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Population trend of bird species: datasets from Article 12, Birds Directive 2009/147/EC reporting (2013-2018) - INTERNAL VERSION - Oct. 2020

All EU Member States are requested to monitor birds listed in the Birds Directive (2009/147/EC) and send a report about the progress made with the implementation of the Directive every 6 years following an agreed format. The assessment of breeding population short-term trend at the level of country is here presented. The spatial dataset contains gridded birds distribution data (10 km grid cells) as reported by EU Member States for the 2013-2018 period. The dataset is aggregated by species code and country in the attribute CO_MS. By use of the aggregated attribute [CO_MS], the tabular data can be joined to the spatial data to obtain e.g. the EU population status and trend. This metadata refers to the INTERNAL dataset as it includes species flagged as sensitive by Member States. Therefore, its access is restricted to only internal use by EEA.

Bevölkerungsstand

Bevölkerungsstand im Land Mecklenburg-Vorpommern Auskunft geben nachfolgende Statistische Berichte: A113 (jährlich) Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden (Faktoren der Bevölkerungsentwick- lung), Preis: 6,00/ 19,20 EUR Papier/ Diskette A123 (halbjährlich) Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden, Preis:4,00 EUR A133K (jährlich) Bevölkerung nach Alter und Geschlecht - Teil I - Kreisergebnisse, Preis: 4,00/ 12,80 EUR Papier/Diskette A133G (jährlich) Bevölkerung nach Alter und Geschlecht - Teil II - Gemeindeergebnisse, Preis: 6,00/ 32,00 EUR Papier/ Diskette

Veröffentlichung Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 - Teil 2 Sensitivitätsanalyse

Gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Wasserversorgungsplans ist § 53 Landeswassergesetz. Demnach soll der Plan die Versorgungsgebiete mit ihrer wesentlichen Versorgungsstruktur und ihrem nutzbaren Grundwasserdargebot darstellen und Maßnahmen und Möglichkeiten zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung aufzeigen. Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 Prozent aus dem Grundwasser gewonnen. Aus diesem Grund muss das nutzbare Grundwasserdargebot vor quantitativen und qualitativen Beeinträchtigungen geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Im Wasserversorgungsplan Teil 1 – Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2022 wird als Grundlage hierfür der Status Quo der knapp 190 Wasserversorgungsunternehmen in Rheinland-Pfalz beschrieben. Der vorliegende Teil 2 des Wasserversorgungsplans ergänzt die Bestandsaufnahme um eine „Sensitivitätsanalyse“, die anhand von vier fiktiven Szenarien potentielle Herausforderungen für die Wasserversorgung im Zusammenhang mit einem voranschreitenden Klimawandel und strukturellen Änderungen in der Bevölkerung untersucht. Dabei handelt es sich um drei einzeln betrachtete Faktoren: eine Zunahme des Pro-Kopf-Verbrauchs, eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung sowie einen weiteren Rückgang der Grundwasserneubildung in Folge des Klimawandels. Als viertes Szenario wird ein gleichzeitiges Eintreten der drei zuvor genannten Faktoren angenommen. Beide Teile des Wasserversorgungsplans – Bestandsaufnahme und Sensitivitätsanalyse – sind Bestandteil des im Koalitionsvertrag verankerten und im Oktober 2024 veröffentlichten „Zukunftsplan Wasser“.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Strategiepapier des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte im Umgang mit der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2020 - Bevölkerungsrückgang in der Mecklenburgischen Seenplatte: Aktiv gestalten statt passiv erleiden

Die Region Mecklenburgische Seenplatte stellt sich den Herausforderungen des demografischen Wandels unter Motto "Bevölkerungsrückgang in der Mecklenburgischen Seenplatte: Aktiv Gestalten statt passiv Erleiden"

Nahverkehrsplan

Nahverkehrsplan 2019-2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastruktur­maßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.

Energieverbrauch privater Haushalte

Energieverbrauch privater Haushalte Die privaten Haushalte benötigten im Jahr 2023 etwa gleich viel Energie wie im Jahr 1990 und damit gut ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Sie verwendeten mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs, um Räume zu heizen. Endenergieverbrauch der privaten Haushalte Private Haushalte verbrauchten im Jahr 2023 632 Terawattstunden (⁠ TWh ⁠) Energie, das sind 632 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh). Dies entsprach einem Anteil von gut einem Viertel am gesamten ⁠ Endenergieverbrauch ⁠. Im Zeitraum von 1990 bis 2023 fiel der Endenergieverbrauch in den Haushalten – ohne Kraftstoffverbrauch, da dieser dem Sektor Verkehr zugeordnet ist – um 3,5 % (siehe Abb. „Entwicklung des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte“). Dabei herrschten in den Jahren 1996, 2001 und 2010 sehr kalte Winter, die zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch für Raumwärme führten. So lag der Energieverbrauch im sehr kalten Jahr 2010 etwa 12 % über dem Wert des eher warmen Jahres 1990. Höchster Anteil am Energieverbrauch zum Heizen Die privaten Haushalte benötigen mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs, um Räume zu heizen (siehe Abb. „Anteile der Anwendungsbereiche am ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ der privaten Haushalte 2008 und 2023“). Sie nutzen zurzeit dafür hauptsächlich Erdgas und Mineralöl. An dritter Stelle folgt die Gruppe der erneuerbaren Energien, an vierter die Fernwärme. Zu geringen Anteilen werden auch Strom und Kohle eingesetzt. Mit großem Abstand zur Raumwärme folgen die Energieverbräuche für die Anwendungsbereiche Warmwasser sowie sonstige ⁠ Prozesswärme ⁠ (Kochen, Waschen etc.) bzw. ⁠ Prozesskälte ⁠ (Kühlen, Gefrieren etc.). Mehr Haushalte, größere Wohnflächen – Energieverbrauch pro Wohnfläche sinkt Der Trend zu mehr Haushalten, größeren Wohnflächen und weniger Mitgliedern pro Haushalt (siehe „ Bevölkerungsentwicklung und Struktur privater Haushalte “) führt tendenziell zu einem höheren Verbrauch. Diesem Trend wirken jedoch der immer bessere energetische Standard bei Neubauten und die Sanierung der Altbauten teilweise entgegen. So sank der spezifische ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ (Energieverbrauch pro Wohnfläche) für Raumwärme seit 2008 um 20 % (siehe Abb. „Endenergieverbrauch und -intensität für Raumwärme – Private Haushalte (witterungsbereinigt“)). Stromverbrauch mit einem Anteil von rund einem Fünftel Der Energieträger Strom hat einen Anteil von rund einem Fünftel am ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ der privaten Haushalte. Hauptanwendungsbereiche sind die ⁠ Prozesswärme ⁠ (Waschen, Kochen etc.) und die ⁠ Prozesskälte ⁠ (Kühlen, Gefrieren etc.), die zusammen rund die Hälfte des Stromverbrauchs ausmachen. Mit jeweiligem Abstand folgen die Anwendungsbereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Warmwasser und Beleuchtung (siehe Abb. „Anteile der Anwendungsbereiche am Netto-Stromverbrauch der privaten Haushalte 2008 und 2023“). Direkte Treibhausgas-Emissionen privater Haushalte sinken Der Energieträgermix verschob sich seit 1990 bis heute zugunsten von Brennstoffen mit geringeren Kohlendioxid-Emissionen und erneuerbaren Energien. Das verringerte auch die durch die privaten Haushalte verursachten direkten Kohlendioxid-Emissionen (d.h. ohne Strom und Fernwärme) (siehe Abb. „Direkte Kohlendioxid-Emissionen von Feuerungsanlagen der privaten Haushalte“).

Dortmunder Konferenz - DOKORP am 10.-12.02.2025 - "Grund zum Planen in Zeiten multipler Krisen"

In der (westlichen) Raumplanungspraxis wird häufig implizit von relativ stabilen Grundannahmen ausgegangen: Stadtentwicklung ist vorhersehbar, Eigentum ist robust, Institutionen sind stabil, das Finanzsystem funktioniert und geopolitische und umweltbedingte Einflüsse bleiben weitestgehend stabil. Bei der konkreten Planung von Projekten – Stadterweiterungen, Infrastrukturprojekten, etc. – werden Methoden und Techniken angewendet, die möglichst präzise künftige Bevölkerungsentwicklungen, Verkehrsströme, Hochwasserereignisse vorhersagen und die Grundlage für langfristige Planwerke liefern. Die aktuellen Krisen rütteln an den Grundfesten einer solchen Annahme von Stabilität. Die Finanzkrise 2008 erschütterte Grundlagen einer wachstumsorientierten Raumplanung, Naturkatastrophen rütteln an Gebietsausweisungen in Risikogebieten, die Pandemie stellte Grundannahmen zum Umgang mit öffentlichen Räumen in Frage. Jedoch stellt sich nach einer kurzen Schockphase wieder Stabilität ein. So wurden etwa wenige Baugebiete nach den Hochwasserereignissen zwischen 1993 bis 2021 tatsächlich rückgenommen. Planung – so scheint es – lässt sich nicht von Krisen beirren. Sie ist robust und generiert damit Stabilität und Planungssicherheit. Oder ist Planung gar unbeirrbar und nicht anpassungsfähig? Sprechen wir bei gesellschaftlichen Herausforderungen zu schnell von Krisen? Allerdings treten Krisen zurzeit vermehrt und gleichzeitig auf: Klimakrise, Energiekrise, Wohnungskrise ebenso wie heranrückende Kriege, Migrationen, Pandemien, soziale Ungleichheiten, Radikalisierung von Milieus – es sind multiple Krisen, die auch die Raumplanung nicht mehr ignorieren kann und darf. Was bedeutet dies für die Planung? Welche Gründe zum Planen gibt es in Zeiten multipler Krisen? Kann Planung mit ungewissen Zukünften agieren – oder nur reagieren – und wie? Zudem benötigen die meisten Bewältigungsstrategien der Krisen mehr Raum: Die Pandemie fordert mehr Abstand für „social distancing“, Migration braucht Wohnraum, Kriege zerstören Stadträume, Landschaften und beanspruchen mehr Militärflächen, Flüsse brauchen Ausdehnungsgebiete bei Hochwasser. Die Baulandkommission empfiehlt aktive Bodenpolitik für deutsche Kommunen, das Nettonullziel im Flächenverbrauch ist in weiter Ferne, die gerechte Aufteilung des öffentlichen Straßenraums wird zum Verteilungskampf verschiedener Mobilitätsformen. Kurz: Planen braucht also auch Grund und Boden. Diese Flächen sind im Eigentum diverser Eigentümer:innen. Sie sind gewidmet, ihre Planbarkeit ist festgeschrieben – doch sind die Zwecke noch die richtigen? Die Anerkennung und Berücksichtigung vielfältiger Interessen und humaner wie non-humaner Perspektiven erhöhen die Komplexität. Die Dortmunder Konferenz für Raumplanung 2025 befasst sich mit den grundlegenden Fragen der Planung, mit den Begründungen und dem Grund und Boden: Grund zum Planen in Zeiten multipler Krisen. Die Anmeldung und mehr Informationen finden Sie auf der Website der Fakultät für Raumplanung der TU Dortmund . Quelle: Website der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund

Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten

Die Annahmen zu Rahmendaten für die Szenarien der Projektionsdaten werden standardmäßig vor dem Modellierungsstart von den Forschungsnehmenden in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt erstellt und mit den Ressorts abgestimmt. Die Rahmendaten stellen den von Anfang Dezember 2023 aktuellsten Stand des Wissens zur Entwicklung zentraler Parameter dar. Dazu gehören die Bevölkerungsentwicklung, das Wirtschaftswachstum, die fossilen Energiepreise und die ⁠ CO2 ⁠-Preise (national und europäisch) sowie weitere relevante Angaben. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.

Masterplan Wasser: Zukunftsstrategie für Berlins Wasserwirtschaft

Berlin lebt von seinem Grundwasser. Während andere Städte ihr Trinkwasser in aller Regel im Umland fördern, versorgt sich Berlin seit mehr als 160 Jahren überwiegend aus dem Wasservorkommen im eigenen Stadtgebiet. Hierbei spielen Flüsse und Seen eine zentrale Rolle: Rund 60 Prozent des Berliner Trinkwassers werden aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Havel und Spree gewonnen (Uferfiltration). Eine wachsende Bevölkerung, der Klimawandel und die Folgen des Strukturwandels in der Lausitz stellen Berlin vor große Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am 20. September 2022 den Masterplan Wasser veröffentlicht. Er versteht sich als Zukunftsstrategie für die Berliner Wasserwirtschaft und verfolgt drei Ziele: Sichere Trinkwasserversorgung Verbesserter Gewässerschutz Ausbau und Modernisierung der Abwasserentsorgung Zur Erreichung dieser Ziele definiert der Masterplan 32 konkrete Maßnahmen, die schrittweise umgesetzt werden. Berlin hat sich mit dem Masterplan Wasser auf den Weg gemacht, sich strategischer und breiter aufzustellen, um die Trinkwasserversorgung für alle Berlinerinnen und Berliner langfristig zu sichern. Um eine Zukunftsstrategie zu entwickeln, braucht es Erkenntnisse darüber, wie sich die Berliner Wasserressourcen verändern. Eine wichtige Grundlage hierfür bilden die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung. Darüber hinaus wurden aktuelle Studien zum Klimawandel in Berlin und der Region Berlin-Brandenburg sowie zu den Folgen des Braunkohletagebaus herangezogen. Basierend auf diesen und weiteren Studien und Prognosen entwirft der Masterplan szenarienbasierte Risikoalysen, die helfen, im Sinne eines „Worstcase-Ansatzes“ die Auswirkungen von Extremsituationen auf das Berliner Gewässersystem besser zu verstehen. Drei wesentliche Herausforderungen lassen sich erkennen: Oberflächenwasser An der Berliner Oberhavel ist bereits heute die Wasserbilanz in länger andauernden Trockenphasen nicht ausgeglichen. Es wird also mehr Wasser entnommen als zugeführt, in den letzten Trockenjahren waren Wasserstandabfälle zu verzeichnen. Grundwasser Im gesamten norddeutschen Raum werden langjährig fallende Grundwasserstände beobachtet. Die Menge des Grundwassers, die von den Berliner Wasserwerken nachhaltig genutzt werden kann, ist weitestgehend ausgeschöpft. Wasserqualität Sinkende Wasserressourcen bei gleichzeitig steigendem Verbrauch stellen eine große Herausforderung für die Sicherung der Wasserqualität dar: Einerseits kommt weniger „frisches Wasser“ nach, andererseits steigen die Abwassermengen, die von den Klärwerken zurückgeleitet werden. Damit erhöhen sich die Anforderungen an die Reinigung des Abwassers erheblich. Auf Grundlage der Ergebnisse der Risikoanalysen wurden fünf Handlungsfelder identifiziert, aus denen sich 32 konkrete Maßnahmen ableiten. Diese werden schrittweise umgesetzt. Maßgeblich beteiligt sind unter anderem die Berliner Wasserbetriebe, andere Berliner Senatsverwaltungen und die Bezirksämter. Um eine länderübergreifende Bewirtschaftung von Spree und Havel zu sichern, wird zudem die Zusammenarbeit mit Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund intensiviert. Herzstück des Masterplans Wasser: 32 konkrete Maßnahmen Austausch mit der Stadtgesellschaft zur langfristigen Wasservorsorge Weitere Informationen zur Veranstaltung

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