Umweltbundesamt berechnet CO2-Einsparung durch Tempolimit auf Bundesautobahnen Ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen könnte die Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“ Für ein Tempolimit von 100 km/h ergäben sich sogar jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von 5,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Die Berechnungen des UBA basieren auf aktuellen Verbrauchsdaten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Zudem wurden Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Geschwindigkeiten auf Autobahnen herangezogen. 2018 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO 2 -Äquivalente), der gesamte Verkehrssektor 163 Millionen Tonnen. Ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnten die Treibhausgasemissionen beispielsweise um 2,6 Millionen CO 2 -Äquivalente reduzieren – das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen. Dirk Messner: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist ein sinnvoller Klimaschutzbeitrag. Denn gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 wenig zum Klimaschutz beigetragen. Hier muss jede Möglichkeit genutzt werden, erst recht, wenn diese nahezu kostenlos und sofort umsetzbar ist. Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft aber nicht nur dem Klima , sondern senkt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen und erhöht die Verkehrssicherheit.“ Im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist ein Tempolimit besonders effizient: Die auch nach Meinung des UBA sinnvolle Stärkung des Schienengüterverkehrs und die Modernisierung der Binnenschiffe würde laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Minderung von um zwei Millionen Tonnen bringen – das allerdings erst im Jahr 2030 in voller Höhe und mit Kosten von mehreren Milliarden Euro. Ein Tempolimit mit vergleichbarem Klimanutzen wäre nahezu kostenlos und sofort umsetzbar. Als Grundlage für die Berechnungen wurden aktuell verfügbare Daten verwendet: Zum einen die im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen für den so genannten Leichtverkehr, also vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zum anderen wurden für die Berechnungen detaillierte Verbrauchswerte und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit mit dem Passenger Car and Heavy Duty Emission Modell (PHEM) ermittelt. PHEM liefert Emissionsdaten für das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) und ist damit Datengrundlage für die Umweltberichterstattung vieler Länder und Kommunen in Europa. Bei der Bestimmung der CO 2 -Minderungswirkungen werden nur die direkten Wirkungen bestimmt und keine weiteren Wirkungen wie beispielsweise Änderung der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Mittelfristig mögliche Rückwirkungen durch verändertes Kaufverhalten auf die Pkw-Flotten, d. h. beispielsweise die Zunahme leichterer oder geringer motorisierte Fahrzeuge, werden ebenso nicht berücksichtigt. Beide Effekte könnten zusätzlich zum Klimaschutz beitragen.
Binnenschiff. Deutschland 2000. eigene Berechnungen nach #1 Fahrleistung: 10000km/a Kraftstoff/Antrieb: Diesel Lebensdauer: 40a spezifischer Verbrauch: 215MJ/km spezifischer Verbrauch: 601l/100 km Tonnage: 500t
Binnenschiff in Deutschland mit Dieselmotor, eigene Berechnungen nach #1 Fahrleistung: 10000km/a Kraftstoff/Antrieb: Diesel Lebensdauer: 40a spezifischer Verbrauch: 215MJ/km spezifischer Verbrauch: 603l/100 km Tonnage: 500t
Binnenschiff in Deutschland mit Dieselmotor, eigene Berechnungen nach #1 Fahrleistung: 10000km/a Kraftstoff/Antrieb: Diesel Lebensdauer: 40a spezifischer Verbrauch: 215MJ/km spezifischer Verbrauch: 606l/100 km Tonnage: 500t
Binnenschiff in Deutschland mit Dieselmotor, eigene Berechnungen nach #1 Fahrleistung: 10000km/a Kraftstoff/Antrieb: Diesel Lebensdauer: 40a spezifischer Verbrauch: 215MJ/km spezifischer Verbrauch: 606l/100 km Tonnage: 500t
Binnenschiff in Europa mit Dieselmotor, eigene Berechnungen nach #1 Fahrleistung: 10000km/a Kraftstoff/Antrieb: Diesel Lebensdauer: 40a spezifischer Verbrauch: 215MJ/km spezifischer Verbrauch: 606l/100 km Tonnage: 500t
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 15. September 2015 mit großer Mehrheit auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Luftverschmutzung von mobilen Geräten begrenzt werden soll. Gemeint sind Geräte, die nicht für die Straße gedacht sind, das reicht von Rasenmähern und Kettensägen über Traktoren, Mähdrescher und Ackerfräsen bis hin zu Bulldozern, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeugen. Mobile Geräte sind EU-weit für etwa 15 Prozent des gesamten Stickstoffoxid-Ausstoßes verantwortlich und für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Abgeordneten im Ausschuss stimmten für die Einführung von Grenzwerten und sprachen sich dafür aus, Besitzer von mobilen Maschinen zu "ermutigen", ihre alten Maschinen durch sauberere neue Maschinen zu ersetzen.
Unter dem Motto "Volle Fahrt voraus? Aber nur mit Rußfilter!‘" protestierten Umweltschützer am 25. Juli 2014 auf der Berliner Museumsinsel gegen die andauernde Feinstaubbelastung durch Binnenschiffe in Städten. Mit einem mobilen Partikel-Zählgerät maßen sie die Feinstaubbelastung auf der Berliner Museumsinsel an der zahlreiche Touristen-Dampfer vorbeifahren. Nach Angaben der Umweltverbände, zeigte bei der Vorbeifahrt einiger filterloser Binnenschiffe das Gerät durchschnittlich eine 15-mal höhere Konzentration von Feinstaubpartikeln verglichen zu den lokalen Normalwerten an, in einem Fall wurde sogar die 40fache Konzentration gemessen. Zu der Aktion hatten die in der Kampagne ‘Rußfrei fürs Klima‘ vertretenen Verbände BUND, NABU, VCD und DUH aufgerufen.
Am 5. Juli 2016 stimmte das EU-Parlament einer Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) zu. Dazu gehören Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. NSBMMG-Maschinen machen ungefähr 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU aus. Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die wiederum in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) festgelegt, sowie Fristen zur Umsetzung ab 2018. Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor, um die Unterschiede zwischen den Messwerten im Labor und unter realen Fahrbedingungen auszugleichen.
NRW und Südholland gemeinsam für saubere Luft am Rhein Am 27. Und 28. Oktober treffen sich Experten aus den Niederlanden, Belgien, Großbritannien und Deutschland zur Auftakt-Konferenz für das internationale Projekt „Clean Inland Shipping“ (CLINSH). Ziel ist die Verminderung der Luftverschmutzung durch die Binnenschifffahrt. In Düsseldorf startet damit ein so genanntes EU-LIFE-Projekt. Das LANUV lädt Sie herzlich zu einer begleitenden Pressekonferenz auf unser Laborschiff „Max Prüss“ ein. Am 27. Oktober ab 11:30 Uhr legt die „Max Prüss“ an den Rheinterrassen an. Zum Pressegespräch laden Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV und Rik Janssen, Regionalminister aus Südholland recht herzlich an Bord des Laborschiffes ein. Längst ist bekannt, dass der Schiffsverkehr nicht unerheblich zur Luftbelastung beiträgt, insbesondere dort, wo die großen Wasserstraßen mitten durch die Innenstädte fließen. Die Emissionen, die beispielsweise am Rhein in Köln durch die Binnenschiffe entstehen, sind durchaus vergleichbar mit denen eines stark befahrenen Autobahnabschnitts. Der Rhein als internationale Wasserstraße verlangt deshalb länderübergreifende Lösungen. Im Projekt „CLINSH“ mit einem Gesamtvolumen von ca. acht Millionen Euro sollen Maßnahmen zur Schadstoffverringerung in den Abgasen der Schiffe unter realen Betriebsbedingungen getestet werden. Mit der Konferenz in Düsseldorf wird ein Prozess angestoßen, der technische Möglichkeiten über Verwaltungsgrenzen hinaus beleuchtet. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz möchte Ihnen gern zu diesem Anlass das eigene Laborschiff „Max Prüss“ vorstellen, das bereits über eine effiziente Abgasreinigungsanlage verfügt. Deshalb wurde es als Ort für das begleitende Pressegespräch ausgewählt. Neben den genannten Experten zu den Themen des EU-LFE-Projekts stehen weitere Fachleute für Sie als Gesprächspartner bereit, um Ihnen über die Aufgaben des Laborschiffes und die hier schon im Dauerbetrieb erfolgreich arbeitende Abgasreinigung Auskunft zu geben. Mehr zum Thema: Laborschiff „Max Prüss“ Download: Presseeinlandung
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