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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, G10/2025/023

Die Firma BT-Energie GmbH & Co. KG in 25584 Holstenniendorf, Kirchenweg 50, plant die wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, Kirchweg 50, Gemarkung Holstenniendorf, Flur 15, Flurstück 503. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Änderung der Einsatzstoffe- und mengen mit geringfügiger Erhöhung der Biogasproduktionsmenge auf 2,68 Mio. Nm³/a - Rückbau der vorhanden Lagune mit einem Bruttovolumen von 8.300 m³ inkl. der Abfüllanlage - Errichtung und Betrieb eines neuen Gärrückstandsbehälters mit Gasspeicher und Abfüllfläche im Bereich der vorhandenen Lagune - durch die Errichtung eines neuen gasdichten Behälters wird erstmalig die untere Klasse der StörfallV erreicht (> 10t Biogasmenge) - Stilllegung der bestehenden BHKWs 1-2 mit 350 kWel. in der Maschinen- und Lagerhalle (Nr. 2) mit Peripherie - Drosselung der beiden Geisberger BHKWs 3 - 4 von je 550 kWel auf je 390 kWel - Errichtung und Betrieb eines neuen BHKW im Container inkl. Peripherie mit: ◦ 4.803 kW FWL ◦ 2.147 kW elektrische Leistung ◦ 2.016 kW thermische Leistung ◦ Schmier- und Altöllagerung (je 1 m³), Harnstofftank (5 m³), Not- und Gemischkühler, Biogasreinigung, Schornstein ◦ Trafokompaktstation - Errichtung und Betrieb eines Wärmepufferspeichers (815 m³) zur Speicherung von thermischer Energie sowie eines Technikcontainers für die Heizverteilung

Massenstroeme der Reststoffe und freigegebenen Stoffe aus Stilllegung, Abbau und Betrieb nuklearer Anlagen

Fortschreibung der Untersuchung und Bewertung der beruflichen Exposition in kerntechnischen Anlagen und Zwischenlagern für radioaktive Abfälle sowie sonstigen Einrichtungen nach StrlSchG

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

Ressortforschungsplan 2023, Mitwirkung bei und Auswertung von internationalen Untersuchungen zur Brandsicherheit bestehender und neuer Reaktoranlagen

Änderung der Biogasanlage W-E Agrarenergie GmbH & Co. KG, Verl

Die W-E Agrarenergie GmbH & Co.KG Am Ölbach 7 33415 Verl beantragt die Änderung der Biogasanlage durch 1. die Verlegung der Waage und des Wiegecontainers BE 1.7, 2. die Errichtung und der Betrieb eines Pumpenraums BE 2.6, 3. die Stilllegung des Heizöltanks BE 6.1, 4. die Stilllegung der Behälter BE 1.4 und BE 2.3 5. die Stilllegung der BHKW 1 – 3 und des Notstrom BHKW und Errichtung und Betrieb der BHKW 5 und 6, 6. die Errichtung und der Betrieb eines Vorlagebehälters BE 6.5, 7. die Errichtung und der Betrieb eines zweiten Entschwefelungs-filters BE 6.13 8. die Errichtung und der Betrieb einer Trafostation, 9. die Errichtung und der Betrieb eines Holzofens mit Holzlager BE 7. Für das Vorhaben ist eine UVP-Vorprüfung erforderlich.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Standort Walheim - Negative Vorprüfung Grundwasserentnahme

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant an ihrem Kraftwerkstandort Walheim nach Stilllegung der kohlebefeuerten Kraftwerksblöcke (Blöcke 1 und 2) die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage, genannt Klärschlamm-Heizkraftwerk (KHKW). Das KHKW ist nach der 4. BImSchV eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage des Anhangs 1 Nr. 8.1.1.3. Für den Betrieb des KHKW ist die Entnahme von Grundwasser vorgesehen. Zwar besteht am Kraftwerkstandort in Walheim derzeit noch eine wasserrechtliche Erlaubnis vom 20.12.2012 (Az.: 54.1-8823.81/EnBW/Wal/WR/GW/Brunnen) für die Entnahme von 549.000 m³ pro Jahr. Diese Erlaubnis ist jedoch auf das Bestandskraftwerk gerichtet. Daher kann diese bestehende Erlaubnis nicht auf den Betrieb des KHKW übertragen werden. Neben der Grundwasserentnahme für den Betrieb des KHKW ist im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis auch eine Grundwasserentnahme für die Gasturbine D sowie für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehen. Dies ist von der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis abgedeckt. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist bis zum 31.12.2032 befristet. Vor dem Hintergrund, dass für das KHKW ohnehin eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, hat sich die EnBW entschieden, für die gesamte Grundwasserentnahme einheitlich ein neues Wasserrecht zu beantragen. Geplant ist nun eine Entnahmemenge von 252.100 m³ pro Jahr, wobei 156.400 m³ für die Gasturbine D, 85.700 m³ für das KHKW und 10.000 m³ für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden sollen.

PENOX GmbH

Die PENOX GmbH stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Nichtmetallen, Metalloxiden oder sonstigen anorganischen Verbindungen am Standort 99885 Ohrdruf, Gothaer Straße 39. Das geplante Vorhaben besteht im Wesentlichen aus der Errichtung und dem Betrieb eines neuen elektrischen Ofens (Typ RFE02), wobei der bestehende elektrische Ofen (Typ No90.4) stillgelegt wird und es erfolgt ein Austausch der Bepex-Filteranlage durch eine Donaldson-Filteranlage. Des Weiteren erfolgt die Stilllegung des Granulat- Becherwerks, die Errichtung und der Betrieb zwei weiterer Packsilos mit je 5 t Kapazität und einer pneumatischen Förderanlage. Zudem ist die Errichtung eines Anbaus an ein vorhandenes Gebäude, sowie der Neubau einer Zufahrtsschleuse mit Errichtung einer Rampe und automatischen Tores geplant.

Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG: Erweiterung einer Biogasanlage in Dietenhofen

Die Weißkopf GbR hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 16 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der Biogasanlage in der Gemarkung Neudorf, Flur-Nr. 163 beantragt. Antragsgegenstand: Errichtung und Betrieb: - BHKW mit 530 kWel bzw. 1.319 kWFWL (MAN E3262 LE202) im bestehenden BHKW-Gebäude Stilllegung: - BHKW 2 (BGA 222, 380 kWel bzw. 898 kWFWL) Änderung: - Erhöhung der Feuerungswärmeleistung auf insgesamt 2.269 kW

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