<p> <p>Schwefeldioxid entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe. Seit 1990 sind die Emissionen um 96 Prozent gesunken, vor allem durch technische Maßnahmen sowie den Einsatz schwefelarmer Brennstoffe. Die Reduktionsziele sind damit alle erreicht worden.</p> </p><p>Schwefeldioxid entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe. Seit 1990 sind die Emissionen um 96 Prozent gesunken, vor allem durch technische Maßnahmen sowie den Einsatz schwefelarmer Brennstoffe. Die Reduktionsziele sind damit alle erreicht worden.</p><p> Entwicklung seit 1990 <p>Von 1990 bis 2023 ist ein Rückgang der Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) von 5,5 auf nur 0,22 Millionen Tonnen (Mio. t) oder gut 96 % zu verzeichnen (siehe Abb. „Schwefeldioxid-Emissionen nach Quellkategorien“). Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Stilllegung bzw. technischen Nachrüstung von Betrieben in den neuen Bundesländern sowie der Einsatz von Brennstoffen mit geringerem Schwefelgehalt. Ab dem Jahr 2016 sanken die Schwefeldioxid-Emissionen nochmals deutlich. Grund dafür war die Verschärfung der Anforderungen an die Abgasreinigung bei Großfeuerungsanlagen durch die Neufassung der 13. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> vom 02.05.2013. Die Jahre ab 2020 sind von Sondereffekten geprägt, der stetig fallende Trend ist erst einmal unterbrochen.</p> <p>Hauptverursacher der Schwefeldioxid-Emissionen im Jahr 2023 waren die stationären Feuerungsanlagen der Kraft- und Fernheizwerke der Energiewirtschaft und die Industriefeuerungen des Verarbeitenden Gewerbes mit einem Anteil an den Gesamtemissionen von zusammen 64 %. Seit 1990 senkten diese Bereiche ihren Schwefeldioxid-Ausstoß um 3,9 Mio. t (-97 %).</p> <p>Eine vergleichbare Entwicklung zeigt sich in den Bereichen Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistung (Rückgang um insgesamt ca. 1 Mio. t oder fast -99 %, Anteil im Jahr 2023: 6,1 %).</p> <p>Die Emissionen der mengenmäßig weniger bedeutsamen Industrieprozesse sanken zwischen 1990 und 2023 um 0,1 Mio. t und verminderten sich dadurch um ca. 69 %. Ihr Anteil an den gesamten Schwefeldioxid-Emissionen stieg durch die überproportionalen Minderungen in den anderen Bereichen im gleichen Zeitraum von 3 % auf 26 % (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_schwefeldixodi-emi_2025-07-10.png"> </a> <strong> Schwefeldioxid-Emissionen nach Quellkategorien </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_schwefeldixodi-emi_2025-07-10.png">Bild herunterladen</a> (211,01 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_schwefeldixodi-emi_2025-07-10.pdf">Diagramm als PDF</a> (48,49 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_emi-ausgew-luftschadst_2025-07-10.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_emi-ausgew-luftschadst_2025-07-10.png">Bild herunterladen</a> (278,05 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_emi-ausgew-luftschadst_2025-07-10.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (162,56 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Erfüllungsstand der Emissionsminderungsbeschlüsse <p>Im <a href="https://unece.org/environment-policy/air/protocol-abate-acidification-eutrophication-and-ground-level-ozone">Göteborg-Protokoll</a> zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unece">UNECE</a>-Luftreinhaltekonvention und in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nec-richtlinie">NEC-Richtlinie</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) der EU wird festgelegt, dass die jährlichen SO2-Emissionen ab 2020 um 21 % niedriger sein müssen als 2005. Dieses Ziel wird seit 2021 eingehalten. </p> <p>Auf EU-Ebene legt die NEC-Richtlinie (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) auch fest, dass ab 2030 die jährlichen Emissionen 58 % niedriger gegenüber 2005 sein sollen. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.</p> </p><p> Entstehung von Schwefeldioxid-Emissionen <p>Schwefeldioxid entsteht überwiegend bei Verbrennungsvorgängen durch Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels. Die nahezu konstanten, jedoch relativ unbedeutenden prozessbedingten Emissionen treten vornehmlich in den Bereichen der industriellen Produktionsprozesse in der Chemischen Industrie, der Metallerzeugung und dem Sektor Steine und Erden sowie der Erdöl- und Erdgasaufbereitung auf.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Die Firma hat mit Datum vom 28.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl beantragt. Die Änderungen umfassen: 1. Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen: - Errichtung und Betrieb von Trockenkühlern und einem Kältespeicher, - Stilllegung der Kühlanlagen inklusive der Kühltürme, - Veränderung der Lage des Blocklagers, - Optimierung der Verkehrswege, Verlegung der Werkseinfahrt, 2. Optimierung der Abluft und Minderung von Luftschadstoffemissionen - Zusammenführung der Entstaubungsanlage BE 21-1 mit der Intensiv Entstaubungsanlage BE 21-2, - Erhöhung des Volumenstroms der Emissionsquelle 1.21 von 120.000 m³/h auf 250.000 m³/h, - Stilllegung der diffusen Emissionsquellen des Schrottlagers und der Schmelz- und Gießhalle, - Umleitung des gefilterten Abluftstroms der BE 40 auf die BE 11 und Emissionsquelle Q 1.11, - Stilllegung der Emissionsquelle Q 1.40 und Rückbau des Kamins, - Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 4.1.2 und 4.1.3 des Genehmigungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2010 (Az.: 900-53.0069/08/0302 B1): Verzicht auf Emissionsgrenzwerte für Arsen, Cadmium und Kobalt und freiwillige Absenkung der Emissionsgrenzwerte für Nickel und Blei auf jeweils 0,1 mg/m³, 3. Betrieb der Schlackenbehandlungsanlage von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr, 4. Errichtung und Betrieb einer Entstaubungsanlage (BE 111) und einer neuen Emissionsquelle Q 1.111 für die Abluft der Schlackenbehandlungsanlage.
Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.
Mit Antrag vom 09.09.2025 beabsichtigt die Firma folgende Änderungen: - Stilllegung und Demontage von 5 Kernschießanlagen, - Stilllegung und Demontage der beiden bestehenden Aminwäscher inkl. den zugehörigen Emissionsquellen Q 254 und Q 255, - Stilllegung und Demontage einer Gießanlage mit 3 Kokillen-Gießplätzen mit 2 elektrisch beheizten Gießöfen, - Stilllegung und Demontage einer Entkern- und Sägezelle mit Hammer- und Schwingstation inklusive der Quelle Q 285, - Errichtung und Betrieb von 2 Kernschießanlagen zur Herstellung von Sandkernen mit anorganischen Bindern mit dazugehöriger Peripherie, - Errichtung und Betrieb einer Rohgussbearbeitungszelle bestehend aus Säge- und Stanzeinheit, - Errichtung und Betrieb einer Rohgussstanze sowie Robotersägezelle und - Errichtung und Betrieb einer Roboterentgratzelle.
Die Bioenergie Mayer GbR beabsichtigt die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines Tragluftdaches auf dem bestehenden Endlager 1, Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage, die Errichtung und Betrieb einer CO2-Leitung und die Stilllegung des BHKW-Modul 2.
Die W-E Agrarenergie GmbH & Co.KG Am Ölbach 7 33415 Verl beantragt die Änderung der Biogasanlage durch 1. die Verlegung der Waage und des Wiegecontainers BE 1.7, 2. die Errichtung und der Betrieb eines Pumpenraums BE 2.6, 3. die Stilllegung des Heizöltanks BE 6.1, 4. die Stilllegung der Behälter BE 1.4 und BE 2.3 5. die Stilllegung der BHKW 1 – 3 und des Notstrom BHKW und Errichtung und Betrieb der BHKW 5 und 6, 6. die Errichtung und der Betrieb eines Vorlagebehälters BE 6.5, 7. die Errichtung und der Betrieb eines zweiten Entschwefelungs-filters BE 6.13 8. die Errichtung und der Betrieb einer Trafostation, 9. die Errichtung und der Betrieb eines Holzofens mit Holzlager BE 7. Für das Vorhaben ist eine UVP-Vorprüfung erforderlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 171 |
| Kommune | 3 |
| Land | 67 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 39 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 116 |
| Umweltprüfung | 51 |
| unbekannt | 31 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 192 |
| Offen | 46 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 240 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 5 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 139 |
| Keine | 78 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 28 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 102 |
| Lebewesen und Lebensräume | 180 |
| Luft | 64 |
| Mensch und Umwelt | 240 |
| Wasser | 73 |
| Weitere | 221 |