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Diversität und Nutzung von Pilzen im tropischen Afrika

Agrarsysteme der Zukunft_2: Innovative Nutzung des Grünlands für eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft im Landschaftsmaßstab, Teilprojekt B

Vernetzte Vielfalt an der Schatzküste - Vorpommersche Boddenlandschaft und Rostocker Heide (Hotspot 29), Teilprojekt: Nachhaltige Landnutzungsformen

Nachhaltiger Winterrapsanbau durch züchterische Verbesserung der NUE und Optimierung des Anbausystems, Teilprojekt B

Das Ziel des Projektes besteht darin, ausgehend von genomisch selektierten, stickstoffeffizienteren Winterrapshybriden in einem mehrstufigen Ansatz optimierte Anbauverfahren zu entwickeln, die bei deutlich niedrigerer Stickstoffzufuhr höhere und stabile Rapserträge und geringere N-Bilanzüberschüsse realisieren. Das Projekt verfolgt die Hypothesen, dass sowohl durch die Einzelfaktoren i) Genotyp, ii) Düngerform und iii) Saattechnik, aber insbesondere durch eine abgestimmte Kombination der genannten Faktoren, Einfluss auf die Reduktion der N-Bilanzüberschüsse bei gleichem oder sogar höherem Ertrag genommen werden kann. Daher sollen im Projekt NaWiRa nährstoffeffizientere Winterrapshybriden identifiziert und die Wechselwirkung zwischen Hybriden, der Stickstoffdüngung und einer optimierten Standraumverteilung durch Gleichstandsaat untersucht werden. Die Analyse dieser vielschichtigen Wechselwirkungen soll Antworten auf die Frage geben, wie genomische Selektion, Stickstoffdüngerapplikation und Saattechnik aufeinander abzustimmen sind, um eine bestmögliche Nutzung des Stickstoffdüngers zu erzielen und dadurch die Nachhaltigkeit des Winterrapsanbaus zu verbessern. Dies soll den Startpunkt für neue, zukunftsweisende Anbausysteme im Winterraps darstellen. Ausgehend von den hier gewonnenen Erkenntnissen zur Optimierung der Genotyp-Düngung-Saattechnik-Interkationen soll der Weg für z.B. eine GPS-gesteuerte mechanische Unkrautkontrolle geebnet und darüber hinaus die Entwicklung in Richtung Spot-Farming vorangetrieben werden. Letzteres soll perspektivisch durch eine georeferenzierte Positionierung der Pflanzen eine pflanzenspezifische robotergesteuerte Düngerapplikation erlauben.

Auf dem Weg zu einem Green Deal im Pflanzenschutz - Potenziale, Hemmnisse und Handlungsempfehlungen für einen erfolgreichen Übergang zu nachhaltigen Verfahren im Pflanzenschutz

Mit dem Green Deal hat sich die EU-COM das politische Ziel gesetzt, den Einsatz und die Risiken von PSM bis 2030 zu halbieren. Erforderlich sind dafür weitreichende Anstrengungen, die nicht nur durch eine Substitution gefährlicher durch weniger gefährliche (wie bspw. low-risk) PSM erreicht werden kann, sondern einer verstärkten Nutzung von nicht-chemischen Maßnahmen und einer generellen Zuwendung des Pflanzenschutzes zu einer systemischen Betrachtung des gesamten Anbausystems bedarf, um wieder verstärkt auf natürliche Mechanismen der Schädlingsregulation setzen zu können. In dem Vorhaben sollten die aktuellsten Erkenntnisse zu solchen Alternativen aus der Praxis gesammelt werden. Es sollen auch konkrete Beispiele für einen erfolgreichen Übergang zu PSM-armen bzw. PSM-freien Anbausystemen aufgezeigt werden, aus denen sich ganz konkrete Umsetzungsempfehlungen ableiten lassen. Die gesamte Analyse soll sich explizit nicht allein auf Verfahren im Ökolandbau als einem PSM-armen Anbausystem beziehen. Das Vorhaben soll zudem bereits erfasste Erkenntnisse aus dem Refoplan-Vorhaben 'Pflanzenschutz im Wandel...' berücksichtigen. Weiterhin soll analysiert werden, wo die Hemmnisse für eine Umsetzung dieser Alternativen durch die Praxis sowohl in der politischen Rahmensetzung aber auch in anderen Bereichen wie dem Wissenstransfer in die Praxis und der Beratung liegen. Basierend auf den Erkenntnissen zu den Alternativen zu einem intensiven PSM-Einsatz und der Analyse zu bestehenden Hemmnissen sollen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, wie bestehende Hemmnisse beim Übergang zu einem nachhaltigen Schutz der Kulturpflanzen aufgelöst werden können und man erreichen kann, dass die Landwirtschaft solche PSM-armen Verfahren auch wirklich umsetzt.

ERA-NET Forest Value: Innovative Geschäftsmodelle und Mechanismen für eine nachhaltige Bereitstellung und Abgeltung von forstlichen Ökosystemleistungen (NOBEL)

Zielsetzung: Das Projekt NOBEL arbeitet an der Schnittstelle zwischen innovativen nachhaltigen Bewirtschaftungskonzepten für eine multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder sowie der Bereitstellung der erforderlichen Waldressourcendaten und Indikatoren für wichtige Ökosystemdienstleistungen. Es sollen innovative Methoden zur Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Werte von Waldprodukten und -dienstleistungen auf regionaler und nationaler Ebene entwickelt werden. Die neuen Instrumente, Methoden und Modelle sollen es erlauben Mechanismen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen in unterschiedlichen sozioökonomischen, ökologischen und politischen Kontexten fördern. Die Kombination von Geschäftsmodellen mit Politik- Instrumenten soll die Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung und der forstlichen Praxis erleichtern. Die folgenden 5 Projektziele werden von NOBEL verfolgt: 1) NOBEL wird die Anforderungen an die Bereitstellung und Verbreitung von räumlichen Informationen für die Entwicklung von Geschäftsmodellen und innovativen Mechanismen für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen untersuchen: - Neue Indikatoren sollen für die Ermittlung von Ökosystemdienstleistungen evaluiert werden, die normalerweise nicht im Management berücksichtigt werden, durch die Übernahme von Daten aus dem gesamteuropäischen Programm COPERNICUS und bestehenden nationalen Datenerfassungsprogrammen - Eine Informationsplattform (NOBEL-SIP) einschließlich einer webbasierter Auktionsplattform soll für die Demonstration und den Vergleich alternativer PES (Payment for Ecoystem Services) Modelle im Rahmen von Fallstudien entwickelt werden - Die Analyse der Auswirkungen der Bewirtschaftungspraktiken auf Ökosystemdienstleistungen soll für ausgewählte Typen von Waldbesitzern, Bewirtschaftungssystemen und Waldtypen durchgeführt werden 2) NOBEL wird Akteure auf europäischer und regionaler Ebene einbeziehen, um die Gestaltung und Bewertung der Auswirkungen von Geschäftsmodellen für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen zu diskutieren: - Es sollen Managementpraktiken und die Einstellung der Interessengruppen verglichen werden - Es soll die Kommunikation zwischen den Interessensgruppen (politische Entscheidungsträger, FES-Anbieter und Begünstigte) unterstützt werden - Es sollen die Projektergebnisse an die Interessengruppen verbreitet werden 3) NOBEL wird Methoden und Werkzeuge entwickeln und testen, um die alternativen Geschäftsmodelle in Fallstudien umzusetzen: - Es soll ein Rahmenwerk an Indikatoren für die räumliche Vorhersage und Optimierung von Ökosystemdienstleistungen geschaffen werden - Es sollen die verfügbaren Waldökosystemmodelle zur Vorhersage der Erbringung von Ökosystemdienstleistungen verbessert werden - Methoden zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Geschäftsmodelle sollen bewertet und angewendet werden (Text gekürzt)

Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt Umstellung auf ökologischen Landbau Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Das Öko-Kontrollverfahren Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus Öko-Anbauverbände Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. Dokumente

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Bislang werden rund 119.000 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das sind 10,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell stagniert die Entwicklung jedoch. Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2023 (Stichtag 31.12.2023) waren insgesamt 985 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 634 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 297 Verarbeitungsunternehmen, neun Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 43 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ca. 119.600 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 1.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,7 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 10,4 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 187 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und den praktischen Ökolandbau zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem erfahrenen Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des Fachreferates im damaligen MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept. Die Bearbeitung der im Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 - Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung

Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Bedeutung als Archiv der Kulturgeschichte. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen gemäß Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Die Besonderheit der kulturgeschichtlich bedeutsamen Böden liegt darin, dass sie Dokumente der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Kulturhistorisch bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. Düngung mit Plaggen und Laubstreu), entstanden. Sie bilden ein Zeugnis alter Bewirtschaftungsformen und haben entsprechende charakteristische Spuren in den Bodenprofilen konserviert. Aus bodenkundlicher Sicht sind diese Böden bedeutsam, da ihre anthropogen beeinflusste Entwicklung heute abgeschlossen ist und sie somit ein bodenkundliches Dokument der Kulturgeschichte sind. Zu den Böden mit kulturhistorischer Bedeutung gehören: - Plaggenesche, - Wölbäcker und Terrassenäcker, - Wurten, - Marschhufenbeete, - Heidepodsole, - Einige Formen kultivierter Moore (z. B. Spittkultur). Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geobericht 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und das Digitale Landschaftsmodell (DLM25) vom LGLN. Zudem wurden Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege verwendet.

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 – Weitere Hinweise auf Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung

Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen gemäß Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Die Besonderheit der kulturgeschichtlich bedeutsamen Böden liegt darin, dass sie Dokumente der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Kulturhistorisch bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. Düngung mit Plaggen und Laubstreu), entstanden. Sie bilden ein Zeugnis alter Bewirtschaftungsformen und haben entsprechende charakteristische Spuren in den Bodenprofilen konserviert. Aus bodenkundlicher Sicht sind diese Böden bedeutsam, da ihre anthropogen beeinflusste Entwicklung heute abgeschlossen ist und sie somit ein bodenkundliches Dokument der Kulturgeschichte sind. Der Datensatz zeigt Suchräume, also nur die ungefähre Lage, für Wölbäcker. Sie beruhen auf Erhebungen des LBEG und sind bei Schmoock & Gehrt (2017) veröffentlicht. Die Aufnahme ist nicht flächendeckend für Niedersachsen und daher unvollständig. Sie wird kontinuierlich aktualisiert. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Bug et al. (2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und weitergehende Arbeiten des LBEG.

Weinrebe in Deutschland 2010 INSPIRE

Der Datensatz gibt das bundesweite Vorkommen der Weinrebe (Vitis vinifera L.) als Summe der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle im INSPIRE-Datenmodell Verteilung der Arten wieder. Abgeleitet wurde er vom Datensatz "Weinrebe in Deutschland 2010", der auf die Erfassung rebengenetischer Ressourcen aus den Jahren 2007-2009 zurückgeht. Dies ist ein abgeschlossener Datensatz.

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