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Stärke und Zucker

Stärke ist ein pflanzlicher Reservestoff, der in Form von Stärkekörnern in Speicherorganen von Pflanzen (Körner, Knollen, Wurzeln oder Mark) angereichert wird. Stärke wird sowohl im Lebensmittel - als auch im technischen Bereich in breitem Umfang eingesetzt. Die landwirtschaftliche Erzeugung von stärkehaltigen Rohstoffen erfolgt in Deutschland durch den Anbau von Kartoffel, Weizen und Körnermais. In der Zukunft könnten die Markerbse und Neuzüchtungen mit sehr hohem Amylose- ("Amylo-Mais") oder Amylopektinanteil (z. B. Amylose-freie Kartoffel) Bedeutung erlangen, da sich hierdurch verarbeitungs- und anwendungstechnische Vorteile ergeben. Hinsichtlich der Verwendung werden drei wesentliche Produktlinien unterschieden - native Stärke (Papier, Pappe, Leime, Kleber, Gipskartonplatten, Textilverarbeitung, Kosmetika), - modifizierte Stärke (Lacke, Streichfarben, Bindemittel (Quellstärken), kationische Stärken, Papier, Pappe, Tabletten, Stärkeether und -ester) etc. sowie - Verzuckerungsprodukte (Tenside, Sorbit, Kunststoffe, Vitamin C, Alkohole, Biotechnologie).

Zero-Waste-Produktion der Rieder Glasfaserbetontafel mit der Matrix 3.0

Die Rieder Faserbeton-Elemente GmbH ist Hersteller von Fassadenplatten aus Textilbeton sowie weiteren Betonprodukten für Bahn- und Straßenbau, Lärmschutz und Stützwände. Beton wird aus Wasser, Gesteinskörnung und Zement als Bindemittel hergestellt. Die von der Firma Rieder produzierten „fibreC“-Faserbetonplatten (mit Glasfaser verstärkter Beton) bestehen zu 27 Prozent aus CO 2 -intensivem Portlandzement. Bei der Produktion der Betonplatten fallen derzeit ca. 40 Prozent Verschnitt an. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer neuartigen Anlage zur ressourceneffizienten und CO 2 -sparsamen Herstellung von Faserbetonplatten. Verarbeiten soll die Anlage eine neue, vom Unternehmen entwickelte Betonrezeptur „Matrix 3.0“, die Zement teilweise durch die nahezu CO 2 -freien Bindemittel Hüttensandmehl (Nebenprodukt der Roheisenherstellung) und Puzzolane (kieselsäure- und tonerdehaltige Stoffe) ersetzt. Der bei der Plattenherstellung unvermeidbare Verschnitt sowie Fehlproduktion sollen mittels Backenbrecher (Druckzerkleinerung) und Siebung soweit aufbereitet werden, dass eine Gesteinskörnung für die teilweise Rückführung in den Produktionsprozess erzeugt werden kann. Um eine Mehrfachnutzung des Prozesswassers zu ermöglichen, ist eine Wasseraufbereitungsanlage mit Feinstkornfiltration und pH-Neutralisierung vorgesehen. Darüber hinaus soll erstmalig ein in der Leder- und Textilbranche eingesetztes optisches Konfektionierungssystem für die Betonbranche adaptiert werden. Bei Standard- und Sonderschnitten soll damit durch eine optimale Ausnutzung der Platten der bisher anfallende Verschnitt halbiert werden können. Mit der neuen Betonrezeptur kann der jährliche Zementverbrauch um 1.380 Tonnen (54 Prozent) gesenkt werden. Zusammen mit der Halbierung des Verschnitts ergeben sich daraus CO 2 -Einsparungen in Höhe von 1.659 Tonnen (22 Prozent) pro Jahr. Weiterhin können durch das Recycling und die Wiedereinbringung von Verschnitt und Fehlproduktion in den Herstellungsprozess sowie durch den Einsatz des optischen Konfektionierungssystems pro Jahr 1.485 Tonnen an Bausand (22,4 Prozent) und damit auch an Abfall eingespart werden. Die Mehrfachnutzung des Prozesswassers reduziert den jährlichen Frischwasserbedarf um 5.040 Kubikmeter. Das entspricht 32 Prozent des Gesamtwasserbedarfs der Produktion. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Rieder Faserbeton-Elemente GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend

Herstellung holzbasierter Schäume zur Substitution petrochemischer Rohstoffe

Die neu gegründete Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG ist über die Gesellschafterstruktur mit der Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG verbunden. Das mittlerweile in zweiter Generation geführte Familienunternehmen in Lehe/Ems ist als Dienstleister in der Forstwirtschaft tätig und bietet Beratung bei der Waldbepflanzung sowie der Waldbetreuung, -pflege und -vermessung an, unterstützt bei der bestandschonenden Holzernte und der Transportlogistik und vertreibt darüber hinaus Brenn- und Rundholz sowie Hackschnitzel und Rindenmulch. Die Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG plant die erstmalige großtechnische Realisierung einer Anlage zur Herstellung von Holzschaumplatten ohne Verwendung von synthetischen Bindemitteln. Die vom Wilhelm-Klauditz-Institut in Braunschweig entwickelten holzbasierten Schäume sind ein neuer Werkstoff und werden in Deutschland noch nicht großtechnisch hergestellt. Sie sollen Verwendung als Dämmplatten, Möbel- und Sandwichelemente oder als Torfsodenersatz finden. Die Holzschaumplatten sollen konventionelle Holzfaserplatten, erdölbasierte Schäume sowie Verbunddämmmaterialien ersetzen, deren Herstellung mit schädlichen Umweltauswirkungen verbunden sind. So werden Holzfaserplatten in Deutschland üblicherweise mit synthetischen Bindemitteln, wie pMDI oder Harnstoff-Formaldehyd-Harzen, hergestellt. Die Bindemittel führen während und vor allem nach der Herstellung z.B. zu Formaldehydemissionen. Die Herstellung der Holzschaumplatten kommt hingegen ohne die Verwendung synthetischer Bindemittel aus. Insbesondere soll bei der Herstellung dieses neuartigen Werkstoffes die Ressourceneffizienz gegenüber der Herstellung konventioneller Produkte gesteigert und der Chemikalieneinsatz reduziert werden. Zur Herstellung des Holzschaums werden Holzhackschnitzel in verschiedenen Verfahrensschritten zellular aufgeschlossen. Die dadurch entstandene wässrige Suspension wird unter Zugabe eines Treibmittels im Intensivmischer aufgeschäumt. Ferner werden Proteine eingesetzt, die den Schäumungsprozess unterstützen und dabei denaturieren. Abhängig vom geplanten Anwendungsbereich der Platten werden ggf. auch Graphite als Flammschutzmittel und/oder Wachse als Hydrophobierungsmittel zugegeben. Auf synthetische Bindemittel kann vollständig verzichtet werden. Der Holzschaum wird anschließend auf ein spezielles Förderband in Plattenform aufgebracht und mittels einer innovativen elektromagnetischen Trocknungsanlage auf die erforderliche Endfeuchte getrocknet. Diese Trocknung zeichnet sich durch einen sehr schnellen Wärmeeintrag und einen hohen Wirkungsgrad aus. Je nach Mahlgrad, eingesetzter Faser- und Additivmenge können unterschiedliche Plattenrohdichten für unterschiedlichste Anwendungen erzeugt werden. Die so hergestellten Holzschaumplatten können wie konventionelle Holzwerkstoffplatten nachbearbeitet werden, z.B. durch Sägen, Schleifen und Beschichten. Fehlerhafte Platten können in den Produktionsprozess zurückgeführt oder zu Torfsodenersatz weiterverarbeitet werden. Die Umweltentlastungen des Vorhabens beruhen auf der umweltschonenderen Herstellung der Holzschaumplatten im Vergleich zur Herstellung von konventionellen Werkstoffen. Die Herstellung der Holzschaumplatten besitzt eine höhere Materialeffizienz als die Herstellung vergleichbarer Holzfaserplatten. Die konkrete Holzeinsparung ist abhängig vom Referenzprodukt. Ausgehend vom geplanten Produktportfolio nach Inbetriebnahme werden Holzeinsparungen in Höhe von 14.813 Tonnen pro Jahr erwartet, was rund 68 Prozent pro Jahr entspricht. Als Rohstoff für die Holzschaumplatten kommt sämtliche hölzerne Biomasse in Betracht (z.B. Nadel- & Laubholz, Altholz, Sägerestholz, Flachs oder Maisspindeln), wodurch die Kaskadennutzung unterstützt wird. Auch die Laubholznutzung wird dadurch gefördert. Für Holzfaserdämmplatten wird zurzeit ausschließlich Nadelrundholz eingesetzt. Bei der Holzschaumherstellung wird die Trocknungsluft im Kreislauf gefahren (Umluft), so dass bei diesem Prozessschritt keine Abluft entsteht und Emissionen vollständig vermieden werden. Gemäß den Ergebnissen der Vorversuche ist die elektromagnetische Trocknung darüber hinaus sechsmal energieeffizienter als eine konventionelle Trocknung. Das Prozesswasser wird ebenfalls im Kreislauf gefahren und innerbetrieblich gereinigt. Nach dem Anfahren der Produktionsprozesse wird unter normalen Betriebsbedingungen kein Frischwasser benötigt, da durch das Frischholz ausreichend Wasser in den Prozess nachfolgt. Das Vorhaben kann insbesondere auf Anlagen der Holzwerkstoffindustrie, aber auch auf die Sägeindustrie oder Holzpelletindustrie übertragen werden, bei denen die vor- und nachgelagerten Prozesse der Holzverarbeitung bereits vorhanden sind und die Prozesse der Holzschaumherstellung ergänzt werden können. In Anbetracht knapper werdender Holzressourcen besitzt das Vorhaben außerdem Modellcharakter für eine ressourceneffiziente und abfallfreie Nutzung von Biomasse. Die elektromagnetische Trocknung als Einzeltechnik kann auch auf Anlagen anderer Branchen übertragen werden, insbesondere wenn instabile Produkte mit hohem Wasseranteil getrocknet werden müssen. Branche: Holzverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Wasserkraftanlage Bodemer Wehr in Zschopau an der Zschopau (Fluss-km 74,118) – Neubau eines Flusskraftwerks mit Wehrsanierung

Gz.: C46-0522/1108/26 Am 2. Juni 2020 wurde die Planfeststellung für die Errichtung eines neuen Flusskraftwerkes "Bodemer Wehr" in Zschopau an der Zschopau, Fluss-km: 74+118, beantragt. Es ist geplant, die vorhandene Wasserkraftanlage (WKA) Bodemer Wehr stillzulegen, die derzeit als Ausleitungskraftwerk in Zschopau an der Zschopau am Fluss-km: 74,118 betrieben wird. Anstelle des Ausleitungskraftwerkes soll ein neues Flusskraftwerk errich-tet werden. Hierbei ist vorgesehen, das 6,80 m hohe Wehr weiterhin zu nutzen und unmittelbar an diesem Wehr rechtsseitig das neue Flusskraftwerk zu bauen. Der feste Wehrkörper soll umfassend instandgesetzt werden, um auch weiterhin die notwendige Standsicherheit zu gewährleisten. Der vorhandene dreiteilige Schlauchwehraufsatz des Wehres wird entfernt und stattdessen wird eine neue zweiteilige bewegliche Wehrklappe als beweglicher Aufsatz installiert. Dies geht mit einem Rückbau der beiden Trennpfeiler einher. Die Oberkante der beiden neuen Stauklappen wird auf einer Höhe von 327,29 m ü. NHN16 liegen und damit dem derzeitigen Betriebsstauziel des Ausleitungskraftwerkes entsprechen. Im Zuge der Errichtung des neuen Flusskraftwerkes sollen im unmittelbaren Wehrbereich eine Fischaufstiegsanlage und eine Fischabstiegsanlage zur Sicherstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit sowie ein neuer Horizontalrechen als Fischschutzmaßnahme entstehen. Benennung der vorgesehenen Maßnahmen: - Instandsetzung der bestehenden Wehranlage einschließlich des Umbaus des Wehraufsatzes von einem dreifeldrigen Schlauchwehr in ein zweifeldriges Klappenwehr unter Beibehaltung des Betriebsstauzieles von 327,29 m ü. NHN16 und eines Maximalstauzieles von 327,39 m ü. NHN16, - Errichtung eines neuen rechtsseitigen Flusskraftwerkes in einem neuen Turbinenhaus (zwei vertikale Kaplan-Turbinen) unter Beibehaltung der Ableitmenge von 15 m³/s unmittelbar am Wehr, - Neubau einer rechtsseitigen Fischaufstiegsanlage in Form eines Schlitzpasses mit einer Dotationsmenge mit Q30 = 880 l/s und Q330 = 950 l/s, - Neubau einer rechtsseitigen Fischabstiegsanlage mit einer Beaufschlagung von insgesamt 448 l/s, - Einbau einer neuen Horizontalrechenanlage mit 15 mm lichter Stabweite, - Ausbau der vorhandenen Anlagentechnik im Turbinenhaus des – derzeit noch – bestehenden Ausleitungskraftwerkes (Stahlwasserbau mit Feinrechen und Schützen, Maschinentechnik mit Turbinen und Hydraulikanlagen, Elektrotechnik mit Generatoren, Schaltschränken und Transformator), Rückbau des Turbinenhauses über Geländeoberkante und Verfüllung seines Tiefgeschosses, - flussseitige Zumauerung des Freifluterkanals am alten Turbinenhaus, Verplombung der beiden Turbinenauslässe mit Beton, - Verfüllung des Obergrabens des bestehenden Ausleitungskraftwerkes, - Verlegung des Tischauer Baches im Mündungsbereich zur Zschopau auf einer Länge von ca. 15 m in einen rechten Seitenarm der Zschopau, - Umfassende Instandhaltung des Bodemer-Wehres: o Verfüllung lokaler Unterspülungen zwischen Fels und Gründungssohle Wehr mit Beton, o Vertikale Bauwerksinjektion mit hydraulischen Bindemitteln zur Abdichtung des Wehrkörpers, o Mauerfugensanierung und Ersatz fehlender Steine, o Dauerhafter Verschluss der beiden Grundablässe im Wehr mit Beton, o Vertikale Verankerung des Wehrkörpers mittels Zugpfählen gegen den Felsuntergrund.

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als ⁠ Stoff ⁠, der bei andauernder ⁠ Exposition ⁠ möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von ⁠ E 605 ⁠ ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠ für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Willingmann verleiht AURA-Award an das Unternehmen Ecoment aus Schkopau

Zement zählt weltweit zu den wichtigsten Baustoffen. Die herkömmliche Herstellung des Bindemittels ist jedoch überaus energieintensiv und geht entsprechend mit hohen Treibhausgasemissionen einher. Das Unternehmen Ecoment aus Schkopau (Saalekreis) hat nun ein Verfahren entwickelt und patentieren lassen, mit dem Zement vollständig CO2-frei hergestellt werden kann. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat Ecoment daher am heutigen Mittwoch mit dem „AURA-Award für nachhaltiges Unternehmertum“ ausgezeichnet. „Ecoment zeigt mit seiner klima- und ressourcenschonenden Innovation beispielhaft auf, wie nachhaltiges Unternehmertum aussehen kann. Nachhaltig hergestellte Produkte werden in Zeiten des Klimawandels zu einem zentralen Erfolgsfaktor für Unternehmen – das hat Ecoment erkannt und sich in seiner Branche zu einem Vorreiter entwickelt“, erklärte Willingmann. „Mit dem AURA-Award wollen wir innovative Unternehmen wie Ecoment in das verdiente Rampenlicht rücken und aufzeigen, dass es sich für Unternehmen lohnt, auf Nachhaltigkeit zu setzen.“ Anders als herkömmliche Produzenten nutzt Ecoment für die Herstellung seines nachhaltigen Bindemittels Industrienebenprodukte wie Filterstäube und Aschen. Diese werden gemahlen und nach einem speziellen Mischverfahren verarbeitet. Der energieintensive Erhitzungsprozess entfällt, so dass Ecoment nach eigenen Angaben eine Energieersparnis von 88 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Produktionsverfahren vorweisen kann. Dank des innovativen Verfahrens kann Ecoment auch auf den Ausstoß giftiger Gase wie Stickstoffoxide und Schwefeldioxide verzichten; Produktionsrückstände werden zudem wiederverwertet. Dem Unternehmen zufolge kann das gleichnamige Produkt Ecoment mit seinen Eigenschaften herkömmlich hergestellten Zement zu 100 Prozent ersetzen. Karl Heinz Schreiber, Geschäftsführer von Ecoment, erklärte: „Mit Ecoment, unserem ersten vollkommen CO2-frei hergestellten Zement, haben wir eine Weltneuheit entwickelt. Unser Ziel ist es, damit in eine neue, grüne Ära im Bausektor aufzubrechen. Wichtige Meilensteine wie die Errichtung des Produktionsstandortes in Schkopau und die Gewinnung von Großkunden haben wir bereits erreicht. Jetzt geht es darum, weiter zu wachsen und unser innovatives Produkt noch bekannter zu machen. Deshalb freuen wir uns auch über die Auszeichnung mit dem AURA-Award.“ Gegründet wurde Ecoment im Jahr 2019, anschließend wurde der erste Produktionsstandort für sieben Millionen Euro im Schkopauer Ortsteil Lochau aufgebaut; dies ohne Einsatz von Fördermitteln. Seit 2022 wird das Bindemittel dort produziert und vertrieben. Die Anlagenkapazität liegt bei 150.000 Tonnen pro Jahr. Aktuell beschäftigt das Unternehmen sechs Mitarbeitende und beabsichtigt, weitere einzustellen. Den Unternehmenspreis „AURA“ gibt es bereits seit 2013. Nach einer mehrjährigen pandemiebedingten Unterbrechung wird die Auszeichnung mit neuem inhaltlichen Fokus und in modernem Design im Umwelt- und Klimaschutzministerium fortgeführt. Mit dem Preis verbunden ist der AURA-Award aus nachhaltig produziertem heimischen Holz, ein Imagefilm im Wert von rund 3.000 Euro sowie eine Urkunde. Der Preis wird im Rahmen eines medienöffentlichen Besuchs durch den Minister überreicht. Für „AURA“ infrage kommen kleine und mittelständische Unternehmen, die eine eigenständige Niederlassung in Sachsen-Anhalt haben. Ihre besondere Leistung im Bereich Nachhaltigkeit muss anhand von Daten nachweisbar sein. Wer mit dem Unternehmenspreis „AURA“ schon einmal ausgezeichnet wurde, hat mit neuen Produkten oder Verfahren die Chance auf einen weiteren Award. Die nächste Bewerbungsrunde wird das Umweltministerium voraussichtlich im Oktober 2024 eröffnen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Knauf Insulation GmbH - Wesentliche Änderung der Anlage zur Glasfaserdämmstoffherstellung (Kapazitätserhöhung) am Standort Bernburg

Die Knauf Insulation GmbH beabsichtigt mit der beantragten wesentlichen Änderung eine Erhöhung der Schmelzkapazität der Anlage zur Herstellung von Glasfaserdämmstoffen auf 320 t/d bei gleichzeitiger Erweiterung der Produktmengen an Glasfaserdämmstoffen und der eingesetzten Hilfsstoffe. Zukünftig ist der dauerhafte Verzicht von Phenol-basierten Bindemittel und eine Substitution durch Zucker-basierte Bindemittel geplant. Der bestehende Lagertank für Phenolharze soll im Zuge der Änderung für die Lagerung der neuen Bindemittel mit einer Heizung und Isolationsschicht umgerüstet werden. Ebenfalls sollen einzelne Kleinkomponentensilos vergrößert, neu belegt und ein Teil der Mischer im Gemengehaus ausgetauscht werden, um den erforderlichen Durchsatz zu ermöglichen. Die Erhöhung der Anlagenkapazität soll in erster Linie durch Erweiterung der Elektrobeheizung erreicht werden, ohne eine Vergrößerung der installierten Erdgas-Brenneranlage. Die Produktionskapazität soll im Wesentlichen über die Änderung der Linie 2 erfolgen, durch den Einsatz von Zerfaserungsmaschinen mit einer entsprechend angepassten Durchsatzleistung sowie den Ersatz der Frittenwasserkühlung durch Anlagen mit einer höheren Leistung. Des Weiteren ist die Überholung der beiden Härteöfen und eine Verlängerung des Härteofens der Linie 2 um eine zusätzliche Zone geplant. Im Zuge der Kapazitätserweiterung wird eine Optimierung der Drucklufterzeugung durch Auswechselung aller Kompressoren gegen neue Turboverdichter und Änderungen im Bereich der Verpackungsanlagen, u. a. durch Erweiterung der Kapazität und Liniengeschwindigkeit vorgenommen. Bedingt durch die Erweiterung der Anlage erhöht sich aufgrund der zusätzlichen Mengen der an- und abgelieferten Roh- und Hilfsstoffe sowie der Fertigprodukte, die Lieferverkehrsfrequenz sowie der Bedarf an Kühlwasser für die Frittenkühlung und der Energiebedarf der Schmelzwannen. Sonstige wesentliche Änderung an der Bestandsanlage sind nicht vorgesehen.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Holzfaserdämmstoffen - Neugenehmigung nach §4 Abs.1 BImSchG

Die Denja Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Vermietungs KG Emy-Roeder-Str. 2, 55129 Mainz, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Holzfaserdämmstoffen im Industriegebiet Hütten auf den Grundstücken Flur-Nrn. 83/24, 83/36, 83/37, 83/38, 83/39, 83/40, 83/41, 83/42, 83/48, 83/49, 83/50, 83/51 der Gemarkung Hütten. Betreiber der entsprechenden Anlage ist die Naturheld GmbH, Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg. Merkmale des Neuvorhabens: - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten mit einer Produktionskapazität von 600 m³ oder mehr je Tag (Anlage nach Nr. 6.3.1 Verfahrensart G, E des Anhangs 1 der 4. BImSchV, Haupteinrichtung) - Errichtung und Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von in der Stoffliste zu Nummer 9.3 (Anhang 2) genannten Stoffen dient, mit einer Lagerkapazität von 20 t bis weniger als 200 t (hier: Lagerung Bindemittel PMDI: 2 x 50 m³ = ca. 123 t), (Anlage nach Nr. 9.3.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV, als Nebeneinrichtung zu Nr. 6.3.1 G, E) - Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (hier: Dampfkesselanlage durch den Einsatz von naturbelassenem Holz sowie weniger als 3 t/h Altholz der Kategorie A I und A II der Altholzverordnung, (Anlagen nach Nrn. 1.2.1, 8.1.1.5, jeweils Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV, als Nebeneinrichtungen zu Nr. 6.3.1 G, E) Dafür wurde dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ein Antrag auf immissionsschutz-rechtliche Neugenehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 6.3.1 Verfahrensart G, E sowie den Nrn. 9.3.2, 1.2.1 und 8.1.1.5, jeweils Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV vom 13.08.2021 vorgelegt.

Spanplatten und andere Holzwerkstoffe

Bei Spanplatten und Holzwerkstoffe auf Label achten Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC). Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden. Gewusst wie Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können. Gelabelte Produkte kaufen: Die Siegel FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden. Was Sie noch tun können: Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz. Hintergrund Umweltsituation: Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben. Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen. Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen ( Farben und Lacke ). Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen. Gesetzeslage: Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,1 ⁠ ppm ⁠ (entspricht 124 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Obwohl in Deutschland einige Chemikalien verboten sind, können sie durch Importe aus Herkunftsländern, in denen es kein Verbot dieser Chemikalien gibt, dennoch in Holzwerkstoffen vorkommen. Richtwerte und Verbote für Chemikalienkonzentrationen finden sich in der deutschen Chemikalienverbotsverordnung . Weitere Informationen: Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen (UBA-Studie) Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten (UBA-Hintergrundpapier) FAQ zu Formaldehyd Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe

Berichtszeitraum vom 07.04.2023 bis 09.04.2023

Garagenbrand ohne Personenschaden Biederitz, Karl-Marx-Straße, 07.04.2023 Am 07.04.2023 geriet in dem Zeitraum von 11:00 Uhr bis 16:07 Uhr eine Garage eines Einfamilienhauses vermutlich durch einen technischen Defekt in Brand. Der 59-jährige Besitzer lud in der Garage ein Modellfahrzeug, welches mit einer Ladebatterie betrieben wurde. Anschließend verließ er zusammen mit zwei weiteren Personen gegen 11:00 Uhr das Haus. Als diese von ihrem Ausflug wieder zurückkehrten, bemerkten sie, wie Rauch aus der Garage stieg. Durch die alarmierte Feuerwehr wurde der Garagenbrand gelöscht. Nach bisherigem Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass der Brand durch das Modellfahrzeug und dessen Ladestation verursacht wurde. Es wurden keine Personen verletzt. Der Schaden beläuft sich auf circa 28000,00 Euro. Geschwindigkeitskontrollen in der Ortschaft Heyrothsberge Biederitz, OT Heyrothsberge, 07.04.2023 Am 07.04.2023 wurde in dem Zeitraum von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr in der Ortschaft Heyrothsberge in der Berliner Chaussee eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. In diesem Bereich gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Jedoch konnten drei Fahrzeuge, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, festgestellt werden. Entsprechende Verfahren dazu wurden eingeleitet. Sachbeschädigung an einer Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses Möser, Kirschweg, 08.04.2023 Am 08.04.2023 gegen 02:07 Uhr beschädigte eine bislang unbekannte Täterschaft eine Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses im Kirschweg in Möser. Dabei wurde die äußere Scheibe der Doppelverglasung der Hauseingangstür auf unbekannte Art und Weise zerstört. Der Schutz war jedoch weiterhin gegeben. Die bislang unbekannte Täterschaft konnte nicht in den Hausflur gelangen. Größere Ölspur in Neuenklitsche Jerichow, OT Neuenklitsche, Dorfstraße, 08.04.2023 Am Samstagvormittag wurde der Polizei eine Ölspur, welche sich durch die gesamte Ortschaft Neuenklitsche zog, gemeldet. Über die Rettungsleitstelle wurde die Feuerwehr zur Ölbeseitigung alarmiert. Das Öl wurde mittels eines Pulvers gebunden. Zur Aufnahme des Bindemittels musste die Ortsdurchfahrt kurzzeitig vollgesperrt werden und über die Ortschaft Schlagenthin umgeleitet werden. Die eingesetzten Polizeibeamten sicherten während der Reinigungsarbeiten die Gefahrenstelle ab. Der Verursacher konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Polizei warnt zugleich, dass von einer Ölspur eine massive Gefährlichkeit ausgehen kann. Durchfährt man eine Ölspur, können die damit in Berührung kommenden Reifen den Kontakt zur Fahrbahn verlieren. Das Fahrzeug kann so ins Schleudern geraten und der Fahrer die Kontrolle verlieren. E-Klappbike vor dem Imbiss entwendet Burg, Schartauer Straße 38, 08.04.2023 Am 08.04.2023 ist es in dem Zeitraum von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr vor dem Imbiss in der Schartauer Straße in Burg zu einem Diebstahl eines E-Klappbikes gekommen. Das Fahrrad wurde von dem Eigentümer in der Schartauer Straße abgestellt und mittels eines Fahrradschlosses gegen Wegnahme gesichert. Durch eine unbekannte Täterschaft wurde das E-Klappbike einschließlich des Fahrradschlosses entwendet. Am Tattag konnten keine Zeugen ermittelt werden. Deshalb werden Zeugen, die im genannten Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu tatverdächtigen Personen geben können, gebeten, sich im Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921-9200 zu melden. Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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