10.04.2025 Informationsveranstaltung zum geplanten Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke Bis 25.04.2025 Wettbewerb „Klimaschutzpartner des Jahres 2025“ Bis 30.04.2025 Wettbewerb „Natur pur – Bereit für die Zukunft“ für Berliner Kleingartenvereine 16.05.2025 Sitzung des Gestaltungsbeirats Öffentliche Räume Berlin Bis 22.06.2025 Anhörungsverfahren im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Bild: Ralf Rühmeier Mobilität und Verkehr So kommt Berlin voran: Mit einer modernen Verkehrspolitik, damit alle Menschen gut und schnell unterwegs sein können. Der Verkehr einer Millionenmetropole erfordert komplexe Planungen und laufende Modernisierung von Straßen und Brücken. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrssicherheit Im Auto, auf dem Rad oder zu Fuß: Rücksichtsloses Verhalten macht den Straßenverkehr für alle anstrengender und unsicherer. Mit der neuen Verkehrssicherheitskampagne "Gemeinsam besser ankommen" ruft das Land Berlin zu mehr Miteinander auf den Straßen auf. Weitere Informationen Bild: Frank-Peters / Depositphotos.com Klimaschutz Hitzewellen, Starkregen, Stürme: Die Folgen des Klimawandels sind bereits zu spüren. Wir machen Berlin zu einer klimaneutralen Metropole und passen die Stadt an die Folgen des Klimawandels an. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Wärmewende Klimaschutz braucht eine beschleunigte Wärmewende. Wir entwickeln hierfür eine gesamtstädtische Wärmeplanung, um eine verlässliche Orientierung für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung unserer Stadt zu geben. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Umwelt Ob saubere Luft, sauberes Wasser, unbelastete Böden oder weniger Lärm: Eine intakte Umwelt ist wichtig für alle Menschen in Berlin. Wir setzen uns dafür ein, Abfall zu verringern und natürliche Ressourcen zu schonen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Masterplan Wasser Klimawandel und Bevölkerungswachstum machen Wasser zu einer knappen Ressource. Mit unserem Masterplan sorgen wir dafür, dass auch in Zukunft genug Wasser für alle vorhanden ist. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Natur und Grün Berlin ist eine grüne Metropole: Parks, Wälder, Schutzgebiete und Gärten machen unsere Stadt deutlich lebenswerter. Wir handeln, damit die Berliner Stadtnatur als Teil unserer Lebensgrundlage erhalten bleibt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Stadtbäume für Berlin Berlin hat einen großen Bestand an Straßenbäumen, doch der Klimawandel und andere Faktoren gefährden ihre Existenz. Mit der Stadtbaum-Spendenkampagne helfen alle mit, sich diesem Trend entgegenzusetzen. Weitere Informationen Bild: DAN - Fotolia.com Publikationen Die wichtigsten Flyer und Broschüren unserer Senatsverwaltung finden Sie hier auf einen Blick. Sie können sich die Informationsmaterialien herunterladen oder in gedruckter Form nach Hause bestellen. Weitere Informationen Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon 030 9025-0 Bürgertelefon: 115
Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln, 2021) lässt dabei Berlins Senats- und Bezirksverwaltungen eine wichtige Rolle zukommen: Als Vorbild vorangehen und eine energieeffiziente, emissionsarme und umweltfreundliche Verwaltung gestalten. Hierbei kommt es nicht nur auf strukturelle Maßnahmen an, sondern auf die Unterstützung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Mit Hilfe der Beteiligung von Verwaltungsbeschäftigten entstand unter Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Jahresbeginn 2019 der Maßnahmenplan „CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin“. Das ambitionierte Ziel ist es, alle Verwaltungen des Landes Berlin bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Dafür bietet der Maßnahmenplan Ideen und Anregungen, CO 2 -Minderungsmaßnahmen in folgenden Wirkbereichen umzusetzen: Organisation und Kommunikation Mobilität Energieverbrauch im Gebäude Beschaffung und Ressourcenverbrauch Hierbei kommt es auf die Optimierung technischer Voraussetzungen in den Verwaltungsgebäuden ebenso an, wie auf die Motivation und Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung umzusetzen. Viele gute Beispiele zeigen schon jetzt, dass Berlin auf einem guten Weg in Richtung klima-neutrale Verwaltung ist. Zum Beispiel mit deutschlandweit vorbildlichen Regeln für die umweltfreundliche Beschaffung, Projekten zum Energiesparen am Arbeitsplatz oder Maßnahmen zur Förderung klimaschonender Mobilität am und zum Arbeitsplatz. Die Umsetzung des Maßnahmenplans ist gestartet und zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner tragen dazu bei, die Ziele der CO 2 -neutralen Verwaltungen in ihren Häusern zu organisieren und umzusetzen. Entsprechend § 8 des EWG Bln ist in 2024 ein Fünfjahresbericht zum Umsetzungsstand des Prozesses CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin angefertigt und am 29.10.2024 durch den Senat beschlossen worden. Der Bericht zeigt exemplarische Fortschritte in allen Senats- und Bezirksverwaltungen auf und enthält eine Einzelauflistung der Maßnahmenumsetzung je Verwaltung.
Der Nord-Ost-Raum (NOR) umfasst Teile der Berliner Stadtbezirke Pankow (maßgeblicher Anteil), Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Pankow ist der Bezirk mit den höchsten Wachstumspotenzialen, die sich unter anderem aufgrund des Bevölkerungszuwachses sowie der Wohnungsbauflächen ergeben. Zur Bewältigung der damit einhergehenden Wohnungsnachfrage ist eine Reihe von Wohnungsbaustandorten, insbesondere im Nordosten, vorgesehen. Zahlreiche Entwicklungsflächen befinden sich entlang der heutigen Verkehrsachsen. Bereits jetzt ist der Raum durch hohe Verkehrsbelastungen und verkehrliche Probleme aufgrund der Konfiguration des Straßennetzes und Zäsuren (Bahn) gekennzeichnet. Im Sinne des Mobilitätsgesetzes und zur Förderung der Lebensqualität, aber auch aufgrund der verkehrlichen Problematik sollen die neuen Wohnquartiere mit einem möglichst hohen Anteil des Umweltverbunds aus ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr und einem geringen Anteil des motorisierten Individualverkehrs geplant werden. Für das übergeordnete Straßennetz gibt es eine Reihe von Planungen in diesem Gebiet. Diese sind auch im Flächennutzungsplan (FNP) enthalten. Um zu untersuchen, ob diese Planungen weiterhin sinnvoll sind bzw. dazu ausreichen, die oben genannten Entwicklungsgebiete zu erschließen, wurde eine verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nord-Ost-Raum Berlins erstellt. Weitergehende Untersuchungen zum ÖPNV (Straßenbahn) liefen parallel. Die Untersuchung zum Nord-Ost-Raum ist eine strategische Untersuchung zur Entwicklung, Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes. Dafür wurden verschiedene Straßenvarianten untersucht und deren verkehrliche Auswirkungen miteinander verglichen. Die Untersuchung ist somit kein integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Nordostraum, das sämtliche Verkehrsmittel einbezieht. Diese ganzheitliche Betrachtung folgt erst später für die einzelnen Stadtquartiere. Für die Verkehrsuntersuchung wurden die allgemeine Verkehrsprognose 2030, die alle Verkehrsmittel einbezieht, und Standard-Querschnitte verwendet. Die Erkenntnisse fließen in andere strategische Planwerke wie den StEP Mobilität und Verkehr (MoVe) ein und sind Basis für städtebauliche und weitere verkehrliche Untersuchungen im NOR. Die Untersuchung ersetzt somit keine detaillierten Verkehrsprognosen und Planungen, sondern bildet die Grundlage für weitere Detailplanungen, beispielsweise zum Blankenburger Süden, die dann auch die Planungen für die weiteren Verkehrsmittel umfassen. Somit liegt es in der Natur der Sache, dass noch keine Details feststehen. Dies erfolgt erst im nächsten Schritt. Erst die späteren Verkehrskonzepte werden konkretere Informationen zum Modal Split der neuen Wohnquartiere enthalten und damit auch die konkretere Ausgestaltung der Trassen und Dimensionierung der Straßenquerschnitte klären. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Vorhandene Planungen und ihre Einordnung in den FNP werden bestätigt. Es ergibt sich kein Erfordernis weiterer Trassenplanungen. Die zeitliche Einstufung der Trassenplanung wurde in vorrangig, nachrangig und zurückgestellt vorgenommen. Es werden weiterführende Untersuchungen, die beispielsweise in Abhängigkeit vom Städtebau ausgelöst werden müssen, definiert. Somit bildet die Untersuchung eine wesentliche Grundlage für die weitere städtebauliche Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die verkehrsplanerische Arbeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Bezirke Pankow, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Vorrangige weiter zu bearbeitende Netzelemente sind die Verkehrserschließung Blankenburg (eine Machbarkeitsuntersuchung dazu ist in Arbeit), die Verkehrslösung Heinersdorf mit den Netzelementen N1, N2 und N4 sowie angepasst an städtebauliche Planungen die Anbindung und Erschließung des „Pankower Tor“ (ehemaliger Güterbahnhof Pankow-Heinersdorf). Das grundsätzliche verkehrliche Ziel bei der Entwicklung der neuen Stadtquartiere ist dabei klar: die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes aus Rad- und Fußverkehr sowie des Öffentlichen Nahverkehrs und der Bau möglichst weitgehend autofreier Stadtquartiere, um die Lebensqualität zu erhöhen und das gesamte Gebiet mit möglichst wenig zusätzlichem motorisierten Individualverkehr zu belasten.
Von den Wurzeln Berlins bis zum 19. Jahrhundert Die Gründerjahre 1910 – erste Gesamtplanung mit dem »Jansen-Plan« 1929 – der Generalfreiflächenplan Die Nachkriegszeit und der »Scharoun-Plan« Die 60er und 70er Jahre Die 80er Jahre Die 90er Jahre 1994 2004 2016 Berlin und seine Stadtlandschaft sind aus einer Vielzahl von Siedlungen zusammengewachsen, die sich im Urstromtal entlang der Spree und an den Hangkanten von Teltow- und Barnimhochfläche Schritt für Schritt entwickelten. Zunächst entstand auf ertragsärmeren Böden eine Kulturlandschaft mit Wäldern. Auf den besseren bzw. feuchteren Böden entwickelten sich Wiesen, oder es wurden Felder angelegt. Die Lage der Siedlungen war weitgehend von den natürlichen Standortverhältnissen und vom Schifffahrtsweg der Spree bestimmt. Ausgehend vom Siedlungskern auf den Spreeinseln, den Dörfern Berlin und Cölln, erweiterte sich die Stadt innerhalb der Talebene anfangs gleichmäßig in alle Richtungen. Spandau und Köpenick, die nächstgelegenen städtischen Siedlungskerne im Spreetal, entwickelten sich zunächst weitgehend unabhängig. Noch bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts hinein beschränkte sich das Berliner Stadtgebiet auf Teile der Talebene. Weißensee und Pankow, Lichtenberg und Schöneberg waren eigenständige Dörfer. Das Wachstum Berlins in den Gründerjahren war vor allem von ökonomischen Erwägungen bestimmt. Ohne Berücksichtigung landschaftlicher Besonderheiten wurden alle Flächen, deren Baugrund dies zuließ, bebaut. Die Stadt wucherte in die Landschaft hinein. In den »besseren Vierteln« entstanden repräsentative Schmuckplätze, Promenaden und kleinere Parkanlagen. In den Arbeiterbezirken wurden auch einige Bürgerparks angelegt. Zusammen mit den Schlossgärten und dem ehemaligen kurfürstlichen Jagdrevier des Großen Tiergartens zählen diese Parks noch heute zu den wichtigsten Grünflächen in der dicht bebauten Innenstadt. Die erste Gesamtplanung für Groß-Berlin wurde im Rahmen des Wettbewerbs für Groß-Berlin 1910 entwickelt. Dabei spielte die Freiraumentwicklung eine entscheidende Rolle. Der preisgekrönte »Jansen-Plan« hatte neben Bebauungsvorschlägen ein differenziertes Freiraumkonzept zum Inhalt. Ein kleinerer innerer und ein großer äußerer Wald-, Park-, Garten- und Wiesenring sollten Berlin gliedern. Zwischen den beiden Ringen und in die dicht bebaute Innenstadt hinein waren radiale Grünzüge vorgesehen. Dieser Plan beeinflusste die Stadtentwicklung erheblich. Auf seiner Grundlage wurde eine offensive Flächensicherung betrieben. Stadtgüter und Dauerwälder wurden in großem Umfang auch außerhalb Berlins gekauft, sowie zahlreiche Volksparks und Kleingärten angelegt. Der »Jansen-Plan« blieb auch Vorbild für den Generalfreiflächenplan von 1929, den der damalige Stadtbaurat Martin Wagner – der auch als erster Stadtplaner Mindestanforderungen für die Freiflächenversorgung formulierte – vorlegte. Diesen vorausschauenden Planungen verdankt die Stadt den Ring aus Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen sowie die großflächigen Waldgebiete und landwirtschaftlich geprägten Flächen am Stadtrand. Mit dem »Scharoun-Plan« wurde in der Nachkriegszeit ein weitreichendes städtebauliches Umstrukturierungskonzept diskutiert, das die naturräumlichen Merkmale der Berliner Landschaft wieder sichtbar und erlebbar gemacht, aber zugleich die gewachsenen baulichen Strukturen tiefgreifend zerstört hätte. Der Wiederaufbau der 50er Jahre orientierte sich dann jedoch überwiegend an den gewachsenen Strukturen; zusätzliche Grünflächen entstanden nur auf den Trümmerbergen, die aus dem Schutt des zerstörten Berlins aufgeschüttet wurden (z.B. Insulaner, Teufelsberg, Kippe im Friedrichshain und die Oderbruchkippe im Volkspark Prenzlauer Berg). Sie waren sowohl im West- wie im Ostteil Berlins durch einen autogerechten Ausbau der Stadt und einen starken Freiflächenverbrauch gekennzeichnet. Die Grünflächenplanung dieser Jahre floss in die übergeordnete Planung – in den Raumordnungsplan von 1953 für Ost-Berlin und in den Flächennutzungsplan von 1965 für West-Berlin – ein und beschränkte sich in den Konzepten auf eine verbesserte Verbindung der vorhandenen Grünflächen. Erst mit Inkrafttreten des Bundes- und des Berliner Naturschutzgesetzes sind die Grundlagen für die Erstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms und der Landschaftspläne gelegt. Mit vergleichsweise hohem Aufwand wurden wesentliche Informationen zur Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft erhoben und erstmals geeignete Bewertungsmethoden und Verfahren entwickelt. Aus der summarischen Betrachtung aller umweltrelevanten Grundlagendaten und ergänzenden Erhebungen entstand mit Unterstützung des Umweltatlasses das erste Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm (LaPro). 1988 wird es für damals West-Berlin mit seinen vier Teilprogrammen Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild und Erholung und Freiraumnutzung beschlossen. Parallel dazu entstand der Flächennutzungsplan, der auf der selben Planungsebene wie das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, die Art und das Maß der Nutzung bestimmt. Nach dem Fall der Mauer wird das Verfahren für das Berliner Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm für die Gesamtstadt ebenfalls wieder parallel zum FNP eingeleitet. Am 27. Oktober 1990 fasst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammen mit der damaligen Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz den Beschluss. In Erwartung einer sich rasant entwickelnden Metropole ging man von einem Bevölkerungswachstum von bis zu 300.000 und in der Region von 1,5 Millionen Einwohnern und zusätzlich 550 Hektar neuen Bauflächen für Gewerbe, Büroflächen und Einzelhandel aus. Wesentliche Punkte, wie die Sicherung der Freiraumsystems, der klimatisch wichtigen Ausgleichsräume und Naherholungsgebiete konnten im Verfahren erreicht werden. Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt. Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc. 1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet. Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist. Aufgrund veränderter Stadtentwicklungsprozesse besteht erstmals das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro zu ergänzen und zu aktualisieren. Das LaPro wurde um die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption ergänzt, die mit Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ein Bestandteil des LaPro ist. Damit wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. Damit wurde die Voraussetzung für die Lenkung und Konzentration von Kompensationsmaßnahmen geschaffen, die bei der Bewältigung von‚ Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sind. Des Weiteren wurde zur Schaffung von Planungssicherheit die Darstellung der FFH-Gebiete, der geschützten Biotope sowie des Naturparks Barnim als gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg aufgenommen. Das Abgeordnetenhaus hat am 26. Mai 2016 den vom Senat am 5. April 2016 beschlossenen Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm zugestimmt. Entgegen den Jahren zuvor wächst die Berliner Bevölkerung und benötigt dringend mehr Wohnraum. Damit verbunden ist nicht nur die Entwicklung von neuen Wohngebieten und der Neubau von Wohnhäusern, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Grün- und Freiflächen. Das Landschaftsprogramm ermöglicht mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption bei baulichen Veränderungen den erforderlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es sichert den Berlinerinnen und Berlinern eine lebenswerte Stadt. Das LaPro gibt zum Beispiel Hinweise zur Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten, die auch bei großen Neubaugebieten wie der Europacity berücksichtigt werden müssen. Es weist auch langfristige Entwicklungen in den Berliner Grünanlagen und künftigen Erholungsräumen aus. Hierzu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellten Parkanlagen am Gleisdreieck oder am Nordbahnhof. Auch die in den kommenden Jahren entstehenden neuen Parkanlagen und Freiräume wie zum Beispiel an der Wollankstraße und das Naherholungsgebiet Tegeler Stadtheide sind im LaPro dargestellt. Darüber hinaus werden Flächen abgebildet, die für die Vernetzung ausgewählter Pflanzen und Tiere wichtig sind (Biotopverbund).
Berlin zeichnet sich durch eine gewachsene polyzentrale Struktur aus, die neben einzelnen bezirkseigenen Zentrenlagen zwei Hauptzentren aufweist, die Bereiche Zoo und Mitte. Grundsätzlich nimmt die Einwohnerdichte vom Stadtrand in Richtung Stadtmitte zu, mit einzelnen Schwerpunkten in den Bezirks-Zentren (Spandau, Tegel, Köpenick). Insbesondere das Gebiet des Zentrumbereiches Mitte, d.h. das Areal rund um den östlichen Großen Tiergarten und nördlich und südlich der Straße Unter den Linden, ist ganz überwiegend geprägt von seinen Funktionen als Regierungsviertel und als Standort überörtlich bedeutsamer Dienstleistungs- und Handelszentren. Nur noch in wenigen Blöcken wohnen mehr als 70 Einwohner pro Hektar. Die Leipziger Straße und die Siedlung an der Wilhelmstraße fallen mit ihrer hohen Einwohnerdichte aus diesem allgemeinen Erscheinungsbild in der City-Ost heraus. Dagegen kann sich das zweite stadtweit bedeutsame Zentrum rund um den Zoologischen Garten und entlang des Kurfürstendammes noch in weitergehendem Umfang auch als Wohnstandort erhalten, wodurch auch wesentlich zur Lebendigkeit im Stadtbild beigetragen wird. Hier gibt es noch in größerem Umfang Blöcke mit mehr als 150-200 Einwohnern pro Hektar. Mit überwiegend hoher Einwohnerdichte von 351 und mehr Einwohnern pro Hektar tritt der Wilhelminische Ring mit der gründerzeitlichen Blockbebauung innerhalb und am äußeren Rand des S-Bahnringes hervor. Spitzenwerte von mehr als 700 Einwohnern pro ha treten nur in 47 der insgesamt etwa 15.070 bewohnten Blöcke bzw. Blockteilflächen in Berlin auf. Diese Flächen sind vor allem in Neukölln, Kreuzberg und Lichtenberg zu finden. Außerhalb des S-Bahnringes setzt sich die relativ dichte Besiedelung im Süden in Schöneberg, Friedenau und Steglitz fort. Ähnlich wie im inneren S-Bahnring sieht die Einwohnerverteilung im Bereich der alten Bebauung Spandaus und anderen um die Jahrhundertwende angelegten Ortsteilen am Stadtrand (Tegel, Schöneweide, Adlershof, Tempelhof) aus. Die Hochhaus- und Plattenbausiedlungen Märkisches Viertel, Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Gropiusstadt am Stadtrand sind mit einer Dichte von 151 bis mehr als 350 Ew/ha Fläche auf großen Blockflächen relativ dicht besiedelt. Auch die kleineren Siedlungen mit hoher Bebauung der Nachkriegszeit in Spandau, Lichterfelde, Marienfelde, Waidmannslust, Bohnsdorf und Köpenick fallen mit überwiegend 151 bis 250 Ew/ha im allgemein dünner besiedelten Stadtrand auf. Zum Teil handelt es sich in dieser Einwohnerdichteklasse aber auch um Siedlungen mit Blockrand- und Zeilenbebauung (z.B. Haselhorst, Siemensstadt, Zehlendorf, Plänterwald). Typisch für den Stadtrandbereich und flächenmäßig am meisten vertreten sind für städtische Verhältnisse relativ dünn besiedelte Gebiete mit 5 bis 70 Ew/ha. Diese Blöcke werden vor allem geprägt vom Stadtstrukturtyp 10 („niedrige Bebauung mit Hausgärten“), der sich bandartig entlang der Stadtgrenze befindet, soweit diese nicht durch Waldflächen oder anderweitig grüngeprägte Nutzungen bisher unbebaut geblieben ist. Eine interessante Entwicklung kann am östlichen Stadtrand im Vergleich mit der mittlerweile mehr als 25 Jahre alten Karte der Einwohnerdichte von 1994 (SenStadtUmTech 1996) festgestellt werden: Durch Grundstücksteilungen im Bereich Biesdorf/Mahlsdorf/Kaulsdorf und damit einhergehenden baulichen Verdichtungen ist dort die überwiegende Anzahl der Blöcke nunmehr in der Dichteklasse 31-70 Einwohner pro ha zu finden, während für den Datenstand 31.12.1994 noch mehrheitlich unter 30 Einwohner je ha zu verzeichnen waren. Somit ist der östliche Stadtrand Berlins allgemein nicht mehr weniger dicht besiedelt als der westliche Stadtrand. Die Einwohnerdichteverteilung korreliert deutlich mit der Umweltatlaskarte Stadtstruktur (06.07) (SenStadtWohn 2020a). Hier zeigt sich, dass den einzelnen Flächentypen durchaus eine bestimmte Bandbreite an Einwohnerdichtewerten zugeordnet werden kann. Aus Tabelle 1 ist die durchschnittliche Einwohnerdichte für die einzelnen Flächentypen mit ganz überwiegender Wohnnutzung (Anteil > 75%) bzw. einem zwischen 25-50% schwankenden Anteil an Handel, Dienstleistung und Gewerbe ersichtlich. Die Berechnung bezieht sich sowohl auf einheitlich genutzte, nicht unterteilte Blöcke als auch auf Teilblöcke. Das Bevölkerungswachstum der Stadt Berlin führt seit mehreren Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Einwohnerzahl des Landes und lag Ende 2022 (31.12.) laut Melderegister bei 3.850.809 Menschen und damit um rund 75.300 Personen höher als zum Vorjahresende. Grundsätzlich sind fast alle bewohnten etwa 15.000 Blöcke von Veränderungen gegenüber dem Vorjahr betroffen. In rund 1.300 Blöcken und Blockteilflächen sind relevante Veränderungen, sowohl in Bezug auf Zu- als auch auf Abnahmen der Einwohnerwerte festzustellen. Dabei verteilen sich die Bereiche mit größeren Veränderungen der Werte der Einwohnerdichte (Ew/ha) binnen Jahresfrist – hier definiert als Zunahmen um mehr als 20 bzw. Abnahmen um mehr als 10 Personen je ha – nicht gleichmäßig über die einzelnen Bezirke bzw. über die Stadtfläche, sondern es lässt sich ein Schwerpunkt im Bereich der Innenstadt (Bereich der Umweltzone innerhalb des Inneren-S-Bahn-Ringes) feststellen: Insgesamt sind 654 Blöcke bzw. Blockteilflächen von einer Zunahme der Einwohnerdichte um mehr als 20 Einwohner / ha betroffen. Davon liegen mit rund 38 % (251) überproportional viele im Gebiet des Inneren-S-Bahn-Ringes, der andererseits nur rund 11% der Stadtfläche ausmacht. Ebenso liegt mit etwa 36 % (242 von 680 Flächen) auch ein großer Teil der Blöcke / Blockteilflächen mit deutlichen Reduzierungen der Einwohnerdichte (jeweils um mehr als 10 Einwohner / ha) im Bereich des Inneren – S-Bahnringes. Abbildung 3 verdeutlicht die Verteilung der betroffenen Blöcke und Blockteilflächen in diesem Bereich. Es wird deutlich, dass Blöcke mit überdurchschnittlichen Zu- und Abnahmen an Bewohnerinnen und Bewohnern zum Teil in unmittelbarer Nähe zu einander liegen. Die Ursachen der Veränderungen innerhalb eines Jahres können nicht im Einzelnen benannt werden. So werden Umwandlungen von Wohn- in Gewerbenutzung ebenso lokal zu Reduzierungen führen wie andererseits Neubau durch Lückenschließungen und Verdichtungen innerhalb bestehender Bebauung zu Zunahmen der Einwohnerwerte führen können. Weiterhin spielen örtlich blockweite Neubaumaßnahmen eine Rolle, die auch über nur eine Jahresfrist betrachtet zu merklichen Einwohnerzunahmen führen, wie dies am Beispiel der Parkstadt Karlshorst am Blockdammweg/Georg Klingenberg-Str. deutlich wird. Insgesamt muss beachtet werden, dass eine Veränderungskartierung zusätzlich über einen längeren Zeitraum betrachtet werden muss, so dass die Entwicklung hier in den nächsten Jahren fortgeführt und jährlich aktualisiert werden soll.
Städten kommt bei der Erfüllung internationaler Klimaschutzziele eine besonders große Bedeutung zu, da sie perspektivisch einen immer höheren Anteil am weltweiten Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen haben werden. Berlin möchte seiner Verantwortung nachkommen und hat sich mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 gesetzt. Auch wenn dieses Ziel nur mit entsprechenden Anstrengungen der gesamten Stadtgesellschaft zu erreichen ist, kommt der öffentlichen Hand eine besondere Rolle zu. Aus diesem Grund ist im EWG Bln die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verankert, womit u. a. in erheblichem Umfang CO 2 -Emissionen im eigenen Organisationsbereich eingespart werden sollen. Die öffentliche Hand wird sich somit in den nächsten Jahren in besonderer Weise und mit gezielten Anstrengungen und Projekten als Vorreiter des Prozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele engagieren, um so – neben der Erzielung direkter Einsparungen – auch die anderen Akteure der Stadtgesellschaft zur Mitarbeit zu motivieren. Bild: SenMVKU Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude Im EWG Bln ist vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Weitere Informationen CO₂-neutrale Verwaltung Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Michael Danner Energieverbrauchsdaten öffentlicher Gebäude des Landes Berlin Das Land Berlin betreibt sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene unterschiedliche Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch regelmäßig überwacht und gemäß EWG Bln veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin Nachhaltiger Klimaschutz ist nur mit Hilfe von Innovationen, neuen Technologien und High-Tech-Lösungen möglich. Investitionsentscheidungen und Wirtschaftstätigkeiten sind daher ökologisch und klimaverträglich auszurichten. Weitere Informationen Von Vorbildern der Energiewende lernen: Kampagne „Berlin spart Energie“ Die Kampagne „Berlin spart Energie“ ist seit 2020 Bestandteil der Maßnahme „Energieeffizienzkampagne Berlin“ des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und informiert ganzjährig rund um die Themen Energiewende, Klimaschutz und Energieeinsparung. Weitere Informationen Bild: stetsik/Depositphotos.com Die Berliner Energiesparpartnerschaft (ESP) Eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen des Landes Berlin und Energiedienstleistern zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Energiespar-Contracting) Weitere Informationen
Im Jahr 2018 starteten in allen zwölf Bezirken Pilotprojekte mit dem Ziel, die Praxistauglichkeit des “Handbuchs Gute Pflege” zu prüfen, die tatsächlich notwendigen Aufwendungen für eine fachgerechte qualifizierte “Gute Pflege” der Berliner Grün- und Freiflächen festzustellen und die erforderlichen Ressourcen gegenüber Politik und Öffentlichkeit darzustellen. Für die Umsetzung der Pilotprojekte war das jeweilige Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks zuständig, welches eine oder auch mehrere Pilotflächen unterschiedlicher Größe und Ausprägung ausgewählt hatte. Für jede Pilotfläche wurde ein Pflegeplan auf Grundlage des “Handbuchs Gute Pflege” erarbeitet. Es handelte sich ausschließlich um Empfehlungen für die Pflege und Unterhaltung von vegetationsbestandenen Flächen. Die Maßnahmen wurden dokumentiert und ausgewertet. Die Qualitätsanforderungen und Pflegestandards richteten sich nach den verschiedenen Funktionsschwerpunkten der Pilotflächen. Dabei wurde unterschieden nach sozialen (nutzungsbezogenen), ökologischen (natur- und artenschutzrelevanten) und gartenkulturell ästhetischen (gartenkünstlerischen) Ansprüchen. Bei der Umsetzung der fachgerechten “Guten Pflege” sollte auch die Biologische Vielfalt gefördert werden. Die Grünflächen der Stadt müssen angesichts der Folgen klimatischer Veränderungen, aber auch wegen der verstärkten Bautätigkeit aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums einen noch größeren Anteil zur Daseinsvorsorge, Lebensqualität und zum Wohlbefinden beitragen als in der Vergangenheit. Daseinsvorsorge heißt z. B. Kühlung, Schattenspende, aber auch Blütenflor. Blumen regen nicht nur die menschlichen Sinne an, sondern sind vor allem Nahrungsquelle für Insekten, die wiederum für die Ernährungswirtschaft und Selbstversorgung bedeutsame Kulturpflanzen – auch in Berlin – bestäuben. Die Erfahrungen aus der konkreten gärtnerischen Pflege liefern wichtige Hinweise für die Fortschreibung des “Handbuch Gute Pflege”. Zudem werden Empfehlungen zu einer weiteren Anpassung der im Grünflächeninformationssystem (GRIS) hinterlegten Standards und des Berliner Standardtätigkeitenkatalogs für die verschiedenen vegetativen Flächentypen (Gehölzflächen und Flächen mit krautiger Vegetation wie z.B. Rasen oder Wiese) abgeleitet. Im Rahmen der Pilotprojekte standen ausschließlich Mittel für die bislang im Handbuch behandelten vegetativen Flächen und nicht etwa zur Wegesanierung oder Anschaffung von Sitzbänken zur Verfügung, auch wenn natürlich für eine vollständige Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen auch solche Maßnahmen und Beschaffungen wichtig und notwendig sind. Die zum 31.12.2021 beendeten Pilotprojekte wurden durch ein Landschaftsarchitekturbüro extern fachlich begleitet. Die Ergebnisse können in dem als Download veröffentlichen Ergebnisbericht nachgelesen werden. Die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen und deutlich gewordenen Bedarfe sollen bei der geplanten Fortschreibung des „Handbuch Gute Pflege“ berücksichtigt werden. Mitte Park auf dem Nordbahnhof Friedrichshain-Kreuzberg Theodor-Wolff-Park Böcklerpark (Teilfläche) Pankow Ernst-Thälmann-Park (Teilfläche) Grünzug an der Gartenstraße (Teilfläche) Charlottenburg-Wilmersdorf Spandauer Damm (Straßengrün, Teilfläche) Ruhwaldpark (Teilfläche) Spandau Spektegrünzug (Teilfläche Spektegrünzug B) Südpark (Teilfläche Südpark II-intensiv) Steglitz-Zehlendorf Bernkastler Platz Corrensplatz Tempelhof-Schöneberg Gutspark Marienfelde Neukölln Freiflächen Hufeisensiedlung (Hufeisenteich-Grünanlage mit Fritz-Reuter-Allee, Hüsung, Vorplatz) Treptow-Köpenick Freiflächen an Schulen: Anne-Frank-Schule Freiflächen an Schulen: Fritz-Kühn-Schule Freiflächen an Schulen: Schule am Pegasuseck Marzahn-Hellersdorf Stadtgarten Biesdorf Lichtenberg Anton-Saefkow-Platz (Teilfläche: Senkgarten) Reinickendorf Volkspark Wittenau (Teilfläche)
Berlin ist durch eine Vielzahl verstreut liegender Friedhöfe unterschiedlichster Art und Größe gekennzeichnet, deren Entstehung bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und die ein einmaliges Spiegelbild der gesellschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Entwicklung sind. Durch die enorme Bevölkerungszunahme Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Anlage neuer Friedhöfe notwendig. Als 1920 Groß-Berlin aus acht Städten, 59 Gemeinden und 27 Gutsbezirken gebildet wurde, brachten diese ihre Kirch- bzw. Friedhöfe in die neue Stadtgemeinde ein. Diese Friedhofsstruktur ist bis heute weitestgehend erhalten geblieben. Im Gegensatz zu anderen deutschen Großstädten führte die Anlage von Zentralfriedhöfen, insbesondere im Umland, nicht zur Reduzierung von Friedhöfen. Während in der Vergangenheit das schnelle Wachstum der Stadt wie auch hohe Sterblichkeitsraten und Krankheitsepidemien immer wieder neue Friedhofsanlagen erforderten, ist heute ein rückläufiger Bedarf zu verzeichnen. Dies liegt zum einen am Rückgang der Sterberate bzw. dem Anstieg der Lebenserwartung. Darüber hinaus befindet sich die Bestattungskultur in einem fundamentalen Wandel. Durch einen zunehmenden Trend zur Anonymität und einer geringeren Bindung an Familie, Konfession, Tradition und Ort ist in den letzten Jahren der Anteil an Feuerbestattungen und insbesondere die Anzahl an Gemeinschaftsanlagen auf Berliner Friedhöfen stark gestiegen. Obwohl der Bedarf an Friedhofsflächen seit 1980 um die Hälfte zurück gegangen ist, ist der Bestand seit Jahrzehnten etwa gleich geblieben. Diese Entwicklung hat sich negativ auf den Zustand der Friedhöfe ausgewirkt. Lückenhaft belegte bzw. brachliegende Grabfelder erhöhen den Anteil an allgemein zu pflegenden Grünflächen und somit den Pflegeaufwand. Die Friedhofsträger sind häufig nicht mehr in der Lage, die erhöhten Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen für den Erhalt der gesamten Friedhofsfläche aufzubringen. Im Berliner Friedhofsgesetz wurde bestimmt, dass ein Friedhofsentwicklungsplan aufzustellen ist, der die vorhandene Versorgung mit Friedhofsflächen feststellt sowie die angestrebte wohngebietsnahe Versorgung und die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen festlegt. Nutzungsänderungen der Friedhofsflächen sind jedoch nur langfristig und unter Beachtung stadtplanerischer, kultureller und landschaftsplanerischer Aspekte möglich. Der Senat von Berlin hat den Friedhofsentwicklungsplan (FEP) am 27. Juni 2006 beschlossen. Aus der Erkenntnis heraus, dass Berlin über weitaus mehr Friedhofsflächen verfügt, als gegenwärtig und zukünftig benötigt werden, wurde der Friedhofsentwicklungsplan (FEP) erarbeitet und im Jahr 2006 vom Berliner Senat beschlossen. Demnach sollen von den für Bestattungen geöffneten insgesamt 1037 ha Friedhofsflächen (Stand 2006) noch 747 ha für Bestattungen erhalten bleiben und 290 ha einer anderen Nutzung zugewiesen werden. Mit dem Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 wird aufgezeigt, dass von den für eine Umnutzung ausgewiesenen 290 ha Friedhofsflächen bereits bei 209 ha dieser Flächen mit der Umsetzung begonnen (170 ha) bzw. diese bereits komplett vollzogen (39 ha) worden ist. Das entspricht einem Erfüllungsgrad von insgesamt rd. 72%. Neben Angaben zum Stand der Umsetzung bei den landeseigenen Friedhöfen der Bezirke sowie den konfessionellen Friedhöfen informiert der Bericht außerdem über die Herangehensweise, finanziellen Auswirkungen sowie Probleme und Hemmnisse bei der Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006. Darüber hinaus werden Aussagen zur künftigen Entwicklung von Friedhofsflächenbedarf und -versorgung gemacht sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen gegeben. Die Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006 ist ein langfristiger und schrittweiser Prozess, der aufgrund der Dauer bestehender Nutzungsrechte und der zumeist über den Friedhof verstreut liegenden freiwerdenden Flächen erst in langen Zeiträumen sichtbar wird. Da die Notwendigkeit besteht, auf sich im Laufe der Zeit ändernde Bestattungsbedarfe oder auch auf eine sich seit 2006 veränderte städtebauliche Entwicklung reagieren zu können, wird im Bericht die Möglichkeit aufgezeigt, von der im FEP 2006 getroffenen Aussage zur Schließung, Aufhebung oder weiteren Nutzung einer Friedhofsfläche im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen auch abweichen zu können. Der Senat hat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 am 18. November 2014 beschlossen.
Vor 150 Jahren im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen “Parkdeputation” und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Am 1. Juli 1870 wurde der königliche Hofgärtner Gustav Meyer (1816-1877) in sein Amt eingesetzt. Mit Dienstantritt Gustav Meyers beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung. Seitdem ist das Planen, Bauen, Entwickeln und Pflegen des Berliner Stadtgrüns eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Stadtgesellschaft. Seit 150 Jahren stellen sich Vertreterinnen und Vertreter der Grünverwaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern den unterschiedlichen Herausforderungen der wachsenden Stadt, um Berlin als grüne Metropole zu erhalten und weiter zu entwickeln. Damals wie heute musste Berlin den Gleichschritt zwischen Bevölkerungszunahme und der Sicherung und Entwicklung des Stadtgrüns meistern. Sichtbar wird dies in den Plänen von Peter Joseph Lenné im 19. Jahrhundert oder im Dauerwaldvertrag von 1915, der im Landeswaldgesetz von Berlin fortlebt. Das Finden einer Balance zwischen Wachstum, ausgelöst durch die Industrialisierung damals oder dem Boom der Wissens-Ökonomie heute, und Erhalt und Stärkung des Stadtgrüns ist also nicht neu. Mit dem Beschluss der Charta für das Berliner Stadtgrün des Berliner Senats im Juni 2020 – 150 Jahre nach Beginn der kommunalen Gartenbauverwaltung – hat die Berliner Politik und Verwaltung gemeinsam mit der Stadtgesellschaft eine zeitgemäße Antwort auf die bestehenden Herausforderungen einer modernen, wachsenden Metropole auf den Weg gebracht. Die Charta für das Berliner Stadtgrün ist eine langfristige Strategie und politische Selbstverpflichtung zugleich. Die darin formulierten neun Leitlinien werden integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Mit dem dazugehörigen Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030 wird zugleich eine Vielzahl konkreter Maßnahmen vereinbart, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Zu den geplanten Vorhaben gehören unter anderem innovative Pilotprojekte sowie die gezielte finanzielle und personelle Förderung des Stadtgrüns. Wenn Berlin heute als grüne Metropole Anerkennung findet, ist das der Verdienst einer gelungenen Übernahme von Verantwortung und Engagement für das Stadtgrün: einer kommunalen politischen Verantwortung, aber auch einer bürgerschaftlichen. Dies belegt die wechselvolle 150-jährige Geschichte der kommunalen Grünflächenverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nimmt sich dieses Jubiläum zum Anlass, um denen zu danken, die sich in unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten für das Berliner Stadtgrün einsetzten: es planen, pflegen und weiterentwickeln und so gemeinsam daran arbeiten, Berlin lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten. Denn Stadtgrün war und ist ein wichtiger Identifikationsort der Stadt: an grünen Orten finden wir uns wieder, werden aktiv, gestalten mit, finden Freiräume und Möglichkeiten, begegnen Menschen, fühlen uns zu Hause. Die grüne Infrastruktur trägt maßgeblich dazu bei, dass Berlin lebenswert ist und auch für die Zukunft bleibt. Mit Blick auf die Geschichte, aber noch vielmehr mit Blick nach vorne, hat Georg Media das 150-jährige Jubiläum der Berliner Grünverwaltung zum Anlass genommen in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Sonderausgabe der Zeitschrift „topos“ zu publizieren. „Berlin macht Grün“ gibt nicht nur einen Einblick in die wechselvolle 150-jährige Geschichte der kommunalen Gartenbauverwaltung Berlins und in vergangene und gegenwärtige Herausforderungen der Stadtentwicklung, sondern greift mit Blick in die Zukunft Themen rund um Klimawandel, Governance und Gesellschaft auf. Die Festschrift zum Jubiläum: topos. Special „Berlin macht Grün“ Pressemitteilung vom 30.06.2020: Das Erbe des Berliner Stadtgrüns bewahren und weiterentwickeln „Dass Berlin sich mit einem Grünanteil von 40 Prozent zu den grünsten Städten Europas zählen kann, ist nicht selbstverständlich. Dazu gehören Weitblick und Persönlichkeiten, die sich dafür einsetzten und -setzen, das vorhandene Grün zu bewahren und neues zu schaffen. Gustav Meyer, ehemaliger königlicher Hofgärtner und Schüler von Peter Joseph Lenné war nicht der Erste, der sich dieser Aufgabe annahm. Aber er war der Erste, der dies offiziell im Auftrag der Stadt tat und diese Aufgabe somit zum Amt machte. Am 1. Juli 1870, also genau vor 150 Jahren, legte er als erster Städtischer Gartendirektor Berlins den Grundstein dafür, dass die Berliner heute nicht nur grau, sondern so viel Grün sehen, wenn sie in ihrer Stadt unterwegs sind oder aus ihren Fenstern schauen. Seither stellen sich die unterschiedlichen Vertreter und Vertreterinnen der Grünverwaltung den über die Jahrzehnte wechselnden Herausforderungen, die sich auf die städtischen Freiräume auswirken. Von der Entstehung Groß-Berlins, der Beseitigung der Kriegsschäden, der Teilung der Stadt und ihrer Verwaltung bis hin zu knappen Kassen – jede Zeit brachte ihre Besonderheiten, die ebenso besonderer Lösungen bedurften. Heute ist es vor allem die wieder wachsende Stadt, aber auch die Veränderung unserer Gesellschaft und der Wandel des Klimas, die neue Ideen und den vollen Einsatz für das Grün fordern. Wie dies weiterhin gelingen kann, zeigen die Beteiligten in diesem Heft – mit Blick auf die Geschichte, aber noch vielmehr mit Blick nach vorne. Berlin macht Grün – um grün zu bleiben, und das hoffentlich noch weit länger als weitere 150 Jahre.“ Autor*innen und Interviewpartner*innen: Regine Günther, Renate Künast, Uwe Rada, Harald Bodenschatz, Elisabeth Merk, Mazda Adli, Frank Eckardt, Norbert Kühn, Ingo Kowarik, Sören Schöbel, Constanze Petrow, Robert Kaltenbrunner, Carlo Becker, Leonard Grosch u.v.m. Erscheinungstermin: 1. Juli 2020 Umfang: 96 Seiten Hrsg.: topos in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Charta für das Berliner Stadtgrün Geschichte des Berliner Stadtgrüns und der Berliner Gartenbauverwaltung
Wohnen „Wohnen“ ist zusammen mit Mobilität und Ernährung der Konsumbereich, der die Umwelt am stärksten belastet, etwa durch Flächen-, Wasser- und Energieverbrauch, aber auch durch Schadstoffausstoß und Abfall. Private Haushalte haben aber auch erhebliche Möglichkeiten, diese Umweltbelastungen durch bewusste Konsumentscheidungen zu reduzieren. Seit 2011 wurden bis Ende 2023 etwa 3,1 Millionen neue Wohnungen in Deutschland gebaut, was einer Erhöhung des Wohnungsbestands von 7,4 Prozent entspricht. Bei einer Bevölkerungszunahme von etwa 4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern im gleichen Zeitraum (entspricht rund 5,0 Prozent) wuchs der Wohnungsbestand also stärker als die Bevölkerung. Die Zunahme der Wohnfläche der privaten Haushalte, vor allem auch durch den flächenintensiven Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern, trägt zur dynamischen Ausweitung der Siedlungsflächen bei. Die Ausstattung und Nutzung neuer Wohnungen erfordert Möbel, Haushaltsgeräte sowie Energie etwa für die Raumwärme oder Warmwasserbereitung. Das Bedarfsfeld „Wohnen“ trägt daher zu einem hohen Anteil der Kohlendioxid-Emissionen des privaten Konsums bei, hauptsächlich durch Heizen, Warmwasser und den Stromverbrauch von Geräten. Trotz immer energieeffizienterer Gebäude und Geräte sinkt die durchschnittliche Kohlendioxid- Emission des Wohnens pro Kopf und pro Jahr kaum. Die Effizienzgewinne werden durch Wachstum kompensiert. Zum Bedarfsfeld „Wohnen“ gehören neben dem Bedarf an Wohnfläche auch die Wassernutzung, der Energieverbrauch, die Treibhausgas -Emissionen sowie die Abfälle privater Haushalte.
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