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Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Teil I)

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Landesrecht online Hamburg

Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.

Organigramm des Bezirksamtes Hamburg-Nord (aktuell)

Organigramm des Bezirksamtes Hamburg-Nord.

Organigramm des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (aktuell)

Organigramm des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.

Organigramm des Bezirksamtes Harburg (aktuell)

Organigramm des Bezirksamtes Harburg.

Organigramm des Bezirksamtes Wandsbek (aktuell)

Organigramm des Bezirksamtes Wandsbek.

Organigramm des Bezirksamtes Altona (aktuell)

Organigramm des Bezirksamtes Altona.

Organigramm des Bezirksamtes Bergedorf (aktuell)

Organigramm des Bezirksamtes Bergedorf.

Bezirksamt Harburg

Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ist in sieben Bezirke eingeteilt. Die Bezirksämter sind einheitlich organisiert. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, in dem bürgernahe Leistungen der hamburgischen Verwaltung angeboten werden. Neben den bereits vorhandenen 20 Kundenzentren sind Soziale Dienstleistungszentren und Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt eingerichtet worden. Kundenzentren bündeln bürgerorietierte Leistungen aus dem Bereich Einwohnerwesen (u.a. Personalausweise, Reisepässe, An- und Abmeldungen zum Melderegister). Im Sozialen Dienstleistungszentren werden Transfer- und Unterstützungsleistungen (u.a. Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bearbeitet. In Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt werden die staatlichen Leistungen aus den genannten Bereichen (u.a. Prüfung von Bauvorhaben aller Art, Genehmigungen, Beratungen) angeboten.

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