Das Projekt "Umwelt-Audit und Arbeitnehmerbeteiligung an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.
Das Projekt "Umweltmanagementsysteme und integrierte Produktpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Klaus Novy Institut e.V. durchgeführt. Das Vorhaben war auf eine Verbesserung der Verknüpfung von Umweltmanagementsystemen und ökologischer Produktgestaltung in der Unternehmenspraxis ausgerichtet. Damit sollte ein Beitrag zur Förderung und Verbreitung von nachhaltigen und innovativen Produktionsweisen geleistet und nachhaltiges Wirtschaften insbesondere in KMU unterstützt werden. Dabei galt es vor allem die Akteure der Umsetzung von betrieblichen Gestaltungsprozessen im Umweltschutz zu fördern. Zentraler Gegenstand des Vorhabens war die Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Funktionsweise und den Effekten von Umweltmanagementsystemen und ökologischer Produktgestaltung in KMU. Die betrieblichen Akteure und ihre Beteiligungsmöglichkeiten an diesem Prozess standen im Mittelpunkt der Analyse. Die Untersuchung wurde als empirische Fallstudie vorwiegend bei umweltorientierten Unternehmen (u.a. etlichen nach EMAS validierten Betrieben der ersten Stunde) durchgeführt und war als Wiederholungsuntersuchung (Längsschnittsanalyse) angelegt. Dabei wurden insbesondere drei aktuelle Entwicklungen aufgegriffen: 1. die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), 2. die Novellierung der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) zu EMAS II, 3. und das Konzept der Integrierten Produktpolitik (IPP). Die Novellierung des BetrVG hat explizit den Umweltschutz als Handlungsfeld der Betriebsräte neu aufgenommen. Hier galt es zu analysieren, ob und wie sich die betriebliche Praxis hierdurch verändern würde. Obwohl EMAS II keine Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen festschreibt, sind doch auch hier Ansatzpunkte für eine partizipative Umsetzung gegeben, wenn - wie angestrebt - Best Practice Beispiele von Beteiligung, Schulung und Motivation der Beschäftigten Eingang in die öffentliche Darstellung der betrieblichen Umweltleistungen im Rahmen der Umwelterklärung finden. Auch das durch die Europäische Kommission in einem Grünbuch festgelegte Politikkonzept der Integrierten Produktpolitik beinhaltet sowohl explizit die Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure und Nichtregierungsorganisationen in diesen Prozess, es fordert aber ebenso die Verknüpfung von Umweltmanagementsystemen mit den Prozessen der Produktgestaltung (Produktverbesserung, Produktredesign und Funktionsinnovation). Nachdem bisher in zahlreichen Projekten und Studien - insbesondere im Zusammenhang mit der Novellierung von EMAS - die Wirkungsweisen von Umweltmanagementsystemen untersucht worden sind, ist gerade der betriebliche Prozess der Produktgestaltung ein Forschungsdesiderat ('das vergessene Schlüsselproblem). Das Gleiche gilt bisher für die Effekte der Novellierung des BetrVG und der EG-Öko-Audit Verordnung. Das vorgeschlagene Forschungsdesign ermöglicht den vergleichenden Blick (vor und nach BetrVG- und EMAS-Novellierung) auf die Funktionsweise des betrieblichen Umweltschutzes (Umweltmanagement und Produktgestaltung) und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Beschäftigten an diesem Prozess. Etc.
Das Projekt "Beteiligung an betrieblichen Umweltschutzmassnahmen als Gestaltungsaufgabe fuer Europaeische Betriebsraete in der Chemischen Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg, Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Erprobung von Massnahmen, mit denen Mitglieder Europaeischer Betriebsraete (gemaess Richtlinie 94/45 EG v. 22.9.1994) ueber Probleme des Umweltschutzes in multinationalen Unternehmen besser informiert und fuer eine aktive Beteiligung qualifiziert werden sollen. Insbesondere seit der Einfuehrung von Oeko-Audit-Verfahren (nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates der Europaeischen Gemeinschaften v. 29.6.1993) benoetigen Mitglieder Europaeischer Betriebsraete besondere Qualifikationen, um sich an der Implementation dieser betrieblichen Umweltschutzsysteme beteiligen und einen Beitrag zur Erhoehung des Umweltbewusstsein der Beschaeftigten leisten zu koennen. Das vorliegende Projekt zielt in diesem Zusammenhang auf den verstaerkten Erwerb von Kompetenzen, die die sozio-oekonomischen Aspekte mit den umweltschutzbezogen Anforderungen verbinden. Gerade auf der Europaeischen Unternehmensebene, auf der die Europaeischen Betriebsraete agieren, ist es unerlaesslich von vorneherein beide Aspekte miteinander zu verzahnen und integrierte Umweltschutzkonzepte zu entwickeln.
Das Projekt "Umweltschutz und Arbeitnehmerbeteiligung durch Partizipationsrechte im Umweltgesetzbuch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Die zunehmende Zersplitterung im Umweltrecht hat zu der Kodifikationsidee eines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UGB) gefuehrt. Weder der erste Entwurf einer Professorengruppe noch der zweite Vorschlag der Sachverstaendigenkommission unter der Leitung Herrn Prof. Dr. Sendlers enthalten nennenswerte Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Umweltschutz. Da es aber schon heute viele Beruehrungspunkte zwischen Arbeits- und Umweltschutz gibt und sich auch Betriebsraete zunehmend mit Fragen des Umweltschutzes befassen muessen, ist dies aeusserst unbefriedigend. In diesem Forschungsprojekt soll ein Gesetzgebungsvorschlag mit Begruendung zu Mitbestimmungsrechten im UGB, allgemeiner Teil, gemacht werden. Auszuloten sind hier auch die verfassungsrechtlichen Grenzen der Mitbestimmung, welche durch das sogenannte Mitbestimmungsurteil des BVerfG (E39, 37 ff.) konturiert werden.
Das Projekt "UVP-Expert Betrieb - Ein Fachinformationssystem zur Durchfuehrung von Umweltvertraeglichkeitspruefungen fuer Betriebsraete und Umweltschutzbeauftragte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Synök Institut für Synergetik und Ökologie durchgeführt. Auf der Grundlage eines Prototyps fuer ein UVP-Fachinformationssystem zum kommunalen Umweltschutz wird ein Fachinformationssystem fuer betrieblichen Umweltschutz entwickelt. Das System wird aus drei Ebenen bestehen: 1) Loseblattsammlung 2) EDV-System/Sicht 3) EDV-System/Bearbeitung.
Das Projekt "Voraussetzungen und Gestaltungsmoeglichkeiten eines Ganzheitlichen Arbeits- und Umweltschutzes - Implementierung organisationsrechtlicher Standards unter dem Aspekt der Praevention in der Metallindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, Vorschlaege fuer eine Reform der betrieblichen Praxis im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz unter Beruecksichtigung der erweiterten EU-Anforderungen auf der Grundlage jetziger Strukturen und Probleme zu entwickeln. Dazu wird in kleinen und mittleren Betrieben der Metallindustrie untersucht, 1) welche normativen Anforderungen sich aus den gegenwaertigen rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten lassen und welche zukuenftigen Anforderungen sich aus der EU-Rechtsentwicklung und der zukuenftigen Praxis eines ganzheitlichen Arbeits- und Umweltschutzes ergeben, 2) welche normativen Anforderungen sich aus den gegenwaertigen rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten lassen und welche organisatorischen, qualifikatorischen und weiteren Massnahmen im einzelnen von den Unternehmern, Betriebsraeten und Arbeits-/Gesundheits-/Umweltschutzexperten durchgefuehrt werden, um die gesetzlichen und evtl darueber hinausgehende Anforderungen zu erfuellen (Ist-Analyse), 3) wie ideale institutionelle und professionelle Strukturen im Arbeits- und Umweltschutz auszusehen haben. Ein erster Schwerpunkt ist die Beantwortung der Frage, welche beispielhaften Formen der betrieblichen Sicherheitsvorsorge sich bereits entwickelt haben. Der zweite Schwerpunkt wird die Analyse der fachlichen Angebote ausserbetrieblicher Dienste im AGU, ihrer professionellen Strukturen und moeglichen Wege einer Qualitaetssicherung ihrer Leistungen sein.
Das Projekt "Bestimmungsfaktoren betrieblichen Umweltmanagements" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Auf Basis der Verfuegungsrechtsanalyse wird das Umweltschutzverhalten von Unternehmen und Akteuren in Unternehmen erklaert. Die Faktoren, die zu einer Uebererfuellung gesetzlicher Auflagen fuehren werden aufgedeckt. Datenanalyse erfolgt explorativ. Vorgehensweise: Verfuegungsrechtsanalyse; explorative Analyse qualitativer Interviewdaten. Untersuchungsdesign: Querschnitt.
Das Projekt "Umweltschutz und industrielle Beziehungen - Selbstregulierungspotential auf betrieblicher Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Wenn auch in bezug auf die Bedeutung von Umweltschutz Einigkeit besteht, so sind die Meinungen im Hinblick auf die Partizipation der am Produktionsprozess Beteiligten und ihrer lnteressenvertretung zur Bewaeltigung dieses Problemfeldes kontrovers. Auf der Ebene der Sozialpartner wird eine tarifvertragliche Regelung von seiten der Arbeitgeberverbaende eindeutig abgelehnt; als Handlungsansaetze werden Eigenverantwortung und freiwillige Vereinbarungen, allenfalls noch Betriebsvereinbarungen zur Information und Weiterbildung der Arbeitnehmer, empfohlen. Auf Gewerkschaftsseite ist demgegenueber keine einheitliche Umweltpolitik erkennbar. Der Zugang der Einzelgewerkschaften differiert in Abhaengigkeit von unterschiedlichen industriellen und Branchenbedingungen. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz sieht keine ausdruecklich auf den Umweltschutz bezogenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats vor. Vor diesem Hintergrund soll untersucht werden, wie die beteiligten Akteure mit diesem gesetzlich weitgehend ungeregelten Problem umgehen, wobei insbesondere die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Interessenvertretung betrachtet werden soll.
Das Projekt "Tagung 'Das Umwelt-Audit System'- Mitgestaltungsmoeglichkeiten fuer Betriebsraete" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Christlich-Soziale Politik, Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter durchgeführt.
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