Am Standort existiert bereits eine nach dem BImSchG genehmigte Anlage. Der Antragsteller plant die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage. Die geplante Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet folgende Maßnahmen: Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage zur Erzeugung von Biomethan (Erdgasqualität) aus Biogas einschl. aller erforderlichen technischen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen. Weiterhin werden Änderungen an den Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Es kommt somit zu einer Änderung der Parameter der Biogasanlage (Rohbiogasproduktion). Durch den Antragsgegenstand kommt es zu keiner Änderung der maximalen Gaslagermenge (Biogas) auf dem Anlagengelände. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG werden die erforderlichen Nachweise (Beschreibungen, Rechnungen, Zeichnungen, Formblätter) zusammengestellt und mit den vorliegenden Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.
Wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch die Aufstellung einer Biogasaufbereitungsanlage mit einer Produktionskapazität von 2,9 Mio Nm³/a Biogas.
Die LSKD Bioenergie GmbH & Co. KG beantragt folgende Änderung und Erhöhung der Einsatzstoffe für den Betrieb ihrer Biogasanlage in Verbindung mit einer Gasaufbereitungsanlage am Standort Arendsee OT Dessau:
Die Danpower GmbH plant im Rahmen einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG am Standort der Biogasanlage (BGA) Wanzleben neben einer Inputanpassung die künftigen Nutzungsänderungen der bereits vorhandenen Behälter, die Erneuerung Gasspeicher auf den beiden vorhandenen Gärrestbehältern, die Aufstellung weiterer technischer Anlagen und die Errichtung eines weiteren Stahlbetonbehälters (2. Fermenter), inkl. Technikanbau. Diese Maßnahme dient der Schaffung besserer Voraussetzungen zur Bewirtschaftung und Effektivität der BGA Wanzleben, um auch zukünftig zur effizienten und nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Für die Modernisierung des Heizkraftwerks (HKW) Wanzleben werden die beiden bisher vorhandenen Blockheizkraftwerke (BHKW) am Standort des HKW (ca. 200 m nördlich der BGA) aus der Bestandsgenehmigung herausgelöst. Für die Aufstellung eines neugeplanten BHKW wird separat ein Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde (Landkreis Börde) gestellt. Geplante Änderungen sind: -Änderung der Eingangsstoffe; Errichtung und Betrieb eines neuen Fermenters (2) mit gasdichter Betondecke und Technikanbau; -Umnutzung Güllevorgrube als Prozesswasserbehälter; -Errichtung und Betrieb eines Separators auf der geplanten Abwurfbox mit Lagerfläche für den separierten Gärrest; -Umnutzung des Anmaischbehälters als Fermenter (1) mit gasdichter Betonabdeckung; -Errichtung eines neuen Pumpenhauses zwischen dem Fermenter (1) und dem Prozesswasserbehälter; -Umnutzung des Fermenters als Gärrückstandsbehälter (1) mit neuem Gasspeicher; Errichtung und Betrieb einer Abfüllfläche; -Umnutzung des Nachgärbehälters als Gärrückstandsbehälter (2) mit neuem Gasspeicher; -Errichtung und Betrieb einer neuen Biogasreinigungsanlage und Kühlung; -Rückbau der alten Biogasreinigung am Standort
Die Pfeiffer und Langen GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Bio-gasanalage mit der Anlagen-Nr.: 01 (HA-Nr.:01), bestehend aus drei Anlagenteilen (AN). Die-se werden als AN-NR:01.40 zusammengefasst und sind eine Anlage zur Erzeugung von Bio-gas, eine Anlage zur Aufbereitung von Biogas und eine Lagereinrichtung für Biogas. Als das für die Anlage benötigte Substrat werden ausschließlich Nebenprodukte aus der Zuckerfabrik genutzt. Die anfallenden Gärreste wiederum werden als Wirtschaftsdünger für die Landwirtschaft verwendet.
Die Firma Biogas Produktion Holleben GmbH betreibt am Standort in Holleben eine Biogasanlage mit einer Biogasaufbereitungsanlage und einer BHKW-Motoren-Anlage. Die geplanten Änderungen dienen der Erhöhung der Lagerkapazitäten für Gärrückstand sowie der Steigerung der Effizienz der Anlage.
Die Firma eCG Bioenergie GmbH, Osterstraße 63, 30159 Hannover, beantragte mit Antrag vom 26.02.2024, zuletzt ergänzt am 06.11.2024, gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 19 BImSchG die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Biogasanlage bei Glentorf, an der L294 zwischen Heiligendorf und Niendorf gelegen. Die Änderung besteht in der Erweiterung und Änderung der Zusammensetzung der Einsatzstoffe sowie in baulichen und technischen Anpassungen insbesondere der Biogasaufbereitungsanlage. Die beantragte Änderung der Zusammensetzung der Einsatzstoffe hat zur Folge, dass sich die bisherige Zuordnung der Anlage zur Nr. 1.15 (V) ändert und diese fortan der Nr. 8.6.3.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV unterfällt.
Die Biogas Produktion Altmark GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Biometha-naufbereitungsanlage als Erweiterung ihrer bestehenden Biogasanlage (BGA) in Goldbeck / Plätz Stendal. Vertreten wird die Biogas Produktion Altmark GmbH dabei durch die Hitachi Zosen Inova Schmack GmbH. Der Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt in der grundlegenden Umstellung der Biogasverwertung von Vor-Ort-Verstromung durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) hin zu Biogasaufbereitung zu Biomethan. Gegenwärtig wird das gewonnene Rohbiogas im BHKW zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt. Dies versorgt unter anderem eine Holztrocknung. Im Rahmen des Vorhabens wird eine Biogasaufbereitungsanlage errichtet und der Großteil des Rohbiogases zu Biomethan aufbereitet, welches in das Gasnetz eingespeist werden soll. Im diesem Zuge wird die Holztrocknung zurückgebaut. Bestandteil des Antrages sind dabei folgende Anlagen und Nebenanlagen: • Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage • Errichtung und Betrieb einer Regenerativen Nachverbrennungseinheit (RNV) • Errichtung und Betrieb einer Biogaskonditionierung • Errichtung und Betrieb eines Kondensatsammlers Als das für die Anlage benötigte Biogas wird bis zu 1000 m3/h in der Hauptanlage erzeugtes Rohbiogas verwendet. Dieses wird in der Biogasaufbereitungsanlage nach dem Prinzip der Permeabilität über ein Membransystem zu 530 m3/h Biomethan aufbereitet. Das gewonnene Biomethan wird odoriert und konditioniert sowie auf den erforderlichen Einspeisedruck verdichtet. Die Einspeisung erfolgt in das bestehende Erdgasnetz der Ontras Gastransport GmbH. Das im Prozess als Nebenprodukt entstehende Schwachgas wird in der Regenerativen Nachverbrennungseinheit (RNV) im Gegenstrom verbrannt. Diese dient damit als Abluftreinigungsanlage der ausgefilterten Gase der Aufbereitungsanlage.
Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage, 5,132 MioNm³/a Verarbeitungskapazität
Die WF Energie GbR Michael Wittmann, Fuchsmühle 42, 92714 Pleystein, hat am 10.07.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 231/1, 250/1 und 250 der Gemarkung Miesbrunn beantragt. Merkmale des Vorhabens: Der Genehmigungsantrag der Biogasanlage umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der installierten Leistung auf 2.168 kW (5.246 kW Feuerungswärmeleistung) - Montage eines zweiten BHKW mit 400 kW (Feuerungswärmeleistung 1.050 kW) und eines dritten BHKW mit 1.558 kW (Feuerungswärmeleistung 3.651 kW) - Erhöhung der elektrischen Leistung des bestehenden BHKW von 190 kW (Feuerungswärmeleistung 495 kW) auf 210 kW (Feuerungswärmeleistung 545 kW) - Produktionskapazität von Rohgas liegt bei ca. 1,719 Mio. Normkubikmeter je Jahr - Einbau des BHKW-Gebäudes mit einem weiteren Stellplatz für BHKW - Errichtung und Betrieb zwei neuer Trafos mit 1250 kVA - Neubau einer Biogasaufbereitung (Aktivkohlefilter) - Änderung der Substratmenge auf 26,7 t/Tag - Neubau eines Gärrestlagers Ø 26x8 m aus Ortbeton, Stahlbeton mit der Verkleinerung des bestehenden Teiches - Neubau eines Abfüllplatzes - Errichtung und Betrieb eines Havarie-Walls - Errichtung und Betrieb eines weiteren Silos - Betrieb einer stationären Gasfackel Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 4 Abs. 1 BImschG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 u. Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV). Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nummern 1.2.2.2 u. 8.4.2.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
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