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WTZ China: BIOCOMP - Klimaanpassungsstrategien zum Schutz der Biodiversität im Korallenökosystem vor zukünftigen Risiken von Compound Ereignissen in der Dongshan Bay, Fujian

Das Projekt "WTZ China: BIOCOMP - Klimaanpassungsstrategien zum Schutz der Biodiversität im Korallenökosystem vor zukünftigen Risiken von Compound Ereignissen in der Dongshan Bay, Fujian" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Erdsystemwissenschaften, Institut für Meereskunde.

prime-HYD - HYDrologische Variabilität in Hochasien

Das Projekt "prime-HYD - HYDrologische Variabilität in Hochasien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Siegen, Forschungsinstitut Wasser und Umwelt, Lehrstuhl Wasserwirtschaft.Niederschlag ist eines der wichtigsten Klimaelemente, welches komplexe atmosphärische Prozesse mit Wasserkreislauf, Schneebedeckung und Massenbilanz von Gletschern verknüpft. Niederschlag ist eine Schlüsselgröße im Umgang mit Wasserressourcen und in der Verhinderung von Hochwasser und Dürre. Dies gilt besonders für das Untersuchungsgebiet des Bündelprojektes PRIME, welches Hochasien, d.h. das Tibet-Plateau und seine umgrenzenden Gebirgsketten, umfasst. Die Forschung im Rahmen von PRIME zielt darauf ab, einen verbesserten, auf neuen Fernerkundungsverfahren und fortgeschrittenen Ansätzen regionaler numerischer Klimamodellierung (HAR*) aufbauenden, Rasterdatensatz für Niederschlag abzuleiten und zu validieren (i). Darauf aufbauend werden räumliche und zeitliche Muster, großräumige Antriebe und meso- bis lokalskalige Prozesse untersucht, die die Niederschlagsvariabilität bestimmen (ii). Die verbesserte Genauigkeit und das erweiterte Verständnis von Niederschlagstypus und -variabilität ermöglichen es, das Wissen über räumliche und zeitliche Variabilität der Gletschermassenbilanz, saisonale Schneedecken und Wasserspeicher in verschiedenen Teilregionen Hochasiens zu erweitern (iii). Das Teilprojekt PRIME-HYD befasst sich spezifisch mit dem Oberflächenwasserzyklus und wie dieser durch die Niederschlagsvariabilität und Temperatur beeinflusst wird. Für diesen Zweck wurden zwei Gebiete bestimmt: Das endorheische Einzugsgebiet des Pangong Sees (1) und jenes des Brahmaputra (2), zwei Systeme mit gemeinsamen Ursprung am Tibet-Plateau. Zur hydrologischen Modellierung wird ein verteiltes hydrologisches Modell erstellt, das durch ein Modul zur Darstellung der Gletscher und Schneedecke ergänzt wird. Das Modell wird von einem durch probabilisitsches downscaling verfeinertes Niederschlagsprodukt angetrieben, das durch die Bayessche Verbindung von Niederschlagsdaten aus der Fernerkundung und Atmosphärensimulationen HAR* an Bodenmessdaten konditioniert wird. Temperaturdaten aus der Fernerkundung und simulierte Temperaturdaten aus HAR*, die für die Simulation von Eis und Schnee erforderlich sind, können analog zu den Niederschlagsdaten verarbeitet werden. Nach der Eichung und Validierung des Modells anhand von Schnee und Abflussdaten, wird es zur Analyse von Einflüssen der Niederschlagsvariabilität auf die Abflüsse und die Seespiegelstände auf subdekadischen Zeitskalen angewandt. Die hydrologischen Zeitreihen die durch das Modell ausgegeben werden, werden anschliessend auf möglich periodische Variabilitätsmuster untersucht. Eines der wichtigen Produkte, welches durch das Projekt bereitgestellt wird, ist ein physikalisch-basiertes räumlich distribuiertes hydrologisches Modell in einem Gebiet am Tibet-Plateau, für das bisher keine wissenschaftlichen hydrologischen Modellinstrumente verfügbar sind. Die für das Vorhaben erforderlichen hydro-meteorologischen Daten werden durch das chinesische Ministerium für Wasserressourcen zugänglich gemacht.

Europäische Kohäsionspolitik

Die Regionen in der Europäischen Union unterscheiden sich untereinander hinsichtlich ihrer Wirtschaft, Landschaft und Kultur. Laut Artikel 2 des Vertrags von Lissabon – dem Abkommen aller EU-Mitgliedstaaten, das die gesetzliche Grundlage der Union darstellt – hat sich die EU ist zum Ziel gesetzt, den„wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt“ zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern.. Die Kohäsionspolitik der EU zielt darauf ab, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in den verschiedenen europäischen Regionen zu stärken und die wirtschaftlichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten abzubauen. Die Schwerpunkte der Politik werden jeweils über mehrere Jahre (parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen ) festgesetzt. Für die Förderperiode 2021-2027 wurden fünf politische Schwerpunktziele definiert: Ein intelligenteres Europa (Digitalisierung) Ein grüneres, ⁠ CO2 ⁠-freies Europa Ein stärker vernetztes Europa (Infrastruktur) Ein sozialeres Europa (Arbeitsplätze) Ein bürgernäheres Europa Mit etwa 392 Milliarden Euro umfasst das Budget der europäischen Kohäsionspolitik fast ein Drittel aller finanziellen Mittel der EU, die ihr von 2021-2027 zur Verfügung stehen. Alle europäischen Regionen erhalten finanzielle Unterstützung aus diesen Mitteln. Dabei unterscheidet die EU die Regionen nach ihrer wirtschaftlichen Stärke in drei Gruppen: Weiter entwickelte Regionen mit einem Pro-Kopf-Brutto-Inlands-Produkt (BIP) über 100 Prozent des EU-Durchschnitts Übergangsregionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 Prozent und 100 Prozent des EU-Durchschnitts Weniger entwickelte Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts Weniger entwickelte Regionen erhalten die meisten Fördermittel, während Übergangsregionen und weiter entwickelte Regionen geringere Summen zugewiesen bekommen. Einzelheiten zur Verteilung der Mittel und der Verwendung werden in sogenannten Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten geregelt. Die Kohäsionspolitik umfasst verschiedene Fonds mit Fördermitteln. Deutschland erhält einen Großteil der Fördermittel (insgesamt 21 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2027) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, elf Milliarden Euro) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+, 6,5 Milliarden Euro). Die deutschen Regionen sind in den Gruppen „weiter entwickelte Regionen“ oder „Übergangsregionen“ klassifiziert. In Deutschland sind Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teile von Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz als Übergangsregionen eingeordnet, die mehr Förderung erhalten. Nicht nur die Gruppe, sondern auch die Größe der Regionen beeinflusst die Höhe der Fördermittel . So erhält Niedersachen aufgrund seiner Einwohnerzahl mit etwas mehr als einer Milliarde  Euro fast so viel wie Brandenburg, obwohl die meisten Regionen in Niedersachsen weiter entwickelte Regionen sind und ganz Brandenburg als Übergangsregion gilt. Im Rahmen des European Green Deal wurde erstmalig der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond, JTF) etabliert, dessen Mittel für Regionen und Sektoren vorgesehen sind, die besonders von der sozial-ökologischen Transformation berührt sein werden. In Deutschland sind dies Gebiete in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, und Sachsen-Anhalt, die vom Ausstieg aus der Kohle und Erdölverarbeitung betroffen sind. Diese vier deutschen Bundesländer erhalten insgesamt 2,5 Milliarden Euro durch den JTF. Insgesamt leistet die europäische Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler Beschäftigung und Wertschöpfung in den deutschen Regionen. Neben der eher klassischen Wirtschaftsförderung werden raum- und umweltrelevante Aspekte gefördert wie CO 2 -Reduzierung durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Produktion, nachhaltige städtische Mobilität, Klimaanpassung, Katastrophenschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. In Deutschland obliegt es den Bundesländern, zu entscheiden, mit welchen Förderprogrammen sie die Mittel ausgeben wollen. Ihre Pläne werden von der Europäischen Kommission geprüft. Dies bedeutet, dass in Deutschland jedes Bundesland nicht nur unterschiedlich viel Geld erhält und sondern auch unterschiedliche Förderungen anbietet. Aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht ist die europäische Kohäsionspolitik von besonderem Interesse. Mit einem Finanzvolumen von etwa einem Drittel des EU-Haushaltes stellt die Kohäsionspolitik einen enormen potenziellen Hebel für die sozial-ökologische Transformation in allen EU-Mitgliedsstaaten dar. Daher ist die inhaltliche Ausrichtung der Kohäsionspolitik wichtig. In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen direkt und indirekt in die inhaltliche Ausgestaltung der Kohäsionspolitik integriert worden. Mit dem politischen Schwerpunktziel 2 „Ein grüneres, CO 2 -freies Europa“ wird Transformation direkt angesprochen und auch in den politischen Schwerpunktzielen 3 und 5 zu Infrastruktur/Mobilität und Bürgernähe, werden bei näherer Betrachtung Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen angesprochen. Darüber hinaus finden mittels sogenannter Querschnittsinstrumente Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen Eingang in die Kohäsionspolitik. Zwei wichtige Bereiche sind hier die ⁠ Biodiversität ⁠- und Klimaquoten und das „Do-no-significant-harm“-Prinzip (DNSH, deutsch: richte keinen Schaden an). Biodiversitäts- und Klimaquoten: Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU, der das Budget der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 festlegt, wurden Ausgabenquoten für Biodiversität und Klimabelange beschlossen. Da die Kohäsionspolitik sich unter den Regeln des MFR befindet, übertragen sich diese Quoten auch auf die Ausgabenvorgaben für die Fördermittel. Bezüglich der Biodiversitätsausgaben wurde beschlossen, dass in den Jahren 2026 und 2027 zehn Prozent des EU-Budgets für Biodiversitätsbelange verwendet werden sollen. Für Klimabelange wurde eine Quote von 30 Prozent beschlossen. Do-no-significant-harm: Das Ziel des DNSH-Prinzips ist die Vermeidung erheblicher (Umwelt-)Beeinträchtigungen. Dieses Prinzip wird in einer Vielzahl von anderen Politiken, Vorhaben und Richtlinien innerhalb der EU verwendet. Durch eine vorab-Bewertung von Maßnahmen sollen erhebliche Schäden für Umwelt und ⁠ Klima ⁠ vermieden werden. Eine solche vorweggenommene Prüfung kann zu einer vorrausschauenden Förderpolitik beitragen, da nicht nachhaltige Entwicklungspfade im Vorfeld identifiziert und vermieden werden können. Beide Instrumente wurden in der aktuellen Förderperiode neu eingeführt und es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, inwieweit die vorgegebenen Quoten erfüllt werden und das DNSH-Prinzip tatsächlich zu einer nachhaltigeren Kohäsionspolitik beiträgt.

Pflanzenschutzmittel

Wissenswertes über Pflanzenschutzmittel ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ sind ⁠ Pestizide ⁠, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Garten eingesetzt werden. Diese Stoffe sollen Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Ihre Verwendung erleichtert den großflächigen Anbau von Feldfrüchten wie Weizen, Mais, Kartoffeln und erhöht deren Erträge. Weltweit steigt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland lag er die letzten 40 Jahre trotz stärkerer Schwankungen insgesamt auf gleichbleibend hohem Niveau. Hier finden Sie interessantes Allgemeinwissen zu Pflanzenschutzmitteln und einen historischen Abriss zu deren Einsatz. Als hochwirksame Chemikalien bergen Pflanzenschutzmittel Risiken für Gesundheit und Umwelt. Daher muss jedes einzelne Produkt und jeder Wirkstoff ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Das ⁠ UBA ⁠ ist daran beteiligt und für die Bewertung von Umweltrisiken zuständig. Dabei werden Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Kleinstlebewesen sowie Grund- und Trinkwasser untersucht. Hier finden Sie Informationen zum Europäischen Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe und zum Zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel . Problematik bei Zulassung und Einsatz Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ werden entwickelt, um Schadorganismen zu beseitigen. Doch sie wirken weit darüber hinaus. Das aufwändige Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige Defizite und hält auch problematische Pflanzenschutzmittel am Markt. Pflanzenschutzmittel haben negative Effekte auf die Biodiversität , schaden Bodenlebewesen und bilden Rückstände im Grundwasser sowie in Oberflächengewässern . Pflanzenschutzmittel verteilen sich in der Luft und einige werden so über weite Strecken transportiert. Auch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Hubschraubern im Wald birgt Risiken. Zudem leiden viele Tiere (Artikel in Erstellung) in den Tests, die im Rahmen der Zulassungsverfahren durchgeführt werden müssen, um die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln. Lösungsansätze zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Die Transformation hin zu einer umweltgerechten Landwirtschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Baustein davon ist die Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Landwirtschaft von Pflanzenschutzmitteln und die strengere Regulierung von besonders schädlichen Stoffen. Auch Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, welche durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedroht sind, müssen geschaffen werden. Dies erfordert starke Gesetze, alternative Bewirtschaftungsmethoden und finanzielle Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe. Hier finden Sie Informationen zu politischen Maßnahmen ( Artikel in Erstellung ) , die im Zusammenhang zum Pflanzenschutzmitteleinsatz stehen. Auch pestizid-arme Bewirtschaftungsmethoden, wie der Ökolandbau und der Integrierte Pflanzenschutz (Artikel in Erstellung) werden beschrieben. Kommunen finden hier Anleitungen, wie sie pestizidfrei wirtschaften können und für Hobbygärtner gibt es Tipps im Gartenportal. Und welche Rolle spielt dabei eigentlich das ⁠ UBA ⁠ ( Artikel in Erstellung ) ? Auch hierzu finden Sie eine Antwort.

Grundlagen für die Aktualisierung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten - Teil 1

Das Projekt "Grundlagen für die Aktualisierung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten - Teil 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: INFRAS AG.In diesem Vorhaben sollen die Grundlagen für die Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten gelegt werden. Dazu sollen einige Themen des Kostensätzeteils wegen veralteter Datenbasis und Methodik neu aufgearbeitet werden. Hierzu gehören die Umweltkosten durch Treibhausgase, konventionelle Luftschadstoffe und Lärm. Zudem sollen die wichtigen Themen Umweltkosten der Wassernutzung (Wasserverbrauch und Wasserverschmutzung) und der Monetarisierung von Schäden an Biodiversität und Ökosystemen ergänzt bzw. vertieft werden. Das geplante FuE-Vorhaben 'Methodenkonvention 4.0' wurde in zwei Teile geteilt. Aspekte des Vorhabens 'Methodenkonvention - Teil 1' gehen teilweise direkt in die Methodenkonvention 4.0 zur Ermittlung von Umweltkosten ein und bilden teilweise Input für das FuE-Vorhaben 'Methodenkonvention 4.0 - Teil 2'.

Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Nachhaltige Waldwirtschaft

Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen. Die vielfältigen Funktionen des Waldes Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 ist Deutschland mit rund 11,4 Millionen Hektar (Mio. ha) etwa zu einem Drittel mit Wald bedeckt. Der Wald erfüllt zahlreiche Funktionen für Mensch und Natur – vielfach gleichzeitig und auf derselben Fläche (siehe Schaubild „Funktionen der Wälder“). Umweltbelastungen, ⁠ Klimawandel ⁠ und menschliche Nutzung können aber die natürliche Leistungsfähigkeit der Wälder überfordern. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz in den Wäldern Deutschlands geführt. So fielen seit 2018 bis Mitte 2022 rund 245 Mio. Festmeter Schadholz vor allem aufgrund von Insektenkalamitäten an (⁠ BMEL ⁠ 2022). Um sowohl die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten als auch den Erhalt der biologischen Vielfalt auf der ganzen Waldfläche zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung. Nachhaltige Waldbewirtschaftung Heute verstehen wir unter nachhaltiger Waldwirtschaft weit mehr als die Sicherstellung der Holzmengen. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (FOREST EUROPE) hat 1993 in der Helsinki-Deklaration eine nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß, welche deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit und Vitalität erhält und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, gewährleistet, ohne dass dies zu Schäden an anderen Ökosystemen führt“. FOREST EUROPE hat in diesem Zusammenhang sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und Sicherung ihres Beitrags zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen, Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen, Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder, sowohl für Holz als auch für Nicht-Holzprodukte, Erhaltung, Schutz und adäquate Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen, Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der Waldbewirtschaftung, vor allem in den Bereichen Boden und Wasser, Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Konditionen. Dies wird aus Sicht des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) nur durch eine umweltverträgliche, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung ermöglicht. Naturnähe der Wälder Ziel der Bundesregierung ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf möglichst der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche zum Erhalt der vielfältigen ⁠ Ökosystemleistungen ⁠ des Waldes. Dieses Ziel hat sie sich bereits in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 gesetzt und mehrfach bekräftigt, zuletzt in der Waldstrategie 2050 . Ergänzend hat die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine Vielzahl weiterer waldbezogener Ziele formuliert, wie zum Beispiel 5 % der Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Mit der Naturschutz-Offensive 2020 sollte dieses Ziel bereits bis 2020 erreicht werden. Ende 2020 lag der Flächenanteil von Wäldern, für die die natürliche Entwicklung dauerhaft gesichert ist, bei 3,1 %, womit das Ziel nicht erreicht werden konnte. Eine Möglichkeit die Naturnähe der Wälder zu ermitteln, ist der Vergleich der aktuellen Bestockung der Waldfläche mit der natürlichen Waldgesellschaft. Dies gibt Auskunft über die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung und ermöglicht Aussagen zur ökologischen Stabilität des Waldes. Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 sind rund 36 % der Waldfläche als sehr naturnah (14,5 %) oder als naturnah (21,3 %) einzustufen (siehe Abb. „Naturnähe der Baumartenzusammensetzung“). Der Anteil naturnaher Waldflächen liegt dabei im Staatswald mit 40 % deutlich über dem Anteil der naturnahen Waldflächen im Privatwald (30,5 %). Besonderen Anteil an der sehr naturnahen oder naturnahen Bestockung haben ungleichaltrige Wälder und Bestände der höheren Altersklassen. Während Bestände mit einem Alter ab 120 Jahren zum überwiegenden Anteil eine naturnahe Bestockung aufweisen (zwischen 60 und 80 %), weisen junge und jüngere Bestände mit einem Alter unter 60 Jahren nicht einmal zu einem Drittel eine naturnahe Bestockung auf (zwischen 23 und 32 %) (siehe Abb. „Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse“). Es ist jedoch festzustellen, dass die jüngste Altersklasse den Trend eines Rückgangs der Naturnähe bei Abnahme des Alters durchbricht. Dies kann als ein Indiz für erste Erfolge beim Umbau der Wälder hin zu naturnahen Beständen gewertet werden. Naturnähe der Baumartenzusammensetzung Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Holznutzung nahe am Zuwachs Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung 2021 konkrete Ziele zur Kohlenstoffspeicherung im Sektor ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) festgelegt. Der Wald in Deutschland spielt hierfür eine herausragende Rolle. Gleichzeitig sieht die Waldstrategie 2050 , die Bioökonomiestrategie sowie die Charta für Holz 2.0 eine Steigerung der Holznutzung, vor allem im Baubereich, vor. Die Waldgesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass bereits seit 2002 die Holzentnahme deutlich angestiegen ist und bereits ein Großteil des nutzbaren Zuwachses auch eingeschlagen wird. Wurden im Jahr 1993 mit rund 51 Millionen Kubikmetern (Mio. m³) nur rund 49 % des nutzbaren Zuwachses auch tatsächlich genutzt, stieg die Holzentnahme bis zum Jahr 2007 auf 113 Mio. m³ an, was 112 % des nutzbaren Holzzuwachses entspricht. Dies war auch der bisherige Höchststand der Holzentnahme, bevor sich der genutzte Zuwachs nach 2009 auf Werte zwischen 80 und 90 Mio. m³ einpendelte (was in etwa 80 % des nutzbaren Zuwachses entspricht). Im Jahr 2010 wurden größere Waldflächenanteile im Rahmen der Übergabe „Nationales Naturerbe“ an die Bundesländer, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt oder Naturschutzorganisationen übergeben und damit aus der Nutzung herausgenommen. Der Zuwachs dieser Flächen stand somit 2010 theoretisch zur Holzproduktion zur Verfügung, war aber aufgrund des in diesem Jahr vereinbarten Nutzungsverzichts real nicht mehr nutzbar. Hierdurch erklärt sich die große Diskrepanz zwischen Bruttozuwachs und nutzbarem Zuwachs und somit auch die Nutzung von rund 135 % des Zuwachses in diesem Jahr (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Mit dem Berichtsjahr 2014 erfolgte eine methodische Umstellung bei der Erfassung des Holzuwachses und seiner Nutzung von der „Waldgesamtrechnung“ auf die sogenannten „European Forest Accounts“. Hierdurch ist die bisherige Zeitreihe nicht mehr unmittelbar mit der Zeitreihe ab 2014 vergleichbar. Während die bisherige Zeitreihe den Bruttozuwachs darstellt, zeigt die Zeitreihe ab 2014 den Nettozuwachs. Der Nettozuwachs wird aus dem Bruttozuwachs abzüglich der Mortalität berechnet. Der Bruttozuwachs ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der natürlichen Wachstumsprozesse und entspricht der biologischen Produktion. Der nutzbare Zuwachs ist der Teil des Bruttozuwachses (bzw. ab dem Berichtsjahr 2014 des Nettozuwachses) auf den für die Holzproduktion verfügbaren Flächen, der nach Abzug von nicht verwertbarem Holz, Mortalität und des Zuwachses auf ungenutzten Flächen verbleibt. Betrachtet man explizit den Nettozuwachs, dann ist noch deutlicher erkennbar, dass bereits nahezu der gesamte nutzbare Zuwachs in Deutschlands Wäldern auch genutzt wird. So wurden im Jahr 2015 rund 96 % des nutzbaren Nettozuwachses für die Holzproduktion verwendet. Bis zum Jahr 2017 sank er auf 88 % des Nettozuwachses, um 2018 deutlich auf 101 % und 2019 auf 109 % zu steigen. Im Jahr 2020 stieg die Nutzung des nutzbaren Zuwachses sogar auf 147 %, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass unter anderem aufgrund Beschlüsse mehrerer Landesregierungen (z.B. Hessen und Sachsen) Waldflächen aus der forstlichen Nutzung genommen wurden, im Jahr 2020 insgesamt rund 63.000 Hektar ( Destatis 2022, Tabelle 1 ). Dennoch lässt sich feststellen, dass seit dem Jahr 2018 mehr Holz genutzt als rechnerisch netto zugewachsen ist (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Dies kann zu großen Teilen auf die seit diesem Zeitpunkt gestiegene Zwangsnutzung wegen Sturm, Trockenheit und vermehrten Insektenbefall zurückgeführt werden (siehe Artikel „ Forstwirtschaft “). Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Die Zertifizierung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Forstbetriebe, über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze hinaus weitere Mindestnormen im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich einzuhalten. Mit der Zertifizierung nach einem anspruchsvollen Zertifizierungssystem dokumentieren die Waldbesitzer ihre Bereitschaft, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen Erfordernisse der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ sowie des Natur- und Artenschutzes über den gesetzlich vorgegebenen Standard hinaus zu berücksichtigen. Daher hat auch die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel festgelegt, dass 80 % der Waldfläche bis 2010 nach hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert sein sollen (siehe Abb. „Anteil nach PEFC bzw. FSC zertifizierter Waldfläche“). Dieses Ziel wurde 2010 jedoch verfehlt, mittlerweile aber erreicht. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. In Deutschland sind derzeit drei forstliche Zertifizierungssysteme etabliert: Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) ist mit einer Fläche von aktuell rund 8,77 Millionen Hektar (Mio. ha) das System mit der größten zertifizierten Fläche (PEFC-Website 2024). Der deutliche Anstieg der nach PEFC zertifizierten Fläche im Jahr 2021 kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie an eine Zertifizierung zurückgeführt werden ( FNR 2021 ). Nach dem System des Forest Stewardship Council (FSC) sind aktuell rund 1,61 Mio. ha zertifiziert (FSC International-Website 2024). Nach den Kriterien zur ökologischen Waldnutzung von Naturland sind derzeit 53.000 ha zertifiziert ( Naturland-Website 2022 ). Diese sind zugleich auch FSC-zertifiziert. Der Anteil der nach PEFC und FSC zertifizierten Waldfläche an der Gesamtwaldfläche wird als ⁠ Indikator ⁠ der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verwendet. Es ist dabei zu beachten, dass Waldflächen sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert sein können und das Ausmaß der Überschneidung nicht ermittelbar ist. Ferner sind die nach Naturland zertifizierten Flächen in den Zahlen des FSC enthalten.

Strategische Begleitung und inhaltliche Konzeptionierung der Agrarkongresse 2021 und 2022

Das Projekt "Strategische Begleitung und inhaltliche Konzeptionierung der Agrarkongresse 2021 und 2022" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: TMG Research gGmbH.

BfN Schriften 629 - Bioökonomie im Lichte der Nachhaltigkeit. Tagungsdokumentation

Wirtschaften auf der Grundlage von nachwachsenden Rohstoffen – das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau der Bioökonomie innerhalb der planetaren Grenzen erfolgen muss. Doch wie lässt sich diese Wirtschaftsweise so nachhaltig gestalten, dass die biologische Vielfalt keinen Schaden nimmt? Damit hat sich die dreiteilige Tagungsreihe „Bioökonomie im Lichte der Nachhaltigkeit” auseinandergesetzt. Die Reihe wurde von der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) initiiert und von denkhausbremen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt.

Höfken: „Wir unterstützen Wald und Waldbesitzende bei Bewältigung der Klimaschäden“

Forstministerium sorgt für Hilfen für den Wald durch Walderklärung, Handlungsempfehlung, Windräder, Holzbau, Fördergelder, „Waldklimaprämien“-Initiative und externe Unterstützung durch Bundeswehr. „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald sind dramatisch: Je länger die Dürre andauert, desto größer werden die Schäden. Die klimawandelbedingte Waldkrise verursachte seit 2018 7,4 Millionen Festmeter Schadholz – allein dieses Jahr waren es bisher schon 2,3 Millionen notgeerntete Bäume, davon 0,77 Millionen im Privatwald, 0,37 Millionen im Staatswald und 1,16 Millionen im Kommunalwald“, sagte Forst- und Umweltministerin Ulrike Höfken angesichts der verheerenden Situation in den rheinland-pfälzischen Wäldern. Seit dem Dürresommer 2018 entstanden dadurch landesweit 15.000 Hektar, die wiederbewaldet werden müssen. Das kostet allein rund 75 Millionen Euro, davon sind bis Mitte dieses Jahres 25 Millionen Euro angefallen. Im Jahr 2018 wurden 460.000 junge Bäume gepflanzt, 2019 waren es 709.000. „Um unseren Wald als Heimat und für künftige Generationen zu erhalten, unterstützen wir alle Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz bei der Bewältigung dieser Mammutaufgabe und lassen sie nicht allein“, so Höfken weiter. · Unserem Umweltministerium ist es gelungen, zusätzliche Gelder der Bundesregierung für unseren Wald zu erreichen: Die GAK-Förderung zur Bewältigung der Extremwetterschäden im Wald für 2020 wurde auf mehr als 16,5 Millionen Euro erhöht. Das Land übernimmt die erforderlichen Kofinanzierungmittel – rund 6,6 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2019 belief sich die Förderung auf insgesamt 4,5 Millionen Euro. Für 2020 liegt bereits ein Anzeigevolumen von rund 14,6 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterschäden im Wald vor. Gleichzeitig haben wir ein Konzept für eine „Waldklimaprämie“ entwickelt und eine bundesweite Initiative gestartet. Wir setzen uns bei der Bundesregierung für diese „Waldklimaprämie“ ein, damit die wichtigen gesellschaftlichen Leistungen wie Klimaschutz, Biodiversität, Erholung oder Arbeitsplätze gerade auch in den Kommunen erhalten und verursachergerecht Mittel der CO2-Emissionsbepreisung zum Aufkommen der Schäden herangezogen werden können. · Da Klimaschutz der beste Waldschutz ist, setzt Rheinland-Pfalz auf Erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Beachtung der Naturverträglichkeit und des Emissionsschutzes. Im Ländervergleich ist Rheinland-Pfalz führend bei der Nutzung der Windenergie im Wald , die den Wald am effektivsten vor den Schademissionen schützt. Ende 2019 waren es 452 Windturbinen (1.181 MW), die sich auf Waldflächen in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus drehten. · Um den Holzbau und damit eine klimafreundliche Alternative zu Beton oder Stahl zu stärken, setzen wir uns für eine deutliche Steigerung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe, insbesondere von Holz, bei Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz ein: Mit einer Quote genehmigter Gebäude, die überwiegend aus Holz gebaut werden, liegt Rheinland-Pfalz 2019 mit insgesamt 22 Prozent bereits über dem Bundesdurchschnitt von knapp 19 Prozent. · Wir haben Handlungsempfehlungen für die Waldbesitzenden auf Grundlage des Grundsatzpapiers „Maßnahmen zur Verminderung von Klimastressfolgen im Wald“, um allen Waldbesitzenden fachliche Unterstützung zur Wiederbewaldung zu geben, wie zum Beispiel die aktive Entwicklung naturnaher Mischwälder durch punktuelles Einbringen heimischer und geeigneter Arten. · Jede und jeder Waldbesitzende ist dazu gesetzlich verpflichtet, für den Verkehr gefährliche Bäume zu entfernen oder sie zu beseitigen, wenn sie auf öffentliche Straßen oder auf Wanderwege gefallen sind. Im Januar 2020 hat das Umweltministerium eine landesweite Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und dem Landesbetrieb Landesforsten abgeschlossen. Diese sieht unter anderem die Durchführung gemeinsamer Baumkontrollen für Baumbestände auf Straßengrundstücken und angrenzenden Waldgrundstücken sowie die effiziente Beseitigung von Verkehrsgefährdungen bei Gefahr im Verzug vor. Aktuell ergänzen wir zusätzlich unsere Förderrichtlinien, um auch die Beseitigung von Borkenkäfern geschädigten Bäumen im Gefahrenbereich öffentlicher Verkehrswege finanziell zu unterstützen. Mit der Förderung ist noch im Laufe des Jahres zu rechnen. · Die Schonzeit von Schalenwild kann seit diesem Jahr verkürzt bzw. angepasst werden. Hintergrund ist, dass hohe Verbissschäden durch sehr hohe Wildbestände dem Wald schaden. Wild bevorzugt die Triebe junger Bäume – diese fallen damit für die Wiederbewaldung aus. · Für rund vier Monate hat Landesforsten mit der Bundeswehr bei der Eindämmung der Borkenkäferkatastrophe zusammengearbeitet. Vor allem in den Bereichen Hunsrück, Eifel und Westerwald, in denen noch nennenswerte und erhaltenswerte Fichtenbestände zu finden sind, haben die Soldatinnen und Soldaten zielgerichtet bei der Borkenkäferbekämpfung unterstützt. Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken erklärte: „Der Wald kann jede Hilfe gut gebrauchen – und wir alle brauchen den Wald. Ich danke den Soldatinnen und Soldaten für die Unterstützung in den vergangen vier Monaten.“ Das Forstministerium setzt sich täglich dafür ein, dass die Leistungen des Waldes für die Gesellschaft honoriert werden. „Der Wald speichert rund ein Viertel aller CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz, die Forst- und Holzbranche beschäftigt rund 51.000 Menschen – damit mehr als die Chemie-Branche. Zudem bietet der Wald Raum zur Erholung, liefert den klimaschonenden Rohstoff Holz, filtert die Luft vor Staub, schenkt Kühlung und bietet vielen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum. Mit der Walderklärung ‚Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz‘ als Dialog aller Akteure und den zahlreichen Beschlüssen zu den Förderungen ist das gemeinsame Ziel klar: Mit zielgerichteten Maßnahmen unseren Wald retten“, erklärte die Forstministerin abschließend. Hintergrund: Unser Wald in Zahlen Naturnahe Waldwirtschaft: · Schon 1999 wurde die naturnahe Waldbewirtschaftung im Landeswaldgesetz festgeschrieben. Das bedeutet: keine Monokulturen, keine Kahlschläge, Walderneuerung vornehmlich durch natürliche Ansamung, Einbeziehung der Naturabläufe durch vernetzte holznutzungsfreie Bereiche im Wald. Trotz vieler Schadereignisse (Stürme, Hitze, Dürren, Borkenkäferbefall) wurde unser Wald seitdem vorratsreicher (mehr Zuwachs als Nutzung) und immer vielfältiger nach Mischung, Struktur und Ungleichaltrigkeit. · Seit 2015 ist der komplette Staatswald in Rheinland-Pfalz neben PEFC™ auch FSC®- (Lizenznummer FSC®-C111982) zertifiziert. Unabhängige Prüferinnen und Prüfer kontrollieren, ob die 44 Forstämter die Nachhaltigkeitsstandards einhalten. · Insbesondere das FSC®-Zertifikat unterstützt, dass holznutzungsfreie Waldbereiche nachgewiesen werden, ohne chemisch-synthetische Pestizide gearbeitet wird und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung nach hohen Naturschutz- und Sozialstandards erfolgt. Waldanteil: •    Rheinland-Pfalz ist mit rund 42 Prozent Waldanteil gemeinsam mit Hessen das relativ waldreichste Bundesland (bundesweit: 31 Prozent). · Der Laubbaumanteil liegt in Rheinland-Pfalz bei rund 60 Prozent (bundesweit: 44 Prozent), der Nadelbaumanteil bei knapp 40 Prozent (bundesweit: 56 Prozent). · Die häufigste Baumart mit rund 22 Prozent ist die Buche (bundesweit: 15 Prozent), gefolgt von der Fichte und Eiche zu je rund 20 Prozent (bundesweit: 25 Prozent und 10 Prozent). · Mischwälder mit verschiedenen Baumarten kommen in Rheinland-Pfalz auf 82 Prozent der Fläche vor (bundesweit: 76 Prozent). Naturverjüngung: 87 Prozent der Jungbäume (unter vier Meter Höhe) haben sich in Rheinland-Pfalz im Staatswald natürlich angesamt (bundesweit: 85 Prozent). Das heißt, sie wurden nicht gepflanzt. Försterinnen und Förster fördern die „Naturverjüngung“, indem sie gezielt einzelne stark schattende Bäume entnehmen. So dosieren sie den Lichteinfall auf dem Waldboden und der Nachwuchs der Mutterbäume kann sich einstellen und entwickeln. Schutzzonen: In Rheinland-Pfalz sind bereits neun Prozent der Staatswaldfläche als Waldrefugien, Naturwaldreservate, holznutzungsfreie Flächen in den Rheinauen, in den Kernzonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen, im Großnaturschutzgebiet Bienwald und im Nationalpark Hunsrück-Hochwald ausgewiesen. Damit liegt Rheinland-Pfalz mit seinem eigenen Wald, dem Staatswald, in der Spitzengruppe der Bundesländer, wenn es um die Erfüllung des diesbezüglichen Zehn-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie geht. Arbeitsplätze: Rund 51.000 Menschen arbeiten in Rheinland-Pfalz in der Forst- und Holzbranche. Dazu gehören mehr als 7.000 Unternehmen. Die Branche erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von fast 10 Mrd. Euro. Somit ist die Forst- und Holzwirtschaft am Umsatz gemessen nach der chemischen Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig im produzierenden Gewerbe in Rheinland-Pfalz. Gemessen an den über 50.000 Beschäftigen steht sie im Land sogar an erster Stelle – noch vor der chemischen Industrie. Holzpreisentwicklung: Der Durchschnittspreis für Fichten-Stammholz im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz ist im Laufe der letzten Jahre massiv eingebrochen. Von 90 Euro je Festmeter in 2014 bis auf unter 40 Euro in 2020.

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