Das Projekt "Dokumentation der Gefahrstoffe in den Laboratorien des IfW unter Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Wasserforschung GmbH durchgeführt. Veranlassung: Nach Paragraph 16 der Gefahrstoffverordnung vom 26.10.1993 muss jeder Arbeitgeber, der mit einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis umgeht, zunächst feststellen, ob es sich dabei um einen Gefahrstoff handelt. Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nur für Gefahrstoffe, die hinsichtlich ihrer gefährlichen Eigenschaften und Menge eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Im Bereich der Analytik des IfW werden zahlreiche Lösungsmittel und andere Stoffe mit unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmalen verwendet. Daher wurde beschlossen, zuerst mit Hilfe einer bedienungsfreundlichen und einfach aufgebauten Datenbank ein Verzeichnis aller gefährlichen Chemikalien in den Laboratorien des IfW anzulegen, um die weiteren Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in der Zukunft leichter erfüllen zu können. Dazu gehören auch die sorgfältigen schriftlichen und mündlichen Unterweisungen der Beschäftigten über den Umgang mit den Gefahrstoffen in Form von arbeitsbereichs- und stoffbezogenen Betriebsanweisungen nach Paragraph 20 der Gefahrstoffverordnung. Arbeitsprogramm: Bevor das Gefahrstoff-Verzeichnis auf elektronischen Datenträgern angelegt werden konnte, mussten zunächst folgende Angaben zu den gefährlichen Chemikalien schriftlich für jedes Labor des IfW festgehalten werden: - Bezeichnung und Formel des Gefahrstoffes, - Reinheit bzw. Konzentrationen bei Lösungen, - Hersteller und ggf. Bestell-Nr. des Stoffes - Einstufung des Gefahrstoffes nach Gefährlichkeitsmerkmalen oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften, - Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Labor bzw. Betrieb, - Arbeitsbereiche, in denen mit dem gefährlichen Stoff umgegangen wird. Zusätzlich mussten folgende Informationen der Fachliteratur entnommen werden: - Chemical Abstracts-Nummer (CAS-Nr.) - Hinweis auf die Art der Lagerung des Gefahrstoffes - Entsorgungshinweise nach dem Chemikalienkatalog der Firma Merck - Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) - Angabe der Krebsgruppe bei krebserzeugenden Stoffen bzw. der Wassergefährdungsklasse bei wassergefährdenden Stoffen - Klassifizierung nach der Verordnung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Klasse) - Angabe der MAK-Werte unter Berücksichtigung der aktuellen MAK-Liste der DFG - Physikalisch-chemische Daten wie molare Masse, Schmelzpunkt bzw. Siedepunkt und Dichte Da für zahlreiche Gefahrstoffe keine vollständigen Sicherheitsdaten aus der Literatur zugänglich waren, mussten daher nachträglich von einigen Firmen die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter angefordert werden. Ein Hersteller gefährlicher Stoffe ist nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung dazu verpflichtet, bei der ersten Lieferung eines Stoffes ein Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern, jedoch ist dies immer noch nicht selbstverständlich. Aus diesem Grunde wurden auch einige Disketten mit gespeicherten Sicherheitsdatenblättern von mehreren Herstellerfirmen beschafft....
Das Projekt "Verbindung der Materialwirtschaft mit der Abfallwirtschaft des Universitaetsklinikums Rudolf Virchow - Erstellung von Betriebsanweisungen fuer die Kommissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Forschungs- und Klinikmanagement durchgeführt. Die haeufigsten und gefaehrlichsten Artikel der Warengruppe der Labordiagnostika/Chemikalien (ca. 2.000 Artikel) werden fuer die Einkaufsabteilung des UKRV anhand ihrer Zusammensetzung gemaess Rechtsvorschriften (Gefahrstoff-Verordnung, Gefahrgutverordnung Strasse, Katalog wassergefaehrdender Stoffe, Verordnung brennbarer Fluessigkeiten, MAK-Liste und weiteren) klassifiziert. Ausserdem werden fuer diese Artikel Gruppenbetriebsanweisungen erstellt. Diese Klassifikationen und Gruppenbetriebsanweisungen werden in der zentralen Materialwirtschaft zur Verfuegung gestellt.