Die Danpower Energie Service GmbH betriebt am Standort in Berkau eine Biogasanlage (BGA), welche im Jahr 2007 in Betrieb gegangen ist. Aufgrund des endenden Vergütungszeitraumes soll die BGA für den Post-EEG-Betrieb vorbeireitet werden und das Betriebsmodul von der Verstromung hin zur Biomethaneinspeisung umgestellt werden.
Die Papierfabrik Palm betreibt am Standort Eltmann die Papiermaschinen PM 1 und PM 3 zur Produktion von Zeitungsdruckpapieren auf Altpapierbasis. Die bei der Papierproduktion anfallenden Abwässer sowie die Sanitärabwässer werden in der Betriebskläranlage biologisch und gereinigt und im Anschluss in den Main eingeleitet. Ein Teil des aufbereiteten Abwassers wird in den Produktionsprozess zurückgeführt. Im Zuge der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen soll die Betriebskläranlage ertüchtigt werden. Wesentliche Auswirkungen der Ertüchtigung sind ein geringerer Energiebedarf für die Belebung, die Erzeugung und Einspeisung von Biomethan, ein verringerter Chemikalienbedarf (Nährstoffe) und geringerer Schlammanfall.
Sachsen-Anhalt zählt nicht nur beim Ausbau von Windkraft und Photovoltaik bundesweit zu den Vorreitern. Rund drei Millionen Megawattstunden Strom werden bereits heute im Land mit Bioenergie erzeugt; hinzu kommen 1,9 Terrawattstunden (TWh) Biomethaneinspeisung. In den vergangenen Monaten wurde jedoch zwischen Bund und Ländern um die Förderhöhe und damit um die Perspektiven der Bioenergie gerungen. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann zufrieden, denn Bundestag und Bundesrat haben einer Erhöhung der Förderung in den Jahren 2025 und 2026 zugestimmt. „Ich freue mich, dass die Intervention der Länder beim Bund dazu geführt hat, dass wir die wirtschaftlichen Perspektiven für die Bioenergie in Deutschland noch vor der Bundestagswahl zumindest kurzfristig absichern konnten“, erklärte Willingmann am Mittwoch. „Ich bin davon überzeugt, dass Bioenergie in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energie- und Wärmewende leisten kann“, so Willingmann weiter. „Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Windkraft und Photovoltaik steuerbar ist. Deshalb hoffe ich, dass die künftige Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Bioenergie schaffen wird.“ Zuletzt lag der Anteil der Biomasse an der gesamten Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 12,4 Prozent. Mit Gestehungskosten von 18 Cent pro Kilowattstunde ist Biomasse jedoch teurer als Windstrom mit acht Cent oder Sonnenstrom mit vier Cent pro Kilowattstunde. Aus diesem Grund wollte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Förderung von Bioenergie im vergangenen Jahr begrenzen. Nach den Plänen des BMWK sollte die deutschlandweit installierte Leistung von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Weniger Förderung hätte in diesem Fall zu einem erheblichen Rückgang der Bioenergie in Sachsen-Anhalt führen können, da in den kommenden fünf Jahren 170 der landesweit 482 Biogasanlagen nach zwanzigjähriger Betriebslaufzeit aus der EEG-Förderung herausfallen. „Insoweit bin ich froh, dass es dazu nicht kommt“, erklärte Willingmann. „Es hat sich ausgezahlt, dass die Energieministerinnen und -minister der Länder Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im vergangenen November bei der Energieministerkonferenz in Brunsbüttel darauf hingewiesen haben, dass Bioenergie als steuerbare Energie neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken gebraucht wird. Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es nun sein, über die Jahre 2025 und 2026 hinaus vernünftige Rahmenbedingungen für Bioenergie zu schaffen. Dazu zählt für mich auch, dass Bioenergie einen höheren Stellenwert in der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung einnehmen muss.“ Für das laufende Jahr wurde das Ausschreibungsvolumen von 400 auf 1.000 Megawatt erhöht, für 2026 von 300 auf 800 Megawatt. Ab 2027 plant der Bund vorerst weiterhin mit niedrigen Volumina (2027: 326 MW; 2028: 76 MW), so dass sich hier bereits abzeichnet, dass die Diskussion über die Rolle der Bioenergie im Rahmen der Energie- und Wärmewende weitergehen wird. Gegenstand des Energiepakets war zudem die Erhöhung der Flexibilitätsprämie von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt (kW). Die Flexibilitätsprämie ist als finanzieller Anreiz gedacht, damit Biogasanlagen so aufgerüstet werden, dass sie netzdienlich betrieben werden können; also insbesondere zu wind- oder sonnenarmen Zeiten. „Die Prämie zielt insoweit schon auf die Rolle ab, die Bioenergie in den nächsten Jahren spielen sollte“, so Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Errichtung eines Flüssiggastanklagers (29,9 t) im Zuge der Errichtung eine Biogaseinspeiseanlage
Errichtung eines Flüssiggastanklagers (29,9 t) im Zuge der Errichtung eine Biogaseinspeiseanlage
Der Zweck der Anlage ist weiterhin die Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen und Wirt-schaftsdünger zur Gewinnung von Biogas. Durch die geplante Änderung/ Erweiterung soll neben der bestehenden Biogasverwertung mittels BHKW-Anlage eine Biogasaufbereitungsan-lage (BGAA) entstehen, welche den Hauptteil des am Standort produzierten Biogases zu Bi-omethan veredelt und über eine Biogaseinspeiseanlage (BGEA) an das Erdgasnetz übergibt. Das bei der Veredelung anfallende Schwachgas wird über eine regenerative Nachverbren-nung (RNV) gereinigt und an die Atmosphäre abgegeben.
Die W + S Bioenergie GmbH & Co. KG, Dosfelder Straße 7, 26904 Börger, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch Änderung der Inputstoffe und Erhöhung der jährlichen Gasproduktion, Umnutzung des bisherigen Nachgärers zum Fermenter II, Errichtung eines zweiten Feststoffeintrages mit Flüssigfütterung, Umnutzung des bisherigen Lagerbehälters I zum Nachgärer, Austausch der Tragluftfolienabdeckung auf dem bisherigen Lagerbehälter II (jetzt Lagerbehälter I) und Standortverschiebung, Errichtung einer Mistlagerhalle, Errichtung eines Separators und einer Lagerhalle für Separationsgut, Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage zu Biomethan in Erdgasqualität zur Einspeisung in das öffentliche Netz, Rückbau des Verladeplatzes II sowie Änderung des Havariewalles. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 500 kW elektrische Leistung, 1,3 MW Feuerungswärmeleistung und 4,726 Mio. Nm³/a Rohbiogas haben. Die Biogasaufbereitungsanlage soll eine Verarbeitungskapazität von max. 7,884 Mio. Nm³/a haben. Das geplante Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Börger, Flur 13, Flurstücke 3/3 und 3/4. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.1, Nr. 1.11.2.1, Nr. 9.1.1.3 u. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Die Agrargenossenschaft Emden betreibt am Standort in der Gemeinde Altenhausen OT Emden eine Anlage zur Erzeugung von Biogas durch anaerobe Vergärung organischer Inputstoffe. Eingesetzt werden nachwachsende pflanzliche Rohstoffe (NaWaRo), Rindermist und -gülle aus der benachbarten Tierhaltungsanlage im flexiblen Mengenverhältnis. Das erzeugt Biogas wird in Gasspeichern, die in Form von Tragluftdächern auf dem Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager 1 aufgesetzt sind gespeichert und mittels zweier Blockheizkraftwerke für die Einspeisung in das öffentliche Netz verstromt. Die dabei ebenfalls erzeugte Wärme wird innerbetrieblich für Heizzwecke, u. a. für die Aufrechterhaltung der notwendigen Betriebstemperatur für den Vergärungsprozess genutzt. Bedingt durch die Förderung von emissionsmindernden Maßnahmen bei der Güllevergärung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist geplant, den Anteil an der Input-Mischung von Rindergülle und -mist, um rund 15 % zu steigern und gleichzeitig den Einsatz von NaWaRo zu verringern, womit eine tägliche Durchsatzmenge von rund 50,06 t/d einhergeht. Die Änderungen wirken sich nicht auf die Biogasproduktionskapazität von derzeit bis zu rund 2,2 Millionen m³/a aus. Mit Errichtung eines zusätzlichen gasdichten Gärrestlagers (Gärrestlager 2) einschließlich eines darüber installierten Gasspeichers wird eine Lagermenge für die anfallenden Gärreste von rund 8.389 m³ erreicht, gleichzeitig eine Lagerdauer über einen Zeitraum von 6 Monaten gewährleistet und die Lagerkapazität für Biogas von rund 3,246 t auf 4,414 t erhöht. Die Menge des zu verbringenden Gärrests erhöht sich von 12.485,37 t/a auf 15.432,65 t/a. Zur Sicherstellung, dass im Havariefalle keine wassergefährdenden Stoffe das Betriebsgelände verlassen, ist die Umwallung der Anlage und Schaffung eines Rückhaltevolumens vorgesehen.
Errichtung eines Flüssiggastanklagers (29,9 t) im Zuge der Errichtung einer Biogaseinspeiseanlage
Errichtung eines Flüssiggastanklagers im Zuge der Errichtung eine Biomethaneinspeiseanlage
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