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Bei Spanplatten und Holzwerkstoffen auf Label achten

<p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen:&nbsp;</strong>Die Siegel&nbsp;<a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a>&nbsp;(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von&nbsp;100 µg/m³&nbsp;nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a>⁠ (entspricht 62 µg&nbsp;pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen:&nbsp;</strong>Die Siegel&nbsp;<a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a>&nbsp;(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von&nbsp;100 µg/m³&nbsp;nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a>⁠ (entspricht 62 µg&nbsp;pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Eignung von ziegelreichen Recycling-Baustoffen für Tragschichten ohne Bindemittel

Der Anteil an Ziegel in einem RC-Baustoff ist nach den TL RC-ToB 95 begrenzt. Die Trennung in hart- und weichgebrannte Ziegel - auch in Mischung mit weiteren Baustoffkomponenten z. B. Mörtel und Putz - sowie auch die Höhe der Grenzwerte sind noch nicht ausreichend abgesichert. Mit dieser Forschungsarbeit soll geklärt werden, inwieweit sich höhere Anteile an Ziegelbruch auf die Qualität einer ToB auswirken. In Laborversuchen werden getrennt die Eigenschaften der hart- und weichgebrannten Ziegel und auch des Mörtels und Putzes im Hinblick auf den Frostwiderstand, die Schlagfestigkeit sowie die Porosität ermittelt. In RC-Gemischen werden die Auswirkungen unterschiedlicher Anteile der Ziegel bzw. des Mörtel/Putzes, insbesondere die Frostempfindlichkeit, das Tragverhalten sowie die Wasserdurchlässigkeit untersucht. Im Rahmen der Arbeit sollen auch die bisherigen praktischen Erfahrungen mit ziegelreichen RC-Baustoffen erfasst werden. Als Ergebnis sind ggf. Vorschläge für modifizierte Anforderungen an die stoffliche Zusammenstellung für RC-Baustoffe zu erarbeiten.

Herstellung holzbasierter Schäume zur Substitution petrochemischer Rohstoffe

Die neu gegründete Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG ist über die Gesellschafterstruktur mit der Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG verbunden. Das mittlerweile in zweiter Generation geführte Familienunternehmen in Lehe/Ems ist als Dienstleister in der Forstwirtschaft tätig und bietet Beratung bei der Waldbepflanzung sowie der Waldbetreuung, -pflege und -vermessung an, unterstützt bei der bestandschonenden Holzernte und der Transportlogistik und vertreibt darüber hinaus Brenn- und Rundholz sowie Hackschnitzel und Rindenmulch. Die Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG plant die erstmalige großtechnische Realisierung einer Anlage zur Herstellung von Holzschaumplatten ohne Verwendung von synthetischen Bindemitteln. Die vom Wilhelm-Klauditz-Institut in Braunschweig entwickelten holzbasierten Schäume sind ein neuer Werkstoff und werden in Deutschland noch nicht großtechnisch hergestellt. Sie sollen Verwendung als Dämmplatten, Möbel- und Sandwichelemente oder als Torfsodenersatz finden. Die Holzschaumplatten sollen konventionelle Holzfaserplatten, erdölbasierte Schäume sowie Verbunddämmmaterialien ersetzen, deren Herstellung mit schädlichen Umweltauswirkungen verbunden sind. So werden Holzfaserplatten in Deutschland üblicherweise mit synthetischen Bindemitteln, wie pMDI oder Harnstoff-Formaldehyd-Harzen, hergestellt. Die Bindemittel führen während und vor allem nach der Herstellung z.B. zu Formaldehydemissionen. Die Herstellung der Holzschaumplatten kommt hingegen ohne die Verwendung synthetischer Bindemittel aus. Insbesondere soll bei der Herstellung dieses neuartigen Werkstoffes die Ressourceneffizienz gegenüber der Herstellung konventioneller Produkte gesteigert und der Chemikalieneinsatz reduziert werden. Zur Herstellung des Holzschaums werden Holzhackschnitzel in verschiedenen Verfahrensschritten zellular aufgeschlossen. Die dadurch entstandene wässrige Suspension wird unter Zugabe eines Treibmittels im Intensivmischer aufgeschäumt. Ferner werden Proteine eingesetzt, die den Schäumungsprozess unterstützen und dabei denaturieren. Abhängig vom geplanten Anwendungsbereich der Platten werden ggf. auch Graphite als Flammschutzmittel und/oder Wachse als Hydrophobierungsmittel zugegeben. Auf synthetische Bindemittel kann vollständig verzichtet werden. Der Holzschaum wird anschließend auf ein spezielles Förderband in Plattenform aufgebracht und mittels einer innovativen elektromagnetischen Trocknungsanlage auf die erforderliche Endfeuchte getrocknet. Diese Trocknung zeichnet sich durch einen sehr schnellen Wärmeeintrag und einen hohen Wirkungsgrad aus. Je nach Mahlgrad, eingesetzter Faser- und Additivmenge können unterschiedliche Plattenrohdichten für unterschiedlichste Anwendungen erzeugt werden. Die so hergestellten Holzschaumplatten können wie konventionelle Holzwerkstoffplatten nachbearbeitet werden, z.B. durch Sägen, Schleifen und Beschichten. Fehlerhafte Platten können in den Produktionsprozess zurückgeführt oder zu Torfsodenersatz weiterverarbeitet werden. Die Umweltentlastungen des Vorhabens beruhen auf der umweltschonenderen Herstellung der Holzschaumplatten im Vergleich zur Herstellung von konventionellen Werkstoffen. Die Herstellung der Holzschaumplatten besitzt eine höhere Materialeffizienz als die Herstellung vergleichbarer Holzfaserplatten. Die konkrete Holzeinsparung ist abhängig vom Referenzprodukt. Ausgehend vom geplanten Produktportfolio nach Inbetriebnahme werden Holzeinsparungen in Höhe von 14.813 Tonnen pro Jahr erwartet, was rund 68 Prozent pro Jahr entspricht. Als Rohstoff für die Holzschaumplatten kommt sämtliche hölzerne Biomasse in Betracht (z.B. Nadel- & Laubholz, Altholz, Sägerestholz, Flachs oder Maisspindeln), wodurch die Kaskadennutzung unterstützt wird. Auch die Laubholznutzung wird dadurch gefördert. Für Holzfaserdämmplatten wird zurzeit ausschließlich Nadelrundholz eingesetzt. Bei der Holzschaumherstellung wird die Trocknungsluft im Kreislauf gefahren (Umluft), so dass bei diesem Prozessschritt keine Abluft entsteht und Emissionen vollständig vermieden werden. Gemäß den Ergebnissen der Vorversuche ist die elektromagnetische Trocknung darüber hinaus sechsmal energieeffizienter als eine konventionelle Trocknung. Das Prozesswasser wird ebenfalls im Kreislauf gefahren und innerbetrieblich gereinigt. Nach dem Anfahren der Produktionsprozesse wird unter normalen Betriebsbedingungen kein Frischwasser benötigt, da durch das Frischholz ausreichend Wasser in den Prozess nachfolgt. Das Vorhaben kann insbesondere auf Anlagen der Holzwerkstoffindustrie, aber auch auf die Sägeindustrie oder Holzpelletindustrie übertragen werden, bei denen die vor- und nachgelagerten Prozesse der Holzverarbeitung bereits vorhanden sind und die Prozesse der Holzschaumherstellung ergänzt werden können. In Anbetracht knapper werdender Holzressourcen besitzt das Vorhaben außerdem Modellcharakter für eine ressourceneffiziente und abfallfreie Nutzung von Biomasse. Die elektromagnetische Trocknung als Einzeltechnik kann auch auf Anlagen anderer Branchen übertragen werden, insbesondere wenn instabile Produkte mit hohem Wasseranteil getrocknet werden müssen. Branche: Holzverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

KI-assistierter 3D-Druck für Baustoffe, Teilvorhaben: Bauchemie und Zusatzmittel für den Beton-3D-Druck

Wärmedämmverbundsysteme auf Basis von Myzel-Dämmmaterialien, Teilprojekt A

KlimPro: Prozess zur Herstellung alkalisch-aktivierter Binder durch das Schmelzen mineralischer Reststoffe für ein ökologisch gesteuertes Mixdesign von Beton, Teilprojekt 3: Reaktivität und Formulierung der Bindemittel

Mineralische Ersatzbaustoffe Mineralische Abfälle Ersatzbaustoffverordnung Güteüberwachung Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe LAGA-Vollzugshinweise Leitfaden Mineralische Abfälle Zuständige Behörden

Mineralische Abfälle bestehen hauptsächlich aus mineralischen Bestandteilen wie Stein, Sand oder Lehm und enthalten einen geringen Anteil an organischen Stoffen. Sie entstehen in der Regel bei Sanierungs-, Abbruch- und Neubauprojekten und fallen daher in die Kategorie der sogenannten Bau- und Abbruchabfälle. Darüber hinaus werden auch industrielle und prozessbedingte Abfälle wie Asche (aus der Hausmüllverbrennung) und Schlacke (aus Stahlwerken) zu den mineralischen Abfällen gezählt. Die Rückführung dieser Abfälle als sekundäre Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf birgt ein beträchtliches Potenzial für den Schutz von Ressourcen. Mit der "Ersatzbaustoffverordnung" (kurz: ErsatzbaustoffV) Erstmals werden einheitliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken geregelt. Ein zentraler Begriff in dieser Verordnung ist der "mineralische Ersatzbaustoff". Dieser bezeichnet einen Baustoff, der entweder aus mineralischen Abfällen hergestellt wird oder als Nebenprodukt anfällt und für den Einsatz in technischen Bauwerken geeignet und vorgesehen ist. Die Verordnung unterscheidet verschiedene Materialarten und -klassen z.B. Recyclingbaustoffe (RC), Hausmüllverbrennungsaschen und Rückstände aus industriellen Prozessen (wie Hochofen- und Stahlwerksschlacke oder Flugaschen aus Verbrennungsprozessen). Einige mineralische Ersatzbaustoffe werden zusätzlich anhand umweltrelevanter Parameter in Materialklassen,  beispielsweise RC-1, RC-2, RC-3, unterteilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung bestimmte Anforderungen für den Einsatz der mineralischen Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken festlegt. Daneben gelten bautechnische Anforderungen oder Eigenschaften  aus den einschlägigen Normen oder Richtlinien für das jeweilige Bauwerk. Bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Güteüberwachung der Aufbereitungsanlage. Diese besteht aus dem Eignungsnachweis (EgN), der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und der Fremdüberwachung (FÜ). Vor der regelmäßigen Güteüberwachung muss zunächst ein Eignungsnachweis (EgN) erbracht werden. Der EgN beinhaltet eine Erstprüfung und eine Betriebsbeurteilung. Die Erstprüfung umfasst die erstmalige analytische Untersuchung des hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffes. Bei der Betriebsbeurteilung erfolgt eine Überprüfung der technischen Anlagenkomponenten, der Betriebsorganisation und der personellen Ausstattung der Aufbereitungsanlage. Mit dem Eignungsnachweis wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für die Herstellung eines bestimmten mineralischen Ersatzbaustoffes erfüllt sind. Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) wird vom Betreiber der Aufbereitungsanlage gemäß festgelegter Prüfintervalle durchgeführt, um die Qualität der hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffe zu überprüfen. Dabei werden Proben entnommen und anhand spezifischer Parameter analysiert. Die Fremdüberwachung (FÜ) wird von einer externen Stelle durchgeführt, die auch die Probenahme vor Ort durchführt. Bei Aufbereitungsanlagen, in denen Recycling-Baustoffe hergestellt werden, müssen bei jeder zweiten Fremdüberwachung zusätzliche Materialwertuntersuchungen durchgeführt werden. Im Rahmen der Fremdüberwachung erfolgt auch eine Bewertung der Werkseigenen Produktionskontrolle. Am Ende der Fremdüberwachung wird ein Prüfzeugnis ausgestellt. Die Prüfungen im Rahmen des Eignungsnachweises (EgN) und der Fremdüberwachung (FÜ) dürfen nur von sogenannten „ Überwachungsstellen “ durchgeführt werden. Dies sind entweder Anerkannte Prüfstellen, die nach RAP Stra 15 für die Fachgebiete D ( Gesteinskörnungen ) oder I ( Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel und für den Erdbau ) anerkannt oder gemäß DIN EN ISO DIN EN ISO 17065 „ Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren “ zertifiziert sind. Die erforderlichen Aufgaben der Überwachungsstellen werden durch RAP-Stra-Prüfstellen durchgeführt. Die Listen anerkannter Prüfstellen, die bundesweit tätig werden können, sind auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) veröffentlicht. Dort ist auch eine Liste der in Sachsen-Anhalt anerkannten Rap Stra Prüfstellen abrufbar. Die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen hängen von der Einbauweise, den Materialeigenschaften und den Eigenschaften der Grundwasser-Deckschicht ab. Die spezifischen Anforderungen ergeben sich aus den Anlagen und Einbautabellen der ErsatzbaustoffV. Im Grundsatz steht der Schutz des Grundwassers im Fokus. Dies bedeutet, dass je nach hydrologischer Situation (Abstand des Wassers zum Grundwasser, Wasserschutzgebiete) und geologischer Beschaffenheit (Bodenart) bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe verwendet werden dürfen. Ein wesentlicher Faktor für die Bewertung der hydrologischen Situation ist der Abstand des Grundwassers zum mineralischen Ersatzbaustoff, auch als grundwasserfreie Sickerstrecke bezeichnet. Der einzuhaltende Grundwasserabstand hängt von der Materialqualität ab und wird als "günstig" oder "ungünstig" eingestuft. Zusätzlich wird ein Sicherheitszuschlag von 0,50 Metern berücksichtigt. Die geologische Situation wird anhand der Bodenart bestimmt, die unterhalb des Einsatzes des jeweiligen mineralischen Ersatzbaustoffs vorhanden ist. Die Unterteilung erfolgt in Sand, Lehm, Schluff und Ton. Die hydrologischen und geologischen Eigenschaften werden als Grundwasser-Deckschicht zusammengefasst und bilden somit ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Für jede Materialart und Materialklasse sind entsprechend der Grundwasser-Deckschicht bestimmte Einbauweisen zugelassen. Die entsprechenden zugelassenen Einbauweisen sind in den Einbautabellen festgelegt. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, der Hinweise und Informationen zur ErsatzbaustoffV enthält. Dieses Dokument richtet sich sowohl an Behörden als auch an Anwender und bietet zusätzliche Informationen zum Anwendungsbereich und zu Begriffsbestimmungen. Es werden auch allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung erläutert und Fragen zur Probenahme und Analytik beantwortet. Das Dokument kann auf den Seiten der LAGA abgerufen werden: FAQ ErsatzbaustoffV Der " Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt " ist ein umfassender Leitfaden aus verschiedenen Modulen und Richtlinien für den nachhaltigen Umgang mit mineralischen Abfällen. Der Leitfaden ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, der Umweltvereinigung Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V., der Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt und des Bauindustrieverbands Ost e.V.. Bisher hat der Leitfaden die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt festgelegt. Mit der Einführung der ErsatzbaustoffV werden nun bundesweit einheitliche Vorschriften in Form einer Rechtsverordnung für die Herstellung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken festgelegt. Dies bedeutet, dass die Module "Regelungen für stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (RsVminA)" und "Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe in technischen Bauwerken (E RC ST)" grundsätzlich keine Anwendung mehr finden. Allerdings können mineralische Abfälle auf Grundlage der RsVminA weiterhin eingestuft und verwendet werden, basierend auf Übergangsvorschriften oder bestehenden Altzulassungen. Die genaue Vorgehensweise sollte jedoch mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung sind neue analytische Anforderungen zur Bewertung mineralischer Abfälle für den Einsatz in technischen Bauwerken zu erfüllen. Aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte und insbesondere zur Einschätzung unterschiedlicher Untersuchungsergebnisse wurden Vergleichsuntersuchungen durchgeführt. Das neueste Modul „ Vergleichsuntersuchungen auf Grundlage der RsVminA und ErsatzbaustoffV “ untersucht die sich verändernden Materialeinstufungen für ausgewählte Ersatzbaustoffe. Dokumente des Leitfadens: Vergleichsuntersuchungen auf der Grundlage der RsVminA und ErsatzbaustoffV (pdf 3 MB) Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (pdf 3 MB) Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung von Ausbauasphalt (WVB Asphalt) Anregungen zum Leitfaden können an die Kontaktadresse recyclingbaustoff(at)mwu.sachsen-anhalt.de gesendet werden. In Sachsen-Anhalt sind die Abfallbehörden die zuständigen Vollzugsbehörden und Ansprechpartner für die Umsetzung der ErsatzbaustoffV. Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Abfallbehörde zuständig. Für Aufbereitungsanlagen, die der Verfahrensart G gemäß 4. BImSchV zuzuordnen sind, ist das Landesverwaltungsamt als obere Abfallbehörde zuständig.

Formaldehydfreie Bindemittel auf Basis biobasierter Ligninpolymere, Teilvorhaben B

DDI: Wassergranulation von Elektroofenschlacke zu Schwarzem Hüttensand, DDI: Wassergranulation von Elektroofenschlacke zu schwarzem Hüttensand

Entwicklung eines trockenen Misch- und Beschichtungsverfahrens mit ausgewählten Binderkomponenten zur Herstellung von Batterieelektroden, TROMBIBATT - Entwicklung eines trockenen Misch- und Beschichtungsverfahrens mit ausgewählten Binderkomponenten zur Herstellung von Batterieelektroden

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