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Trash Recognition and Ai-Controlled Evaluation of waste Surfaces, Teilprojekt B

Trash Recognition and Ai-Controlled Evaluation of waste Surfaces, Teilprojekt A

Maßnahmen und Instrumente zum Ausbau einer hochwertigen Bioabfallverwertung als fachliche Grundlage zur Weiterentwicklung der Bioabfallverordnung

Die Bundesregierung strebt die qualitativ und quantitativ hochwertige Verwertung von Bioabfällen an, um dadurch Klima und Ressourcen zu schonen. Im Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung der Bioabfallverordnung, sollen in diesem Forschungsprojekt verschiedene Themenfelder untersucht werden, die direkt oder indirekt mit der Erzielung möglichst reiner Komposte und Gärreste in Verbindung stehen und somit die Grundlage für eine hochwertige Verwertung darstellen. In Arbeitspaket (AP) 1 sollen geeignete Techniken zur Detektion von Fremdstoffen bei der haushaltsnahen Erfassung von Bioabfall ermittelt und bewertet werden. AP 2 legt den Fokus auf die Abtrennung von Fremdstoffen und insbesondere Kunststoffen vor der eigentlichen Bioabfallbehandlung und umfasst verschiedene Eingangsstoffströme wie Bioabfall aus Haushalten, verpackte Lebensmittel und anlagenintern rezyklierte Stoffströme. In AP 3 sollen die mögliche Bildung vor allem von kleinen Kunststoffpartikeln innerhalb der Prozesskette der biologischen Abfallbehandlung untersucht und die Möglichkeiten zur Bestimmung des Gehalts an Kunststoffpartikeln über die etablierten Methoden hinaus betrachtet werden. Ziele dieses Forschungsprojekts sind die Bereitstellung von fachlichen Grundlagen und Erkenntnissen zur Weiterentwicklung der Bioabfallverordnung sowie die Informationsaufbereitung für die Praxis.

Neue Verfahrenskombination für die maximierte Energiegewinnung aus Bioabfällen mit Nährstoffrecycling, Teilvorhaben: Verfahrensevaluation Impulsbrenner (Staubbrenner) und Adaption für HTC-Kohlen, Biogas sowie für den gleichzeitigen Einsatz von HTC-Kohlen und Biogas

Neue Verfahrenskombination für die maximierte Energiegewinnung aus Bioabfällen mit Nährstoffrecycling, Teilvorhaben: Entwicklung eines kleintechnischen Versuchsreaktors für die HTC-Behandlung von Bioabfall

Neue Verfahrenskombination für die maximierte Energiegewinnung aus Bioabfällen mit Nährstoffrecycling, Teilvorhaben: Prozessentwicklung für die HTC-Behandlung von Bioabfall mit erhöhtem Kunststoffanteil

Neue Verfahrenskombination für die maximierte Energiegewinnung aus Bioabfällen mit Nährstoffrecycling, Teilvorhaben: Prozessentwicklung für die EGSB-Vergärung von Flüssigphasen aus der HTC-Behandlung von Bioabfall inklusive einer Nährstoffrückgewinnung

Liste von Untersuchungsstellen, Ringversuchen und Rahmenvertragspartnern

Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.

Lebensmittelverschwendung vermeiden

<p>Umweltbewusst im Alltag: Lebensmittelverschwendung vermeiden</p><p>Was Sie gegen Lebensmittelverschwendung tun können</p><p><ul><li>Prüfen Sie Ihre Vorräte vor dem Einkauf: Kaufen Sie mit Einkaufszettel ein, nicht nach Gefühl und vermeiden Sie großzügige Vorratshaltung.</li><li>Lassen Sie sich bei Obst und Gemüse nicht von kosmetischen Makeln leiten und wählen sie bewusst Ware ohne Klassenangaben oder der Klasse II.</li><li>Kaufen Sie, wenn möglich, Gemüse wie Kohlrabi, Möhren und Radieschen ohne Blattgrün.</li><li>Prüfen Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, ob die Lebensmittel noch genießbar sind (Ausnahme: verderbliche tierische Produkte).</li><li>Stellen Sie Reste kühl oder frieren Sie diese ein.</li><li>Entsorgen Sie Essensreste über die Biotonne.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr rund 78 Kilogramm Lebensmittel weg. Hinzu kommen Lebensmittel, die bereits in der Landwirtschaft oder vom Handel entsorgt werden, da sie beispielsweise optischen Vorgaben nicht entsprechen. Die Lebensmittel wurden sozusagen für die Mülltonne hergestellt, verursachten aber trotzdem Umweltbelastungen wie andere Lebensmittel auch (z.B. Klimagase, Energieverbrauch, Gewässer- und Bodenbelastungen).</p><p>Überblick bewahren:Verschaffen Sie sich vor dem Einkaufen und dem Kochen einen Überblick darüber, welche Lebensmittel noch vorrätig sind. Lagern Sie Ihre Lebensmittel übersichtlich, damit diese nicht in Vergessenheit geraten und verderben. Räumen Sie neue Ware nach hinten, ältere nach vorne. Beschriften Sie Eingemachtes und Eingefrorenes mit dem Datum, an dem es hergestellt beziehungsweise eingefroren wurde. Die meisten Lebensmittel lassen sich sechs bis zwölf Monate ohne Bedenken einfrieren.</p><p>Planvoll einkaufen:Supermärkte sind Könner der Verführung. Wer sich hier zu stark von seinen spontanen Gelüsten leiten lässt, kauft schnell zu viel ein. Stellen Sie sich deshalb zum Beispiel einen wöchentlichen Speiseplan zusammen. Notieren Sie sich die benötigten Lebensmittel für den Speiseplan und gleichen Sie diesen mit Ihren Vorräten ab. Der Einkaufszettel hilft Ihnen dabei, nur das einzukaufen, was Sie auch essen können.</p><p>Ausschuss im Supermarkt vermeiden:Ob Gemüse und Obst gesund und lecker sind, ist unabhängig von kleinen kosmetischen Makeln, einer großen Größe oder schönen grünen Blättern. Die hohen optischen Anforderungen des Handels können allerdings häufig nur mit zusätzlichem Einsatz an Dünger und Pflanzenschutzmitteln und mit einem hohen Entsorgungsanteil an verzehrfähigen und gesunden Produkten gewährleistet werden. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse also nicht von kosmetischen Makeln leiten und bevorzugen Sie Kohlrabi, Möhren und Co ohne Blattgrün. Mit einem bewussten Einkauf machen sie im Supermarkt und Discounter auch deutlich, dass das makellose Aussehen der Produkte nicht das entscheidende Kriterium für ihren Einkauf ist. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Handelsketten zu bewegen ihr Angebot umweltfreundlicher und ressourcenschonender zu gestalten.</p><p>Vorräte beschränken:Jeder schöpft gerne aus dem Vollen. Doch die zu gut gemeinte Vorratshaltung ist ein wesentlicher Grund für anfallende Lebensmittelabfälle. Nutzen Sie deshalb die gut gefüllten Vorratslager der Lebensmittelmärkte und halten Sie die persönlichen Vorräte bei verderblichen Lebensmitteln klein. Greifen Sie eher zu kleinen Packungen. Mit "Sonderpreis" beworbene Großpackungen sind letztlich teurer, wenn man am Ende die Hälfte wegschmeißen muss.</p><p>Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum:Mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Lebensmittel nicht automatisch schlecht. Vielmehr sollte jetzt die Qualität des Lebensmittels vor Verzehr genauer geprüft werden. Vertrauen Sie auf Ihren eigenen Geruchs- und Geschmackssinn und entscheiden Sie selbst. Bei leicht verderblichen tierischen Produkten dagegen, wie zum Beispiel Fleisch und Fisch, gilt es, das Verbrauchsdatum zu beachten. Ist dieses überschritten, müssen die Produkte weggeworfen werden, sonst besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.</p><p>Richtig entsorgen:Ungenießbare Essensreste kommen - unabhängig von ihrem Verarbeitungszustand - ohne Verpackung in die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Biotonne</a>. Aus hygienischen Gründen und wegen der vor Ort verfügbaren Kompostierungs- oder Vergärungstechnik sind Essensreste nicht überall für die Entsorgung in der Biotonne zugelassen. Was vor Ort gilt, kann in den Abfallsatzungen der Städte und Landkreise oder in den Getrenntsammelvorschriften der örtlichen Abfallwirtschaftsbetriebe nachgelesen werden.<br>Auf den heimischenKompostsollten tierische und gekochte Essensreste nicht geworfen werden, da diese Wildtiere wie Ratten anlocken.&nbsp;Essensreste dürfen auf keinen Fall über Toiletten oder Abwasser entsorgt werden. Grobe Abfälle können die Abwasserrohre verstopfen und sind ein gefundenes Fressen für Ratten. Außerdem machen Essensreste die Abwasserreinigung aufwendiger und damit teurer. Die meisten Kommunen haben daher in ihren Abwassersatzungen das Entsorgen fester Stoffe wie Lebensmittelabfälle, auch in zerkleinerter Form, explizit verboten.<p>Was Sie noch tun können:</p><p>Hintergrund</p><p>Im Handel</p><p>Umweltsituation:Kohlrabi, Radieschen und Bundmöhren werden fast immer mit Blättern angeboten, weil diese als Frischemerkmal für Kund*innen dienen. Verzehrt werden sie selten. Allerdings müssen diese Blätter häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt und zusätzlich gedüngt werden, damit sie makellos, grün und hochstehend sind. Produkte deren Blätter dann trotzdem beschädigt oder gelb und welk sind, werden vom Handel nicht abgenommen und müssen entsorgt werden, was beispielsweise direkt durch Unterpflügen auf dem Feld geschieht. Zusätzlich verdunsten die großen Blätter an den Knollen und Wurzeln Wasser und lassen so das Gemüse schneller welk werden.</p><p>Einheitliche Größenvorgaben des Handels, z.B. bei Kohlrabi oder Blumenkohl, führen dazu, dass Gemüse, das besonders groß oder klein ist, nicht in den Handel gelangt. Unterschiedliche Größen im Gemüseregal sind aber nicht nur vorteilhaft für die Umwelt, sondern auch wünschenswert für die Konsument*innen, denn ein bedarfsgerechter Einkauf ist nur möglich, wenn 1- und Mehrpersonenhaushalte die passenden Mengen einkaufen können.</p><p>Die Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden den Betrieben nicht abgekauft und müssen entsorgt oder einer Zweitverwertung, zum Beispiel als Futter oder Saft, zugeführt werden. Die Produktionsressourcen, die für die Erfüllung der hohen Anforderungen eingesetzt wurden, sind dann verschwendet worden und belasten unnötigerweise Umwelt und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠. Das Ausmaß und die genauen Folgen solcher umwelt- und klimabelastenden Anforderungen sind bisher wenig erforscht (Ebert et al. 2020). Fachleute schätzen aber, dass in Deutschland jährlich zwischen 10 und 30 Prozent des erzeugten Gemüses auf den Feldern verbleibt, wobei hohe Anforderungen des Handels ein wesentlicher Grund dafür sind (Haenel et al. 2020). Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine Studie aus Nordrhein-Westfalen, die zeigt, dass durchschnittliche Lebensmittelverluste von 20 Prozent und mehr für Obst, Gemüse und Kartoffeln von der Ernte bis zur Lieferung an den Einzelhandel normal sind (LANUV 2018). Bei Kartoffeln werden aufgrund optischer Anforderungen und Größenvorgaben rund 30 bis 35 Prozent der ökologisch angebauten und rund 16 Prozent der konventionell angebauten Kartoffeln aussortiert (Brendel 2017). Andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass hohe kosmetische Anforderungen an frisches Obst und Gemüse dazu führen, dass europaweit zwischen 4 und 37 Prozent der Ernte nicht in den Handel gelangt (Porter at al. 2018).</p><p>Gesetzliche Aspekte:Das Lebensmittelrecht (LFGB) und die EU-Vermarktungsnormen (EU-VO 543/2011 und EU-VO 1308/2013) stellen sicher, dass das in Deutschland verkaufte Obst und Gemüse gesund und von hoher Qualität ist. Darüber hinaus stellt der Handel zusätzliche unternehmensspezifische Anforderungen an Größe, Gewicht und das Aussehen.<br><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p></p><p>Im Haushalt</p><p>Umweltsituation:Fast 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jährlich als Abfall entsorgt, davon entfallen etwa 6,5 Millionen Tonnen auf die Privathaushalte. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger 78 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg. Dies ergab eine<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/lebensmittelabfaelle.html">Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020</a>(siehe auch<a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/in-deutschland-entstehen-jaehrlich-11-millionen-tonnen-lebensmittelabfaelle">Pressemitteilung des BMUV</a>). Hierdurch geht zum einen der Nährwert der Lebensmittel verloren, zum anderen werden wertvolle Ressourcen (z.B. Wasser, Energie) verschwendet. Werden Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, gehen zudem die enthaltenen Mineralstoffe verloren. Vor etwa 20 Jahren wurde in Deutschland begonnen, biogene Abfälle getrennt zu sammeln. Diese werden kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend kompostiert. Aus Bioabfällen entstehen nicht nur wertvolle Komposte, sondern sie tragen auch zur regenerativen Energieproduktion durch Biogas bei.</p><p>Gesetzliche Aspekte:Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist Abfallvermeidung prioritäres Ziel. Die Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen finden sich in der Bioabfallverordnung und im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mit dem 1.1.2015 wurde eine flächendeckende getrennte Erfassung von Bioabfällen in Deutschland eingeführt. Die Bestimmungen zum Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum finden sich in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).</p><p>Marktbeobachtung:In den letzten Jahren ist ein genereller Trend zur verstärkten Abfalltrennung und damit zu einer Abnahme des Restmüllaufkommens zu beobachten. Dies ist nicht zuletzt auf die zunehmende Verbreitung der Biotonne zurückzuführen. Leider nutzen noch nicht alle Haushalte eine Biotonne.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p>

Neue Grenzwerte für Biotonnen – Bußgelder drohen Verbrauchern nicht

Zum 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Sie soll den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, in Böden minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen (Vergärung bzw. Kompostierung) herauszuhalten, gelten mit der neuen BioAbfV Kontrollwerte bei der Bioabfallsammlung: Der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am frischem Bioabfall aus Haushalten darf höchstens ein Prozent betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf drei Prozent nicht überschreiten. Mit dieser Neuerung ändert sich für die Verbraucher in Berlin grundsätzlich nichts. Denn schon jetzt kann die BSR gemäß den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrW-/AbfG Berlin und KrWG Bund) bei erheblicher Fehlbefüllung die Entleerung von Biotonnen ablehnen. Ebenso sind schon jetzt gebührenpflichtige Zusatzentleerungen möglich, sollte bis zur nächsten Leerung keine Nachsortierung erfolgt sein. Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Verbrauchern in Berlin nach dem 1. Mai nicht . Die Behandler von Bioabfällen führen ab diesem Zeitpunkt bei Anlieferung an der Anlage Sichtkontrollen durch und schätzen die Fremdstoffbelastung ab. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Werte überschritten werden, kann der Abfall zurückgewiesen werden. Ansonsten kann auch der Aufbereiter Fremdstoffe aus der Masse entnehmen. Da es sich nicht um eine Analyse, sondern nur um eine Sichtkontrolle handelt, ist eine Überschreitung keine Ordnungswidrigkeit, für welche Bußgelder drohen würden. Trotzdem sollten die Verbraucher in Berlin die BioAbfV-Novelle zum Anlass nehmen, ihr Biogut künftig noch konsequenter zu trennen. Wichtig bleibt: Plastik gehört nicht in die BSR-Biotonne . Auch die angeblich kompostierbaren Plastiktüten sind tabu, da sie nicht vollständig verrotten.

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