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Transfer der Erfahrungen bei der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1836/93 und Konsequenzen fuer die Aus- und Fortbildung von Umweltbetriebspruefern

Das Projekt "Transfer der Erfahrungen bei der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1836/93 und Konsequenzen fuer die Aus- und Fortbildung von Umweltbetriebspruefern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Europäisches Institut für postgraduale Bildung durchgeführt. Schaffung eines EU-einheitlichen, von der Wirtschaft akzeptierten Bildungsprogrammes fuer die berufliche Weiterbildung von Umweltgutachtern und branchenuebergreifend taetigen Umweltbetriebspruefern auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.06.1993; - Berufsbild Umweltbetriebspruefer; - Lehrplan und Unterrichtsmaterialen fuer die berufliche Weiterbildung; - Kriterien fuer die Zulassung und fuer die Abschlusspruefungen; - Empfehlungen fuer alle EU-Staaten ueber die einheitlichen Anforderungen und Inhalte sowie die Zulassung und Pruefung bei der Aus-/Weiterbildung von Umweltbetriebspruefern.

Multiplikatorwirkung und Implementierung des Oeko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der Technischen Universitaet Dresden

Das Projekt "Multiplikatorwirkung und Implementierung des Oeko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der Technischen Universitaet Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Umweltökonomie durchgeführt. Mit der UAG-Erweiterungsverordnung vom 3. Februar 1998 (BGBL. I S. 338) koennen sich nunmehr ueber gewerbliche Unternehmen hinaus fast alle umweltrelevanten Bereiche der Gesellschaft, so auch Hochschulen und Universitaeten, an der Einfuehrung eines Gemeinschaftssystems fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung auf freiwilliger Basis beteiligen. Hier liegen im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen eigenstaendige Zielstellungen, Gegebenheiten und Randbedingungen vor. Dies bedingt, dass auch fuer dieses Gebiet modellhaft innovative, verallgemeinerungswuerdige Instrumentarien, Hilfsmittel und Methoden erarbeitet werden muessen, um massgebliche Fortschritte in Richtung einer kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes zu erreichen und in die Ueberarbeitung der EG-Oeko-Audit-Verordnung (EMAS II) einzubringen. Seit langem wird an der TU Dresden sowohl in der Verwaltung als auch in Forschung und Lehre intensiv auf dem Gebiet des Umweltschutzes gearbeitet. Das breite Spektrum der Fakultaeten, Institute und Professuren bietet dazu sehr gute Voraussetzungen. Der jaehrlich ausgearbeitete Umweltbericht weist kontinuierliche Fortschritte aus. Die konzeptionelle Arbeit, vor allem durch die Gruppe Umweltschutz im Dezernat Technik, zeigt bereits gute Erfolge. Mit der Einfuehrung eines Gemeinschaftssystems fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung koennen weitere Reserven erschlossen werden. An der TU Dresden sind schon vor der UAG-Erweiterungsverordnung vom 3. Februar 1998 Bemuehungen in Gang gekommen, wichtige Schritte zur Vorbereitung eines Oeko-Audits einzuleiten. Massgeblich ist dies durch die Kommission Umwelt der TU Dresden initiiert worden. Im Rahmen dieser Kommission ist eine Projektgruppe 'Oeko-Audit an der TU Dresden' entstanden. Die 'Umweltpolitische Erklaerung' ('Umweltpolitische Leitsaetze') wurden bereits im Maerz 1999 vom Rektoratskollegium verabschiedet. Ziel der Einfuehrung eines Umweltmanagements an der TU Dresden ist die wissenschaftliche Begleitung der Diskussion zum Entwurf der EMAS II und die Multiplikation des Erkenntnisgewinns in den Hochschulbereichen. Mit der konkreten Implementierung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems, gestuetzt durch rationelle Werkzeuge, sind dazu wichtige Voraussetzungen gegeben. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Professur fuer Fabrikplanung und Produktionsorganisation am Institut fuer Produktionstechnik an der Fakultaet Maschinenwesen der TU Dresden. Vorgehensweise: Das Vorhaben gilt als klassisches Sensorprojekt. Da die EMAS II zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet ist, werden einzelne Elemente der Verordnung hinsichtlich ihrer Zielorientierung und ihrer Umsetzbarkeit geprueft (Fokus der Implementierung). Die Verordnung als freiwilliges umweltpolitisches Instrument bedarf einer Multiplika in den tertiaeren Sektor (Fokus der Multiplika).

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