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Umweltschutz und industrielle Beziehungen - Selbstregulierungspotential auf betrieblicher Ebene

Das Projekt "Umweltschutz und industrielle Beziehungen - Selbstregulierungspotential auf betrieblicher Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Wenn auch in bezug auf die Bedeutung von Umweltschutz Einigkeit besteht, so sind die Meinungen im Hinblick auf die Partizipation der am Produktionsprozess Beteiligten und ihrer lnteressenvertretung zur Bewaeltigung dieses Problemfeldes kontrovers. Auf der Ebene der Sozialpartner wird eine tarifvertragliche Regelung von seiten der Arbeitgeberverbaende eindeutig abgelehnt; als Handlungsansaetze werden Eigenverantwortung und freiwillige Vereinbarungen, allenfalls noch Betriebsvereinbarungen zur Information und Weiterbildung der Arbeitnehmer, empfohlen. Auf Gewerkschaftsseite ist demgegenueber keine einheitliche Umweltpolitik erkennbar. Der Zugang der Einzelgewerkschaften differiert in Abhaengigkeit von unterschiedlichen industriellen und Branchenbedingungen. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz sieht keine ausdruecklich auf den Umweltschutz bezogenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats vor. Vor diesem Hintergrund soll untersucht werden, wie die beteiligten Akteure mit diesem gesetzlich weitgehend ungeregelten Problem umgehen, wobei insbesondere die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Interessenvertretung betrachtet werden soll.

Beruecksichtigung des Umweltschutzes in tarifvertraglichen und vergleichbaren Regelungen

Das Projekt "Beruecksichtigung des Umweltschutzes in tarifvertraglichen und vergleichbaren Regelungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Untersucht werden sollen die Moeglichkeiten, Umweltschutzgesichtspunkte in tarifvertraglichen und vergleichbaren Regelungen zu beruecksichtigen. Ausgehend von der 1988 in der Forstwirtschaft getroffenen Vereinbarung ueber die Verwendung von Umweltzeichen - Kettenschmiermitteln stellt sich die Frage, ob auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt die Voraussetzungen fuer vergleichbare Regelungen vorliegen. Diese koennen z.B. in der allgemein ueblichen Einbeziehung arbeitsmittelbezogener Angelegenheiten in Tarifvertraege sowie in der Wahrnehmung besonderer Arbeitsschutzinteressen liegen, deren Umsetzung zumeist positive Auswirkungen auf den Umweltschutz hat. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Substitutionsgebot nach Paragraph 16 Abs. 2 Gefahrstoff-Verordnung zukommen, welches einer produktbezogenen Konkretisierung bedarf.

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