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Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung

Das Projekt "Überprüfung der Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von Vorschlägen zur rechtlichen Weiterentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Um negative Auswirkungen durch Verpackungsabfälle auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sind die Systeme ('Systembetreiber', 'duale Systeme') nach § 21 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) dazu verpflichtet, die Beteiligungsentgelte der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach ökologischen Kriterien auszurichten. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu steigern und die Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen bei der Herstellung von Verpackungen zu fördern. Nach § 21 Abs. 4 VerpackG entscheidet die Bundesregierung bis zum 1.1.22 ob weitere Anforderungen an die ökologische Gestaltung der Verpackungen bzw. die Anreizsetzung der Systeme zu stellen sind. Grundlage hierfür sollen die gemäß § 21 Abs. 2 VerpackG jährlich zum 1.6. von den Systemen vorzulegenden Berichte über die Umsetzung der Vorgaben nach § 21 Abs. 1 VerpackG und den Anteil des hochwertigen Recyclings sowie die jährlich von der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG veröffentlichten Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sein. Zielstellung: Ein wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für die gemäß § 21 Abs. 4 VerpackG vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG zu den folgenden Aspekten bereitzustellen: (1) Auswerten der Systemberichte (§ 21 Abs. 2) unter Berücksichtigung des Mindeststandards (§ 21 Abs. 3); (2) Ermittlung der Wirksamkeit des § 21 unter Berücksichtigung der gesamtökologischen Auswirkungen; (3) Prüfung verschiedener Konzepte zur Bemessung der Recyclingfähigkeit auf Vor- und Nachteile; (4) Entwicklung von Modellen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte und detaillierter Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 21.Methodik:(1) Auswerten der Systemberichte und Mindeststandards; (2) Statistische Auswertungen; (3) Literaturrecherche; (4) Befragung von Praxisakteuren (z.B. Sortierer, Verwerter, Hersteller, Systembetreiber); (5) Formulierung und Anwendung v. Bewertungskriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit des § 21; (6) Rechtswissenschaftliche Methodik; (7) Erarbeiten von Regelungsvorschlägen; (8) Einbinden eines Projektbeirats (BMU, UBA, Praxisakteure (vergl. (4) inkl. Handel, Sachverständige, NGOs etc.) in alle Projektphasen; (9) Workshops zur Vorstellung/Diskussion der Zwischen- und Endergebnisse unter Einbeziehung relevanter Akteure.

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