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Beteiligungsrechte im Umweltschutz

Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Beteiligungsrechte im Umweltschutz

Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen.

Bürgerrechte und Umweltschutz: Impulse für ein Konzept zur Stärkung der Beteiligungsrechte in Umweltverfahren

Das Projekt "Bürgerrechte und Umweltschutz: Impulse für ein Konzept zur Stärkung der Beteiligungsrechte in Umweltverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.

Gutachten Bürgerbeteiligung bei umweltrelevanten Großvorhaben; Diskussionsbeitrag zu einem grundlegenden Verständnis von Bürgerbeteiligung

Das Projekt "Gutachten Bürgerbeteiligung bei umweltrelevanten Großvorhaben; Diskussionsbeitrag zu einem grundlegenden Verständnis von Bürgerbeteiligung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Fachgruppe Soziologie, Lehrstuhl für Methoden der empirischen Sozialforschung durchgeführt. Bürgerbeteiligung ist eines der neuen Schwerpunktthemen im BMU. Obwohl es bereits in verschiedenen Arbeitseinheiten Aktivitäten zu Bürgerbeteiligung gibt und sich auch laufende Vorhaben mit der Analyse der neuen Herausforderungen und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Methoden befassen, muss mit der Gründung der neuen Unterabteilung ein grundlegendes Verständnis darüber geschaffen werden, was im Geschäftsbereich des BMU unter Bürgerbeteiligung verstanden werden soll. Mit diesem Vorhaben wird ein Kurzgutachten erstellt, das einen Überblick über die verschiedenen Beteiligungsformen und ihren Nutzen für die Planung und Umsetzung von Großprojekten im Zuge der Energiewende geben soll. Die Systematik der Untersuchung folgt dabei unterschiedlichen Dimensionen wie den Fragen, wer das Beteiligungsverfahren initiiert, ob das Verfahren rechtlich implementiert oder informell ist, ob ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht oder das Verfahren als Konsultation gedacht ist, welche Kommunikationskanäle genutzt werden (können) etc. Darüber hinaus soll das Gutachten Auskunft geben, welche Personen (entsprechend ihrer soziodemografischen Daten, Bildung, Milieuzugehörigkeit, Ressourcen) sich mit welchen Motiven an umweltrelevanten Großvorhaben beteiligen. Das Abbild der gesellschaftlichen Meinung, welches Bürgerbeteiligung liefern soll, ist immer davon abhängig welche Personen erreicht werden und welche nicht. Die zuvor genannten Informationen dienen daher vorrangig der Beschreibung der Verzerrung zwischen gewonnenem Meinungsbild und der Meinung aller Betroffenen - eine Information, die für einen erfolgreichen Einsatz von Bürgerbeteiligung unabdingbar Ist. Dieses Gutachten soll kurzfristig einen ersten, überblicksartigen Diskussionsbeitrag für ein gemeinsames und grundsätzliches Verständnis von Bürgerbeteiligung im BMU darstellen.

Informierte Bürger als Instrument der Umweltregulierung: Eine ökonomische Analyse der Aarhus-Konvention (INFINUM)

Das Projekt "Informierte Bürger als Instrument der Umweltregulierung: Eine ökonomische Analyse der Aarhus-Konvention (INFINUM)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Umweltökonomik durchgeführt. Ziel des Projektes ist es die Nachhaltigkeitsstrategie öffentlicher Informationsbereitstellung einer fundierten ökonomischen Analyse zu unterziehen. Als Untersuchungsobjekt dient die Aarhus-Konvention, die erste völkerrechtliche Verankerung des neuen, Informations- und Beteiligungsrechte umfassenden, Umweltregulierungsparadigmas. Die bisher weitgehend unbekannte Wirkungsweise solcher Institutionen soll durch Verknüpfung von Ansätze der ökonomischen Theorie, Ökonometrie und Experimentalökonomik systematisch beleuchtet werden. Neben der Identifikation und Quantifizierung allgemeiner Konfliktfelder und der Erarbeitung von Lösungsansätzen umfasst das Projektziel konkrete Vorschläge für eine zielgerichtete Umsetzung der Aarhus-Konvention. Folgende Arbeitsschritte sind geplant: (1) Modellierung und Analyse der Effizienz- und Verteilungswirkungen von Informationsprogrammen in trilateralen, die Öffentlichkeit einbeziehenden Regulierungssystemen mit besonderem Blick auf die Auswirkungen auf Umweltorganisationen. (2) Empirische Validierung der abgeleiteten Hypothesen und Identifizierung der Effektivität europäischer Emissionsregister mit Hilfe ökonometrischer Verfahren. (3) Experimentelle Analyse der Informationswirkungen auf das Bürgerklage und -anzeigeverhalten sowie die Fähigkeit zu kollektivem Handeln.

Entwicklung von Bürgerrechten im Umweltschutz in Kroatien am Beispiel der Abfallwirtschaft

Das Projekt "Entwicklung von Bürgerrechten im Umweltschutz in Kroatien am Beispiel der Abfallwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Unabhängiges Institut für Umweltfragen UfU - e.V. durchgeführt. Die Abfallwirtschaft in Kroatien befindet sich in einer Modernisierungsphase - in den kommenden Jahren sollen Abfallbehandlungskapazitäten drastisch erhöht werden. Diese müssen zudem dem Standard des Acquis Communaitaire gerecht werden, da Kroatien der Europäischen Union beitreten will. Neue Standards verspricht auch die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch Kroatien im März 2007. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich daraus neue Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen, Beteiligung bei Projekten mit Umweltrelevanz und Zugang zu Gerichten. Projekt: Ziel des Projektes ist Capacity Building in kroatischen Umweltorganisationen vor allem bezüglich der neuen Beteiligungsrechte. Dafür wird ein Seminar für NGO-Vertreter organisiert, auf dem neben fachlicher Fortbildung zu Abfallthematiken dazu aufgeklärt wird, wie die Instrumente der Aarhus-Konvention im Rahmen des Engagements für die umweltfreundlichsten Lösungen in der Abfallwirtschaft genutzt werden können. Auf dem Seminar wird ein Projektwettbewerb ausgeschrieben, bei dem die Teilnehmer sich um die Förderung eines Projektes in ihrer Region bewerben können. Drei Projekte werden durch eine kroatisch-deutsche Expertenjury ausgewählt und unter fachlicher Begleitung durchgeführt. Des Weiteren wird ein Expertennetzwerk zwischen deutschen und kroatischen Abfallspezialisten aufgebaut, das Erfahrungs- und fachlichen Austausch ermöglicht. Die Erfahrungen aus regionalen Aktivitäten der NGOs werden für die Zusammenfassung von Case-Studies genutzt, die von den Projektpartnern aufbereitet werden. Auf einem Evaluationsseminar werden neben der Auswertung der Kurz-Projekte und Klärung neu entstandener inhaltlicher Fragen, die zukünftige Bearbeitung der Thematiken Abfallwirtschaft und Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt stehen. Durch die Vereinbarung nächster Schritte der Umweltverbände in Kroatien sollen weitere Impulse für die Nutzung der Aarhus-Konvention in Kroatien und das Engagement für eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft gesetzt werden.

Kooperativer Umweltschutz im ländlichen Raum

Das Projekt "Kooperativer Umweltschutz im ländlichen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Es wird untersucht, inwieweit kooperative Handlungsmöglichkeiten zur Förderung von Zielen des Umweltschutzes im ländlichen Raum fruchtbar gemacht werden können. Die Arbeit (Dissertation) befasst sich hierbei hauptsächlich mit den rechtlich ausdrücklich vorgesehenen Kooperationsmöglichkeiten wie dem Vertrag, ergänzend behandelt sie auch die Stärkung von Beteiligungsrechten, die Kooperation durch besondere Verfahren sowie die informelle Kooperation. Es sollen, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ebenen, rechtliche Grenzen der Kooperation erarbeitet und grundsätzliche Problempunkte aus der Praxis aufgegriffen werden.

Möglichkeiten und Grenzen der Bürgerbeteiligung und Konfliktregelung im Kontext der Freisetzung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen

Das Projekt "Möglichkeiten und Grenzen der Bürgerbeteiligung und Konfliktregelung im Kontext der Freisetzung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Institut für Wissenschafts- und Technikforschung durchgeführt. Die Gentechnik wird in der Öffentlichkeit als Risikotechnologie wahrgenommen. Das gilt insbesondere für die 'Grüne Gentechnik' - die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung und die landwirtschaftliche Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen. Besonders ausgeprägt artikuliert sich der gesellschaftliche Konflikt um die Gentechnik im Kontext geplanter und durchgeführter Freisetzungen solcher Pflanzen. Hier organisiert sich nicht nur regelmäßig Protest. Je nachdem wie das rechtliche Genehmigungsverfahren ausgestaltet ist, das einer solchen Freisetzung vorausgeht, besitzen Bürger und Betroffene Beteiligungsrechte und können im Prozess der Entscheidungsfindung mitwirken. Projektgedanke: In diesem Projekt sollen im internationalen Vergleich die Auswirkungen der verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Kommunikationsprozesse innerhalb und außerhalb des rechtlichen Genehmigungsverfahrens untersucht werden. Eine zentrale Fragestellung des Projektes wird sein, in welchen konkreten kommunikativen Erscheinungsformen sich der Bürgerstatus im rechtlichen Kontext manifestiert und wie soziale Zugehörigkeit, Selbst- und Fremdbilder der Beteiligten im Partizipationsprozess zum Ausdruck gebracht werden. Hierbei schließt das Projekt an entsprechende Untersuchungen aus der Konversationsanalyse an. Das Projekt macht sich zu Nutze, dass die Genehmigungsverfahren in den verschiedenen nationalen Rechtskontexten unterschiedlichen Regelungen unterliegen, die verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung vorsehen (Die Liste der Projektziele in Englisch hier). Die Untersuchung umfasst/berücksichtigt die folgenden europäischen Länder: Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Schweden und Ungarn. Vorgehen: Eine besondere Herausforderung liegt darin, in Zusammenarbeit mit den Partnerprojekten in den jeweiligen Ländern einen Korpus vergleichbarer Daten zu erheben und bei der anschließenden Datenauswertung zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen. Es ist beabsichtigt, die folgenden Daten zu erheben: Interviews mit den beteiligten Akteuren vor und nach den Genehmigungsverfahren. Tonbandaufzeichnungen der durchgeführten mündlichen Bürgerbeteiligungsverfahren und Dokumentation der schriftlichen Beteiligungsverfahren. Dokumentation des Umfeldes der Freisetzung (Sammeln von Bekanntmachungen, Einladungen zu Veranstaltungen, Flugblättern, Presseartikeln, Leserbriefen usw.) Das auf diese Weise erhobene Datenmaterial soll mit Hilfe des sowohl in der Linguistik als auch in der Soziologie angewendeten Verfahrens der Konversationsanalyse ausgewertet werden. Die Konversationsanalyse bietet hierbei den Vorteil, dass in allen beteiligten Ländern entsprechende Forschungstraditionen existieren, so dass innerhalb des Projektverbundes in methodischer Hinsicht vergleichbare Ergebnisse erzielt werden können. usw.

Prozeduralisierung der europaeischen Umweltpolitik und der Einflussmoeglichkeiten von Umweltgruppen und -verbaenden in der BRD

Das Projekt "Prozeduralisierung der europaeischen Umweltpolitik und der Einflussmoeglichkeiten von Umweltgruppen und -verbaenden in der BRD" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung durchgeführt. In dem Dissertationsvorhaben soll die Anwendung der europaeischen Richtlinien ueber die Umweltvertraeglichkeitspruefung und den freien Zugang zu Umweltinformationen in der BRD untersucht werden. Dabei geht es darum festzustellen, ob bzw inwiefern die europaeischen Regelungen zu einer Ausweitung/Staerkung der Informations- und Beteiligungsmoeglichkeiten von Umweltorganisationen beitragen. Die zugrunde liegenden Hypothesen sind folgende: Die europaeischen Richtlinien erweitern und staerken die Informations- und Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen in der BRD nur begrenzt. Die nicht sehr weitreichende Formalisierung der Partizipationsmoeglichkeiten wird zT kompensiert durch die 'neue Offenheit' der Umweltverwaltung, die die Kooperationsbeziehungen zwischen politisch-administrativem System und Oeffentlichkeit auf freiwilliger Basis auszubauen bemueht ist. Schwerwiegende Einschraenkungen der Nutzbarkeit der neuen Informations- und Beteiligungsmoeglichkeiten ergeben sich aber aus dem chronischen Ressourcenmangel der Umweltorganisationen. Die Ueberpruefung der Hypothesen erfolgt anhand qualitativer Interviews mit relevanten Behoerden und einschlaegigen Verbaenden in ausgewaehlten Staedten der BRD.

Nichtregierungsorganisationen in der internationalen Umweltpolitik

Das Projekt "Nichtregierungsorganisationen in der internationalen Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Institut für Politikwissenschaft, Abteilung Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung durchgeführt. Welche Rolle spielen NGOs in der internationalen Umweltpolitik? Warum werden NGOs in die internationalen Verhandlungsprozesse einbezogen? Inwieweit koennen NGOs auf die internationalen Verhandlungsprozesse Einfluss ausueben?

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