API src

Found 385 results.

Related terms

Negative Vorprüfung Biogas Nordhagen GmbH & Co. KG

Am Standort existiert bereits eine nach dem BImSchG genehmigte Anlage. Der Antragsteller plant die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage. Die geplante Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet folgende Maßnahmen: Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage zur Erzeugung von Biomethan (Erdgasqualität) aus Biogas einschl. aller erforderlichen technischen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen. Weiterhin werden Änderungen an den Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Es kommt somit zu einer Änderung der Parameter der Biogasanlage (Rohbiogasproduktion). Durch den Antragsgegenstand kommt es zu keiner Änderung der maximalen Gaslagermenge (Biogas) auf dem Anlagengelände. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG werden die erforderlichen Nachweise (Beschreibungen, Rechnungen, Zeichnungen, Formblätter) zusammengestellt und mit den vorliegenden Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2025

zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠ TEHG⁠ , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.

Neugenehmigung einer Biogasanlage der Biomethan Ziertheim GmbH & Co. KG

Neugenehmigung einer Biogasanlage der Biomethan Ziertheim GmbH & Co. KG in Ziertheim Fl.Nr. 407, 407/1 der Gemarkung Ziertheim Biomethan Ziertheim GmbH & Co. KG, Reistinger Str. 7, 89446 Ziertheim

Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage der BGA Gei-seltal (GLL Geiseltal GmbH & Co. KG)

Die GLL Geiseltal GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage sowie eines neuen LNG-Lagertanks als Erweiterung ihrer bestehenden Biogasanlage. Die Teile der Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage werden dabei unter der Anlagen-Nr. 400 und der LNG-Lagertank unter der Anlagen-Nr. 500 zusammengefasst. Als das für die Anlage benötigte Biogas wird das in der Hauptanlage erzeugte Biogas verwendet. Dieses wird in der Aufbereitungsanlage zuerst von Fremdstoffen und Feuchte befreit und dann zu Biomethan aufbereitet, welches erneut von Fremdstoffen in der Feinreinigung gereinigt wird. Das gewonnenen Biomethan wird anschließend zu LNG verflüssigt und in einen Kryotank geleitet, von wo aus es über eine kryogene Pumpe an Tankfahrzeuge abgegeben werden kann.

Errichtung und Betrieb einer Biomethanaufbereitungsanlage in Kabelsketal (Gut Gröbers GmbH & Co. KG)

Die Gut Gröbers GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Biomethanauf-bereitungsanlage als Erweiterung ihrer bestehenden Biogasanlage in Kabelsketal. Bestandteil des Antrages sind dabei mehrere Nebenanlagen zur Unterstützung des bestehenden und erweiterten Anlagenkomplexes. Als das für die Anlage benötigte Biogas wird das in der Hauptanlage erzeugte Biogas verwen-det. Das gewonnenen Biomethan wird anschließend teils ins Netz eingespeist und teils für die Versorgung der nahen Rinderzucht- und Milchanlage verwendet. Außerdem ist eine zusätzliche Silagelagerplatte zur Lagerung weiteren Silageguts geplant. Diese hat die Abmaße von 22,0 m x 130,0 m. Auf der Silageplate soll je nach Ernteperiode, die auf der Biogasanlage und auf dem landwirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Inputstoffe und Ernten gelagert werden (Maissilage, Geflügeltrockenkot, Zuckerrüben, etc.). Das anfallende Wasser wird in das vorhandene Gärrestelager eingeleitet.

Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage in Goldbeck / Plätz Stendal (Biogas Produktion Altmark GmbH)

Die Biogas Produktion Altmark GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Biometha-naufbereitungsanlage als Erweiterung ihrer bestehenden Biogasanlage (BGA) in Goldbeck / Plätz Stendal. Vertreten wird die Biogas Produktion Altmark GmbH dabei durch die Hitachi Zosen Inova Schmack GmbH. Der Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt in der grundlegenden Umstellung der Biogasverwertung von Vor-Ort-Verstromung durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) hin zu Biogasaufbereitung zu Biomethan. Gegenwärtig wird das gewonnene Rohbiogas im BHKW zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt. Dies versorgt unter anderem eine Holztrocknung. Im Rahmen des Vorhabens wird eine Biogasaufbereitungsanlage errichtet und der Großteil des Rohbiogases zu Biomethan aufbereitet, welches in das Gasnetz eingespeist werden soll. Im diesem Zuge wird die Holztrocknung zurückgebaut. Bestandteil des Antrages sind dabei folgende Anlagen und Nebenanlagen: • Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage • Errichtung und Betrieb einer Regenerativen Nachverbrennungseinheit (RNV) • Errichtung und Betrieb einer Biogaskonditionierung • Errichtung und Betrieb eines Kondensatsammlers Als das für die Anlage benötigte Biogas wird bis zu 1000 m3/h in der Hauptanlage erzeugtes Rohbiogas verwendet. Dieses wird in der Biogasaufbereitungsanlage nach dem Prinzip der Permeabilität über ein Membransystem zu 530 m3/h Biomethan aufbereitet. Das gewonnene Biomethan wird odoriert und konditioniert sowie auf den erforderlichen Einspeisedruck verdichtet. Die Einspeisung erfolgt in das bestehende Erdgasnetz der Ontras Gastransport GmbH. Das im Prozess als Nebenprodukt entstehende Schwachgas wird in der Regenerativen Nachverbrennungseinheit (RNV) im Gegenstrom verbrannt. Diese dient damit als Abluftreinigungsanlage der ausgefilterten Gase der Aufbereitungsanlage.

Erneuerbare Energien im Verkehr

Erneuerbare Energien im Verkehr Im Vergleich zu den Sektoren Strom und Wärme ist der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr bislang deutlich geringer. Nach langer Stagnation liegt er inzwischen wieder fast beim bisherigen Höchstwert des Jahres 2007. Die Beiträge der verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Verkehr haben sich im Laufe der Zeit deutlich verändert. Erneuerbare Energien im Verkehr Der Verkehrssektor ist der Sektor mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energiequellen. Einschließlich des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien im Schienen- und Straßenverkehr betrug der Anteil seit dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2019 kontinuierlich zwischen fünf und sieben Prozent (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ für Verkehr“). Im Jahr 2020 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor deutlich von 5,5 % (2019) auf 7,5 %. Ursache für den verhältnismäßig starken Anstieg waren verschiedene Faktoren, insbesondere die Anhebung der ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungsquote von 4 % auf 6 % im Jahr 2020. Im Jahr 2021 sank – trotz gleichbleibender THG-Quote von 6 % – der Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch wieder deutlich unter den relativ hohen Wert von 2020. Dies lag vor allem an Mechanismen der Erfüllung der Treibhausgas-Minderungsquote (Übertragungsregelungen im Zuge der der THG-Quote in den Jahren 2019 bis 2021, verstärkte Anrechnungen sogenannter Upstream-Emissionsminderungen bei der Kraftstoffherstellung zur Erfüllung der THG-Quote). Im Jahr 2022 lag der Absatz von Biokraftstoffen trotz der Erhöhung der THG-Quote von 6 % auf 7 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Zwar sank der Absatz von Biodiesel. Dies wurde aber durch einen Mehrverbrauch von Bioethanol ausgeglichen. Die Nutzung von erneuerbarem Strom im Verkehr stieg um 7 % verglichen mit dem Vorjahr. Weil jedoch auch mehr fossiler Kraftstoff genutzt wurde, verblieb der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2023 stieg der Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch im Verkehr bei leicht abnehmenden Energieverbrauch im Verkehr wieder an und lag bei 7,5 %. Wichtigster Treiber war vor allem der erneuerbare Strom, dessen Verbrauch um 22 % anstieg. Dies bildet einerseits den höheren Erneuerbaren-Anteil am deutschen Stromverbrauch ab (siehe Artikel Stromverbrauch ), andererseits die steigende Nutzung von Elektrofahrzeugen. Anteile verschiedener erneuerbarer Energieträger Den größten Anteil am Verbrauch erneuerbarer Energieträger im Verkehr hatte im Jahr 2023 mit 58 % Biodiesel , gefolgt von Bioethanol (21 %; siehe Abb. „Verbrauch erneuerbaren Energien im Verkehrssektor im Jahr 2023“). Der Anteil von Biomethan betrug 3 %. Der Kraftstoff kommt erst seit 2011 in relevantem Umfang zum Einsatz, wächst seitdem aber kontinuierlich. Pflanzenöl wurde im Jahr 2007 im Verkehr noch im Umfang von 8,5 ⁠ TWh ⁠ verbraucht. Heute kommt es als Kraftstoff mit einem Verbrauch von 0,03 TWh praktisch nicht mehr zum Einsatz. Entwicklung erneuerbarer Energieträger Durch die zunehmende Elektromobilität steigt der Stromverbrauch im Verkehr. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen (vgl. Artikel „ Stromverbrauch “). Damit stieg auch der rechnerisch ermittelte Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Verkehr. Den größten Anteil daran hält der Schienenverkehr (siehe Abb. „Verbrauch erneuerbarer Energien im Verkehrssektor“).

Projekte zum Luftreinhalteplan

Die Reduzierung der Luftbelastung erfordert sorgfältige Untersuchungen zu den Ursachen der Luftbelastung und darauf aufbauend innovative Maßnahmen, wie die Nachrüstung von Partikelfiltern an Baumaschinen und Schiffen oder Schadstoffminimierung bei Bussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Bild: VMZ Berlin Luftqualität an Straßen Wie hoch ist die Luftbelastung an den Straßen, auf denen ich Rad fahren möchte? Kann ich unbesorgt joggen oder spazieren gehen? Sollte ich heute auf das Autofahren verzichten? Im Internet oder als mobile Anwendung können stündlich neu berechnete Daten zur aktuellen Luft­qualität abgerufen werden. Weitere Informationen Bild: CAT-Traffic Cichon Automatisierungstechnik GmbH Kennzeichenerhebungen Wie sauber sind die Fahrzeuge auf Berlins Straßen? Wie setzt sich die Fahrzeugflotte nach Fahrzeugklasse, Emissionsstandard und Antriebsart zusammen? Wie hat sich die Elektromobilität seit der letzten Kennzeichenerhebung im Jahr 2021 entwickelt? Diese und andere Fragen wollen wir mittels einer eintägigen Kennzeichenerfassung an zehn Straßen und Abfrage technischer Eigenschaften der Fahrzeuge beantworten. Weitere Informationen Bild: Firma OPUS RSD-Abgasmessung Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotstrecken Tempo 30 Seit Anfang April 2018 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf mehreren Berliner Hauptstraßen, die besonders durch Stickstoffdioxid belastet sind, Tempo 30 angeordnet. Das Ziel ist, die Menschen vor den gesundheitsschädlichen Abgasen zu schützen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Praxistest "Partikelfilter an Baumaschinen" Dieselmotoren von Baumaschinen haben einen hohen Partikelausstoß, der zur Feinstaubbelastung beiträgt. Nach Berechnungen stammen in Berlin etwa 140 Tonnen pro Jahr Dieselpartikel aus Baumaschinen. Mit Partikelfiltern ließe sich der Schadstoffausstoß einer Maschine um mehr als 90 % reduzieren. Weitere Informationen Bild: photowahn - Fotolia.com Saubere (Fahrgast-)Schiffe für Berlin Fahrgastschiffe weisen oft hohe Abgasemissionen auf, da die EU-weit festgelegten Abgasgrenzwerte für Schiffe weniger anspruchsvoll sind als für Kraftfahrzeuge. Durch Nachrüstungen der Fahrgastschiffe können die Feinstaub- und Stickoxidemissionen deutlich vermindert werden. Um den Schadstoffausstoß von Schiffen zu mindern, hat das Land Berlin ein Förderprogramm „Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen“ aufgelegt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Workshop "Erdgas und Biomethan im ÖPNV" 23. Februar 2017 in Berlin Am 23. Februar 2017 veranstaltete die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zusammen mit der Deutschen Energieagentur DENA einen Workshop zur Umstellung der Busflotten auf Erdgas und Biomethan. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Holzverbrennung Holzverbrennung in Öfen und Kaminen ist eine potentielle Feinstaubquelle in Berlin und Brandenburg, die zu erhöhten Feinstaubbelastungen und zur Überschreitung des Feinstaub-Tagesgrenzwertes gerade in der kalten Jahreszeit beitragen kann. Weitere Informationen Bild: Umweltbundesamt, FG II 4.2 PM10-Ursachenanalyse (PM-Ost) Detaillierte Ursachenanalyse von PM10-Feinstaub-Immissionen in den Ländern Brandenburg, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern durch gravimetrische Messungen, chemische Analytik und Rezeptor­modellierung zur Bestimmung des Beitrags der grenzüberschreitenden Luftverunreinigung Weitere Informationen Informationen zur aktuellen Luftqualität an Straßen Weitere Informationen

Nutzungsmöglichkeiten und Potenziale bei Abfallbehandlungsanlagen zur Sektorenkopplung, Energiebereitstellung und CO₂-Abscheidung

Abfallbehandlungsanlagen, die aus Abfällen Strom, Wärme und Biomethan erzeugen, leisten damit einen Beitrag zur Energieversorgung. In diesem Vorhaben wurde untersucht, wie dieser energetische Beitrag an zukünftige Erfordernisse angepasst werden sollte. Optionen im Bereich Sektorenkopplung, Energiebereitstellung und CO 2 -Abscheidung wurden charakterisiert. Ihre Anwendung auf Abfallverbrennungs- und Bioabfallvergärungsanlagen wurde aus technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht bewertet. Anschließend wurden Maßnahmen zur Unterstützung zielführender Realisierungen identifiziert. Veröffentlicht in Texte | 113/2024.

Wesentliche Änderung des Biogasparks Friedland

Die Biogas Friedland GmbH & Co. KG, Schwarzer Weg 1, 17098 Friedland, beabsichtigt den Biogaspark Friedland mit vier Anlagenmodulen (vier in Betrieb befindliche Biogasanlagen mit je einem BHKW) wesentlich zu ändern und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Standort befindet sich in 17098 Friedland, Schwarzer Weg, Gemarkung Friedland, Flur 9, Flurstücke 2/3, 3/3, 4/3 und 4/4, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind: • die Erweiterung des Biogasparks durch die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Biogasanlage (Modul 5) zur Erzeugung von Biogas sowie einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan • die Errichtung und der Betrieb eines Sickersaftbehälters mit zwei vorgelagerten Sickersaftschächten • im Bereich des bestehenden Biogasparks die Installation eines Tragluftdachs auf dem vorhandenen Annahmebehälter für Gülle • die Änderung der genehmigten Inputstoffe und Inputmengen • die Erweiterung der vorhandenen Umwallung auf dem Anlagengelände • die Erhöhung der maximal am Anlagenstandort vorhandenen Biogaslagermenge auf ca. 154.558 kg (nach der 12. BImSchV) und damit die Einordnung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfall-Verordnung

1 2 3 4 537 38 39