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Aktion Biotonne Deutschland startet Biotonnen-Challenge 2023

Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich für eine bessere Biomüll-Sammlung ein. Am 26. Mai wird zum ersten Mal der „Tag der Biotonne“ in Deutschland ausgerufen. Gleichzeitig startet die Aktion Biotonne Deutschland eine Challenge mit dem Ziel, gemeinsam die Biotonne besser zu machen. Ziel ist es, die Menge der getrennt gesammelten Bioabfälle zu steigern und die Fehlwürfe zu verringern. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Challenge. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Für die Nutzung von Komposten und Gärresten aus Bioabfällen ist eine saubere getrennte Sammlung der Bioabfälle das A und O. Fremdstoffe wie Kunststofftüten und andere Abfälle, die nichts in der Biotonne zu suchen haben, gefährden die Qualität der erzeugten Produkte und können zu Schadstoffeinträgen in den landwirtschaftlich genutzten Boden führen. Deshalb begrüßt das ⁠ UBA ⁠, dass die Aktion Biotonne neben der Steigerung der Bioabfallmenge auch die Qualität der getrennten Bioabfälle im Fokus hat.“ Die „Aktion Biotonne Deutschland“ findet zum ersten Mal für einen längeren Zeitraum statt und beginnt am – neu ausgerufenen – „Tag der Biotonne“ am 26. Mai 2023. Die Kampagne steht unter dem Motto „Deutschland sucht die Biotonnen-Bessermacher“ mit dem Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen und Landkreise die Fremdstoffe in ihren Biotonnen messbar reduzieren. Dafür werden zum Beginn der Challenge die Fremdstoffanteile in den Biotonnen eines ausgewählten Sammelgebietes mithilfe der Chargenanalyse der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ermittelt. Anschließend starten verschiedene Aktivitäten, durch die die Teilnehmenden viele Informationen rund um die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Verwertung erhalten. Etwa ein Jahr nach der ersten Bestimmung erfolgt eine erneute Bestimmung des Fremdstoffanteils. Aufgrund der beiden Bestimmungen wird die Veränderung des Fremdstoffanteils im Bioabfall in Prozent ermittelt. Am Tag der Biotonne in einem Jahr, am 26. Mai 2024, werden die Teilnehmer der Challenge in geeigneter Form für ihr Engagement gewürdigt. Die diesjährige Challenge kombiniert erstmalig Aufklärungsaktivitäten für weniger Plastik, Glas oder Metall in der Biotonne mit der konkreten Messung des Fremdstoffanteils im Bioabfall. Dadurch werden die Teilnehmenden Landkreise und Städte der Challenge frühzeitig aktiv bei der Einhaltung des ab 1. Mai 2025 geltenden Kontrollwertes der Bioabfallverordnung unterstützt. Bioabfälle sind mengenmäßig der größte getrennt gesammelte Abfallstrom der Siedlungsabfälle. Jährlich werden in Deutschland rund 15 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungs- bzw. Biogasanlagen behandelt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Biotonnen-Inhalte, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle und weitere biologisch abbaubare Abfälle aus verschiedenen Herkunftsbereichen. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland über die Biotonne etwa 5 Mio. Tonnen und an Garten- und Parkabfällen rund 5,7 Millionen Tonnen getrennt gesammelt; dies entspricht 129 Kilogramm je Einwohner und Jahr. Gleichzeitig stellen die Bioabfälle mit fast 40 % auch im Restabfall die größte Abfallfraktion dar. Das bedeutet, dass es noch ein großes Potenzial für die getrennte Sammlung gibt.

29 Kommunen für ihre beispielhafte Bioabfallsammlung ausgezeichnet

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Aktueller „Aktion Biotonne Deutschland“ gelingt Halbierung des Kunststoffanteils im getrennt gesammelten Bioabfall Heute hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Bettina Hoffmann, auf der IFAT in München mehrere Kommunen für ihr Engagement für eine bessere Bioabfallsammlung ausgezeichnet. Zugleich hat sie – kurz vor dem „Tag der Biotonne“ am 26. Mai 2024 – zur Teilnahme an der #biotonnenchallenge2024 der Aktion Biotonne Deutschland aufgerufen. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen das bundesweite Netzwerk der Aktion Biotonne Deutschland. Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hoffmann: „Eine optimale Verwertung von Bioabfällen hilft, wertvolle Ressourcen zu sparen, und leistet einen wichtigen Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Bioabfälle sind Ausgangsstoff für Biogas, hochwertige Komposte oder Gärrückstand. So lassen sich Primärenergieträger, mineralische Düngemittel und Torf ersetzen und es entsteht ein weitgehend geschlossener Stoffkreislauf. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine möglichst vollständige und sortenreine Sammlung der Bioabfälle. Wir wissen, dass erhebliche Mengen bisher noch nicht gesammelt werden oder Kunststoffe und weitere Fremdstoffe enthalten. Das zu verbessern, ist eine gemeinsame Aufgabe für alle Beteiligten vom Bund über kommunale Entsorger bis hin zu den privaten Hausalten. Aktionen wie die Biotonnenchallenge leisten hierzu einen herausragenden Beitrag.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Die Verwertung von Bioabfällen ist ein Musterbeispiel für Kreislaufwirtschaft. Für die Nutzung von Komposten und Gärresten aus Bioabfällen ist eine saubere getrennte Sammlung der Bioabfälle das A und O. Fremdstoffe wie Kunststofftüten und andere Abfälle gefährden die Qualität der erzeugten Produkte und können zu Schadstoffeinträgen in den landwirtschaftlich genutzten Boden führen. Deshalb begrüßt das ⁠ UBA ⁠, dass die Aktion Biotonne neben der Steigerung der Bioabfallmenge auch die Qualität der getrennten Bioabfälle im Fokus hat.“ Die Biotonnenchallenge2023 der Aktion Biotonne Deutschland begann am Tag der Biotonne am 26. Mai 2023 und findet heute auf der IFAT ihren Abschluss. Die Challenge steht unter dem Motto „Deutschland sucht die Biotonnen-Bessermacher“ mit dem Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen und Landkreise die Fremdstoffe in ihren Biotonnen messbar reduzieren. Dafür wurden zum Beginn der Challenge die Fremdstoffanteile in den Biotonnen eines ausgewählten Sammelgebietes mithilfe der Chargenanalyse der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ermittelt. Danach startete eine Kommunikationskampagne durch die die Teilnehmenden viele Informationen rund um die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Verwertung erhalten haben. Etwa ein Jahr nach der ersten Bestimmung erfolgte eine erneute Bestimmung des Fremdstoffanteils. Aufgrund der beiden bestimmten Werte wird die Veränderung des Fremdstoffanteils im Bioabfall in Prozent ermittelt. Erste Ergebnisse zeigen eine Halbierung des Fremdstoffanteils im getrennt gesammelten Bioabfall. Für dieses Engagement sind die Teilnehmer*innen der Challenge durch Bettina Hoffmann gewürdigt worden. Gleichzeitig ruft die Aktion Biotonne Deutschland Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe auf, sich für eine Teilnahme an der #biotonnenchallenge2024 anzumelden. Neben der bekannten Kategorie „Messen & Informieren“ wird es die neue Kategorie „Beste Kampagne zur Biotonne“ geben. Hierbei lobt eine Jury vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit für mehr Bioabfall und weniger Fremdstoffe in der Biotonne nach den Kriterien Kreativität, Innovationskraft, Aufmerksamkeit und Wirksamkeit aus. Auch diese Challenge ist eine Kombination aus Öffentlichkeitsarbeit für mehr Bioabfälle und weniger Plastik, Glas oder Metall in der Biotonne sowie der Messung des Fremdstoffanteils im Bioabfall. Dadurch werden die Teilnehmenden Landkreise und Städte der Challenge frühzeitig aktiv bei der Einhaltung des ab 1. Mai 2025 geltenden Kontrollwertes der Bioabfallverordnung unterstützt. Bioabfälle sind mengenmäßig der größte getrennt gesammelte Abfallstrom der Siedlungsabfälle. Jährlich werden in Deutschland rund 15 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungs-/ Biogasanlagen behandelt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Biotonnen-Inhalte, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle und weitere biologisch abbaubare Abfälle aus verschiedenen Herkunftsbereichen. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland über die Biotonne etwa 5,2 Millionen Tonnen und an Garten- und Parkabfällen rund 4,9 Millionen Tonnen getrennt gesammelt; dies entspricht 122 Kilogramm je Einwohner und Jahr. Gleichzeitig stellen die Bioabfälle mit einem Anteil von fast 40 Prozent auch im Restabfall noch die größte Abfallfraktion dar. Das bedeutet, dass es noch ein großes Potenzial gibt, die Mengen an getrennte gesammelten Bioabfällen zu steigern.

Kompostfibel

Heute ist das ressourcenschonende und umweltfreundliche Schließen von Stoffkreislaufen – weit über den Stoffstrom Bioabfall hinaus – das Umweltgebot der Stunde. Der Gesetzgeber verlässt sich mittlerweile bei der Verwertung von Bioabfall nicht allein auf das Engagement der Hobbygärtner. Die weitaus überwiegende Menge der Bioabfälle aus privaten Haushalten wird in Biotonnen getrennt gesammelt, in zentralen Anlagen vergoren und/oder kompostiert und anschließend als Gärrückstand und Kompost zur Düngung und Bodenverbesserung vor allem in der Landwirtschaft und im Gartenbau verwertet. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Bioabfallverordnung, aber auch die Düngemittelverordnung und die Düngeverordnung regeln die zentrale Behandlung und Verwertung von Bioabfällen. Für die Eigenverwertung der Bioabfälle im eigenen Garten gibt es dagegen kaum verbindliche Vorgaben. In diesem Bereich soll der vorliegende Leitfaden Hilfestellung geben und Fragen beantworten. Veröffentlicht in Ratgeber.

Bundesweite Pflicht zum getrennten Sammeln von Bioabfällen

Seit dem 1. Januar 2015 ist das getrennte Sammeln von Bioabfällen bundesweit vorgeschrieben. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 müssen die Landkreise dafür die Möglichkeiten schaffen, vor allem durch das Aufstellen von Biotonnen. Kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren sollen das die Bundesländer.

Ermittlung von Kriterien für hochwertige anderweitige Verwertungsmöglichkeiten von Bioabfällen

Die hochwertige Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen wird durch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) geregelt und findet in Deutschland überwiegend in Kompostierungs-, Vergärungs- und kombinierten Anlagen statt. Es existieren neben diesen "konventionellen" Verfahren zur Behandlung von Bioabfällen jedoch auch zahlreiche andere Verfahren zur Behandlung von unterschiedlichen Biomasse-Substraten. In der vorliegenden Studie wurden acht potenziell hochwertige Verwertungsverfahren für Bioabfälle identifiziert und in Verfahrenssteckbriefen beschrieben. Die Steckbriefe enthalten neben einer Verfahrensbeschreibung samt entsprechender Fließbilder auch Informationen zur Massenbilanz und zum derzeitigen Entwicklungsstand des Verfahrens. Im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung wurden die ausgewählten Verfahren, soweit möglich, vergleichend bewertet und den klassischen Behandlungsmethoden Kompostierung und Vergärung gegenübergestellt. Keines der untersuchten Verfahren weist im Vergleich zu den bisherigen Verwertungsverfahren relevante Verbesserungen über alle Wirkungskategorien auf, dennoch sollte eine neue Bioabfallverordnung die Entwicklung weiterer Verfahren ermöglichen. Als weitere Methode zur Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle wurden die Eigenkompostierung und -verwertung analysiert. Auf Basis von Literaturrecherchen und Berechnungen zur Nährstoffbilanz in privaten Gärten wurde aufgezeigt, dass aus einer unsachgemäß durchgeführten Eigenkompostierung und -verwertung negative Umweltauswirkungen resultieren. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen können diese u. a. dadurch vermieden bzw. gemindert werden, dass bundesweit eine vorzuhaltende Mindestgartenfläche von 70 m2/E definiert wird, die anschließend von den Behörden im Vollzug durchzusetzen ist. Durch die Organisation einer Austauschplattform (Barcamp) konnte der wissenschaftliche Teil der vorliegenden Studie um einen wertvollen Praxisbezug ergänzt werden. In Fachgesprächen konnten sich die Abfallberaterinnen und Abfallberater über die Relevanz einer qualitativ hochwertigen getrennten Erfassung von Bioabfällen in Haushalten, Industrie sowie Gewerbe und ihre Erfahrungen für eine ansprechende Abfallberatung in der Praxis austauschen. Quelle: Forschungsbericht

Erarbeitung einer Methodik zur Hygieneprozesspruefung fuer Vergaerungsanlagen gem. BioAbfV vom 21.09.1998

Das Projekt "Erarbeitung einer Methodik zur Hygieneprozesspruefung fuer Vergaerungsanlagen gem. BioAbfV vom 21.09.1998" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Roth Biotest Biologisches Umweltlabor durchgeführt. Entwicklung einer Methodik zur direkten Pruefung der hygienisierenden Wirkung von Vergaerungsverfahren auf Bioabfaelle.

Stoffbilanzierung mit dem Ziel einer nachhaltigen Verwertung von Abfaellen auf pflanzenbaulich genutzten Flaechen

Das Projekt "Stoffbilanzierung mit dem Ziel einer nachhaltigen Verwertung von Abfaellen auf pflanzenbaulich genutzten Flaechen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen moeglichst alle verwertbaren Abfaelle (z.B. Holzaschen, Komposte) einer Verwertung (z.B. landwirtschaftliche Verwertung) zugefuehrt werden. Entsprechende gesetzliche Voraussetzungen wurden oder werden geschaffen. Fuer die Verwertung von Abfaellen auf Flaechen wird die Bioabfall-/Kompostverordnung zur Zeit erarbeitet. Dabei ist die Bilanzierung der Stoffein- und austraege (z.B. N, CD, Ni, ...) auf diesen Flaechen aus verschiedenen Quellen (z.B. Luft, Wirtschaftsduenger, Mineralische Duengemittel, Komposte, verregnete Abwaesser ...) von besonderer Brisanz, die unter den Aspekten - Verwertung von Wirtschaftsduengern und Abfaellen, Bodenschutzziele, Kreislaufwirtschaftsziele, CO2-Minimierungsziele u.w. vorzunehmen ist. Ein weiteres Ziel und Schwerpunkt des Vorhabens ist die Abschaetzung der Auswirkungen einzelner Verwertungs- bzw. Entsorgungswege (z.B. Kompost-, Klaerschlammverwertung bzw. Verbrennung) insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Verfolgung partieller Umweltqualitaetsziele (z.B. Bodenschutz, Grundwasserschutz, CO2-Minimierung ...) zu anderen Entsorgungswegen (z.B. anderweitige Verwertung, Verbrennung) fuehren koennen. Es ist eine Auswertung vorhandener und laufender Forschungsarbeiten vorzunehmen, eine Literaturrecherche zu erarbeiten, FuE-Bedarf darzustellen, Handlungsvorschlaege sind zu entwickeln. Aufgrund der Diskussion um die Bioabfall-/Kompostverordnung sind die Stofffluesse vorrangig bei den Schwermetallen unter Beruecksichtigung der Naehrstoffsituation, den persistenten organischen Schadstoffen und des Kohlenstoffes zu erarbeiten.

Begrenzung von Schadstoffeinträgen bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft bei Düngung und Abfallverwertung - Teil Bodenuntersuchungen - Phase I

Das Projekt "Begrenzung von Schadstoffeinträgen bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft bei Düngung und Abfallverwertung - Teil Bodenuntersuchungen - Phase I" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. In Deutschland werden in der Landwirtschaft in großem Maßstab Düngemittel eingesetzt. Neben Nährstoffen und organischer Substanz werden jedoch auch Schwermetalle und organische Schadstoffe eingetragen. deren Frachten aus Vorsorgegründen auf solch ein Maß begrenzt werden müssen, dass es zu keiner Anreicherung kommen kann. Ziel des Gesamtvorhabens war zum einen die Bereitstellung aktueller Datensätze zu organischen und anorganischen Schadstoffen in Düngemitteln und ein Abgleich der ermittelten Konzentrationen mit bestehenden Grenz- und Richtwerten. Zum anderen sollten ausreichende Datensätze zu über Dünger in landwirtschaftlich genutzte Böden eingetragenen und sich dort ggf. anreichernden Schadstoffen erhoben werden. Beprobt wurden insgesamt 32 verschiedene Flächen. Dabei handelte es sich um mit Klärschlamm gedüngte Flächen mit verschiedenem Anbau sowie entsprechende Kontrollflächen ohne Klärschlammaufbringung, jedoch mit anderen Düngevarianten. Für die analysierten Metalle und ihre Verbindungen wurde festgestellt, dass die Bodenbeaufschlagungen mit Klärschlämmen in einigen Fällen zu einer geringfügigen Erhöhung der Mittelwerte im Vergleich zu den nicht mit Klärschlamm aber größtenteils mit Wirtschaftsdüngern beaufschlagten Flächen geführt haben. Entsprechend den Ergebnissen der Stoffgehaltsermittlung können Wirtschaftsdünger durchaus auch hohe Gehalte an Schwermetallen enthalten, insbesondere Kupfer und Zink. Die Klärschlammdüngungen führten bisher jedoch nur in Einzelfällen zu einer solchen Erhöhung der Stoffgehalte, dass Belastungen oberhalb der Vorsorgewerte entstanden. Bei den organischen Schadstoffen in Düngern liegen die Gehalte an ubiquitär vorkommenden Kontaminanten wie PCBs in Klärschlämmen nicht wesentlich über den für Böden abgeleiteten Vorsorgewerten, die für PAKs im Mittelwert doppelt so hoch wie die Vorsorgewerte nach BBodSchV. Für PCB wurden keine erhöhten Gehalte im Boden bei den mit Klärschlamm gedüngten Flächen gefunden, für PAK teilweise höhere Gehalte als bei den Kontrollflächen. Die Gehalte von im Boden leicht abbaubaren Stoffen auf den mit Klärschlamm gedüngten Flächen unterschieden sich im Gegensatz zu den ursprünglichen Stoffgehalten der Klärschlämme nicht signifikant von denen der Kontrollflächen, da nur in einem Fall die Probenahme relativ zeitnah nach der Klärschlammausbringung erfolgen konnte. Diese Kontaminanten waren also bereits weitgehend abgebaut. Dies betrifft die Detergentien LAS und NP/NPEO sowie die Phthalate. Im Boden der mit Klärschlamm gedüngten Flächen wurden gegenüber den Kontrollflächen in signifikanten Mengen vor allem persistente Kontaminanten identifiziert, die bisher nicht ubiquitär in Böden verteilt sind. Dies sind die im Projekt bestätigten Stoffe aus den Gruppen der Zinnorganika und Moschusverbindungen.

Begrenzung von Schadstoffeinträgen bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft durch Düngung und Abfallverwertung - Teil Bodenuntersuchungen - Phase II

Das Projekt "Begrenzung von Schadstoffeinträgen bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft durch Düngung und Abfallverwertung - Teil Bodenuntersuchungen - Phase II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von C.A.U. Gesellschaft für Consulting und Analytik im Umweltbereich durchgeführt. A) Problemstellung: Die Kenntnisse des Bodenzustands sind eine wesentliche Vorraussetzung für eine vorsorgeorientierte Sekundärrohstoffverwertung. Zu ausgewählten relevanten organischen Schadstoffen (Alkylbenzosulfinate, Nonylphenol, Bisphenol-A, Phtalate,Tributylzinnverbindungen, Dioxine, PCB, PAK nach EPA und BaP) fehlt eine systematische Zusammenstellung der Gehalte in landwirtschaftlich genutzten Böden in Deutschland. Für die aktuell diskutierten Novellierungen der Verordnungen, die die Ausbringung von Stoffen auf Flächen regeln (Klärschlammverordnung und Bioabfallverordnung) sind Kenntnisse über den Ist-Zustand der landwirtschaftlich genutzten Böden, auf die die Stoffe ausgebracht werden, notwendig. Harmonisierungsbedarf besteht im Rahmen des bundeseinheitlichen Vollzuges des BBodSchGs hinsichtlich der Abstimmung schadstoffbezogener Vorsorgewerte der BBodSchV mit bodenbezogenen Werteregelungen anderer Regelungsbereiche. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Es gibt eine Konzeption zur Begrenzung von Stoffeinträgen, die Grundlage verschiedener Beschlüsse der AMK/UMK am 12./13.06.01 war. Handlungsbedarf besteht darin, eine Verzahnung der Werteregelungen der Rechtsbereiche BBodSchV, AbfKlärV und BioAbfV zu erreichen. C) Ziel des Vorhabens ist die aktuelle Darstellung des Zustandes landwirtschaftlich genutzter Böden im Hinblick auf die Belastung mit organischen Schadstoffen. Dabei ist soweit möglich zwischen Flächen mit einer vorwiegend Mineral-, Wirtschafts-, Klärschlamm- und Bioabfall-Düngung sowie den in der BBodSchV genannten Bodenarten zu unterscheiden. Neben den Medianwerten, die als Hintergrundwerte für die jeweilige Nutzung den aktuellen Zustand der Böden beschreiben, sind zur Ausgrenzung mit erhöhten Gehalten an organischen Schadstoffen auch 90er-Perzentil-Werte zu erfassen. Dazu soll in einem ersten Schritt eine Literaturstudie durchgeführt werden, die die vorhandenen Daten zusammenträgt und auswertet. Des weiteren sind Bodenuntersuchungen für ausgewählte Flächen durchzuführen.

Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ReFood GmbH & Co.KG

Die Firma ReFood GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Änderung ihrer Anlage zur Speiseresteaufbereitung am Standort Rennbachstraße 101, 45768 Marl. Gegenstand des Änderungsantrages ist die Umstrukturierung der Anlagentechnik, der Neubau und Betrieb einer TKW-Innenreinigung sowie die Errichtung von E-Ladesäulen für LKW und PKW. Im Zuge der geplanten Umstrukturierung der Anlagentechnik soll die betriebliche Verfahrensweise der Speiseresteannahme optimiert und an die gesetzlichen Anforderungen der novellierten Bioabfallverordnung (insbesondere der frühzeitigen Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen) angepasst werden. Dazu sind geringe bauliche Änderungen an den bestehenden Hallen und eine Anpassung der Anlagentechnik notwendig. In dem Bereich der derzeitigen Verladung von Tankfahrzeugen soll eine TKW-Innenreinigung errichtet werden. Gereinigt werden ausschließlich TKW, die Material des bereits genehmigten Inputkataloges der Speiseresteaufbereitungsanlage transportiert haben. Die Errichtung von Auflademöglichkeiten für elektrisch betriebene LKW und PKW sowie eine Umstrukturierung der Parkplätze soll im östlichen Bereich des Anlagengeländes erfolgen. Eine Anpassung des Inputkatalogs und/oder Änderung der Lager-/Durchsatzkapazitäten der Anlage ist nicht vorgesehen.

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