Das Projekt "Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Richtlinie (EU) 2023/2413 Artikel 29 -31 a, Anhang V und VI sowie der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/996 und (EU) 2022/2448" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2023/2413 für erneuerbare Energien (RED) am 20. November 2023 wurden unter anderem neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitskriterien und die Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung bei der Förderung von Stromerzeugung und der Herstellung von Kraftstoffen aus Biomasse aufgestellt. Zur nationalen Umsetzung müssen die Biostrom-Nachhaltigkeits-VO (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-VO (Biokraft-NachV) angepasst werden. Dazu sollen EU-rechtlich unbedingt erforderlichen Anpassungserfordernisse, sowie der Handlungsspielraum für national darüberhinausgehende Regelungen ermittelt werden. Es sind die jeweiligen Auswirkungen der Regelungsoptionen auf die Nutzung relevanter Biomasseströme sowie auf Biodiversität, Luft- und Bodenqualität abzuschätzen. Darüber hinaus sollen vor dem Hintergrund des Biodieselskandals und der vermuteten Betrugsfälle bei der Biokraftstoffdeklaration in 2023 Möglichkeiten geprüft werden, das nationale Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsnachweisverfahren im Hinblick auf eine verbesserte Betrugsprävention auszugestalten.Unter enger Einbindung der Branche sollen konkrete Umsetzungsempfehlungen anhand von Praxisbeispielen erarbeitet werden.Im Sinne einer Optimierung des bestehenden Systems soll darüber hinaus das bestehende Verfahren zur Aufnahme eines Rohstoffes in Codeliste das nachhaltigen Biomassesystems NABISY (Nabisy-Biomasse-Codeliste) qualitativ verbessert und damit nachvollziehbarer und nachhaltiger gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Vorschläge für Inhalt und Format einer regelmäßigen Evaluierung der Nachhaltigkeitsverordnungen erarbeitet werden. Dies schließt auch Vorschläge zur Revision der bisherigen Fortschrittsberichte der BLE ein.
Das Projekt "Teilvorhaben B: Weiterentwicklung Teilmethode Benefit und Software" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Bislang gibt es vergleichsweise wenige Veröffentlichungen zur integrierten Analyse und Bewertung der Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass bis vor kurzem ein global einheitliches und akzeptiertes Zielsystem bzw. Bewertungsmaßstab fehlte, der nun aber mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen Nachhaltigkeitszielen vorliegt. Produkt-Nachhaltigkeits-Analysen sind im politischen Raum vielfach gefordert: Beispiele sind neben der Agenda 2030 die Ökodesignrichtlinie, Ausnahmeanträge nach dem Chemikaliengesetz REACH bei der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, beim Nachweis menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, beim Nationalen Programm Nachhaltiger Konsum, bei Produktlabels, bei 'Runden Tischen' (Textilien, Palmöl) u.a.m. Aufgrund der laufenden oder sich anbahnenden Transformationen gibt es in der Wirtschaft eine erhebliche Unsicherheit über künftige Konsumbedürfnisse, und daraus resultierend den Bedarf für eine weiterentwickelte Nutzenanalyse. Ziel des Projekts ist daher eine integrierte Weiterentwicklung der Produktnachhaltigkeitsanalyse und -bewertung.
Das Projekt "Teilvorhaben A: Sustainability Imprint" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Private Universität Witten,Herdecke gGmbH, Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) durchgeführt. Bislang existieren überraschenderweise kaum Veröffentlichungen zur integrierten Analyse und Bewertung der Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass bis vor kurzem ein global einheitliches und akzeptiertes Zielsystem bzw. Bewertungsmaßstab fehlte. Mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen Nachhaltigkeitszielen liegt dies nun vor. Über Ökobilanzen hinaus sind Produkt-Nachhaltigkeits-Analysen und integrierte Nachhaltigkeitsbewertungen im politischen Raum aber vielfach gefordert: Beispiele sind neben der Agenda 2030 die Ökodesignrichtlinie (mit Ökobilanzen und Lebenszykluskostenrechnungen), Ausnahmeanträge nach dem Chemikaliengesetz REACH (mit verbindlicher Durchführung einer Socio-economic Analysis), bei der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, beim Nachweis menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, beim Nationalen Programm Nachhaltiger Konsum, bei Produktlabels, bei 'Runden Tischen' (Textilien, Palmöl) u.a.m. Auf EU-Ebene wird mit dem Product Environmental Footprint (PEF) ein weiteres normativ vorgegebenes Analysetool etabliert, allerdings nur für die ökologische Dimension. Aufgrund der laufenden oder sich anbahnenden Transformationen gibt es in der Wirtschaft eine erhebliche Unsicherheit über künftige Konsumbedürfnisse, und daraus resultierend den Bedarf für eine weiterentwickelte Nutzenanalyse. Ziel des Projekts ist daher eine integrierte Weiterentwicklung der Produktnachhaltigkeitsanalyse und -bewertung.
Das Projekt "Status quo der dezentralen Ölgewinnung - bundesweite Befragung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, Technologie- und Förderzentrum durchgeführt. Problemstellung: Die Zahl dezentraler Ölsaatenverarbeitungsanlagen in Deutschland stieg bis zum Jahr 2007 stetig an. Rund 600 dezentrale Ölmühlen waren bekannt. Haupterzeugnisse sind das Eiweißfuttermittel Presskuchen und Rapsölkraftstoff. Bedingt durch niedrige Mineralölpreise sowie steigende Energiesteuerabgaben auf reine Biokraftstoffe verminderte sich die Wettbewerbsfähigkeit von Rapsölkraftstoff. Der starke Rückgang des Absatzes am Kraftstoffmarkt führte dazu, dass dezentrale Ölmühlen ihre Produktion stark drosselten oder ganz stilllegten. Die Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und die höheren Anforderungen der DIN 51605 haben für dezentrale Ölmühlen weitere finanzielle Belastungen zur Folge, die die Betreiber vor große Herausforderungen stellen. Zielsetzung: Ziel der Befragung ist es, die aktuelle Anzahl in Produktion befindlicher dezentraler Ölmühlen zu erheben, Massenströme der Rohstoffe und der erzeugten Produkte zu erfassen und Aussagen über die Bedeutung des Erwerbszweigs 'Dezentrale Ölsaatenverarbeitung in Deutschland' abzuleiten. Abgefragt werden neben den allgemeinen Daten zum Betreiber bzw. Betrieb, grundlegende Informationen zur technischen Ausstattung sowie Daten zur Qualität von Saat und Öl, zu Preisen und Erlösen, aber auch zum Absatz, Vertrieb und Logistik. Außerdem werden Informationen zur Anlagenkonzeption bei der Produktion von Rapsölkraftstoff gemäß der neuen DIN 51605, zum Qualitätsmanagement bei der Produktion sowie über Vorkehrungen zur Einhaltung steuerrechtlicher Anforderungen erfasst. Arbeitsschwerpunkte: Aktualisierung der Adressendatenbank über Standorte dezentraler Ölmühlen - Überarbeitung und Aktualisierung des Fragebogens in Abstimmung mit der UFOP - Durchführung der schriftlichen Befragung - Durchführung telefonischer Interviews bei ausgewählten Adressaten - Datenauswertung - Schriftliche Berichtabfassung - Veröffentlichung der Ergebnisse in der Schriftenreihe des TFZ.
Das Projekt "Naturschutzstandards für den Biomasseanbau - NaSchuSta" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Institut für angewandte Forschung durchgeführt. Das Vorhaben dient zum einen der systematischen Erfassung der aus Naturschutzsicht erkennbaren Chancen und Gefährdungen durch den Anbau von Biomasse. Zum anderen sollen im Dialog mit unterschiedlichen Akteuren Möglichkeiten für Standards aufgezeigt werden, die einen weitestgehend naturverträglichen Anbau von Biomasse ermöglichen. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen, regionalen Unterschieden, Problemlagen und Potenzialen werden dabei gleichermaßen verschiedene betriebliche Ausrichtungen und alternative Anbausysteme (inkl. Low-Input-Systemen) betrachtet.Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Instrumenten zur Steuerung des Biomasseanbaus zu ermitteln und konkrete Empfehlungen für die Gestaltung von Steuerinstrumenten aus Sicht des Naturschutzes zu geben. Zu erwarten sind Ergebnisse, die auf Bundesebene für die Weiterentwicklung des EEG, der Biokraftstoffquotennachhaltigkeitsverordnung, der guten fachlichen Praxis, der Cross Compliance Anforderungen sowie der freiwilligen Instrumente (Agrarumweltprogramme, Vertragsnaturschutz) nutzbar sind.Nachfolgend stehen erste Arbeitsergebnisse zum Download bereit, die am 07.02.2008 im Rahmen des ersten Treffens der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG1) vorgestellt wurden.
Das Projekt "Senkung der THG-Emissionen in landwirtschaftlichen Produktionsverfahren zur Erzeugung von Biokraftstoffen durch Leguminosenanbau und produktionstechnische Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Der Energiepflanzenanbau ist ein wichtiger Bestandteil der Biokraftstoff-Wertschöpfungskette mit möglichen Treibhausgas(THG)-Einsparpotentialen. Die Höhe der Feldemissionen hängt vom N-Aufwand und der Intensität der Bodenbearbeitung sowie dem damit im Zusam menhang stehenden Dieselkraftstoffeinsatz ab. Das Projekt soll mit Mitteln der Fruchtfolgegestaltung, Produktionstechnik und des standortgerechten Anbaus dazu beigetragen, THG-Feldemissionen in Anbausystemen mit Biokraft stoff-Produktketten entsprechend der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung zu reduzieren. Der Einbeziehung von Leguminosen in die Fruchtfolge kommt dabei eine besondere Be deutung zu, da für ihren Anbau keine N-Dünger benötigt und darüber hinaus den Folgefrüch ten 40 bis 60 kg N/ha aus der Bindung des Luftstickstoffs zur Verfügung gestellt werden. Datengrundlage für das Projekt ist eine mehrfaktorielle Versuchsanlage mit den Biokraft stoffpflanzen Winterraps und Winterweizen an den mecklenburgischen Standorten Gülzow, Vipperow und Tützpatz. Es soll der Vorfruchteffekt von Leguminosen (Erbsen und Lupinen) im Vergleich zur nichtlegumen Vorfrucht Winterweizen über N-Steigerungsversuche in den Nachfrüchten Winterweizen und Winterraps und daraus resultierende N-Produktionsfunktionen ermittelt werden. Um zu untersuchen, welche Kraftstoffeinsparungen mit welchen erträglichen Auswirkungen verbunden sind, wird eine pfluglose Bestellung mit der Pflug-Boden-bearbeitung verglichen. Somit können im Ergebnis der Feldversuche die möglichen Ein sparungen bezüglich N-Einsatz und Dieselkraftstoff quantifiziert und spezifische THG-Minderungspotentiale aufgezeigt werden.
Das Projekt "Baseline Studie zu Biokraftstoffen 2008" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft mbH durchgeführt. Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.
Das Projekt "Assessing the EC ILUC proposal - Dutch National Impact Assessment" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft mbH durchgeführt. Die Europäische Union hat als erste Region weltweit verpflichtende Nachhaltigkeitsstandards für Biokraftstoffe eingeführt. Auf EU-Ebene wird derzeit über ergänzende Maßnahmen der Biokraftstoffpolitik diskutiert, um indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) als Folge der Biokraftstoffproduktion entgegen zu wirken. Die Europäische Kommission hat die Einführung einer Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe und Anreize für fortschrittlichere Biokraftstoffe vorgeschlagen. Des Weiteren wird eine Berichtpflicht zu indirekten Treibhausgasemissionen von Biokraftoffen im europäischen Markt für Kraftstofflieferanten vorgeschlagen. Ecofys hat für die niederländische Regierung die vorgeschlagenen politischen Maßnahmen untersucht und deren Auswirkungen auf den niederländischen und europäischen Biokraftstoffsektor analysiert. Die Ergebnisse wurden zusammen mit einem Überblick über den niederländischen Biokraftstoffmarkt und einer Untersuchung des dem Kommissionsvorschlag zugrundeliegenden Impact Assessment in einem Bericht veröffentlicht.
Das Projekt "Regionale und innovative Biokraftstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Höhere Landwirtschaftliche Bundeslehranstalt Francisco-Josephinum durchgeführt. Problem-/Aufgabenstellung: Projektauftrag ist, zum Ziel der Biotreibstoffdirektive, die für 2010 einen 5,75 Prozent-Anteil der Biotreibstoffe am europäischen Markt vorsieht, beizutragen. Dazu soll: Ein Beitrag zur Sicherung der Rohstoffbasis geleistet werden. Dies soll durch die Demonstration der Eignung einer breiten Rohstoffbasis einschließlich neuer landwirtschaftlicher Rohstoffe, recycelter Rohstoffe und tierischer Fettabfälle erfolgen. Die Eignung dieser Treibstoffe im Zielmarkt 'Öffentliche und kommerzielle Transporte von Personen und Waren in Kommunen' demonstriert werden. Dies deshalb, weil hier die Umweltvorteile am meisten zum Tragen kommen und die stärkste Unterstützung durch die Politik erwartet wird. Im Teilbereich 'Local Biodiesel' werden Informationen über erfolgreiche Modelle der Sammlung und Aufbereitung von Altfetten und der Produktion zusammengetragen und verbreitet. Dies soll zur Errichtung von ein oder zwei Demonstrationsanlagen führen. Im Teilbereich 'Innovative Biodiesel' werden folgende Aufgaben behandelt: Auswahl geeigneter Rohstoffe für optimale Mischungen in Hinblick auf Kosten und Produktion; Durchführung von Motorversuchen und die Demonstration der Eignung für städtische Flotten; Durchführung von Trainingskursen für Flottenbetreiber und die Verbreitung von Informationen. FJ-BLT arbeitet im Teilbereich 'Innovative Biodiesel' und behandelt dabei: Erzeugung von Versuchskraftstoffen im Labor und in einer Pilotanlage; Entwicklung der Rezepturen und die Untersuchung der Versuchskraftstoffe; Nachweis der motorischen Eignung ausgewählter innovativer Kraftstoffe durch Motor-Dauerläufe mit einem Einzylinder-Versuchsmotor. Ergebnisse der Arbeiten von FJ-BLT: Auf Basis aller Versuchsergebnisse von Labor- und Motortests werden sogenannte 'Blending Recipes' entwickelt. Dies sind Empfehlungen für Rohstoffmischungen, die zu optimalen Eigenschaften des entstehenden Biodiesels führen. Zusammen mit einer umfangreichen Datenbank über die physikalischen, chemischen und verbrennungstechnischen Eigenschaften von Biodiesel aus verschiedenen Rohstoffquellen werden diese 'Blending Recipes' ein wesentliches Ergebnis des Projektes darstellen.
Der Verordnungsentwurf wurde am 24.11.2021 in der 161. Kabinettsitzung der Bundesregierung beschlossen. Mit den Regelungen werden Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen im Bereich der Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung aus Biomasse aus der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie – RED II) in nationales Recht umgesetzt. Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsverordnungen wird in Umsetzung der EU Vorgaben von flüssiger um gasförmige und feste Bioenergieträger erweitert. Weiterhin werden Anlagenschwellenwerte (bezogen auf die Gesamtfeuerungswärmeleistung in MW) für die Anwendung der Vorgaben der BioSt-NachV festgelegt. Die Regelungen sehen Erweiterungen der einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien und Maßgaben zur Treibhausgaseinsparung vor. Zünftig unterliegen neben landwirtschaftlicher nun auch forstwirtschaftliche Biomasse den Vorgaben der BioSt-NachV und Biokraft-NachV. Zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union und der damit verbundene Ausbau erneuerbarer Energien haben in den letzten Jahren europaweit zu einem Anstieg des Biomasseverbrauchs geführt. Doch der massive Anbau nachwachsender Rohstoffe, wie beispielsweise Mais oder der Import von Palmöl, bringt auch Risiken für die biologische Vielfalt mit sich. Die neuen Vorgaben zielen darauf, das Risiko negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, z.B. durch die Inanspruchnahme von Biomasse auf Flächen mit hohem Wert für die Biodiversität und Treibhausgasemissionen bei der Nutzung der Biomasse als erneuerbare Energie, zu mindern. Die Verordnung ist am 07.12.2021 in BGBl. veröffentlich worden und damit am 08.12.2021 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Origin | Count |
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Bund | 11 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 9 |
Gesetzestext | 2 |
License | Count |
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open | 11 |
Language | Count |
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Deutsch | 11 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 9 |
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