asisdaten der Verkehrsinfrastruktur innerhalb von Ballungsräumen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.
Datenstrom B umfasst alle Informationen zu den Beurteilungsgebieten – wie Name, Gebietscode, Abgrenzung, Einwohnerzahl, Historie, Schadstoffe und Schutzziele, Fristverlängerung.
Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplan. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Moorhydrologische Untersuchungen der Restmoore des Elbsansteinmoore (12 Moore), 3 Bände
Gutachten, Datensammlungen usw. für die Naturschutzgebiete (NSG) innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des StALU WM Schwerin. Eine Übersichtsliste für das StALU WM Schwerin ist vorhanden, ebenso für das Land M-V beim Umweltministerium M-V
Fachtechnische Stellungnahmen zu Gewässern nach Wassermenge und Wasserbeschaffenheit Objektbezogene Fachtechnische Stellungnahmen zu Vorhaben im Amtsgebiet des StALU MM Rostock
- Fachstellungnahmen zur Bewertung naturschutzrelevanter Vorhaben (Eingriffsbeurteilung), - Berichte und Beratung zum Arten- und Biotopschutz, zur Landschaftspflege sowie zu Schutzgebieten, - Fachplanungen des Naturschutzes, - Überwachung und Effizienzkontrollen im Zusammenhang mit Fördermittelvergaben, Schutzgebieten sowie im Arten- und Biotopschutz, - Publikationen zum Arbeitsstand.
Wuchseinheiten - sind auf forstliche Belange zugeschnitten und unterscheiden sich von Landschaftsgliederungen anderer Autoren - Grundlage sind Mosaikbereichs- u. Makroklimaformengrenzen - die Wuchseinheiten Wuchsbezirk und Teilwuchsbezirk sind die Einheiten des forstlichen Handelns Wuchsgebiet - großräumiges rein landschaftliches Gliederungselement auf geologisch- morphologischer Basis Wuchsbezirk Unterteilung der Wuchsgebiete nach - geologisch-morphologischen Gesichtspunkten - forstklimatischen Gesichtspunkten - Leitbaumartenverbreitung Teilwuchsbezirk unterscheidet sich durch gravierende Unterschiede gegenüber dem Inhalt des umgebenden Wuchsbezirks hinsichtlich - Geologie - Morphologie - Klima - Baumartenverbreitung
Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 187 |
| Kommune | 71 |
| Land | 503 |
| Schutzgebiete | 5 |
| Wirtschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 36 |
| unbekannt | 512 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 20 |
| offen | 264 |
| unbekannt | 264 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 548 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 72 |
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| Keine | 233 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 190 |
| Lebewesen und Lebensräume | 512 |
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| Weitere | 548 |