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Bilanzierung von Treibhausgasen in Neu- und Ausbauvorhaben von Schieneninfrastrukturen

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

Massenstroeme der Reststoffe und freigegebenen Stoffe aus Stilllegung, Abbau und Betrieb nuklearer Anlagen

Ressortforschungsplan 2023, Mitwirkung bei und Auswertung von internationalen Untersuchungen zur Brandsicherheit bestehender und neuer Reaktoranlagen

Fortschreibung der Untersuchung und Bewertung der beruflichen Exposition in kerntechnischen Anlagen und Zwischenlagern für radioaktive Abfälle sowie sonstigen Einrichtungen nach StrlSchG

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

<p>Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme innerhalb eines thermodynamischen Prozesses. Die parallel zur Stromerzeugung produzierte Wärme wird zur Beheizung und Warmwasserbereitung oder für Produktionsprozesse genutzt. Der Einsatz der KWK mindert den Energieeinsatz und daraus resultierende Kohlendioxid-Emissionen.</p><p>KWK-Anlagen</p><p>KWK-Anlagen unterscheiden sich in ihren Techniken, den eingesetzten Brennstoffen, hinsichtlich ihrer Leistung und bezüglich ihrer Versorgungsaufgaben. In den vergangenen Jahren wurde im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes durch verschiedene energiepoltische Instrumente (insbesondere KWKG und EEG) der Ausbau der KWK angereizt und unterstützt. Der wesentliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ des KWK-Ausbaus ist die KWK-Nettostromerzeugung, dessen Entwicklung durch eine energiepolitische Zielstellung flankiert ist. Neben der KWK-Stromerzeugung ist auch die damit korrespondierende KWK-Nettowärmeerzeugung eine im Fokus stehende Größe. Auf die Veränderung dieser beiden wesentlichen KWK-Kenngrößen konzentrieren sich die nachfolgenden Darstellungen.</p><p>KWK-Stromerzeugung</p><p>Die KWK-Nettostromerzeugung – gezeigt werden hier die Daten unter Berücksichtigung des Eigenwärmebedarfs des Biogasanlagenfermenters – ist im Zeitraum von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen (siehe Abb. „KWK: Nettostromerzeugung nach Energieträgern“). Der Zuwachs ist insbesondere auf den verstärkten Einsatz von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠ sowie auf den Zubau und einer besseren Auslastung erdgasbasierter KWK-Anlagen zurückzuführen. Die auf Steinkohle- und Mineralölen basierende KWK-Stromerzeugung ist im Zeitverlauf dagegen zurückgegangen.</p><p>Die Minderung im Jahr 2018 gegenüber 2017 ist im Wesentlichen die Folge einer verbesserten energiestatistischen Erfassung der KWK(-Anlagen) ab 2018. Der moderate Rückgang seit 2018 bis 2020 spiegelt die reduzierte Nachfrage nach Strom in diesem Zeitraum wider. Dieser basiert hauptsächlich auf der Stilllegung von KWK-Anlagen, welche mit Stein- oder Braunkohle betrieben wurden. Im gleichen Zeitraum ist die gesamte Nettostromerzeugung um rund 10 % zurückgegangen. 2021 ist die KWK-Stromerzeugung um rund 4 % gegenüber 2020 gestiegen. In den Jahren 2022 und 2023 ist die Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen erneut zurück gegangen. Dies spiegelt die Entwicklung der gesamten Stromerzeugung wider, welche in diesem Zeitraum ebenfalls rückläufig war. Von 2023 auf 2024 wiederum ist die Nettostromerzeug aus KWK-Anlagen, wie auch die gesamte Stromerzeugung, moderat gestiegen.</p><p>KWK-Wärmeerzeugung</p><p>Die Abbildung „KWK: Nettowärmeerzeugung nach Energieträgern“) zeigt von 2003 bis 2021 mit einem fast kontinuierlichen Anstieg ein ähnliches Bild wie im Strombereich (unter Berücksichtigung des Eigenwärmebedarfs der Biogasanlagen). Die im Vergleich zur KWK-Nettostromerzeugung prozentual geringere Erhöhung der KWK-Nettowärmeerzeugung im Zeitverlauf bis zum Jahr 2017 ist die Folge der Errichtung zahlreicher Gas-und-Dampf (GuD)-Anlagen, die eine überdurchschnittlich hohe ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stromkennzahl#alphabar">Stromkennzahl</a>⁠ aufweisen. Zwischen den Jahren 2017 und 2018 wurde die Erfassungsmethodik auf eine bessere Datengrundlage gestellt. Der Rückgang seit 2018 korrespondiert mit der jeweiligen Verringerung der KWK-Stromerzeugung (siehe Abschnitt „KWK-Stromerzeugung). 2021 stieg die KWK-Wärmeerzeugung um rund 3 Prozent. Infolge der Einsparanstrengungen von Erdgas aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist die KWK-Wärmeerzeugung 2022 um sieben Prozent und 2023 um acht Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr gefallen. Von 2023 auf 2024 ist die KWK-Nettowärmeerzeugung moderat angestiegen.</p><p>Ziel der Bundesregierung für die KWK-Stromerzeugung</p><p>Bis zur vorletzten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bezog sich das Ausbauziel der Politik auf die Gesamtnettostromerzeugung: Der KWK-Anteil an der gesamten Nettostromerzeugung sollte bis 2020 25 % betragen. Dieses wurde mit der vorletzten Novellierung zum 1.1.2016 durch ein absolutes Mengenziel ersetzt. Die KWK-Nettostromerzeugung sollte demnach im Jahr 2020 mindestens 110 Terawattstunden und im Jahr 2025 mindestens 120 Terawattstunden betragen (§ 1 KWKG 2016). Das Ziel für 2020 wurde nach vorläufigen Daten mit einer KWK-Nettostromerzeugung von 113 Terawattstunden erreicht. Um das Ausbauziel auf 2025 zu erreichen, muss die KWK-Nettostromerzeugung um rund 16 % gesteigert werden.</p>

Geplante Offshore-Windparks im Bereich „14.E.1“, „14.E.2“, „14.E.3“ und „14.E.4“ in der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

ID: 5153 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Beteiligung gemäß UVPG: Bekanntmachung des BSH für die geplanten Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in der polnischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die beantragten Vorhaben umfassen den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Offshore-Windparks (OWP). Die OWP werden im westlichen Teil der polnischen AWZ gelegen sein, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dänischen AWZ (Bereich 14.E.3), in einer Entfernung von etwa 14 km zur deutschen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.2) sowie 113,5 km zur schwedischen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.3). Aufgrund der Lage der geplanten Vorhaben und potenzieller grenzüberschreitender, insbesondere kumulativer Wirkungen, übermitteln wir die Unterlagen zu allen vier Offshore-Windparks zusammen. OWP 14.E.1 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.1, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 82,44 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 812 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 54. OWP 14.E.2 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.2, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 91,8 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 896 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 59. OWP 14.E.3 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.3, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 125,89 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. OWP 14.E.4 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.4, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 147,69 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. Die Lage des Vorhabens in einer gewissen Entfernung von den Grenzen anderer Staaten schließt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Bau, Betrieb und Stilllegung nicht aus. Vorläufig identifizierte potenzielle grenzüberschreitende Auswirkungen betreffen Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie auf Meeressäuger und Fische. Bei Vorhaben dieser Art können die Wirkquellen u. a. Unterwasserschallemissionen sein, die bei der Installation von Fundamenten der Windturbinen und von Umspannwerken entstehen (einschließlich kumulativer Wirkungen mit anderen geplanten und realisierten Offshore-Windparks) im Hinblick auf Meeressäuger und Fische. Der Verbund von Windenergieanlagen, deren Bauwerke sich über 350 m über dem Meeresspiegel erheben, kann eine dauerhafte Zugbarriere für Vögel und Fledermäuse darstellen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 14.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 12. September 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock oder elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Vorhabenträger Energa MFW 1 sp. z o.o. mit Sitz in Gdansk Energa MFW 1 sp. z o.o. al. Grunwaldzka 472 80-309 Gdansk Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Bibliothek Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag                       09:00–15:00 Dienstag                                                                    09:00–16:00 Freitag                                                                      09:00–14:30 Uhr Weitere Ortshinweise Erdgeschoss Eröffnungsdatum der Auslegung 29.08.2025 Enddatum der Auslegung 12.09.2025 Bibliothek Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und  Donnerstag                       08:30–11:30 und  13:00–15:00 Freitag                                                                        08:30–11:30 und 13:00–14:00 Dienstag                                                                     geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.08.2025 Enddatum der Auslegung 12.09.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.09.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zum Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

Schwefeldioxid-Emissionen

<p>Schwefeldioxid-Emissionen </p><p>Schwefeldioxid entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe. Seit 1990 sind die Emissionen um 96 Prozent gesunken, vor allem durch technische Maßnahmen sowie den Einsatz schwefelarmer Brennstoffe. Die Reduktionsziele sind damit alle erreicht worden.</p><p>Entwicklung seit 1990</p><p>Von 1990 bis 2023 ist ein Rückgang der Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) von 5,5 auf nur 0,22 Millionen Tonnen (Mio. t) oder gut 96 % zu verzeichnen (siehe Abb. „Schwefeldioxid-Emissionen nach Quellkategorien“). Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Stilllegung bzw. technischen Nachrüstung von Betrieben in den neuen Bundesländern sowie der Einsatz von Brennstoffen mit geringerem Schwefelgehalt. Ab dem Jahr 2016 sanken die Schwefeldioxid-Emissionen nochmals deutlich. Grund dafür war die Verschärfung der Anforderungen an die Abgasreinigung bei Großfeuerungsanlagen durch die Neufassung der 13. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠ vom 02.05.2013. Die Jahre ab 2020 sind von Sondereffekten geprägt, der stetig fallende Trend ist erst einmal unterbrochen.</p><p>Hauptverursacher der Schwefeldioxid-Emissionen im Jahr 2023 waren die stationären Feuerungsanlagen der Kraft- und Fernheizwerke der Energiewirtschaft und die Industriefeuerungen des Verarbeitenden Gewerbes mit einem Anteil an den Gesamtemissionen von zusammen 64 %. Seit 1990 senkten diese Bereiche ihren Schwefeldioxid-Ausstoß um 3,9 Mio. t (-97 %).</p><p>Eine vergleichbare Entwicklung zeigt sich in den Bereichen Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistung (Rückgang um insgesamt ca. 1 Mio. t oder fast -99 %, Anteil im Jahr 2023: 6,1 %).</p><p>Die Emissionen der mengenmäßig weniger bedeutsamen Industrieprozesse sanken zwischen 1990 und 2023 um 0,1 Mio. t und verminderten sich dadurch um ca. 69&nbsp;%. Ihr Anteil an den gesamten Schwefeldioxid-Emissionen stieg durch die überproportionalen Minderungen in den anderen Bereichen im gleichen Zeitraum von 3 % auf 26 % (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“).</p><p>Erfüllungsstand der Emissionsminderungsbeschlüsse</p><p>Im <a href="https://unece.org/environment-policy/air/protocol-abate-acidification-eutrophication-and-ground-level-ozone">Göteborg-Protokoll</a> zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNECE#alphabar">UNECE</a>⁠-Luftreinhaltekonvention und in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a>⁠ (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) der EU wird festgelegt, dass die jährlichen SO2-Emissionen ab 2020 um 21 % niedriger sein müssen als 2005. Dieses Ziel wird seit 2021 eingehalten.&nbsp;</p><p>Auf EU-Ebene legt die NEC-Richtlinie (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) auch fest, dass ab 2030 die jährlichen Emissionen 58 % niedriger gegenüber 2005 sein sollen. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.</p><p>Entstehung von Schwefeldioxid-Emissionen</p><p>Schwefeldioxid entsteht überwiegend bei Verbrennungsvorgängen durch Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels. Die nahezu konstanten, jedoch relativ unbedeutenden prozessbedingten Emissionen treten vornehmlich in den Bereichen der industriellen Produktionsprozesse in der Chemischen Industrie, der Metallerzeugung und dem Sektor Steine und Erden sowie der Erdöl- und Erdgasaufbereitung auf.</p>

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Analyse und fachliche Bewertung von Maßnahmen bei kerntechnischen Anlagen in Stilllegung nach § 7 AtG und beim Betrieb von Forschungsreaktoren

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

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