Inhaltsverzeichnis: Vorwort..........5 --- Spannungsfeld Naturschutz, Nutzung und nachhaltige Armutsbekämpfung..........6 --- Naturschutz und Armutsbekämpfung: Altes Leid und neue Strategien / Manfred Niekisch ..........6 --- Der politische Rahmen und die Instrumente ..........26 --- Armutsbekämpfung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit / Christof Kersting ..........26 --- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) - ein Implementationsinstrument zur Armutsbekämpfung? / Dietrich Jelden ..........32 --- Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Projektförderung im Bereich der Forschung zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Ressourcen / Arndt Wüstemeyer ..........35 --- Erfolgsinstrument "Community Conservation Bank" / Christof Schenck..........39 --- Naturschutz- und EZ-Paradigmen in Theorie und Praxis..........42 --- Für Mensch und Natur: "use without a fence" - Ressourcenschonung durch Mobilität in Trockengebieten / Fouad Ibrahim..........42 --- Grenzen von "use it or lose it" / Ludwig Ellenberg ..........51 --- Die Armutsrelevanz von FZ-Naturschutzvorhaben - Erfahrungen und Herausforderungen / Matthias von Bechtolsheim..........61 --- Nutzen für wenige, Schaden für viele: Wie Armutsbekämpfung in den Tropengebieten räumlich und zeitlich in die Sackgasse führen kann / Christof Schenck..........66 --- Naturschutz und nachhaltige Armutsbekämpfung durch Frauenförderung - ein verbesserungsfähiges Instrument / Fouad Ibrahim..........70 --- Stellungnahmen zu Naturschutz, Nutzung und Armutsbekämpfung..........75 --- Aktuelle NGO-Empfehlungen zu Naturschutz und Armutsbekämpfung / Bettina Hedden-Dunkhorst ..........75 --- Konvention über die biologische Vielfalt: 9. Vertragsstaatenkonferenz (CBD-COP 9) ..........82 --- Stand der Vorbereitungen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt / Nicola Breier ..........82 --- Deutsche Forschungsgemeinschaft: COP 9, "Access & Benefit-Sharingt" / Sonja Ihle..........89 --- Arbeitsgespräche zu naturschutz- und armutsrelevanten Themen ..........95 --- Arbeitsgruppe 1: Innovative Ansätze zur Verknüpfung von Naturschutz und Armutsbekämpfungszielen auf lokaler Ebene / Konrad Uebelhör, Thomas R. Engel, Christof Schenck, Manfred Niekisch, Christof Kersting, Bettina Hedden-Dunkhorst..........95 --- Arbeitsgruppe 2: Politik und Wissenschaft besser vernetzen und internationale Prozesse stärker nutzen / Mark Schauer, Sonja Ihle, Meike Kretschmar, Barbara Weber, Arndt Wüstemeier, Dietrich Jelden ..........98 --- Arbeitsgruppe 3: Wie kann der Naturschutz und die Armutsminderung die Interessen der Privatwirtschaft nutzen? / Dorothea Otremba, Frauke Fischer, Fouad Ibrahim, Matthias von Bechtolsheim, Frank Begemann, Elisabeth Munzert ..........100 --- Pinnwand-Auswertungen: Fragen, Thesen, Instrumente und Empfehlungen / Barbara Engels,Thomas R. Engel, Lena Bloemertz..........102 --- Zusammenfassung und Empfehlungen / Thomas R. Engel, Bettina Hedden-Dunkhorst ..........104 --- Workshop-Programm..........108 --- Teilnehmer des Workshops ..........111 ---
Gemeinsame Pressemeldung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Staatengemeinschaft will Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen künftig fairer verteilen Nach zähen internationalen Verhandlungen ist am 15. November 2009 im kanadischen Montreal ein Durchbruch für ein internationales Abkommen gegen Biopiraterie gelungen. Das geplante Abkommen soll einen gerechteren Ausgleich wirtschaftlicher Gewinne gewährleisten, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. „Ich bin froh über diesen Verhandlungsdurchbruch. Es kann nicht sein, dass die Industriestaaten nach dem Raubbau an der eigenen Natur genetische Ressourcen der Entwicklungsländer für die Produktion etwa von Medikamenten nutzen, ohne diese Länder an den daraus entstehenden Gewinnen fair zu beteiligen”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) und derzeit Vorsitzender des Präsidiums der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, in deren Rahmen das Abkommen verhandelt wird. Erst am letzten Tag der einwöchigen Verhandlungen einigten sich die knapp 500 Delegierten aus 194 Vertragsstaaten des UN -Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt auf einen kompletten Verhandlungstext. Dieser soll nun bis Ende 2010 in eine völkerrechtlich verbindliche Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich, das so genannte ABS-Abkommen (von engl. „Agreement on Access and Benefit Sharing”) münden. Die nächste Verhandlungsrunde beginnt im März 2010 im kolumbianischen Cartagena. Läuft alles nach Plan, könnte das internationale ABS-Abkommen gegen Biopiraterie schon im Oktober 2010 auf der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im japanischen Nagoya verabschiedet werden. „Es ist gar keine Frage, dass wir von den Ländern im Süden nicht die kostenlose Erhaltung der biologischen Vielfalt erwarten können, die wir dann wieder - in entsprechende Industrieprodukte umgesetzt - an sie verkaufen. Wenn wir reichen Industriestaaten von den Entwicklungsländern erwarten, dass sie ihre Natur schützen, dann müssen wir auch verbindliche Wege festschreiben, wie sie an den wirtschaftlichen Gewinnen angemessen beteiligt werden, die aus den biologischen Ressourcen erwachsen,” betonte UBA -Präsident Flasbarth. Deutschland hat seit der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn im Mai 2008 die Präsidentschaft der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Japan inne. Ein Schwerpunkt der deutschen CBD-Präsidentschaft liegt auf der Verhandlung und Verabschiedung eines internationalen Regelwerks zur gerechten Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen, dem sogenannten ABS-Regime. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte während des Highlevel-Segments der Bonner UN-Konferenz ihre Unterstützung für internationale Regeln gegen Biopiraterie zum Ausdruck gebracht. Seither haben sich auch bislang ablehnende Länder wie Australien, Japan und Kanada deutlich bewegt. Die USA haben die Konvention über die Biologische Vielfalt unter anderem deshalb nicht ratifiziert, weil sie völkerrechtliche Regelungen gegen Biopiraterie ablehnen.
Der Bericht analysiert die Umweltauswirkungen und Optimierungsansätze der in der Textilindustrie herkömmlich eingesetzten Fasern (z. B. Baumwolle, regenerierte Zellulosefasern, Polyester), mit dem Ziel, die faserspezifischen Anforderungen des Blauen Engel für Textilien (DE-UZ 154) zu überarbeiten. Der Bericht adressiert auch den Status quo der Kreislaufwirtschaft im Textilsektor, um die Anforderungen zu Recyclingfasern anzupassen. Auch wiederentdeckte Fasern (wie z. B. Brennnessel), neue bzw. innovative Fasern, Reste aus der Agrar- und Lebensmittelproduktion oder der Einsatz von biogenen Ressourcen für die Herstellung von synthetischen Fasern wurden eingehend betrachtet. Diese Erkenntnisse flossen in den überarbeiteten Blauen Engel für Textilien. Veröffentlicht in Texte | 117/2024.
Anfall von Altfetten und biogenen Restölen als Reststoff, ohne vorgelagerte Prozessketten und Emissionen Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-Bio-fest
getrennt gesammelter biogener Hausmüll, ohne vorgelagerte Prozessketten und Emissionen Auslastung: 1000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2015 Lebensdauer: 1a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-Bio-fest
Robuste Indikatoren zur Beschreibung des Flächenfußabdrucks können eine wertvolle Ergänzung zum derzeitigen konsumbasierten Ressourcennutzungsindikator der deutschen Nachhaltigkeitsstra-tegie darstellen. Dieser fokussiert auf abiotische Ressourcen wie fossile Energieträger, Metalle und Bau- und Industrieminerale und schließt biotische Ressourcen dezidiert aus. Verschiedene Ansätze und Methoden zur Quantifizierung von konsumbasierten Landnutzungsindikatoren stehen zur Verfügung. Man kann unterscheiden zwischen a) ökonomischen Bilanzierungsan-sätzen, die Input-Output-Analyse anwenden um Ressourcenflüsse entlang von Wertschöpfungsket-ten zu verfolgen, b) physischen Bilanzierungsansätzen, die produktspezifische physische Informationen über die Produktion, die Verwendung und den Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Pro-dukten und verarbeiteten Biomasseprodukten verwenden, und c) hybriden Bilanzierungsansätzen, die Elemente beider Methoden miteinander kombinieren. Die in verschiedenen Studien ermittelten Flächenfußabdrücke variieren stark, was auf mangelnde Robustheit deutet und die Anwendung solcher Berechnungen in der Politikgestaltung bisher erschwert. Dieser Bericht bietet eine kritische Betrachtung des derzeitigen Standes der Entwicklung in der Mes-sung von Flächenfußabdrücken. Wir identifizieren Unterschiede bei verfügbaren Bilanzierungsmethoden. Diese sind vorwiegend auf den Umfang und Detailgrad bei der Erfassung von Produkten und Wertschöpfungsketten sowie auf Verzerrungen durch die Verwendung von monetären Flüssen stellvertretend für tatsächliche physische Flüsse zurückzuführen. Wir bieten Optionen und geben klare Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Methoden zur Bilanzierung von tatsächlichen und virtuellen globalen Biomasse- und Landflüssen. Dabei zeigen wir insbesondere die Vorteile hybrider Bilanzierungsansätze als ein robuster und transparenter Rahmen für die Berechnung von Flächenfußabdrücken auf. Quelle: Forschungsbericht
Die Studie untersucht Risiken für negative Umweltauswirkungen entlang der globalen Lieferketten der deutschen Automobilindustrie. Die Analyse basiert auf einer erweiterten multiregionalen Input-Output-Modellierung, ergänzt um Literaturrecherchen zu ausgewählten Fahrzeugkomponenten. Die Ergebnisse der Modellierung werden geografisch und sektoral lieferkettenstufenbezogen entlang der Lieferketten aufbereitet und umfassen die Umweltthemen Treibhausgase, Wasser, Fläche, abiotische und biotische Ressourcen, Luftschadstoffe, wassergefährdende Stoffe sowie Abfälle. Die ausgewählten Fahrzeugkomponenten Traktionsbatterie, Karosserie und Reifen werden entlang ihrer Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Fertigung der Komponenten vertieft betrachtet. Die Studie zeigt zudem exemplarisch Zusammenhänge zwischen Risiken für negative Auswirkungen auf die Umwelt und Menschenrechte auf. Auf Grundlage der Analyseergebnisse der Studie werden Ansatzpunkte und Maßnahmen zur Minderung von Umweltrisiken und zur Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten formuliert. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Bei einer Energieversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist es notwendig, die fluktuierende Erzeugung von Windenergie und Photovoltaik bedarfsgerecht zu integrieren sowie den daraus resultierenden zusätzlichen Speicherbedarf näher zu analysieren. Vor diesem Hintergrund wird sich das beantragte Forschungsvorhaben mit folgenden Fragen beschäftigen: Inwieweit sind bestehende und zukünftige Bioenergieanlagen in Baden-Württemberg zur Energiespeicherung und zum Speicherausbau geeignet? Unter Speicherfähigkeit der Bioenergieanlagen wird in dem vorliegenden Vorhaben sowohl die ?Gasspeicherung? als auch die ?Biomassespeicherung? verstanden, wobei als Gasspeicherung die Speicherung des Biogases bzw. Synthesegases in internen/externen Speichern als auch die Speicherung des aufbereiteten Biogases bzw. Synthesegases im Erdgasnetz betrachtet wird. Im Fall der Biomassespeicherung kann eine flexible Brennstoff- bzw. Substratbeschickung der Bioenergieanlangen (Lastfolgebetrieb) erfolgen. Weiter soll analysiert werden, welche Möglichkeiten und Grenzen des flexiblen Einsatzes von Strom aus biogenen Ressourcen zum Ausgleich von Wind- und Solarstromfluktuationen in Baden-Württemberg ( Modellbetrachtung) bestehen. Als Ergebnis soll u.a. ein Fördermodell für die flexible Fahrweise von Bioenergieanlagen inklusive der notwendigen Speicherung entwickelt werden.
Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung durchgeführt. Bei einer Energieversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist es notwendig, die fluktuierende Erzeugung von Windenergie und Photovoltaik bedarfsgerecht zu integrieren sowie den daraus resultierenden zusätzlichen Speicherbedarf näher zu analysieren. Vor diesem Hintergrund wird sich das beantragte Forschungsvorhaben mit folgenden Fragen beschäftigen: Inwieweit sind bestehende und zukünftige Bioenergieanlagen in Baden-Württemberg zur Energiespeicherung und zum Speicherausbau geeignet? Unter Speicherfähigkeit der Bioenergieanlagen wird in dem vorliegenden Vorhaben sowohl die ?Gasspeicherung? als auch die ?Biomassespeicherung? verstanden, wobei als Gasspeicherung die Speicherung des Biogases bzw. Synthesegases in internen/externen Speichern als auch die Speicherung des aufbereiteten Biogases bzw. Synthesegases im Erdgasnetz betrachtet wird. Im Fall der Biomassespeicherung kann eine flexible Brennstoff- bzw. Substratbeschickung der Bioenergieanlagen (Lastfolgebetrieb) erfolgen. Weiter soll analysiert werden, welche Möglichkeiten und Grenzen des flexiblen Einsatzes von Strom aus biogenen Ressourcen zum Ausgleich von Wind- und Solarstromfluktuationen in Baden-Württemberg bestehen (Modellbetrachtung). Als Ergebnis soll u.a. ein Fördermodell für die flexible Fahrweise von Bioenergieanlagen inklusi-ve der notwendigen Speicherung entwickelt werden.
Das Projekt "Teil 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik durchgeführt. Bei einer Energieversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist es notwendig, die fluktuierende Erzeugung von Windenergie und Photovoltaik bedarfsgerecht zu integrieren sowie den daraus resultierenden zusätzlichen Speicherbedarf näher zu analysieren. Vor diesem Hintergrund wird sich das beantragte Forschungsvorhaben mit folgenden Fragen beschäftigen: Inwieweit sind bestehende und zukünftige Bioenergieanlagen in Baden-Württemberg zur Energiespeicherung und zum Speicherausbau geeignet? Unter Speicherfähigkeit der Bioenergieanlagen wird in dem vorliegenden Vorhaben sowohl die 'Gasspeicherung' als auch die 'Biomassespeicherung' verstanden, wobei als Gasspeicherung die Speicherung des Biogases bzw. Synthesegases in internen/externen Speichern als auch die Speicherung des aufbereiteten Biogases bzw. Synthesegases im Erdgasnetz betrachtet wird. Im Fall der Biomassespeicherung kann eine flexible Brennstoff- bzw. Substratbeschickung der Bioenergieanlangen (Lastfolgebetrieb) erfolgen. Weiter soll analysiert werden, welche Möglichkeiten und Grenzen des flexiblen Einsatzes von Strom aus biogenen Ressourcen zum Ausgleich von Wind- und Solarstromfluktuationen in Baden-Württemberg ( Modellbetrachtung) bestehen. Als Ergebnis soll u.a. ein Fördermodell für die flexible Fahrweise von Bioenergieanlagen inklusive der notwendigen Speicherung entwickelt werden
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