Eröffnung der Kunstausstellung „Apis Regina” am 11. Juni 2009 „APIS REGINA - Bienenarbeiten” heißt eine neue Ausstellung, die am 11. Juni 2009 im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau eröffnet wird. Die Berliner Künstlerin Bärbel Rothhaar, die seit etwa zehn Jahren ihre Kunst den Bienen widmet, begreift ihre Arbeit als eine Art Dialog zwischen Mensch und Natur. Rothhaar setzt unterschiedliche Objekte - Zeichnungen, Knochen, Metallobjekte - in Bienenkästen ein und lässt sie von den Bienen verändern und mit Waben überbauen. Die Ausstellung im UBA gibt einen Überblick über verschiedene Bienen-Projekte und Werkgruppen Rothaars und will mit interaktiven Installationen und einer Live-Schaltung in einen Bienenstock das Interesse der Besucher am ganz speziellen Universum der Honigbiene wecken. Durch ihre langjährige Arbeit mit Bienenvölkern ist die Künstlerin zunehmend auch mit der Problematik des Bienensterbens konfrontiert. Dieser sehr bedrohliche Aspekt einer noch nicht zu überschauenden Umweltkatastrophe ist ein wichtiger inhaltlicher Ansatz dieser Präsentation. Der Prozess von Bau und Zerstörung der Bienen-Objekte entzieht sich teilweise der Planung und Kontrolle der Künstlerin. Das „Prinzip Wildwuchs” ist ein bewusstes Einlassen auf die Eigengesetzlichkeit natürlicher Prozesse. Damit sind Rothhaars Arbeiten spannende Beispiele einer nachhaltigen, prozesshaften Kunst, die im Dialog mit der Natur entsteht und sich dabei dem Tempo natürlicher Vorgänge anpasst. Dieses Arbeitsprinzip zeigte Bärbel Rothhaar in zahlreichen, auch internationalen Ausstellungen. Der Vizepräsident des UBA, Dr. Thomas Holzmann, eröffnet die Ausstellung „APIS REGINA - Bienenarbeiten” am Donnerstag, dem 11. Juni 2009 um 18 Uhr im Forum des Umweltbundesamtes Dessau-Roßlau, Wörlitzer Platz 1. Eine Einführung in ihre Arbeiten gibt die Künstlerin selbst. Es folgt ein Vortrag der Berliner Stadt-Imkerin Erika Mayr zum Thema „Bienenzucht auf Brachflächen”. Die Ausstellung ist geöffnet vom 12. Juni bis zum 28. August 2009, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das UBA hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der Biodiversität , also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.
Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (USFWS ) sezte am 11. Januar 2017 zum ersten Mal eine Bienenart vom Festland auf die Liste der bedrohten Tiere. Die früher in Nordamerika weitverbreitete Rostbraungefleckte Hummel (Bombus affinis) verschwand inzwischen aus 87 Prozent ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets und droht auszusterben. Die von der USFWS verhängte Massnahme tritt im Februar 2017 in Kraft. Nach Angaben des USFWS war die Hummelart in den 90er Jahren noch in 28 Bundesstaaten weitverbreitet. Inzwischen sei sie nur noch in 13 Bundesstaaten und einer Provinz anzutreffen, und das auch nur in verstreuten Populationen. Nach Angaben von Experten sind diese Hummeln aber wichtig, weil sie für die Agrarwirtschaft wichtiges Gemüse und Früchte bestäuben. Für ihren massiven Rückgang sind verschiedene Faktoren verantwortlich, darunter der zunehmende Verlust des Lebensraums, Krankheiten und Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel sowie die extrem kleinen Hummel-Populationen. Ihre Auflistung als vom Aussterben bedrohte Tierart ermögliche es, rasch Partner und Mittel zu mobilisieren, um das Verschwinden der Hummelart zu stoppen, erklärte der für den Mittelwesten zuständige USFWS-Regionalleiter Tom Melius. 2016 hatten die USA bereits sieben Bienenarten aus Hawaii auf die Liste der bedrohten Tiere gesetzt.
Am 29. Mai 2017 informierten das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung über den Start eines neuen Bienenschutz-Projektes, das Arten und Bestäubungsleistung sichern soll. Mehr als die Hälfte der 561 Wildbienenarten stehen in Deutschland bereits auf der Roten Liste. Das Projekt "BienABest" soll helfen, dem Bienensterben Einhalt zu gebieten und die Bestäubungsleistung nachhaltig zu sichern. Das sechsjährige Projekt, in fachlicher Begleitung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), wird aus Mitteln des Bundesprogramms Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums gefördert. Wildbienen übernehmen eine Schlüsselrolle in der Bestäubung und erfüllen so eine wichtige Funktion im Ökosystem. Sie sichern die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Damit sind sie auch ein Garant für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und stellen damit eine bedeutende Ökosystemleistung zur Verfügung. Der Projektname "BienABest" steht deshalb für „Standardisierte Erfassung von Wildbienen zur Evaluierung des Bestäuberpotenzials in der Agrarlandschaft“. Ein Kernstück von BienABest ist die Entwicklung eines Bestimmungsschlüssels. Dieser ermöglicht die Artbestimmung der Mehrzahl der Wildbienenarten direkt im Gelände. Das Besondere: Die Wildbienen können lebend bestimmt und anschließend wieder freigelassen werden. So sollen in Zukunft Aussagen über die Bestandsentwicklung getroffen werden können, ohne durch Entnahme in die Populationen einzugreifen. Das Projekt wird auch Sachverständige ausbilden, die entlang der zu entwickelnden Methoden und Standards beraten und prüfen können. Die Ergebnisse dienen dann als wichtige Grundlage für den Schutz der Wildbienen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.
Ende April und Anfang Mai 2008 kam es in einigen Regionen in Südwestdeutschland zu einem Bienensterben, bei dem etwa 11.000 Völker geschädigt wurden. Nach bekannt werden der Vorfälle begann eine intensive Suche nach den Ursachen. Der Verdacht richtete sich auf Maissaatgut, das mit dem insektiziden Wirkstoff Clothianidin behandelt worden war. Die chemischen Analysen des Julius Kühn-Instituts haben eine Clothianidinvergiftung bestätigt. Das nachgewiesene Clothianidin stammt von behandeltem Maissaatgut, bei dem der Wirkstoff nicht ausreichend an den Körnern haftete, so dass es wegen dieser geminderten Beizqualität zu einem starken Abrieb bei der Aussaat kam. In der Oberrheinebene wurde das Maissaatgut mit pneumatischen Sägeräten mit Saugluftsystemen gesät, die aufgrund ihrer Konstruktion den Abriebstaub in die Luft abgeben. Auf diese Weise gelangte der Abriebstaub auf blühende und von Bienen beflogene Pflanzen.
Liebe Leserin, lieber Leser, wie gefällt Ihnen unser Newsletter-Service? Können wir etwas verbessern? Wir freuen uns, wenn Sie an unserer Online-Umfrage teilnehmen! In dieser Newsletter-Ausgabe geht es unter anderem um den Einsatz von Spritzmitteln auf Äckern. Wie kann der Pflanzenschutz nachhaltiger werden? Das UBA hat dafür ein 5-Punkte-Programm vorgelegt. Außerdem erfahren Sie, wie gut die Luft im vergangenen Jahr war und warum Elektrogeräte in Deutschland immer kürzer genutzt werden. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel wirken sich negativ auf die Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren aus Quelle: Sallenbuscher / Fotolia.com Etwa 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel pro Hektar werden jedes Jahr auf deutschen Äckern ausgebracht – zu viel, um ökologisch nachhaltig zu sein. Das „Bienensterben“, die Verarmung der Tier- und Pflanzenwelt sowie Rückstände im Grundwasser sind einige der bekannten Probleme, die der chemische Pflanzenschutz mitverursacht. Über die Wechselwirkungen der verschiedenen Spritzmittel untereinander und die langfristigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist dagegen bisher zu wenig bekannt. In einem 5-Punkte-Programm skizziert das UBA, wie ein nachhaltiger Pflanzenschutz aussehen könnte. Neben einer generellen Reduzierung des Einsatzes sollten die Risiken gezielt verringert werden. Eine Beschränkung in Trinkwasserschutzgebieten etwa würde das Grundwasser besser schützen, ökologische Ausgleichsflächen, in denen Pflanzenschutzmittel tabu sind, den Artenschwund bei Tieren und Pflanzen aufhalten. Die Umweltrisikoprüfung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sollte ausgeweitet werden. Bisher werden die Produkte isoliert voneinander, aber nicht die Wechselwirkungen untereinander betrachtet. Auch die Auswirkungen auf bestimmte Tierarten kommen zu kurz. Letztlich ist auch eine politische Diskussion darüber nötig, wie die Kosten des intensiven Pflanzenschutzmitteleinsatzes, die der Gesellschaft zum Beispiel für Kontrolle und Aufbereitung des Grundwassers entstehen, fairer verteilt werden können. 4,6 Deutschland konnte 2014 seinen Treibhausgas-Ausstoß um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr senken – so stark, wie nie zuvor innerhalb eines Jahres, mit Ausnahme des Wirtschaftskrisenjahres 2009. Dies hat zwei Gründe: Wegen des milden Winters wurden weniger Öl und Gas zum Heizen verbraucht. Außerdem mussten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien weniger fossile Energieträger für die Stromerzeugung eingesetzt werden. Sorgenkinder bleiben der Straßenverkehr und die Landwirtschaft. Durch den zunehmenden Straßenverkehr wurden 2013 im Verkehrssektor sogar 1,2 Prozent mehr Treibhausgase ausgestoßen als im Vorjahr. In der Landwirtschaft war gar ein Anstieg von 2,2 Prozent zu verzeichnen. Unter anderem wirkten sich eine gestiegene Harnstoffdüngung und der Wegfall der Milchquote negativ auf die Klimabilanz aus, da seitdem in Deutschland wieder mehr Milchvieh gehalten wird. … ein Spielzimmer im UBA? Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer am UBA-Standort Berlin-Bismarckplatz Quelle: Umweltbundesamt Kinderbettchen, Kuschelecke, Schaukelpferd – und ein voll ausgestatteter Computerarbeitsplatz: An jedem größeren UBA-Standort gibt es ein solches Zimmer. Ist der Nachwuchs morgens plötzlich krank oder gibt es einen Betreuungsengpass, können Beschäftigte des UBA das Eltern-Kind-Arbeitszimmer nutzen oder auch mal von zuhause aus arbeiten. Mit diesen und weiteren Angeboten, wie flexiblen Arbeitszeiten oder verschiedenen Teilzeit-Arbeitsmodellen, möchte das UBA seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen, Beruf und Privatleben gut miteinander zu vereinbaren. Dies gilt nicht nur für Eltern. Auch Pflegefälle in der Familie können zur Herausforderung werden. Der UBA-Familienservice steht in solchen Fällen helfend zur Seite und unterstützt zum Beispiel bei der Suche nach einer Betreuungseinrichtung oder einer Haushaltshilfe. Für seine familienfreundliche Personalpolitik wurde das UBA Ende 2015 zum vierten Mal mit dem Zertifikat der berufundfamilie gGmbH als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet. Wir sind überzeugt: Beschäftigte, die gut dabei unterstützt werden, Berufliches und Privates „unter einen Hut zu bringen“, können ihre Kraft besser für die Arbeit einsetzen und sind zufriedener – ein Gewinn für jeden Arbeitgeber. Regelmäßige Beschäftigten-Umfragen zeigen: Über 80 Prozent arbeiten gerne im UBA.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, ein pneumatisches Getreidesägerät zu entwickeln, welches sich auch für die Aussaat von z.B. Raps, Leguminosen und Mais eignet, sowie Möglichkeiten für die Umrüstung von bestehenden Geräten aufzuzeigen, welche den hohen Anforderungen des Anwender- und Umweltschutzes entsprechen. Das JKI und die Firma Amazone werden Untersuchungen zu Quantitäten und Quellen der Abdrift bei Getreidesägeräten durchführen, um dann einen Prototypen zu entwickeln, der leistungsfähig und umweltfreundlich ist und den aus dem Bienensterben 2008 abgeleiteten hohen Anforderungen gerecht wird. Hierbei sind weit über den bisherigen Stand der Technik hinausragende technische Innovationen zu entwickeln und umzusetzen, um sowohl den betrieblichen Anforderungen, als auch denen des Umwelt- und Anwenderschutzes zu entsprechen. Die Entwicklung eines Sägerätes zur nachhaltigen Minderung der Gefährdung des Naturhaushaltes und des Anwenders durch Beizstäube ist notwendig, damit durch die Nutzung dieser Technik die Belastung durch Beizstäube langfristig gesenkt werden kann. Die Ergebnisse dieser Innovationsförderung dienen sowohl der Allgemeinheit als auch der Praxis. Diese werden durch Veröffentlichungen des JKI und Amazone zur Verfügung gestellt. Die Erkenntnisse aus der Entwicklung des Prototypen können für die Entwicklung von Umrüstsätzen für vorhandene Sägeräte verwendet werden, so dass es in relativ kurzer Zeit bei einer Vielzahl vorhandener Sägeräte zu einer wesentlichen Verbesserung hinsichtlich des Austrages von Beizstaub kommt. In einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren ist damit zu rechnen, dass die meisten Sägeräte mit abdriftmindernder Technik ausgestattet sind. In einem Anschlussprojekt können Methoden für die Prüfung von Getreidesägeräten entwickelt werden, die zu einer Klassifizierung und Listung hinsichtlich der Abdriftminderung führen.
Das Projekt "HIIVE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berliner Hochschule für Technik, Fernstudieninstitut durchgeführt. Das Geschäftsvorhaben umfasst die Entwicklung eines neuartigen Bienenstocks, der sich an der Natur orientiert und durch eine artgerechte Bienenhaltung Krankheiten und Parasitenbefall verhindert. HIIVE sorgt durch seine an der Natur orientierte Geometrie, natürliche Isolierung und automatische Belüftung für ein ideales Mikroklima. Die Vermeidung des Einsatzes von chemischen Mitteln zur Parasitenbekämpfung minimiert die Beeinträchtigung des Bienenvolkes und dämmt so das Sterben der Bienenpopulation ein.
Das Projekt "Bees in Europe and the decline of honeybee colonies (BEE DOC)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Fachbereich Biologie, Institut für Zoologie, Arbeitsgruppe Molekulare Ökologie durchgeführt. The BEE DOC comprises a network of eleven partners from honeybee pathology, chemistry, genetics and apicultural extension aiming to improve colony helath of honeybees. The BEE DOC will empirically and experimentally fill knowledge gaps in honey bee pest and diseases, including the 'colony collapse disorder' and quantify the impact of ineractions between parasites, pathogens and pesticides on honey bee mortality. Specifically BEE DOC will show for two model parasites (Nosema and Varroa mites), three model viruses (Deformed Wing Virus, Black Queen Cell Virus, Israel Acute Paralysis Virus) and two model pestcides (fipronil, A-fluvalinate) how interactions affect individual bees and colonies in different European areas. The BEE DOC will use transcriptome anayses to explore host-pathogen-pesticide interaction and identify novel genes for disease resistance. The BEE DOC will specifically address sublethal and chronic exposure to pesticides and screen how apicultural practices affect colony health. The BEE DOC will develop novel diagnostic screening methods and develop sustainable concepts for disease prevention using novel treatments and selection tools for resitant stock. The BEE DOC will be linked to various national and international ongoing European, North-, and Latin-American colony health monitoring and research programs, which will not only ensure a pan European but also a global visibility and the transfer of results to a world wide community of beekeepers.