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Konzeption der Bewirtschaftungsplanung im Bereich Punktquellen am Beispiel der Ahse

Das Projekt "Konzeption der Bewirtschaftungsplanung im Bereich Punktquellen am Beispiel der Ahse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Fachbereich Bauingenieurwesen, Labor für Wasserbau und Wasserwirtschaft durchgeführt. Für das Einzugsgebiet der Ahse, eines Nebengewässers der Lippe, wurde ein Bewirtschaftungskonzept für die Einleitungen aus Punktquellen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgte entsprechend und ergänzend zu den in Entwicklung befindlichen Vorstellungen des Landes NRW zur Umsetzung der EU-WRRL. Die Projektbearbeitung fand in enger Abstimmung mit einem Partnerprojekt an der Werre und der Stever sowie den laufenden koordinierenden Arbeiten der Landeswasserwirtschaftsverwaltung statt. Die Methodik hat modellhaften Charakter und dient dem bottom-up-Ansatz entsprechend zur erxplorativen Verifizierung und Ergänzung der landesweit in Entwicklung befindlichen Vorgehensweisen. Im Einzugsgebiet der Ahse stellen aus stofflicher Sicht insbesondere die Phosphorfrachten WRRL-relevante Belastungen dar, die vornehmlich aus Kläranlagen stammen. Die offenen Stoffbilanzen lassen jedoch auch die nennenswerten Beiträge aus diffusen Quellen erkennen. Die hydraulische Belastung aus Regenwassereinleitungen führen zu morphologisch und biozönotisch bedeutsamen Belastungen, die durch die WRRL nur indirekt über die Bewertung der biologischen Qualitätskriterien erfasst werden können. Für andere Parameter lassen die Güteuntersuchungen im Gewässer keine kritischen Belastungen erkennen. Die Maßnahmen konzentrieren sich daher auf Phosphorelimination in Kläranlagen und Rückhaltemaßnahmen an Regenwassereinleitungen.

Erarbeitung fachlicher Grundlagen zur Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes für Grundwasser im Locker- und Festgestein am Beispiel der Steinkohlebergbau-Folgelandschaft Zwickau-Oelsnitz - Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Entwicklung und Testung methodischer Ansätze im Rahmen der weitergehenden Beschreibung (diffuse Quellen und grundwasserabhängige Ökosysteme) - Teil 2

Das Projekt "Erarbeitung fachlicher Grundlagen zur Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes für Grundwasser im Locker- und Festgestein am Beispiel der Steinkohlebergbau-Folgelandschaft Zwickau-Oelsnitz - Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Entwicklung und Testung methodischer Ansätze im Rahmen der weitergehenden Beschreibung (diffuse Quellen und grundwasserabhängige Ökosysteme) - Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Department Hydrogeologie durchgeführt. Es sollen Methoden entwickelt werden, um den Einfluss diffuser Quellen auf die Grundwasserbeschaffenheit detaillierter quantifizieren zu können. Dazu soll, im Rahmen dieser Teilleistung, das Risikopotential diffuser Stoffe, insbesondere Nitrat und untergeordnet angekoppelt Sulfat, in der ungesättigten Zone abgeschätzt werden. Es soll im Zusammenhang mit der Bewertung diffuser Stoffe überprüft werden, wie sich die Stoffspezifik von Stickstoffverbindungen bei der Passage verschiedener Deckschichtentypen verändert, in welchen Zeitskalen dies vor sich geht und in welchem Umfang Prognosen dieser Prozesse möglich sind. Die Unsicherheiten der Methoden sollen aufgezeigt und die notwendigen Datenanforderungen definiert werden. Von grundlegender Bedeutung ist die Definition von Bewertungskriterien, die den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung tragen, d.h. auch mit geringer Datenbasis mit entsprechender Unschärfe anwendbar sind. Dies soll auf der Basis von Literaturwerten und Analogieschlüssen für verschiedene Bodentypen erfolgen, wobei ähnliche Bodentypen in Klassen zusammengefasst werden sollen und Spannbreiten für die Verlagerung diffuser Stoffe (Stickstoffverbindungen, und hier bevorzugt Nitrat und Ammonium) angegeben werden. Der Eintrag diffuser Stoffe über Wald durch atmosphärische Deposition soll ebenfalls abgeschätzt werden. Das Bearbeitungsgebiet umfasst das Gebiet Zwickau/Oelsnitz, zwischen Chemnitz und Zwickau. Die Arbeiten sollen für land- und forstwirtschaftliche genutzte sowie urbane Flächen durchgeführt werden.

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