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Die Mehrheit der EU-Staaten stimmen für Bienenschutz

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmte am 29. April 2013 für ein vorübergehendes Verbot von drei für Bienen gefährlichen Pestiziden. Die drei Wirkstoffe Imidiacloprid und Clothianidin von Bayer und Thiamethoxam von Syngenta sollen beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle zunächst für zwei Jahre vom Markt genommen werden.

BUND gewinnt Rechtsstreit gegen Bayer

Der BUND gewann einen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG. Nach dem am 11. März 2015 verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizidprodukte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. Der Pestizidhersteller Bayer Cropscience hatte eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Der Grund: Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember 2014 einen Einkaufscheck zum Verkauf von Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte er unter anderem zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten.

EU-weite Beschränkungen für Pestizide treten am 1. Dezember in Kraft

Die Kommission nahm m 24. Mai 2013 eine Maßnahme zur Beschränkung des Einsatzes von drei Pestiziden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam) an, die zur Gruppe der Neonicotoiden gehören. Es wurde festgestellt, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährden. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten und soll spätestens nach Ablauf von 2 Jahren überprüft werden. Die betreffenden Pestizide werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen und andere bestäubende Insekten anziehen.

Greenpeace Studie: Giftiger Garten Eden

Die Umweltorganisation Greenpeace hat Blumen und Zierpflanzen aus Gartencentern, Bau- und Supermärkten getestet. Für die Studie wurden in zehn europäischen Ländern 86 Proben von 35 Pflanzenarten genommen, darunter Hornveilchen, Vergissmeinnicht und Lavendel. In 79 Prozent der untersuchten Pflanzen steckten Stoffe, die Bienen gefährlich werden können. Die Laboranalysen ergaben, dass 98 Prozent der Blumen Rückstände von Pestiziden aufweisen. Die Studie stellt fest, dass sich daraus nicht ableiten lässt, wie stark Bienen durch diese Blumen belastet werden. Aber sie kommt zum Schluss, dass knapp die Hälfte der Proben Rückstände aus der Gruppe der umstrittenen Neonicotinoide – drei davon auch bekannt als Bienenkiller - enthalten: Das Gift Imidacloprid fand sich in 43 Prozent, Thiametoxam in 8 Prozent und Clothianidin in 7 Prozent der Blumen.

Neues Fachinstitut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut nimmt Arbeit auf

Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.

Seltene Sandbienenart Andrena nigriceps in Hamburg am Flughafen entdeckt

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat 2016 ein Wildbienen-Monitoring in Hamburg initiiert. Die systematische Erfassung der Hamburger Bienen ist auf fünf Jahre angelegt und verfolgt das Ziel, erstmalig eine Rote Liste für Wildbienen in Norddeutschland zu erstellen. Mit Keschern schwärmen die Biologen der Deutschen Wildtier Stiftung aus, um die Arten zu erfassen. Auf dem Gelände des Hamburger Flughafens in Fuhlsbüttel wurde so die in Norddeutschland fast ausgestorbene Sandbiene (Andrena nigriceps) entdeckt. Letztmalig wurde diese Wildbiene 1938 in Hamburg gesichtet. Unter den 127 Wildbienenarten, die zwischen April und August 2016 in Hamburg gesammelt wurden, war der Fund laut Dr. Christian Schmid-Egger ein echtes Highlight.

EFSA bewertet Risiken für Bienen durch Fipronil

Das Insektizid Fipronil stellt ein hohes akutes Risiko für Honigbienen dar, wenn es zur Saatgutbehandlung von Mais eingesetzt wird, so die Schlussfolgerung der EFSA in einem Bericht, der auf Anfrage der Europäischen Kommission erstellt wurde. Die EFSA war ersucht worden, eine Risikobewertung von Fipronil vorzunehmen, unter besonderer Berücksichtigung der akuten und chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung von Bienenvölkern sowie der Wirkungen subletaler Dosen auf die Sterblichkeit und das Verhalten von Bienen.

Neue Verordnung schützt dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete eine Verordnung mit der Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt werden , der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärft die EU-Regeln langfristig. Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.

Eilverordnung zum Neonikotinoidverbot tritt in Kraft

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.

Bienensterben durch insektizide Saatgutbehandlungsmittel

Ende April und Anfang Mai 2008 kam es in einigen Regionen in Südwestdeutschland zu einem Bienensterben, bei dem etwa 11.000 Völker geschädigt wurden. Nach bekannt werden der Vorfälle begann eine intensive Suche nach den Ursachen. Der Verdacht richtete sich auf Maissaatgut, das mit dem insektiziden Wirkstoff Clothianidin behandelt worden war. Die chemischen Analysen des Julius Kühn-Instituts haben eine Clothianidinvergiftung bestätigt. Das nachgewiesene Clothianidin stammt von behandeltem Maissaatgut, bei dem der Wirkstoff nicht ausreichend an den Körnern haftete, so dass es wegen dieser geminderten Beizqualität zu einem starken Abrieb bei der Aussaat kam. In der Oberrheinebene wurde das Maissaatgut mit pneumatischen Sägeräten mit Saugluftsystemen gesät, die aufgrund ihrer Konstruktion den Abriebstaub in die Luft abgeben. Auf diese Weise gelangte der Abriebstaub auf blühende und von Bienen beflogene Pflanzen.

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