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Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen

Die akustische Belastung der Menschen verändert sich. Wachsende Mobilität, steigender Siedlungsdruck und die Energiewende tragen zu neuen Umweltbedingungen bei. Hierzu zählen auch Geräusche von technischen Anlagen, die tieffrequenten Schall einschließlich Infraschall emittieren. Infraschall kennzeichnet auf Grund seiner Schallwellen im Frequenzbereich unter 20 Hertz die Eigenschaft, dass er definitionsgemäß außerhalb des für den Menschen mit dem Gehör wahrnehmbaren Bereichs liegt. Das Forschungsvorhaben untersucht mit Hilfe einer Laborstudie den Zusammenhang zwischen der kurzzeitigen ⁠ Exposition ⁠ durch verschiedene Infraschallgeräusche und akuten körperlichen Reaktionen sowie dem Lästigkeitsempfinden. Veröffentlicht in Texte | 163/2020.

Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen

Die akustische Umweltbelastung hat sich in den letzten Jahren unter anderem auch als Folge von steigendem Siedlungsdruck und der Energiewende verändert. Dauerhafte technische Geräusche von stationären Geräten und Anlagen führen zu neuen Umweltbedingungen. In der öffentlichen Diskussion stehen zunehmend Beeinträchtigungen von Anwohnern durch Anlagen und Geräte, die Infraschall emittieren. In vielen Fällen wird auf das als unzureichend erlebte Schutzniveau Bezug genommen und eine stärkere Begrenzung der Immissionen gefordert. In vorliegender Veröffentlichung wurde die Fragestellung untersucht, welche physischen oder psychischen Belastungen bei Probandinnen und Probanden durch die Exposition mit Infraschall hervorgerufen werden können. Hierzu wurde betrachtet, ob Infraschallimmissionen unter Laborbedingungen einerseits subjektiv als belästigend und unangenehm beurteilt werden und inwieweit sie andererseits messbare körperliche Akutreaktionen hervorrufen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Laboruntersuchung durchgeführt. Die Bearbeitung der Studie gliederte sich in die folgenden Aspekte: - Konzeption eines geeigneten Studiendesigns für eine Laboruntersuchung zu den physiologischen und psychologischen Akutwirkungen von Infraschall - Durchführung eines Pretests - Durchführung einer Laboruntersuchung Zur Beantwortung der Fragestellungen befasste sich ein interdisziplinäres Team mit aktuellen Forschungsergebnissen zu Infraschalleinwirkungen. Es wurde ein Studiendesign entwickelt und anhand einer Voruntersuchung getestet. Schließlich wurde eine Laboruntersuchung mit 44 Versuchspersonen durchgeführt, in der durch die Darbietung unterschiedlicher Infraschallgeräusche die physiologischen und psychologischen Auswirkungen von Infraschall untersucht wurden. Die Laboruntersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: - Infraschallimmissionen bei einem Schalldruckpegel zwischen 85 dB und 105 dB rufen keinekörperlichen Akutreaktionen hervor, dennoch werden Infraschallimmissionen an und oberhalb der Hörschwelle als belästigend und unangenehm beurteilt. Auch ruft Infraschall mitzeitlichen Schwankungen des Schallpegels eine höhere Belästigungswirkung hervor als einzeitlich konstantes Schallereignis. - Die in der Literatur und Normung aufgeführten frequenzabhängigen Wahrnehmungsschwellen im Infraschallbereich konnten bei der Untersuchung bestätigt werden. Nicht wahrnehmbare Infraschallimmissionen wurden nicht als belästigend bewertet. - Vorbelastete und nicht vorbelastete Versuchspersonen weisen keine signifikanten Unterschiede auf. (Vorbelastete Personen haben im Vorfeld bei Behörden tieffrequente oder Infraschallimmissionen im persönlichen Umfeld gemeldet, die durch spätere Schallmessungenbestätigt wurden.) Eine Sensibilisierung von Personen konnte aus diesem Untersuchungskonzept nicht nachgewiesen werden. - Es ist noch ungeklärt, ob körperliche Infraschallauswirkungen erst nach einer länger andauernden Exposition nachgewiesen werden können. Hierzu sind weiterführende - insbesondere epidemiologische - Untersuchungen erforderlich. Diese sind im Prinzip dann geeignet, eine Assoziation zwischen langandauernder Infraschallexposition und der Entstehung von Krankheiten zu untersuchen, wenn über einen längeren Zeitraum der Vergangenheit die tatsächliche und die von Betroffenen wahrgenommene Infraschallbelastung sicher bestimmt und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass mögliche resultierende Krankheiten andere Ursachen haben (beispielsweise Veränderungen im Herz-/Kreislaufsystem durch Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel). Insofern erscheint eine isolierte Betrachtung von Infraschallimmissionen im Rahmen einer epidemiologischen Studie praktisch nicht möglich; dies umso mehr, da für die dann notwendige Ermittlung der Infraschallbelastung bisher kein erprobtes Berechnungsverfahren vorliegt. Quelle: Forschungsbericht

Quickhof GmbH & Co. KG

Die Quickhof GmbH & Co. KG, Wendisch Priborn, Altenhofer Weg 1, 19395 Ganzlin beantragte die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist, die wesentliche Änderung der Schweinemastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Ferkeln am Standort Oschatz, OT Lonnewitz, Gemarkung Lonnewitz, Flurstück 167/4.

WEA 9 WP Kuhschnappel

Die Firma eab New Energy GmbH in 09603 Großschirma, Am Steinberg 7, beantragte mit Datum vom 4. Mai 2021 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern am Standort 09356 St. Egidien, Gemarkung Lobsdorf, Flur-stück 69/2, sowie den Rückbau zweier bestehender Windenergieanlagen auf den Flurstücken 69/2 der Gemarkung Lobsdorf und 369/1 der Gemarkung Grumbach in 09337 Callenberg. Mit diesem Vorhaben wird die aus vier bereits genehmigten Windenergieanlagen und einer weiteren im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Des Weiteren sollen im Zuge des Neubaus drei bestehende Windenergieanlagen zurück gebaut werden. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nach-teilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Die nächsten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) liegen im Teilgebiet Kuhschnappel des FFH-Gebiets „Oberwald Hohenstein-Ernstthal“ ca. 1,3 km östlich. Der größere Teil dieses FFH-Gebiets liegt im Oberwald ca. 3,5 km nordöstlich des geplanten Standortes. Das FFH-Gebiet „Am Rümpfwald“ beginnt ca. 4,3 km südwestlich. Weiterhin beginnen ca. 1 km nordwestlich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mulden- und Chemnitztal“, ca. 1,3 km südöstlich das LSG „Pfaffenberg-Oberwald“ und ca. 3,5 km südwestlich das LSG „Erzgebirgsweg“. Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu er-warten. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild durch die geplante Windenergieanlage werden entsprechende naturschutzrechtliche Kompensationszahlungen festgesetzt. Dabei werden auch die geringfügige Flächenversiegelung für das Fundament der Windenergieanlage und die Teilversiegelungen für Zufahrt und Stellplätze berücksichtigt. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, werden umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlage zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festgelegt. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bereits genehmigten Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Betrieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der WEA entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen sowie des geplanten Rückbaus dreier bestehender Windenergieanlagen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Investigation of noise emissions from wind parks and their impact to the design of parks

Das Projekt "Investigation of noise emissions from wind parks and their impact to the design of parks" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ENERCON-Aero Gesellschaft für Energieanlagen mbH & Co durchgeführt. General Information/Objectives: NOISEPARK concerns research on noise coming from wind parks. The work focuses on three major issues: 1) The prediction of noise emissions from wind parks, 2) The modelling of noise propagation including terrain effects 3) The investigation of possible design modifications for reduction of noise emissions from wind parks. The project aims at: - Improving the current state of prediction models of noise by means of new less empiric modelling approaches, - Devising a well validated prediction model for noise emission and propagation - Investigating the impact of noise radiation on the design and operation of wind parks Technical Approach The project will synthesize existing and new modular numerical tools in order to devise and evaluate a modular noise prediction tool for wind park applications. More specifically: Step 1: The wind turbines are implemented as discrete, distributed sources to be defined by the MACHINE MODEL. The intensity of the sound sources of a turbine will be based on characteristics of the inflow and of course the turbine itself. Step 2: Using a WIND PARK flow model, estimation of the inflow and its turbulence characteristics for every wind turbine can be obtained. Input to this step is the averaged velocity field that is established in the region under consideration. This is provided by the SITING MODEL. Step 3: Then the propagation model is used. The input required comprises: the estimated intensities of the sound sources as well as the characterisation of the 'propagation medium'. For the latter the averaged wind velocity field as well as some information on the stratification will be needed. Expected Achievements and Exploitation It is expected that upon conclusion the project will have: 1) Added on the knowledge concerning the wind turbine noise production and propagation in stand alone as well as in combined operation conditions 2) Contributed to a better understanding of the topography effects on the propagation of noise 3) Concluded a noise prediction model specifically devised for wind park applications 4) Produced guidelines concerning the design of 'quiet' wind parks The participation of two industrial parties in the project assure that the results of the project will pass to applications directly. On the other hand in a more wide range, the modelling tools will be made available to third parties after the completion of the project. Prime Contractor: National Technical University of Athens, Department of Mechanical Engineering; Athens; Greece.

GlobalFoundries Module One LLC & Co. KG- Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung des Stoffes Nr. 9 des Anhangs 2 der 4. BImSchV durch Erhöhung der Lagermenge in einer bisher nicht genehmigungsbedürftigen Anlage

Die GlobalFoundries Module One LLC & Co. KG, 01109 Dresden, Wilschdorfer Landstraße 101, beantragte mit Datum vom 5. Juli 2021 die Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von gefährlichen Stoffen in 01109 Dresden, Wilschdorfer Landstraße 101, Gemarkung Wilschdorf, Flurstück 121/6. Das Vorhaben beinhaltet die Erhöhung der Lagermenge des gefährlichen Stoffes der Nr. 9 des Anhangs 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist.

Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG- Änderung der Anlage Nasschemie

Die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, 01099 Dresden, Königsbrücker Straße 180, beantragte mit Datum vom 8. September 2020 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln in 01099 Dresden, Königsbrücker Straße 180, Gemarkung Klotzsche, Flurstück 641/32. Das Vorhaben beinhaltet die Änderung der Lagermengen an Stoffen der Nrn. 29 und 30 des Anhangs 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist.

Marktbasierte Methoden zur Veringerung der Umweltschäden durch Lärm

Das Projekt "Marktbasierte Methoden zur Veringerung der Umweltschäden durch Lärm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Lehrstuhl für Luftfahrtsysteme durchgeführt. Airlines and airports will likely face an increasing number of noise-impact constraints in future. There are already at least 128 airports worldwide with some type of noise surcharges, and the situation that the air-transport industry faces regarding noise-related environmental constraints on future growth is very grave. As has been shown in other industries, there are conditions under which a market-based mechanism using transferable permits can be used to provide improved control over environmental impacts, and at the same time, allow efficient business operations. MIME is aimed at discovering whether, and how, such mechanisms can be used to improve environmental noise control in air transport. MIME seeks to determine the answers to several basic research questions: (1) How can noise be translated into tradable permits? (2) How would such a system be put into place? (3) Can a market increase the number of viable options? (4) How can ATM contribute to enabling airlines to reach their noise goals? (5) Could this add a fifth dimension to the ICAO 'Balanced Approach' for noise reduction? (6) What is an appropriate regulatory frame work? The MIME project will result in the following:- A system of transferable noise permits that would be initially allocated to airlines;- A method of implementation of noise permits and the means by which the chosen system would be equitably put into place at an airport;- Requirements for tools for calculation of airline noise permit use;- An analytic framework that would enable a single airline to understand the operation of this market and of the value of such noise permits;- Tools to enable airport situations to be judged as advantageous (or not) for such market-based approaches;- Propositions for enabling uniform implementation of the chosen noise permit system at European airports; and- The regulatory framework that would establish and govern this system.

Air Liquide Electronics GmbH- Änderung der Anlage zur Lagerung von gefährlichen Stoffen durch Änderung der Lagermengen

Die Air Liquide Electronics GmbH, 40235 Düsseldorf, Hans-Günther-Sohl-Straße 5, beantragte mit Datum vom 3. Juli 2021 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Lagerung von gefährlichen Stoffen in 01458 Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 15, Gemarkung Ottendorf, Flurstücke 596/5, 598/7 und 604/10. Das Vorhaben beinhaltet die Änderung von Lagermengen gefährlicher Stoffe der Nrn. 9, 26, 29 und 30 des Anhangs 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist.

Abfallanlage Coswig - Hasse Transport GmbH

Die Hasse Transport GmbH, Firmensitz in 01445 Radebeul, Fabrikstraße 17, beantragte beim Landratsamt des Landkreises Meißen als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen am Standort Naundorfer Straße 3 in 01640 Coswig, Gemarkung Kötitz, Flst.-Nrn. 375/44 (neu: 375/91), 375/50, 375/52 und 375/54. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag bezieht sich auf die Zwischenlagerung und die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle sowie in sehr geringem Umfang die Zwischenlagerung von Abfällen, die gefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Teeröl, Holzschutzmittel und Asbest, enthalten. Als voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird vom Antragsteller der 1. März 2021 angegeben. Der Antragsgegenstand umfasst Anlagen nach Nr. 8.11.2.3/G/E, Nr. 8.11.2.4/V, Nr. 8.12.1.1/G/E, Nr. 8.12.2/V sowie Nr. 8.12.3.2/V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).

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