Bei dem abgeschalteten Reaktor B wurde ein Raum mit zwei Pumpen eines Kühlsystems überflutet, da eine Pumpe defekt war. Auch bei einem nicht laufenden Reaktor ist die Kühlung des Lagerbeckens sehr wichtig, wenn der gesamte Reaktorkern in ihm gelagert wird. Ein Ausfall der Kühlung kann einen Super-Gau nach sich ziehen. (Quelle: Greenpeace)
RWE Power nahm am 18. März 2011 um 22.21 Uhr das Kernkraftwerk Biblis A vom Netz. Damit folgte der Betreiber der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage. Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Japan hatte die Bundesregierung sich mit den Ländern darauf verständigt, die sieben bis 1980 in Betrieb genommenen Kernkraftwerke kurzzeitig vom Netz zu nehmen. Während des Stillstands sollen die deutschen Kernkraftwerke einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Das Offenstehen eines Ventils wurde übersehen. Bei der Behebung der Unregelmäßigkeit strömten 107 l Kühlmittel aus. (Quelle:Greenpeace)
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen RWE wegen des Verdachts, gegen das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung verstoßen zu haben. Im November 1998 waren bei laufendem Betrieb von Block B 17 Prüfungen durchgeführt worden, die aus Sicherheitsgründen und laut Vorschriften-Handbuch nur in abgeschaltetem Zustand des Reaktors hätten erledigt werden dürfen. (Quelle: Greenpeace)
In verschiedenen Zwischenkühlkreisläufen treten zwei Lecks auf. Das hessische Umweltministerium und der Betreiber RWE schätzen die sicherheitstechnische Bedeutung unterschiedlich ein. (Quelle: Greenpeace)
RWE Power reichte am 25. August 2014 Klage gegen die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 beim Landgericht Essen ein. RWE will Schadensersatz, weil das Abschalten der Meiler in Biblis nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima rechtswidrig erfolgt ist. RWE argumentiert, durch die rechtswidrige Stilllegung sei dem Konzern ein Schaden entstanden, den man jetzt gegenüber dem Bundesumweltministerium sowie dem hessischen Umweltministerium einklagen will. In seiner Klage bezieht sich RWE auf die Urteile der Verwaltungsgerichte.
Das Bundesumweltministerium stellte am 3. Novemver 2014 sein „Verzeichnis radioaktiver Abfälle zum Zeitpunkt 31. Dezember 2013" in der Endlager-Kommission des Bundestages vor. Das Verzeichnis umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle einschließlich bestrahlter Brennelemente und rückgeführter Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, die in der Bundesrepublik Deutschland endgelagert werden sollen. Auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, lagern laut des Verzeichnis ca. 8.227 Tonnen hochradioaktiver, also wärmeentwickelnder Abfall (HAW). Das sind 29.595 Brennelemente, 2.143 Brennstäbe, 3.164 Kokillen und 907.629 Brennelementkugeln. Davon entfallen etwa elf Tonnen auf die Forschung. Den meisten hochradioaktiven Abfall lagert das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen in Bayern mit 1.113 Tonnen HAW. Mit 1.025 Tonnen folgt das AKW Biblis in Hessen. Bayern hat als Bundesland die meisten hochradioaktiven Abfälle gelagert: In Bayern lagern rund 2.394 Tonnen wärmeentwickelnder Abfall. Das sind gut 29 Prozent des gesamten hochradioaktiven Abfalls in Deutschland. In Gorleben in Hessen, lagerten dem Bericht zufolge Ende 2013 rund 38 Tonnen HAW. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lagern jeweils keine hochradioaktiven Abfälle.
Das Bundesverwaltungsgericht hat längere Laufzeiten für die Kernkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel abgelehnt. Das Gericht wies letztinstanzlich die Klagen zurück, die auf eine Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich abzielten. Damit hätten die wegen des Atomausstiegs in einigen Monaten ebenfalls zur Stillegung anstehenden Meiler in Biblis und Brunsbüttel länger laufen können.
Der NABU hat RWE-Chef Jürgen Großmann mit dem „Dinosaurier 2010“ – Deutschlands peinlichstem Umweltpreis – ausgezeichnet. Der Vorstandsvorsitzende des Essener Stromkonzerns erhält die Trophäe für die Aufkündigung des Atomkonsenses in Deutschland. „Mit seiner hemmungslosen und provozierenden Beeinflussung der Bundesregierung für die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, die im Spätsommer in einer von ihm initiierten Anzeigenkampagne gipfelte, hat sich Herr Großmann den Preis in diesem Jahr redlich verdient“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Jürgen Großmann stehe damit in direkter Tradition des ehemaligen RWE-Bosses Harry Roels, der bereits 2006 für den Antrag auf Laufzeitverlängerung für den Schrott-Reaktor Biblis A mit dem Dino ausgezeichnet worden ist. Mit dem „Dinosaurier des Jahres“, der aus Zinn gegossenen und 2,6 Kilogramm schweren Nachbildung einer Riesenechse, zeichnet der NABU seit 1993 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, die sich sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch durch die Summe ihres Gesamtwerkes in Sachen Umweltschutz negativ hervorgetan haben.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat auf Klage der RWE Power AG durch Urteile vom 27. Februar 2013 festgestellt, dass die nach den schweren Unfällen im Kernkraftwerk Fukushima ergangenen Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Biblis vorübergehend einzustellen (Biblis Block A) bzw. nicht wieder aufzunehmen (Biblis Block B), rechtswidrig gewesen seien. Die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind nun zurückgewiesen worden, teilten die Richter des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Januar 2014 mit. Das Urteil vom Februar 2013 sei damit rechtskräftig. Damit drohen dem Land Hessen Schadenersatzforderungen der Betreiberfirma RWE. Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist das Verfahren auf der verwaltungsrechtlichen Ebene beendet.
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