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Naturräume und Großlandschaften Deutschlands

Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet. U. a. für die Anwendung im FFH-Bereich wurde dabei die Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten zu Naturräumen vereinfacht. Die Einheiten der Naturräme lassen sich zu neun verschiedenen Großlandschaften zusammenfassen. Der Datensatz beinhaltet außerdem die Abgrenzung der atlantischen, kontinentalen und alpinen biogeographischen Regionen in Deutschland.

Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten?

In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten

Die soziale Dimension von Forschung und Umsetzung naturbasierter Lösungen: Nutzung von Synergien für Biodiversität und Klima (BioClimSocial)

Forschung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen für Biodiversität und Klima sind eng mit der Beteiligung und Mitwirkung von Stakeholdern verbunden und führen zu sozialen Ergebnissen.

Einführung

Biologische Vielfalt steht für den Reichtum an Leben auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme samt ihren Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Diese außergewöhnliche Vielfalt ist unsere Lebensversicherung – das Funktionieren der Ökosysteme ist die Voraussetzung dafür, dass wir mit Nahrung, Wasser, sauberer Luft und Rohstoffen versorgt sind. In der Regel gilt: Je größer die biologische Vielfalt, desto besser die Anpassungsfähigkeit von Arten und Ökosystemen an sich verändernde Umweltbedingungen. Nur so können die Leistungen der Ökosysteme für uns Menschen bestehen bleiben. Auch und insbesondere in der Stadt, sind wir auf diese und weitere Funktionen angewiesen, denn Ökosysteme in Form von Stadtgrün regulieren das Klima und sind für das seelische Wohlbefinden unerlässlich. In einer Großstadt wie Berlin hängt die Biodiversität von den Qualitäten vieler urbaner Lebensräume wie Gärten, Parks und Straßenräume ab. Biologische Vielfalt ist dynamisch und derzeit von vielen Veränderungen negativ beeinflusst. In den vergangenen 50 Jahren sind die Bestände von Wirbeltieren um fast 70% zurückgegangen und es wird immer mehr darüber bekannt, wie sehr Insekten betroffen sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Im Vergleich zu intensiv genutzten Agrarlandschaften sind nun Städte mit ihren vielfältigen Grünflächen und urbanen Naturlandschaften zu Orten einer hohen Biodiversität geworden. Städte wie Berlin haben eine große Verantwortung und müssen ihren Teil beitragen. Bereits 2012 hat der Berliner Senat die Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, an deren Umsetzung kontinuierlich gearbeitet wird. Sie bezieht sich auf das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, das bereits 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde sowie auf die deutsche Antwort – die 2007 aufgestellte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Berliner Strategie wurde in einem breiten Abstimmungsprozess mit vielen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, Politik und Verwaltung und weiteren Akteuren diskutiert und festgelegt. Sie formuliert 38 Ziele, die nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten vier Themenfeldern zugeordnet werden: Arten und Lebensräume, Genetische Vielfalt, Urbane Vielfalt und Gesellschaft. Damit hat die Berliner Strategie die biologische Vielfalt über den bewährten Naturschutz hinaus zum Thema für die gesamte Stadt gemacht. Sie schafft eine Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Die Förderung biologischer Vielfalt wird langfristig in verschiedene Planungsprozesse integriert und so von vornherein mitgedacht. Mit planerischen Vorgaben aus dem Landschafts- und Artenschutzprogramm einschließlich der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption und Konkretisierungen mit dem Ökokonto wird dies ganzheitlich angegangen. Beispielhaft können hier Maßnahmen aus dem Nachnutzungskonzept zu Flughafen Tegel und Tegeler Stadtheide sowie dem Schumacher Quartier genannt werden. Weitere Schlaglichter für die Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt sind: Die Pflege von urbanen Offenlandschaften wie das Tempelhofer Feld, die Förderung spontan gewachsener Natur wie im Park am Gleisdreieck, die Anlage dutzender neuer Blühwiesen mit speziell für Wildbienen abgestimmtem Saatgut machen die Stadt strukturreicher und wohnlicher für alle Lebewesen. Im neuen Schumacher Quartier soll nicht nur Wohnraum für 10.000 Menschen, sondern auch gleich für Tierarten, wie Mauersegler und Turmfalke, gebaut werden. Seltene Pflanzen, wie die Wiesen-Küchenschelle, konnten durch den Florenschutz erfolgreich ausgewildert werden. Durch die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms für Fledermäuse übernachten das Große Mausohr und die Fransenfledermaus wieder häufiger bei uns. Auch die Umweltbildung ist von großer Bedeutung. Die seit 2019 eingesetzten Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz und vermitteln zwischen Mensch und Natur. In der Rubrik Berliner Beispiele werden eine Reihe solcher Vorhaben vorgestellt, weitere folgen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein komplexes Thema. Seit der Aufstellung der Berliner Strategie 2012 ist viel passiert. Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken. Durch das massive Arten- und Populationensterben von Insekten, Amphibien, Vögeln und anderen Tier- und Pflanzenarten, den fortschreitenden Klimawandel und den hohen Flächenverbrauch sind jedoch auch die Herausforderungen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Mehr darüber erfahren Sie in der Broschüre. Die guten Beispiele zeigen, mit welchem Nachdruck sich Berlinerinnen und Berliner, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Sie zeigen jedoch auch, dass noch Potenziale für ihre Förderung bestehen. Es wird deutlich, dass mehr ‚Wildnis‘ in der Stadt nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin sehr hoch, um dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken. Der Klimawandel hat die Pflege der Biotopstrukturen und Stadtbäume vor neue Herausforderungen gestellt. Der Wasserzulauf vieler Kleingewässer ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Stetig steigender Nutzungsdruck auf die Flächen erfordert neue Herangehensweisen, um Stadtwachstum und biologische Vielfalt miteinander zu vereinbaren. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie betont die Bedeutung der Städte und fordert sie dazu auf, ehrgeizige Begrünungspläne auf den Weg zu bringen. Daher ist es wichtig, die Diskussion zur Berliner Strategie weiter zu führen. Welche Themen haben sich bewährt, was muss weiterentwickelt werden? Wie wird das Leben von Mensch und Natur in der wachsenden Stadt zukunftsfähig gestaltet? Wie können sich Menschen und Tiere gemeinsam wohlfühlen? Welche Verantwortung haben die Unternehmen, wie wird die Umweltbildung weiterentwickelt? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Hintergründe und weitere Informationen zu der Berliner Strategie: Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Biologische Vielfalt – globaler Kontext Die Berliner Strategie steht im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Städte spielen bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Berlin als grüne Metropole weist eine hohe Artenvielfalt auf. Biologische Vielfalt und menschliches Wohlbefinden in der Stadt bauen beide auf der Qualität des Stadtgrüns und dessen Ausstattung auf. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün In Berlin gibt es unzählige Aktivitäten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Berliner Stadtgrün ist Grundgerüst für das Vorkommen von Tieren und Pflanzen, deshalb soll es vielfältiger werden. Andere Maßnahmen richten sich konkret an die Bedürfnisse der Tiere in der Stadt. Weitere Informationen

BioDivHubs - Biodiversität ins Quartier

Unter Beteiligung der Menschen im Quartier entstehen mitten in der Großstadt München Modellquartiere nach dem Prinzip des Mehr-Zonen-Gartens. Basis für diese sind Gemeinschaftsgärten, in denen biodiversitätsfördernde gärtnerische Maßnahmen implementiert, erforscht, bewertet und weiterentwickelt werden.

Nationalparke Deutschland

Deutschlandweite Übersicht der ausgewiesenen Nationalparke. Nationalparke (§ 24 BNatSchG) sind großräumige Landschaften nationaler Bedeutung, die sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen solchen Zustand zu entwickeln oder entwickelt zu werden. Frei von nutzenden und lenkenden Eingriffen des Menschen soll Natur sich nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln können. Nationalparke tragen zur Bewahrung der Schöpfung und der natürlichen Artenvielfalt bei und schaffen Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere. Dieser harmonisierte Datensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.

Naturparke Deutschland

Deutschlandweite Übersicht der ausgewiesenen Naturparke. Naturparke (§ 27 BNatSchG) sind großräumige Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt stark mit der Erholungsfunktion der Landschaften für den Menschen verbunden sind. In ihnen werden umweltverträglicher Tourismus und dauerhaft umweltverträgliche Landnutzungen unterstützt. Dieser harmonisierte Datensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich und bei Bedarf. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.

Naturschutzgebiete Deutschland

Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Dieser harmonisierte Stichtagsdatensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.

Nationale Naturmonumente Deutschland

Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete international (WFS)

WFS Downloaddienst der internationalen Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze (der HELCOM-, OSPAR-, Ramsar- und Man-and-Biosphere-Gebiete Deutschlands) wurden aus Daten der Bundesländer zusammengeführt.

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