Dieses klassische Modell nach HUET (1949) nimmt eine längszonale Einteilung der Fließgewässer auf Basis des Gefälles und der Gewässerbreite vor. Es ist schematisch und generalisiert, biologische Komponenten werden nicht berücksichtigt. Die Bezeichnung der einzelnen Regionen erfolgt nach der typischer Weise dort vorkommenden Hauptfischart. Klassifikation der Fischregionen nach Gefälle und Gewässerbreite: - Forellenregion - Äschenregion - Barbenregion - Bleiregion
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Die „Fischzönotischen Grundausprägung“ - FZG verifiziert die Referenz-Fischzönosen in Sachsen und fasst sie zu einer überschaubaren Anzahl von Einheiten zusammen. Jede dieser Einheiten ist durch charakteristische fischfaunistische Eckmerkmale definiert, die jeweils für größere zusammenhängende Gewässerbereiche gelten. Die fischzönotische Grundausprägungen stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL dar. In Kombination mit den Ergebnissen des Fischmonitorings und weiteren, Datengrundlagen ermöglicht sie eine zielgerichtete Erstellung und Priorisierung von Maßnahmeprogrammen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der OWK in Sachsen.
Dieses klassische Modell nach HUET (1949) nimmt eine längszonale Einteilung der Fließgewässer ausschließlich auf Basis des Gefälles und der Gewässerbreite vor. Es ist generalisiert, sehr schematisch und lässt biologische Komponenten weitestgehend unberücksichtigt. Die Einteilung in Fischereiregionen wird vielfach von anderen fischbestandsbestimmenden Faktoren überlagert und führt in der Konsequenz häufig zu unbefriedigenden und teilweise fehlerhaften Ergebnissen. Ferner erlauben die Fischereiregionen noch keine näheren Rückschlüsse auf die tatsächliche Ausprägung der betreffenden Fischartengemeinschaften.
Der Layer ist nur ein kartographischer Lückenschluss, da in den aktualisierten Fachlayern zum Fischartenschutz die Standgewässer nicht mit dargestellt wurden. Dazu wurden die Talsperrengeometrien aus dem ATKIS_Datenbestand extrahiert.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.