Stellenausschreibung Nr. 35/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Standort Magdeburg einen Mitarbeiter für die Sachbearbeiter/in (m/w/d) Fachadministration und Anwendungsbetreuung Rechnungswesen Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Betreuung der TOPIX Finanzbuchhaltungssoftware (First & Second-Level-Support) und der fachspezifischen Schnittstellen wie z. B. digitaler Rechnungsworkflow, Projektdaten- bank Bau, Ansprechpartner/in im Supportfall über das TOPIX-Kundenportal Technische Verantwortung (TOPIX) für das Berichtswesen der Kosten- und Leistungsrech- nung (KLR), Datenpflege und -analyse Erarbeitung und Anpassung von Berichtsstrukturen, Prüfung von Änderungsbedarfen aus technischer Sicht Betreuung des TOPIX Berechtigungskonzeptes Erstellung und Pflege von Anwenderdokumentationen (TOPIX), Durchführung von Anwen- derschulungen Unterstützung in der Aktivierung des Anlagevermögens in Vorbereitung des Jahresab- schlusses Erstellung von Analysen und Berichten Konzeptionelle Weiterentwicklung technischer Unterstützung im Rechnungswesen stellvertretende fachliche Verantwortung für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Betriebswirt- schaftslehre, Wirtschaftsinformatik oder Abschluss als Betriebswirt (m/w/d), geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w/d) oder Beschäftigtenlehrgang II Berufserfahrung im genannten Aufgabenbereich Kenntnisse im Umgang mit kaufmännischer Software sicherer Umgang mit MS Windows und den MS Office Produkten, Erfahrung im Umgang mit Datenbanksystemen Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen, insbesondere der Kosten- und Leistungs- rechnung (KLR) Kenntnisse im Projektmanagement von IT-Projekten Kenntnisse der betrieblichen Controlling Instrumente und deren Anwendung Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: sehr gute analytische und konzeptionelle Fähigkeiten besitzen, selbstständig und strukturiert arbeiten, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdruckweise verfügen, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 10. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 35/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder Frau Groh (Sachbereichsleiterin Finanzen und Betriebswirtschaft) unter Telefon-Nr. 0391/581-1215. Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
Stellenausschreibung Im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt (LZW) ist im Betreuungsforstamt Elb-Havel- Winkel zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (w/m/d) in Vollzeit auf Dauer zu besetzen. Der Dienstort ist Genthin. Das LZW ist unter anderem für die Beratung und Betreuung der Waldbesitzer zuständig und ist gleichzeitig das Kompetenzzentrum für Waldschutz und Waldpädagogik in Sachsen-Anhalt. Die Försterinnen und Förster der zehn Forstämter unterstützen und beraten private Waldbe- sitzende, womit sie den Fortbestand der Wälder Sachsen-Anhalts sichern. Das Forstliche Bil- dungszentrum, fünf Jugendwaldheime, das Haus des Waldes sowie die Forstämter machen den Wald mit vielseitigen Projekten für die Öffentlichkeit erlebbar und schaffen so ein Bewusst- sein für den Umgang mit dem beeindruckenden Lebensraum Wald. Ihre Aufgaben hieraus sind im Verwaltungsbereich des Forstamtes verortet. Aufgabenprofil: 1. Betreuung, Förderung - Bearbeitung der Betreuungsverträge - Einpflegen der jährlichen Naturalplanung in WN-Plan und Erstellen der Jahrespläne für die FBG'en - Abrechnung der erbrachten Betreuungsleistungen - Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, einschließlich Führen von Statistiken 2. Liegenschaften, Waldzustandserhebungen - Bearbeitung der anfallenden Vorgänge zum Waldverzeichnis und im Liegenschaftsver- zeichnis des Forstamtes, einschließlich der Registratur und Ablage von Kartenmateria- lien, der Bearbeitung von Miet- und Pachtverträgen sowie Datenpflege - Bereitstellung notwendiger Flächenaufstellungen und Auswertungen auf Anforderung Forstamtsleitung - Führung von Schriftverkehr im Aufgabengebiet 1 3. Finanzbuchhaltung - Bearbeitung und Buchung der Ein- und Ausgangsrechnungen - Rechnungslegung für die Vorgänge im Forstamt - Auswertung von Daten der Kosten- und Leistungsrechnung - Führen von Statistiken zur betrieblichen Kontrolle und Steuerung sowie deren Auswer- tung und Interpretation Daneben sind je nach Bedarf allgemeine Aufgaben entsprechend der Eingruppierung im Forst- amt zu übernehmen. Anforderungsprofil: zwingend erforderlich: - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Büro- kauffrau/Bürokaufmann, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbare dreijährige kaufmännische Ausbildung oder - erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder vergleichbar - sicherer Umgang mit der Standardsoftware Microsoft Office, insbesondere Word, EXCEL, PowerPoint wünschenswert: - Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung oder der Finanzverwaltung - Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Fahren von Dienstwagen - hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Freude im Umgang mit Menschen - Einsatzbereitschaft und Flexibilität Unser Angebot: Wir bieten eine anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit einem vielfältigen Aufgaben- spektrum im Landeszentrum Wald. Die zu besetzende Stelle ist nach der Entgeltgruppe E 6 Tarifvertrag der Länder (TV-L) bewertet. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Vorrausetzungen nach § 12 TV-L. Zur Förderung der Work-Life-Balance bieten wir unter anderem: - flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und/ oder mobiles Arbeiten - einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr sowie - individuelle und umfassende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. 2 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Ott(Leiter des Betreuungsforstamtes)- 03933/823385 Frau Römling(Personalsachbearbeiterin)- 03941/56399-209 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen gleichgestellte Personen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Dem Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen be- sonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentli- chen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stel- lenausschreibung bewerben. Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das On- line-Bewerbungsportal Interamt. Bitte bewerben Sie sich bis zum 26.09.2024. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1194866) Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf- Dokument hoch: - Tabellarischer Lebenslauf, - Zeugnis über den Berufsabschluss, - Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate, - Führerschein, - ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, - schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte/ Bedienstete des öffentlichen Dienstes). Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechen- der Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informatio- nen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungs- wesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. 3
Stellenausschreibung Nr. 35/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Standort Magdeburg einen Mitarbeiter für die Sachbearbeiter/in (m/w/d) Fachadministration und Anwendungsbetreuung Rechnungswesen Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Betreuung der TOPIX Finanzbuchhaltungssoftware (First & Second-Level-Support) und der fachspezifischen Schnittstellen wie z. B. digitaler Rechnungsworkflow, Projektdaten- bank Bau, Ansprechpartner/in im Supportfall über das TOPIX-Kundenportal Technische Verantwortung (TOPIX) für das Berichtswesen der Kosten- und Leistungsrech- nung (KLR), Datenpflege und -analyse Erarbeitung und Anpassung von Berichtsstrukturen, Prüfung von Änderungsbedarfen aus technischer Sicht Betreuung des TOPIX Berechtigungskonzeptes Erstellung und Pflege von Anwenderdokumentationen (TOPIX), Durchführung von Anwen- derschulungen Unterstützung in der Aktivierung des Anlagevermögens in Vorbereitung des Jahresab- schlusses Erstellung von Analysen und Berichten Konzeptionelle Weiterentwicklung technischer Unterstützung im Rechnungswesen stellvertretende fachliche Verantwortung für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Betriebswirt- schaftslehre, Wirtschaftsinformatik oder Abschluss als Betriebswirt (m/w/d), geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w/d) oder Beschäftigtenlehrgang II Berufserfahrung im genannten Aufgabenbereich Kenntnisse im Umgang mit kaufmännischer Software sicherer Umgang mit MS Windows und den MS Office Produkten, Erfahrung im Umgang mit Datenbanksystemen Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen, insbesondere der Kosten- und Leistungs- rechnung (KLR) Kenntnisse im Projektmanagement von IT-Projekten Kenntnisse der betrieblichen Controlling Instrumente und deren Anwendung Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: sehr gute analytische und konzeptionelle Fähigkeiten besitzen, selbstständig und strukturiert arbeiten, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdruckweise verfügen, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 10. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 35/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder Frau Groh (Sachbereichsleiterin Finanzen und Betriebswirtschaft) unter Telefon-Nr. 0391/581-1215. Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
Stellenausschreibung Nr. 14/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Magdeburg eine Sachbearbeitung (m/w/d) in Haushalts- und Steuerangelegenheiten Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Haushaltsaufstellung, -überwachung und -bewirtschaftung Eigenverantwortliche Aufstellung der Grundlagen des Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan, Finanzplan, Leistungsplan) Verantwortung für die operative Planung Überwachung der Mittelbewirtschaftung der Sachkonten (Mittelfreigabe, Mittelreservierung, Mittelbereitstellung) einschließlich der unterstützenden Beratung der Mitarbeiter*innen der jeweiligen Geschäftsbereiche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im unterjährigen Bereich durch Plan-Ist-Vergleiche, Überwachung einzugehender mehrjähriger Rechtsverpflichtungen, eigenständige Aufstel- lung unterjähriger Planfortschreibungen und des Budgetcontrollings Bearbeitung des Mahnwesens Steuerangelegenheiten Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG Erstellung und Übermittlung von monatlichen Umsatzteuer-Voranmeldungen und/oder jähr- lichen Jahreserklärungen über ELSTER an das Finanzamt Bearbeitung von Anfragen des Finanzamtes, Begleitung von Umsatzsteuerprüfungen Steuerliche Bewertung von Sachverhalten, Prüfung von Befreiungs- und Ermäßigungstat- beständen und Beratung der fünf Geschäftsbereiche in Fragen der Umsetzung des § 2b UStG Aufbau und Umsetzung eines internen Kontrollsystems (Tax-Compliance-Management- System) Zuarbeiten zum Jahresabschluss und internen Berichtswesen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Betriebswirt- schaftslehre, Wirtschaftsinformatik oder Abschluss als Betriebswirt (m/w/d), Steuerfachwirt (m/w/d), geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w/d) oder Beschäftigtenlehrgang II umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts fundierte Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger Gesetze (u. a. HGB, BGB) gute Kenntnisse im Umgang mit kaufmännischer Software und fortgeschrittene Kenntnisse in Microsoft Office (insb. Excel) Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Kenntnisse in der Anwendung der Kameralistik Erfahrung mit der Abrechnung von Drittmittelprojekten Kenntnisse einschlägiger Landesgesetze (u. a. LHO, VV LHO, Vergaberecht) Erfahrungen in der Anwendung eines Dokumentenmanagementsystems Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: gerne mit Zahlen arbeiten, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdruckweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen, sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 10. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 06.08.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 14/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung gehören zu den aktuellen Topthemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist als Landesgesellschaft anbieter- und produktunabhängige Ansprechpartnerin für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Aufgaben der LENA liegen in der Beratung, Initiierung, Information, Kommunikation, Bildung und der Netzwerkarbeit. Die LENA sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Magdeburg eine Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d). Ihre Kernaufgaben: Sie stehen der Geschäftsführung für administrative, organisatorische und strategische Tätigkeiten zur Seite Sie unterstützen das Personalwesen und sind mitverantwortlich für das Rechnungswesen und die Buchhaltung Sie sind für die Organisation inkl. Vor- und Nachbereitung von Meetings sowie für die Koordination von Terminen und Geschäftsreisen verantwortlich Erstellung und Aufbereitung von Korrespondenz, Präsentationen, Statistiken und Reportings proaktive Unterstützung des LENA-Teams bei der Organisation sowie Durchführung von externen und internen Events eigenverantwortliche Durchführung bereichsübergreifender Projekte aus den Bereichen Marketing und Kommunikation als zentraler Ansprechpartner repräsentieren Sie die LENA professionell nach innen und außen Weil Sie uns wichtig sind, bieten wir Ihnen: einen unbefristeten Arbeitsvertrag Vergütung gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) eine moderne Arbeitsumgebung mit ergonomischen Arbeitsplätzen, den Hauptbahnhof und die Innenstadt in unmittelbarer Nähe zeitgemäße und flexible Arbeitszeitmodelle 30 Tage Urlaub im Jahr Wir machen Energiegewinner. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ihr Profil: Sie wollen etwas bewegen und bringen neben einem erfolgreich abgeschlossenen Studium oder einem vergleichbaren Abschluss eine Hands-on-Mentalität mit Sie haben bereits mehrjährige Berufserfahrung in einem vergleichbaren Umfeld gesammelt Ihre Dienstleistungsorientierung und Ihr hohes Verantwortungsbewusstsein werden genauso geschätzt wie Ihr Einsatz für das Team nicht nur Ihr hohes Planungs- und Organisationsvermögen, sondern auch Ihre Zuverlässigkeit, Diskretion sowie Ihre Loyalität zeichnen Sie aus routiniert und professionell wenden Sie Ihre sehr guten MS-Office-Kenntnisse an Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Kontakt: Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die mit der Auswahl beauftragte Personalberatung: Expert People Management GmbH Frau Kerstin Hattar Am Fuchsberg 6 39112 Magdeburg Tel.: 0391/520 886 12 E-Mail: k.hattar@expert-pm.de 2
Stellenausschreibung Nr. 04/2023 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltwirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Magdeburg eine Sachbearbeitung (m/w/d) Finanzen/Controlling. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Übernahme des regulären Reporting zum Finanzmittelbudget (Wirtschaftsplan und Drittmit- tel) Aufstellung von Soll-Ist-Vergleichen, Feststellen von Abweichungen und Bearbeitung lau- fender Ad-hoc-Anfragen Bearbeitung projektbezogener Maßnahmepläne sowie Maßnahmencontrolling, Bearbei- tung von Drittmitteln (Landes-, Bundes-, EU-Mittel) und Zuarbeiten zum Jahresabschluss Bearbeitung von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung einschließlich der Abwicklung und Dokumentation von innerbetrieblichen Leistungen Analyse und Bewertung betriebs- und finanzwirtschaftlicher Vorgänge aus Sicht der Kos- ten- und Leistungsrechnung Weiterentwicklung bestehender Datenstrukturen und Dateninhalte (u. a. Implementierung neuer technischer Controlling-Instrumente) Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Betriebswirt- schaftslehre, Wirtschaftsinformatik oder Abschluss als Betriebswirt (m/w/d), Steuerfachwirt (m/w/d), geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w/d) oder Beschäftigtenlehrgang II gute Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen vertiefte Kenntnisse der betrieblichen Controlling Instrumente und deren Anwendung umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Kosten- und Leistungsrechnung fundierte Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger Gesetze (u. a. HGB, BGB) gute Kenntnisse im Umgang mit kaufmännischer Software und fortgeschrittene Kenntnisse in Microsoft Office (insb. Excel) Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Kenntnisse in der Anwendung der Kameralistik Erfahrung mit der Abrechnung von Drittmittelprojekten Kenntnisse einschlägiger Landesgesetze (u. a. LHO, VV LHO, Vergaberecht) Erfahrungen in der Anwendung eines Dokumentenmanagementsystems Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: über eine hohe Affinität zu Zahlen verfügen, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdruckweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 27.03.2023 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 04/2023 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder Frau Steuer (Telefon-Nr. 0391/581-1209). Weitere Informationen über den Landesbetrieb fin- den Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt Vom 12. Juli 2022 1. Förderziel und Zuwendungszweck 1.1 Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe ist traditionell von einer großen Anzahl von Kleinunternehmen und weni- gen größeren Binnenschifffahrtsunternehmen geprägt. Unternehmen in der Binnenschifffahrt sollen durch diese Richtli- nie in die Lage versetzt werden, die zusätzlichen Kosten für Auszubildende zu tragen. Viele deutsche Beschäftigte in der Binnenschifffahrt haben bereits das Rentenalter erreicht oder werden dieses in den nächsten Jahren erreichen. Rund ein Drittel der sozialversicherungspflichtigen Schiffsführerinnen/Schiffsführer im Binnenschiffsverkehr waren im Juni 2021 55 Jahre alt oder älter. Sollen die von diesen Binnenschifferinnen/Binnenschiffern betriebenen Schiffe in den nächsten Jahren nicht vom Markt verschwinden, müssen ausreichend junge Binnenschifferinnen/Binnenschiffer nachfolgen. Im Juni 2021 war nur etwa jede zehnte sozialversicherungspflichtige Binnenschifferin bzw. jeder zehnte sozialversicherungs- pflichtige Binnenschiffer unter 25 Jahre alt. 1.2 Ziel dieser Richtlinie ist es, die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, um die in Deutschland in Rente gehenden Schiffsführerinnen/Schiffsführer weitgehend durch junge Binnenschiffereinen/Binnenschiffer ersetzen zu können. Der bereits vorhandene und zukünftig verstärkt drohende Fachkräftemangel im Bereich der Binnenschifffahrt soll abgebaut und der drohendenden Überalterung des fahrenden Personals in der gewerblichen Binnenschifffahrt entgegengewirkt werden. Dies ist umso wichtiger, als nur mit ausreichendem Fachpersonal die Binnenschifffahrt als moderner, umwelt- und klimafreundlicher Verkehrsträger vor dem Hintergrund der europäischen Klimastrategie weiterbestehen bzw. aus- gebaut werden kann. 1.3 Weiteres Ziel dieser Richtlinie ist es, Unternehmen der Binnenschifffahrt dabei zu unterstützen, in die kontinuierli- che Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren und die Anzahl der freiwilligen Weiterbildungen zu steigern. Die Anforderungen an Binnenschifferinnen/Binnenschiffer sind in verschiedenen Bereichen kontinuierlich gestiegen, bei- spielsweise in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Umweltschutz und Sicherheit. Die verstärkte Nutzung von alterna- tiven Antrieben in der Binnenschifffahrt setzt ebenfalls zusätzliches Fachwissen voraus. Bereits im Berufsleben stehende Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und ihre Angestellten müssen sich aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen fortlaufend neues Fachwissen und neue Fachkompetenzen aneignen. 1.4 Unternehmen der Binnenschifffahrt benötigen darüber hinaus qualifiziertes Landpersonal für leitende Tätigkeiten, welches mit aktuellem Fachwissen den Herausforderungen der Digitalisierung in der Binnenschifffahrt und des Wettbe- werbs mit anderen Verkehrsträgern begegnen kann. Hierbei sollen die Unternehmen im Rahmen dieser Richt linie unter- stützt werden. Ein anderer Ansatzpunkt für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt ist es, Binnen- schifffahrtsunternehmen zu fördern, die ihrem Landpersonal Weiterbildungen zu Märkten mit Potential für die Binnen- schifffahrt ermöglichen. Als besonders vielversprechend wird hier der Bereich Großraum- und Schwergutverkehr ange- sehen. Mit dieser Richtlinie werden Binnenschifffahrtsunternehmen unterstützt, die ihr Landpersonal durch freiwillige binnenschifffahrtspezifische Schulungen im Bereich Großraum- und Schwergutverkehr weiterbilden. 1.6 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen und Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen dient insbesondere der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Stärkung der Binnenschifffahrt, der Erhöhung der Sicherheit und dem Schutz des menschlichen Lebens (insbesondere der durch den Schiffsverkehr gefährdeten Personen) und dem Schutz der Umwelt, insbesondere dem Schutz des Ökosystems der Flüsse. Die Richtlinie fördert die Möglichkeit des lebenslangen Lernens in der Binnenschifffahrt. 1.7 Digitale Weiterbildungsformate wie z.B. Live-Online-Learning, Blended-Learning und Online-Selbstlernkurse haben sich deutlich weiterentwickelt. Sie sind optimal für Arbeitnehmer, die zu sehr unterschiedlichen Zeiten Freiraum für Wei- terbildungen haben und werden vor diesem Hintergrund ebenfalls im Rahmen dieser Richtlinie gefördert. 1.8 Im Interesse der Zielsetzungen der Richtlinie werden die Fördersätze, Förderungshöchstbeträge und die berufsspe- zifischen Anforderungen der Richtlinie regelmäßig überprüft und angepasst. 2 Rechtsgrundlagen 2.1 Der Bund gewährt die Zuwendungen auf Antrag nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den §§ 23 und 44 der Bun- deshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch auf Ge- währung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2.2 Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Unternehmen gilt als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 (ABI. L 270 vom 29.7.2021, S. 39). Die Richtlinie wird nach der AGVO angezeigt. Zur Anwendung kommen Ausbildungsbeihilfen gemäß Artikel 31 AGVO. Zuwen- dungen, die nach dieser Verordnung gewährt werden, können mit anderen staatlichen Beihilfen im Rahmen der nach diesen Verordnungen geltenden Vorschriften kumuliert werden (Artikel 8 AGVO). 3 Gegenstand der Förderung Gefördert werden nach dieser Richtlinie: 3.1 die 36-monatige Ausbildung zur Binnenschifferin und zum Binnenschiffer, 3.2 die 42-monatige Ausbildung zur Binnenschifffahrtskapitänin und zum Binnenschifffahrtskapitän, 3.3 freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, die der Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschiff- fahrt dienen, z.B. Weiterbildungen in den Bereichen Unternehmensführung, Recht, Sozialvorschriften, Rechnungswesen, Kundenakquise und -bindung, für die deutsche Binnenschifffahrt relevante Sprachen sowie Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler, Software und Datenschutz, 3.4 freiwillige Weiterbildungen für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlage- rung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen, 3.5 die freiwillige Weiterbildung zum geprüften Binnenschiffermeister für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsun- ternehmen und für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, 3.6 die freiwillige Weiterbildung in einem mindestens neunmonatigen Programm zur Qualifizierung für die Betriebs ebene zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrose oder Matrosin für Berufsseiteneinsteiger. Neben Präsenzveranstaltungen werden Angebote im Live-Online-Learning, Blended-Learning und Online-Selbstlernkurse mit Zertifikat/Abschlusstest gefördert. Ein nicht abschließender Katalog förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen wird von der Bewilligungsbehörde im Internet zur Verfügung gestellt. 4 Zuwendungsempfänger 4.1 Antragsberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Binnenschifffahrtsunternehmen, die mit eige- nen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen Binnenschifffahrt betreiben. Die Unternehmen müssen Bin- nenschiffe für die gewerbliche Güter- oder Fahrgastbeförderung, Bunkerboote, Bilgenentöler und Fähren einsetzen. 4.2 Antragsberechtigt sind auch Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Aus- bildungsverbundes mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt einrichten und als solche vom Bundesministe- rium für Digitales und Verkehr anerkannt sind. 4.3 Wird das bestehende Ausbildungsverhältnis gelöst, um die Ausbildung in einem anderen Binnenschifffahrtsunter- nehmen oder Ausbildungsverein in der Binnenschifffahrt unverzüglich fortzusetzen, so wird auf Antrag der neue Ausbil- dungsbetrieb, sofern er die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nummer 5.2 erfüllt, Empfänger der verbleibenden Aus- bildungszuwendung. 4.4 Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden. 5 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen 5.1 Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit der Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme nicht begonnen werden. Als Zeit- punkt des Maßnahmenbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines Aus- bzw. Weiterbildungsvertrags zu werten. Der Zuwendungsbescheid muss vor Abschluss eines Aus- bzw. Weiterbildungsvertrags bestandskräftig sein. 5.2 Binnenschifffahrtsunternehmen, die Ausbildungszuwendungen beantragen, müssen Ausbildungsplätze auf Binnen- schiffen gemäß Nummer 4.1 mit Auszubildenden besetzen. 5.3 Zuwendungen für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen werden dem Binnenschifffahrtsunternehmen sowohl für Besatzungsmitglieder, die auf Binnenschiffen nach Nummer 4.1 eingesetzt werden, als auch für Landpersonal gewähr. Es werden ausschließlich freiwillige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, da hierdurch ein Anreizeffekt ent- steht, ohne den die Weiterbildungsmaßnahme nicht durchgeführt würde. 5.4 Zuwendungen für die freiwillige Weiterbildung in einem mindestens neunmonatigen Programm zur Qualifizierung für die Betriebsebene zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses als Matrosin oder Matrose werden Binnenschiff- fahrtsunternehmen ausschließlich für Besatzungsmitglieder gewährt, die vor Beginn des Programms über eine Berufs- erfahrung von mindestens fünf Jahren, eine Fahrzeit von 500 Tagen als Mitglied der Decksmannschaft auf einem Seeschiff oder über eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung verfügen. 5.5 Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach§ 802 Buchstabe c der Zivilprozessordnung oder§ 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei dem diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802 Buchstabe c der Zivilprozessordnung oder§ 284 AO treffen. 6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 6.1 Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung gewährt. 6.2 Für Fördermaßnahmen nach den Nummern 3.1 und 3.2 (Ausbildungszuwendung) beträgt die Zuwendung für die einzelne Auszubildende bzw. den einzelnen Auszubildenden 50 % der gesamten Ausbildungsausgaben, - höchstens jedoch 65 000 Euro für die Dauer der gesamten 36-monatigen Ausbildungszeit zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin, - höchstens jedoch 76 000 Euro für die Dauer der gesamten 42-monatigen Ausbildungszeit zur Binnenschifffahrtskapitä- nin und zum Binnenschifffahrtskapitän. Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit oder bei einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung reduziert sich der Höchst- betrag entsprechend. 6.3 Für Fördermaßnahmen nach den Nummern 3.3 bis 3.6 (Weiterbildungszuwendung) beträgt die Zuwendung 50 % der förderfähigen Ausgaben. 6.3.1 Förderfähig sind Ausgaben für die An- und Abreise zum/vom Seminar (Bahnfahrkarten 2. Klasse bzw. Pkw nach § 5 des Bundesreisekostengesetzes) sowie die auf der Rechnung des Seminarveranstalters basierenden Ausgaben für das Seminar. 6.3.2 Der Höchstbetrag der Zuwendung für Weiterbildungsmaßnahmen beträgt je Weiterbildungsteilnehme- rin/Weiterbildungsteilnehmer 8 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Bekanntgabe des ersten Zu- wendungsbescheides. 6.3.3 Zuwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen werden nur gewährt, wenn die Ausgaben hierfür 300 Euro nicht unterschreiten. 6.4 Die Fördersätze nach den Nummern 6.2 (Ausbildung) und 6.3 (Weiterbildung) werden bei Zuwendungen für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und bei Zuwendungen für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht. Zur Feststellung der Unternehmenskategorie gelten die Definitionen für kleine und mittlere Unternehmen in Anhang 1 Artikel 2 AGVO. 7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7.1 Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide. 7.2 Jede Änderung einer die Förderfähigkeit begründenden Tatsache ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzu- zeigen. Unverzüglich ist insbesondere anzuzeigen, wenn der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblichen Umstände sich ändern oder wegfallen, insbesondere, wenn das geschlossene Ausbildungsver- hältnis oder eine langfristige Weiterbildungsmaßnahme vorzeitig gelöst bzw. beendet wird. 8Verfahren 8.1Bewilligungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. 8.2 Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrags. Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars und Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde oder mittels des elektroni- schen Formularsystems einzureichen. 8.3 Die der Bewilligungsbehörde vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen. Antragsformu- lare, Musteranträge und ergänzende Informationen zum Förderprogramm können im Internet unter www.elwis.de oder www.wsv.de/Service/ Förderprogramme abgerufen sowie bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. 8.4 Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Für den Zeitpunkt des Antragseingangs ist das Eingangsdatum des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde maßgeblich. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge füh- ren nicht zur Frist- und Rangwahrung. 8.5 Bewilligungszeitraum für die Ausbildungsförderung im Sinne dieser Richtlinie ist der Ausbildungszeitraum des je- weiligen Ausbildungsverhältnisses.
Norden/Dresden. Wortwörtlich meisterhaft geschlagen haben sich in diesem Jahr gleich vier Küstenschützer aus Ostfriesland: Carina de Vries vom Betriebshof Hilgenriedersiel des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ihre Kollegen Ingo Harms (Betriebshöfe Kanalpolder und Leybucht), Hans-Hermann Rewerts (Betriebshof Wangerooge) und Rene Zur (Betriebshof Borkum) dürfen sich nach zwei intensiven Jahren nun auch ganz offiziell geprüfte/r Wasserbaumeister/in nennen. Die entsprechende feierliche Freisprechung fand jetzt mit Verspätung in der Direktion der Landestalsperrenverwaltung Sachsen statt. Wortwörtlich meisterhaft geschlagen haben sich in diesem Jahr gleich vier Küstenschützer aus Ostfriesland: Carina de Vries vom Betriebshof Hilgenriedersiel des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ihre Kollegen Ingo Harms (Betriebshöfe Kanalpolder und Leybucht), Hans-Hermann Rewerts (Betriebshof Wangerooge) und Rene Zur (Betriebshof Borkum) dürfen sich nach zwei intensiven Jahren nun auch ganz offiziell geprüfte/r Wasserbaumeister/in nennen. Die entsprechende feierliche Freisprechung fand jetzt mit Verspätung in der Direktion der Landestalsperrenverwaltung Sachsen statt. Bereits im Januar sollte die berufsbegleitende Weiterbildung eigentlich abgeschlossen sein. Durch Corona verlängerte sich das Warten bis zur Freisprechung bis in den Sommern hinein. Die Übergabe der Meisterbriefe an die vier Wasserwirtschafter, von denen indes nicht alle die Reise nach Pirna bei Dresden antreten konnten, war für den Bildungsträger, den Freistaat Sachsen, eine Premiere: Mit Carina de Vries, die seit vergangenen Herbst den NLWKN-Betriebshof Hilgenriedersiel leitet, nahm erstmals seit Beginn der Ausbildungstätigkeit in Sachsen vor 13 Jahren eine Frau die Glückwünsche zur bestandenen Prüfung entgegen. Neben Koblenz ist Dresden einer von nur zwei Standorten in Deutschland, an denen die vielseitige Weiterbildung zum Wasserbaumeister angeboten wird. Entsprechend nehmen Wasserbauer aus den verschiedensten Arbeitsbereichen sowie quer verteilt aus vielen Bundesländern an den Lehrgängen teil. „Das macht die Fortbildung zusätzlich interessant“, findet Carina de Vries. Fachlich steht im ersten Jahr die grundlegende Qualifikation im Fokus. Abgeschlossen wird es mit vier Prüfungen in den Bereichen Rechnungswesen, Arbeitsrecht, Wasserbau sowie Planung und Organisation von Arbeitsabläufen. Wer diese Hürde schafft steigt ein in die handlungsspezifische Qualifikation. „In diesem Teil unserer Fortbildung fielen leider wegen der Pandemie viele Präsenzwochen in Dresden aus, sodass wir oft aufs Homeschooling umsteigen mussten“, erinnert sich die 30-Jährige. Im Mai 2021 schließlich fanden etwas verspätet die Abschlussprüfungen statt. Diese setzen sich aus zwei je achtstündigen schriftlichen Prüfungen und einem einstündigen Fachgespräch zusammen.
Der Abteilung obliegen - Rechnungswesen und Finanzmanagement, - Haushalts- und Wirtschaftsplanung sowie Controlling, - das Marketing für die Produkte von Sachsenforst (außer Holz), - die Preis- und Produktpolitik, insbesondere für Naturdienstleistungen, Erholungsleistungen und neue Geschäftsfelder, - der IT-Betrieb sowie - Entwicklung, Wartung und Betrieb der forstlichen Fachinformationssysteme. Das Rechnungswesen bedient sich einer kaufmännischen Buchführung und einer Kosten- und Leistungsrechnung und realisiert die Steuerung des Staatsbetriebes entsprechend der Vorgaben des Staatsministeriums der Finanzen zur koordinierten Einführung des Neuen Steuerungsmodells. Ziel der forstlichen Fachinformationssysteme ist es, die betrieblichen Prozesse des Staatsbetriebes abzubilden und zu unterstützen und die Informationsanforderungen aller am Wald interessierten Stellen zu befriedigen.
800x600 CEO-Fraud - Was steckt dahinter? Bei dieser Betrugsmasche, die sehr häufig mittelständische Unternehmen auch in Sachsen-Anhalt betrifft, erwecken gut organisierte kriminelle Banden in einer E-Mail den Anschein, als sei der Vorstand oder Geschäftsführer der Absender. Sie deuten die Übernahme eines Unternehmens an, die natürlich streng geheim bleiben müsse. Ziel ist es, einen Mitarbeiter des Rechnungswesens über Aufträge aus der Geschäftsführung zu täuschen und so zu beeinflussen, dass er einen hohen Geldbetrag ins Ausland überweist, vorzugsweise auf Konten in China und osteuropäische Staaten. So geschehen 2016 im nördlichen Sachsen-Anhalt. Ein seit vielen Jahren in Sachsen Anhalt erfolgreich im produzierenden Gewerbe tätiges Unternehmen wurde um eine 6-stellige Summe gebracht. Die Firma glänzt mit einem umfangreichen Internetauftritt, aus dem hervorgeht: - Jahresumsatz im oberen zweistelligem Millionenbereich - Standorte des Unternehmens im In- und Ausland - für alle Standorte die Erreichbarkeiten der Geschäftsführer und verantwortlicher Mitarbeiter (Telefon / E- Mail), wie z.B. die der Buchhaltung - Grußwort eines Geschäftsführers mit eingescannter Unterschrift. Alles in Allem eine sehr professionelle und umfangreiche Außendarstellung. Dies wurde dem Unternehmen scheinbar zum Verhängnis. Was war passiert? Eine Buchhalterin des Unternehmens erhielt eine dienstliche E-Mail, die scheinbar vom Geschäftsführer stammte und in der er ihr mitteilte, dass er allein sie dazu ausgewählt habe, bei einem streng geheimen Unternehmenskauf mitzuwirken. Er verlange absolute Diskretion. Alle Kommunikation dürfe ausschließlich per Mail erfolgen. Die zu veranlassende Zahlung sollte an den Besitzer einer Beratungsfirma, gehen. Dazu übersandte der angebliche Geschäftsführer ihr dessen E-Mail Kontaktdaten sowie eine von ihm genehmigte Rechnung über 400.000 ?. In der Kopfzeile dieser beglaubigten Rechnung waren die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ersichtlich. Der angebliche Eigentümer der Beratungsfirma schickte ihr auf ihre E-Mail Anfrage umgehend die Daten eines Kontos in der Tschechischen Republik. Bevor sie die Zahlung veranlasste bat sie, wie intern vorgesehen, den vermeintlichen Geschäftsführer zuvor um eine schriftliche Bestätigung eines weiteren Geschäftsführers des Unternehmens, welche sie ebenfalls sofort per E-Mail als PDF Dokument erhielt. Daraufhin hat sie die Zahlung veranlasst. Der gesamte Geschäftsablauf erweckte bei ihr keinen Verdacht, da sich das Unternehmen kurz zuvor in Tschechien engagiert hatte. Wie flog der Betrug auf? Von dem angeblichen Berater erhielt die Buchhalterin eine Bestätigung über den Zahlungseingang der 400.000 ?. Diese E-Mail erhielt sie auf ihr Diensthandy und hat diese Nachricht mittels des dort vorhandenen E-Mailkontakts an den Geschäftsführer weitergeleitet. Der tatsächliche Geschäftsführer kannte diesen gesamten Geschäftsvorgang natürlich nicht. Das Geld allerdings war vom Konto in der Tschechischen Republik sofort auf ein Konto in Hongkong weitergeleitet worden. Warum funktioniert die Masche? Da nunmehr der ?richtige? Geschäftsführer die E-Mail erhalten hatte, wurde klar, dass die zuvor verwendete E-Mailadresse nicht ordnungsgemäß war. Aufgefallen war dies jedoch nicht, weil die ?gefälschte E-Mailadresse? nur marginal vom Original abwich (meist nur ein Punkt, Unterstrich oder Buchstabe). Dies hätte vermieden werden können, wenn die Buchhalterin die E-Mail Adresse ihres Chefs händisch in das System eingegeben hätte und nicht die Funktion ?antworten? genutzt hätte. Die Polizei rät deshalb Unternehmen, ihren Internetauftritt kritisch zu betrachten, weil sich die Kriminellen dort zuerst die wichtigsten Informationen für ihre Betrugsmasche holen. Selbst wenn eine große Transparenz für den Kunden gewünscht ist, sollte man kritisch überdenken, ob die vollständigen Daten der verantwortlichen Mitarbeiter, wie z.B. die vollständige E-Mailanschrift, direkte Telefondurchwahlen oder gar die Unterschriften von Geschäftsführern, z.B. im Grußwort der Homepage, veröffentlicht werden sollten. Hierfür nutzen die Täter aber auch Informationen aus verschiedenen anderen Quellen wie Zeitungen, Handelsregister, Webseiten, Werbungen, sozialen Netzwerken und Karriereportalen. Abgerundet wird die Anbahnung durch einen telefonischen Kontakt einer Rechtsanwaltskanzlei oder eines Vermittlers, der über gefälschte Telefonanschlüsse, dafür mit klangvollem Namen und einem akademischen Titel vor dem Nachnamen, dem ganzen Treiben nicht nur einen seriösen Anstrich geben, sondern auch aufkommende Zweifel zerstreuen soll. Schließlich wird auch Eile vorgetäuscht und zeitlich Druck ausgeübt, wofür beispielsweise eventuelle Vertragsstrafen oder Druck der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Argumente angeführt werden. Wie schützt man sich nun? Zu Recht stellen sich Unternehmen die Frage nach einem wirksamen Schutz. Um einen Schaden zu verhindern, sollten Unternehmer Ihre Mitarbeiter sensibilisieren, dass Manipulationen nicht nur schriftlich oder per Telefon, sondern auch online möglich sind. Innerhalb des Unternehmens muss es klare Abwesenheitsregelungen, Kontrollmechanismen, aber auch eindeutige Regelungen zur Übermittlung sensibler Daten an Dritte geben. Hausinterne Telefondurchwahlen, persönliche E-Mail-Adressen, Informationen über Zahlungsberechtigte usw. sollten hausintern bleiben. Die Belegschaft muss auch wissen, dass die Kriminellen sich gut vorbereiten und in den sozialen Medien gezielt Kontakt zu Unternehmensmitarbeitern der mittleren Ebene aufnehmen, um ungeahnt von diesen Informationen zum Unternehmen, zu Abläufen, Zuständigkeiten usw. herauszulocken. Geschäftsleitung und Mitarbeiter sollten über die tatsächlichen Aufgaben der BaFin Bescheid wissen und sich nicht davon beeindrucken lassen, wenn die BaFin oder zukünftig auch andere mögliche Institutionen ins Spiel gebracht werden. ?Drücken Sie nicht auf den Button Antworten. Niemals.? Sollte ein Auftrag oder eine Bitte einzelne Mitarbeiter erreichen, die vom Gewohnten abweichen oder Zweifel in Ihnen wecken: Beantworten Sie die E-Mail, indem Sie die E-Mail-Adresse händisch eingeben oder aus dem Adressbuch auswählen. Natürlich sind auch persönliche Gespräche oder Telefonanrufe geeignet. Aber keinesfalls sollte man mit den durchaus sympathischen Funktionen ?Weiterleiten?, ?Antworten? usw. kommunizieren. Diese Antworten führen geradewegs zum Betrüger, der mit einer gefälschten E-Mail sehr geschickt den Anschein erweckt, als wende sich der Geschäftsführer an seinen Mitarbeiter. Eher ungewöhnliche Anweisungen der Art »Ich bitte Sie, mich in dieser Angelegenheit weder persönlich noch telefonisch zu kontaktieren.« oder »Die ganze Angelegenheit muss bis zum Abschluss absolut vertraulich bleiben.« sollten niemanden davon abbringen, bewährte Informationswege, ein Vier-Augen-Prinzip oder sonstige bestehende Regelungen anzuwenden. Obgleich wir alle gefühlt viel zu wenig für unsere Arbeit gelobt werden, sollte man auch bei nachfolgendem Satz kühlen Kopf bewahren: »Aufgrund Ihrer Diskretion und bisher einwandfreien Arbeit in unserem Unternehmen möchte ich Ihnen die Verantwortung für dieses Projekt übertragen.« Falls Sie doch Opfer werden Wer Opfer eines Geschäftsführerbetruges geworden ist, sollte schnellstmöglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Bearbeitungszuständigkeit obliegt dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (Hotline: 0391/250-2244, außerhalb der normalen Geschäftszeit: 0391/250-1030). Gemeinsam mit der Bank und der Industrie- und Handelskammer kann man versuchen, sofort den Transfer des überwiesenen Betrages zu stoppen. Die IHK kann auch über ihre Kontakte zu Auslandshandelskammern der deutschen Botschaft im Land der Empfängerbank weiterhelfen (Tel.: 0391/5693-139). Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 250 |
Land | 16 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 242 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 20 |
offen | 244 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 242 |
Englisch | 38 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Dokument | 2 |
Keine | 117 |
Webseite | 148 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 137 |
Lebewesen & Lebensräume | 145 |
Luft | 150 |
Mensch & Umwelt | 266 |
Wasser | 61 |
Weitere | 263 |