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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Schwefeldioxid-Emissionen

<p> <p>Schwefeldioxid entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe. Seit 1990 sind die Emissionen um 96 Prozent gesunken, vor allem durch technische Maßnahmen sowie den Einsatz schwefelarmer Brennstoffe. Die Reduktionsziele sind damit alle erreicht worden.</p> </p><p>Schwefeldioxid entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe. Seit 1990 sind die Emissionen um 96 Prozent gesunken, vor allem durch technische Maßnahmen sowie den Einsatz schwefelarmer Brennstoffe. Die Reduktionsziele sind damit alle erreicht worden.</p><p> Entwicklung seit 1990 <p>Von 1990 bis 2024 ist ein Rückgang der Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) von 5,5 auf nur 0,2 Millionen Tonnen (Mio. t) oder gut 96 % zu verzeichnen (siehe Abb. „Schwefeldioxid-Emissionen nach Quellkategorien“). Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Stilllegung bzw. technischen Nachrüstung von Betrieben in den neuen Bundesländern sowie der Einsatz von Brennstoffen mit geringerem Schwefelgehalt. Ab dem Jahr 2016 sanken die Schwefeldioxid-Emissionen nochmals deutlich. Grund dafür war die Verschärfung der Anforderungen an die Abgasreinigung bei Großfeuerungsanlagen durch die Neufassung der 13. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> vom 02.05.2013. Die Jahre ab 2020 sind von Sondereffekten geprägt, der stetig fallende Trend wurde 2021 zunächst unterbrochen. Auch wenn im Jahr 2021 ein Anstieg zu verzeichnen war, ist seit 2023 weiterhin ein rückläufiger Trend zu beobachten.</p> <p>Hauptverursacher der Schwefeldioxid-Emissionen im Jahr 2024 waren die stationären Feuerungsanlagen der Kraft- und Fernheizwerke der Energiewirtschaft und die Industriefeuerungen des Verarbeitenden Gewerbes mit einem Anteil an den Gesamtemissionen von zusammen knapp 63 %. Seit 1990 senkten diese Bereiche ihren Schwefeldioxid-Ausstoß um 3,9 Mio. t (-97 %).&nbsp;</p> <p>Eine vergleichbare Entwicklung zeigt sich in den Bereichen Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistung (Rückgang um insgesamt ca. 1,1 Mio. t oder fast -99 %, Anteil im Jahr 2024: 5,6 %).</p> <p>Die Emissionen der mengenmäßig weniger bedeutsamen Industrieprozesse sanken zwischen 1990 und 2024 um 0,12 Mio. t und verminderten sich dadurch um ca. 69&nbsp;%. Ihr Anteil an den gesamten Schwefeldioxid-Emissionen stieg durch die überproportionalen Minderungen in den anderen Bereichen im gleichen Zeitraum von 3,2 % auf knapp 28 % (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Schwefeldixodi-Emi_2026-06-09.png"> </a> <strong> Schwefeldioxid-Emissionen nach Quellkategorien </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Schwefeldixodi-Emi_2026-06-09.pdf">Diagramm als PDF (47,03 kB)</a></li> </ul> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (163,25 kB)</a></li> </ul> </p><p> Erfüllungsstand der Emissionsminderungsbeschlüsse <p>Im <a href="https://unece.org/environment-policy/air/protocol-abate-acidification-eutrophication-and-ground-level-ozone">Göteborg-Protokoll</a> zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unece">UNECE</a>-Luftreinhaltekonvention und in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nec-richtlinie">NEC-Richtlinie</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) der EU wird festgelegt, dass die jährlichen SO2-Emissionen ab 2020 um 21 % niedriger sein müssen als 2005. Dieses Ziel wird seit 2021 eingehalten.&nbsp;</p> <p>Auf EU-Ebene legt die NEC-Richtlinie (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) auch fest, dass ab 2030 die jährlichen Emissionen 58 % niedriger gegenüber 2005 sein sollen. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.</p> </p><p> Entstehung von Schwefeldioxid-Emissionen <p>Schwefeldioxid entsteht überwiegend bei Verbrennungsvorgängen durch Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels. Die nahezu konstanten, jedoch relativ unbedeutenden prozessbedingten Emissionen treten vornehmlich in den Bereichen der industriellen Produktionsprozesse in der Chemischen Industrie, der Metallerzeugung und dem Sektor Steine und Erden sowie der Erdöl- und Erdgasaufbereitung auf.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Bilanzierung von Treibhausgasen in Neu- und Ausbauvorhaben von Schieneninfrastrukturen

Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH

Die Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Erneuerung der Biomasse-Heißwasser-Kesselanlage nach §16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Verwertung von festen, nicht gefährlichen Abfällen durch Verbrennung am Standort im Saale-Orla-Kreis, 07927 Hirschberg, Ullersreuth 61, Gemarkung Ullersreuth. Das geplante Vorhaben besteht aus der Errichtung und dem Betrieb einer neuen Biomasse-Heißwasser-Kesselanlage im Block 1 als Ersatz für die bestehende Biomasse-KWK-Anlage einschließlich der Erneuerung der Beschickungskessel, Rauchrohrkessel, Rauchgasreinigung und Emissionsmesseinrichtung, die Errichtung der zwei erforderlichen Abgaskamine; die Erneuerung der bestehenden Wasseraufbereitungsanlage, die Erneuerung des Wärmetauschers sowie die Errichtung von drei Heißwassertanks; die Stilllegung und Demontage der alten Dampfkesselanlage einschließlich der alten Dampfturbinen und zugehörigen Luftkondensatoren im Freien, sowie der Abriss des alten Abgaskamins. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 8.2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat.

G20/2025/116 Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen / OT Krummbek

Die Firma Q-Energie GmbH & Co. KG in 23730 Schashagen, Krummbek 5, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen, Krummbek 5, Gemarkung Krummbek, Flur 1, Flurstücke 11/23. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Stilllegung von zwei bestehenden Zündstrahlmotoren – Stilllegung des bestehenden Heizöltanks – Errichtung und Betrieb eines BHKWs (Gas-Otto-Motor) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,654 MW

Antrag der AVG Köln mbH auf Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 KrWG zur Stilllegung des Schrägschachtes und zum Bau und Betrieb von 4 ggf. 5 weiteren Kombibrunnen auf der Deponie Vereinigte Ville

Zur Hebung des Sickerwassers wird auf der Deponie ein Schrägschacht aus Stahlbeton betrieben. Aufgrund von Schäden an der Bewehrung des Stahlbetonkörpers soll dieser stillgelegt werden. Die Hebung des Sickerwassers soll zukünftig über neu zu errichtende Kombibrunnen erfolgen.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Schlieven

Die Kastanienhof Energie KG, Raduhner Straße 1 in 19374 Domsühl OT Schlieven plant die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von 3.608 kW bei gleichzeitiger Stilllegung von 2 vorhandenen BHKW's mit jeweils 869 kW am Standort 19374 Schlieven, Gemarkung Schlieven, Flur 1, Flurstücke 382/1; 382/2; 381/3; 381/4 (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. 1.2.2.2 V des Anhangs der 4. BImSchV). Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

Massenstroeme der Reststoffe und freigegebenen Stoffe aus Stilllegung, Abbau und Betrieb nuklearer Anlagen

Wesentliche Änderung der Anlage zur Haltung und Aufzucht von Hennen - Hr. Alexander Demmelhuber

Herr Alexander Demmelhuber beabsichtigt, die bestehende Anlage zur Haltung und Aufzucht von Hennen wesentlich zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung bestehender Ställe, die Stilllegung alter Ställe und die damit einhergehende Umstrukturierung des Betriebs.

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