Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Entwicklung eines Verfahrens zur Abschätzung der Umweltauswirkungen bei der Herstellung und dem Einsatz von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen - Zusammenstellung der Datengrundlagen zwecks Erfüllung der Berichtspflicht nach Anhang XVI Tabelle 5 im Rahmen des NECPR" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Die Governance-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2018/1999) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten nationale Energie und Klimapläne (NECPs) aufzustellen und ab dem 15.3.23 in zweijährigem Rhythmus entsprechende Fortschrittsberichte vorzulegen.. Das dazu geschaffene Berichtsformat erfordert i gemäß Anhang XVI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 verschiedene quantitative und qualitative Angaben zu den durch die Herstellung oder Verwendung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen verursachten Umweltwirkungen auf die biologische Vielfalt, , die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser und die Böden und die Luftqualität. Mit dem Vorhaben soll ein Verfahren entwickelt werden, dass die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 unter Berücksichtigung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 festgelegten Reporting Leitlinien der KOM gewährleistet. Dazu ist eine Bestandsaufnahme bestehender Indikatoren und Methoden zur Erhebung quantitativer und qualitativer Parameter solcher Umweltwirkungen vorzunehmen sowie deren Eignung zur Erfüllung der Berichtspflicht zu prüfen. Über eine Lückenanalyse ist der Bedarf für eventuelle weitere erforderliche Indikatoren, einer Harmonisierung der Daten sowie die Erfordernis für eine Aktualisierung und methodischer Ergänzungen zu ermitteln. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorhabens ist , Konzepte zur regelmäßigen Abfrage entsprechender Daten auch für weitergehend Bedarfe zu erarbeiten und im Hinblick auf vorhandene Strukturen der Datenbereitstellung zu evaluieren. Das Vorhaben zielt auf eine Verstetigung des Verfahrens zur Erfüllung der Berichtspflicht.
Die Firma BioEnergie Kostanzer GmbH & Co. KG betreibt auf den landwirtschaftlich genutzten Flurstücken 2313/3 und 2313/4 in 72406 Bisingen eine Biogasanlage. Mit Antrag vom 12.04.2024 beantragte die Firma BioEnergie Kostanzer GmbH & Co. KG, Enzenberghof 1, 72406 Bisingen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage um eine Biogasaufbereitungsanlage mit CO2 Nachbehandlung, Havariebecken, Abdeckungen bestehender Behälter sowie den Zubau eines Fermenters 2 und Gärrestelagers 1. Die Inputstoffe und die Gaserzeugung werden dabei erhöht. Das Vorhabengrundstück liegt im Außenbereich auf Gemarkung Bisingen. Die geplante Erweiterung der bestehenden Biogasanlage soll auf dem gleichen Flurstück, auf den anschließenden Grundstücken des Bauherrn und zur Hofstelle in Bisingen, stattfinden. Das Gelände der vorhandenen Biogasanlage und der Hofstelle wird über die angrenzenden gemeindlichen Straßen und Wege, im weiteren Verlauf durch die Kreisstraße K7112 zwischen Bisingen und Bisingen-Zimmern erschlossen. Der bestehende landwirtschaftliche Betrieb mit ca. 300 Großvieheinheiten und der Biogasanlage befindet sich etwa 340 m zum Ortsrand Bisingen in westlicher Richtung. Der Anlagenstandort wird nördlich durch eine Hecken- und Baumreihe, östlich und südlich durch die landwirtschaftliche Hofstelle und westlich durch einen Gemeindeweg begrenzt. Der Mindestabstand zu Wohnnutzungen im Außenbereich beträgt ca. 340 m in westlicher und nordwestlicher Richtung. Der Mindestabstand zur geschlossenen Wohnbebauung beträgt ca. 440 m in westliche Richtung. Beantragt wurden laut Antragsunterlagen folgende Änderungen: - Ein Großteil des Biogases soll für die Aufbereitung zu Erdgas verwendet werden, welches in das Erdgasnetz eingespeist werden soll. - Die Laufzeiten des BHKWs werden sich zwecks geringerer Gaszuordnung verkürzen. - Die Input- und Gaserzeugungsmenge ändert sich. - Mehr Gärraum und Gärrestevolumen werden benötigt. Daher sollen ein neuer Fermenter sowie ein neues Gärrestelager errichtet werden. - Die Gasspeicherabdeckungen der bestehenden Behälter werden auf das zwei-schalige Tragluftdachsystem umgerüstet. - Die Inputstoffe sollen sich von 8.598 t/a auf 20.398 t/a erhöhen. - Es sollen nun 1.533.000 Nm³ Rohbiogas / Jahr bzw. 250 Nm³ Rohbiogas / h aufbereitet werden. Insgesamt sollen 2.288.711 Nm³ Rohbiogas im Jahr erzeugt werden. 4.192 m³ entzündbare Gase sollen gelagert werden. Für die Errichtung der dazu notwendigen baulichen Anlagen wurde ebenfalls eine Baugenehmigung beantragt, die mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung konzentriert erteilt werden soll. Bauliche Maßnahmen sind dabei folgende: - Die Gasaufbereitungsanlage besteht aus einem vorgefertigten Container aus Stahltrapezblech – 1 Container mit 12,2 m x 2,4 m x 2,9 m mit Bodenplatte 13 m x 6 m - Bodenplatte für die CO2 Abgasnachbehandlung: 8 m x 2,6 m - Vorgrube – Durchmesser 8 x 4 m - Der Erdwall für das Havariebecken beansprucht eine Fläche von 290 m² - Pumpenschacht 1 - Errichtung Fermenter 2 – Durchmesser 19 x 6 m mit Feststoffeintragung und gasdichter Abdeckung (zweischalig) - Errichtung Gärrestelager 2 – Durchmesser 24 x 8 m mit gasdichter Abdeckung (zweischalig) - Pumpenschacht 2 - Pumpenschacht 3 - Zwischenraum 1 - Emissionsminderung durch Emissionsdach für das Lager 1 Der Vorhabenträger reichte ebenfalls Unterlagen im Sinne des § 7 Abs. 4 UVPG ein, aus denen sich Angaben zu den Merkmalen des Vorhabens und des Standorts sowie den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Biogas mit einer Produktionskapazität von 1,2 Mio. bis weniger als 2 Mio. Normkubikmetern Rohgas je Jahr. Nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Ziff. 1.11.2.2 der Anlage 1 zum UVPG ist bei dem geplanten Änderungsvorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durch-zuführen. Bei dem Vorhaben handelt es sich zudem um die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 t oder mehr je Tag. Nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziff. 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG ist bei dem geplanten Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.
Die Bioenergie Hövels GmbH & Co. KG, Ahlde 122, 48488 Emsbüren, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 2.944.440 Nm³/a durch Umstellung der Inputstoffe gem. § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Ahlde, Flur 26, Flurstück 19/5. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Die Bioenergie Rothtal GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Biogasanlage durch Errichtung und Betrieb eines Doppelmembrandachs auf dem Gärrestelager, eines Aktivkohlefilters, der Erhöhung des Inputmaterials und den neuen Einsatzstoffs Getreidekorn auf dem Betriebsgrundstück Flur-Nr. 632 der Gemarkung Auerbach beantragt. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung über 1MW ist der Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Die Firma Bioenergie Guntrup GmbH & Co. KG, Guntruper Straße 1 in 48268 Greven hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Biogasanlage am oben genannten Standort (Gemarkung Greven, Flur 157, Flurstücke 83, 124, 126 und 128) beantragt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile, die - Erhöhung der Rohbiogasproduktion der Biogasanlage - Errichtung eines zweiten Feststoffdosierers zur redundanten Einbringung der festen Einsatzstoffe - Errichtung von drei Holzhackschnitzelkesseln mit Trocknung und Warmwasserpufferspeicher - Austausch und Änderung der Lage der Notfackel
Änderung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG; hier: Errichtung eines neuen Daches auf dem Gärrestelager, Erhöhung der Biogasspeichermenge
Die B + M Föcke Bioenergie GbR, Loherfeld 23, 49740 Haselünne, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 3.031.000 Nm³/a durch die Erhöhung der Inputmenge gemäß § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Apeldorn-Haselünne, Flur 16, Flurstück 161. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Die BE Bioenergie Rühlertwist GmbH & Co. KG, Alt-Rühlertwist 26, 49767 Twist, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 2.994.480 Nm³/a durch Umstellung der Inputstoffe gem. § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Twist, Flur 24, Flurstück 169/2. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
• Errichtung und Betrieb zweier Hochlastfermenter • Umnutzung des Nachgärers zu einem Gärrestelager mit Stilllegung der Heizung • Errichtung und Betrieb eines BHKWs • Errichtung und Betrieb eines BHKWs zur Eigenstromerzeugung • Änderung der Einsatzstoffe • Errichtung und Betrieb eines externen Gasspeichers • Errichtung und Betrieb einer Trafostation und Rückbau der bestehenden Trafostation
Die Bioenergie Dagger GmbH & Co. KG, Dorfstraße 14, 49838 Handrup, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Änderung der Inputstoffe mit Erhöhung der Gasproduktion auf 3.600.000 Nm³/a Biogas gem. § 246d BauGB. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Handrup, Flur 25, Flurstücke 42/2 und 42/3. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
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