Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.
Hochwasser sind Ereignisse, die große Schäden verursachen können, in naturbelassenen Flussauen aber der Motor einer immer neu in Gang kommenden Entwicklung von Lebensräumen und biologischer Vielfalt sind. Die dynamischen Prozesse im Auenwald an der Donau zwischen Neuburg und Ingolstadt waren infolge des Staustufenbaus und oft jahrelang ausbleibender Hochwasser weitgehend zum Erliegen gekommen. Eine technisch aufwendige Ausleitung von Wasser in den Auenwald soll diesem Zustand abhelfen. Ob dies zum Erfolg geführt hat, wurde in einer mehrjährigen Forschungsarbeit untersucht, deren Ergebnisse im vorliegenden Band dargestellt werden. Erste positive Entwicklungen bei den Auenbiozönosen sind bereits zu beobachten. Aber es zeichnet sich auch ab, dass unter den heute gegebenen Randbedingungen wahrscheinlich nur ein Bruchteil der ursprünglichen Auendynamik wiederhergestellt werden kann. Infolgedessen muss man damit rechnen, dass stauregulierte Flussauen auch nach einer Renaturierung nur noch teilweise von charakteristischen Auenbiotopen geprägt sind, obwohl ihr naturschutzfachlicher Wert aus anderen Gründen durchaus bedeutend sein kann.
Im November 2007 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft. Hierdurch wurde eine auf dem Verursacherprinzip basierende Verantwortlichkeit für die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschaffen. Für einen effektiven Vollzug dieser Regelungen durch die Naturschutzbehörden bedarf es einer fachlichen Untersetzung. Die vorliegende Publikation analysiert die sich aus der Richtlinie sowie deren Umsetzung in deutsches Recht ergebenden Arbeits- und Prüfschritte für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden. Sie bietet eine erste Arbeitshilfe für die Operationalisierung der rechtlichen Vorgaben. Für unterschiedliche Schadenstypen werden geeignete Herangehensweisen für die Schadenserfassung und -bewertung sowie sich hieraus ergebende Fragen des Datenbedarfs und der Datenverfügbarkeit untersucht. Dabei wird auch die Anwendbarkeit von Bewertungsverfahren der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (z.B. Biotopwertverfahren) zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsumfangs geprüft.
Das Projekt "Teilbereich Wissenschaftliche Unterstützung für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität (Koordination,S-A2, S-A3, S-B3, S-B4, S-C1, S-C2, S-D1, S-D2, S-D6, S-D7, S-E1, S-E2, S-E3, S-E5, S-E6, S-F2, S-F3, S-F4, A-1, A-3c)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Biologie, Biozentrum Klein Flottbek und Botanischer Garten durchgeführt. 1. Aufbauend auf den Ergebnissen von BIOTA Phase 2 ist es Ziel der Untersuchungen, Phytodiversität und edaphische Steuerungsfaktoren, historische und rezente Biodiversitäts-Veränderungen aufgrund von Klimawandel und anthropogener Landnutzung sowie deren Wahrnehmung durch Menschen zu untersuchen und die Daten der verfügbar zu machen, um biomspezif. Werkzeuge und Produkte zu entwickeln, die zu einer nachhaltigen Nutzung von Biodiversität beitragen können. 2. Veränderungen werden mit Vergleich hist. Quellen und rezenter Beobachtungen nachgewiesen und ihre Steuerungsfaktoren (Bevölkerung, Boden, Klima) und Restaurationstechniken teilw. experimentell untersucht. Räumliche Verteilung von natürlichen Ressourcen (Boden und Vegetation) werden mit Hilfe von GIS analysiert. Die Untersuchungen finden in enger Kooperation mit zahlreichen Partnern in Deutschland und südlichen Afrika statt. 3. Die Ergebnisse liefern belastbare Nachweise für Veränderungen in Vegetation und Boden, die die Grundlage für Vorhersagen bilden. Sie münden in Kommunikationsprodukte, anwenderorientierte Kartenwerke, ökologische Modellierungen, DSS sowie Empfehlungen für Naturschutzplanung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität.
Das Projekt "Aktuelle Haftungsfragen zu Schäden an der Biodiversität nach dem deutschen Umweltschadensgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Anlass des Vorhabens ist das Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - BGBl. I 2007, 666) im November 2007, das der (verspäteten) Umsetzung der sog. Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) vom 21.04.2004 in das deutsche Recht dient. Ziel des interdisziplinären (ökologisch/juristischen) Projekts war die Erarbeitung eines Modells zum handhabbaren Vollzug des Umweltschadensgesetzes im Hinblick auf den zentralen Komplex Haftung für Schäden an der Biodiversität. Fazit Das Ziel des Vorhabens, einen (ersten) Vorschlag zur Standardisierung der Vorgehensweise zur Erfassung geschützter Arten (auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten) zu arbeiten, wurde erreicht. Die Forschungsergebnisse zeigen gleichwohl, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Das Projekt "SRU-Sondergutachten - Stickstoff - Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sachverständigenrat für Umweltfragen durchgeführt. Das Gutachten unternimmt eine gesamthafte Bestandsaufnahme des Stickstoffproblems und entwickelt Handlungsvorschläge für den Gewässerschutz, den Naturschutz, die Luftreinhaltung sowie den Landwirtschafts- und Verkehrssektor. Der SRU nimmt auch Stellung zur Novelle der Düngeverordnung und die Ziele der europäischen Luftreinhaltepolitik für 2030. Die Belastung der Umwelt mit reaktivem Stickstoff ist ein unterschätztes Problem. Es geht nicht alleine um die Vermeidung von Nitratbelastungen im Trinkwasser. Zu hohe Nährstoffeinträge führen zu Schäden an der Biodiversität. Z. B. beeinträchtigt die verminderte Vielfalt blühender Pflanzen auf Wiesen und Äckern die Ernährungsgrundlage von Bestäubern wie Bienen. Die Überdüngung der Meere führt zu verstärkter Algenbildung. Sichtbare Folge ist die Schaumbildung an den Stränden der Ost- und Nordsee. Zu hohe Stickstoffoxidkonzentrationen in der Luft gefährden die menschliche Gesundheit, Lachgasemissionen tragen zum Klimawandel bei. Die wichtigsten Ursachen sind die Düngung in der Landwirtschaft und die Verbrennung von Kohle, Öl oder Biomasse. Wegen zu hohen Konzentrationen von reaktiven Stickstoffverbindungen in Luft und Gewässern verfehlt Deutschland vielfach die Vorgaben der europäischen Umweltpolitik. 27 % der Grundwasserkörper befinden sich aufgrund einer zu hohen Nitratkonzentration in schlechtem chemischen Zustand, 48 % der natürlichen und naturnahen Ökosysteme an Land sind von Eutrophierung betroffen (Zahl für 2009) und an etwa 70 % der innerstädtischen, stark durch den Verkehr beeinflussten Messstationen wird der Langzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft von 40 ìg/m3 überschritten. Der SRU geht davon aus, dass mindestens eine Halbierung der Stickstoffeinträge in Deutschland und der EU notwendig wäre, um nationale und internationale Qualitätsziele zu erreichen. Der SRU empfiehlt Bund und Ländern, gemeinsam eine Stickstoffstrategie zu entwickeln. Der SRU macht in seinem Gutachten über 40 Handlungsvorschläge. Aktuelle Handlungsprioritäten sind: - Die Novelle der Düngeverordnung (DÜV), die die Ausbringung von Gülle oder Gärresten regeln soll: Sie bietet die Chance deutlich verminderter Nährstoffaufbringung. Sie verringert gleichzeitig die Nitratbelastung, die Ammoniak- und die Lachgasemissionen. Somit ist sie Gewässerschutz, Luftreinhaltepolitik und Klimaschutz in einem. - Die Einführung einer Umweltabgabe auf Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft als Ergänzung zu ordnungsrechtlichen Vorgaben: Der Minderungsbedarf ist so hoch, dass ökonomische Anreize für weitere Maßnahmen verstärkt werden müssen. - Die Weiterentwicklung der europäischen Luftreinhaltepolitik: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die ursprünglich vorgeschlagenen strengeren Reduktionsziele für Ammoniak und Stickstoffoxide für 2030 nicht aufgegeben werden. Der SRU bewertet daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Behandlung aktueller Vorschläge zu verschieben, als ökonomisch und ökologisch kurzsichtig.
Das Projekt "Strategische Begleitung und inhaltliche Konzeptionierung der Agrarkongresse 2021 und 2022" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TMG Research gGmbH durchgeführt. Die Ausgestaltung der Wege hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft bleibt ein zentrales gesellschaftliches Konfliktfeld in Deutschland. Neben der Diskussion über zusätzliche Umweltauflagen zeigen klimatische Phänomene, wie verlängerte Dürreperioden, aber auch die zunehmende wissenschaftliche Evidenz der Schädigung der Biodiversität, oder die zunehmende Kritik an der europäischen Agrarpolitik, u.a. durch den Europäischen Rechnungshof, dass ein 'Weiter so' gesellschaftlich immer weniger Rückhalt hat und auch ökonomisch keine Zukunftsperspektiven bietet. Der BMU Agrarkongress hat sich als zentrale Plattform für die Diskussionen um die Ausgestaltung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft etabliert. An diese Erfolge gilt es nun durch eine konzeptionelle Weiterentwicklung anzuschließen. Zu Beginn der Internationalen Grünen Woche werden die zentralen Zusammenhänge zwischen Umwelt, Biodiversität und Landwirtschaft deutlich zur Diskussion gestellt und es wird an neuen Lösungen gearbeitet. Der Agrarkongress ist für die deutsche und teilweise für die europäische Öffentlichkeit zu einer zentralen Veranstaltung geworden und definiert eine neue Schnittstelle zwischen Umwelt- und Agrarpolitik. Die kommenden Agrarkongresse stehen vor der Aufgabe das bisher strukturierende Konzept des 'Gesellschaftsvertrages für eine zukunftsfähige Landwirtschaft' weiterzuentwickeln, um so einen neuen konzeptionellen Bezugspunkt zu schaffen. Dies setzt die enge Beobachtung relevanter politischer Prozesse, sowie den engen Austausch mit diversen Akteuren aus der Landwirtschaft selbst und aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft auch auf europäischer Ebene voraus. Vor dem Hintergrund der kontroversen gesellschaftlichen Diskussionen zur Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft und des überaus dynamischen politischen Umfelds ist es das Ziel dieses F+E Vorhabens die Agrarkongresse 2021 und 2022 strategisch zu begleiten und auf Basis dieser strategischen Begleitung, inhaltlich zu konzeptionieren.
Das Projekt "WTZ China: BIOCOMP - Klimaanpassungsstrategien zum Schutz der Biodiversität im Korallenökosystem vor zukünftigen Risiken von Compound Ereignissen in der Dongshan Bay, Fujian" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Meereskunde durchgeführt. Ziel dieser Studie ist es, die Dongshan Bay, die eine sehr gut ausgerüstete permanente Überwachungsstation an der ostchinesischen Küste beherbergt, als Grundlage zu verwenden, um die potenziellen Auswirkungen von Überschwemmungen durch die Überlagerung von extremen Flusseinträgen und Sturmfluten auf die biologische Vielfalt des dortigen Korallenökosystems zu untersuchen. Durch die Integration dieser Ergebnisse in ein Ökosystem-Bewertungssystem können wir abschätzen, wie sich die biologische Vielfalt im Ökosystem unter verschiedenen Klimaszenarien verändern wird, und darüber hinaus mögliche Vorhersageprodukte unterstützen, um die biologische Vielfalt des Ökosystems zu erhalten oder zumindest Schäden soweit möglich zu reduzieren. Durch die Verwendung numerischer Modelle in Kombination mit verfügbaren historischen und aktuellen Daten wollen wir die folgenden fünf Hauptforschungsfragen beantworten und anschließend einen Datensatz mit Biodiversitätsindikatoren des Meeresökosystems erstellen, der auch prognostische Zukunftsaussagen ermöglicht. Die fünf Fragen lauten: 1. Können Compound-Ereignisse aus vorhandenen historischen Daten bestimmt werden? Welche Methoden sind hierfür notwendig? 2. Wie verhält sich die Biodiversität des Ökosystems zu Compound-Ereignissen, insbesondere im Gegensatz zu individuellen Extremereignissen? 3. Wie beeinflusst ein sich änderndes Klima die Compound-Ereignisse, insbesondere die Trends und Größenordnungen? 4. Welche Unsicherheiten bestehen bei der Betrachtung zukünftiger Klimaprojektionen? 5. Wie können diese Informationen genutzt werden, um Vorschläge für den Küstenschutz und die Bewirtschaftung der Küstengebiete zu ermöglichen?
Das Projekt "Bewertung erheblicher Biodiversitätsschäden im Rahmen der Umwelthaftung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. siehe fachliche Stellungnahme
Das Projekt "Fachplanerische Bewertung der Auswirkung von Wasserkraftanlagen auf Fische" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die wissenschaftl. Grundlagen für eine belastbare u. nachvollziehbare Bewertungen von Fischverlusten durch Wasserkraftnutzung zu erarbeiten sowie konkrete methodische Hinweise zur Bewertung von Mortalität und Barrierewirkungen an WKA im Rahmen der FFH-Verträglichkeits- u. artenschutzrechtlichen Prüfung, für die Bewertung des Verschlechterungsverbots gemäß FFH-RL und WRRL sowie für die Beurteilung von Biodiversitätsschäden im Zuge der Umwelthaftung sowie im Rahmen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots. Der AP sieht die Erarbeitung des Mortalitäts-Gefährdungs-Index für Neunaugen u.Fische vor, die Einschätzung des artspezifischen u. des konstellationsspezifischen Tötungsrisikos an Wasserkraftanlagen sowie die Entwicklung einer Methodik zur Beurteilung u. Bewertung von Verlusten inklusive einer Beispielanwendung. Die Erarbeitung des MGI umfasst die Parametrisierung u. Kalibrierung des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index u. des Naturschutzfachlichen Wert-Index für Neunaugen u. Fische in Binnengewässern sowie die Verschneidung beider Indices zum MGI. Für die Einschätzung des artspezifischen Tötungsrisikos werden weitere Lebenszyklus-Parameter, ökologische Anforderungen u. Toleranzen der Arten recherchiert u. ausgewertet. Für das konstellationsspezifische Tötungsrisiko werden die Fisch-Mortalität an WKA beeinflussenden, Standort-spezifischen Faktoren recherchiert u. analysiert, wie z.B. Abfluss, Abflussaufteilung, genutzter Abflussanteil, Art der WKA, Turbinentyp, Fließgewässertyp, Fischregion u.a.m. Nach Ermittlung aller signifikanten Einflüsse aus der Ökologie der Arten, ihrer Gefährdungssituation, überregionalen Bedeutung, der anlagenspezifischen Mortalitäts- u. Schutzfaktoren sowie standortspezifischer Gegebenheiten, wird ein Handlungsleitfaden für die Bewertung von Fischverlusten an WKA erstellt.
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