Unter dem Motto „Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser“ hat Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt am 10. Dezember 2024 die im Sommer ins Leben gerufene Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin zu einem Vernetzungstreffen geladen. Über 80 Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung sind der Einladung in den Change Hub gefolgt. Entlang verschiedener Impulse aus Berliner Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen nutzten die Teilnehmenden die Veranstaltung für intensiven Austausch und Vernetzung. „Ich freue mich sehr, dass das Thema Nachhaltigkeit so viel Unterstützung erfährt“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt bei der Eröffnung der Veranstaltung. „Die Zeiten sind schwierig, aber wir dürfen uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auch wenn die politischen Entwicklungen in der Welt bedrückend sind, müssen wir uns darauf fokussieren, was wir selbst erreichen können. Ich bin überzeugt, dass wir durch Vernetzung der richtigen Akteure einen großen Beitrag dazu leisten, Berlins Nachhaltigkeitspotentiale zu heben. Und gerade in Zeiten knapper Kassen ist das Engagement der Stadtgesellschaft samt der Wirtschaft besonders wichtig.“ Dr. Leon Hempel (Berliner Wasserbetriebe, BWB), Gregor Lütjens (Grün Berlin) und Leonie Püttmann (Berliner Immobilienmanagement, BIM) starteten die Impulsreihe mit der Vorstellung ihrer innovativen Kooperation: Die Blau-grüne Allianz für die Schwammstadt Berlin verfolgt die Vision einer Kreislaufwasserwirtschaft für Berlin und will diese in konkreten Infrastrukturprojekten umsetzen. Michelle Pienitz und Natalie Raulf von der Investitionsbank Berlin (IBB) stellten dar, wie die IBB als Förderbank des Landes wichtige Beiträge für ein nachhaltigeres Berlin leistet und welche Angebote für die Anwesenden von Interesse sein könnten. In der Präsentation von Verena Linz und Jutta Brinkschulte des Ausschusses „Nachhaltige Metropole“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin wurde u.a. das Zukunftsbild „Weltmetropole Berlin 2035“ vorgestellt, das in einem ko-kreativen Prozess von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft entwickelt wurde. Im Rahmen des Impulses des Berliner Bündnisses für Biodiversität, das im Frühjahr dieses Jahres gegründet wurde und dem sich bislang 26 Unternehmen angeschlossen haben, zeigten Julia Knack (IHK Berlin) , Katrin Heinze (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) sowie Annette Storr von UPS und Gissela Riccio der Berliner Energie und Wärme (BEW) wie man mit den jeweiligen Stärken der verschiedenen Partner und Partnerinnen die biologische Vielfalt auf Firmengeländen ganz praktisch voranbringen kann. Louis Kott und Wolfram Schroff der Berliner Regenwasseragentur planen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen „ Tag der Entsiegelung “ im Herbst 2025, an dem eine öffentliche Fläche im Stadtraum entsiegelt und begrünt wird. In eine ähnliche Richtung gehen die Aktivitäten des Bezirksamts Mitte: Bezirksstadtrat Christopher Schriner machte am Beispiel des Projekts Grüne Gullys darüber hinaus deutlich, wie wichtig eine gute Kommunikation für die Akzeptanz und damit den Erfolg von neuartigen Nachhaltigkeitsprojekten ist. Sein Appell: mehr Mut und mehr Ausprobieren. Isabell Steiner (KARUNA) stellte mit Silke Goedereis (Amazon) das Projekt Tiny Forests vor, das Miniwälder in der Stadt pflanzt und vom Right Now Climate Fund von Amazon finanziell unterstützt wird. Seit der Auftaktveranstaltung der Umsetzungsallianz sind zwei Standorten in Berlin Miniwälder entstanden. Bis 2026 sollen es insgesamt 20 werden. Daher sucht das Projekt dringend weitere Flächen von mindestens 200 Quadratmetern. Lu Yen Roloff und Tim Gauss von Plan B 2030 haben sich vorgenommen, dass in Berlin „ 240.000 Balkonkraftwerke “ in Betrieb genommen werden. Das Projekt berät zu Fördermöglichkeiten von Balkonkraftwerken und führt „Antragspartys“ durch. Gesucht werden vor allem Kontakte zu Unternehmen, die für ihre Mitarbeitenden durch Balkonkraftwerke ein klimaneutrales Homeoffice einrichten möchten. „Berlin kann niemand alleine besser machen – nur wir alle gemeinsam können unseren Beitrag dazu leisten.“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt zum Abschluss der Veranstaltung. „Ich bin zutiefst inspiriert von den zukunftsweisenden Projekten, die wir kennenlernen durften und freue mich über den regen Austausch der Teilnehmenden.“ Über 40 Akteure haben sich bereits zum Mission Statement der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin bekannt und arbeiten aktiv daran, Berlin nachhaltiger zu machen. In der dazugehörigen LinkedIn Gruppe sind bereits über 150 Nachhaltigkeitsakteure miteinander vernetzt. Treten Sie gerne der Umsetzungsallianz und LinkedIn-Gruppe bei!
Für die effizientere Umsetzung von Schwammstadtprojekten haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Grün Berlin GmbH, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe die Blau-grüne Allianz gebildet. Die Kooperation mit den drei landeseigenen Unternehmen für nachhaltige Stadtentwicklung, Landesimmobilien sowie Wasser und Abwasser soll von der Planung über die Finanzierung bis zum Bau und Betrieb klimastabile Projekte umsetzen, die auch für die Bezirke und weitere Akteure beispielhaft sein können. Die von der Berliner Senatsumweltverwaltung angeregte Kooperation wurde heute in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt formell ins Leben gerufen, nachdem in vorbereitenden Workshops Ziele, Verantwortlichkeiten und erste gemeinsame Projekte verhandelt worden sind. Während Berlin bereits seit 2018 für Neubauten mit der Vorgabe der Regenwasserbewirtschaftung auf jedem Grundstück selbst bundesweit Maßstäbe setzt, soll nun auch der schwammstadtgerechte Umbau des Berliner Bestands forciert werden – beispielgebend auf landeseigenen Arealen und grundstücksübergreifend. Dafür haben sich die in Berlin für Entwicklung, Bau und Betrieb urbaner Freiräume und Infrastrukturen zuständige Grün Berlin GmbH, die für mehr als 5.000 landeseigene Immobilien verantwortliche BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe als Bewirtschafter des Berliner Wasserkreislaufes zusammengeschlossen. Blaue (für Wasser) und grüne (für bewachsene Flächen) Infrastruktur ermöglicht Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung, stärkt die Artenvielfalt, mildert die Folgen von Klimaextremen und macht insbesondere Städte lebenswerter. Sie steht im Gegensatz zur rein technisch bestimmten grauen Infrastruktur. Dabei schützen blau-grüne Infrastrukturen nicht nur Mensch und Natur, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich. Einerseits geht es um die Minimierung der enormen Kosten, die durch den Klimawandel entstehen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es zudem, die Ressource Regenwasser effizient zu nutzen. Erste gemeinsame Vorhaben sollen etwa die Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke, das Rathaus- und Marx-Engels-Forum mit dem Roten Rathaus, das Kulturforum mit der Philharmonie und der Park am Gleisdreieck mit dem Technikmuseum sein, bei denen schwammstadtgerechte und grundstücksübergreifende Elemente eine wesentliche Rolle einnehmen werden. „Klimaanpassungsmaßnahmen sind Daseinsvorsorge“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Eine Vorbildrolle des öffentlichen Sektors ist hier essenziell. Die beteiligten Partner in der blau-grünen Allianz legen dafür das Fundament.“ „Unsere DNA ist grün-blau. Für uns ist die Klimaresilienz integraler Teil bei der Planung und Realisierung öffentlicher Freiräume in der wachsenden Stadt“, ergänzt Grün Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt .„Gemeinsam werden wir schneller und effizienter ins Bauen kommen – für mehr Lebensqualität, soziale Integration, ökologische Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ „Die nachhaltige bauliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Berliner Landesimmobilien liegt im Fokus unserer Arbeit, bei der wir unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Speicherung von Regenwasser und die Begrünung von Gebäuden fördern“, sagt BIM-Geschäftsführer Dr. Matthias Hardinghaus , der auf erfolgreich gestartete Pilotprojekte wie in Wilmersdorf verweist, wo das Regenwasser des Gebäudes in der Württembergischen Straße 6 für die Bewässerung des benachbarten Preußenparks genutzt werden soll. „Jeder Tropfen des Regenwassers, der nicht über die Kanalisation und dann über unsere Flüsse abfließt, ist mehrfach nützlich“, sagt Wasserbetriebe-Vorstand Frank Bruckmann . „Denn er nutzt unserem Stadtgrün, dem Grundwasser und vermeidet an anderen Stellen Investitionen in Infrastruktur.“ Zudem, so Bruckmann, sei es vielversprechend, dass die Partner einen gemeinsamen Anteil zum Schwammstadt-Umbau beitragen können. Die landeseigenen Unternehmen Grün Berlin, BIM Berliner Immobilienmanagement und Berliner Wasserbetriebe verfolgen im Hinblick auf die Klimaanpassung sich ergänzende Ziele. Mit dem Zusammenschluss zur Blau-grünen Allianz schaffen die drei landeseigenen Unternehmen im Schulterschluss mit der Verwaltung neben der noch effizienteren und effektiveren Umsetzung von Schwammstadt-Projekten auch die Voraussetzung für die Erhöhung der Anzahl von blau-grünen Infrastrukturprojekten insgesamt. Grün Berlin ist als landeseigenes Unternehmen zuverlässiger Partner der Verwaltung und der Bezirke für eine wirtschaftlich zukunftsgerichtete, soziale und klimaangepasste Stadtentwicklung. Grün Berlin entwickelt, baut und betreibt sichere und nachhaltige Infrastrukturen, urbane Freiräume, öffentliche Bauten und innovative Mobilitäts- und Verkehrslösungen. Mehr Informationen auf gruen-berlin.de . Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ist Berlins Immobiliendienstleisterin und für die Bewertung, Sanierung, Bewirtschaftung und Optimierung von über 5.000 landeseigenen Immobilien zuständig. Durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Wasserspeicherung setzt die BIM bei ihren Sanierungen konsequent Maßnahmen im Sinne der Schwammstadt um. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre 4.751 Beschäftigten versorgen 3,8 Mio. Menschen mit bestem Trinkwasser und reinigen das Abwasser von 4,7 Mio. Einwohnern der Metropolenregion. Auch fast 18.800 Kilometer lange Rohr- und Kanalnetze beschreiben Deutschlands größtes integriertes Wasserver- und Entsorgungsunternehmen. Mit innovativen Technologien schützen die Wasserbetriebe den Wasserkreislauf und versorgen Berlin aus eigenen Grundwasserressourcen. Investitionen i. H. v. mehr als 400 Mio. €/a sichern diese Leistung. Kontakt Grün Berlin Grün Berlin GmbH Pressestelle Tel.: 030 700 906 186 E-Mail: pressestelle@gruen-berlin.de Kontakt BIM BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Pressestelle Tel.: 030 – 90166 1113 E-Mail: presse@bim-berlin.de Kontakt Berliner Wasserbetriebe Pressestelle Tel.: 030 – 8644 6864 E-Mail: presse@bwb.de
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner , die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey , und die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ute Bonde , haben heute gemeinsam mit Christopher Schriner , Bezirksstadtrat Bezirk-Mitte, und Christoph Schmidt , Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, den Gendarmenmarkt nach rund zweijähriger Bauzeit wiedereröffnet. Im geplanten Zeit- und Kostenrahmen wurden 14.000 Quadratmeter des über 300 Jahre alten Platzes und der angrenzenden Charlottenstraße zukunftsgerichtet saniert und weiterentwickelt. Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen können nun wieder über den rundum erneuerten Gendarmenmarkt flanieren – und das komplett barrierefrei. Die störenden oberirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen gehören dank neuer Strom-, Trink- und Abwasserleitungen unter der Platzfläche endlich der Vergangenheit an. Von den infrastrukturellen Maßnahmen profitieren auch die Anrainer wie das Konzerthaus Berlin, der Deutsche Dom, der Französische Dom und die Gastronomie sowie die weit über die Stadt hinaus beliebten Großveranstaltungen und Konzerte wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt. Unter dem Gendarmenmarkt steckt aber noch mehr neue Technik: Mit einem wirtschaftlich effizienten und innovativen Regenwassermanagement ist Berlins weltberühmter Platz zukünftig auch ein Vorreiter für die klimaangepasste Schwammstadt. Parallel dazu wurden die Baumaßnahmen der Fernwärmeleitungen der Berliner Energie und Wärme sowie des Tunnels unter der Charlottenstraße in die Gesamtbaumaßnahme integriert und von Grün Berlin mit koordiniert. Die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung unter anderem mit dem Konzerthaus Berlin und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Der Gendarmenmarkt, einer der schönsten Plätze Berlins, ja einer der schönsten Plätze Europas, erstrahlt in neuem Glanz. Die umfangreiche Sanierung ist ein hervorragendes Beispiel für nachhaltige Stadtgestaltung und für die Entwicklung Berlins zu einer klimagerechten Stadt. Der Gendarmenmarkt ist außerdem nun barrierefrei zugänglich und auch optisch aufgewertet worden. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche den Berlinerinnen und Berlinern und auch allen Gästen in unserer Stadt eine gute Zeit auf ihrem Gendarmenmarkt.“ Bürgermeisterin Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin hat sein schönstes Wohnzimmer zurück: der Gendarmenmarkt erscheint in neuem Glanz und ist zu einem der modernsten Stadtplätze Europas geworden. Mit drei Millionen Gästen im Jahr ist er ein absolutes touristisches Highlight und ein wichtiger Beitrag zu Förderung des Tourismusstandortes Berlin. Das ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, denn jährlich kommen über 12 Millionen Gäste in unsere Stadt und bringen einen Umsatz von 17 Milliarden Euro. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu 90 Prozent mit GRW-Förderung von der Senatswirtschaftsverwaltung finanziert wurden, erhöhen nun noch einmal deutlich die Aufenthaltsqualität. Dieses Projekt war eine Gemeinschaftsaufgabe über mehrere Senatsverwaltungen und Landesbetriebe hinweg. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses tolle Ergebnis.” Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Berlinerinnen und Berliner, aber auch die Besucherinnen und Besucher der Stadt, mussten zwei Jahre auf einen der schönsten Plätze Europas verzichten. Das Warten hat sich gelohnt, denn der Gendarmenmarkt ist tatsächlich noch schöner geworden. Hinzu kommen seine unterirdisch verborgenen Vorzüge wie das Regenwassermanagement, das den Platz an die neuen klimatischen Bedingungen anpasst und so zukunftssicher macht.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Bezirk Mitte: „Der neu gestaltete Gendarmenmarkt zeigt: Auch an historischen Orten sind Klimaanpassungsmaßnahmen im Gewand der steinernen Stadt möglich. Berlin kann Schwammstadt – überall! Ich freue mich, dass einer der wichtigsten Plätze des Bezirks jetzt wieder erlebbar ist!“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Der neue Gendarmenmarkt ist ein Musterbeispiel für nachhaltige Stadtentwicklung: Denkmalschutz, Klimaanpassung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung ergänzen sich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir sind stolz, dieses Berliner Prestige-Projekt im Zeit- und Kostenrahmen mit unseren Partnern realisiert zu haben.“ Der Gendarmenmarkt profitiert nun von einer umfangreichen unterirdischen Infrastruktur mit Trink- und Abwasser sowie Strom. Das Versorgungsnetz erstreckt sich über fünf Kilometer und ist autark über Unterflurverteiler nutzbar, mit je rund 30 unterirdischen Schmutzwasser- und versenkbaren Trinkwasseranschlüssen sowie unterirdischen Stromanschlüssen. Veranstaltungen, wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt, können künftig unabhängig von der Infrastruktur des Konzerthauses durchgeführt werden und ohne, dass eine provisorische Verkabelung erforderlich ist. Dank eines innovativen Regenwassermanagement-Systems wird der Niederschlag gespeichert, über einen Substratfilter gereinigt und an den darunterliegenden Boden abgegeben. Das Fassungsvermögen von 480 Kubikmetern verbessert die Wasserbilanz Berlins und reduziert gleichzeitig die Folgekosten des Klimawandels. Auf 14.000 Quadratmetern des Gendarmenmarktes wurde erstmals eine barrierefreie Gestaltung mit Pflaster und Platten unter Beibehaltung des vorhandenen Pflasterrasters realisiert. Sorgfältig restauriert und saniert, ist die historische Ausstattung des Platzes, darunter Gilly-Bänke und -Leuchten, Kandelaber sowie Kühn-Bänke, an ihren ursprünglichen Standort zurückgekehrt. Zusätzlich verbessern Schinkelleuchten die Lichtverhältnisse in zuvor schlecht erschlossenen Arealen. Auch die angrenzende Charlottenstraße erfuhr im Zuge der Sanierung eine Aufwertung. Der Gehweg zwischen Mohrenstraße und Jägerstraße wurde von fünf auf acht Meter erweitert und schafft nun eine großzügige, einladende Promenade, die den Gendarmenmarkt ergänzt. Statt reiner Verkehrsfläche bietet die Charlottenstraße mit ihren Cafés und Restaurants nun Raum zum Flanieren und Verweilen. Die Maßnahmen steigern zudem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt realisiert. Grundlage für die Weiterentwicklung war ein vorgelagertes umfassendes Beteiligungsverfahren. Der Gendarmenmarkt zählt zu den wichtigsten Touristen-Hotspots in Berlin und hat eine überragende Bedeutung für die Tourismuswirtschaft. Daher wurde das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro zu 90 Prozent von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), ergänzt durch Landesmittel.
Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Mit über 100 Teilnehmenden war die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ rege besucht. Eingeleitet durch ein Grußwort von Manja Schreiner, Senatorin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden Einblicke in die Umsetzung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung gewährt sowie im weiteren Verlauf ein besonderer Fokus auf den neuen Förderschwerpunkt „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ gelegt. Großes Interesse galt einhergehend den drei zukunftsweisenden Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, der Green Urban Energy GmbH und der Stiftung Pfefferberg, die im Rahmen von BENE 2 beantragt wurden. Die Präsentationen der Referenten und Referentinnen stehen den Teilnehmenden unter www.energietage.de im Login-Bereich als Download zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und hoffen einen Impuls für weitere Projektideen und eine erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne einer ambitionierten Energiewende gesetzt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Der Förderaufruf 3.1 „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist verlängert worden. Projektskizzen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme oder zur Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität können bis 30.09.2027 eingereicht werden. „Sie haben es vielleicht schon gesehen: Am 20.03.2024 haben wir unseren Wettbewerb “Regenial! Ihr zukunftsweisendes Schwammprojekt für unsere Schwammhauptstadt” gestartet. Gesucht werden bereits umgesetzte oder im Bau befindliche Berliner Beispiele/Bauvorhaben, die die Schwammstadt voranbringen. Wir möchten ihren Macher:innen eine Bühne geben und darüber ins Gespräch kommen, was gute Beispiele ausmacht. Sie wissen von zukunftsweisenden Projekten oder waren an der Realisierung beteiligt? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auf unseren Wettbewerbsaufruf aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren würden. Alle Infos zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular finden Sie hier. Am 17.04.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ (Event-Nummer: D.467) statt. Nach einer kurzen Einführung in den Förderschwerpunkt 3 „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ werden hier auch erste Projektideen zum Thema Wärmewende vorgestellt. Im Anschluss steht Ihnen das BENE-Team gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein und freuen uns über zahlreiche Anmeldungen! Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Berliner Unternehmen und Unternehmenskooperationen haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für den Umbau ihres Standorts zu beantragen und so einen Beitrag zu einem klimaangepassten Berlin zu leisten. Gefördert werden Projekte zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Entsiegelung und Begrünung gewerblich genutzter Gebäude und Flächen. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier. Die B&SU GmbH als Programmdienstleister berät bei allen Fragen zur Förderung, die Berliner Regenwasseragentur (www.regenwasseragentur.berlin) unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. In Anwesenheit ungeduldiger Kinder und interessierter Berliner:innen eröffnete am Freitag der Bezirksstadtrat des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Oliver Schruoffeneger den neuen Waldspielplatz und den Festplatz im Volkspark Jungfernheide. Infolge einer fünfjährigen Sanierung im Rahmen des Projekts „Nachhaltige ökologische Aufwertung des Naturraums Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg-Nord“ konnte die Anlage nun zur Nutzung freigegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von 1.843.340 € aus EFRE- und Landesmitteln hat das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) diese umfangreichen Umbaumaßnahmen zugunsten der Erlebnisqualität und der Klimaanpassung möglich gemacht. Auch in der aktuellen Förderperiode werden vergleichbare Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert. BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier. Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern. Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL). Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus. Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin). Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier. Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €) Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier. Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden. Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme , Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme . Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz . Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt. Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen. Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen. Die Aufrufe und dazugehörigen Anlagen Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Weitere Informationen unter Förderbedingungen Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr eingespart. Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Zum BENE 2-Förderportal
Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal/FIS-Broker an der Karte für jede einzelne Fläche oder aber als eigenständige Sachdatentabelle eingesehen werden. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, die Datensätze anhand bestimmter Datenfelder zu filtern, um eine individualisierte Auswahl von Flächen zu erhalten. In den folgenden Tabellen ist daher auch gekennzeichnet (grün x), welche der Datenfelder für diese Filterfunktion verwendet werden können.
Mit Inkrafttreten des novellierten Berliner Bodenschutzgesetzes am 18.09.2019 wurde gemäß § 1 Absatz 4 die für den Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, für den Bereich des Landes Berlin eine Bodenschutzkonzeption aufzustellen und soweit erforderlich fortzuschreiben. Die Berliner Bodenschutzkonzeption soll als Strategiepapier dazu dienen, die natürliche Ressource Boden im Land Berlin stärker zu schützen. Grundlage für die aktuelle Bodenschutzkonzeption ist eine umfassende Bestandsaufnahme und Defizitanalyse sowie eine Prüfung ausgewählter Bodenschutzkonzeptionen anderer Bundesländer und Kommunen. Mit der Berliner Bodenschutzkonzeption werden vier zukunftsweisende Handlungsfelder für den Berliner Bodenschutz formuliert. Damit sollen besonders der Schutz der Böden verbessert, Entsiegelung gestärkt, die Altlastenbearbeitung forciert und die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Boden intensiviert werden. Nur mit einem nachhaltigen Schutz der Böden und ihrer natürlichen Bodenfunktionen gemäß den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes kann ein ressourcenschonendes und klimaangepasstes Wachstum der Stadt sowie die Sicherung der Lebensqualität für kommende Generationen gelingen. Ziel ist es, Strategien und Instrumente für einen nachhaltigen Umgang mit Berliner Böden, insbesondere unter den Herausforderungen der Klimaanpassung zu entwickeln und einen aktiven Beitrag zur Erreichung des Netto Null – Flächensparziels der Bundesregierung zu leisten. Mit der Erarbeitung der Berliner Bodenschutzkonzeption wurden die ahu GmbH und die BKR Aachen beauftragt. Der Prozess der Entwicklung der Berliner Bodenschutzkonzeption wurde durch einen externen Projektbegleitkreis bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachverwaltungen von Senat und Bezirken, Umweltverbänden, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und Berliner Universitäten begleitet. Auf der Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes hat der Senat am 25. Juni 2024 die von der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, eingebrachte Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Pressemitteilung vom 25.06.2024 Die Berliner Bodenschutzkonzeption wurde dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Eine wichtige Rolle bei der Erreichung der im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) festgelegten Klimaschutzziele spielt die öffentliche Hand und dort insbesondere der öffentliche Gebäudebestand. Aus diesem Grund ist im EWG Bln vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegenüber dem Stand von 2010. Als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und damit für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit den Bezirken und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches neben den im EWG Bln vorgegebenen Sanierungszielen u.a. Kriterien für die Auswahl der Gebäude beinhaltet. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen die erforderlichen Basisdaten erhoben. Im Anschluss erstellten Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan. Dieser Prozess sowie die Fortschreibung der Sanierungsfahrpläne wird durch einen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt koordinierten regelmäßigen Erfahrungsaustausch begleitet. Der Sanierungsfahrplan, der eine zielorientierte Abarbeitungsreihenfolge der erforderlichen Gebäudesanierungen aufzeigt, dient den Bezirken und der BIM als strategisches Instrument bei der Sanierungsplanung. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung und soll einen entsprechenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele des EWG Bln leisten. Um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand zu unterstreichen, werden die Fahrpläne von Bezirken und BIM im Internet veröffentlicht. Eine Übersicht mit den jeweiligen Veröffentlichungsstellen steht hier als Download zur Verfügung. Die Erstellung und Veröffentlichung eines Sanierungsfahrplanes erfolgt durch die Bezirke und die Berliner Immobilienmanagement GmbH in eigener Verantwortung. Unter den nachfolgend aufgeführten Verlinkungen sind die jeweiligen Fahrpläne einsehbar.
Das Land Berlin betreibt sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch regelmäßig überwacht und gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) veröffentlicht. Eine Übersicht über die Verbrauchsdaten der Jahre 2018, 2019 und 2020 steht als Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine aggregierte Darstellung. Detaillierte Übersichten können auf den jeweiligen Internetseiten der Bezirke sowie der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jedes Objekt eine eigene Versorgung und damit einen separaten Wärme- oder Stromverbrauchszähler aufweist. Dies kann dazu führen, dass in den Übersichten für einzelne Liegenschaften kein oder nur ein anteiliger Verbrauch ausgewiesen ist. Andere Liegenschaften können hingegen zusätzlich den (anteiligen) Wärme- oder Stromverbrauch benachbarter Objekte enthalten. Zudem wurde in Einzelfällen eine flächenbezogene Aufteilung des abgerechneten Gesamtverbrauchs vorgenommen. Die spezifischen Randbedingungen einzelner Objekte bleiben hierbei unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben sonstige temporäre Sondereffekte (wie z.B. die eingeschränkte Nutzung einer Liegenschaft im Zuge einer Sanierung). Die abgebildeten Verbrauchsdaten entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand und können sich in Einzelfällen (z.B. durch nachträgliche Abrechnungskorrekturen der Versorger) noch ändern. In der Energie- und CO 2 -Bilanzierung des Landes Berlin werden seitens des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) CO 2 -Emissionsfaktoren für verschiedene Energieträger bereitgestellt. Die CO 2 -Emissionsfaktoren werden neben der Ermittlung der Gesamtemissionen des Landes Berlin u.a. auch bei der Energieberichterstattung von Bezirken und anderen Landeseinrichtungen und zur Bilanzierung von Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin verwendet. Um eine Vergleichbarkeit von Heizenergieverbrauchswerten zu schaffen, sind diese einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Die Witterungsbereinigung erfolgt auf Grundlage eines 20-jährigen Mittels, das jährlich aktualisiert wird und die letzten 20 Jahre inkl. des jeweils abgelaufenen Jahres enthält.
Die Firma Windkraft Haimhausen GmbH & Co. KG, Haid 1, 84100 Niederaichbach, hat mit Antrag vom 27.01.2024, die Genehmigung gem. §§ 4, 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von vier Anlagen zur Nutzung von Windenergie (WEA) mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern (Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) an drei Standorten im Gemeindegebiet Haimhausen und einem weiteren Standort im Gemeindegebiet Röhrmoos beantragt.
Die trockenen und heißen Sommer der vergangenen Jahre mit viel Hitze, hoher Strahlung und großer Trockenheit haben die Berliner Stadtbäume stark in Mitleidenschaft gezogen. Sie brauchen heute mehr Pflege denn je. Hitze und Trockenheit / Wer kümmert sich? Bewässern – Wie ist es richtig? Zuständigkeiten Baumarten der Zukunft Weitere Informationen Straßenbäume leiden besonders unter dem Klimawandel, denn die Standorte sind trockener und heißer als anderswo, der zur Verfügung stehende Raum ist oft nicht ausreichend, Verdichtungen und Versiegelungen des Wurzelbereichs wirken sich negativ auf die Vitalität der Bäume aus und mechanische Verletzungen durch Bauarbeiten oder Autounfälle führen zu zusätzlichen Beeinträchtigungen. Starke Schäden an Bäumen werden auch durch das Streusalz des Winterdienstes verursacht. Dazu kommt noch die ätzende Wirkung von Hundeurin. Für die Unterhaltung und Pflege der Bäume auf öffentlichen Flächen sind grundsätzlich die Berliner Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Jungbäume, sind auf eine regelmäßige Wässerung angewiesen. Wässerungen sind mindestens in den ersten 3 bis 5 Standjahren erforderlich, da die jungen Bäume am neuen Standort noch kein weitläufiges Wurzelsystem zur Versorgung mit Wasser, Sauerstoff und Nährstoffen ausbilden konnten. Grundsätzlich sind die Bezirksämter – beziehungsweise die von ihnen beauftragten Firmen – für die Wässerung der Stadtbäume auf öffentlichen Flächen zuständig. Wer zu Gießkanne oder Wasserschlauch greifen will, kann allerdings in sehr trockenen Zeiten einen wichtigen und willkommenen Beitrag zur Gesundheit der Stadtbäume leisten. Ein Jungbaum, Stammumfang 25 cm, benötigt von April bis August zweimal im Monat rund 100 Liter Wasser. Der Bedarf kann jedoch aufgrund der Größe der Baumscheibe, der Unterpflanzung und der Bodenbeschaffenheit im Einzelfall stark abweichen. Eine effektive Wässerung bei einem neu gepflanzten Baum muss sich gezielt auf den Ballen konzentrieren. Die Eigenarten des jeweiligen Ballensubstrates sind hierbei zu berücksichtigen. Wird zu häufig mit sehr kleinen Wassermengen gegossen, bilden sich die Wurzeln oberflächlich aus und wachsen nicht in die Tiefe. Eine tiefgründige Bewurzelung ist aber wichtig, damit sich der Baum später selbst mit Wasser versorgen kann. Wird zu viel gegossen, vernässt der Standort. In der Folge leiden die Wurzeln unter Sauerstoffmangel und sterben ab. Die Wurzeln dürfen nicht durch einen harten Wasserstrahl freigespült werden. Während anhaltender heißer und trockener Witterung sind insbesondere Jungbaumbestände an innerstädtischen Straßen von zusätzlichen Wassergaben abhängig. Die Verwendung von Wassersäcken an Jungbäumen ist möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass im Falle einer konstanten Feuchte im oberen Bodenbereich die Wurzelentwicklung nicht in die Tiefe gelenkt wird und sich teilweise Pilzbewuchs unter den Säcken bilden kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass oftmals nicht der gesamte Ballen befeuchtet wird. Hinzu kommt, dass die Säcke im Herbst abgeräumt, gesäubert und gelagert werden müssen. Junge Bäume mit einer Standzeit von 5 bis 10 Jahren sollten in Zeiten von hoher Trockenheit, Strahlung und Hitze zusätzlich bewässert werden. Die Wassergaben sollten zwischen 50 und 75 l/Monat liegen und zweimal verabreicht werden. Je nach Standort und Witterung können Wässerungen bis zum 10. Standjahr erforderlich werden. Das Ziel sollte es aber sein, Stadtbäume möglichst früh in die Lage zu versetzen, ohne zusätzliche Wassergaben zurechtzukommen. Bäume, die über 10 Jahre am Standort stehen, müssen grundsätzlich selbst in der Lage sein, sich mit Wasser zu versorgen. Altbäume mit kleinen Wassergaben zu gießen, ist Trinkwasserverschwendung, denn diese benötigen 200 bis 400 l Wasser pro Tag. In der Regel wird für die Bewässerung von Straßenbäumen Trinkwasser verwendet. Trinkwasser ist allerdings ein so hohes Gut, dass sein Einsatz wohl überlegt und zielgenau zu erfolgen hat. Wässerungen sind demnach auf das Nötigste zu beschränken und auf die örtliche Situation und den Feuchtegehalt des Bodens abzustimmen. Seit 2018 stellt das Berliner Pflanzenschutzamt mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes eine Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume bereit. Die „ Bodenfeuchteampel “ zeigt am Beispiel der Baumart Winterlinde die Bodenfeuchte bis in eine Tiefe von 85 Zentimeter an. Diese Daten werden jede Woche aktualisiert. Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Das Wässern von Bäumen auf öffentlichen Flächen ist Aufgabe der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Die Bezirke bekommen für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Straßenbäume Finanzmittel im Rahmen des bezirklichen Globalsummenhaushaltes. Diese Finanzmittel wurden mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 nahezu verdoppelt (derzeit rund 37 Mio. Euro pro Jahr). Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung werden die Berliner Straßen- und Grünflächenämter durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt. Die Senatsverwaltung hat allerdings keine Fachaufsicht, sie stellt den Bezirken aber zweckgebundene Finanzmittel zur Verfügung. Pflanzenschutzamt Berlin Seit 2018 stellt das Berliner Pflanzenschutzamt mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes eine Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume bereit. Die „Bodenfeuchteampel“ zeigt am Beispiel der Baumart Winterlinde die Bodenfeuchte bis in eine Tiefe von 85 Zentimeter an. Diese Daten werden jede Woche aktualisiert. Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Die Bäume auf sonstigen öffentlichen Flächen (keine Straßenbäume, keine öffentlichen Grünanlagen) werden von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gepflegt. BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Immer mehr zu wässern ist aber auf Dauer keine Lösung, auch wegen des hohen Finanzbedarfs. Deswegen setzt Berlin auf eine bessere Pflege, klimarobuste Arten und mehr Raum für das Stadtgrün. Für die Zukunft werden Baumarten benötigt, die während langanhaltender Hitze und Trockenheit überleben können. Dieses erfordert aber noch langjährige Forschungen. Auch in Berlin werden dazu bereits Straßenbaumtests durchgeführt, unter anderem im Rahmen der Testreihe des Arbeitskreises Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Das Ziel ist es, keine Natur am Tropf zu erhalten, sondern einen resilienten Straßenbaumbestand zu entwickeln, der eigenständig die zunehmende Hitze, Trockenheit und Strahlung übersteht. Durch „Abhärten statt Verwöhnen“ und Verwendung von standortgerechten Baumarten soll dieses Ziel erreicht werden. In Zukunft werden insbesondere für innerstädtische Straßenstandorte immer mehr Baumarten Verwendung finden, die für die Bedingungen im Klimawandel besser geeignet und damit standortgerechter sind. Ferner werden im Hinblick auf die Straßenstandorte gezüchtete Sorten, die widerstandsfähiger gegen Hitze, Strahlung und Trockenheit sowie Schaderreger sind, immer wichtiger. Im Rahmen der Berliner Stadtbaumkampagne wurden bislang etwa 225 Gattungen und Arten sowie Sorten gepflanzt und damit eine enorme Vielfalt geschaffen. Allerdings ist die natürliche Heimat der Bäume grundsätzlich der Wald. Daher ist keine Baumart – ob heimisch oder nicht – an die extremen Bedingungen eines innerstädtischen Straßenstandortes voll und ganz angepasst, sondern immer nur „mehr oder weniger“. Berliner Pflanzenschutzamt: Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz / Arbeitskreis Stadtbäume: Positionspapier zu Wässerungen des Stadtgrüns Zukunftsbäume für die Stadt – Broschüre von GALK und BdB Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz / Arbeitskreis Stadtbäume
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