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reGIOcycle Abschlussveranstaltung

Nach fast fünfjähriger Laufzeit wird das vom Umweltcluster Bayern koordinierte Projekt "reGIOcycle" 2025 abgeschlossen. Bei der Abschlussveranstaltung am 12. November 2024 im Umweltbildungszentrum Augsburg, an der rund 50 Personen teilnahmen, wurden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Zudem entwickelten die Teilnehmenden in einer „Zukunftswerkstatt“ Ideen für ein plastikfreies Augsburg bis zum Jahr 2050. Ein zentraler Programmpunkt war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Laforsch, der die Problematik von Mikroplastik in der Umwelt und mögliche Lösungsansätze darstellte. Im Rahmen des Projekts wurden in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen und der lokalen Wirtschaft Fortschritte bei der Vermeidung, Substitution und Verwertung von Kunststoffen erzielt. Ein wesentlicher Bestandteil war der „Augsburger Becher“, ein Mehrwegbechersystem für Kaltgetränke, das in der Innenstadt sowie bei Veranstaltungen wie der Kanu-WM 2022, dem Modular Festival und den Augsburger Nächten genutzt wurde. Ergänzend wurde eine Variante des Bechers aus biobasiertem Kunststoff entwickelt. Auch auf dem Augsburger Stadtmarkt wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Mülltrennung umgesetzt. Ein weiterer Fokus lag auf der Teilnahme der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg sowie Aichach-Friedberg an der bundesweiten #biotonnenchallenge 2023. Diese hatte die Reduzierung von Fremdstoffen im Bioabfall zum Ziel. Der Landkreis Aichach-Friedberg konnte hierbei die bundesweit größte Verbesserung erreichen. Landrat Klaus Metzger vom Landkreis Aichach-Friedberg erklärte: „Die Zusammenarbeit im Projekt hat uns wertvolle Erkenntnisse geliefert, insbesondere beim Umgang mit Biomüll und Kunststoffen. Diese Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage, um die Abfallwirtschaft im Landkreis weiterzuentwickeln.“ Hubert Kraus, stellvertretender Landrat des Landkreises Augsburg, ergänzte: „Die Ergebnisse des Projekts bieten uns hilfreiche Ansätze, um unsere Abfallwirtschaft effizienter und nachhaltiger zu gestalten.“ Reiner Erben, Umweltreferent der Stadt Augsburg, stellte fest: „Das Projekt hat durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure praxisnahe Lösungen hervorgebracht. Es zeigt, dass regionale Ansätze einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten können.“ Die Ergebnisse der „Zukunftswerkstatt“ wurden per Grafik Recording dokumentiert. Die Auswertung der Protokolle ergab folgendes: - Eine Vision für Augsburg im Jahr 2050 Die Teilnehmer:innen entwarfen eine Zukunft, in der Kunststoffe in geschlossenen Kreisläufen zirkulieren und keinerlei Abfälle mehr entstehen. Modernste Technologien wie künstliche Intelligenz sollen Abfalltrennung optimieren, während Bildung für nachhaltige Entwicklung das Bewusstsein der Bevölkerung stärkt. Produkte werden langlebig, reparierbar und vollständig recycelbar gestaltet, Einwegprodukte durch intelligente Mehrwegsysteme wie den „Augsburger Becher“ ersetzt. - Strategien und Maßnahmen Die Zukunftswerkstatt identifizierte zentrale Handlungsfelder, um die Vision einer nachhaltigen Region Augsburg zu verwirklichen. Im Fokus standen Ansätze zur Reduzierung von Kunststoffabfällen, zur Förderung alternativer Materialien sowie zur Optimierung von Recyclingprozessen. Ein übergreifendes Ziel war die Etablierung geschlossener Materialkreisläufe, unterstützt durch technologische Innovationen und interkommunale Kooperationen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit und Bildungsinitiativen soll die Bevölkerung für nachhaltiges Verhalten sensibilisiert werden. Interaktive Formate wie Workshops oder digitale Plattformen bieten eine anschauliche Vermittlung von Wissen über Kreislaufwirtschaft. Kreative Kommunikationsstrategien, wie gezielte Kampagnen und Formate, stellen Recycling und Wiederverwertung in ein positives Licht. Sie nutzen emotionale Ansprache, um die gesellschaftliche Akzeptanz zu steigern und eine aktive Beteiligung zu fördern. Ein ganzheitlicher Ansatz verbindet regulatorische Maßnahmen wie Steueranreize und das Verbot unnötiger Verpackungen mit einer verstärkten Förderung von Mehrwegsystemen. Neue Materialien, darunter biologisch abbaubare Kunststoffe, stellen nachhaltige Alternativen für den Ersatz fossiler Kunststoffe dar. Einheitliche Abfallsysteme und innovative Kommunikationsstrategien fördern effektives Recycling und eine verstärkte Wiederverwertung. Die regionale Zusammenarbeit wird durch kommunale Netzwerke und Zweckverbände gefördert, die Synergien zwischen verschiedenen Akteuren ermöglichen. Nachhaltige Transformation durch Zusammenarbeit „Die Zukunftswerkstatt hat verdeutlicht, wie wichtig den Teilnehmer:innen ein menschenzentriertes Vorgehen ist, das durch technologische Innovationen ergänzt wird. Während modernste Technologien wie KI eine Schlüsselrolle spielen, ist es von gleicher Bedeutung, die Bevölkerung durch gezielte Aufklärungsarbeit und kreative Kommunikationsansätze einzubinden. Nur so lassen sich nachhaltige Lösungen schaffen, die Technologie, Gesellschaft und Umwelt gleichermaßen voranbringen.“, betonte Viktor Klein, Projektkoordinator des reGIOcycle Projekts. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Vernetzung zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame Vision für die Zukunft zu verwirklichen. Mit der Zukunftswerkstatt wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die Region Augsburg auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft zu unterstützen.

Was kommt in die Biotonne?

Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste in die Hausmülltonne oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Biotonne geworfen. Dabei sind es gerade die kalorienreichen Küchenabfälle und Essensreste, die voller Energie stecken und in der Vergärungsanlage besonders viel Biogas produzieren. Im Folgenden finden Sie eine genaue Liste mit den Abfällen, die in die Biotonne dürfen und solche, die nichts in der Biotonne zu suchen haben (Quelle: BSR): Mit Küchenabfällen gefüllte Papiertüten dürfen in die Biotonne. Verstärken Sie die Papiertüten für den Transport zur Biotonne am Boden mit einer Lage Zeitungspapier. Bioabfälle in dicht verschließbaren Gefäßen sammeln und am besten alle 2 bis 3 Tage in die Biotonne leeren. Zum Beispiel gibt es den BSR-Vorsortierbehälter . Tabu: Plastik, Glas und Metall sowie große Papiermengen dürfen nicht in die Biotonne. Sie stören die Vergärung zu Biogas und verunreinigen den Kompost für die Landwirtschaft. Hierzu gehören auch Tüten aus biologisch abbaubaren (kompostierbaren) Kunststoffen. Entsorgen Sie Ihre mit Bioabfällen gefüllten Papiertüten direkt in die Biotonne. Halten Sie den Deckel der Biotonne stets geschlossen, um Gerüche und das Einnisten von Ungeziefer zu vermeiden. Verlassen Sie den Tonnenstellplatz stets so, wie Sie ihn vorfinden möchten. Das erleichtert Ihnen und Ihren Nachbarn die gemeinschaftliche Nutzung der Tonnen. Weitere Sammelhinweise zu Bioabfällen gibt es unter BSR: Biogut . Zudem finden Sie kurze Erklärfilme unter #BioTrennt auf dem YouTube-Kanal der BSR. Auf der Website der Berliner Stadtreinigung (BSR) finden Sie ausführliche Hinweise zur Getrenntsammlung. Besuchen Sie die Rubrik “Entsorgung und Recycling” , um sich ausführlich darüber zu informieren, was Sie wie entsorgen können.

Was kommt in die Biotonne?

Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Restmülltonne geworfen. Studien in anderen Regionen Deutschlands zeigen zudem, dass viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer ihre Biotonne vor allem für Gartenabfälle nutzen und die Bioabfälle aus der Küche nach wie vor in die graue Tonne werfen. Dabei sind es gerade die kalorienreichen Küchenabfälle und Essensreste, die voller Energie stecken und in der Vergärungsanlage besonders viel Biogas produzieren. Im Folgenden finden Sie eine genaue Liste mit den Abfällen, die in die Biotonne dürfen und solche, die nichts in der Biotonne zu suchen haben (Quelle: BSR). Mit Küchenabfällen gefüllte Papiertüten dürfen in die Biotonne. Verstärken Sie die Papiertüten für den Transport zur Biotonne am Boden mit einer Lage Zeitungspapier. Bioabfälle in dicht verschließbaren Gefäßen sammeln und am besten alle 2 bis 3 Tage in die Biotonne leeren. Zum Beispiel gibt es den BSR-Vorsortierbehälter . Tabu: Plastik, Glas und Metall sowie große Papiermengen dürfen nicht in die Biotonne. Sie stören die Vergärung zu Biogas und verunreinigen den Kompost für die Landwirtschaft. Hierzu gehören auch Tüten aus biologisch abbaubaren (kompostierbaren) Kunststoffen. Weitere Sammelhinweise gibt es unter BSR: Biogut . Zudem finden Sie kurze Erklärfilme unter #BioTrennt auf dem YouTube-Kanal der BSR. Auf der Website der Berliner Stadtreinigung (BSR) finden Sie ausführliche Hinweise zur Getrenntsammlung. Besuchen Sie die Rubrik “Entsorgung und Recycling” , um sich ausführlich darüber zu informieren, was Sie wie entsorgen können.

Plastiktüten

Statt Plastiktüten: Eigene Beutel mitnehmen und mehrfach verwenden So vermeiden Sie den Einsatz unnötiger Plastiktüten im Alltag Nutzen Sie mehrfach verwendbare Taschen, Körbe oder Rucksäcke. Stecken Sie einen Reservebeutel in Ihre Einkaufs- oder Arbeitstasche und in den Kofferraum Ihres Autos. Verwenden Sie alle Tüten – ob (Baumwoll-)Beutel, Plastik- oder Papiertüten – so oft wie möglich. Achten Sie darauf, dass Plastiktüten nicht in die Landschaft oder in Gewässer gelangen. Gewusst wie Plastiktüten werden meist nur kurz genutzt und sind dann Abfall, der häufig auch in der Umwelt zu finden ist. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein Verbot, "normale" Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Bestimmte "Hemdchenbeutel" und Plastiktüten mit größerer Wandstärke (> 50 µm) sind weiterhin erlaubt. Das Problem mit Plastiktüten ist vor allem deren Eintrag in die Natur. Sie gehören zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Viele Kunststoffe zersetzen sich erst nach Jahrhunderten. Der Plastikabfall verschmutzt unter anderem die Meere und gefährdet die dort lebenden Tiere. Taschen statt Tüten: Als Ersatz für Plastiktüten sollten Sie nicht zu Einwegtüten aus anderen Materialien greifen. Auch diese belasten die Umwelt mehr als notwendig. Viel besser ist die Verwendung von Mehrwegtaschen, -körben, -netzen oder sonstigen Tragehilfen wie Rucksäcke, Satteltaschen oder Einkaufskisten, die viele Male genutzt werden und damit unnötige Abfälle vermeiden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, nicht nur den Einkaufszettel, sondern auch eine Einkaufstasche oder ähnliches mitzunehmen. Mehrwegnetze statt Hemdchenbeutel: Dünne Hemdchenbeutel können den Einsatz von wesentlich aufwändigeren Verpackungen beispielsweise bei Obst und Gemüse vermeiden und sind deshalb nicht verboten. Auch sie können aber meist leicht eingespart werden. Legen Sie Obst oder Gemüse nach Möglichkeit lose in den Einkaufswagen. Wenn Sie einen Beutel benötigen, können Sie auch auf Mehrwegnetze und -beutel zurückgreifen. Diese werden inzwischen von vielen Händlern angeboten. Reservebeutel griffbereit: Achten Sie darauf, immer eine kleine zusammenfaltbare Tasche dabei zu haben. So können Sie auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause nehmen. Der Reservebeutel lässt sich in der Arbeitstasche, im Handschuhfach oder auch in der Einkaufstasche gut verstauen. Das kann ein Stoffbeutel oder aber auch eine mehrfach verwendbare Kunststofftasche sein. Mehrmals nutzen: Unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels gilt: So häufig wie möglich wiederverwenden! Einwegtüten – egal aus welchem Material – führen zu unnötigen Abfällen und müssen jeweils neu produziert werden, was immer auch Umweltbelastungen verursacht. Jede nochmalige Verwendung führt hingegen zu einer Verringerung der Umweltbelastungen. Plastiktüten nicht in die Natur: Ausgediente Plastiktüten haben in der freien Natur nichts verloren. Da der Wind die leichten Tüten schnell verteilt, ist es eine gute Tat, wenn Sie "herrenlose" Plastiktüten aufheben und entsorgen, auch wenn sie nicht von Ihnen stammen. Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne können ausgediente Plastiktüten dem Recycling zugeführt werden. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören ebenfalls nicht in die Natur, sondern in den Abfall. Ihr Zersetzungsprozess in der freien Natur dauert viel zu lange. Sie werden auch nicht recycelt und können sogar das Recycling der herkömmlichen Kunststoffe stören. Was Sie noch tun können: Falls Sie keine Tasche oder keinen Rucksack dabei haben, können Sie kleinere Einkäufe, zum Beispiel aus der Apotheke, in der Jackentasche mitnehmen. Ungefragt erhaltene Tüten, egal aus welchem Material, dürfen Sie ruhig den Verkäufer*innen zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung. Hintergrund Umweltsituation: Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette. Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen. Gesetzeslage: In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das Verpackungsgesetz (VerpackG) aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten. Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine Vereinbarung mit dem Handel abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt. Marktbeobachtung: Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um 75 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2020 bei 1,3 Milliarden Stück beziehungsweise 15 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den rund 2,4 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt 3,7 Milliarden Stück oder 45 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2020 gewesen. Dazu kommen noch viele 1,6 Mrd. Papiertragetaschen und 120 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke. Weitere Informationen finden Sie unter: Plastiktüten-Verbot (⁠ BMUV ⁠-Themenseite) Meeresmüll: Mikroplastik aus Kosmetika nur Spitze des Eisbergs (⁠ UBA ⁠-Seite) Maßnahmen gegen Meeresmüll (UBA-Pressemitteilung) Quellen NABU (2020): Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019 UBA (2021): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019 UBA (2021): Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll! Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen (UBA-Bericht) UBA (2012): Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen Deutsche Umwelthilfe (2015): Hintergrundpapier zu Plastiktüten

Kunststoffe in der Umwelt: Verkehr, Bau und Landwirtschaft größte Quellen

Erste systematische Schätzung zeigt: Etwa 151.200 bis 255.500 Tonnen Kunststoff bleiben pro Jahr in der Umwelt Eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) hat erstmals systematisch den Verbleib von Kunststoffen in der Umwelt für Deutschland untersucht. Dies sind die Mengen, die nach ihrem Eintrag nicht durch Reinigungs- oder andere Maßnahmen wieder entfernt werden. Demnach verbleiben verkehrsbedingt etwa 133.000 bis 165.000 Tonnen Kunststoff pro Jahr in der Umwelt, vor allem verursacht durch Reifenabrieb. Der Baubereich verursacht einen jährlichen Verbleib von rund 9.000 bis 60.000 Tonnen, Landwirtschaft und Gartenbau kommen zusammen auf einen Verbleib von etwa 6.000 bis 22.000 Tonnen. Rund 650 bis 2.500 Tonnen verbleiben durch Littering, also achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen, in der Umwelt. Weitere Quellen sind Verbraucherprodukte wie Kleidung (Fasern) oder Farben und Lacke mit circa 900 bis 2.500 Tonnen sowie der Spiel-, Sport-, Freizeit- und Eventbereich (z.B. Granulate für Kunstrasenplätze, Spielgeräte) mit rund 1.800 bis 3.100 Tonnen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Etwa 90 Prozent der gelitterten Kunststoffabfälle können durch Reinigungsmaßnahmen wieder entfernt werden. Das Ziel muss jedoch sein, dass erst gar kein Müll in der Umwelt landet. Insgesamt steigt die Menge der achtlos weggeworfenen Abfälle nämlich weiterhin an. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie zum 3. Juli 2021 werden jetzt sehr wirksame Impulse gegen das Littering von Kunststoffen gesetzt, zum Beispiel das Verbot von Geschirr und Besteck aus Einwegkunststoff oder die Kennzeichnungspflichten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Auch die geplante Verpflichtung, Essen oder Getränke zum Mitnehmen ab 2023 auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, ist sinnvoll und wird zu weniger Plastik in der Umwelt führen. Wir müssen uns jetzt viel stärker auch um die anderen Bereiche kümmern – den Reifenabrieb, die Einträge aus dem Baubereich oder aus Landwirtschaft und Gartenbau. So sollten zum Beispiel Grenzwerte für Reifenabrieb eingeführt werden. Das Umweltbundesamt unterstützt daher die Entwicklung von Messmethoden und deren Umsetzung auf EU-Ebene mit Untersuchungen im Rahmen eines eigenen Forschungsprojektes.“ Insgesamt, über die oben genannten Bereiche hinweg, stammt ein Großteil des Kunststoffeintrags aus Produkten, die zur umweltoffenen Anwendung hergestellt und dort eingesetzt werden – z.B. landwirtschaftliche Folien, Baufolien, Palisaden, Spiel- und Sportgeräte, Rankhilfen, Verbissschutz, Farben, Textilien oder Autoreifen. Im Laufe ihrer Nutzung können durch Abnutzung, Abrieb oder Zersetzung kleinere Kunststoffpartikel entstehen und in die Umwelt gelangen, aus der sie dann nicht wieder entfernt werden können. Von umweltoffen eingesetzten Kunststoffprodukten verbleiben etwa 150.500 bis 253.000 Tonnen in der Umwelt. Kunststoffe in der Umwelt sind ein großes Problem, da sie sich nicht oder nur sehr schlecht abbauen und sich dadurch in der Umwelt anreichern sowie einzelne Lebewesen wie auch ganze Ökosysteme stark beeinträchtigen können. Auch Produkte aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen sind keine Alternative, da sie sich nur unter sehr speziellen Bedingungen abbauen, die in der Umwelt meist nicht gegeben sind. Für zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Kunststoffeinträge ist die Kenntnis über Eintragsquellen, Eintragspfade und Eintragsmengen entscheidend. Wesentlich ist auch die Frage, ob bzw. wieviel der einmal eingetragenen Kunststoffe überhaupt wieder entfernt werden können. Das nun entwickelte Modell erlaubt erstmals eine objektive Einschätzung der Gesamtrelevanz der Thematik und zeigt Haupteintragsquellen auf. Bisher lagen Daten zu Kunststoffeinträgen in die Umwelt lediglich vereinzelt vor, meist im Zusammenhang mit gelitterten Abfällen und in Form von Stückzahlen. Zentrales Ziel des Vorhabens war daher die Entwicklung einer Methodik, mit der in einem zweiten Schritt die Masse an Kunststoffen abgeschätzt wurde, die in Deutschland auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangen und dort dauerhaft verbleiben – also beispielsweise auch nach Reinigungs- oder Rückbaumaßnahmen. Die Studie zeigt aber auch weiteren Forschungsbedarf auf: Zum Teil bestehen erhebliche Datenlücken, so dass auf Basis zahlreicher Annahmen gerechnet werden musste. Die Ergebnisse sind dementsprechend mit Unsicherheiten behaftet, dies zeigt sich auch in den großen Spannbreiten der Werte. Die Datenlage sollte daher zukünftig verbessert und das Modell fortgeschrieben werden, um die Kenntnisse über Kunststoffeinträge in die Umwelt zu verbessern und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist folgendes zu beachten: Bei den umweltoffen verwendeten Kunststoffprodukten ergibt sich der Verbleib in der Umwelt aus Einträgen, die über die gesamte Nutzungsdauer von zum Teil Jahren bis Jahrzehnten (z.B. durch Abrieb, Verwitterung, Beschädigung) stattfinden sowie dadurch, dass die Produkte nach dem Ende ihrer Nutzung nicht immer vollständig wieder aus der Umwelt entfernt werden (z.B. durch Rückbau). Das heißt, zwischen dem Jahr des Inverkehrbringens und dem Eintreten des Verbleibs in der Umwelt liegt ein deutlicher zeitlicher Versatz. In dem hier verwendeten Modellierungsansatz wird dieser zukünftige Verbleib in der Umwelt in das Jahr der ursprünglichen Verwendung der Kunststoffprodukte vorgezogen. Bei den gelitterten Kunststoffabfällen ergibt sich der Verbleib dagegen aus den Einträgen innerhalb eines Jahres. Hier kann davon ausgegangen werden, dass Eintrag und Beginn des Verbleibs unmittelbar aufeinanderfolgen, also im gleichen Betrachtungszeitraum stattfinden.

Green Bauhaus Plastics Design Strategy

Kurzbeschreibung Entwicklung und Umsetzung von Design-Strategien zur Reduktion der Einträge von Kunststoff-Müll in Land, Luft und Wasser in interdisziplinären FED-Demonstrations-Projekten in den Schwerpunkten: - Gestaltung einer Effektiven Kunststoff-Nachnutzungs-Ökonomie, - Entkoppelung von Kunststoffen und fossilen Rohstoffen, - Reduktion von Leckagen von Kunststoffen in natürliche Systeme und andere negative externe Effekte, - Neue Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen. Ergebnisse - Forschungsergebnisse/Empfehlungen, Produkt-/Prozess-Entwicklungen, Rechte, Auftrags-entwicklungen - Informatik-Projekt ,,Modellierung und Interaktion mit wissenschaftlichen Forschungsdaten. Erfassen und Verfügbarmachen von Wissensbeständen" aus dem Gegenstandsfeld Land- und seebasierter schädigender Eintrag von Kunststoff-Müll in Böden, Gewässer und Mee-ren. [Die Grundlagen für die informationelle Repräsentation von Daten wurden in Koopera-tion mit den Einrichtungen IWT (Stiftung Institut für Werkstofftechnik), TZI (Technologie-Zentrum Informatik und Informationstechnik), BIK (Institut für integrierte Produktentwick-lung) an der Universität Bremen entwickelt], [Kooperationspartner: Technologie-Zentrum Informatik und Informationstechnik TZI, Universität Bremen] - Hochschulpolitik-Projekt ,,Plastik-Müll überall", und ,,Die Zukunft der Kunststoffe neu den-ken". Ausbringen von thematischen Anregungen für studentische Arbeiten, Unterrichts- und Bildungseinheiten sowie Studien in Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung [Kooperationspartner: COAST- Zentrum für Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung der Uni-versität Oldenburg und kooperierende Instituten. Produktentwicklungsgruppe ,,Reduktion des seebasierten Eintrags von Hochsee- und Küsten-Fi-scherei-Netzen, Dolly ropes sowie Freizeit- und Sport-Fischerei-Utensilien in Meere und Gewäs-ser" [Aufbau eines Forschungs/Entwicklungs/Design-Projektes zur Nachhaltigen Entwicklung der Fi-scherei mit Mitteln der Fanggeräte-Modifikation, biologisch/marin abbaubare Materialien für An-gelschnüre und entsprechenden Informations- und Kommunikations-Design-Projekten] [Kooperationspartner: COAST- Zentrum für Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung der Universität Oldenburg, Faserinstitut der Universität Bremen, [Thünen-Institut Cuxhaven, Jade Hochschule Fachbereich Seefahrt, Unternehmen als Praxispartner (angefragt)].

Gutachten zur Behandlung biologisch abbaubarer Kunststoffe

In Deutschland und in Europa besteht ein kleiner, jedoch stetig wachsender Markt für biologisch abbaubare Kunststoffe. Die Produkte aus den betreffenden Materialien werden in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie als Sammelbeutel für Bioabfälle eingesetzt. Zusätzlich ist ein wachsender Einsatz im Verpackungs- und Bedarfsgegenständesektor zu beobachten. Der Einsatz biologisch abbaubarer Kunststoffe in Produkten und besonders der Umgang mit biologisch abbaubaren Kunststoffabfällen werden jedoch kontrovers diskutiert. So wird die biologische Abbaubarkeit sowohl als Chance im Kampf gegen die langfristige Vermüllung der Umwelt als auch als Risiko für eine Verschärfung der Litteringproblematik und für einen potenziell verstärkten Eintrag in die Umwelt betrachtet. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt ein Gutachten in Auftrag gegeben, in welchem Materialien, Produkte und Standards der biologischen Abbaubarkeit beschrieben und die Verwertung betreffender Abfälle in fünf Mitgliedsstaaten der EU vergleichend dargestellt wurden. Zudem erfolgte eine Auswertung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, welche sich mit dem Abbau von abbaubaren Kunststoffen in terrestrischen, aquatischen und marinen Ökosystemen beschäftigen. Das Fazit ist, dass auch biologisch abbaubare Materialien in der Umwelt mehrere Monate und teilweise sogar einige Jahre beständig sein können. Veröffentlicht in Texte.

EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022

EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022 Mikroplastik wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Grund ist die schlechte Abbaubarkeit der eingesetzten Kunststoffe. Langfristige Effekte auf Umweltorganismen können noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb muss der Eintrag von Mikroplastik verringert werden. Die Europäische Chemikalienbehörde hat jetzt einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik veröffentlicht. Kunststoffe gehören seit einigen Jahrzehnten zu den wirtschaftlich und technisch wichtigsten Materialien und werden in fast allen Bereichen des täglichen Lebens verwendet. Die jährliche Kunststoffproduktion allein in der EU erreicht 25 Millionen Tonnen pro Jahr (Quelle: „the problem with microplastics“; ECHA (2019) ). Hergestellt werden nicht nur Erzeugnisse wie Kunststoffflaschen oder Kunststoffgehäuse für Haushaltsgeräte, sondern auch kleinste Partikel, die z.B. aufgrund ihrer abschabenden Wirkung in Polituren oder Körperpflegemitteln Anwendung finden. Auswirkungen des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt Die aus technischer Sicht hervorragenden Eigenschaften von Kunststoffen haben jedoch nicht nur positive Auswirkungen. Kunststoffe sind nachweislich sehr langlebig, wenn sie in die Umwelt freigesetzt werden, und können auch negative Auswirkungen auf Organismen haben. Regelmäßig wiederkehrende Bilder von verendeten Meerestieren, in deren Mägen Kunststofferzeugnisse gefunden werden, weil diese versehentlich für Nahrung gehalten werden, sind der Beweis. Ein weiteres, in der Forschung noch verhältnismäßig junges Problemfeld ist die Verschmutzung der Meere durch sogenannte Mikrokunststoffe. Diese werden manchen Produkten absichtlich zugesetzt oder entstehen in der Umwelt durch mechanische Zerkleinerung größerer Kunststoffteile, aber auch durch biologische und chemisch-physikalische Abbauprozesse. Die Wirkungen dieser Mikrokunststoffe auf Meeresorganismen werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich verstanden und sind Gegenstand einer Vielzahl von Forschungsvorhaben. Bereits jetzt werden in einzelnen Küstenregionen große Mengen von kleinen und kleinsten Kunststoffpartikeln gefunden und Auswirkungen auf die Meeresfauna sind nachgewiesen. In der öffentlichen Diskussion weitgehend unberücksichtigt sind bisher die Einträge von Mikrokunststoffen in Binnengewässer und in den Boden. Diese resultieren vor allem aus Reifenabrieb, aber auch aus absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffen in Produkten wie z.B. Kosmetika, Wasch- und Pflegemittel, Farben und Lacke, Baumaterialien oder Arzneimittel. Diese Mikrokunststoffe können vor allem über das Abwasser und Klärschlamm in die Umwelt gelangen und sich dort aufgrund ihrer Langlebigkeit anreichern. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (Düngemittel) führt zur Ausbringung eines Großteils der absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffe in den Boden, wo sich die Partikel anreichern. Welche Auswirkungen sich daraus langfristig auf die Nahrungsnetze und letztlich auch auf den Menschen ergeben, ist bisher noch nicht absehbar und ebenfalls Gegenstand von Forschungsvorhaben. Regulierung der Verwendung von Mikroplastik Aus Gründen der Vorsorge und der Risikominimierung haben einige EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Regulierung der Verwendung von Mikrokunststoff getroffen. Im Auftrag der EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vielfalt der Mikrokunststoffe untersucht, sowie die zunehmenden Trends ihrer Freisetzung in die Umwelt und deren Folgen. Die Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch die ECHA hat zu einem EU-weiten Beschränkungsvorschlag für absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe geführt, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den Regelungsbereich dieser geplanten Beschränkung fallen Kunststoffpartikel, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm besitzen bzw. Kunststofffasern, die eine Länge von ≤ 15 mm besitzen. Diese sind von der Beschränkung betroffen, wenn sie Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich zugesetzt werden. Die Beschränkung würde ab Inkrafttreten über einen Zeitraum von 6 Jahren spezifische Produktgruppen, die Mikroplastik enthalten, schrittweise verbieten. Die ECHA geht davon aus, dass der Beschränkungsvorschlag bei Verabschiedung in seiner jetzigen Form die Belastung der Umwelt mit Mikrokunststoffen über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 400 000 Tonnen verringern könnte. Die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Industrie wurden in dem Vorschlag berücksichtigt.  Die geplante Beschränkung ist Teil der Anfang 2018 bekannt gegebenen EU-Kunststoffstrategie, die unter anderem darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren, Kunststoff-Recycling und biologisch abbaubare Kunststoffe zu fördern und die Freisetzung von Kunststoffen in die Umwelt zu reduzieren. Weitere Schritte auf dem Weg zur Beschränkung Als nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Beschränkungsvorschlags prüfen die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) die von der ECHA eingereichten Unterlagen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen von öffentlichen Konsultationen weitere Informationen zu Eigenschaften von Mikrokunststoffen, deren Alternativen und zu potenziellen Folgen der Beschränkung für einzelne Anwendergruppen einzureichen. Das Umweltbundesamt begrüßt grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag und prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags und des Berichts der ECHA. Das Ergebnis dieser Prüfung geht in die deutsche Stellungnahme zu dem Vorschlag ein. Der Stand des Verfahrens kann auf der Web-Seite der ECHA eingesehen werden.

EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen

EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag mit sieben Maßnahmen vorgelegt, um für weniger Müll an den europäischen Stränden zu sorgen. Damit soll vor allem der Kunststoffmüll reduziert werden, der am häufigsten an europäischen Stränden gefunden wird, die „Top litter items“. Dies sind hauptsächlich Einwegprodukte wie Kunststoffgeschirr, Zigarettenkippen oder Ballonhalterungen. Mit dem Kommissionsvorschlag werden nun erstmalig Müllfunde als Anlass genommen, um konkrete Maßnahmen gegen Kunststoffe in der Umwelt auf europäischer Ebene vorzustellen. Vorgeschlagen werden zum einen Verbote, beispielsweise von Strohhalmen und Rührstäbchen aus Kunststoff. Zum anderen setzt die Kommission auf eine stärkere Verantwortung der Hersteller, die sich zum Beispiel um eine bessere Entsorgung kümmern müssen oder darum, dass ihre Produkte Hinweise enthalten, die über deren schädliche Umweltauswirkungen bei falscher Entsorgung informieren. Außerdem sollen bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Umgang mit Einwegprodukten gefördert werden. Auch an die Produktdesignphase werden Anforderungen gestellt – so sollen künftig Einwegkunststoffflaschen so produziert werden, dass die Deckel fest mit der Flasche verbunden bleiben, um deren Eintrag in die Umwelt zu vermeiden. „Jede Plastikgabel, die an einem Strand landet, ist eine zu viel. Dass die Europäische Kommission nun konkret gegen die Vermüllung vorgehen will, ist darum begrüßenswert“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, “Allerdings ist klar: Mit Verboten allein kommen wir nicht weiter. Mehrwegprodukte sollten grundsätzlich bevorzugt werden, dafür müssen die richtigen Anreize geschaffen werden.“ Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ausgehend von den häufigsten Strandfunden Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffeinwegprodukten in die Umwelt vorschlägt. Denn trotz ihrer kurzen Nutzungsdauer verbleiben Einwegprodukte aufgrund der Langlebigkeit des Materials viele Jahre in der (Meeres)Umwelt und können dort zu erheblichen Schäden der Ökosysteme führen. Besonders relevant  sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bewusstseinsbildung und Informationen über die schädlichen Umweltauswirkungen. Ein Beispiel dafür ist eine Kennzeichnung von Produkten, die häufig unsachgemäß in Toiletten statt im Restmüll entsorgt werden, wie etwa Feuchttücher und andere Hygieneprodukte. Weiterhin ist aus Umweltsicht insbesondere Artikel 10 positiv hervorzuheben, in dem die Mitgliedsstaaten dazu angehalten werden, Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme zu informieren – ökologisch betrachtet ist dies oft die sinnvollste Variante. Für einige der Produkte, für welche die Kommission Verbote vorsieht, gibt es bereits Alternativen, die ohne Kunststoffe auskommen. Das gilt etwa für Wattestäbchen, bei denen der Kunststoffanteil durch Papier ersetzt wurde, Einweggeschirr, das aus Papier, Holz oder anderen Materialien besteht, sowie Strohhalme, für die Alternativen aus Glas, Metall oder Hartweizengrieß existieren. Bei all diesen Alternativen ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob diese umweltfreundlicher zu bewerten sind als die Kunststoffvarianten, individuell beantwortet werden muss. Nur genaue Betrachtungen des jeweiligen Produktlebenszyklus‘ lassen hier eine eindeutige Antwort zu. Aus ökobilanzieller Sicht ist es wahrscheinlich, dass einige der Alternativprodukte durchaus schlechter abschneiden als ihre Pendants aus Kunststoffen. Allerdings bildet eine Ökobilanz nicht die Folgen von Kunststoffeinträgen in die (Meeres-)Umwelt ab. Eine ökobilanzielle Betrachtung ist weiterhin die geeignete Methode um Umweltwirkungen von Produkt- oder Materialalternativen zu bewerten. Sie ist für politische Entscheidungen hinsichtlich des Eintrages von problematischen Materialien in die Umwelt allein aber nicht ausreichend. Begleitend zu dem Legislativvorschlag hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der die Alternativen jeder zum Verbot vorgeschlagenen Produktgruppe analysiert werden. Diese wird das Umweltbundesamt nun vertieft prüfen. Der Legislativvorschlag enthält sieben Maßnahmenkategorien, die sich auf jeweils unterschiedliche Produktgruppen beziehen: Reduktionsziele für Lebensmittelbehälter und Getränkebecher. Mögliche Maßnahmen beinhalten Reduktionsziele für die Verwendung dieser Produkte, oder eine Mindestvorgabe für den Anteil wiederverwendbarer Alternativen (Mehrweg); Verbote der folgenden Produkte aus Kunststoff: Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einwegteller, Strohhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalter. Die Nutzung alternativer Materialien zur Herstellung dieser Produkte soll im Einklang mit dem Ziel stehen, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten, insbesondere auf die Meeresumwelt sowie die menschliche Gesundheit, zu reduzieren; Produktanforderungen werden an Einwegkunststoffflaschen gestellt. Diese Flaschen sollen in einer Weise hergestellt sein, dass sich die Deckel vom Getränkebehälter während der Nutzungsphase nicht lösen können; Kennzeichnung von Feuchttüchern, Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Luftballons. Für diese Produktgruppen sollen gut sichtbare Kennzeichnungen eingeführt werden, die aufdie negativen Umweltauswirkungen von Littering oder anderer unsachgemäßer Entsorgung dieser Produkte hinweisen; Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelbehälter, Folien zum Einwickeln von Lebensmitteln, Kunststoffflaschen sowie deren Deckel, Getränkebecher und deren Deckel, Zigaretten mit Filtern sowie separat verkaufte Filter, Feuchttücher, Luftballons, dünne und sehr dünne Plastiktüten. Für diese Produktgruppen sollen die Hersteller für die Kosten für Sammlung, Transport und Behandlung sowie Reinigungskosten für Meeresmüll und bewusstseinsbildende Maßnahmen aufkommen. Diese Maßnahmen sollen auch für Fischereigerät gelten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass alles Fischereigerät, was zu Müll geworden ist, eingesammelt wird. Getrennte Sammlung für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um bis 2025 90 % der in einem bestimmten Jahr in Verkehr gebrachten Einweg-Kunststoffflaschen getrennt zu sammeln; Bewusstseinsbildende Maßnahmen : Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme, Abfallmanagementoptionen und best practice- Beispiele informiert sind. Weiterhin soll über die Umweltauswirkungen von Littering sowie andere unsachgemäße Abfallentsorgungspraktiken, insbesondere auf die Meeresumwelt, informiert werden. Hintergrund: Der Legislativvorschlag zu Einwegprodukten der Europäischen Kommission ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, die im Januar 2018 vorgestellt wurde. Ziel der Strategie ist es, Kunststoffrecycling zu stärken, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, sowie Mikroplastik und biologisch abbaubare Kunststoffe klarer zu regulieren. Der Vorschlag zu Einwegkunststoffprodukten ist die erste konkrete Maßnahme, die im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie entwickelt wurde. Biologisch abbaubare Kunststoffe: In dem Legislativvorschlag der Kommission wird an zwei Stellen explizit auf biologisch abbaubare Kunststoffe eingegangen. Zum einen wird von der hypothetischen Möglichkeit gesprochen, einen Standard zur Zertifizierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen zu entwickeln, die innerhalb so kurzer Zeit vollständig abgebaut werden, dass sie keine schädliche Auswirkung auf das marine Leben haben. Produkte, die nach einem solchen Standard zertifiziert wären, könnten von den entsprechenden Produktregelungen ausgenommen werden. An späterer Stelle wird präzisiert, dass die Kommission eine Bewertung der Richtlinie nach sechs Jahren vornehmen wird, in der unter anderem untersucht wird, ob der wissenschaftliche und technische Fortschritt es zulässt, Bioabbaubarkeit in den Meeren in Form einer Norm festzustellen.

EU-Plastikstrategie: Guter Ansatz, aber zu unkonkret

EU-Plastikstrategie: Guter Ansatz, aber zu unkonkret Das Umweltbundesamt begrüßt die Initiative der EU, den Umgang mit Kunststoffen in Europa zu ändern. Die Europäische Kommission hatte dazu am 16. Januar ihre Kunststoffstrategie vorgestellt. Der wachsende Verbrauch an Kunststoffen mündet in steigende Mengen an Kunststoffabfällen – EU-weit waren es 2014 etwa 26 Mio. Tonnen. Noch immer werden diese zum überwiegenden Anteil zur Energiegewinnung verbrannt oder sogar deponiert. Nur knapp 30 % davon werden in der EU recycelt. Problematisch ist auch, dass in der EU jährlich bis zu 500.000 Tonnen Kunststoffe in die Meere eingetragen werden. Mit der Kunststoffstrategie möchte man dem ein Ende bereiten, unter anderem indem Kunststoffe verstärkt recycelt werden. „Das Ziel der EU-Kommission, dass bis zum Jahr 2030 weniger Kunststoffe in der Umwelt landen, ist zu begrüßen – ob es auch Realität wird, hängt aber sehr stark von der praktischen Umsetzung der Plastikstrategie ab. Und hier fehlen leider an vielen Stellen griffige Vorschläge. Mir ist das zu zahnlos“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „In der jetzigen Form enthält die Plastikstrategie viele Prüfaufträge und es werden zu einem großen Teil Produzenten, Verbraucher und Mitgliedsstaaten in der Verantwortung gesehen, die Kunststoffstrategie zum Erfolg zu bringen. Konkrete Maßnahmenvorschläge der Kommission selbst, die wirklich sicherstellen, dass weniger Kunststoff in die Umwelt kommt, sind kaum enthalten“, so Krautzberger weiter. Positiv hervorzuheben ist, dass die Kunststoffstrategie alle Aspekte des Umgangs mit Kunststoff adressiert, von der Rohstoffgewinnung bis zur Abfallentsorgung. Zudem werden erstmalig alle Akteure angesprochen, die mit Kunststoff zu tun haben, von den Produzenten über die Konsumenten bis hin zu Recyclingunternehmen und Kunststoff-Verbänden. Allerdings bleibt völlig offen, wie Länder, die bisher kaum oder wenig Kunststoffrecycling betreiben, die ambitionierten Ziele erreichen sollen. Auch der Meeresschutz kommt zu kurz. Maria Krautzberger: „International wird auf allen Ebenen gegen Müll im Meer gekämpft. Da wäre ein anspruchsvolles Minderungsziel der EU ein wichtiges Zeichen für die Umwelt.“ Auch fiskalische Maßnahmen, wie etwa eine Steuer auf Kunststoffe, wie sie Günther Oettinger vergangene Woche ins Spiel gebracht hat, werden in der Kunststoffstrategie in Betracht gezogen, vor allem um Einwegverpackungen einzudämmen. Eine pauschale Steuer auf Kunststoffe sieht das ⁠ UBA ⁠ kritisch. Maria Krautzberger: „Das muss man sich im Detail ansehen. Eine Kunststoffsteuer birgt die Gefahr, dass auf Materialien ausgewichen wird, die eine schlechtere Ökobilanz als Kunststoffe haben. Das müssen wir auf jeden Fall verhindern.“ So werden statt Plastiktüten häufiger Papiertüten eingesetzt, die aufgrund des hohen Energiebedarfs in der Produktionsphase jedoch oft eine schlechtere Ökobilanz aufweisen. Zentrale Aspekte der Kunststoffstrategie lauten: Das Kunststoffrecycling soll deutlich gestärkt werden. Dazu sollen mehr Abfälle getrennt gesammelt und die Kapazitäten zum Recycling in der EU ausgebaut werden, zudem sollen mehr Recyclingkunststoffe verwendet werden; der Export von Kunststoffabfällen soll auslaufen; chemische Substanzen, die Kunststoffen zugesetzt werden und das Recycling behindern, sollen ersetzt werden; Ein besseres Verständnis für die Quellen und Eintragspfade von Mikroplastik schaffen; zudem sollen Verbraucher durch neue Kennzeichnungen eine Chance bekommen, auf Kunststoffe zu verzichten; absichtlich beigefügte Mikroplastikpartikel in Kosmetika und anderen Produkten werden im Rahmen von ⁠ REACH ⁠ verboten; auch bei bioabbaubaren Kunststoffen sollen klare Kennzeichnungen und Standards dazu beitragen, dass Verbraucher die Auswirkungen und Risiken solcher Produkte besser einschätzen können; als Lösung für das Vermüllungsproblem können sie nicht gelten.

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