Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Verteilung und Ausprägung verschiedender Klimaparameter, ihre analytische Zusammenfassung und Bewertung in einer Planungshinweiskarte, Raumbezug Raster und Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2005, Bearbeitungsstand Juni 2009.
Verteilung und Ausprägung verschiedender Klimaparameter, ihre analytische Zusammenfassung und Bewertung in einer Planungshinweiskarte, Raumbezug Raster und Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2001), Bearbeitungsstand April 2003.
Assessment texts on monthly mean tropospheric precipitable water, provided by ECSM - European Climate System Monitoring, WMO Regional Climate Centre (RCC) on Climate Monitoring
Assessment texts and table on monthly mean cloud fractional coverMaps of anomalies of mean monthly mean values of cloud fractional cover derived from satellite and in-situ observations ('satellite weather') on a 0.25x0.25 degree grid from reference period 1971-2000( near realtime product), provided by ECSM - European Climate System Monitoring, WMO Regional Climate Centre (RCC) on Climate Monitoring
Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Mit dem Beratungshilfeprogramm (BHP) verfügt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über ein wissenschaftsbasiertes und gleichzeitig praxisorientiertes sowie wirtschaftliches Instrument für die umweltpolitische Zusammenarbeit mit Partnerländern. Im Rahmen einer probeweisen Evaluierung erfolgte eine gute bis sehr gute Bewertung der Projekte, wobei die Wirkung teilweise u.a. aufgrund unvollständiger Monitoring-Daten nicht bewertet werden konnte. Für ein mögliches zukünftiges Monitoring und entsprechende weitere Erfolgskontrolle liegt nun ein Konzept vor. Demnach würde eine regelmäßige externe Evaluierung des Programms dem Informationsbedarf des BMUV und seinen Ressorteinrichtungen sowie externen Institutionen und der Öffentlichkeit entsprechen.
Das Ziel dieser Studie ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Berichterstattung der Mitgliedsstaaten an die EU mit Blick auf die nationalen Energie- und Klimaschutzpläne (NECPs) zu leisten, vor allem hinsichtlich der nationalen Fortschrittsberichte, der NECP-Updates und einer möglichen Revision der Governance-Verordnung. Die Studie wurde als Metastudie konzipiert und umfasste die Aufbereitung des verfügbaren Wissensstands hinsichtlich Methodik und Wirkung ausgewählter Politiken und Maßnahmen (PaMs) mit Hilfe eines Analyserasters. Die Analyse erfolgte am Beispiel des deutschen NECPs unter Berücksichtigung der NECPs von Dänemark, Frankreich, Schweden und Slowenien. Die Autor*innen untersuchten eine Auswahl von insgesamt 23 PaMs sowie Ex-ante- und Ex-post Evaluationen, welche die Wirkung der PaMs untersuchen. Die Autor*innen analysierten dabei insbesondere die Methodik von Ex-ante- und Ex-post-Evaluationen, die Beiträge der aus gewählten PaMs zum Erreichen des beschlossenen Klimaschutz- und Energiewendezielsystems der EU für 2030 sowie mit den ausgewählten PaMs zusammenhängende sozio-ökonomische und weitere ökologische Wirkungen. Auf Basis dessen erarbeiteten die Autor*innen ein tiefgreifendes Verständnis der ausgewählten PaMs und den bei ihrer Ex-ante- und Ex-post-Wirkungsabschätzung auftretenden methodischen und systemischen Unsicherheiten. Zu diesem Zweck diskutieren die Autor*innen Wissenslücken, Unsicherheiten, Konfliktlinien und Synergien sowie politische Herausforderungen, Handlungsmöglichkeiten und -hindernisse. Als Ergebnis haben die Autor*innen Vorschläge bzgl. der inhaltlichen Anforderungen der NECP-Berichterstattung entwickelt sowie Vorschläge, die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Evaluationsmethoden und Wirkungsabschätzungen von PaMs verbessern können. Quelle: Forschungsbericht
Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Deutschland für fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist festgelegt, dass die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung des BECV-Konsultationsverfahrens 2023 hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Im Rahmen der diesjährigen Konsultation wurde im April und Mai 2023 eine Online Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Juni 2023 auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen, 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch und 6. Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der CarbonLeakage-Kompensation. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECV-ExpertenForums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Gemäß § 26 Abs. 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde ab 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.Ziel ist es, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an für betroffene (Teil-)Sektoren tätige Interessensverbände, Sozialpartner sowie Carbon-Leakage-Expert*innen.Es wurde eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Ergebnisse auf einem Experten-Forum diskutiert. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Konsultation in 2023 zusammen. Er ist Teil des Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30. September vorlegt und wurde in diesem Rahmen veröffentlicht.
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