Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 3 (2001), ISSN 0941-7281 Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Gesamtdateien: ABSP Elbe (63 MB) Titel, Vorwort, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis, Verzeichnis der Farbtafeln und Farbkarten, Impressum, Farbtafeln 1-6 ABSP Elbe - Kapitel 1-9 (83 MB) 1 Einführung, 2 Landschaftsraum, 3 Lebensräume, 4 Pflanzen und Tiere, 5 Leitbild und Bewertung, 6 Nutzungen, Nutzungsansprüche und Konflikte, 7 Ziele, Anforderungen und Maßnahmen, 8 Bibliographie: Arten und Lebensräume im Landschaftsraum Elbe, 9 Anhang Einzeldateien: Titel (54 KB) Vorwort (14 KB) Inhaltsverzeichnis (103 KB) Abkürzungsverzeichnis (34 KB) Verzeichnis der Farbtafeln und Farbkarten (31 KB) Impressum (12 KB) Kapitel 1 Einführung (98 KB) Kapitel 2 Landschaftsraum (1 MB) Kapitel 3 Lebensräume (10 KB) Kapitel 4 Pflanzen und Tiere (66 MB) Kapitel 5 Leitbild und Bewertung Leitbild für den Landschaftsraum Elbe (5 MB) Kapitel 6 Nutzungen, Nutzungsansprüche und Konflikte (1 MB) Kapitel 7 Ziele, Anforderungen und Maßnahmen (1 MB) Kapitel 8 Bibliographie: Arten und Lebensräume im Landschaftsraum Elbe (277 KB) Kapitel 9 Anhang (396 KB) Farbtafeln 1 Flusslandschaften des Landschaftsraumes Elbe im Land Sachsen-Anhalt (9 MB) 2 Dynamik der Elbauenlandschaft (11 MB) 3 Kulturlandschaft und Nutzung (8 MB) 4 Nachhaltige Nutzungen und Biotopentwicklung in der Auenlandschaft (13 MB) 5 Tierarten im Landschaftsraum Elbe (14 MB) 6 Pflanzenarten im Landschaftsraum Elbe (13 MB) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] VERTRAGSNATURSCHUTZ KENNARTEN IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Redaktion: Regina Horn, Birgit Lang Bearbeitung und Text: Regina Horn, Inge Unkel, Birgit Lang, Till Benner; einzelne Kapitel er- gänzt aus: Grundsätze des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz für Vertragsnaturschutz Ken- narten – Kennarten des artenreichen Grünlands – Abbildungen Textteil: Horn, Regina (Titelfoto, S. 7, 14, S. 17, S. 33, Fotos Herbstaspekte S. 42-50), Lang, Birgit (S. 5, S. 6, S. 10, S. 34, S. 41, S. 51 unten), Unkel, Inge (S. 8, S. 12, S. 13), Weber, Torsten (S. 4, S. 51 oben) Abbildungen Kennarten: Ü = Übersichtsbild, D = Detailaufnahme (B Blüte, b Blatt), o = oben, u = unten, l = links, r = rechts Feuchte Standorte: Hohmann, Marie-Luise (23 Ü Prachtn.), Horn, Regina (Titel, 1 Db-o Db-u, 15 Db, 23 Ü D Kuckucks-L., 27 Db, 28 DBb), HORTULUS GmbH, Jaskowski (21 DB Echtes M.), Internet freigegeben - Peters, Kristian, (1 DB Kleiner B.), Keller, Ingeborg (25), Lang, Birgit (17 Ü D, 21 Db Echtes M., 21 Db Kleines M., 26 DBb, 38 Ü D), Mirbach, Erika (28 Ü), Reichenberger (34), Scherer, Rainer (27 Ü), Tauchert, Jens (1 Ü Echter B., 1 Ü Kleiner B., 9 Ü D, 15 Ü DB, 27 DB, 30, 31 Ü D), Weber, Torsten (21 DB Kleines M.) Mittlere Standorte: Dechent, Hans-Jürgen (2 DB-violett, 16 D), Horn, Regina (Titel, 2 Ü D- Frucht, 6 D-r Wiesen-Fl., 6 Skab.-Fl., 6 Kn.-Kratzd., 11 Block rechts, 12 Db, 20 Ü, 22 Db, 24 Ü D gefl. Knab., 26 Db, 28 Db, 29 Ü, 35 Ü D-Frucht DB-u), HORTULUS GmbH, Jaskowski (5, 25 l), Internet: Amalia Gruber – stock.adobe.com (28 Ü ), Internet freigegeben - Thijsses Hof, Svd- molen (36 Db-r), Keller, Ingeborg (25 r), Kortner, Dorothea (24 weitere [1]), Lang, Birgit (6 DB Wiesen-Fl., 17 Ü-r, 32 weiß, 34 Veilchen, 34 Kreuzbl., 36 DB), Schollmayer, Tatjana (18 Ü kl. gelb, 22 DB, 26 Ü DB, 29 DB), Tauchert, Jens (2 DB-weiß, 3, 6 Ü Wiesen-Fl., 8 Ü u. Ü-verblüht, 11 Block links, 12 Ü DB, 7 Ü D, 14 Ü D, 17 Ü-l D, 18 Ü D Rotk., 18 D kl. gelb, 20 D, 24 weitere [2], 28 DB, 29 Db, 32 DB-u, 35 DB-o, 36 Db-l), Weber, Torsten (8 D, 16 Ü, 22 Ü, 24 weitere [3-6], 32 DB-o, 36 Ü) Trockene Standorte: Dechent, Hans-Jürgen (Titel, 19 DBb, 28), Hohmann, Marie-Luise (23 l), Horn, Regina (13 Db-r, 23 r), HORTULUS GmbH, Jaskowski (18, 25 D), Internet: Karin Jähne – stock.adobe.com (25 Ü), Lang, Birgit (17, 38 lr), Schollmayer, Tatjana (4 Db, 37 D), Tauchert, Jens (4 Ü DB, 13 Block links, 13 Ü-r, 19 Ü, 33, 37 Ü), Weber, Torsten (10 Ü D, 34) Layout und Zeichnungen: Regina Horn (Entwurf), Lydia Schlegel, Tatjana Schollmayer (Gestaltung) Weitere Informationen: www.lfu.rlp.de (Kennartenbroschüre als pdf-Datei zum Herunterladen) www.agrarumwelt.rlp.de (website des DLR: Fördergrundsätze, aktuelle Prämienübersicht u. a.) 4. aktualisierte Auflage © Oktober 2023 INHALT Kennartenprogramm Einführung Die wichtigste Vorgabe 5 5 6 Vorgaben und Hinweise zur Nutzung6 Kennartenliste zur Bestimmung der Förderstufe8 Erfassung der Kennarten im Rahmen der Förderung9 Zeitraum für die Arterfassung9 Zielerreichung für die Variante „Artenreiches Grünland – 6 Kennarten“12 Zielerreichung für die Variante „Artenreiches Grünland – 8 Kennarten“13 Kennarten-Erfassungsbogen Sonderfall – Kartierung im zweiten Aufwuchs 15 17 Kennarten nasser bis feuchter Standorte18 Kennarten mittlerer Standorte22 Kennarten (mäßig) trockener Standorte29 Anlagen33 Fachtabelle – Kennarten und Arten der Sammelgruppen 34 Fachtabelle – Geeignete Bestimmungszeiträume für Kennarten bei einschüriger Mahd 38 Ausgewählte Kennarten im vegetativen Zustand und im Herbstaspekt 41 3 4 KENNARTENPROGRAMM Einführung Ziel des Kennartenprogramms ist der Erhalt und die Entwicklung von artenreichem Grün- land. In der Regel wachsen solche blütenrei- chen „bunten“ Wiesen auf den weniger er- tragreichen Böden, sie sind langjährig durch eine hieran angepasste meist extensive Be- wirtschaftung entstanden. In den letzten Jahren sind viele dieser Flächen entweder aufgegeben worden, weil sich die Nutzung nicht mehr rentiert hat, oder sie wurden aufgedüngt, zum Teil trockengelegt, und die Nutzung wurde intensiviert. Beides hat dazu geführt, dass die landschaftsprägende Arten- vielfalt von Flora und Fauna in den vergange- nen Jahrzehnten auf Grünland stark abge- nommen hat. Wesentliche Vorgaben der „Grundsätze“, der verbindlichen Handlungsanleitungen, sind in dieser Broschüre zusammengefasst und in Bezug auf die Kennartenmethodik näher erläutert. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich sowie als pdf-Datei unter www. agrarumwelt.rlp.de. Das Programm „Kennarten des arten- reichen Grünlands“ wird in den Varianten für 6 und für 8 Kennarten angeboten. Beim Kennartenprogramm wird anstelle von Nutzungsauflagen der angestrebte Zustand durch das Vorkommen von leicht zu bestim- menden Grünlandarten (Kennarten) nachge- wiesen. Um die Ziele zu erreichen, bewirt- schaften die Landwirte und Landwirtinnen in eigener Regie die Flächen so, dass der Arten- bestand erhalten beziehungsweise verbessert wird, auf keinen Fall aber eine Verschlechte- rung eintritt. Mit diesem ergebnisorientierten Ansatz soll die Bewirtschaftung flexibilisiert und die Eigenverantwortung der Bewirtschaf- tenden im Sinne des Leitbildes „Naturschutz durch Nutzung” gestärkt werden. Zu den Kennarten zählen leicht erkennbare Pflanzen wie Glockenblumen und Rot-Klee. 5
Die vorliegende Kurzanalyse wurde im Rahmen des Vorhabens „Dekarbonisierung dezentraler Energieinfrastrukturen – Entwicklung eines Unterstützungsrahmens am Beispiel von Wärmenetzen“ erstellt. In der Kurzanalyse wird diskutiert, inwiefern der Vorschlag zur verpflichtenden Einführung des Drittzugangs im Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II, Art. 24, Abs. 4a) zur Steigerung des Erneuerbaren- und Abwärmeanteils in Fernwärmenetzen beitragen kann. Veröffentlicht in Climate Change | 32/2022.
Im Projekt "Dekarbonisierung dezentraler Energieinfrastrukturen - Entwicklung eines Unterstützungsrahmens am Beispiel von Wärmenetzen" wird im Rahmen einer Kurzanalyse diskutiert, in wie fern der Vorschlag zur verpflichtenden Einführung des Drittzugangs im Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II, Art. 24, Abs. 4a) zur Steigerung des Erneuerbaren- und Abwärmeanteils in Fernwärmenetzen beitragen kann. Vor diesem Hintergrund wird der Richtlinienentwurf und die darin vorgesehenen Varianten zur Umsetzung des Drittzugangs diskutiert, sowie die Auslösetatbestände und Ausnahmefälle erörtert und eingeordnet. Des Weiteren werden die Unterschiede der Varianten herausgearbeitet und die Auslösetatbestände für verschiedene Fallunterscheidungen mit entsprechenden Herausforderungen und Möglichkeiten diskutiert. Auch in wie fern der vorgeschlagene Rahmen für die Koordinierung zwischen Fernwärmebetreiber und möglichen Quellen von Abwärme zur Steigerung des Erneuerbaren-Anteils in Wärmenetzen beitragen kann, wird betrachtet. Da eine etwaige Implementierung auch mit technischen Hürden und Herausforderungen einhergeht, widmet sich ein Kapitel dieser Thematik. Dem abschließenden Fazit werden noch Praxiserfahrungen aus anderen europäischen Ländern und Deutschland vorangestellt. Auf Basis der qualitativen Analysen schlussfolgern die Autorinnen*Autoren, dass der Drittzugang aufgrund der langen Abstimmungsprozesse, der technischen und planerischen Herausforderungen und des hohen regulatorischen Aufwandes nicht als erfolgversprechendes Politikinstrument zur Steigerung des Erneuerbaren-Anteils in Wärmenetzen verfolgt werden sollte. Quelle: Forschungsbericht
Die vorliegende Kurzanalyse wurde im Rahmen des Vorhabens „Dekarbonisierung dezentraler Energieinfrastrukturen – Entwicklung eines Unterstützungsrahmens am Beispiel von Wärmenetzen“ erstellt. In der Kurzanalyse wird diskutiert, inwiefern der Vorschlag zur verpflichtenden Einführung des Drittzugangs im Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II, Art. 24, Abs. 4a) zur Steigerung des Erneuerbaren- und Abwärmeanteils in Fernwärmenetzen beitragen kann.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat am 1. Juni 2012 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde im Lichte der geänderten Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, geändert durch Richtlinie 2018/851/EU) novelliert. Bis zum 5. Juli 2020 waren die Vorgaben der umfassend erneuerten Abfallrahmrichtlinie ins deutsche Recht umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgte durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union" (Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG). Ziel der novellierten Abfallrahmenrichtlinie ist eine verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und vor allem durch das verstärkte Recycling von Abfällen. Neben den Vorgaben der Richtlinie, die ins deutsche Recht übernommen wurden, sind zusätzliche Maßnahmen ins deutsche Recht aufgenommen worden, um die Zielsetzung der Richtlinie zu erreichen. Um die Vermeidung von Abfällen zu stärken, wurde das schon bekannte und bewährte System der Produktverantwortung um die Obhutspflicht erweitert. Die Obhutspflicht verlangt die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen und lässt deren Entsorgung nur als letzte Möglichkeit zu. Weiter sichert die Obhutspflicht eine Transparenzpflicht, die auf Grundlage einer Rechtsverordnung durchgesetzt werden kann. Danach können Berichte über den Umgang mit Warenüberhängen, Retouren oder Maßnahmen zur Gebrauchserhaltung der Produkte gefordert werden. Der Unionsgesetzgeber hat sich im Zuge der Verabschiedung der neuen EU-Ökodesignverordnung (Inkrafttreten am 18. Juli 2024) kürzlich für die Einführung eines Warenvernichtungsverbots entschieden, welches in Art. 23 ff ESPR geregelt ist und durch einen allgemeinen Grundsatz eingeführt wird. Aufgrund der unmittelbaren Wirkung der EU-Verordnung gelten diese Vorgaben ohne weitere Umsetzung auch unmittelbar im nationalen Recht. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das KrWG.
Das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“, Teil 3 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Beiträge zur Landespflege in Rheinland-Pfalz Das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ (einschließlich angrenzen- der schutzwürdiger Bereiche) – Fauna, Flora, Geologie und Landschaftspfle- geaspekte III, 2018 von DR. DR. BÜCHS, W. et. al. Impressum Fotos: ■■ Oben rechts: Der Dunkelblaue Laufkäfer (Carabus intricatus; Coleoptera: Cara‑ bidae), üblicherweise ein Bewohner von Schluchtwäldern, tritt an der Ahr auch in Weinbergen auf. Foto: F. Köhler, Bornheim/Rheinland ■■ Oben links: Die Raupenfliege Tachina fera (Diptera: Tachinidae), ein Parasitoid von Eulenraupen (Lepidoptera: Noctuidae). Foto. Dr. H.-P. Tschorsnig, Stuttgart ■■ Mitte rechts: Rebflächen und Felsnasen bei Laach. Foto: PD Dr. W. Büchs, Braun‑ schweig ■■ Unten links: Coxelus pictus (Coleoptera: Zopheridae) ein typischer Totholzbewoh‑ ner im NSG „Ahrschleife bei Altenahr“. Foto: F. Köhler, Bornheim/Rheinland ■■ Unten rechts: Die Raupenfliege Ectophasia crassipennis (Diptera: Tachinidae), ein Parasitoid von Baumwanzen (Heteroptera: Pentatomidae). Foto: Dr. H.-P. Tschorsnig, Stuttgart Titelbildgestaltung Tatjana Schollmayer Herausgeber Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Schriftleitung: PD Dr. Dr. habil. Wolfgang Büchs, Neißeweg 22, 38108 Braunschweig Datenkonvertierung, Layout und Aufbreitung als Online-Publikation: Heiko Wingert, Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2 Vorwort Mit der vorliegenden Publikation kann nach langer Zeit der dritte Band der Gebietsmonographie über das NSG „Ahrschleife bei Altenahr“ vorgelegt werden. Nachdem der erste Band seinen Schwerpunkt bei der Einführung in das Gebiet, der Erfassungsmethodik, bei den naturräumlichen Gegebenheiten (Geologie, Klima, Hydrologie) und bei der Botanik hatte, und der zweite Band historische Aspekte der Landschaftsentwicklung im Mittleren Ahrtal in den Mittelpunkt stellte, dokumentiert der hier nun vorliegende dritte Band mit über 2600 Arten mehr als 60% der insgesamt im Rahmen der Untersuchungen ca. 4300 erfassten Arten. Die überwiegende Mehrheit davon gehört zu den Käfern (ca. 2000 Arten) sowie zu den Zweiflüglern (ca. 580 Arten). Dass es gelungen ist, die Zweiflügler (Diptera: Nematocera et Brachycera) in diesem Umfang zu dokumentieren ist besonders bemerkenswert, da hier für fast jede Familie ein/e eigene/r Spezialist/in gefunden und zu ehrenamtlicher Mitarbeit motiviert werden musste. Das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ gehört damit zu den Gebieten in Rheinland-Pfalz, wenn nicht sogar von Deutschland insgesamt, deren Arteninventar insbesondere wirbelloser Taxa am besten dokumentiert ist. Die Tatsache, dass nach dem überraschenden Konkurs der mit der Drucklegung beauftragten Druckerei Originalmanuskripte, Dateien mit Druckfahnen im fertigen Layout und Originalabbildungen (die damals noch als Diapositive vorlagen) verloren gingen, erforderte es, dass die einzelnen Beiträge mühsam neu aufgebaut und drucktechnisch aufbereitet werden mussten. Auch im Kontext der rein ehrenamtlichen Struktur des Projektes führte dies zu einer erheblichen Verzögerung der Drucklegung dieses Bandes. Umso freuen wir uns über die jetzt vorliegenden Arbeiten. Während die ersten beiden Bände in klassischer Buchform gedruckt wurden, wurde hier der moderne Weg der Internetpublikation beschritten. Nur dieser Weg schaffte überhaupt die Möglichkeit den Druck der neu aufgebauten Manuskripte noch zu realisieren, mit dem Vorteil, dass die sonst aus Kostengründen sehr restriktiv gehandhabte Anzahl an Farbabbildungen sowie die Seitenzahl insgesamt erweitert werden konnte. Zudem wird so erreicht, dass die Publikation für jedermann leicht zugänglich ist und nicht in gedruckter Form unentdeckt in einem Keller verstaubt. Ebenso können Beiträge zu weiteren Taxa jederzeit problemlos ergänzt werden. Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 Ist es sinnvoll, faunistische Daten, die aus o.g. Gründen in etwa dem Stand der Jahrtausendwende entsprechen heute noch zu veröffentlichen? Wir meinen ja, denn wir erhalten ein in seiner Umfassenheit einmaliges und nicht wiederholbares Dokument der Biodiversität einer Region bzw. einer sowohl ästhetisch als faunistisch und floristisch sehr herausragenden Landschaft. Darüber hinaus enthalten die Beiträge Hintergrundinformationen zu zwei Arten, die im Rahmen der Untersuchungen als neu für die Wissenschaft erkannt wurden. Inventarisierungen von Pflanzen- und Tierarten sind auch nicht altmodisch – ganz im Gegenteil: Nur wenn wir wissen, welche Arten in unseren Naturräumen wo und unter welchen Bedingungen Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 4 Inhaltsverzeichnis 3. Fauna 3.8 Zur Käferfauna (Insecta: Coleoptera) des Naturraumes ”Mittleres Ahrtal” und ihr Beitrag zur ökologischen Charakterisierung relevanter Biotoptypen [BÜCHS, W., KÖHLER, F., KOCH, K. †] 6 3.9 Fliegen (Diptera: Brachycera) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ [TESCHNER, D. †, BÜCHS, W.]229 3.10 Biologie und Ökologie der Buckelfliegen (Diptera: Phoridae) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ [PRESCHER, S., WEBER, G.]296 3.11 Die Faulfliegenfauna (Diptera, Lauxaniidae) brachliegender Weinberge und benachbarter Lebensräume des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ [OELERICH, H.-M.]323 3.12 Schwing- und Dungfliegen (Diptera: Sepsidae et Scathophagidae) aus dem Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ und angrenzenden Gebieten [PÜCHEL-WIEHLING, F.]334 3.13 Lanzenfliegen (Diptera: Lonchaeidae) aus dem Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ und seiner Umgebung [BROZOWSKI, F.]349 3.14 Die Halmfliegen (Diptera, Acalyptrata: Chloropidae) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ (Rheinland-Pfalz) und angrenzender Bereiche [WENDT, H.]360 3.15 Die Raupenfliegen und Asselfliegen (Diptera: Tachinidae et Rhinophoridae) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ und angrenzender Bereiche (Rheinland-Pfalz) [TSCHORSNIG, H.-P.]373 3.16 3.16 Die Vogelwelt (Vertebrata: Aves) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“; Kommentierte Artenliste [FUCHS, F.; BAMMERLIN, R.]396 Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Die globale Bedeutung der Antarktis sowie ihre Schutzwürdigkeit liegen im Wesentlichen in ihrer Unberührtheit und ihrer einzigartigen biologischen, geologischen, hydrologischen und historischen Eigenschaften begründet. Der zunehmende anthropogene Druck auf die Antarktis unterstreicht die Bedeutung langjähriger Monitoringprogramme zur Erfassung des Zustands lokaler Ökosysteme. Das im Südwesten King George Islands (South Shetland Islands) gelegene Untersuchungsgebiet der Fildes-Region umfasst die Fildes Peninsula, Ardley Island sowie mehrere unmittelbar vorgelagerte Inseln. Es gehört zu den größten eisfreien Arealen der Maritimen Antarktis und ist geprägt durch eine vergleichsweise hohe Biodiversität, die den starken klimatischen Veränderungen an der Antarktischen Halbinsel unterliegt. Aus diesem Grund wurde das in den 1980er Jahren begonnene Monitoring der lokalen Brutvogel- und Robbengemeinschaft in der Fildes-Region während der Sommermonate (Dezember bis Februar) der Saisons 2015/16 bis 2017/18 fortgesetzt. Daneben wurden weitere umfangreiche Daten aus zahlreichen, bislang unveröffentlichten Expeditionsberichten deutscher Wissenschaftler aus den 1980er Jahren sowie sämtlicher verfügbarer Literatur zusammengestellt, ausgewertet und in dem vorliegenden Forschungsbericht präsentiert. Deutlich wird hierbei eine sehr unterschiedliche Bestandsentwicklung der verschiedenen Vogelarten in der Fildes-Region. Während einige Arten im Langzeitvergleich stabile oder wachsende Bestände aufweisen (Braune Skua, Eselspinguin, Südlicher Riesensturmvogel), zeigen andere Arten starke interannuelle Schwankungen der Brutpaarzahl (Südpolarskua, Dominikanermöwe). Weitere Arten zeigen einen deutlich abnehmenden Bestandstrend (Adélie- und Zügelpinguin, Kapsturmvogel). Ergänzend dazu erfolgte eine Erfassung der Brutvogelbestände in allen größeren eisfreien Bereichen der angrenzenden Maxwell Bay. Weiterhin erfolgte die Fortsetzung der Dokumentation von Gletscherrückzugsgebieten ausgewählter Bereiche der Maxwell Bay in Bezug auf die regionale klimatische Entwicklung. Anhand einer Wiederholungskartierung der Antarktischen Schmiele wurde die Ausbreitung dieser heimischen Grasart nachgewiesen. Daneben wurden Untersuchungen zum Einfluss von Drohnenüberflügen auf das Verhalten und Physiologie von Pinguinen, anderen Seevögeln und Robben durchgeführt und deren Ergebnisse dargestellt. Weiterhin wurde eine Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet eingeschleppte, nicht-heimische Arten und die davon ausgehenden Risiken angeführt. Quelle: Forschungsbericht
Der Ausbau der Windenergie ist faktisch zum Erliegen gekommen. Die Hintergründe sind vielfältig. Sie reichen von der Umstellung des Fördersystems, der tendenziell eher sinkenden Akzeptanz von Windenergieanlagen im Wohnumfeld bis zur Einführung von Abstandsflächen (10H-Abstand in Bayern: Art. BAYBO Artikel 82 BayBauO, BayVerfGH, NVwZ 2016, NVWZ Jahr 2016 Seite 999 = ZfBR 2016, ZFBR Jahr 2016 Seite 682 ff. mit Anm. Kindler, sowie die Abstandsvorgabe in NRW: § NRWBAUO2018 § 6 NRWBAUO2018 § 6 Absatz XIII BauO NRW 2018). Eines konstatieren Vorhabenträger und Investoren aber bundesweit: Es fehlt an Ausbauflächen. Ein Lösungsansatz für eine ausreichende Flächenbereitstellung wäre eine bundesweite Flächenvorgabe. Eine solche Flächenvorgabe könnte Bestandteil des Raumordnungsrechts bzw. der Raumordnungsplanung sein. Unterschiedliche Ausformungen wurden bereits vorgeschlagen. Diskutiert werden Festlegungen in Form eines Grundsatzes oder Ziels der Raumordnung, die Aufstellung eines Bundesraumordnungsplans oder gesetzliche Änderungen im Raumordnungsgesetz. Der vorliegende Beitrag systematisiert unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten und nimmt eine erste rechtliche Bewertung vor. Quelle: https://beck-online.beck.de
Neue Leitlinien deutscher Arktispolitik In der Arktis erwärmt sich die Luft zwei- bis dreimal schneller als im globalen Mittel. Neben dem Klimawandel gefährden zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten die Umwelt der Arktis. Mit den Leitlinien übernimmt Deutschland mehr Verantwortung für die Region und bekennt sich zu einem konsequenten Klima- und Umweltschutz als wesentliches Element deutscher Arktispolitik. Eine Region im Wandel Die Erkenntnisse der Polar- und Klimaforschung sagen voraus, dass sich die Arktis in Zukunft weiter verändern wird. Für das letzte Jahrhundert wurde im weltweiten Vergleich ein besonders starker Temperaturanstieg in der Arktis verzeichnet. Die Lufttemperatur erwärmt sich dort zwei- bis dreimal schneller als die globale Mitteltemperatur. In der Arktis betrug der Temperaturanstieg im 20. Jahrhundert etwa 2° Celsius im Mittel, in manchen Regionen sogar 5° Celsius. Bis zum Jahr 2100 gehen Klimafachleute von einer Erwärmung von bis zu 6° Celsius aus. Die Veränderungen in der Arktis wirken sich über Rückkopplungsprozesse auf das gesamte Erdsystem aus. Bereits jetzt verändert sich das atmosphärische Strömungssystem über der Nordhalbkugel und beeinflusst das Wettergeschehen in Europa und damit auch in Deutschland. Das Abschmelzen des kontinentalen Eises und das Auftauen des Permafrostbodens haben globale Auswirkungen, wie einen Anstieg des Meeresspiegels oder eine Veränderung der Atmosphärengase. Mit der Verringerung der sommerlichen Meereisausdehnung sind die arktischen Ökosysteme einer stetig wachsenden Belastung ausgesetzt, da die Rohstoffvorkommen der Arktis leichter zugänglich und Schifffahrtswege in bisher unzugängliche Meeresgebiete ausgedehnt werden. Zentrale Elemente zukünftiger deutscher Arktispolitik Mit den Arktisleitlinien hebt die Bundesregierung die Bedeutung einer ganzheitlichen deutschen Arktispolitik und die gemeinsame Verantwortung aller Akteure für diese sensible Region hervor. Maßgebend für das umweltpolitische und wirtschaftliche Handeln der Bundesregierung in der Arktis sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip . Neben der Einhaltung bestehender internationaler und regionaler Übereinkommen und Klimaschutzzielen ist Deutschland unter anderem bestrebt, die Seeschifffahrt in der Arktis umweltverträglicher zu gestalten, um die Auswirkungen durch Abgase, Abwasser und Abfälle, durch Unterwasserlärm und die Einschleppung nicht-heimischer Arten zu verringern. Deutschland setzt sich für rechtsverbindliche Regelungen für eine ökologisch verträgliche Erkundung von Bodenschätzen und deren Abbau unter höchsten Umweltstandards ein. Ein weiteres wichtiges Anliegen sind die Ausweisung von Schutzgebieten und Ruhezonen sowie die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen, um die einzigartige arktische Biodiversität zu erhalten. Bei allem Handeln muss die besondere Stellung der indigenen Bevölkerung in der Arktis beachtet werden, um deren Rechte auf Freiheit, Gesundheit und Selbstbestimmung in ihrem Lebensraum zu wahren. Rolle des Umweltbundesamtes Die Reduzierung von Umweltverschmutzungen und Stoffeinträgen in der und in die Arktis sowie die Weiterentwicklung bestehender internationaler, umweltrelevanter Regelungen zum Schutz der Arktis sind aktuelle Themen. Die Expertinnen und Experten des Umweltbundesamtes arbeiten aktiv in Arbeitsgruppen des Arktischen Rates oder beraten das Auswärtige Amt in Umweltfragen. Weitere Informationen und die Leitlinien finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes . Weitere Informationen zur Arktis finden Sie außerdem auf den Themenseiten des UBA und auf der Internetseite des BMUV.
Origin | Count |
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Bund | 114 |
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