Standorte der vorhandenen Bioenergieanlagen im Landkreis Göttingen. Es handelt sich um Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Biogas) aus Biomasse durch Vergärung. Biogas stellt eine wichtige und vielseitige Form der Bioenergie aus der Landwirtschaft dar. Die neuen Anlagen setzen fast ausnahmslos nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) wie Mais, Getreide, Hirse, Zuckerrüben, Sonnenblumen und teilweise Aufwuchs von Grünland mit oder ohne Gülle ein. Biogas wird derzeit überwiegend dezentral produziert und als Strom- und Wärmelieferant genutzt. Aufgrund dieser Dezentralität der Anlagen, die dadurch begründet ist, dass das primäre Ausgangsmaterial für die Biogaserzeugung wie Gülle oder Energiepflanzen aufgrund der niedrigen Energiedichte aus ökonomischen Gründen in der Regel nicht über längere Distanzen transportiert werden kann, ist die Integration guter Wärmenutzungskonzepte nicht immer möglich.
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
Der zweite Unternehmensbesuch, der im Rahmen des 25-jährigen Jubiläums der Umweltallianz Sachsen-Anhalt bei den Erstmitgliedern des Bündnisses durchgeführt wurde, fand am 21.03.2024 bei der MOL Katalysatortechnik GmbH in Merseburg statt. Das Unternehmen aus dem Saalekreis sorgt mit innovativen Produkten einerseits in vielen Regionen weltweit für ressourcenschonende Wasserbehandlung. Andererseits setzt die MOL Katalysatortechnik GmbH auch im eigenen Betrieb auf Nachhaltigkeit. Seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen Mitglied der Umweltallianz und erbringt seitdem freiwillige Umweltschutzleistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Um den Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Emissionen zu senken, wird der Fuhrpark aktuell auf Hybridfahrzeuge umgerüstet. Die 1995 gegründete MOL Katalysatortechnik GmbH ist spezialisiert auf hauchdünne, langlebige Katalysatoren aus Nickel-Eisen-Chrom-Legierungen. Diese kommen bei der Behandlung sowohl von Prozess- oder Kühlwasser in der Industrie als auch von Trinkwasser oder in Schwimmbädern zum Einsatz. Dadurch werden Ablagerungen und Biofilme im Wasser reduziert, was wiederum den Einsatz von Bioziden und Chemikalien verringert. Die nachhaltige Technologie wurde bereits mehrfach mit Preisen gewürdigt; zuletzt kam MOL bei den in London verliehenen „World Sustainability Awards“ im Jahr 2021 unter die weltweit fünf besten Unternehmen für nachhaltige Technologie. Hinzu kommen etwa die Auszeichnung mit dem „Preis der Umweltallianz 2014“ und ein dritter Platz bei dem vom Wissenschaftsministerium vergebenen „Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation“ im Jahr 2015. Neben Staatssekretär Dr. Steffen Eichner haben Vertreter der Umweltallianz sowie des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. das Unternehmen besucht. Staatssekretär Eichner betonte: „MOL ist ein starkes Aushängeschild für Nachhaltigkeit und Umweltschutz ‚made in Sachsen-Anhalt‘. Die innovative Katalysatortechnologie reduziert den Einsatz von Bioziden sowie Chemikalien bei der Wasserbehandlung und setzt damit weltweit Standards.“ Nach einer Besichtigung des Labors und des Produktionsraums stellten die beiden Geschäftsführer, Herr Dr. Koppe und Herr Linck, das Unternehmen und seine vielfältigen Produkte vor. Zum Abschluss erfolgte gemeinsam mit Partnerfirmen der MOL Katalysatortechnik GmbH ein Austausch über ökologische Technologien.
Die Auswahl der neu hinzugekommenen Reinigungsgebiete erfolgte in enger Abstimmung mit den Bezirken und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Es handelt sich hierbei um Flächen, die von „besonderer Bedeutung für die Stadtsauberkeit“ sind. Die Erweiterung der BSR-Grünanlagen- und auch Forstreinigung soll für mehr Sauberkeit, Sicherheit und Lebensqualität sorgen. Denn die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums als „Wohnzimmer im Grünen“ geht auch mit Herausforderungen insbesondere bei der Stadtsauberkeit einher. Eine Liste der zum 1. Juli 2024 hinzugekommenen Grünanlagen inkl. Spielplätze sowie der dazugekommenen Schwerpunkbereiche in Forstrevieren findet sich im Anhang dieser PM. Die BSR reinigt die von ihr betreuten öffentlichen Grünanlagen bedarfsgerecht, d.h. in Abhängigkeit von Wetterverhältnissen, Besucherandrang und Verschmutzung. Grundsätzlich gilt: Je schöner das Wetter, desto mehr Besuchende, desto mehr Müll – und desto mehr Reinigungskräfte. Die BSR-Einsatzkräfte säubern die Wege, reinigen die Rasen- und Spielflächen und leeren die Abfalleimer. Wenn es erforderlich ist, stellen sie bei besonders hohem Müllaufkommen in den jeweils betroffenen Bereichen auch vorübergehend zusätzliche Abfallbehälter auf. Mit der Übernahme der Reinigung weiterer Grünanlagen will die BSR – mit dem Senat und den Verantwortlichen in den Bezirken – gemeinsam vorangehen: Während sich Team Orange um die Sauberkeit kümmert, können sich die Bezirke auf die gärtnerische Pflege konzentrieren – eine sinnvolle Aufgabenteilung, von der alle profitieren. Franziska Giffey, BSR-Aufsichtsratsvorsitzende sowie Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Gemeinsam mit der BSR und den Bezirken sorgen wir dafür, dass unsere Parks und Spielplätze sauber und sicher sind. Bereits seit April konnten erstmals 85 Spielplätze in allen Bezirken durch unsere fleißigen Frauen und Männer in Orange regelmäßig gereinigt werden. Dafür bin der BSR sehr dankbar – zum einen, weil sie sofort zustimmte, als wir die Idee der Spielplatzreinigung besprochen haben, und zum anderen, weil wir schon im April damit loslegen konnten. Mit dem heutigen Tag kommen noch einmal 50 weitere Spielplätze dazu und auch die Zahl der Parks, für die die BSR Verantwortung übernimmt, steigt weiter auf insgesamt 102 im gesamten Stadtgebiet. Für diesen Aufwuchs an Aufgaben und auch die entsprechenden finanziellen Mittel haben wir uns als Wirtschaftsverwaltung stark gemacht. Das ist eine spürbare Entlastung für alle Bezirke und vor allem eine gute Nachricht für die Berlinerinnen und Berliner und alle Gäste unserer Stadt. Klar ist dabei aber auch: Wir alle können durch mehr Achtsamkeit und Rücksicht dazu beitragen, dass unsere Grünlagen sauber bleiben.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Ausweitung der tatkräftigen Reinhaltung städtischer Grünanlagen durch die BSR ist eine sehr gute Nachricht. Es freut uns besonders, dass zum Aufwuchs der BSR-Grünanlagenreinigung auch viele öffentliche Spielplätze gehören. Die Berliner Grünanlagen einschließlich der Spielplätze in Schuss zu halten, zu säubern und zu pflegen, ist eine gewaltige Aufgabe für die Grünämter der Bezirke, die dabei schon seit einiger Zeit von den Kolleginnen und Kollegen der BSR mit großem Engagement unterstützt werden. Viele fröhliche Kinder auf sauberen und sicheren Spielplätzen sowie zahllose Berlinerinnen und Berliner, die sich in sauberen und gepflegten Grünanlagen wohl fühlen, sind das beste Dankeschön für uns alle – und natürlich auch ganz besonders für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünämter und das gewohnt zuverlässige Team Orange der BSR.“ Stephanie Otto, BSR-Vorstandsvorsitzende: „Die Sommerzeit und die EM 2024 zeigen aktuell ganz besonders, wie intensiv die Grünanlagen in Berlin genutzt werden – eine Herausforderung auch für die Stadtsauberkeit. Dass wir den Auftrag für die Reinigung weiterer Grünanlagen erhalten haben, ist für mich ein besonderes Zeichen des Vertrauens: Ein Vertrauen, das Politik, Verwaltung und nicht zuletzt die Berlinerinnen und Berliner in uns setzen. Wir stellen uns gerne dieser Verantwortung und haben intensive Vorbereitungen getroffen, damit auch der jetzige Aufwuchs der Grünanlagenreinigung ein Erfolg wird. Wir bei der BSR sind begeistert von dieser Aufgabe. Denn auf diese Weise leisten wir einen wesentlichen Beitrag für mehr Sauberkeit und somit auch für mehr Lebensqualität in unserer Stadt.“ Die Reinigung ausgewählter Grünanlagen durch die BSR startete im Jahr 2016 mit einem Pilotprojekt zur Säuberung mehrerer Parks („Pilotprojekt Parks“). In 2018 übernahm die BSR im Rahmen dieses Pilotprojekts die Verantwortung für die Sauberkeit von weiteren Parks. Parallel wurde in einem anderen Pilotprojekt die Reinigung von Schwerpunktbereichen einiger Forstreviere getestet („Pilotprojekt Forsten“). Nachdem im Berliner Betriebegesetz, im Straßenreinigungsgesetz und mit einer Rechtsverordnung die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen worden waren, wurden die Pilotprojekte Parkreinigung und Forstreinigung Anfang 2021 in den Regelbetrieb überführt („Regelbetrieb Parks und Forsten“). Der letzte Aufwuchs der BSR-Grünanlagenreinigung erfolgte im April 2024 mit 85 Spielplätzen. Mit dem heutigen Tag kommen bei den Grünanlagen zusätzliche 23 Parks und weitere 50 Spielplätze hinzu. Bei der Forstreinigung umfasst der Aufwuchs zum 1. Juli Schwerpunktbereiche in zwei zusätzlichen Forstrevieren. Für eine nachhaltige Verbesserung des Sauberkeitszustands in Grünanlagen und Forsten bleibt es außerdem wichtig, dass die BSR-Reinigungstätigkeit durch konsequente ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen unverbesserliche Müllsünder/-innen flankiert wird. Das Foto ist unter der Quellenangabe „BSR“ frei verwendbar.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Innenministerin Dr. Tamara Zieschang haben heute gemeinsam in der Ballhaus-Arena in Aschersleben fast 470 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern den Diensteid abgenommen. Insgesamt absolvieren derzeit 263 Frauen und Männer aus dem Einstellungsjahr 2024 eine Ausbildung und 205 ein Studium an der Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte in seiner Festansprache: „Die Landesregierung ist sich bewusst, dass für eine starke Polizei nicht zuletzt auch eine angemessene Personalausstattung notwendig ist. Heute werden fast 470 junge Menschen für den Dienst in der Landespolizei vereidigt. Das alles stimmt mich sehr positiv, denn wie in allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung brauchen wir auch in der Polizei einen gut motivierten Nachwuchs. Langjährige Erfahrung verbindet sich mit neuen Impulsen und Ideen.“ Dazu ergänzt Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die angehenden Polizistinnen und Polizisten haben sich dafür entschieden, unseren Rechtsstaat zu schützen und für seine Prinzipien einzustehen. Ihre Aufgabe ist es, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und bei der Ausführung ihres anspruchsvollen Berufs diesen Wertekompass nicht aus den Augen zu verlieren. Allen Anwärterinnen und Anwärtern wünsche ich viel Erfolg in der Ausbildung oder im Studium. Mit ihnen wird die Landespolizei weiter personell wachsen und damit die innere Sicherheit unseres Landes gestärkt.“ Hintergrund: Sachsen-Anhalt stellt seit einigen Jahren verstärkt Polizeianwärterinnen und -anwärter ein. An der Mindestzielzahl von 7.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) wird unverändert festgehalten. Zudem wird aktuell neu bewertet, ob die Mindestzielzahl aufgrund der polizeilichen Herausforderungen weiter erhöht werden muss. Zum Ende des Jahres werden rund 6.440 PVB ihren Dienst in der Landespolizei leisten. Damit ist ein deutlicher Aufwuchs seit 2019 erkennbar. Das Jahr 2019 stellte mit 5.822 Polizistinnen und Polizisten die „Talsohle“ dar. Der Personalaufwuchs im Polizeivollzugsdienst soll zukünftig fortgesetzt werden, daher werden auch im kommenden Jahr Einstellungen von bis zu 400 und im Jahr 2026 von bis zu 250 Anwärterinnen und Anwärtern an der Fachhochschule Polizei erfolgen. Zur Nachwuchsrekrutierung wurde im Jahr 2017 die Kampagne „Nachwuchsfahndung“ gestartet und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Vor allem 16- bis 37-Jährige mit Abitur oder mittlerer Reife werden mit den vielfältigen Elementen der Kampagne angesprochen. Interessierte können sich fortlaufend bewerben. Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten bei der Landespolizei und der Nachwuchskampagne finden Sie unter: www.nachwuchsfahndung.de . Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Müden – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt die Renaturierung der Alleraue im Landkreis Gifhorn fort. Nachdem 2017 ein erster Abschnitt des bis in das vergangene Jahrhundert stark veränderten Flusses in einen natürlicheren Zustand versetzt wurde, geht es ab Mitte August nahe Müden weiter. Dabei wird der strukturarme Fluss auf einem 800 Meter langen Teilstück naturnäher gestaltet. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt die Renaturierung der Alleraue im Landkreis Gifhorn fort. Nachdem 2017 ein erster Abschnitt des bis in das vergangene Jahrhundert stark veränderten Flusses in einen natürlicheren Zustand versetzt wurde, geht es ab Mitte August nahe Müden weiter. Dabei wird der strukturarme Fluss auf einem 800 Meter langen Teilstück naturnäher gestaltet. Als „Gewässer II. Ordnung“ gilt die Aller als Prioritätsgewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese sieht vor, dass die Grund- und Oberflächengewässer der Mitgliedsstaaten verpflichtend in einen guten Zustand gebracht werden müssen. „Durch den strukturarmen Ausbau der Allersohle und der Ufer in den 1960er Jahren wurde das Gewässer in diesem Bereich als erheblich verändert eingestuft. Sie wird deshalb im Zuge des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften ökologisch aufgewertet“, erklärt Lena Kassens von der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Braunschweig die Hintergründe der in Kürze startenden Arbeiten. Der Aller werden dabei durch den Einbau von Strömungslenkern aus Totholz, Raubäumen und Kies vielfältige und wertvolle Ufer- und Sohlenstrukturen zurückgegeben. Zugleich wird auf diese Weise die Vielfalt der in der Aller vorkommenden Fließgeschwindigkeiten bei mittleren Wasserständen – die sogenannte Strömungsdiversität – erhöht. Auf landeseigenen Naturschutzflächen erfolgt durch das Pflanzen von standorttypischen Gehölzen dabei auch die Einbeziehung der Aue in das Vorhaben. Gleichzeitig erhält die Aller vom Südufer her eine Beschattung. „Wir werden auf der Projektfläche ehemals häufige und auch für diese Region typische Auestrukturen in Form eines Neben- und eines Altarms entwickeln, die künftig als Ruhezone und Laichhabitat für Fische und andere aquatische Lebewesen dienen“, so Kassens. Solche Orte werden gerne von Libellen wie der Grünen Flussjungfer oder Fischen wie dem Steinbeißer genutzt. Stellenweise wird auch der Aufwuchs von Gehölzen der Aue zugelassen. Über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinaus wird bei dem Projekt auch der Hochwasserschutz Berücksichtigung finden: Über die Rückverlegung der vorhandenen Verwallung am Allerufer wird Raum für Hochwasser geschaffen, welches schadlos abfließen kann, wenn der Wasserstand wieder gesunken ist. Die Arbeiten sollen bereits in der kommenden Woche beginnen. Die Planer gehen von einer rund sechswöchigen Bauzeit aus. Die Umsetzung des Vorhabens wird vollständig über das Programm zur Fließgewässerentwicklung (FGE) aus Landesmitteln finanziert.
Cloppenburg/Oldenburg. Zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten prägen die Heideflächen rund um die Thülsfelder Talsperre. Doch der wertvolle Naturraum wird immer öfter durch gezielten Vandalismus und unbedachtes Handeln beeinträchtigt. Vor allem die für den Erhalt der Heide wichtige Beweidung mit Schafen gerät dabei wiederholt in den Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirbt bei Besucherinnen und Besuchern des Areals im Landkreis Cloppenburg für mehr Rücksichtnahme. Zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten prägen die Heideflächen rund um die Thülsfelder Talsperre. Doch der wertvolle Naturraum wird immer öfter durch gezielten Vandalismus und unbedachtes Handeln beeinträchtigt. Vor allem die für den Erhalt der Heide wichtige Beweidung mit Schafen gerät dabei wiederholt in den Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirbt bei Besucherinnen und Besuchern des Areals im Landkreis Cloppenburg für mehr Rücksichtnahme. Dabei hat der NLWKN als Betreiber der Talsperre und Eigentümer der umliegenden Heideflächen nicht zuletzt Hundebesitzer im Blick. Denn neben den achtlos in der Natur entsorgten Hundekotbeuteln häufen sich in Thülsfeld in letzter Zeit Störungen der Beweidung, die etwa durch das unachtsame Laufenlassen von Hunden hervorgerufen werden. „Wir erleben teils auch, dass Halter ihre Hunde gezielt in den Schafpferch setzen und das offenbar auch noch für ein besonderes Schauspiel halten“, so Bernhard Bruns, Mitarbeiter im Geschäftsbereich Regionaler Naturschutz des NLWKN in Oldenburg. Dabei gelte im ausgewiesenen Naturschutzgebiet an der gesamten Talsperre eine ganzjährige Anleinpflicht, auf die unter anderem mit zahlreichen Schildern aufmerksam gemacht werde. „Das freie Laufenlassen der Hunde ist aus Naturschutzgründen verboten, denn es schädigt die Heide und die dort wild lebenden Arten nachhaltig, wenn Schafe an der Beweidung gehindert werden und Wild aufgescheucht und gejagt wird“, erklärt Bruns. Die Beweidung spielt für den Erhalt der Heidefläche und das Kurzhalten von unerwünschtem Aufwuchs eine wichtige Rolle. Auch der Schäfer, der vom NLWKN mit der Beweidung beauftragt ist, sei in seinem naturschutzfachlich wichtigen Handeln durch die Störungen stark beeinträchtigt. Zudem nehmen angrenzende Waldflächen Schaden, wenn Schafe in ihrer Not aus dem Schafpferch herausgehetzt werden und anschließend im Wald die Jungpflanzen auf den Forstflächen zerbeißen. Auch der für die Einhaltung der Naturschutz- und FFH-Gebietsverordnungen zuständige Landkreis Cloppenburg, mit dem die Beweidung eng abgestimmt ist, unterstreicht die Bedeutung und Notwendigkeit der fachgerechten Beweidung dieser seltenen Kulturlandschaftsform. Neben der Störung der Beweidung durch freilaufende Hunde wurden in den letzten zehn Jahren zudem immer wieder Vandalismus-Schäden am landeseigenen Schafstall festgestellt: Unbekannte kletterten auf das Reetdach und rissen ganze Büschel Reet heraus. „Die zur Tatzeit im Stall untergebrachten Schafe waren durch das verantwortungslose Handeln tagelang verängstigt“, erinnert sich Bruns. Die wiederholt erforderliche Reparatur des Daches habe ebenfalls Kosten verursacht. Brandgefahr durch Wunderkerzen und Himmelslaternen Brandgefahr durch Wunderkerzen und Himmelslaternen Doch auch ein anderes, im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährliches Verhalten macht den Naturschützern des NLWKN Sorgen: Ein Verhalten, das mit der Anziehungskraft der Heide-Kulisse als Fotomotiv zu tun hat. Für romantische Paar- und Familienbilder werden dabei immer wieder großvolumige Wunderkerzen abgebrannt. Auch Lampions und Himmelslaternen werden vereinzelt über der Heide gesichtet. „Dass damit fahrlässig eine Brandgefahr für Wald und Heide heraufbeschworen wird, liegt auf der Hand“, heißt es beim NLWKN. Der Landesbetrieb als Eigentümer der Heideflächen will nun zusätzliche Schilder aufstellen, um die Aufklärung vor Ort weiter zu verbessern. „Wir bitten nachdrücklich alle Besucherinnen und Besucher der Heidegebiete darum, vor unbedachten Handlungen zu überlegen, welche Auswirkungen ihr Verhalten hat und welches Vorbild sie damit für andere Besucher abgeben“, so Bernhard Bruns. Es gehe darum, die Heideflächen als hochrangiges europäisches Naturschutzgebiet, aber auch als zugängliches Naherholungsgebiet zu schützen und zu erhalten.
Ende 2023 wurden die ausführenden Firmen für den ersten ufernahen Sanierungsbereich beauftragt. Bei Eisfreiheit ist der Beginn der Arbeiten Anfang 2024 eingeplant. Vor Beginn der baupraktischen Arbeiten wird die Baustelle mit notwendigen Schutzmaßnahmen u.a. Bauzäune, eingerichtet. Die Entnahme der Sedimente wird voraussichtlich im Jahr 2024 beginnen. Plangemäß wird im ersten Schritt der noch ungesicherte ufernahe Teilbereich, durch den Bodenaustausch mittels Wabenverfahren saniert. Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen wurden in den dafür angelegten Testfeldern verschiedene Maßnahmen erprobt. Darüber hinaus fanden ergänzende Untergrunderkundungen statt, um die erforderlichen Entnahmetiefen für die Sanierung genauer bestimmen zu können. Die Phase 1 der Sanierungsmaßnahmen, die Vorbereitungsmaßnahme für die Sedimententnahme, wurde kürzlich abgeschlossen. Sie begann im Februar 2021 mit der Erteilung des Bauauftrages für die Sicherungsmaßnahmen wie unter anderem dem Spundwandverbau. Diese Arbeiten wurden im Juli 2022 abgeschlossen. Zur Vorbereitung des ersten Sanierungsabschnitts wurden Anfang 2023 wasserseitige Gehölzentnahmen im Bereich des aufgeschwemmten Grünzugs ausgeführt. Die Flächen wurden danach mit weißen Geotextilien abgedeckt, um einen erneuten Aufwuchs zu verhindern. Die Maßnahme dient der Baufeldfreimachung für die folgende Sedimententnahme. Die Maßnahme ist mit der oberen und unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
null Mit kleinen Anpassungen bei der Heuernte tausende Tiere retten Baden-Württemberg/Karlsruhe. Jede Heuernte ist eine Gefahr für zahlreiche Tiere, insbesondere Insekten. Wie diese Gefahr reduziert werden kann, zeigt der nun veröffentlichte „Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Eine schonende Heuernte ist im Interesse aller, denn unsere Insekten sind ein wichtiger Baustein unserer Fauna und Flora sowie für unsere Landwirtschaft. Blumenbunte Wiesen sind durch die Intensivierungswelle der Landwirtschaft zu Ende des letzten Jahrhunderts selten geworden. Klappertopf, Knolliger Hahnenfuß, Margerite oder Mittlerer Wegerich sind nicht nur schön, sondern sind für viele Insekten überlebenswichtige Nahrung. Wiesen bieten auch Lebensraum für zahlreiche Amphibien und Vögel. Anmutig bereichern die verbliebenen Bestände immer noch das Landschaftsbild Baden-Württembergs. Die heutigen Wiesen sind nicht mehr mit den historischen vergleichbar. Moderne Mähgeräte sind vor allem ökonomisch effizient, sie werden immer größer und schneller. Auch für die Pflege von naturschutzwichtigen Flächen werden immer größere Geräte eingesetzt. „Diese Entwicklung ist eine der zentralen Ursachen der Gefährdung und des Rückgangs etlicher Tierarten dieser Lebensräume. Erst durch die Diskussionen der letzten Jahre zum ‚Insektensterben‘ sind auch die Auswirkungen der modernisierten Mahd in den Fokus gerückt“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Die heute praktizierte Form der Heuernte bewirkt bei Heuschrecken einen Individuen-Verlust von bis zu 80 Prozent - bei einem einzigen Erntedurchgang! Etliche Tierarten können, von der nahenden Erntemaschine überrascht, nicht rechtzeitig fliehen und gelangen so in die rotierenden Messer – was oftmals tödlich endet“, berichtet Maurer. Viele Wiesen werden mehrfach pro Jahr gemäht. Auch Arten wie der Grasfrosch wurden in den letzten Jahren durch moderne Technik und Verfahren fast vollständig aus Wiesen verdrängt. Es existiert eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die negativen Auswirkungen der modernen Mahd zu reduzieren. Viele davon sind derzeit selbst Fachleuten wenig bekannt. Hier setzt der Praxisleitfaden der LUBW für eine naturverträgliche Mahd an. Hierzu wenige Beispiele: Eine einfache Pendelstange, die vor dem Mähgerät angebracht wird, hilft bei etlichen Tieren, den Fluchtimpuls auszulösen. Für viele Insektenarten ist schon diese kleine vorzeitige Warnung eine lebensrettende Maßnahme. Auch bereits totgesagte, aber prinzipiell naturverträglichere Techniken sind wieder im Kommen. Der sogenannte Balkenmäher wurde in jüngster Zeit weiterentwickelt und ist gegenüber moderner Technik nun wieder konkurrenzfähig. Das wichtigste Instrument einer naturverträglichen Mahd ist und bleibt aber das Belassen von Rückzugsräumen, besser bekannt auch als Insektenschutzstreifen. Zahlreiche Tiere sterben nicht durch die Messer, haben aber nach der Mahd große Schwierigkeiten Schutz und Nahrung zu finden. Und genau dieses bieten die sogenannten Insektenschutzstreifen. Von hier aus kann die Wiese wiederbesiedelt werden, wenn Gras und Kräuter ausreichend nachgewachsen sind. Wer an das Straßenbegleitgrün denkt, der hat in der Regel keine blühenden Kräuter vor dem Auge. Zu Unrecht! Das Straßenbegleitgrün ist in vielen Abschnitten ein wichtiger Lebensraum für etliche Tierarten geworden. Es durchdringt praktisch alle Landschaften und kann von vielen Tieren als Ausbreitungskorridor genutzt werden. Allein in Baden-Württemberg dienen tausende Hektare als Straßenbegleitgrün und werden von Straßenmeistereien gepflegt. Hier hat sich besonders viel zum Positiven verändert: Etliche Kommunen haben erkannt, dass auf kommunalen Grünflächen oftmals weniger mehr ist. Wurde bis vor wenigen Jahren jedes Jahr mehrfach geschnitten, bleiben Gräser und Kräuter heute viel öfter länger stehen. Die Insekten „danken“ es. In Berlin wurden auf einem Mittelstreifen einer vielbefahrenen Straße sogar sehr seltene Insektenarten wie die Heuschreckensandwespe entdeckt! Auch die Gerätehersteller bieten insektenschonende Lösungen: Hier ist die technische Entwicklung so weit, dass der Aufwuchs effizient entfernt werden kann, aber praktisch keine Insekten mehr sterben müssen. Solche neuartige Technik, die speziell für den Insektenschutz entwickelt wurde, sollte künftig zur Standardausrüstung jeder Kommune gehören. Die LUBW hat nun eine 84-seitige Broschüre herausgegeben, in der die Zusammenhänge von Artenschutz und Heuernte durchleuchtet werden. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Verwaltungen und ehrenamtliche Naturschutzakteure. Sie bietet aber auch interessierten Laien einen guten Überblick. Ziel der Broschüre ist es, die Heuernte und die Pflege des Straßenbegleitgrüns naturverträglicher zu gestalten. Neben der Sammlung aller vorhandenen Informationen zu Verfahren und Technik, werden am Ende der Broschüre auch Empfehlungen für die Praxis ausgesprochen. Die Broschüre kann über den folgenden Link im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10580 Schoof, N., R. Luick, A. Zehm, J. Morhard, H. Nickel, J. Renk, L. Schaefer & T. Fartmann (2024): Naturverträgliche Mahd von Grünland und Pflege von Straßenbegleitgrün – Technik, Verfahren, Auswirkungen und Empfehlungen für die Praxis. Naturschutz-Praxis Landschaftspflege 4, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] VERTRAGSNATURSCHUTZ KENNARTEN IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Redaktion: Regina Horn, Birgit Lang Bearbeitung und Text: Regina Horn, Inge Unkel, Birgit Lang, Till Benner; einzelne Kapitel er- gänzt aus: Grundsätze des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz für Vertragsnaturschutz Ken- narten – Kennarten des artenreichen Grünlands – Abbildungen Textteil: Horn, Regina (Titelfoto, S. 7, 14, S. 17, S. 33, Fotos Herbstaspekte S. 42-50), Lang, Birgit (S. 5, S. 6, S. 10, S. 34, S. 41, S. 51 unten), Unkel, Inge (S. 8, S. 12, S. 13), Weber, Torsten (S. 4, S. 51 oben) Abbildungen Kennarten: Ü = Übersichtsbild, D = Detailaufnahme (B Blüte, b Blatt), o = oben, u = unten, l = links, r = rechts Feuchte Standorte: Hohmann, Marie-Luise (23 Ü Prachtn.), Horn, Regina (Titel, 1 Db-o Db-u, 15 Db, 23 Ü D Kuckucks-L., 27 Db, 28 DBb), HORTULUS GmbH, Jaskowski (21 DB Echtes M.), Internet freigegeben - Peters, Kristian, (1 DB Kleiner B.), Keller, Ingeborg (25), Lang, Birgit (17 Ü D, 21 Db Echtes M., 21 Db Kleines M., 26 DBb, 38 Ü D), Mirbach, Erika (28 Ü), Reichenberger (34), Scherer, Rainer (27 Ü), Tauchert, Jens (1 Ü Echter B., 1 Ü Kleiner B., 9 Ü D, 15 Ü DB, 27 DB, 30, 31 Ü D), Weber, Torsten (21 DB Kleines M.) Mittlere Standorte: Dechent, Hans-Jürgen (2 DB-violett, 16 D), Horn, Regina (Titel, 2 Ü D- Frucht, 6 D-r Wiesen-Fl., 6 Skab.-Fl., 6 Kn.-Kratzd., 11 Block rechts, 12 Db, 20 Ü, 22 Db, 24 Ü D gefl. Knab., 26 Db, 28 Db, 29 Ü, 35 Ü D-Frucht DB-u), HORTULUS GmbH, Jaskowski (5, 25 l), Internet: Amalia Gruber – stock.adobe.com (28 Ü ), Internet freigegeben - Thijsses Hof, Svd- molen (36 Db-r), Keller, Ingeborg (25 r), Kortner, Dorothea (24 weitere [1]), Lang, Birgit (6 DB Wiesen-Fl., 17 Ü-r, 32 weiß, 34 Veilchen, 34 Kreuzbl., 36 DB), Schollmayer, Tatjana (18 Ü kl. gelb, 22 DB, 26 Ü DB, 29 DB), Tauchert, Jens (2 DB-weiß, 3, 6 Ü Wiesen-Fl., 8 Ü u. Ü-verblüht, 11 Block links, 12 Ü DB, 7 Ü D, 14 Ü D, 17 Ü-l D, 18 Ü D Rotk., 18 D kl. gelb, 20 D, 24 weitere [2], 28 DB, 29 Db, 32 DB-u, 35 DB-o, 36 Db-l), Weber, Torsten (8 D, 16 Ü, 22 Ü, 24 weitere [3-6], 32 DB-o, 36 Ü) Trockene Standorte: Dechent, Hans-Jürgen (Titel, 19 DBb, 28), Hohmann, Marie-Luise (23 l), Horn, Regina (13 Db-r, 23 r), HORTULUS GmbH, Jaskowski (18, 25 D), Internet: Karin Jähne – stock.adobe.com (25 Ü), Lang, Birgit (17, 38 lr), Schollmayer, Tatjana (4 Db, 37 D), Tauchert, Jens (4 Ü DB, 13 Block links, 13 Ü-r, 19 Ü, 33, 37 Ü), Weber, Torsten (10 Ü D, 34) Layout und Zeichnungen: Regina Horn (Entwurf), Lydia Schlegel, Tatjana Schollmayer (Gestaltung) Weitere Informationen: www.lfu.rlp.de (Kennartenbroschüre als pdf-Datei zum Herunterladen) www.agrarumwelt.rlp.de (website des DLR: Fördergrundsätze, aktuelle Prämienübersicht u. a.) 4. aktualisierte Auflage © Oktober 2023 INHALT Kennartenprogramm Einführung Die wichtigste Vorgabe 5 5 6 Vorgaben und Hinweise zur Nutzung6 Kennartenliste zur Bestimmung der Förderstufe8 Erfassung der Kennarten im Rahmen der Förderung9 Zeitraum für die Arterfassung9 Zielerreichung für die Variante „Artenreiches Grünland – 6 Kennarten“12 Zielerreichung für die Variante „Artenreiches Grünland – 8 Kennarten“13 Kennarten-Erfassungsbogen Sonderfall – Kartierung im zweiten Aufwuchs 15 17 Kennarten nasser bis feuchter Standorte18 Kennarten mittlerer Standorte22 Kennarten (mäßig) trockener Standorte29 Anlagen33 Fachtabelle – Kennarten und Arten der Sammelgruppen 34 Fachtabelle – Geeignete Bestimmungszeiträume für Kennarten bei einschüriger Mahd 38 Ausgewählte Kennarten im vegetativen Zustand und im Herbstaspekt 41 3 4 KENNARTENPROGRAMM Einführung Ziel des Kennartenprogramms ist der Erhalt und die Entwicklung von artenreichem Grün- land. In der Regel wachsen solche blütenrei- chen „bunten“ Wiesen auf den weniger er- tragreichen Böden, sie sind langjährig durch eine hieran angepasste meist extensive Be- wirtschaftung entstanden. In den letzten Jahren sind viele dieser Flächen entweder aufgegeben worden, weil sich die Nutzung nicht mehr rentiert hat, oder sie wurden aufgedüngt, zum Teil trockengelegt, und die Nutzung wurde intensiviert. Beides hat dazu geführt, dass die landschaftsprägende Arten- vielfalt von Flora und Fauna in den vergange- nen Jahrzehnten auf Grünland stark abge- nommen hat. Wesentliche Vorgaben der „Grundsätze“, der verbindlichen Handlungsanleitungen, sind in dieser Broschüre zusammengefasst und in Bezug auf die Kennartenmethodik näher erläutert. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich sowie als pdf-Datei unter www. agrarumwelt.rlp.de. Das Programm „Kennarten des arten- reichen Grünlands“ wird in den Varianten für 6 und für 8 Kennarten angeboten. Beim Kennartenprogramm wird anstelle von Nutzungsauflagen der angestrebte Zustand durch das Vorkommen von leicht zu bestim- menden Grünlandarten (Kennarten) nachge- wiesen. Um die Ziele zu erreichen, bewirt- schaften die Landwirte und Landwirtinnen in eigener Regie die Flächen so, dass der Arten- bestand erhalten beziehungsweise verbessert wird, auf keinen Fall aber eine Verschlechte- rung eintritt. Mit diesem ergebnisorientierten Ansatz soll die Bewirtschaftung flexibilisiert und die Eigenverantwortung der Bewirtschaf- tenden im Sinne des Leitbildes „Naturschutz durch Nutzung” gestärkt werden. Zu den Kennarten zählen leicht erkennbare Pflanzen wie Glockenblumen und Rot-Klee. 5
Origin | Count |
---|---|
Bund | 828 |
Land | 76 |
Wissenschaft | 2 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 790 |
Text | 73 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 30 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 90 |
offen | 795 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 831 |
Englisch | 127 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 3 |
Bild | 8 |
Datei | 6 |
Dokument | 20 |
Keine | 571 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 306 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 619 |
Lebewesen & Lebensräume | 896 |
Luft | 472 |
Mensch & Umwelt | 896 |
Wasser | 689 |
Weitere | 879 |