Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Allgemeine Informationen BinSchG Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG) in der Fassung vom 15. Juli 1895 (BGBl. III Seite 301) geändert durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Änderung des Kündigungsrechtes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) vom 14. August 1969 (BGBl. I Seite 1106), Artikel 2 Nummer 9 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) vom 21. Juni 1972 (BGBl. I Seite 966), Artikel 2 des Gesetzes zum Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes vom 30. August 1972 (BGBl. II Seite 1005), Artikel 287 Nummer 18 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 02. März 1974 (BGBl. I Seite 469), Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 21. April 1986 (BGBl. I Seite 551), Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Zweites Seerechtsänderungsgesetz) vom 25. Juli 1986 (BGBl. I Seite 1120), Artikel 6 des Gesetzes zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG) vom 13. August 1993 (BGBl. I Seite 1489), Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I Seite 886), Artikel 64 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1014), Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG) vom 25. Juni 1998 (BGBl. I Seite 1588), Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschiffahrt vom 25. August 1998 (BGBl. I Seite 2489), Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt (Drittes Seerechtsänderungsgesetz) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I Seite 898), Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2006 (BGBl. I Seite 1461), Artikel 33 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (BGBl. I Seite 2614), Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20. April 2013 (BGBl. I Seite 831), Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 05. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1578), zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I Seite 3436). Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) Erster Abschnitt Schiffseigner (§ 1 bis § 6) Zweiter Abschnitt Schiffer (§ 7 bis § 20) Dritter Abschnitt Schiffsmannschaft (§ 21 bis § 25) Vierter Abschnitt Frachtgeschäft, Schiffsüberlassungsverträge (§ 26 bis § 76) Fünfter Abschnitt Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck (§ 77) Sechster Abschnitt Große Haverei (§ 78 bis § 91) Siebenter Abschnitt Zusammenstoß von Schiffen, Bergung (§ 92 bis § 101) Achter Abschnitt Schiffsgläubiger (§ 102 bis § 116) Neunter Abschnitt Verjährung (§ 117 bis § 129) Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen (§ 130 bis § 133) Stand: 01. Januar 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Erster Abschnitt - Schiffseigner §1 §2 §3 §4 §5 § 5a § 5b § 5c § 5d § 5e § 5f § 5g § 5h § 5i § 5j § 5k § 5l § 5m § 5n Allgemeine Informationen BinSchG Erster Abschnitt
Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG ) in der Fassung vom 15. Juli 1895 ( BGBl. III Seite 301) geändert durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Änderung des Kündigungsrechtes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) vom 14. August 1969 (BGBl. I Seite 1106), Artikel 2 Nummer 9 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) vom 21. Juni 1972 (BGBl. I Seite 966), Artikel 2 des Gesetzes zum Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes vom 30. August 1972 (BGBl. II Seite 1005), Artikel 287 Nummer 18 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch ( EGStGB ) vom 02. März 1974 (BGBl. I Seite 469), Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 21. April 1986 (BGBl. I Seite 551), Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Zweites Seerechtsänderungsgesetz) vom 25. Juli 1986 (BGBl. I Seite 1120), Artikel 6 des Gesetzes zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG ) vom 13. August 1993 (BGBl. I Seite 1489), Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I Seite 886), Artikel 64 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG ) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1014), Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG ) vom 25. Juni 1998 (BGBl. I Seite 1588), Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschiffahrt vom 25. August 1998 (BGBl. I Seite 2489), Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt (Drittes Seerechtsänderungsgesetz) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I Seite 898), Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2006 (BGBl. I Seite 1461), Artikel 33 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (BGBl. I Seite 2614), Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20. April 2013 (BGBl. I Seite 831), Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 05. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1578), zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG ) vom 10. August 2021 (BGBl. I Seite 3436). Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) Erster Abschnitt Schiffseigner (§ 1 bis § 6) Zweiter Abschnitt Schiffer (§ 7 bis § 20) Dritter Abschnitt Schiffsmannschaft (§ 21 bis § 25) Vierter Abschnitt Frachtgeschäft, Schiffsüberlassungsverträge (§ 26 bis § 76) Fünfter Abschnitt Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck (§ 77) Sechster Abschnitt Große Haverei (§ 78 bis § 91) Siebenter Abschnitt Zusammenstoß von Schiffen, Bergung (§ 92 bis § 101) Achter Abschnitt Schiffsgläubiger (§ 102 bis § 116) Neunter Abschnitt Verjährung (§ 117 bis § 129) Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen (§ 130 bis § 133) Download Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) Stand: 01. Januar 2024
§ 28 Strompolizeiliche Verfügungen (1) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter können zur Erfüllung der Aufgaben nach § 24 Absatz 1 Anordnungen erlassen, die an bestimmte Personen oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtet sind und ein Gebot oder Verbot enthalten (Strompolizeiliche Verfügungen). (2) Strompolizeiliche Verfügungen können mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch Zeichen erlassen werden. Sie müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein. (3) Ist der nach § 25 Verantwortliche nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen, kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die notwendige Maßnahme ausführen. Der Verantwortliche ist von der Maßnahme unverzüglich zu unterrichten. Entstehen durch die Maßnahme Kosten, können sie ihm auferlegt werden. (4) Die Vorschriften der §§ 611 bis 617 des Handelsgesetzbuchs sowie der §§ 4 bis 5m des Binnenschifffahrtsgesetzes bleiben unberührt. Stand: 01. Juni 2016
§ 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen (1) Wird der für die Schifffahrt erforderliche Zustand einer Bundeswasserstraße oder die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf einer Bundeswasserstraße durch in der Bundeswasserstraße hilflos treibende, festgekommene, gestrandete oder gesunkene Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen oder durch andere treibende oder auf Grund geratene Gegenstände beeinträchtigt, können die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes das Hindernis beseitigen, wenn ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist und wenn ein nach § 25 Verantwortlicher nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden kann oder wenn zu besorgen ist, dass dieser Verantwortliche das Hindernis nicht oder nicht wirksam beseitigen wird. (2) Hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erkennbar mit der Beseitigung begonnen, so dürfen ohne seine Zustimmung das Hindernis nicht mehr beseitigt und Gegenstände nicht mehr von diesem fortgeschafft werden. Soweit möglich, sind die nach § 25 Verantwortlichen und die Eigentümer der beseitigten Gegenstände darüber unverzüglich zu unterrichten. (3) Ist das Hindernis beseitigt, ist den nach § 25 Verantwortlichen, den Eigentümern der beseitigten Gegenstände und den Inhabern von Rechten an den Gegenständen, soweit sie bekannt und alsbald zu erreichen sind, von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt anheimzugeben, binnen einer von ihr zu bestimmenden Frist zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung die Kosten der Beseitigung zu erstatten oder für sie Sicherheit zu leisten. (4) Soweit die Kosten der Beseitigung nicht erstattet werden oder nicht Sicherheit für sie geleistet wird, sind sie aus den beseitigten Gegenständen zu zahlen. Absatz 12 bleibt unberührt. (5) Die Vollstreckung in die Gegenstände erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens. Vollstreckungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Vollstreckungsschuldner sind die Eigentümer der beseitigten Gegenstände, die als solche jedoch nur zur Duldung der Zwangsvollstreckung in die Gegenstände verpflichtet sind. Der Anspruch des Bundes wegen der Kosten der Beseitigung und der Verwertung geht allen anderen Rechten an dem Erlös vor. (6) Die Vollstreckung darf, wenn eine Aufforderung nach Absatz 3 ergangen ist, nicht vor dem Ablauf der Frist angeordnet werden, die den in Absatz 3 genannten Personen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gesetzt ist. (7) Beseitigte Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen, kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auch öffentlich versteigern lassen. Die §§ 979 und 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten entsprechend. Aus dem Erlös sind die Kosten der Beseitigung und der Verwertung vorweg zu entnehmen. (8) Ein Überschuss bei der Verwertung der beseitigten Gegenstände ist unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme zu hinterlegen. (9) Die Absätze 2 bis 7 gelten nicht für die Habe der Besatzung, für das Reisegut der Reisenden und die Post. (10) Verfahren die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach den Vorschriften der Absätze 2 bis 8, ist § 28 Absatz 3 Sätze 2 und 3 nicht anzuwenden. (11) (weggefallen) (12) Für die Kosten der Beseitigung haften persönlich der nach § 25 Absatz 1 Verantwortliche, sofern er Schiffseigentümer, Schiffseigner, Charterer, Reeder oder Ausrüster eines Schiffes ist und das Hindernis in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes verursacht worden ist, der nach § 25 Absatz 3 Verantwortliche, sofern es sich bei dem beseitigten Gegenstand um ein Schiff handelt und der Verantwortliche Schiffseigentümer, Schiffseigner, Charterer, Reeder oder Ausrüster des Schiffes ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. Die Vorschriften der §§ 611 bis 617 des Handelsgesetzbuchs sowie der §§ 4 bis 5m des Binnenschifffahrtsgesetzes bleiben unberührt. Stand: 01. Juni 2016
Archiv - Neuigkeiten aus dem Jahr 2020 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 Datum Link / Rubrik Beschreibung 06. Oktober 2020 Inland- ENC Peene (Interner Link) / Service Es wurden neue IENC -Daten für die Wasserstraße Peene von km 30,0 (Demmin) bis km 98,0 (Anschluss Ostsee-Seewasserstraße) hinzugefügt und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS zur Verfügung. 24. August 2020 Tiefenatlas Rhein (Interner Link) / Service Als ein Ergebnis des "Aktionsplans Niedrigwasser Rhein" veröffentlicht die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV ) ab sofort Tiefeninformationen für den Mittel- und Niederrhein in standardisierten Karten. Dieser Tiefenatlas Rhein wird sukzessive aufgebaut und basiert auf den jeweils jüngsten Peilergebnissen, die vom WSA Rhein erhoben wurden. 12. Mai 2020 Binnenschifffahrtsgesetz (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG ) 27. März 2020 Archiv Informationen der WSV zur COVID-19-Pandemie (Interner Link) / Service Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) informiert Sie über die aktuelle Situation an den Bundeswasserstraßen im Rahmen der COVID -19-Pandemie 21. Januar 2020 Verordnung über die Küstenschifffahrt (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über die Küstenschifffahrt ( KüSchV ) 21. Januar 2020 Schutz- und Sicherheitshafenverordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen (Schutz- und Sicherheitshafenverordnung - SchSiHafV ) 21. Januar 2020 Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über die Sicherung der Seefahrt ( SeeFSichV ) 13. Januar 2020 Inland-ENC Kanaltrave (Interner Link) / Service Es wurden neue IENC-Daten für die Wasserstraße Kanaltrave von km 0,0 (Hansestadt Lübeck) bis km 5,55 (Ende Binnenschifffahrtsstraße) hinzugefügt und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS zur Verfügung. 08. Januar 2020 Schutzhafenverordnung (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (Schutzhafenverordnung - SchutzhafenV ) Stand: 26. März 2024
Allgemeine Informationen zu Bundeswasserstraßen, Binnen- und Seeschifffahrt Schnellzugriff zu den Rechtsverordnungen und Gesetzen der Rubrik Schifffahrtsrecht (Interner Link) Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ) Die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt wie z. B. die Schifffahrtspolizei, Schiffszulassung, Schiffsvermessung und Befähigungszeugnisse werden im Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) (Interner Link) geregelt. Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ) Das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) (Interner Link) beschreibt die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Dieses bildet die Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren einschließlich schädlicher Umweltauswirkungen und gilt auch jenseits des Küstenmeeres. Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ) Der Ausbau, Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie deren Nutzungsmöglichkeiten durch die Schifffahrt oder sonstige Nutzer wird im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) (Interner Link) geregelt. Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV ) Die bisher für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen erhobenen Abgaben der gewerblichen Güter und Fahrgastschifffahrt wurden aufgehoben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt zu stärken. Aufgrund des Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes ist der Bund zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen verpflichtet. Nach Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts von 18. Juli 2016 sind entsprechende Gebühren und Auslagen spätestens ab dem 01. Oktober 2021 zu erheben. Dies wird mit der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV) (Interner Link) umgesetzt. Hiervon nicht betroffen sind die Abgaben für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals, die aufgrund der Verordnung über die Befahrensabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 28. September 1993 ( BAnz. 1993 Nummer 185 Seite 9285) erhoben werden. Ebenfalls nicht betroffen sind die Abgaben für das Befahren der Mosel, die aufgrund des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel erhoben werden. Sie können nur mit Zustimmung der Vertragspartner abgeschafft werden. Ebenfalls nicht betroffen sind die Abgaben für das Benutzen von Häfen, die nicht bundeseigene Seehäfen sind. Für diese Häfen sind in der Regel die Länder zuständig. Gefahrgutbeförderungsgesetz ( GGBefG ) Das grundlegende Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) (Interner Link) . Es regelt den Geltungsbereich der Gefahrgutvorschriften allgemein, legt die Ermächtigungen und die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesbehörden und die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten fest. Kraftstoffe auf Binnenschiffen Am 14. Dezember 2010 ist für die Binnenschifffahrt die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV ) (Interner Link) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die Belastungen der Umwelt durch die Binnenschifffahrt dahingehend reduziert, dass nur noch Kraftstoff mit einem Schwefelanteil ≤ 10 ppm (Interner Link) verwendet werden darf. Mit der 10. BImSchV wurde die Richtlinie 2009/30/ EG in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen ( BVKatBin-See ) Aufgrund der Änderung bestehender und des Inkrafttretens neuer gesetzlicher Vorschriften sowie der Neufassung der Beträge für Verwarnungsgelder und Geldbußen ist zum 01. Juli 2015 die Neufassung des Buß- und Verwarnungsgeldkataloges Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) (Interner Link) in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden sind angewiesen, seit dem 01. Dezember 2015 Verstöße nach der Neufassung zu ahnden. Der Katalog enthält Vorgaben für die einheitliche Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen strompolizeiliche Vorschriften, schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt und auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Der Bußgeldkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgebend sind die Bußgeldbewehrungen in den einzelnen Vorschriften. Binnenschifffahrtsgesetz ( BinSchG ) Vorschriften über die Pflichten des Schiffsführers, der Schiffsmannschaft sowie die Regelungen, insbesondere auch die besonderen Haftungsbeschränkungen der Schiffseigner im Zusammenhang mit Beförderungs- und Transportschäden bei der Beförderung mit Binnenschiffen innerhalb Deutschlands sind im Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) (Interner Link) festgehalten. Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ) / Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ) Die Staatszugehörigkeit von Schiffen bzw. die Bedingungen zur Führung der Flagge werden im Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) (Interner Link) geregelt. Im ersten Abschnitt sind enthalten die Bestimmungen über das Recht zur Führung der Bundesflagge, der Nachweis über die Bescheinigung zum Führen der Bundesflagge, das Verbot anderer Nationalflaggen, die Flaggenführung und die Führung des Schiffsnamens, die Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge sowie die Voraussetzungen bezüglich der Eintragung der Berechtigung zum Führen der Bundesflagge in das Internationale Seeschifffahrtsregister. Der zweite Abschnitt regelt die Flaggenführung der Binnenschiffe. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind im dritten Abschnitt enthalten. Das Flaggenrechtsgesetz wird ergänzt durch die Flaggenrechtsverordnung (FlRV) (Interner Link) . Schwimmende Anlegestellen Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer strom- und schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeit ist es, den Zustand der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg für die Schifffahrt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu erhalten. Zum Anlegen und Festmachen von Schiffen zur Verkehrsverbindung zwischen Schiff und Land dienen schwimmende Anlegestellen. Eine schwimmende Anlegestelle ist eine vom Ufer ausgehende Brücke als Ausrüstung einer Anlegestelle, bei der mindestens ein Aufleger als Schwimmkörper ausgebildet ist. Weitergehende Informationen (Externer Link) zu Baumaßnahmen und Nutzungen an Bundeswasserstraßen bietet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf ihrer Internetseite an. Stand: 07. November 2022
Alphabetisches Verzeichnis der Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht Rechtsverordnungen Sportschifffahrt (Interner Link) In den hier veröffentlichten Rechtsverordnungen, Gesetzen und Richtlinien sind die jeweiligen Änderungen beziehungsweise Änderungsverordnungen aufgenommen sowie Anlagen, Grafiken und weitere ergänzende Texte enthalten. Der Stand bezieht sich jeweils auf die letzte aktuelle Änderungsanpassung, die in den einschlägigen Veröffentlichungsorganen der Bundesregierung ( Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und Verkehrsblatt ) veröffentlicht wurde. Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes (www.recht.bund.de) ist seit dem 01. Januar 2023 die amtliche Fassung einer Rechtsverordnung, eines Gesetzes oder einer Richtlinie. Sie hat die gedruckte Fassung abgelöst und wird vom Bundesministerium der Justiz als Verkündungsorgan für alle Bundesgesetze und Rechtsverordnungen herausgegeben. Der Bundesanzeiger wird ebenfalls vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Sein Amtlicher Teil enthält elektronische Veröffentlichungen von Bekanntmachungen des Bundes und erscheint täglich. Das Verkehrsblatt ist das Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält amtliche Bekanntmachungen über das Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland und wird zweimal im Monat veröffentlicht. Erst nach Verkündung der o. g. amtlichen elektronischen Fassungen werden die Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ( ELWIS ) aktualisiert, was je nach Umfang der Veröffentlichung zu einer Verzögerung führen kann. Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien Abkürzung Langfassung / PDF -Download Fundstelle in ELWIS ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen Stand: 01. Januar 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > ADN ALV Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen Allgemeine Lotsverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > ALV AnlBV Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen Anlaufbedingungsverordnung (PDF) Stand: 20. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > AnlBV 10. BImSchV Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (PDF) Stand: 05. Dezember 2014 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > 10. BImSchV BinSchAbfÜbkAG Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (PDF) Stand: 09. Februar 2021 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > BinSchAbfÜbkAG BinSchAbgasV Verordnung über die Begrenzung von Abgasemissionen aus Dieselmotoren in der Binnenschifffahrt Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchAbgasV BinSchAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchAufgG BinSchAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin Binnenschifferausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Berufsqualifikation > BinSchAusbV BinSchEO Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen Binnenschiffseichordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Untersuchung/Eichung > Eichung > BinSchEO BinSchG Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffartsrecht > Allgemeine Informationen > BinSchG BinSchKapAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (PDF) Stand: 01. August 2022 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Schiffsführer > Berufsausbildung > BinSchKapAusbV BinSchLotsVergV Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwigshafen BinSchLotsVergV (PDF) Stand: 26. Oktober 2012 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > BinSchLotsVergV BinSchPersBetrEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung BinSchPersBetrEBefähPrV (PDF) Stand: 06. Juli 2022 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersBetrEBefähPrV BinSchPersFührEBefähPrV Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen nach der Binnenschiffspersonalverordnung für die Führungsebene Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersFührEBefähPrV BinSchPersV Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt Binnenschiffspersonalverordnung (PDF) Stand: 01. September 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchPersV BinSchSprFunkV Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (PDF) Stand: 18. Januar 2022 Schifffahrtsrecht > Sprechfunkzeugnisse > BinSchSprFunkV BinSchStrO Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung BinSchStrO, Erster und Dritter Teil sowie Anlagen (PDF) BinSchStrO, Zweiter Teil (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > BinSchStrO BinSchUO Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt Binnenschiffsuntersuchungsordnung (PDF) Stand: 01. September 2024 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > BinSchUO BMDV-WS-BesGebV Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung ( BMDV -Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-BesGebV) BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BMDV-WS-BesGebV BVKatBin-See Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen BVKatBin-See (PDF) Stand: 01. Juni 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > BVKatBin-See CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Straßburger Abfallübereinkommen (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Abfallübereinkommen > CDNI Elbe-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe Elbe-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Elbe-LV Ems-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems Ems-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Ems-LV EmsSchO Deutsch-Niederländisches Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung Schifffahrtsordnung Emsmündung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > EmsSchO ES-TRIN Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe ES-TRIN (Externer Link) Untersuchung/Eichung > Untersuchung FahrSiLehrgZulV Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > FahrSiLehrgZulV FäV Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen Fährenbetriebsverordnung (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Untersuchung/Eichung > Untersuchung > FäV FlaggRG Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe Flaggenrechtsgesetz (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlaggRG FlRV Flaggenrechtsverordnung FlRV (PDF) Stand: 05. April 2017 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > FlRV GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGAV GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutbeförderungsgesetz (PDF) Stand: 09. März 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > GGBefG GGKostV Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutkostenverordnung (PDF) Stand: 05. Juli 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGKostV GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (PDF) Stand: 05. Juli 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB GGVSee Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Gefahrgutverordnung See (PDF) Stand: 01. Januar 2020 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See Durchführungsrichtlinien GGVSee (PDF) Stand: 17. März 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > GGVSee > Richtlinien HgFSNatSchV Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes Helgoländer Felssockel HgFSNatSchV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HgFSNatSchV HmbNSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > HmbNSGBefV KüSchV Verordnung über die Küstenschifffahrt KüSchV (PDF) Stand: 07. Oktober 2018 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > KueSchV KVR Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See Kollisionsverhütungsregeln (PDF) Stand: 17. Dezember 2021 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > KVR LTV Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere Lotstarifverordnung (PDF) Stand: 01. Januar 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > LTV MoselSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > MoselSchPV NeckarSchlBetrZV Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar NeckarSchlBetrZV (PDF) Stand: 01. Dezember 2021 Binnenschifffahrt > Schleuseninformationen > NeckarSchlBetrZV NOKBefAbgV Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal NOKBefAbgV (PDF) Stand: 01. Juli 2023 Seeschifffahrt > Nord-Ostsee-Kanal > NOKBefAbgV NOK-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde NOK-LV (PDF) Stand: 17. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > NOK-LV NordSBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee NPNordSBefV (PDF) Stand: 01. Mai 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NordSBefV NPBefVMVK Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NPBefVMVK NSGBefV Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 09. November 2019 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > NSGBefV OstseeSHNSGBefV Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (PDF) Stand: 01. Oktober 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > OstseeSHNSGBefV RheinSchPV Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > RheinSchPV RheinSchPersV Rheinschiffspersonalverordnung RheinSchPersV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Binnenschiffahrsrecht > RheinSchPersV RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (PDF) Stand: 29. August 2023 Untersuchung/Eichung > Beförderung gefährlicher Güter > GGVSEB > RSEB SchRegDV Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung SchRegDV (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO > SchRegDV SchRegO Schiffsregisterordnung SchRegO (PDF) Stand: 26. November 2019 Untersuchung/Eichung > ZBBD > SchRegO SchSG Schiffssicherheitsgesetz SchSG (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSG SchSiHafV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen SchSiHafV (PDF) Stand: 01. November 2019 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSiHafV SchSV Schiffssicherheitsverordnung SchSV (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SchSV SchutzhafenV Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord SchutzhafenV (PDF) Stand: 31. März 1983 Schifffahrtsrecht > Binnenschifffahrtsrecht > SchutzhafenV SeeAufgG Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Seeaufgabengesetz (PDF) Stand: 20. April 2024 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > SeeAufgG See-BV Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt Seeleute-Befähigungsverordnung (PDF) Stand: 01. Juli 2024 Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Besatzung > Querseinstieg aus der Seeschifffahrt > See-BV SeeFSichV Verordnung über die Sicherung der Seefahrt SeeFSichV (PDF) Stand: 08. September 2015 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeFSichV SeeLAuFV Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen SeeLAuFV (PDF) Stand: 25. Februar 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLAuFV SeeLG Gesetz über das Seelotswesen Seelotsgesetz (PDF) Stand: 01. Dezember 2022 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLG SeeLotsEigV Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen SeeLotsEigV (PDF) Stand: 28. Mai 2023 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeeLotsEigV SeelotRevierV Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere SeelotRevierV (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > SeelotRevierV SeeSchStrO Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung SeeSchStrO (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Englische Version (2,6 Megabyte) (PDF, extern) (Nichtamtliche Übersetzung) Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SeeSchStrO SperrWarngebV Verordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal Sperr- und Warngebietverordnung (PDF) Stand: 04. Juni 2016 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > SperrWarngebV TspV Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren Talsperrenverordnung (PDF) Stand: 30. September 2022 Schifffahrtsrecht > Sonstige Verkehrsvorschriften > TspV WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WaStrG (PDF) Stand: 29. Dezember 2023 Schifffahrtsrecht > Allgemeine Informationen > WaStrG Weser/Jade-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade Weser/Jade-LV (PDF) Stand: 01. Oktober 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > Weser/Jade-LV WIROST-LV Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund WIROST-LV (PDF) Stand: 01. Juni 2024 Schifffahrtsrecht > Seeschifffahrtsrecht > Seelotswesen > Revierlotsverordnungen > WIROST-LV Stand: 01. Oktober 2024