen Effekten. Sommertage und Hitzetage Die Anzahl der Sommertage (Abb. 2) und der Hitzetage (Abb. 3) ist in denjenigen Gebieten erhöht, die tagsüber ein erhöhtes Lufttemperaturniveau aufweisen. Insbesondere sind dies dicht bebaute und unverschattete Gebiete mit einem hohen Versiegelungsgrad, u.a. dicht bebaute Gewerbe- und Industriegebiete, Kerngebiete und Flächen mit einer geschlossenen Blockbebauung und unverschatteten Innenhöfen. In diesen Bereichen treten im Referenzzeitraum durchschnittlich 49 bis 50 Sommertage bzw. ca. 11 Hitzetage pro Jahr auf. Damit liegt die Auftrittshäufigkeit deutlich über dem gesamtdeutschen Flächendurchschnitt für den Referenzzeitraum 1971-2000 (30,4 Sommertage bzw. 5,2 Hitzetage pro Jahr). Offene Grün- und Ackerflächen weisen durchschnittlich 40 Sommertage bzw. 8 Hitzetage im Jahr auf. Die Anzahl der Sommer- und Hitzetage ist demgegenüber deutlich verringert in Wäldern, wo durch den Baumbestand die Flächen überwiegend verschattet sind und das Temperaturniveau darüber hinaus durch Verdunstung abgemildert ist. Im Referenzzeitraum ergeben sich deswegen durchschnittlich 20 Sommertage bzw. 2 Hitzetage im Jahr in Wäldern, was unter der Auftrittshäufigkeit des gesamtdeutschen Flächendurchschnitts für Wälder im Referenzzeitraum liegt. Teilflächen, die unmittelbar an den Ufern von Gewässern liegen, weisen tendenziell eine geringere Anzahl an Sommer- und Hitzetagen auf, da Gewässer sich tagsüber durch die hohe Wärmekapazität von Wasser sich nur verzögert erwärmen und damit lokal kühlend auf die Luft wirken. Bedingt durch den Klimawandel ist ein Anstieg der Anzahl der Sommer- und Hitzetage zu erwarten, der in den Gebieten, in denen Sommer- und Hitzetage bereits im Referenzzeitraum häufig auftreten, stärker ausfallen wird als in den Gebieten, in denen Sommer- und Hitzetage seltener auftreten. Bis zum Zeitraum 2031-2060 erhöht sich die Anzahl der Sommertage im Siedlungsraum um durchschnittlich 20 im Jahr und die Anzahl der Hitzetage um durchschnittlich 10 im Jahr, während sich in den Grünflächen die Anzahl der Sommertage um durchschnittlich 16 im Jahr erhöht und die Anzahl der Hitzetage um 7. Durch den Anstieg ergiben sich in den thermisch stark belasteten Siedlungsgebieten durchschnittlich etwa 71 Sommertage bzw. 22 Hitzetage pro Jahr. Dies entspricht Auftrittshäufigkeiten, die bezogen auf den gesamtdeutschen Durchschnitt in der Vergangenheit nur in Jahren mit stark ausgeprägten Hitzewellen aufgetreten sind (z.B. 2018 mit 74,7 Sommer- und 20,3 Hitzetagen). Im gleichen Zeitraum ergibt sich ein Anstieg der Anzahl der Sommertage in Wäldern auf durchschnittlich 34 im Jahr und ein Anstieg der Anzahl der Hitzetage auf durchschnittlich 7 im Jahr. Bis zum Ende des Jahrhunderts ist ein weiterer Anstieg der Auftrittshäufigkeit von Sommer- und Hitzetagen zu erwarten. Für die thermisch am stärksten belasteten Siedlungsgebiete werden im Zeitraum 2071-2100 durchschnittlich etwa 84 bis 85 Sommertage im Jahr und etwa 34 bis 35 Hitzetage im Jahr erwartet. In Wäldern wird auf Basis dieser Berechnungen die durchschnittliche jährliche Anzahl bei 46 Sommer- und 13 Hitzetagen im Jahr liegen. Tropennächte Während die Anzahl der Sommer- und Hitzetage durch das lokale Temperaturniveau am Tag bedingt ist, wird die Anzahl der Tropennächte (Abb. 4) durch das Temperaturniveau in der Nacht beeinflusst. Insbesondere dicht bebaute Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad tendieren zu einer hohen Auftrittshäufigkeit von Tropennächten. Dies ist insbesondere der Fall für enge Straßenschluchten und Teilflächen mit vollständig umbauten und großflächig versiegelten Innenhöfen. Im Referenzzeitraum 1971-2000 ergeben sich in Kerngebieten, in dicht bebauten Gewerbe- und Industriegebieten und in Gebieten mit einer dichten Blockbebauung durchschnittlich 2 bis 3 Tropennächte im Jahr. In diesen Gebieten ist die Auftrittshäufigkeit höher als der bisherige gesamtdeutsche Flächendurchschnitt selbst in Jahren mit extremen Hitzeperioden (z.B. 1994 mit 1,7 Tropennächten) bedingt durch das grundsätzlich seltene Auftreten von Tropennächten in der Vergangenheit (gesamtdeutscher Durchschnitt im Referenzzeitraum 1971-2000: 0,2 Tropennächte pro Jahr). Offene Grünflächen und Ackerflächen kühlen nachts besonders stark ab, sodass im Durchschnitt im Referenzzeitraum auf diesen Flächen keine Tropennächte auftreten. Wälder hingegen kühlen nachts weniger stark ab, da durch das Kronendach die Abkühlung der Erdoberfläche abgemildert wird. Im Durchschnitt ergibt sich deshalb in Wäldern ca. eine Tropennacht im Jahr. An Wasserflächen erhöht sich die Auftrittshäufigkeit von Tropennächten bedingt durch die hohe Wärmekapazität von Wasser. Hierdurch kühlen sich Wasserkörper nachts nur langsam ab, wodurch auch die Lufttemperatur lokal beeinflusst wird. Wie bei den Sommer- und Hitzetagen ist der Anstieg der Häufigkeit von Tropennächten stärker in den Gebieten, die bereits im Referenzzeitraum eine erhöhte Auftrittshäufigkeit besitzen. In dicht bebauten Gebieten ergeben sich im Zeitraum 2031-2060 durchschnittlich etwa 9 zusätzliche jährliche Tropennächte (entspricht 11 bis 12 Tropennächte insgesamt im Jahr im Zeitraum 2031-2060), während sich über offenen Grün- und Ackerflächen durchschnittlich insgesamt 2 bis 3 Tropennächte im Jahr ergeben. In Wäldern erhöht sich die Anzahl der Tropennächte auf durchschnittlich 6 pro Jahr. Bis zum Ende des Jahrhunderts wird ein weiterer Anstieg der Anzahl der Tropennächte erwartet. Für dicht bebaute Gebiete werden im Zeitraum 2071-2100 durchschnittlich etwa 28 bis 29 Tropennächte im Jahr erwartet, in Wäldern durchschnittlich 19 und über offenen Grünflächen und Ackerflächen etwa 9 Tropennächte pro Jahr. Tabelle 1 zeigt die mittlere Anzahl der klimatologischen Kenntage pro Jahr aufgeteilt nach Siedlungsraum, Grünflächen und Straßenraum. Insgesamt zeigt sich, dass im Siedlungs- und im Straßenraum die analysierten Kenntage sowohl im Referenzzeitraum, als auch in den zukünftigen Perioden häufiger auftreten als in Grünflächen. Darüber hinaus ist ebenso davon auszugehen, dass der zukünftige Anstieg der Auftrittshäufigkeit im Siedlungs- und Straßenraum stärker ausgeprägt sein wird als in den Grünflächen. Eine Aufschlüsselung nach Nutzungstypen und Siedlungsstrukturen finden sich in der Dokumentation. Tabelle 2 und Abbildung 5 zeigen die Mittelwerte der jährlichen Auftrittshäufigkeiten der einzelnen Kenntage in den einzelnen Bezirken. Die Auftrittshäufigkeiten der einzelnen Kenntage in den Bezirken ist dabei vor allem abhängig von der vorherrschenden Stadtstruktur und dem Anteil an Grün- und Wasserflächen.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär

Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Die Hauptbaumarten der Berliner Forsten sind die Kiefer (61,8 %) und die Eiche (13,5 %). 5,4 % der Flächen sind mit Birke und 4 % mit Pappel bestockt. Dann folgen mit je ca. zweiprozentigem Anteil Lärche, Buche, Erle und Roteiche. Einen Überblick über die Baumartenverteilung in den Berliner Forsten und die Unterschiede zwischen den einzelnen Forstämtern vermitteln die Abbildung 2 und die Tabelle 7. Während in den jüngeren bis 40 Jahre alten Beständen die Kiefer überwiegt (Aufforstung nach 1945), stellt in den älteren Beständen häufig die Eiche die Hauptbaumart. So setzt sich auf diversen Flächen die Hauptbaumschicht ausschließlich aus über 80jährigen Eichen zusammen (vgl. Tab. 8). Einen Überblick über die Altersklassenstruktur in den Berliner Forsten vermittelt die Abbildung 3. Durch die unterschiedliche Entwicklung der Wälder im Ost- und im Westteil der Stadt gibt es auch in der Altersklassenstruktur Abweichungen. Die über 80 Jahre alten Baumbestände überwiegen im Ostteil. Eine Ausnahme bildet das Forstamt Buch. Dort gehören bedingt durch die umfangreiche Aufforstung der Rieselfelder in den letzten 10 Jahren Dreiviertel der Flächen zur jüngsten Altersklasse. Im Westteil gibt es zwischen den beiden Forstämtern Unterschiede. Während im Grunewald durch die dort besonders hohen Verluste im Zweiten Weltkrieg nur wenig Bäume älter als 80 Jahre sind und durch die umfangreichen Aufforstungen nach 1945 ein Alter der Bäume zwischen 40 und 80 Jahren überwiegt, ist die Altersklassenstruktur im Forstamt Tegel relativ ausgeglichen (vgl. Tab. 9). In der vorliegenden Karte wird nur die Hauptbaumschicht betrachtet und somit das Bild des Waldes nicht genau wiedergegeben, da im Unterwuchs Laubbaumarten dominieren (z.B. Eiche, Traubenkirsche, Buche). Im Westteil der Stadt weist die Hälfte des Waldgebiets einen ausgeprägten Unterstand auf, während im Ostteil über 70 % der Wälder ohne Unterstand sind. Hier gibt es eine Reihe von Flächen, die mit der Kiefer in Monokultur aufgeforstet wurden und heute große zusammenhängende Kiefern-Reinbestände aufweisen, wie in den Forstrevieren Fahlenberg (60 % Kiefern-Reinbestand), Müggelheim (36 %), Köpenick (35 %), Schmöckwitz (32 %) und Rahnsdorf (32 %). Der Kiefernanteil liegt mit über 80 % in den Forstämtern Treptow und Friedrichshagen erheblich über denen im Westteil (vgl. Tab. 7). Neben den reinen Kiefernbeständen sind im ehemaligen Ost-Berlin auch einige Kiefern-Eichen- bzw. Kiefern-Birken-Mischwaldbestände zu finden. Waldgebiete im Ostteil der Stadt, die im wesentlichen der Erholung dienten, z.B. Waldgürtel um den Müggelsee, wurden häufig als Mischwälder aufgebaut, in denen die Kiefer in der Hauptbaumschicht nicht dominiert. Im Forstamt Friedrichshagen sind in Feuchtgebieten und Senken sowie in den Uferzonen von Großem Müggelsee, Seddinsee, Dämeritzsee, Müggelspree und Gosener Kanal Weichholzbaumarten zu finden. Allein 15 % der Forstfläche des Reviers Fahlenberg sind mit Erle, Weide, Pappel u.a. bestockt. Vom Forstamt Treptow werden die letzten innerstädtischen Waldgebiete der Ostbezirke verwaltet. Das sind Königsheide, Plänterwald, Wuhlheide und Köllnische Heide im Revier Wuhlheide. Sie dienten schon vor der Vereinigung vorrangig der Erholung und besitzen einen höheren Laubholzanteil als die übrigen Flächen. Eines dieser Gebiete ist die Königsheide – ein Rest der ehemals großflächigen Cöllnischen Heide. Hier hat sich ein vielfältig strukturierter Mischwald aus Kiefern (54 %) und Eichen (41 %) entwickelt. Reste natürlicher Waldgesellschaften sind erhalten geblieben. Es gibt einen wertvollen Altbaumbestand mit ca. 200jährigen Eichen. Eine weiteres Beispiel ist der Plänterwald als gut strukturierter Laubmischwald. Dank langjähriger extensiver (bzw. fehlender) Bewirtschaftung und der guten Wasserversorgung hat sich auch hier ein für Berlin seltenes Waldbild herausgebildet. Weite Teile besitzen einen naturnahen Charakter. Es gibt Eichen-Buchenwald- und Eichen-Hainbuchenwaldbestände. Die vorherrschende Baumart ist mit 54 % die Eiche, gefolgt von der Buche mit 17 % und der Hainbuche (11 %). Bemerkenswert ist das hohe Alter des Baumbestandes; über 83 % sind älter als 90 Jahre. In den anderen Revieren des Forstamtes Treptow dominiert die Kiefer. Im Forstrevier Grünau werden ca. 26 % der Flächen von älteren Kiefern-Reinbeständen (Akl. 2 und 3) bedeckt. In vermoorten, feuchten Rinnen wie der Krummen Lake bei Grünau (z.B. Abt. 44 a, 49 a1, 49a2) und am Plumpengraben (z.B. Abt. 62 a1, 572 a1) wachsen Erlen-Bruchwälder. Im Revier Schmöckwitz gibt es ebenfalls großflächige Kiefern-Reinbestände. In ca. 20 % des Kiefernbestandes sind florenfremde Baumarten vorhanden, häufig wachsen Roteichen und Spätblühende Traubenkirschen im Unterstand. Das Forstamt Tegel hat einen hohen Anteil zusammenhängender Kiefern- und Kiefern-Eichenwaldbestände. Nach Kiefer (56 %) und Eiche (22 %) ist hier die florenfremde Lärche mit 5 % die dritthäufigste Baumart (vgl. Tab. 7). Der Anteil an Kiefern-Reinbeständen liegt um die 10 % und damit deutlich unter denen im Ostteil. Das Revier Tegel Nord besteht zu 60 % aus Kiefern-Eichenwaldbeständen und zu 25 % aus Eichen-Mischwald. Andere Baumarten sind kaum vorhanden. Am Hubertussee in Frohnau sind Erlenbruchwaldreste zu finden (Abt. 112 d2). Im Revier Tegelsee gibt es neben 50 % Kiefern-Eichenwaldbeständen und 25 % Eichen-Mischwald auch 15 % Buchen-Mischwald (z.B. Abt. 72 a, 91 c2, 91 e). Hier befinden sich auch Reste des natürlichen Eichen-Buchenwaldes (z.B. Teilbereiche der Jagen 75, 76). Der Spandauer Forst (Reviere Radeland und Hakenfelde) und das Forstrevier Gatow (außer Jungfernheide) haben einen relativ hohen Anteil (bis zu 20 %) florenfremder Baumarten (Roteiche, Douglasie). In der Jungfernheide existieren im Bereich des Flughafensees typische Eichen-Birkenwälder (z.B. Abt. 48 a). Auf Pichelswerder (Revier Hakenfelde) wachsen noch naturnahe Eichen-Hainbuchenwaldbestände (Abt. 159 b). Im Forstamt Grunewald ist ebenfalls die Kiefer mit einem Anteil von ca. 52 % die häufigste Baumart. Danach folgen Eiche (22 %), Birke (10 %) und Roteiche (5 %). Der Grunewald wird auf ca. 50 % seiner Fläche von Kiefern- und Kiefern-Eichenmischwald bedeckt. Es haben sich gut strukturierte Mischwaldflächen entwickelt. Der Anteil florenfremder Baumarten ist in den Revieren Dachsberg und Eichkamp besonders hoch. Hier gibt es aber auch viele zusammenhängende Eichen-Mischwaldflächen, beispielsweise am Schlachtensee. Das Revier Nikolassee hat einen relativ hohen Birkenanteil; 30 % der dortigen Fläche sind mit Birken- und Birken- Eichenwald bedeckt (z.B. Jagen 94, 95, 96). Das Forstrevier Dreilinden besteht zu 70 % aus Kiefern- und Kiefern-Eichenwald und zu 30 % aus Laubmischwald (vor allem im östlichen Bereich). Das Revier Wannsee setzt sich aus 60 % Kiefern- und Kiefern-Birkenwaldbeständen, 20 % gut strukturierten Eichenmischwaldbeständen, 10 % Birkenmischwald und 10 % sonstigem Laubmischwald zusammen. An den nordexponierten Hängen des Griebnitzsees und der Havel sind noch Reste des natürlichen Traubeneichen-Buchenwaldes zu finden. Das Forstamt Buch nimmt eine Sonderstellung innerhalb der Berliner Forsten ein. Es setzt sich zusammen aus 52 % offener Kulturlandschaft (überwiegend ruderale Halbtrockenrasen), 32 % Waldstrukturen, 14 % Wald und 2 % stehenden Gewässern. Eine Besonderheit sind die aufgeforsteten Rieselfelder mit einer Fläche von ca. 1 370 ha, von denen 770 ha im Nordosten Berlins und 600 ha in Brandenburg liegen. Das Landschaftsbild dieser Aufforstungsflächen wird heute von lückenhaften Beständen verschiedener Laubholzarten und einigen Kiefernflächen geprägt. Nur auf 40 % der Flächen haben sich mehr oder weniger geschlossene Bestände aus überwiegend standort- und florenfremden Baumarten (Pionierwaldstrukturen) gebildet. Die Hauptbaumart ist mit einem Anteil von 35 % die Pappel (408 ha). Das erklärt den hohen Flächenanteil der Pappel in Gesamt-Berlin (vgl. Abb. 2), die in den anderen Forstämtern weitaus weniger vertreten ist. Bei der Aufforstung wurden verschiedene Arten verwendet (z. B. Schwarzpappel, Aspe, Balsampappel, Graupappel, Kanadische Pappel). Des weiteren prägen Eschenahorn (10 %) und Weiden (6 %) die Bestände. Kiefern wachsen auf 4 % der Flächen. Die Entwicklung dieses Gebietes zu einer waldgeprägten Erholungslandschaft ist in Hinsicht auf die ungleichmäßige Verteilung der Erholungsflächen in der Stadt von großer Bedeutung. Während im Westteil der Stadt die Waldflächen ziemlich gleichmäßig verteilt sind und bis weit in das Stadtgebiet reichen, liegen im Ostteil der Stadt allein 90 % der dortigen Wälder im Südosten, wo aber nur ein geringer Teil der Bevölkerung lebt. Im mittleren Bereich des ehemaligen Ost-Berlins gibt es fast keine Waldflächen. Der Nordostraum ist ebenfalls ein waldarmes Gebiet. Hinzu kommt der wachsende Bedarf an Erholungsgebieten in diesem Bereich durch die hier geplanten umfangreichen Wohnungsbauvorhaben und Gewerbeansiedlungen. Seit 1991 wird unter Trägerschaft der Berliner Forsten ein Projekt für die Sanierung und Gestaltung der ehemaligen Rieselfelder im Rahmen des ”Ökologischen Sanierungsprogrammes” (ÖSP) durchgeführt und daraus Sanierungskonzepte für die belasteten Standorte abgeleitet. Ziel ist eine Erholungslandschaft mit dem alten Bucher Forst als Kernstück und einer abwechslungsreichen Landschaft aus Mischwäldern mit standort- und florengerechten Baumarten, Gewässer- und Freiflächen auf den ehemaligen Rieselfeldflächen. Dazu sollen die bestehenden Waldstrukturen in den nächsten Jahren mit Eiche, Ahorn, Kiefer, Linde, Birke, Erle, Esche und Aspe unterpflanzt werden. Der Bucher Forst ist eines der wertvollsten Waldgebiete Berlins. Dort gibt es naturnahe Waldbestände, wie Restbestände des Buchen-Traubeneichenwaldes (z.B. Jagen 504) und der Schuppenwurz-Stieleichen-Hainbuchenbestände (z.B. Jagen 506). Der Bucher Forst ist ein erlenreicher Wald; so wachsen im Verlandungsbereich der Bogenseekette Erlen-Bruchwälder und in nassen Senken Erlen-Eschen-Bestände (Jagen 507). Die Erle ist nach der Kiefer (40 %) die häufigste Hauptbaumart gefolgt von Eiche (13 %), Birke (8 %) und Buche (6 %). Im Vergleich zum Umweltatlas von 1985 ist zu beobachten, dass es einen größeren Anteil an Flächen gibt, in denen sich die Hauptbaumart geändert hat. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Veränderung der Legende. Besonders deutlich wird es bei den Roteichenbeständen, die im Umweltatlas 1985 zu den Eichenbeständen gezählt wurden. Die Jagen mit Roteichenbeständen als Hauptbaumarten sind in der vorliegenden Karte nicht mehr gelb sondern violett (florenfremde Laubbaumarten) gekennzeichnet. Die sich in den Forstämtern Grunewald und Tegel ergebenden Änderung können Tabelle 10 entnommen werden. Andere Veränderungen sind mit der Verschiebung oder Umbenennung von Unterabteilungsgrenzen zu begründen. Das trifft z. B. für folgende Flächen des Forstamtes Grunewald zu: Revier Nikolassee Abt. 98 b1, 98 b2, 75 b; Revier Eichkamp Abt. 59 b, 133 c1, 149 c3, 156 a; Revier Wannsee Abt. 80 a2, 88 b3. Des weiteren wurden Unterabteilungen in Teilflächen gegliedert – Revier Wannsee Abt. 89 b in 89 b1 und 89 b2 bzw. umgekehrt – Revier Wannsee Abt. 102 a1 und 102 a2 in 102 a. Ein weiterer Grund für die Veränderung der Baumartenzusammensetzung in der Hauptbaumschicht ist, dass der Nachwuchs in die Hauptbaumschicht aufgerückt ist, beispielsweise im Forstrevier Nikolassee in der Abteilung 122 b3, im Forstrevier Dachsberg in der Abteilung 6 a4 und 11 d1 sowie im Forstrevier Wannsee in der Abteilung 102 a. Auf den an die Berliner Forsten rückübertragenen Flächen im Berliner Umland (Karte 05.04.4) sind ebenfalls die Kiefer und die Eiche die bestandsprägenden Arten. Es gibt großflächige zusammenhängende Kiefern-Monokulturen. So sind z.B. im Forstrevier Gorin vor allem Kiefern-Reinbestände anzutreffen. Nur die Flächen um den Gorinsee sind mit Birken, Weichlaubholzarten und florenfremden Nadelholzarten bestanden. In den Gebieten ”Junge Eichen” und ”Alte Eichen” sind Eichenmischwald und florenfremde Nadelholzarten zu finden. In den Berliner Stadtwaldflächen im Land Brandenburg wurden häufig in Siedlungsnähe Baumarten wie Eiche, Birke, aber auch Roteiche gepflanzt.

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